Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.v.



Ähnliche Dokumente
Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Langfristige Genehmigungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Strategien zur Tabakprävention und entwöhnung Was zahlen die Krankenkassen? Niedersachsen 1

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Was ist das Budget für Arbeit?

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

Der Anspruch an eine ethische Nutzen- und Kostenbewertung

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem September 2012

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Fachhochschule Fulda. Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen)

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

Ulmer Universitäts-Trainingscamp. 1. bis 24. September 2015

Lehrer: Einschreibemethoden

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

Serienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin,

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Großbeerener Spielplatzpaten

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v.

Elternzeit Was ist das?

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ

1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern

1. Weniger Steuern zahlen

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Information für Patienten

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Mit TV Fitness- und Ernährungscoach Silke Kayadelen (Biggest Loser,Secret Eaters, Besser Essen)

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

PROKONTEX / Mit Profis arbeiten.

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Erwachsenen- Psychotherapie

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Volksinitiative Einheitskasse:

Konzentration auf das. Wesentliche.

Node Locked Lizenzierung für Solid Edge V19 bis ST3

Dr. med. Max Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer


Vorwort. Sehr geehrte Damen und Herren,

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

So funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie

Deutscher Bürgerpreis. Jetzt bewerben: Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

Transkript:

Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.v. Westenhöfer, Lohbrügger Kirchstr. 65, 21033 Hamburg/Germany Prof. Dr. Joachim Westenhöfer (Sekretär und Schatzmeister) Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Fachbereich Ökotrophologie Lohbrügger Kirchstr. 65 21033 Hamburg Hamburg, den 20.2.2007 Ihr Schreiben Unser Zeichen Telefon-Durchwahl Fax-Durchwahl Email jowe 0700-JOWESTEN 0700-JOWESTEN joachim@westenhoefer.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen haben Sie sich im September letzten Jahres an den Vorstand der Deutschen Adipositas-Gesellschaft gewandt, mit der Bitte, die Krankenkassen darauf hinzuweisen, dass der Leitfaden 2006 nicht mit den Leitlinien der Fachgesellschaft konform ist. Der Vorstand möchte Ihnen zunächst einmal ganz herzlich für Ihr Engagement für die Sache danken und sich dafür entschuldigen, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Leider stand Ihr damaliger Antrag in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Jahrestagung und der anschließenden Vorstandswahl Ende 2006. Der neu gewählte Vorstand hat sich nun eingehend mit der Angelegenheit beschäftigt und möchte dazu folgende Stellung nehmen: Leitlinien der Deutschen Adipositas-Gesellschaft Nachdem in den letzten Jahren zunehmend Daten vorliegen, dass durch den Einsatz von Formula-Diäten nicht nur kurzfristig bessere initiale Abnahmeerfolge erzielt werden können, sondern dass die Gewichtsverluste auch langfristig nach einer Formuladiät günstiger verlaufen (Anderson, Konz, Frederich, & Wood, 2001), wurde in der aktuellen Fassung der Leitlinen ((Hauner et al., 2006) die Formula-Diät als Stufe 3 (Mahlzeitenersatz) und 4 (Ausschließliche Ernährung durch Formula-Diät) der Ernährungstherapie im Rahmen des Basisprogramms der Adipositastherapie definiert (Abschnitt 6.4.2 der Leitlinien). Vorstand: Prof. Dr. M.J. Müller, Kiel (Präsident), Prof. Dr. D. Kunze München (Vizepräsident), Prof. Dr. J. Westenhöfer, Hamburg (Sekretär) Geschäftsstelle: Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.v., Waldklausenweg 20, 81377 München homepage: http://www.adipositas-gesellschaft.de Sitz der Gesellschaft: Ulm/Donau. Vereinregister: Amtgericht Ulm Nr. 964 Bankverbindung der DAG: Sparkasse Ulm, BLZ 630 500 00, Kto.-Nr. 142 250, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.v.

