Gutachten zur Reakkreditierung des Studiengangs Bachelor Pädagogik. Begehung am 25. Juni 2015



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Transkript:

Gutachten zur Reakkreditierung des Studiengangs Bachelor Pädagogik Begehung am 25. Juni 2015 Mit Beschluss vom 30.04.2015 hat die Akkreditierungskommission Systemakkreditierung der AHPGS der Katholischen Hochschule Freiburg die Systemakkreditierung ausgesprochen. Sie bestätigt, dass das interne Qualitätssicherungssystem der Katholischen Hochschule geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge sicher zu stellen. Studiengänge, die die interne Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems erfolgreich durchlaufen haben, sind akkreditiert. Zum Zweck der internen Qualitätssicherung hat sich die Katholische Hochschule eine Akkreditierungsordnung gegeben. Der Studiengang Pädagogik wurde gemäß der Akkreditierungsordnung, die die Katholische Hochschule am 16. Juli 2014 beschlossen hat, darauf geprüft, ob die gesetzten Qualifikationsziele, die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes und die Vorgaben des LHG Baden-Württemberg, die Regeln des deutschen Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen, und die Qualitätsstandards der Hochschule erreicht werden. Gemäß der Akkreditierungsordnung ist die Prüfung des Studienprogramms durch externe Gutachter Teil der internen Akkreditierung. Zur Begutachtung des Studiengangs Management im Gesundheitswesen wurden folgende Gutachterinnen und Gutachter berufen: - Prof Dr. Joachim König (Ev. Hochschule Nürnberg) - Herr Kurt Brust (Institut für Soziale Berufe, Ravensburg) - Herr Johannes Vollmer (Wiss. Mitarbeiter, Universität Freiburg) Die Begutachtung des Studiengangs Pädagogik erfolgte am 25. Juni 2015 in der Zeit von 12:30-17:30 Uhr in mehreren Gesprächsrunden auf der Grundlage folgender Unterlagen: 1. Qualitätsberichte zum Studiengang für die Jahre 2013 und 2014 (dokumentiert die Qualität des Studiengangs vor der Überarbeitung) 2. den vorgelegten Entwicklungszielen des Studiengangs Pädagogik 3. der Studien- und Prüfungsordnung Allgemeiner Teil und Besonderer Teil 4. dem Modulhandbuch 5. Überblick über die Studienverläufe in Vollzeit und Teilzeit 6. Der aggregierten Modulevaluation 2014/15 (im Lauf der Begehung nachgereicht) Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Qualifikationsziele zum Studiengang, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Studiengang, die Ausstattung der Hochschule, die Transparenz der Prozesse und Dokumentation derselben, das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit und das Prüfungssystem. Die Gutachtenden führten Gespräche mit der Hochschulleitung (Rektor Prof. Dr. E. Kösler), der Studiengangsleitung (Prof. Dr. J. Schwab), dem Referenten für Qualitätsmanagement (Herrn Samuel Scherer), mit Lehrenden (Prof. Dr. M. Hugoth, Prof. Dr. Ch. Röseler), der Referentin für Praxisangelegenheiten (J. Gans-Raschke) und Studierenden im Studiengang (Frau C. Hildebrandt, Frau L. Schmieder, Herrn J. Diderichs, Herrn Ch. Menschik, Frau O. Oliger).

