Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie im Hohenlohekreis für das Jahr 2016



Ähnliche Dokumente
Ausführliche Ausschreibung, Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes und der Stadt Heilbronn

Für das Förderjahr 2015 werden die spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 ausgeschrieben.

Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der

Regionalisierte Umsetzung des Operationellen Programms in Baden-Württemberg im Arbeitskreis Göppingen. Spezifische Ziele und Querschnittsziele im OP

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Planungskonferenz stadtweite Handlungsfelder. Input des Jobcenters Dresden

Protokoll (Fragen und Antworten) Forum 2: Förderung im Wirtschaftsbereich. Themengebiet Frage Antwort

Europäischer Sozialfonds im Landkreis Heidenheim. ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Heidenheim. für das Förderjahr 2017

Geschäftsergebnisse im Jobcenter StädteRegion Aachen.

Gliederung allgemeiner Teil

Der ESF im Landkreis Sigmaringen Förderperiode Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Sigmaringen Förderjahr 2018

Arbeitslosengeld II II

20 Anhang Antrag auf Frühförderung

SKILL Diskussionsthesen. Workshops. Auswertung. Fazit

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013

Projektauswahlkriterien für das Bundesprogramm "XENOS Integration und Vielfalt"

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

Deutschland-Check Nr. 35

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Der ESF im Landkreis Sigmaringen Förderperiode Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Sigmaringen Förderjahr 2017

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Verkehrsunfallbilanz 2013

Orientieren Entwickeln Verbinden

6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter

Insiderwissen Hintergrund

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD)

Monatsbericht August 2011

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Ausbildung in den nichtakademischen Fachberufen des Gesundheitswesens, die Entwicklung der Anzahl der Auszubildenden in den letzten 10 Jahren

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte

Soziales EUROPÄISCHER SOZIALFONDS ÖSTERREICH. Förderperiode

Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda - Pressestelle Telefon: oder

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

Befragung zum Migrationshintergrund

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

SchuldnerAtlas Deutschland 2011

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Frauen in MINT-Berufen

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Pep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitskreis Fachkräfte gewinnen und halten

wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Die landesweite Strategie OloV

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

Fragebogen zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im Schuljahr 2008/09)

Studierenden war unter den Befragungsteilnehmenden mit rd. 10 % vertreten. Die übrigen Nenbachtete

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

ESF-Sozialpartnerrichtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern. Dr. Dietrich Englert

5. Videokonferenz am Montag, (Protokoll)

unternehmenswert:mensch

Förderaufruf. Frauen in Handwerk und Technik

Evaluation der Nachbetreuung 2007/2008

Empathisches CRM. (Empathic CRM) Sven Bruck, die dialogagenten. die dialogagenten Agentur Beratung Service GmbH Katernberger Straße Wuppertal

Betriebsvereinbarung

Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis

JUNI 2014 AUSGABE 31. Hinweis zu Modul 13: Feld Unterrichts-/Arbeitszeit und Fehler R13_0030

Crowdfunding Umfrage Bekanntheit & Beteiligung

Auswertung KundInnenbefragung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt

EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2014

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Der Europäische Sozialfonds im Bodenseekreis. Förderperiode Regionale ESF-Strategie für das Förderjahr 2018

ESF-Mittelverteilung Deutschland (weiterentwickelte Regionen) Baden- Württemberg Bayern Berlin

Menschen und Natur verbinden

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I.

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17

7.5 Hamburg Präsentation jobvision der Elbe Werkstätten

MoveandWork. H e r z l i c h W i l l k o m m e n

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Kreise. Produkte der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Produktübersicht

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Hans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen

Online-Befragung internationaler Doktorand_innen an der Universität zu Köln - Zusammenfassung der Ergebnisse -

Pflege im Jahr Pflege

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Transkript:

Landratsamt Hohenlohekreis ESF-Geschäftsstelle Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie im Hohenlohekreis für das Jahr 2016 für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 2020 beschlossen in der Strategie-Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises des Hohenlohekreises am 17.06.2015 Stand: 22. Juli 2015

Vorbemerkung: Mit den am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2015. Die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg folgt der EU-weiten Vorgabe, sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung, als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Ein wichtiges Strukturmerkmal des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ist und bleibt die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele. Umsetzung meint in diesem Zusammenhang nicht nur, dass der ESF dort ankommt, wo er am dringendsten benötigt wird; sie bedeutet vor allem, dass Interventionen in einzelnen Handlungsfeldern auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele B1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und C1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele werden zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten für das Ziel B1.1 erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde zusammengestellten Eckdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, im Ziel C1.1 können ebenfalls in diesem Datenset enthaltene Werte genutzt werden. Ergänzend hierzu wurde die Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg genutzt. Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr 2016. Seite 2 von 23