2 Es ist festzuhalten, dass diese Empfehlungen sich auf die Adipositastherapie beziehen, zu deren Indikation es in den Leitlinien heißt (Abschnitt 6.1): Indikationen für eine Behandlung übergewichtiger/adipöser Menschen sind ein BMI 30 oder Übergewicht mit einem BMI zwischen 25 und 29,9 und gleichzeitiges Vorliegen übergewichtsbedingter Gesundheitsstörungen (z. B. Hypertonie, Typ 2 Diabetes) oder eines abdominalen Fettverteilungsmuster oder von Erkrankungen, die durch Übergewicht verschlimmert werden oder eines hohen psychosozialen Leidensdrucks Leitfaden 2006 der Krankenkassen Sowohl in Ihrem Antrag als auch in einem Artikel des Kollegen Ellrott (Ellrott, 2006) zu diesem Thema, der in Heft 6/2006 des AdipositasSpektrum veröffentlicht wurde, wird auf einen Leitfaden der Krankenkassen Bezug genommen, in dem die ablehnende Haltung der Krankenkassen gegenüber Formuladiäten fixiert sei und der mit den Leitlinien der Adipositas- Gesellschaft nicht konform sei. Hierbei handelt es sich um den Leitfaden Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriteren der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006 (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, 2006). Rechtsgrundlage für diesen Leitfaden ist der 20 Abs. 1 des SGB V (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung) in dem es heißt. SGB 5 20 Prävention und Selbsthilfe (1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.

3 Dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für die Primärprävention sind die Krankenkassen mit dem oben genannten Leitfaden nachgekommen. In diesem Leitfaden wird auf S.35-36 das Präventionsprinzip Vermeidung und Reduktion von Übergewicht beschrieben. Für dieses Präventionsprinzip wird als Zielgruppe definiert: Zielgruppe: - Erwachsene mit BMI > 25 bis unter 30 und - übergewichtige Kinder und Jugendliche40 jeweils ohne weitere behandlungsbedürftige Risikofaktoren/Erkrankungen oder psychische (Ess-) Störungen. Als Ziel und Inhalt der zu Maßnahmen werden definiert: Ziel der Maßnahme: - nachhaltige und angemessene Gewichtsreduktion und -stabilisierung Inhalt: - Schulung zur Ernährungskorrektur (Ziel: Energiedefizit durch fettreduzierte und kohlenhydratbetonte Kost nach den jeweils aktuellen DGE-Empfehlungen und - Beratungsstandards) - kein Einsatz von Formula-Diäten (Nahrungsersatzmittel) - Verhaltensmodifikation durch Training der flexiblen Verhaltenskontrolle - Rückfall-Prophylaxe zur Vermeidung des "Jo-Jo-Effektes" - Erkennen und Verändern situationsabhängigen Essverhaltens - sportliche Aktivierung Im Absatz Inhalte wird als zweiter Spiegelstrich die Verwendung von Formula-Diäten (Nahrungsersatzmitteln) bei solchen Maßnahmen der Primärprävention ausgeschlossen. Gemeinsame Bewertung von Leitlinien der DAG und Krankenkassen-Leitfaden Für sich genommen und streng interpretiert, widersprechen sich die Therapie-Leitlinien unserer Fachgesellschaft und der Präventionsleitfaden der Krankenkassen nicht: Die Therapieleitlinien sehen die Verwendung von Formulaprodukten genau bei behandlungsbedürftigem Übergewicht (mit Risikofaktoren bzw. Begleiterkrankungen) und Adipositas als Behandlungsoption vor. Der

