Einwohnergemeinde Busswil b.m.



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Transkript:

Einwohnergemeinde Busswil b.m. Orientierung über die Geschäfte der Gemeindeversammlung Freitag, 12. Juni 2015-20.00 Uhr im Mehrzweckraum der Zivilschutzanlage Traktanden 1. Übergabe des Bürgerbriefes an die Jungbürger und die Jungbürgerin 2. Jahresrechnung 2014 Beratung und Genehmigung 3. Zukunft Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau Grundsatzentscheid über die Auftragserteilung an den Gemeinderat zur Vornahme von Fusionsabklärungen 4. Verschiedenes Die Jahresrechnung 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen. Busswil, 30. April 2015 Der Gemeinderat Seite 1

Seite 2

Geschäft Nr. 1 Übergabe des Bürgerbriefes an die Jungbürger und die Jungbürgerin In diesem Jahr wird der Jahrgang 1997 in den Kreis der aktiven Stimmbürger und Stimmbürgerinnen aufgenommen. Zur Übergabe des Bürgerbriefes sind eingeladen worden: Dambach Alain, Dörfli 13a Geschäft Nr. 2 Jahresrechnung 2014 Beratung und Genehmigung Erläuterungen zur Jahresrechnung 2014 Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2014 an seiner Sitzung vom 13. April 2015 verabschiedet. Die vollständige Jahresrechnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Zudem kann sie auf der Website www.busswil-bm.ch eingesehen und ausgedruckt werden. 1 Rechnungsergebnis Die Jahresrechnung der Gemeinde Busswil b.m. schliesst per 31.12.2014 wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand Fr. 763 169.98 Ertrag Fr. 792 758.57 Ertragsüberschuss brutto Fr. 29 588.59 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto Fr. 29 588.59 Harmonisierte Abschreibungen Fr. 38 313.50 Übrige Abschreibungen Fr. 0.00 Aufwandüberschuss Fr. 8 724.91 Vergleich Rechnung-Voranschlag Aufwandüberschuss Laufende Rechnung 2014 Fr. 8 724.91 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag Fr. 135 940.00 Besserstellung gegenüber dem Voranschlag Fr. 127 215.09 2 Voranschlag und Steueranlage Der Voranschlag für das Jahr 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 135 940.00 wurde von der Gemeindeversammlung am 06.12.2013 mit folgenden Ansätzen beschlossen: Steueranlage: 1.60 Einheiten auf Einkommen und Vermögen seit 01.01.2011 Liegenschaftssteuern: 1.2 des amtlichen Wertes wie bisher Hundetaxe: Fr. 50.00 pro Hund wie bisher Seite 3