Einleitung: Diese Arbeitsmarktstrategie wurde nach folgender Vorgehensweise erstellt: Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs auf Grundlage der aktuell verfügbaren Arbeitsmarktdaten sowie der Einschätzungen und Erfahrungen der Arbeitskreismitglieder Formulierung von Zielen und Aktivitäten sowie Bestimmung der Zielgruppen Umsetzung der Ziele Festlegung Vorgehen zur Evaluation Seite 3 von 23

Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1: Anhand folgender Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Hohenlohekreis im Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, Arbeitslose Personen nach Migrationshintergrund, Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen. Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) und das von der ESF-Verwaltungsbehörde bereitgestellte Datenset (September 2014): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (Mai 2015), Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise) (Dezember 2013), Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Kreise) (Dezember 2013). Die Arbeitsmarktsituation im Hohenlohekreis im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Im Hohenlohekreis waren im Mai 2015 insgesamt 1.865 Menschen als arbeitslos gemeldet, davon 907 oder 48,6 % im Rechtskreis des SGB III und 958 oder 51,4 % im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Hohenlohekreis um 3 Personen bzw. um 0,3 % ab. Auf Landesebene ist im gleichen Zeitraum mit einer Zunahme von 0,2 % kaum eine Veränderung zu beobachten. Die SGB II-Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahresmonat kaum gesunken. Seite 4 von 23

Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Mai 2015 im Hohenlohekreis 51,3 % der SGB II-Arbeitslosen Frauen (491) und 48,7 % Männer (467) sind. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt, dass bei den Männern eine Abnahme von 36 Personen oder - 7,2 % und bei den Frauen eine Steigerung von 33 Personen um 7,2 % zu beobachten war. Im Hohenlohekreis sind Männer und Frauen im Bereich des SGB II gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Für die Personengruppen der Männer ist im Vergleich zum Vorjahresmonat eine deutlich positive, bei den Frauen eine deutlich negative Entwicklung zu verzeichnen. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren 76 junge Erwachsene im Mai 2015 im Hohenlohekreis als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 7,9 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (BW: 5,8 %). Auf Landesebene war eine Zunahme der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 3,5 % zu beobachten. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 5 % (2 Personen), bei den jungen Frauen hingegen eine Zunahme um 22,6 % (7 Personen) zu beobachten war. Im Mai 2015 waren im Hohenlohekreis somit 38 junge Frauen und 38 junge Männer im SGB II als arbeitslos registriert. Insgesamt hat sich die Zahl der U25-SGB II-Arbeitslosen nur leicht erhöht (5 Personen). Im Hinblick auf die Geschlechter kann allerdings eine gegenläufige Entwicklung zum Vorjahresmonat beobachtet werden. Leichte Zunahme bei den U25-SGB II-Arbeitslosen. Rückgang der Arbeitslosigkeit bei den jungen Männern, starker Anstieg bei den jungen Frauen. Seite 5 von 23

Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im Mai 2015 waren 359 Personen oder 37,5 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50) (BW: 31,6 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 1,6 % bzw. um 6 Personen. Auf Landesebene war ein Anstieg um 1,5 % festzustellen. Im Mai 2015 gehörten insgesamt 158 Frauen (44,0 %) und 201 Männer (56,0 %) zu den älteren Arbeitslosen im Bereich des SGB II. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist bei den älteren arbeitslosen Frauen ein Anstieg um 3,9 % (6 Personen) und bei den älteren arbeitslosen Männern eine Abnahme um - 5,6 % (12 Personen) zu beobachten. Leicht positive Entwicklung im Bereich Ü50. Gegenläufige Entwicklung innerhalb der Geschlechter: die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen nahm bei den Frauen etwas zu und bei den Männern etwas stärker ab. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im Mai 2015 waren von den 958 Arbeitslosen im SGB II insgesamt 481 Personen oder 50,2 % langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war keinerlei Veränderung zu beobachten (BW: - 2,2 %). Die 481 Personen gliedern sich auf in 250 Frauen (52,0 %) und in 231 Männer (48,0 %). Bei den Frauen war im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Anstieg um 6,4% (16 Personen), bei den Männern um - 6,5 % (16 Personen) festzustellen. Blickt man ergänzend auf die Verteilung, zeigt sich, dass 50,9 % der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos sind, bei den Männern sind es 49,4 %. Gleichbleibende Rate bei der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Frauen weisen eine Zuwachsrate auf, während die Zahl der langzeitarbeitslosen Männer sinkt. Frauen sind im Hohenlohekreis weiterhin häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im Mai 2015 verfügten im Hohenlohekreis insgesamt 603 SGB II-Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 322 Frauen (53,4 %) und 281 Männer (46,6 %). Insgesamt haben somit 62,9 % der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Seite 6 von 23