Vorbemerkungen Obwohl seit der Einführung des gestuften Studiengangsystems eine Akademisierung der Erziehungs- und Gesundheitsberufe angestrebt wird, sollte in Baden-Württemberg die grundständige Ausbildung in der Pädagogik der Frühen Kindheit den Fachschulen vorbehalten sein. Hergestellt werden sollte aber der Anschluss an die Fachschulausbildung durch weiterqualifizierende Angebote an den Hochschulen. Die KH Freiburg hat sich in dem Kontext entschlossen, nicht nur einen Studiengang, der für Managementaufgaben in Erziehungseinrichtungen qualifiziert, anzubieten, sondern auch einen Studiengang der Pädagogik, der aufbauend auf einer grundständigen Ausbildung an einer Fachschule eine breite Qualifikation für Aufgaben im Feld der außerschulischen Pädagogik anbietet. Die Möglichkeit zur Implementierung eines solchen Studiengangs ergab sich durch den Hochschulpakt 2012. Die Finanzierung des Studiengangs basiert auf dem Hochschulpakt, dessen Befristung Folgen für den Studiengang hat. Da dem Bachelorstudiengang Pädagogik die staatliche Anerkennung verwehrt blieb, stellte sich die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Studierenden des Studiengangs in die Soziale Arbeit oder Heilpädagogik zu integrieren, um ihnen den Zugang zu einem staatlichen anerkannten Beruf zu ermöglichen. Die erweiterten Möglichkeiten zur Anrechnung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen bieten dazu nun die Möglichkeit. Da überdies im Rahmen des Strategieprozesses eine Konzentration der Angebote der KH Freiburg beschlossen wurde, wird die Hochschule den Studiengang Pädagogik, einstellen. Eine Immatrikulation erfolgt letztmalig zum WS 2016/17. Absolventen von Fachschulen können sich dann auf die Studiengänge der Sozialen Arbeit oder Heilpädagogik bewerben. Leistungen, die sie an den Fachschulen erbracht haben, können gemäß den Vorgaben der Anrechnungsordnung angerechnet werden. Das Profil des Studiengangs Der Bachelorstudiengang Pädagogik (PEB) ist ein Studienangebot der KH Freiburg, das in Kooperation mit Fachschulen angeboten wird. Er bietet Absolvent(inn)en von kooperierenden Fachschulen mit Abschlüssen als Erzieher(innen), Heilerziehungspfleger(innen) und Jugendund Heimerzieher(innen), die Möglichkeit, ihre Qualifizierung in einem Hochschulstudium fortzusetzen. Die Module des ersten und zweiten Semesters werden an den Fachschulen auf Hochschulniveau erbracht. Studierende, die an den kooperierenden Fachschulen ihr Studium abgeschlossen haben, werden 60 ECTS-Punkte anerkannt. Sie werden an der KH Freiburg unmittelbar in das 3. Semester immatrikuliert, um an der KH Freiburg die Semester 3 bis 7 zu absolvieren. Die Studierenden schließen ihr Studium mit 210 ECTS-Punkten ab. Die Module, die an der Fachschule erbracht werden, vermitteln Grundlagenwissen und handlungsbezogene Kenntnisse. Die Module und Lehrinhalte vom 3. bis 7. Semester ermöglichen die wissenschaftlich differenzierte Auseinandersetzung mit pädagogischen Fragen im Sinne eines exemplarischen und forschenden Lernens. Der Studiengang Pädagogik bietet eine grundständige Ausbildung, die sich an den unterschiedlichen Handlungsfeldern der außerschulischen Pädagogik orientiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums sind die Studierenden für eine selbständige und kompetente Tätigkeit in allen sozialpädagogischen Feldern qualifiziert. Profilbildend für den Studiengang sind: a) die Zielgruppen- und Handlungsfeldorientierung Seite 2 von 7