3 Die wichtigsten Geschäftsfälle Die nachfolgenden Ereignisse haben das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 massgeblich beeinflusst (- negativ / + positiv): Mehraufwand Verwaltungspersonal infolge Neubesetzung der Finanzverwalterstelle und Abgeltung von Überzeit an die austretende Finanzverwalterin (-4 500.00). Der Aufwand für die Kinder- und Ausbildungszulagen wird in gleichem Umfang wieder zurückerstattet (-/+6 930.00). Verzicht Anschaffung KPG-Finanzplanungssoftware (+3 000.00). Höherer Aufwand bei der Verwaltungsliegenschaft für Energie, Heizöl (grössere Menge Heizöl eingekauft)(-8 320.00). Fugensanierung Aussentreppe nochmals verschoben (+4 600.00). Nicht vorgesehener Aufwand für den Ersatz von zwei Küchengeräten in einer der Mietwohnungen (-4 570.00). Nettoaufwand der Funktion Bildung tiefer (+41 100.00). Die gesamthaft an die Gemeinde Melchnau bezahlten Lehrergehaltskosten liegen wesentlich tiefer als angenommen. Für das Schuljahr 2012/2013 wurden uns ebenfalls noch Schulgelder zurück erstattet. Tieferer Beitrag an den Regionalen Sozialdienst Roggwil (+2 900.00). Nettoaufwand der Funktion Verkehr tiefer (+18 300.00). Insbesondere wurden die budgetierten Löhne sowie aufgrund des milden Winters die Kosten für den Winterdienst unterschritten. Verzicht auf Renaturierung Gugerbächli (+5 000.00). Mehrertrag ordentliche Steuereinnahmen gegenüber dem Budget (+51 700.00). Im Mehrertrag sind insbesondere Erbschafts- und Schenkungssteuern im Umfang von Fr. 11 200.00 enthalten. Der Ertrag für das Steuerjahr 2014 liegt mit Fr. 10 000.00 über dem Budget. Für die Steuerjahre 2012/13 sind insgesamt noch Steuereinnahmen von rund Fr. 26 600.00 eingegangen. Mehrertrag Sonderveranlagungen (+4 700.00). Nettoaufwand Steuerabschreibungen und Wertberichtigung gefährdeter Steuerguthaben gesamthaft besser (+4 400.00). 4 Investitionsrechnung Gesamtgemeinde Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Total Bruttoinvestitionen Fr. 112.50 Fr. 0.00 Fr. 84 870.25 Total Investitionseinnahmen Fr. 10 000.00 Fr. 8 000.00 Fr. 26 936.35 Total Nettoinvestitonen Fr. -9 887.50 Fr. -8 000.00 Fr. 57 933.90 Wie bereits im Voranschlag 2014 budgetiert resultiert ein Einnahmeüberschuss der IR. Er setzt sich aber nicht durch Abwasseranschlussgebühren zusammen sondern durch die Rückzahlung Darlehen Wasserversorgung Rottal. Für die Sanierung der Naturstrasse Holen wurde anfangs 2014 noch eine letzte Rechnung im Betrage von Fr. 112.50 bezahlt. Dieses Projekt konnte aber danach abgeschlossen werden. 5 Bestandesrechnung Aktiven Finanzvermögen Das Finanzvermögen nahm im Berichtsjahr um 3.2% auf rund Fr. 775 200.00 zu. Die flüssigen Mittel haben um rund Fr. 9 100.00 und die Anlagen um rund Fr. 400.00 abgenommen. Die Guthaben haben um rund Fr. 8 100.00 zugenommen. Transitorische Aktiven Diese haben im Berichtsjahr um Fr. 25 700.00 zugenommen. Seite 4

Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen nahm von Fr. 639 790.85 um die Nettoinvestitioneneinnahmen in Höhe von Fr. 9 887.50 auf Fr. 629 903.35 ab. Nach Vornahme der harmonisierten Abschreibungen von Fr. 38 313.50 beträgt das Verwaltungsvermögen per Jahresabschluss Fr. 591 589.85. Dies ist eine Abnahme gegenüber dem Vorjahr von Fr. 48 201.00. Passiven Fremdkapital Das Fremdkapital hat im Berichtsjahr um rund Fr. 25 300.00 (11.9%) auf Fr. 187 237.55 abgenommen. Bei den laufenden Verpflichtungen sinken die Kreditorenbestände (Rechnungen, welche das Jahr 2014 betreffen aber erst im 2015 bezahlt werden) gegenüber dem Vorjahr um Fr. 23 000.00. Die Rückstellungen Laufende Rechnung (Rechnungen, die das alte Jahr betreffen, aber noch nicht bei uns eingetroffen sind) nahmen um Fr. 250.00 zu. Die Wertberichtigung für gefährdete Steuerguthaben hat sich um Fr. 300.00 leicht erhöht. Transitorische Passiven Die transitorischen Passiven haben im Berichtsjahr um Fr. 2 930.00 abgenommen. Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen weisen zurzeit einen Stand von rund Fr. 109 700.00 aus. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme von rund Fr. 10 100.00 (Ertragsüberschuss aus der Abwassersowie Abfallrechnung, Entnahme aus dem Schutzraumersatzabgabenfonds für neuen Entfeuchter). Die Spezialfinanzierungen sind für die Gemeinde eine Schuld, die sie gegenüber der Abwasserund Abfallentsorgung und gegenüber den Spezialfinanzierungen Schutzraumersatzbeiträge und dem Burgerlichen Armengut hat. Eigenkapital Das Eigenkapital wird durch Ertragsüberschüsse gebildet und dient zur Deckung von künftigen Aufwandüberschüssen. Stand am 01.01.2014 Fr. 1'078 515.82 Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung Fr. 8 724.91 Eigenkapital am 31.12.2014 Fr. 1'069 790.91 6 Nachkredite Alle Nachkredite von insgesamt Fr. 28 188.35 sind in einer separaten Nachkredittabelle aufgeführt und mit entsprechenden Begründungen versehen. Davon sind Fr. 23 692.35 gebunden und Fr. 4 496.00 liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. 7 Antrag Der Gemeinderat von Busswil b. Melchnau hat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 13. April 2015 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: - Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 8 724.91. Seite 5