Gegenüber dem Vorjahresmonat ist eine Steigerung um 1,5 % (9 Personen) festzustellen. Der Blick auf die zeitliche Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Männern ein leichter Rückgang um 6,3 % (19 Personen), bei den Frauen hingegen ein deutlicher Anstieg um 9,5 % (28 Personen) zu beobachten war. Blickt man ergänzend noch auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 65,6% der arbeitslosen Frauen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, während es bei den Männern 60,2 % sind. Leichte Zunahme bei den SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Mit Blick auf die Geschlechter ist aber eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten: leichter Rückgang bei den Männern und deutlichere Zunahme bei den Frauen. Insgesamt betrachtet verfügen arbeitslose Frauen häufiger über keine abgeschlossene Berufsausbildung als Männer. Ausländer/innen im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II stieg im Hohenlohekreis im Zeitraum Mai 2014 bis Mai 2015 von 188 auf 219 an (16,5 %). Mehr als ein Fünftel der SGB II-Arbeitslosen (22,5 %) hatte somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert liegt bei 33,6 %. Von den 219 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 119 Frauen (54,3 %) und 100 Männer (45,7 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind das bei den Frauen 18 Personen oder 17,8 % sowie bei den Männern 13 Personen oder 14,9 % mehr. Weiterhin deutliche Zunahme im Bereich der ausländischen SGB II- Arbeitslosen: Ausländische arbeitslose Frauen sind häufiger von dieser Entwicklung betroffen als Männer. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im Mai 2015 wiesen im Hohenlohekreis 6,6 % der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Hohenlohekreis weiterhin leicht unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,9 %). Insgesamt hatten im Hohenlohekreis 63 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 22 Frauen (34,9 %) und 41 Männer (65,1 %). Seite 7 von 23

Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 6,8 % bzw. 4 Personen zu. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den Frauen eine Zunahme um 11,1 % (2 Personen) zu verzeichnen ist, während bei den Männern die Anzahl konstant geblieben ist. Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass rund 4,5 % der arbeitslosen Frauen im SGB II eine Schwerbehinderung haben, bei den Männern sind es 8,8 %. Insgesamt nahm die Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung im SGB II zu. Während bei den Männern die Zahl konstant geblieben ist, nahm die Zahl der arbeitslosen SGB-II-Frauen mit Schwerbehinderung etwas zu. Arbeitslose Alleinerziehende im SGB II Im Mai 2015 waren insgesamt 143 Alleinerziehende im SGB II, ausschließlich Frauen, gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2014 nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 5,9 % oder 8 Personen zu. Der ergänzende Blick auf die Verteilung im Mai 2015 zeigt zudem, dass 29,1 % der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind. Leicht negative Entwicklung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen. Erstmals ausschließlich weibliche Alleinerziehende. Insgesamt zeigt sich: Trotz der nahezu unveränderten Situation im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit im Hohenlohekreis sind einige Personengruppen von negativen Entwicklungen betroffen: Junge, weibliche SGB II-Arbeitslose, Ältere SGB II-Arbeitslose, SGB II-Langzeitarbeitslose, SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere Frauen, Ausländische SGB II-Arbeitslose, weibliche SGB II-Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung, Alleinerziehende weibliche SGB II-Arbeitslose. Seite 8 von 23