Unbeschadet der Tatsache, dass die grundständige Ausbildung eine breite Qualifizierung für sozialpädagogische Aufgaben erfordert, sieht der Studiengang die Möglichkeit zur individuellen Profilierung des Studiums vor. In Kooperation mit Praxiseinrichtungen wurden Wahlpflichtmodule mit Lehrveranstaltungen implementiert, in denen berufsrelevante Handlungskompetenzen anhand exemplarischer Handlungsfelder vertieft und erweitert werden können. Dazu können die Studierenden individuell Lehrveranstaltungen wählen, die sie mit unterschiedlichen Handlungsfeldern bekannt machen. b) die Verknüpfung von Praxis- und Wissenschaftsorientierung Die Handlungsfeldorientierung des Curriculums verbindet sich mit einer Betonung des Theorie-Praxis-Bezugs. Soll im Studium erworbenes Wissen in Bezug auf die Theorien und Konzepte der Pädagogik zum Fundament professioneller Praxis werden, muss dieses konsequent auf seine Praxisrelevanz befragt werden. In den Anfangssemestern des Studiums werden Studierende mit der Theorie und Geschichte, den unterschiedlichen Adressaten und Handlungsfeldern und Berufsrollen in der Pädagogik vertraut gemacht. Im Kurzzeitpraktikum können sie sich selbst in die Praxis einbringen, weitere praktische Rollenerfahrungen sammeln und ihre eigenen Vorstellungen vom Beruf anhand der Praxiserfahrungen reflektieren und klären. c) die Entwicklung einer professionellen Grundhaltung und ethische Orientierung Selbständiges berufliches Handeln in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Pädagogik muss auf professionelle Grundhaltungen gründen. Folglich sind Studierende herausgefordert, sich die erforderlichen Fach-, Methoden- und Handlungskompetenzen anzueignen und eine berufliche Identität zu entwickeln. Indem der Studiengang von Beginn an Orte bietet, an denen berufliches Handeln und Berufsrollen erschlossen und reflektiert werden können, ermöglicht er die Ausbildung einer beruflichen Identität und professioneller Grundhaltungen. Das Studium regt zur Reflexion des eigenen weltanschaulichen und ethischen Standpunktes an. Es macht mit berufsethischen Grundsätzen vertraut und befähigt dazu, diese umzusetzen. Es geht insbesondere darum, sich in Bezug auf soziale Probleme zu informieren und sie unter fachwissenschaftlicher und ethischer Perspektive zu beurteilen. Qualifikationsziele Das Studium bietet in Modulen, die sechs Kompetenzbereichen zugeordnet sind, unterschiedliche Zugänge, um professionelle und disziplinäre Fragestellungen zu erkennen, pädagogische Fragen wissenschaftlich zu bearbeiten, ethische Orientierungen zu gewinnen und ihre Persönlichkeiten weiter zu entwickeln. Die Studierenden lernen ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Spannungsfeld gesellschaftlicher Funktion, einem professionellem Selbstverständnis und der subjektiven Definition der Situation zu reflektieren. Sie entwickeln sich persönlich weiter, reflektieren pädagogische Settings, berufliche Rollen und Handlungsweisen und lernen professionelle Haltungen zu erkennen und sich anzueignen. Die Studierenden werden zur wissenschaftlichen und kritischen Lektüre befähigt und setzen sich mit der Rezeption empirischer Forschungsbeiträge auseinander. Der Studiengang qualifiziert Studierende pädagogische Situationen, Felder und Fragen kritisch zu reflektieren, handlungsfeldbezogen Konzepte analytisch zu durchdringen sowie das Erklärungs- und Deutungswissen sozialwissenschaftlicher Theorien zu nutzen Die Studierenden erwerben die Fähigkeit wissenschaftliche Arbeiten selbstständig zu erstellen und fachliche Inhalte zu präsentieren. Sie erwerben Wissen und Können zu wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten und empirischen Forschungsmethoden bezogen auf Handlungsfelder und pädagogische Aufgaben. Die Kenntnisse wissenschaftlicher Denkformen eines theoriegeleiteten Erklärens und Verstehens sowie das Basiswissen um empirische Methoden ermöglichen exemplarisch Forschungsdesigns zu entwickeln. Der Ansatz forschenden Lernens beinhaltet die kritische Reflexion der Möglichkeiten wissenschaftlicher Methoden und der Reichweiten ihrer Ergebnisse. Seite 3 von 7

