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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie An den Präsidenten des Deutschen Bundestages Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB - Parlamentsekretariat - Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Dr. Bernhard Heitzer Staatssekretär Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin 11019 Berlin TEL +49 30 18615 6970 FAX +49 30 18615 5340 Bernhard.heitzer@bmwi.bund.de E-MAIL DATUM Berlin, 21. September 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Andrej Hunko, Christine Buchholz und der Fraktion der DIE LINKE betr.: Unterstützung der 1st German-GCC Security Conference durch die Bundesregierung" BT-Drucksache: 17/10608 Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Bundesregierung: Anliegen dieser erstmals durchgeführten Veranstaltung ist die Unterrichtung von Repräsentanten privater und öffentlicher Institutionen aus den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GKR) über Kooperationsmöglichkeiten mit deutschen Partnern im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen. Es ist nicht das Ziel der Tagung, Verhandlungen über konkrete Projekte zu führen. Die Vermutung, dass die Konferenz der Anbahnung von Rüstungsgeschäften dient, ist unzutreffend. Frage Nr. 1 Welche Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Konferenz Referate, Vorträge oder Präsentationen halten (bitte soweit möglich mit Namen, wenigstens mit Funktion) angeben a) von Seiten der Bundesregierung, b) von Seiten der Regierungen der GCC-Staaten, c) von Seiten anderer Staaten, d) von Seiten von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik, e) von Seiten von Unternehmen mit Sitz in einem der GCC-Staaten,

Seite 2 von 9 f) von Seiten von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat, g) von Seiten etwaiger anderer Stellen? a) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium des Innern sind auf Fachebene mit jeweils einem Vertreter als Vortragende eingeplant. b) Ein Beamter aus dem Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist als Redner vorgesehen. c) Keine. d) Geschäftsführer der Firmen DERMALOG und Haverkamp GmbH sowie ein Vertreter der Rheinmetall AG werden Vorträge halten. e) Je ein führender Repräsentant der Unternehmen Al Kulaib Universal, der Al Madina Group, der Qatar Building Company und der Abu Dhabi Airports Company werden vortragen. f) Keine. g) Ein Mitglied des Boards des Nah- und Mittelost-Vereins e.v. (NUMOV) sowie eine Vertreterin der Qatar Foundation zur Bekämpfung des internationalen Menschenhandels sind als Vortragende eingeplant. Frage Nr. 2 Was sind die geplanten Themen der Konferenz (bitte soweit bekannt die Titel und Themen aller Referate, Vorträge, Arbeitsgruppen oder Präsentationen angeben)? Zentrales Anliegen der Veranstaltung ist die Unterrichtung von Repräsentanten öffentlicher und privater Institutionen aus der Golfregion über Kooperationsmöglichkeiten mit deutschen Firmen im Bereich ziviler Sicherheitstechnologien in Kombination mit einem Meinungsaustausch mit deutschen Unternehmen. Einzelthemen der Referate in Düsseldorf werden sein: Deutschland als Hightech-Standort für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleitungen", Die steigende Nachfrage nach zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" in den GKR-Staaten,

Seite 3 von 9 Kooperationsfelder zwischen Deutschland und den GKR-Staaten im Bereich der zivilen Sicherheit" Beiträge der Privatwirtschaft zur Verbesserung der Sicherheit, IT-Sicherheit, Einführung von Grenzsicherungsmaßnahmen in GKR-Staaten, Zugangskontrollsysteme, Gebäudesicherheit, Sicherung kritischer Infrastrukturen, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Passagieren und Luftfracht, Sicherheit bei internationalen Großereignissen. Frage Nr. 3 Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ist German-GCC Security Conference Rüstungsprojekte der beteiligten Staaten sowie deren Verteidigungspolitik angesprochen (bitte die Titel und Themen der entsprechenden Referate, Vorträge, Arbeitsgruppen oder Präsentationen angeben)? Sprechen Vertreter oder Vertreterinnen der Bundesregierung zu diesen Themen? Es werden weder Rüstungsprojekte angesprochen noch verteidigungspolitische Themen erörtert. Frage Nr. 4 Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ist German-GCC Security Conference die Arbeit von Polizeien und Geheimdiensten angesprochen? a) Auf welche Art und Weise werden auf der Konferenz Sicherheitsarchitekturen für polizeiliche Großlagen thematisiert, die in den beteiligten Staaten in den nächsten zehn Jahren geplant sind? b) Welche Forschungsprojekte im Bereich der Sicherheitstechnologie werden auf der Konferenz thematisiert, und welche weitere Zusammenarbeit strebt die Bundesregierung hierzu an? c) Auf welche Art und Weise werden die Bereiche border security", securing of international trade routes", critical infrastructure" auf der Konferenz thematisiert, und welche Beiträge erbringen Angehörige der Bundesregierung hierzu?