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Hohenlohekreis Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2014, so dass hier auch immer die Entwicklung zwischen September 2014 und Dezember 2013 betrachtet wird. Im September 2014 zählten insgesamt 1.751 Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, 968 Frauen (55,3 %) und 783 Männer (44,7 %). Gegenüber dem Dezember 2013 ist eine Abnahme um 3,8 % oder 69 Personen zu beobachten. (Frauen: - 4,2 % bzw. 42 Personen; Männer: - 3,3 % bzw. 27 Personen. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist allgemein gesunken. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü50-Jährigen sank gegenüber dem Vorjahresdezember um 7,8 % oder 51 Personen und lag im September 2014 bei 599. Im Alterssegment der unter 25-Jährigen war die Entwicklung ebenfalls durch einen Rückgang in Höhe von 8,6 % oder 26 Personen gekennzeichnet. Die Zahl lag im September 2014 bei 279. Die Zahl der älteren Ü50 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenso wie die Zahl der jüngeren elb (U25) gesunken. Die Alleinerziehenden machten im September 2014 im Hohenlohekreis 17,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus. Gegenüber dem Dezember 2013 ist eine Abnahme um 2,8 % oder 9 Personen zu beobachten. Insgesamt waren somit 309 erwerbsfähige Leistungsberechtigte alleinerziehend, davon 300 Frauen (97,1 %) und 9 Männer (2,9 %). Abnahme bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im September 2014 hatten insgesamt 338 erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 200 Frauen (59,2 %) und 138 Männer (40,8 %). Der Anteil der ausländischen Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 19,3 % deutlich unter dem Landeswert mit 33,7 %. Seite 9 von 23

Knapp ein Fünftel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben einen ausländischen Pass. Mehr als die Hälfte der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Insgesamt zeigen sich bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei allen betrachteten Merkmalen positive Entwicklungen. Personen mit Migrationshintergrund im Hohenlohekreis Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrunds abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Dort ist auch die Definition des Merkmals Migrationshintergrund zu finden. Aktuell liegen in dem von der ESF-Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellten Datenset die Daten für den Berichtsmonat Juni 2014 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im Juni 2014 hatten 43,62 % der befragten arbeitslosen Menschen im Hohenlohekreis einen Migrationshintergrund (714 Personen). (Baden-Württemberg: 49,5 %). 64,4 % oder 67 arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund hatten keinen Hauptschulabschluss, während 35,6 % oder 37 arbeitslose Personen ohne Migrationshintergrund über keinen Schulabschluss verfügten. 57,7 % oder 452 arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung, während 42,3 % oder 332 arbeitslose Personen ohne Migrationshintergrund über keine Berufsausbildung verfügten. Insgesamt zeigt sich, von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind deutlich mehr Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angewiesen. Seite 10 von 23

Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1: Die Schulsituation im Hohenlohekreis Tabelle 1: Schulabgänger/innen an allgemeinbildenden Schulen 2012 und 2013 im HOK 2012/13 Abgänger insgesamt Ohne HS- Abschluss Mit HS- Abschluss Mittlerer Abschluss Hochschulreife Männlich 722 37 213 346 126 Weiblich 611 20 131 302 158 Deutsche 1239 51 308 605 275 Ausländer 94 6 36 43 9 Insgesamt 1333 57 344 648 284 2011/12 Abgänger insgesamt Ohne HS- Abschluss Mit HS- Abschluss Mittlerer Abschluss Hochschulreife Männlich 746 41 229 295 181 Weiblich 798 29 184 333 252 Deutsche 1470 62 377 606 425 Ausländer 74 8 36 22 8 Insgesamt 1544 70 413 628 433 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2013) Tabelle 2: Schulabgänger/innen an beruflichen Schulen 2012 und 2013 im HOK nach Geschlecht und Herkunft 2012/13 Abgänger insgesamt davon Abgänger ohne Abschlusszeugnis Männlich 1306 177 Weiblich 1290 213 Deutsche 2420 333 Ausländer 176 57 Insgesamt 2596 390 2011/12 Abgänger insgesamt davon Abgänger ohne Abschlusszeugnis Männlich 1252 154 Weiblich 1298 171 Deutsche 2381 294 Ausländer 169 31 Insgesamt 2550 325 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2013) Seite 11 von 23

