GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien - 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe), - 1999/45/EG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen), sowie zur Änderung der Verordnung - (EG) 1907/2006 REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals
Politische Entwicklung 1992: Auf UN-Konferenz in Rio de Janeiro wird die Problematik erkannt. Ein einheitliches System sollte entwickelt werden. 2003: Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wird mit dem so genannten purple book erstmals vorgelegt. 2005: 1. Überarbeitete 537 Seiten starke Ausgabe vorgelegt. 2006: Erster Entwurf der europäischen Umsetzung von GHS wird vorgelegt und zur öffentlichen Diskussion aufgerufen. 2007: Überarbeiteter Entwurf wird dem EU-Parlament vorgelegt. 2008: Verordnung wird vom EU-Parlament und Ministerrat verabschiedet.
Weiterer Ablauf 31.12.2008 Die Verordnung 1272/2008 vom 16.12.2008 wurde im EU- Amtsblatt bekannt gegeben. (Umfang 1355 Seiten) 20.01.2009 Die Verordnung tritt in Kraft 01.12.2010 Stoffe müssen nun nach dem neuen System gekennzeichnet werden. 01.06.2015 Nun müssen auch Mischungen (Zubereitungen) nach dem neuen System gekennzeichnet werden. Gebinde, die vor diesen Terminen nach dem bisherigen System gekennzeichnet wurden, dürfen noch 2 weitere Jahre in den Verkehr gebracht werden. 01.06.2017 Nun sollten alle Gefahrstoffe nach dem neuen System gekennzeichnet sein.
Warum ein neues System? Unterschiedliche Gefahrstoff-Einstufungen je nach Herkunftsland z.b.: Stoff mit akuter oraler Toxizität (LD 50 = 257 mg/kg) EU (geltendes Recht) USA, Kanada, Japan, Korea Australien, Malaysia, Thailand Neuseeland China, Indien Toxic Harmful Hazardous - - GHS
Was ändert sich für die Universität? Etiketten und Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffverzeichnisse Verpackungen Anforderungen an den Umgang (z.b. Lagerung)
Offensichtliche Veränderungen Gefahrensymbole werden zu Piktogrammen Gefahrenbezeichnungen werden zu Signalwörtern Giftig, Leichtentzündlich Gefahr, Achtung Risikohinweise werden zu Gefahrenhinweisen R-Sätze Hazard Statements Sicherheitsratschläge werden zu Sicherheitshinweisen S-Sätze Precautionary Statements
Bedeutung der neuen Piktogramme entspricht GHS 01 Explodierende Bombe explosionsgefährlich entspricht oder Entzündlich (R 10) GHS 02 Flamme hoch- / leichtentzündlich entspricht GHS 03 Flamme über einem Kreis brandfördernd Neu! Komprimierte Gase GHS 04 Gasflasche
Bedeutung der neuen Piktogramme entspricht GHS 05 Ätzwirkung ätzend entspricht GHS 06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen sehr giftig / giftig entspricht GHS 07 Ausrufezeichen gesundheitsschädlich / reizend
Bedeutung der neuen Piktogramme bei K,M,R-Eigenschaften der Kat. 1+2 entspricht GHS 08 Gesundheitsgefahr - bei K,M,R-Eigenschaften der Kat. 3 - bei atemwegssensibilisierend mit R 42 - bei spezifischer Zielorgan-Toxizität entspricht GHS 09 Umwelt umweltgefährlich
Neue Gefahren- und Sicherheitshinweise Hazard Statements (71 H-Sätze) 1. Ziffer: 2 = physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren z.b.: H 310: Lebensgefahr bei Hautkontakt Precautionary Statements (135 P-Sätze) 1. Ziffer: 1 = allgemeine Sicherheitsratschläge (private Verbraucher) 2 = Vorbeugung 3 = Gegenmaßnahmen 4 = Lagerung 5 = Entsorgung z.b.: P 103: Vor Gebrauch Etikett lesen
Begriffsbestimmungen Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt Gefahrenkategorie Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr Signalwort Wort, das das Ausmaß der potenziellen Gefahr angibt: Gefahr Achtung schwerwiegende Gefahrenkategorie weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie
Gefahrenklassen Physikalisch-Chemische Gefahren Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Entzündbare Gase Entzündbare Aerosole Entzündend (oxidierend) wirkende Gase Gase unter Druck Entzündbare Flüssigkeiten Entzündbare Feststoffe Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische Stoffe oder Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe Organische Peroxide Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische
Gefahrenklassen Gefahren für die Gesundheit Akute Toxizität Verätzung/Reizung der Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/ Haut Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Aspirationsgefahr Gefahren für die Umwelt Gewässergefährdend Schädigt die Ozonschicht
zusätzliche EU-Gefahrenklassen Physikalisch-Chemische Gefahren In trockenem Zustand explosionsgefährlich Mit und ohne Luft explosionsfähig Reagiert heftig mit Wasser Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden Kann explosionsfähige Peroxide bilden Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss Gefahren für die Gesundheit Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Giftig bei Berührung mit den Augen Wirkt ätzend auf die Atemwege
