Entwurf 26.4.01 Vorwort : Die Arbeitsgruppe "Berufsprofil Sekundarstufe II" hat den vorliegenden Entwurf an der Sitzung des Bildungsrates vom 8. Februar 2001 vorgestellt. Die Reglementierung dieses Profils wird im Laufe der kommenden Wochen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vorgenommen. Anfangs Sommer 2001 werden die beiden Entwürfe zusammen mit dem Berufsdiplom in die Vernehmlassung geschickt. Berufsprofil Fachangestellte/r Gesundheit (Arbeitstitel) 1. Zulassungsbedingungen Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit) Hinweis: Der Eignung für das Berufsfeld (z.b. Sozialkompetenzen) ist bei der Aufnahme in die Ausbildung Rechnung zu tragen. 2. Berufstitel/ -bezeichnung (Arbeitstitel) Fachangestellter Gesundheit 3. Bildungssystematisches Niveau der Ausbildung Fähigkeitszeugnis Hinweis: Eine Ausbildung auf Niveau Berufsattest soll allenfalls in einer späteren Phase vom Fähigkeitszeugnis her abgeleitet werden. 4. Dauer der Ausbildung 3 Jahre in Vollzeit Bereits nachweisbar erworbene Ausbildungsinhalte können angerechnet werden. 5. Ausbildungsformen Die Ausbildung zu Fachangestellten Gesundheit kann als Berufslehre nach dem Lehrortsprinzip und ergänzendem schulischem Unterricht für die berufskundlichen und allgemeinbildenden Fächer im Umfang von mindestens 30% der Ausbildungszeit (duales System) absolviert werden. Zusätzlich sind die üblichen Einführungskurse vorzusehen. Als gleichwertiger Ausbildungsgang gilt auch der Besuch einer entsprechenden Berufsfachschule. Die Berufsbildung in der Berufsfachschule besteht aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht in der Schule sowie aus ergänzenden oder integrierten Praktika in verschiedenen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Praktika dauern insgesamt mindestens ein Jahr. In beiden Ausbildungsformen beginnt die Ausbildung mit einem Basislehrjahr (vergl. 13. Ausbildungsverlauf). Für Späteintretende mit bereits erworbenen Ausbildungsinhalten sind angepasste Ausbildungsformen (z.b. modular aufgebaute Ausbildungsgänge) vorzusehen. 1
Ebenfalls erreicht werden kann das Fähigkeitszeugnis über gleichwertige, erfolgreich durchlaufene Qualifikationsverfahren. Diese sind am ehesten vergleichbar mit Artikel 41 des derzeit geltenden BBG (nach einer Arbeitszeit im Umfang der 1 1 / 2 fachen Dauer der Lehrzeit kann die Prüfung absolviert werden). Künftig wird mit anderen Prüfungsformen gerechnet werden können (z.b. CH-Q / Assessmentverfahren etc.). 6. Berufsmaturität Organisation: lehrbegleitendes Modell während der Grundbildung berufsbegleitendes Modell nach der Grundbildung (Dauer ca. 2 Jahre) Vollzeitmodell nach der beruflichen Grundbildung (Dauer ca. 1 Jahr) Maturitätstyp: Vorgesehen ist die Schaffung einer einheitlichen Berufsmatura mit verschiedenen branchenspezifischen Optionen. Unter Federführung der Steuergruppe von BBT, EDK und SDK für die Integration der Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst und in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Berufsmaturitätskommission wird in nächster Zukunft die Option Gesundheit und Soziales erarbeitet werden. 7. Ausbildungsorte Akutspitäler, Psychiatrische Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Kranken- und Behindertenheime, Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), ambulante Einrichtungen, dezentrale Pflegestationen, Rehabilitationseinrichtungen Hinweis: Die Ausbildungsorte müssen die Anforderungen gemäss nbbg erfüllen. 8. Einsatzfelder und Einsatzorte Einsatzorte für ausgebildete Fachangestellte Gesundheit sind in erster Linie dieselben wie die unter 7. erwähnten. Denkbar ist auch der Einsatz in weiteren Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen. 9. Zielpublikum Jugendliche nach erfolgter obligatorischer Schulzeit sowie weitere an einer Tätigkeit im Gesundheitswesen Interessierte. Je nach Alter und Vorkenntnissen sind adäquate Eignungsabklärungen zu treffen. 10. Kompetenzniveau am Ende der Ausbildung Die Fachangestellten Gesundheit führen ihre Aufgaben, unter der generell Verantwortung von diplomierten Personal, im Rahmen der erteilten Aufträge und gemäss der absolvierten Ausbildung selbständig und in eigener Verantwortung durch. 11. Leistungsempfänger Empfänger der von Fachangestellten Gesundheit erbrachten Leistungen sind gesunde, behinderte und/oder kranke Menschen mit unterschiedlichem soziokulturellem Hintergrund. Fachangestellte Gesundheit arbeiten mit Menschen, die zu ihnen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. 2