Niedriges Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) Im Schuljahr 2012/2013lag der Anteil der Schulabgänger/innen aus öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit niedrigem Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) an allen Schulabgänger/innen wie im Vorjahr bei 30,1 %. Der Landesdurchschnitt liegt bei 24,6%. Der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen, beträgt im Hohenlohekreis 4,3 % (BW: 4,6 %) Im Schuljahr 2011/12 lag dieser Anteil im Hohenlohekreis bei 5,4 % (BW: 4,3 %). Im Schuljahr 2012/13 verließen im Hohenlohekreis somit insgesamt 57 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 70 Schüler/innen, d. h. es ist ein Rückgang um 18,6 % festzustellen. Ausländische Schulabgänger/innen Von den insgesamt 1.333 Schulabgänger/innen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/13 haben 94 (7,1 %) keine deutsche Staatsangehörigkeit, in Baden- Württemberg waren es 10,2 %. Betrachtet man die 57 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 6 Schüler/innen (10,5 %) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 27,8 %. Während im Hohenlohekreis 6,3 % der ausländischen Schüler/innen die allgemeinbildende Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen 4,1 % der Fall. 38,3 % der ausländischen Jugendlichen verlassen die allgemeinbildende Schule höchstens mit einem Hauptschulabschluss. Im Sommer 2013 erreichen 275 deutsche Schulabgänger/innen die FH-/Hochschulreife (22,2 %), jedoch verlassen nur 9 ausländische Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen mit diesem Abschluss. Bildungsniveau junger Frauen und Männer Beim Schulabgang aus allgemeinbildenden Schulen im Hohenlohekreis verfügen junge Frauen über ein höheres Bildungsniveau als junge Männer. Dennoch haben Frauen in der Regel größere Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche und Bildungsverwertung. Am häufigsten verlassen die jungen Frauen und Männer die allgemeinbildenden Schulen mit der Mittleren Reife. Mehr junge Männer als Frauen verlassen die allgemeinbildenden Schulen mit einem Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss. Seite 12 von 23

Allgemeinbildende Abschlüsse an beruflichen Schulen Im Sommer 2013 haben insgesamt 387 Männer und 450 Frauen allgemeinbildende Abschlüsse an beruflichen Schulen im Hohenlohekreis erworben. Davon haben anteilsmäßig mehr Frauen als Männer die FH-/Hochschulreife nachgeholt. Es haben mehr Frauen als Männer einen Mittleren Abschluss an beruflichen Schulen erzielt. 55,4 % aller FH-/Hochschulreife-Abschlüsse werden an beruflichen Schulen erworben, im Landesdurchschnitt sind es 49,6 % Siehe auch Maria Lauxen-Ulbrich und Stefan Berwing (Jan 2010): Exemplarische Auswertung und Interpretation der Daten für den Hohenlohekreis aus dem Projekt Geschlechterdifferenzierende Arbeitsmarktanalyse, Institut für Mittelstandsforschung, Universität Mannheim. Es scheint, dass im Hohenlohekreis tendenziell mehr Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Abschluss verlassen. Bei ausländischen Jugendlichen ist zudem eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. Im Hohenlohekreis wird überdurchschnittlich häufig eine höhere allgemeinbildende Qualifikation über den sogenannten zweiten Bildungsweg erworben. Die Situation des Schulversagens / des Schulabbruchs im HOK Eine qualitative und quantitative Einschätzung zu dieser Zielgruppe im Hohenlohekreis kann über vorliegende statistische Daten nicht erlangt werden. In der bundesweiten Diskussion um den Schulabsentismus ist Prof. Dr. rer. nat. Norbert Grewe, Erziehungswissenschaftler an der Uni Hildesheim, einer der führenden Vordenker: Der Begriff Schulverweigerung ist ein Problem in der Wissenschaft. Da klingt die Vorstellung durch, die Schülerinnen und Schüler müssten nur einen Schalter umlegen und könnten dann am nächsten Tag wieder kommen. Wir (Wissenschaftler) sprechen deshalb auch lieber von Absentismus ( Fehlzeiten ). Die Langzeitwirkungen von Schulverweigerung und absentismus sind besorgniserregend. Etwa sechs Prozent der Schulabgänger haben keinen Schulabschluss, rund 15 % keinen Berufsabschluss. In dieser Gruppe finden sich viele wieder, die lange geschwänzt haben und nie wieder Anschluss finden. Quelle: Immer noch ein Tabu, Die ZEIT Nr. 27 vom 11. Juli 2014 Im Vorfeld der Strategiesitzung wurden, wie bereits im Vorjahr, verschiedene Fachleute (der geschäftsführende Schulleiter der beruflichen Schulen des Hohenlohekreises, der Leiter des Jugendamtes, der Jugendhilfeplaner sowie der stellvertretende Leiter des Staatlichen Schulamtes Künzelsau) telefonisch anhand des vom esf-team erstellten Fragenkatalogs interviewt. Seite 13 von 23