Geschäft Nr. 3 Zukunft Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau Grundsatzentscheid über die Auftragserteilung an den Gemeinderat zur Vornahme von Fusionsabklärungen Der Gemeinderat hat im Februar 2015 eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt. Er wollte in Erfahrung bringen, wie die Dienstleistungen der Gemeinde von der Bevölkerung beurteilt werden. Ebenfalls interessierte den Gemeinderat wie zufrieden die Bevölkerung mit den Lebensbedingungen in Busswil ist. Schliesslich wurde die Bevölkerung auch zum Thema Fusion befragt. Die Ergebnisse der Befragung wurden der interessierten Bevölkerung im Rahmen eines öffentlichen Informationsabends am 24. April 2015 vorgestellt. Die Rücklaufquote der 170 verschickten Frageboten war mit 63.5% oder 108 eingegangenen Fragebogen sehr erfreulich. Die Antworten können demnach auch als repräsentativ und aussagekräftig beurteilt werden. Die Rückmeldungen zu den einzelnen Rubriken der Befragung können wie folgt zusammengefasst werden: Verbundenheit zu Busswil Ein Grossteil der Bevölkerung wohnt gerne in der Gemeinde und die Lebensqualität wird insgesamt als sehr hoch eingestuft. Dienstleistungen/Kundenfreundlichkeit der Gemeinde Die Befragten äusserten sich zu 14 Lebensaspekten und den zur Verfügung stehenden Dienstleistungen und Einrichtungen. Insgesamt konnte zur Kenntnis genommen werden, dass die Kundenfreundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Informationspolitik als hoch eingestuft und geschätzt wird. Meinung zu einer Fusion Schliesslich wurde in der Befragung auch die Meinung zu einer möglichen Fusion eingeholt. Es wurde offensichtlich, dass dieses Thema die Bevölkerung beschäftigt. Eine Mehrheit der Antwortenden äusserte sich dahingehend, dass eine Fusion geprüft werden sollte. Dieser Umstand brachte den Gemeinderat auch dazu, diese Frage in einem verbindlichen Rahmen den Stimmberechtigten der Gemeinde zu stellen. An der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten deshalb die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, ob der Gemeinderat Abklärungen zu einer möglichen späteren Fusion vornehmen soll. Dies wird den Fusionsentscheid nicht vorwegnehmen. Mit einem Entscheid wird der Gemeinderat lediglich legitimiert, das weitere Vorgehen festzulegen und Gespräche mit Nachbargemeinden zu führen. Der Gemeinderat stellt den Stimmberechtigten die Frage - Soll der Gemeinderat Abklärungen für eine mögliche Fusion vornehmen? Seite 6

Geschäft Nr. 4 Verschiedenes - Rückblick auf die Feierlichkeiten 200 Jahre Eigenständigkeit Busswil bei Melchnau vom 16./17. Mai 2015 - Gesucht: Zählerableserin/Zählerableser Wasseruhren Seit 2007 hat Susanne Anliker, Platz 25d, Busswil b.m. die Zählerstände der Wasseruhren für die Gebührenfakturierung abgelesen. An dieser Stelle bedankt sich der Gemeinderat ganz herzlich für ihre Arbeit. Nun sucht der Gemeinderat einen Nachfolger oder eine Nachfolger für dieses Amt. Die Wasseruhren werden pro Jahr einmal abgelesen. Sofern die Wasseruhren in einem Zug abgelesen werden können, ergibt dies einen Aufwand von ca. 4 5 Stunden. Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich doch bitte bei der Gemeindeverwaltung oder beim Gemeindepräsidenten Beat Jost. Herzlichen Dank. Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem Apéro eingeladen. Gemeinderat Busswil bei Melchnau Seite 7

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