Management der Straßenerhaltung in der Stadt Braunschweig Übersichtsplan 2
Gesamtstrecke ca.810 km unterteilt in: Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen (Ortsdurchfahrten) Bundesstraßen (Ortsdurchfahrten) 680km 90km 21km 19km entspricht einer Fläche von ca. davon sind ca. 95% in bituminöser Bauweise hergestellt 9km² 3 Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr (ca. 122,90 Planstellen) Abt. 66.0 Verwaltung (ca. 20,65 Planstellen) Abt. 66.1 Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement (ca. 15,75 Planstellen) Abt. 66.2 Entwurf und Bau (ca. 20 Planstellen) Abt. 66.3 Straßenerhaltung (41,5 Planstellen) Abt. 66.4 Straßenverkehr (13 Planstellen) Abt. 66.5 Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft ( 11 Planstellen) AG 1 66.01 Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Controlling, Straßenrecht, IT- Anwendungen) (7,15 Planstellen) 66.11 Verkehrsplanungsbezirk Ost (5 Planstellen) 66.21 Projekte Neu- und Stadtbahnbau (ca. 7,5 Planstellen) 66.31 Baubezirk Nord (17,5 Planstellen) 66.41 Verkehrsbehördliche Maßnahmen, Sondernutzungen (6 Planstellen) Abfallwirtschaft,Projekt "Unser sauberes Braunschweig" ( 4 Planstellen) 66.02 Bauvorbereitung, Zentrale Vergabestelle Tiefbau und Stadtgrün (6 Planstellen) 66.12 Verkehrsplanungsbezirk Innenstadt /West (ca. 5,75 Planstellen) 66.22 Straßenentwurf und Verkehrsprojekte (ca. 7,5 Planstellen) 66.32 Baubezirk Innenstadt (6 Planstellen) 66.42 Baustellenmanagement, Schwertransporte, Geschwindigkeitsüberwachung 66.03 Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, Einstellplätze 66.13 Verkehrsmanagement, Öffentliche Beleuchtung ( ca. 3 Planstellen) 66.23 Brückenbau und Konstruktiver Ingenieurbau (4 Planstellen) 66.33 Baubezirk Süd (17 Planstellen) (6 Planstellen) (5 Planstellen) 4
Personelle und maschinelle Ausstattung : -7 Dipl.-Ing. ; -7 Techniker ; 25 Arbeiter (auf zwei Bauhöfe verteilt) -4 Lkw ; 4 Pritschen ; diverse Kleingeräte Hauptaufgaben der Regiekolonnen: - Gehwegregulierung - Fahrbahnerhaltung (Schlaglochreparatur) - Vorfluterhaltung - Winterdienst an Kreuzungen und Überwegen - Absperrungen / Sicherung bei Notmaßnahmen 5 Kontrolle des Straßenzustandes: - durch Begangpersonal (Erfassung von Straßenschäden mit Hilfe eines GPS-Gerätes) - durch Kontrollfahrten Bundesstraßen: wöchentlich Landesstraßen: wöchentlich Kreisstraßen: wöchentlich 6
Vergabe von baulichen und betrieblichen Straßenunterhaltungen : - an Zeitvertragsfirmen (Jahresaufträge) für Gussasphaltarbeiten Schlosserarbeiten Straßenerhaltungsarbeiten usw. Aufstellung der jährlichen Instandhaltungsprogramme für: Fahrbahndecken Radwegedecken 7 Angewandte Bauweisen (Instandhaltung) mit Asphalt in Hauptverkehrsstraßen: - hochstandfeste Binderschichten 0/11 oder 0/16 mit PmB B45 - Deckschichten überwiegend aus Splittmastixasphalten in Anliegerstraßen: - bituminöse Tragschichten - klassischer Asphaltbeton 0/8 Sonderbauweisen (Beispiele): - Oberflächensanierungen (einfache oder doppelte Splittabstreuung) - Dünnschichtheißbeläge und Dünnschichtkaltbeläge - Gussasphalt (ausschließlich für Aufgrabungen) - punktuelle Schlaglochreparaturen mit Kaltasphalt - Spray Patching 8
Anspritzen Abstreuen Oberflächensanierung mit doppelter Splittabstreuung Einbauzug 9 punktuelle Schlaglochreparaturen mit Kaltasphalt 10
Spray Patching 11 Angewandte Bauweisen (Erneuerung) mit Asphalt in Hauptverkehrsstraßen: - Binderschichten 0/11 oder 0/16 möglich, sonst Verstärkung der bituminösen Tragschichten um 2 bis 6cm - Deckschichten überwiegend aus Splittmastixasphalten - vereinzelter Einsatz von Lärmoptimierten Asphalten (LOA) in Anliegerstraßen: - bituminöse Tragschichten - klassischer Asphaltbeton 0/8 Anforderungen an bituminöse Fahrbahnbeläge: - griffig - eben - hell - der Einbau soll schnell und sicher erfolgen 12
Instandhaltungsmittel für Unterhaltung und Deckschichterneuerungen 13 Investitionsprogramme werden auf 5 Jahre ausgelegt Koordinierung der Maßnahmen am Runden Tisch mit der Polizei der Feuerwehr der Stadtentwässerung (RW und SW) der Verkehrsbehörde den Versorgungsträgern usw. Besonderheit: die Versorgungsträger und die Stadtentwässerung müssen sich an den Kosten zur Herstellung der Oberflächen beteiligen! 14
Ausbaubeitragspflichtige Baumaßnahmen prozentuale Beteiligung der Anlieger an den Kosten für - Straßenbau - Entsorgung von belastetem Straßenaufbruch - Begrünung (außer Baumpflanzungen) bei verkehrsberuhigten Bereichen: zu 60 % sonst: zu 75 % Umsetzung nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz 15 Voruntersuchungen erlangen immer größere Bedeutung - der Aufbruch erfolgt unter umweltspezifischen Gesichtspunkten teerhaltige Ausbaustoffe werden nach der RuVA-StB 01 (Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen) in Abhängigkeit von der PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)-Konzentration in unterschiedliche Deponien verbracht asbesthaltige Ausbaustoffe werden nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) in Abhängigkeit von der Konzentration in unterschiedliche Deponien verbracht 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17