Während der Strategiesitzung am 17.06.2015 waren die befragten Experten teilweise anwesend. Die Mitglieder des Regionalen Arbeitskreises wurden über die Zielrichtung des C 1.1 und über die Ergebnisse dieser ersten Expertenbefragung informiert. Zahlen: Aus den Ergebnissen und Zahlen lassen sich Tendenzaussagen ableiten, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden: An den beruflichen Schulen des Hohenlohekreises sind ca. 25 30 Schüler/innen pro Schule und Schuljahr von Schulabbruch bedroht. Zusammen mit den Ausbildungsabbrechern und den Teilnehmer/innen des VAB und BEJ sind dies ca. 150 Schüler/innen pro Schuljahr. Bei ca. 200 bis 300 Schüler/innen ist eine nachgehende Begleitung erforderlich, die aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden kann. An den allgemeinbildenden Schulen tritt das Problem nur in wenigen Einzelfällen auf. Gründe: In der Diskussion während der Strategiesitzung wurden die in der Vorjahressitzung erhobenen drei Schwerpunkte erneut bestätigt: Fachliche Probleme auch beim Schulwechsel und beim Neustart, Unrealistische Selbsteinschätzung, fehlgeleiteter Schulbesuch und abweichendes Verhalten, Instabile Familienverhältnisse, niedriges Selbstwertgefühl, Delinquenz. Bestehende Maßnahmen und Interventionen: An die Jugendhilfe gekoppelt gibt es bereits ein gutes Netzwerk von Schule, Jugendamt, Schulsozialarbeit, offener Jugendarbeit und Jobcenter. Hier werden Interventionen abgestimmt und einzelfallbezogen durchgeführt. Ebenfalls gut wirksam sind die Maßnahmen der Kammern gegen den Ausbildungsabbruch und das Projekt Netzwerk Rückenwind (an den Standorten der beruflichen Schulen). Weiterer Bedarf: Es fehlt eine nachgehende Begleitung für besonders Gefährdete an den Übergängen. Es müsste eigentlich schon in der Grundschule begonnen werden. Hilfreich wäre eine selbststärkende Unterstützung mit Elementen aus der Arbeitswelt, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen und um eine nachhaltige realistische Selbsteinschätzung zu fördern. Seite 14 von 23

Konsequenzen für den ESF: Am Arbeitsmarkt nehmen Frauen aufgrund der traditionellen geschlechtstypischen Arbeitsteilung in Haushalt und Beruf zumeist eine nachgeordnete Position ein und befinden sich noch häufig in der Rolle der Zuverdienerinnen. Es gilt langfristig, das bisher etablierte Ernährermodell abzuschwächen und das durch die EU gewünschte Egalitätsmodell zu ersetzen. Hierzu ist eine Bewusstseinsänderung erforderlich und ein Veränderungsprozess zu mehr Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt unter Beteiligung aller Akteure erforderlich. Alle ESF-geförderten Projekte sollen der Frage unterzogen werden, inwieweit die Projektzielsetzung dazu beiträgt, die vorhandenen Verhältnisse aufzubrechen und zu verändern. Bei einer Förderung von potenziellen Schulabgänger/innen mit und ohne Hauptschulabschluss sollte der AusländerInnenanteil und ggf. SpätaussiedlerInnenanteil in dieser Gruppe berücksichtigt werden. Umfangreiche Unterstützungsleistungen sind in den Bereichen: gelingender Schulabschluss, Vermeiden von Schulversagen und Verringern von Qualifikationsdefiziten (auch sprachlichen) denkbar. Bei berufspraktischen Projektanteilen soll besonders auf geschlechtsuntypische Branchen und Berufe mit längerfristigen Beschäftigungsperspektiven eingegangen werden. Frauen sollten hierbei überproportional zur Höhe ihres Anteils in den jeweiligen Zielgruppen gefördert werden. Letztlich ist daran zu denken, dass die Projekte auch darauf abzielen, jungen Menschen vor Augen zu führen, dass sie selbstverantwortlich ihre eigene Existenzgrundlage sichern müssen. Es sind Projekte für langzeitarbeitslose allein erziehende Frauen vorstellbar. Der regionale ESF-Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 24.06.2014 ein zweijähriges Projekt für diese Zielgruppe mit der Laufzeit 01.01.2015 31.12.2016 befürwortet, das von der L-Bank bewilligt wurde. Als Zielgruppen bei Personen, die besonders benachteiligt sind, könnten Ältere ab 50 Jahren, Langzeitarbeitslose, Personen mit Migrationshintergrund vor allem Ausländer/innen und Alleinerziehende genannt werden. Seite 15 von 23