Gefahrenkategorien Physikalisch-chemische Gefahren
Gefahrenkategorien Gesundheits- und Umweltgefahren
Gefahrenkategorien z.b.: entzündbare Flüssigkeiten Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Kategorie 1 Gefahr Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Kategorie 2 Gefahr Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Kategorie 3 Achtung Flüssigkeit und Dampf entzündbar
Gefahrenkategorien z.b.: akute Toxizität Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Kategorie 1 Gefahr Lebensgefahr bei Verschlucken Kategorie 2 Gefahr Lebensgefahr bei Verschlucken Kategorie 3 Gefahr Giftig bei Verschlucken Kategorie 4 Achtung Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Gefahrenkategorien z.b.: spezifische Zielorgan-Toxizität Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Kategorie 1 Gefahr Schädigt die Organe Kategorie 2 Gefahr Kann die Organe schädigen Kategorie 3 Achtung Kann die Atemwege reizen oder Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Gefahrenkategorien z.b.: KMR-Eigenschaft (Kanzerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch) Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Kategorie 1A Gefahr Krebserzeugendes Potenzial beim Menschen nachgewiesen Kategorie 1B Gefahr Krebserzeugendes Potenzial beim Tier nachgewiesen Kategorie 2 Achtung Krebserzeugendes Potenzial beim Menschen wird vermutet
Neue Einstufungsgrenzen - Stoffe Neben der Form der Beschreibung der Gefahren haben sich auch die Grenzen für die Zuordnung der verschiedenen Gefahren zum Teil geändert. Änderungen haben sich unter anderem bei den entzündbaren Flüssigkeiten und bei der akuten Toxizität ergeben. Etwa 5% der bisher als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffe werden künftig als giftig eingestuft. Diverse bisher als entzündlich ohne Gefahrensymbol eingestuften Stoffe werden künftig als brennbar eingestuft und mit dem Symbol Flamme gekennzeichnet.
Neue Einstufungsgrenzen - Stoffe akute orale Toxizität (LD50) bisher: jetzt: Gefahr Gefahr Gefahr Achtung
Neue Einstufungsgrenzen Stoffe Entzündbare Flüssigkeiten bisher: EU Sdp. <= 35 C entzündlich Sdp. > 35 C 21 C 55 C Flammpunkt 23 C 60 C jetzt: CLP Kat. 1 Sdp. <= 35 C Kat. 2 Sdp. > 35 C Kat. 3 GHS Gefahr Achtung
Neue Einstufungsgrenzen Stoffe z.b.: bisher: jetzt: Essigsäure Coffein Formalin (5% < C < 25%)
Neue Einstufungsgrenzen - Mischungen Auch bei den Mischungen (Zubereitungen) führen nun zum Teil schon wesentlich niedrigere Gehalte zu einer Kennzeichnung. Beispiel: alt: Zubereitung mit Xi-Stoff ist < 20% nicht mehr zu kennzeichnen neu: Zubereitung mit Stoff der Gefahrklasse hautreizend ist < 10% nicht mehr zu kennzeichnen Ein deutlich größere Zahl von Mischungen wird künftig als Gefahrstoff gekennzeichnet werden müssen.
Kennzeichnung der Behälter (Etikett) bisher: neu: Methanol (Methylalkohol, MeOH) Leichtentzündlich (R 11) R: 11-23/24/25-39/23/24/25 Behälter dicht geschlossen halten (S 7) S: 7 16 36/37-45 Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen (S 16) Methanol Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Giftig bei Verschlucken Giftig bei Hautkontakt Giftig bei Einatmen Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr Von offenen Flammen fernhalten. Nicht rauchen! Behälter dicht geschlossen halten Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen Bei Verschlucken sofort Arzt anrufen Unter Verschluss aufbewahren H 225 H 301 H 311 H 331 H 370 P 210 P 233 P 280 P 310 P 401 bis 0,25 l : angemessene Größe bis 0,125 l : angemessene Größe 0,25 l 3 l : mind. 74 x 52 mm 0,125 l 3 l : mind. 74 x 52 mm 3 l 50 l : mind. 105 x 74 mm Symbol: 1/10 der Fläche, mind. 1 cm 2 3 l 50 l : mind. 105 x 74 mm Symbol: 1/15 der Fläche, mind. 1 cm 2
Kennzeichnung der Behälter (Etikett) bisher: neu: Kaliumdichromat Kaliumdichromat (K 2 Cr 2 O 7 ) max. 3 Symbole Erleichterte Kennzeichnung in Forschung und Lehre (bis 1 l) Bislang keine Aussage über erleichterte Kennzeichnung Gefahr H271: Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. H311: Giftig bei Hautkontakt. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H350: Kann Krebs erzeugen. H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202: Vor Gebrauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308 + P313: BEI Exposition oder Verdacht: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. Symbole im Etikett zu klein! reguläre Größe
Kennzeichnung der Behälter (Etikett) Auf jedem Gefahrstoffbehälter ist stets nur eine Kennzeichnungsform zulässig! Reinstoffe: bis 12/2010 ab 01/2011 oder Mischungen: bis 06/2015 ab 07/2015 oder