Die Qualifikationsziele zum Studiengang umfassen somit fachliche und überfachliche Aspekte, sie zielen auf eine Professionalisierung, die auf die Tätigkeiten in den unterschiedlichen Feldern außerschulischer Bildungsarbeit vorbereiten, sowie auf die Förderung kritischen Denkens und gesellschaftlichen Engagements. Eckdaten zum Studiengang Der Bachelorstudiengang Pädagogik ist durchgängig modularisiert. Die Anwendung des European Credit-Tranfer-System (ECTS) ist gegeben. Er umfasst 210 ECTS-Punkte (6300 Stunden), von denen 60 ECTS-Punkte durch das abgeschlossene Studium auf Hochschulniveau an einer kooperierenden Fachschule erbracht werden. Ein ECTS-Punkt umfasst einen Workload von 30 Stunden. Der Studiengang kann sowohl in einer Vollzeit-Variante als auch in Teilzeit studiert werden. In der Vollzeit-Variante erfolgt die Immatrikulation in das 3. Studiensemester. Das Studium sieht insgesamt eine Regelstudienzeit von 7 Sestern vor. Individuelle Studienverläufe sind nach Absprache möglich. Die Module sind als Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule angelegt. Eine bedeutende Anzahl von Modulen (ca. 2:3) wird in Verschränkung mit dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit angeboten. Integriert in das Studium sind studentische Tutorate in der Studieneingangsphase, projektbezogene Lehr- und Lernformen, Lehrveranstaltungen zur Reflexion der eigenen beruflichen Rolle sowie handlungsfeldorientierte Seminare, an die sich ein Fallseminar anschließt. Ein Praktikum im Umfang von 30 Tagen ist vorgesehen. Zugangsberechtigungen Für die Zulassung zum Studium, die auf der Basis der Immatrikulationsordnung der KH Freiburg erfolgt, muss nachgewiesen werden, dass der / die Bewerber / Bewerberin über die Zugangsberechtigung zu einem Fachhochschulstudium im Land Baden Württemberg verfügt. Die Bewerber(innen) für den Bachelorstudiengang Pädagogik, die von einer kooperierenden Fachschule kommen, bringen Qualifikationen im Umfang von 60 ECTS-Punkten mit, die sie in der Ausbildung an einer Fachschule für Erzieher(innen) oder einer Fachschule für Jugendund Heimerzieher(innen) oder einer Fachschule für Heilerziehungspfleger(innen) erworben haben. Das Nähere regelt ein Kooperationsvertrag. Mobilität Es ist möglich, im Rahmen des Mobilitätsmoduls, an einer ausländischen Hochschule Studienleistungen zu erwerben. Absolviert eine Studierende / ein Studierender ein Auslandssemester auf der Basis eines Learning Agreements und kann entsprechende Leistungen nachweisen, können diese im Umfang mit 30 ECTS-Punkten angerechnet werden. An einer ausländischen Hochschule benotete ECTS-Punkte können mit den ECTS-Punkten aus (Hochschul-)Lehrveranstaltungen verrechnet werden. Anerkennung und Anrechnung von Leistungen / Nachteilsausgleich Die Anerkennung von Leistungen, die an anderen inländischen und ausländischen Hochschulen erworben wurden, ist gemäß der Lissabon-Konvention in der Prüfungsordnung geregelt. Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist gemäß der Studien- und Prüfungsordnung möglich. Das Verfahren zur Anrechnung ist aber noch nicht in der Prüfungsordnung geregelt. Eine entsprechende Anrechnungsordnung muss von Seiten der Hochschule bis Ende des Jahres vorgelegt werden. Seite 4 von 7

Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende sind im Allgemeinen Teil der Studienund Prüfungsordnung gegeben. Studienberatung Neben der das Studium begleitenden Betreuung und Beratung durch die Studiengangsleitung stehen den Studierenden des Studiengangs alle Betreuungsangebote zur Verfügung, die die KH Freiburg und das Studentenwerk Freiburg für ihre Studierenden bietet. Im Curriculum verankert ist darüber hinaus eine kontinuierliche Prozessreflexion, die sich auch auf den Lernprozess der Studierendengruppen des jeweiligen Jahrgangs bezieht. Diese Prozessreflexionen dienen der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden und bilden auch eine wesentliche Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studiengangs. Qualitätsentwicklung im Studiengang Der Studiengang wird regelmäßig evaluiert. Die Evaluation erfolgt nach der Evaluationsordnung der KH Freiburg. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse und der Reflexionsgespräche im Studiengang wurden Entwicklungsziele für den Studiengang formuliert, deren Umsetzung in der zur Akkreditierung vorgelegten Form erfolgt ist. Auflagen und Empfehlungen der erweiterten Kommission für interne Akkreditierung auf der Grundlage der Gespräche am 25. Juni 2015 In dem Gespräch, das die erweiterte Kommission zunächst mit der Hochschulleitung führte, wurde einleitend die Zukunft des Studiengangs zum Thema. Die Hochschule wird den Studiengang Pädagogik einstellen. Eine Immatrikulation erfolgt letztmalig zum WS 2016/17. Absolventen von Fachschulen können sich dann auf die Studiengänge der Sozialen Arbeit oder Heilpädagogik bewerben. Leistungen, die sie an den Fachschulen erbracht haben, können gemäß den Vorgaben der Anrechnungsordnung angerechnet werden. Die Gründe für die Einstellung des Studiengangs (Konzentration der Studienangebote der KH Freiburg) sind nach Ansicht der Gutachtergruppe plausibel. In dem Gespräch mit der Gruppe der Studierenden ergab sich überdies die Erkenntnis, dass die Studierenden an einer Erweiterung der Qualifikation, die sie durch ihre grundständige Ausbildung an der Fachschule erhalten haben, interessiert sind. Sie begrüßen die Möglichkeit, an ihre Fachschulausbildung ein Studium anschließen zu können. Positiv bewerten sie dann auch die Möglichkeit der Anrechnung von Leistungen, die sie an einer Fachschule erbracht haben, und die Verkürzung des Hochschulstudiums, die sich dadurch ergibt. Sie zielen ein Studium an, das sie breit qualifiziert für die Arbeit in unterschiedlichen sozialen- und sozialpädagogischen Handlungsfeldern. Dabei können sie sich gut vorstellen, dass künftig Studierende von der Fachschule in ein Studium der Sozialen Arbeit übergehen. Die Frage, ob sie unter der Voraussetzung der Möglichkeit der Anrechnung von Leistungen auch Soziale Arbeit studiert hätten, wird durchgängig bejaht. Dennoch schätzen die Studierenden das Profil des Studiengangs. Sie geben zu bedenken, dass sie eher als das bei Studierenden der Sozialen Arbeit der Fall sei geübt seien, jene Perspektive einzunehmen, in der sich Bildungsprozesse als Grundlage von menschlichem Verhalten zu denken geben. Für sie stünden nicht die Strukturen der Gesellschaft im Fokus des Interesses, sondern die Sozialisations- und Bildungsprozesse, die Menschen im Laufe ihres Lebens erfahren. Diese pädagogische Perspektive gilt es zu erhalten auch in einem grundständigen Studium der Soziale Arbeit in eins mit dem Ziel der Befähigung von Studierenden zur gezielten Gestaltung von Bildungsprozessen. Seite 5 von 7

Die Gutachtenden empfehlen, die Möglichkeit der Anlage eines Profilstrangs in der Sozialen Arbeit, der die sozialpädagogische Perspektive stärkt, indem er den Bildungsbegriff aus einer erziehungswissenschaftlichen Sicht zum Thema macht und einen pädagogischen Kompetenzerwerb gezielt fördert, zu prüfen. Die Kooperation mit den Fachschulen wird von allen Gesprächspartnern als sehr wertvoll beurteilt. Die Anzahl der Bewerber um einen Studienplatz, die von einer der kooperierenden Fachschulen kommen, steigt stetig an. Die vertikale Durchlässigkeit sollte daher auf der Basis der Kooperationen, die durch Kooperationsverträge geregelt ist, erhalten bleiben. Die Gutachtenden empfehlen, über eine Quote nachzudenken, die den Absolventen der Fachschulen einen einfachen Übergang zu einem Studium der Sozialen Arbeit oder Heilpädagogik an der KH Freiburg ermöglicht. In den Gesprächen wurde der Blick auf die angegebenen Qualifikationsziele gerichtet. In der Präambel zum Modulhandbuch werden an unterschiedlicher Stelle Qualifikationsziele und dann auch Kompetenzen genannt. Die Ableitung der Kompetenzen aus übergeordneten Qualifikationszielen wird nur bedingt als schlüssig angesehen. Hier ergibt sich eine Herausforderung für die Hochschule als Ganze. Wie die systematische Verknüpfung von übergeordneten Qualifikationszielen, Kompetenzzielen auf Modulebene und Prüfungsformaten transparent zu dokumentieren ist, sollte für die Gesamtheit der Studiengänge auf Perspektive geklärt werden. Ein interessanter Fokus des Gesprächs ergab sich im Hinblick auf den Lernhabitus der Fachschulabsolventen. Die Studierenden im PEB erfahren sich aufgrund der Tatsache, dass ca. 2:3 ihrer Lehrveranstaltungen mit Lehrveranstaltungen des Studiengangs Soziale Arbeit verschränkt sind, als Teil