Schritt 2: Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Wichtigste Zielgruppen sind: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 43 ff): Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert. Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen, Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Geplante Maßnahmen sind: ((gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 43): Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Maßnahmen zur gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung sowie zur sozialen Integration Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen Seite 16 von 23

Berücksichtigung der Querschnittsziele: ((gemäß OP, mit Beschluss der EU- Kommission vom 1. September 2014, S. 44) a) Gleichstellung von Frauen und Männern, b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, c) Ökologische Nachhaltigkeit. Aufgrund der Analyse der Ausgangslage kann im HOK ein möglicher Problemdruck im Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, Arbeitslose Personen nach Migrationshintergrund, Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen. Empfehlungen der Experten / -innen aus dem regionalen ESF-Arbeitskreis: Im Hohenlohekreis besteht bei der Integration von SGB II-Beziehern mit besonderen Merkmalen weiterhin Handlungsbedarf. Beschluss ESF-AK: Gewünscht werden Projekte mit längerfristiger Wirkung und folgenden Inhalten: Angebote zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen, Verringerung von Vermittlungshemmnissen und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind Personen mit schweren oder multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere Personen ohne Ausbildung, mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Ältere, Projektinhalte mit individueller Betreuung, Verbesserung der Schlüsselqualifikationen, Motivierung und Aktivierung, Projektanträge, bei denen Frauen mindestens gemäß ihrem Anteil an der Zielgruppe gefördert werden. Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Förderung in diesem Ziel konzentriert sich auf schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche im Schulalter sowie auf junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangsund Ausbildungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden. Ziel der Förderung ist die individuelle und soziale Stabilisierung der Teilnehmenden. Im Vordergrund stehen dabei das Erreichen eines Schulabschlusses und / oder die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Maßnahme. Seite 17 von 23

Wichtigste Zielgruppen sind: ((gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 53) Die Förderung ist auf junge Menschen in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen erreicht werden können, die im spezifischen Ziel A 2.1 (Verbesserung der Übergangs- und der Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf) gefördert werden. Zur Zielgruppe zählen: Schüler/innen ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Geplante Maßnahmen sind: ((gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 52 ff) Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird eine individuelle und auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Durch konkrete Hilfestellung und Beratung sollen junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmenden ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Für junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. Seite 18 von 23

Berücksichtigung der Querschnittsziele ((gemäß OP, mit Beschluss der EU- Kommission vom 1. September 2014, S. 53) Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z. T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förderung in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Durch individuelle, z. T. auch längerfristig angelegte Fördermaßnahmen, soll eine nachhaltige gesellschaftliche Integration der Teilnehmenden unterstützt werden. Anhand der Analyse der Ausgangssituation kann im HOK ein möglicher Problemdruck im Hinblick auf das spezifische Ziel C 1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2012/13 sowie Schüler/innen an den beruflichen Schulen, die von Schulabbruch bedroht sind. Schulsituation von ausländischen Jugendlichen Empfehlungen der Experten/-innen aus dem regionalen ESF-Arbeitskreis: Aufgrund der Finanzsituation ist eine Förderung der Zielgruppen an den allgemein bildenden Schulen nicht möglich. Die Zielgruppen münden in der Regel in das berufliche Schulwesen. Der Handlungsbedarf wird daher im Bereich der betroffenen Schülerinnen und Schüler der beiden beruflichen Schulzentren in Künzelsau und Öhringen gesehen. Seite 19 von 23

Beschluss ESF-AK: Gewünscht werden Projekte mit längerfristiger Wirkung und folgenden Inhalten: ergänzende Angebote im Sinne einer nachgehenden und weiterführenden Begleitung für Jugendliche an den beruflichen Schulen, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die Gefahr besteht, die berufliche Schule ohne Anschlussperspektive zu verlassen, ganzheitliche Ansätze zur Unterstützung junger Menschen, unter Einbeziehung der Familien, aufsuchende/individuelle Beratung und sozialpädagogische Begleitung, Einbeziehung von Lehrkräften und Multiplikatoren in den Systemen Schule, Berufsberatung und Ausbildungsbegleitung, Übergangsmanagement mit geschlechtssensiblen und individuellen Elementen an BEJ und VAB-Standorten mit Berufsorientierung und Nachbetreuung im Einzelfall, auch für Berufsfachschüler/innen, Einbinden von Eltern sowie Betrieben und weitere Trainingsmaßnahmen. Verbesserung der persönlichen Voraussetzungen, wie z. B. Sozialkompetenz und Durchhaltevermögen. Seite 20 von 23