4 Präventionsleitfaden der Krankenkassen schließt die Verwendung von Formulaprodukten bei Verbrauchern ohne behandlungsbedürftiges Übergewicht bzw. Adipositas aus. Die Leitlinien lassen an keiner Stelle erkennen, dass der Einsatz von Formulaprodukten eine sinnvolle Maßnahme der Primärprävention sein könnte. Dafür gäbe es auch keine solide empirische Basis. Somit müssen wir feststellen, dass zwischen den Leitlinien der Fachgesellschaft und dem Leitfaden der Krankenkassen kein Widerspruch besteht. Daher sehen wir an dieser Stelle auch keine Möglichkeit, hier eine Änderung des Präventionsleitfadens zu beantragen. Finanzierung der Adipositastherapie Gleichwohl sieht der Vorstand sehr wohl Ihr Anliegen, nämlich die derzeit unbefriedigende Lage bei der Finanzierung der Adipositastherapie. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge, d.h. nach der derzeitigen Rechtslage, gibt es eigentlich nur wenige Möglichkeiten, Adipositastherapie krankenkassenfinanziert anzubieten: 1. Adipositastherapie als reguläre ärztliche Leistung oder als reguläre Krankenhausbehandlung, die dann allerdings nie kostendeckend finanziert werden kann. Eine sinnvolle Adipositastherapie wird regelmäßig mehr umfassen, als die wenigen Beratungsziffern die pro Quartal durch die Krankenkassen als ärztliche Leistung bezahlt werden. 2. Adipositastherapie kann als ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation ( 43 SGB V, Abs. 1, Ziffer 2) konzipiert sein. 43 SGB V Abs. 1 lautet: SGB 5 43 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (1) Die Krankenkasse kann neben den Leistungen, die nach 44 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 sowie nach 53 und 54 des Neunten Buches als ergänzende Leistungen zu erbringen sind, 1. solche Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen oder fördern, die unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern, aber nicht zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder den Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung gehören, 2. wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen; Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist, wenn zuletzt die Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet. Ein Anbieter müsste somit einen Antrag auf Anerkennung seines Therapieprogramms als

5 Patientenschulungsmaßnahme nach 43 Abs. 1 Ziffer 2 stellen und gegebenenfalls damit rechnen, dass er aufgefordert wird, zu belegen, dass die Maßnahme wirksam und effizient ist. Hier ist jedoch zu sehen, dass die Kostenträger mittel- und langfristig auf ramdomisierte kontrollierte Studien (RCTs) für den Wirksamkeitsnachweis nicht verzichten werden bzw. können. Sofern eine Therapie bzw. ein Patientenschulungsprogramm mit Verwendung von Formulaprodukten wegen der Verwendung von Formulaprodukten von den Kassen abgelehnt würde, wäre dies in der Tat ein Widerspruch zu den Therapieleitlinien. Dies würden wir gerne aufgreifen und versuchen, hier eine Änderung zu erreichen. Bislang liegen uns jedoch diesbezügliche Dokumente noch nicht vor. Sollten Sie hier weitergehende Informationen oder Dokumente haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen könnten. Wir sehen jedoch nur dann eine ernsthafte Aussicht auf Erfolg, wenn eine Maßnahme der Therapie bzw. Patientenschulung beantragt wurde, keine Präventionsmaßnahme, und wenn die Ablehnung wegen der Verwendung von Formulaprodukten erfolgt ist und nicht wegen eines allgemein fehlenden Nachweises von Wirksamkeit und Effizienz. Offenbar ist es angesichts der unbefriedigenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass versucht wurde, eine Therapiemaßnahme über den Umweg Prävention finanziert zu bekommen. Dies kann dann gelingen, wenn keine Formulaprodukte eingesetzt werden, muss aber scheitern, sobald solche Produkte eingesetzt werden. Der Vorstand der Deutschen Adipositas-Gesellschaft sieht die Notwendigkeit, dass die Finanzierungslage der Adipositastherapie dringend verbessert werden muss und ist über Vorschläge, wie hier eine Verbesserung erreicht werden kann, sehr dankbar. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Im Auftrag des Vorstands Prof. Dr. Joachim Westenhöfer Quellenangaben Anderson, J. W., Konz, E. C., Frederich, R. C., & Wood, C. L. (2001). Long-term weight-loss maintenance: a meta-analysis of US studies. Am J Clin Nutr, 74(5), 579-584.

6 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen. (2006). Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006. Retrieved 29.1.2007, from http://lv-gesundheitsh.lernnetz.de/downloads/leitfaden2006.pdf Ellrott, T. (2006). Formula-Diäten in der Adipositas-Therapie. Formula-Diäten in den Leitlinien. AdipositasSpektrum, 2(6), 6-8. Hauner, H., Buchholz, G., Hamann, A., Husemann, B., Koletzko, B., Liebermeister, H., et al. (2006). Evidenz-basierte Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas. Version 2006. Retrieved 29.01.2007, from http://www.adipositasgesellschaft.de/daten/adipositas-leitlinie-2006.pdf Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Retrieved 29.1.2007, from http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/gesamt.pdf