12. Ausbildungsbereiche und -ziele 12.1 Bereiche Die Ausbildung erstreckt sich über folgende Bereiche: pflegerischer Bereich Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung medizinisch-technischer Bereich Bereich Logistik Einer oder mehrere Bereiche können im Verlauf der Ausbildung als Schwerpunkt vertieft werden. Die Ausbildung vermittelt die zu erreichenden Kompetenzen. 12.2 Allgemeine Bildungsziele das Handeln an den Bedürfnissen der Klienten orientieren gemäss den für die Berufsausübung relevanten rechtlichen Vorschriften und ethischen Prinzipen handeln; sich der Bedeutung von Berufsgeheimnis und Schweigepflicht bewusst sein ihre Arbeit anhand von vorgegebenen Qualitätsstandards bezüglich Wirksamkeit, Sicherheit, Wohlbefinden und Wirtschaftlichkeit überprüfen ihre Arbeit kritisch beurteilen und die nötigen Konsequenzen ziehen mit Stresssituationen umgehen lernen ihre Arbeit planen, dokumentieren und organisieren Kenntnisse und Fertigkeiten an Teammitglieder und Lernende weitervermitteln ökologische Grundsätze bei der Entsorgung anwenden mit Ressourcen ökonomisch umgehen das eigene soziale Umfeld und die eigenen Ressourcen erfassen und formulieren ihren Fort- und Weiterbildungsbedarf zu erkennen und aus dem bestehenden Angebot eine geeignete Auswahl zu treffen 12.3 Pflegerischer Bereich Ziele pflegerischer Bereich (Beispiele) Situationen beobachten, wahrnehmen und darüber rapportieren die gesunden Anteile und die Ressourcen beim Klienten wahrnehmen und fördern bei Pflegeplanungen mitwirken und standardisierte Pflegepläne selbständig durchführen die Klienten selbständig bei ausgewählten ATL s1 unterstützen oder diese stellvertretend übernehmen bei der Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens mitwirken mit Angehörigen zusammenarbeiten Massnahmen zur Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung durchführen in einem interdisziplinären Team und mit unterstützenden Diensten konstruktiv zusammenarbeiten entsprechend der jeweiligen Pflegesituation angemessen kommunizieren die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Personen erkennen und angemessen darauf eingehen, dabei die Selbständigkeit fördern und Gefahren ausschalten delegierte Pflegemassnahmen im Bereich der Therapie und der Rehabilitation ausführen Schwerpunktziele pflegerischer Bereich Die formulierten Ziele für den pflegerischen Bereich werden bei der Wahl des entsprechenden Schwerpunkts vertieft. 1 ATL = Aktivitäten des täglichen Lebens (z. B. Ernährung, Bewegung, Bekleidung etc.) 3
12.4 Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung Ziele Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung (Beispiele) Einen Privathaushalt nach Arbeits- und Zeitplan führen verschiedene Wohnsituationen verstehen einfache Mahlzeiten nach Vorgabe zubereiten verschiedene Essverhalten und gewohnheiten beachten Klienten kleiden und Textilien instand halten können Sicherheitsvorschriften einhalten Alltagsgestaltung mit verschiedenen Klientengruppen beispielhaft einüben Soziales Umfeld erkennen und beachten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit kennenlernen Schwerpunktziele Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung (Beispiele) einen Privathaushalt unter Berücksichtigung der finanziellen und ökologischen Gesichtspunkte führen sich in verschiedenen Wohnsituationen zurechtfinden die Ressourcen der Klienten und ihres sozialen Umfeldes erfassen und einbeziehen Verständnis für verschiedene Wohnkulturen entwickeln Ernährung in gesundheitlichen und kulturellen Zusammenhang stellen einfache Mahlzeiten nach Arbeits- und Zeitplan für Einzelne und kleine Gruppen zubereiten Verständnis für verschiedene Essverhalten und Essgewohnheiten entwickeln Klienten bezüglich zweckmässiger Kleidung beraten; Wäsche, Kleider und Leder materialgerecht und umweltbewusst pflegen. Einfache Instandhaltungs- und Anpassungsarbeiten unter Einbezug der Klienten materialgerecht ausführen. Unfälle verhüten Einfluss von Veränderungen im Umfeld der Klienten erkennen Klienten in Veränderungsprozessen unterstützen Selbständigkeit und