einer Lerngruppe, die von Studierenden der Sozialen Arbeit dominiert ist. Der Einstieg in das Studium ist daher von einem Selbstfindungsprozess bestimmt. Die Gruppe der Studierenden der Pädagogik muss ein eigenes Selbstbewusstsein entwickeln. Das geschieht in den ersten Semestern. Die Studieneingangsphase stellt die Studierende auch vor die Aufgabe, den Übergang von einem eher reproduktiven zu einem akademischen Lernhabitus zu entwickeln. Die Lehrenden sind sich dessen bewusst und fordern die Studierenden gezielt zu dieser Entwicklung heraus. Sie bestätigen, dass der Übergang zu einem akademischen Lernhabitus in der Regel in den ersten Semestern erfolgt. In der dann folgenden Kompetenzerweiterung gelingt es den Studierenden des PEB in besonderem Maße theoretisches Wissen in Bezug setzen zu einer Praxis, mit der sie aufgrund ihrer Vorausbildung vertraut sind. Nach Auskunft der Lehrenden bereichert die Gruppe der Studierenden der Pädagogik aufgrund ihrer Praxiserfahrung die Gesamtgruppe, die sich aus Studierenden der Pädagogik und der Sozialen Arbeit konstituiert. Auch daraus begründet sich der Wille, die Möglichkeit des Übergangs von der Fachschulausbildung in das Studium auch auf Zukunft zu sichern. Es ist zu erwarten, dass die Heterogenität der Studierenden der Sozialen Arbeit zunimmt, wenn Absolventen der Fachschulen in die Soziale Arbeit integriert werden. Ihr Studieneinstieg muss begleitet werden. Es ist darüber nachzudenken, wie man den Vorerfahrungen, die sie in das Studium einbringen, gerecht werden kann. Intensiv diskutiert wurden die Möglichkeiten und Grenzen der Evaluation. Aussagekräftige Daten zum Studiengang Pädagogik liegen aufgrund der begrenzten Zahl der Studierenden, der Rücklaufquote und der Tatsache, dass die Mehrzahl der Module, auf die sich die Evaluation bezieht, gemeinsam mit Studierenden der Sozialen Arbeit absolviert wird, nicht vor. Die Qualität des Studiengangs kommt eher in den Reflexionsgesprächen zur Sprache, die der Studiengangsleiter mit den Studierenden führt. Angeregt wird eine kontinuierliche Dokumentation und Auswertung dieser Gespräche mittels qualitativer Inhaltsanalyse. Grundsätzlich in Frage Seite 6 von 7

gestellt wird die Sinnhaftigkeit der Modulevaluation. Module umfassen heterogene Lehrveranstaltungen, auf die sich Studierende in der Regel beziehen wollen. Empfohlen wird daher die Rückkehr zu einer Evaluationsform, die basierend auf der Lehrveranstaltungsevaluation auch Fragen zur Anlage und Studierbarkeit von Modulen umfasst. In den Gesprächen mit den Studierenden wurde deutlich, dass die Kommunikation sowohl unter den Dozierenden als auch zwischen Studierenden und Dozierenden intensiviert werden sollte. Die Änderung der Verfassung der Hochschule wird eine Veränderung in der Struktur der Studiengangskommissionen zur Folge haben. Die neue Struktur sollte genutzt werden, um die Absprachepraxis unter den Lehrenden zu verbessern im Sinne einheitlicher Standards. Die Gutachtenden empfehlen, in dem Kontext auch die Frage, welche Verfahren und Standards die Rückmeldungen zur Evaluation haben sollten, kritisch zu prüfen. Zur Erfüllung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen gemäß den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013; Drs. AR 20/2013) muss folgende Auflage ausgesprochen werden: Die in der Prüfungsordnung Allgemeiner Teil verankerte Regelung, nach der eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen möglich ist, muss durch eine Anrechnungsordnung, die die Kriterien und Verfahren der Anrechnung konkretisiert, ergänzt werden. Zur Erfüllung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen gemäß den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013; Drs. AR 20/2013) muss folgende Auflage ausgesprochen werden: Die in der Prüfungsordnung Allgemeiner Teil verankerte Regelung, nach der eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen möglich ist, muss durch eine Anrechnungsordnung, die die Kriterien und Verfahren der Anrechnung konkretisiert, ergänzt werden. Seite 7 von 7