Schritt 3: Umsetzung der Ziele In der aktuellen Förderperiode steht dem Hohenlohekreis ein jährliches Mittelkontingent in Höhe von 180.000 zur Verfügung. Vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg sind für die beiden genannten spezifischen Ziele für den Hohenlohekreis pro Förderjahr als Sollvorgabe folgende Mittel- und Personen-Kontingente vorgesehen: Spezifisches Ziel B1.1: 104.400 Spezifisches Ziel C1.1: 75.600 Für die Ausschreibung des Jahres 2016 stehen insgesamt 142.371,00 als ungebundene Mittel bereit. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Durchführung der Strategiesitzung vom 17.06.2015 im Juli 2015 in der Hohenloher Zeitung, den Gemeindeamtsblättern sowie auf der Internetseite des Hohenlohekreises. In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis vorgesehenen Zielgruppen gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgeführt. Die Inhalte der regionalen Arbeitsmarktstrategie sollen in den Projektanträgen der Träger berücksichtigt werden. Eine pdf-datei der Arbeitsmarktstrategie steht auf der Homepage des Landratsamtes: www.hohenlohekreis.de unter Bürgerservice/Jugend und Soziales/Europäischer Sozialfonds zum Download bereit. Zusätzlich besteht für interessierte Projektträger die Möglichkeit, Gesprächstermine mit der ESF-Geschäftsstelle und dem externen Berater zu vereinbaren, um eine mögliche Projektidee bis zur Antragsreife weiter zu entwickeln. Die Projektanträge der interessierten Träger sind zum jeweiligen Stichtag unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einzureichen. Das für die Förderperiode eingerichtete ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite: www.esf-bw.de zur Verfügung. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes müssen sich auf mindestens 30.000 belaufen. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss je Vorhaben mindestens 10 Personen betragen. Mit der Antragstellung ist eine gesicherte nationale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 50% nachzuweisen. In der regionalen ESF-Förderung wird am 30.09.2015 verbindlich eine Pauschale eingeführt. Der Pauschalsatz bezieht sich auf die Kostenposition Direkte Personalkosten und beträgt insgesamt 1,8 % für Abschreibungen, Miete/Leasing für Ausstattung sowie Porto und Telekommunikationsgebühren. Seite 21 von 23

Die zu fördernden Projekte werden vom regionalen ESF-Arbeitskreis bewertet. Mit Hilfe des Ranking-Verfahrens wird eine Reihenfolge festgelegt. Die entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte sind die Übereinstimmung von Projektanträgen Plausibilität des Antrags, Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Zielübereinstimmung mit dem OP für Baden-Württemberg 2014 2020, Chancen fördern und der Arbeitsmarktstrategie des Regionalen ESF- Arbeitskreises Partnerschaft für Beschäftigung im Hohenlohekreis, den Zielgruppen sowie den im OP genannten Querschnittszielen. Erwartet werden gendersensible Projektanträge, der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben sowie eine geschlechtergerechte Zusammensetzung des Projektteams und eine Aussage zur Nachhaltigkeit des Projektes nach Ende der ESF- Förderung. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des HOK begleiten die Träger während der Projektzündungsphase sowie der Projektlaufzeit bei Bedarf. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Hohenlohekreis zu erreichen. Der regionale ESF-Arbeitskreis strebt eine komplette Bindung des jährlichen Kontingentes an. Seite 22 von 23

Schritt 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation (= Soll-Ist-Abgleich) Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich des Querschnittsziels der Gleichstellung wird überprüft durch: den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projektes, ein jährliches Vorstellen von Zwischenberichten nach ca. einem Vierteljahr nach Projektstart und Ergebnispräsentationen der einzelnen Projekte nach Ende der Projektlaufzeit durch die Träger als zusammenfassende Gesamtschau der Ergebnisse in einer Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises, Vor-Ort-Termine bei den Projektträgern ca. zur Halbzeit der Projektlaufzeit durch die ESF-Geschäftsstelle, Überprüfung der Zielerreichung mit Hilfe aktualisierter Arbeitsmarktdaten. Barbara Bürkle, ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Hohenlohekreis Hartmut Kleinikel, K-consult Köngen Seite 23 von 23