Autonomie wahren und fördern mit Stellen im sozialen und kulturellen Bereich zusammenarbeiten mit Angehörigen und dem erweiterten sozialen Umfeld zusammenarbeiten 12.5 Medizinisch-technischer Bereich Ziele medizinisch-technischer Bereich (Beispiele) Routine-Blutentnahmen durchführen Vitalzeichen routinemässig kontrollieren Per orale Medikamente richten und verabreichen (ohne Compliance-Ueberwachung) Grundsätze der Anwendung von Infusionen befolgen Grundsätze der Sondennahrung befolgen subcutane Injektionen in stabilen Situationen mit einfach zu dosierenden Medikamenten durchführen einfache Verbände nach Schema selbständig wechseln kleine Laborarbeiten selbständig ausführen Instrumente und Geräte für verbreitete Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten und dabei assistieren Sterilisations- und Desinfektionsmethoden anwenden Schwerpunktziele medizinisch-technischer Bereich (Beispiele) Infusionen vorbereiten (nur Standardzusätze) und wechseln Sondennahrung verabreichen komplizierte Verbände nach Schema selbständig wechseln Absaugen im Bronchialbereich Elektrokardiogramm ableiten und dokumentieren weitere Laboruntersuchungen selbständig durchführen Instrumente und Geräte für hausinterne häufige Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten und dabei assistieren 4
12.6 Bereich Logistik Ziele Bereich Logistik (Beispiele) Bewirtschaftung von Vorräten für den Pflegebedarf, Lebensmittel, Büromaterial, Medikamente nach Vorgaben (Bestellung, Aufbewahrung, Kontrolle der Ablaufdaten usw.) gewährleisten Routinebegleitungen von Klienten zu auswärtigen Leistungserbringern, Transportdienste durchführen Apparate und Mobiliar warten und reinigen und Reparaturen veranlassen Kommunikation sichern (Anrufe, Meldungen und Schriftstücke entgegennehmen und an zuständige Person weiterleiten) Leistungserfassung, führen von Statistiken EDV-Hilfsmittel einsetzen Schwerpunktziele Bereich Logistik (Beispiele) administrative Aufgaben wie einfache Korrespondenz (z.b. für die Bettendisposition, administrative Ein- und Austritte) ausführen Klientengelder und Stationskasse verwalten 13. Ausbildungsverlauf 13.1 Beschreibung des Verlaufs Die Ausbildung zu Fachangestellten Gesundheit beginnt mit einem Basislehrjahr mit dem allgemeinbildenden Unterricht gemäss Rahmenlehrplan Allgemeinbildung des BBT in Ergänzung mit berufskundlichen Fächern und mit strukturierten Praktika. Damit werden Grundlagen für die Zielerreichung der weiteren Ausbildung gelegt. Anschliessend erfolgt der Einsatz in der Praxis, ergänzt durch allgemeinbildenden und berufskundlichen Unterricht. Im weiteren Verlauf der Ausbildung ergeben sich ein oder mehrere Schwerpunkte aufgrund des Lehrortes oder der Praktika im: pflegerischen Bereich Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung medizinisch-technischen Bereich Bereich Logistik Die Schwerpunktziele müssen in mindestens einem Bereich erreicht werden. Der Lehrvertrag, bzw. Ausbildungsvertrag wird jeweils für die gesamte Dauer von drei Jahren entweder mit dem Lehrbetrieb oder der Berufsfachschule abgeschlossen. Der Erwerb der Berufsmaturität ist gemäss Ziffer 6. sowohl während als auch nach Abschluss der Ausbildung möglich. 5
13.2 Schema 3. und 2. Jahr pflegerischer Bereich Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung medizinisch - technischer Bereich pflegerischer Bereich Bereich Logistik Bereich Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung medizinisch-technischer Bereich Bereich Logistik 1. Jahr Basislehrjahr mit Allgemeinbildung und strukturierten Praktika 14. Qualifikationen der Ausbildner Das duale Ausbildungssystem hat zur Konsequenz, dass künftig für die Betreuung der Auszubildenden in der Praxis Fachpersonen als Ausbildner (Lehrmeisterinnen und Lehrmeister) ausgebildet sowie für diese Aufgabe eingesetzt werden müssen. 15. Laufbahnmöglichkeiten (Rekurrenz des Systems) Fachangestellte Gesundheit können ihre berufliche Laufbahn via eine Diplomausbildung an einer höheren Fachschule im Gesundheitswesen fortsetzen durch Absolvieren der Berufsmatura Zugang zur Fachhochschule erlangen sich auf die künftigen höheren Fachprüfungen im Gesundheitswesen vorbereiten Im Sinne der Durchlässigkeit sind andere höhere Abschlüsse oder Zusatzqualifikationen in weiteren Branchen möglich. Wabern, 26.04.2001 6