Seite 4 von 9 a) Dem allgemeinen Charakter der Veranstaltung entsprechend werden keine Einzelthemen wie Sicherheitsarchitekturen für polizeiliche Großlagen" thematisiert. b) Es werden keine konkreten Forschungsprojekte auf der Konferenz erörtert. c) Die erwähnten drei Bereiche sind in allgemeiner Form Gegenstand mehrerer Vorträge (siehe dazu Antwort zu Frage 2.). Der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird die drei Themen voraussichtlich in seinem Grundsatzvortrag Chancen für bilaterale Kooperationen zwischen Deutschland und den GKR- Staaten in der zivilen Sicherheitswirtschaft" als mögliche Felder der Zusammenarbeit erwähnen. Frage Nr. 5 Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz bekannt? Über einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen keine Detailkenntnisse vor. Frage Nr. 6 Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Veranstalter der Konferenz? Veranstalter ist der Nah- und Mittelost-Verein e.v. (NUMOV). Frage Nr. 7 Wird der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung durch öffentliche Mittel des Bundes unterstützt? Wenn ja, in welcher Höhe, aus welchen Haushaltsposten und gegebenenfalls im Rahmen welcher Förderprogramme? Die Finanzierung des Projekts erfolgt aus dem BMWi-Haushaltstitel 0904-687 05 Erschließung von Auslandsmärkten, Unterposition Markterschließungsmaßnahmen für KMU des produzierenden Gewerbes und Dienstleister". Der Projektdurchführer wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung ermittelt. Aus den eingegangenen Angeboten wurde NUMOV e.v. als der wirtschaftlichste Anbieter mit der Projektumsetzung beauftragt. Das Gesamtprojektvolumen liegt zwischen 30.000 und 40.000 (brutto). Aus

Seite5vm9 vergaberechtlichen Gründen ist eine genaue Bezifferung der Auftragssumme nicht möglich, da alle Angebote der Vertraulichkeit unterliegen. Frage Nr. 8 Wird der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere öffentliche Mittel unterstützt? Nein. Frage Nr. 9 Wird die Veranstaltung von der Bundesregierung indirekt unterstützt (bitte konkret angeben, durch welche indirekten Maßnahmen die Veranstaltung unterstützt wird)? Nein. Frage Nr. 10 Liegen der Bundesregierung weitere Informationen über die Finanzierung der Veranstaltung vor? Nein. Frage Nr. 11 Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den dem GCC angehörenden Staaten ein (bitte für jeden der Staaten einzeln eine Einschätzung abgeben)? a) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage im Königreich Bahrain ein? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Katar ein? c) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage im Emirat Kuwait ein? d) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage im Sultanat Oman ein? e) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage im Königreich Saudi-Arabien ein? f) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein?

Seite 6 von 9 a) Das politische Klima in Bahrain ist aufgrund der langjährigen Reformpolitik des Königs v.a. in Bezug auf Frauenrechte, Religions- und Meinungsfreiheit im regionalen Vergleich liberaler. Ungeachtet dessen ging die bahrainische Führung im Februar/März 2011 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Massendemonstrationen vor. Die Benachteiligung der schiitischen Bevölkerungsmehrheit ist der Kern des innenpolitischen Konfliktes im Königreich Bahrain. Der Teilhabekonflikt führt immer wieder zu Spannungen Zur Aufarbeitung der Ereignisse berief der König eine unabhängige internationale Kommission aus renommierten Völkerrechtlern ein (sog. Bassiouni-Kommission). Ihr Bericht wurde im November 2011 veröffentlicht. Er dokumentierte schwerwiegende Übergriffe von Seiten der Sicherheitskräfte, v. a. unverhältnismäßige Gewaltanwendung und Folter von Strafgefangenen. Die kompromisslose Haltung der Oppositionsgruppen wurde ebenfalls kritisiert, da diese zur Eskalation der Gewalt beigetragen habe. Im Zuge der Proteste wurden rund 3.000 Demonstranten festgenommen und anschließend Hunderte durch ein militärisches Sondergericht verurteilt. Auf internationalen Druck wurden Anfang Oktober 2011 die ausstehenden Verfahren an zivile Strafgerichte überwiesen. Die Revision der z. T. hohen Freiheitsstrafen und auch von zwei Todesurteilen dauert an. Die bahrainische Regierung hat mittlerweile die exzessive Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte eingeräumt. Sie hat sich verpflichtet, die Empfehlungen der internationalen Untersuchungskommission umzusetzen. Dazu zählt v. a., dass für exzessive Gewaltanwendung Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Die Lage hat sich zwischenzeitlich vordergründig normalisiert. Aufgrund des fehlenden inneren Aussöhnungsprozesses finden regelmäßige, überwiegend friedliche Proteste statt. Allerdings provozieren Jugendliche mit Sabotageakten die Sicherheitskräfte, die darauf mit unverhältnismäßiger Härte reagieren. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf den sich in der Ressortabstimmung befindlichen 10. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, der dem Deutschen Bundestag in einigen Wochen zugeleitet wird.

Seite 7 von 9 b) Die Menschenrechte werden im Staat Katar im Wesentlichen beachtet, gleichwohl bleibt Raum für Verbesserung. Menschenrechtsverletzungen werden in Medien und Öffentlichkeit thematisiert. Jedoch bestehen Defizite bei der Meinungs- und Pressefreiheit. Die Situation der ausländischen Gastarbeiter ist prekär und von einem weitgehenden Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Arbeitgebern geprägt. Die katarische Führung fördert die Gleichstellung und berufliche Qualifizierung der Frauen, stößt dabei indes auf den Widerstand konservativ-religiöser Kreise. Es besteht weiterhin eine Diskriminierung von Frauen in weiten Bereichen der Gesellschaft. c) Die Menschenrechte sind durch die Verfassung und Gesetze des Staates Kuwait geschützt, gleichwohl bestehen Defizite. In Kuwait hat das Parlament seit langem eine stärkere Stellung als in den übrigen GKR-Staaten. Meinungs- und Pressefreiheit sind im regionalen Vergleich stärker ausgeprägt, zuletzt waren allerdings auch einschränkende Tendenzen im Zuge der zunehmenden innenpolitischen Auseinandersetzung zwischen Parlament und Regierung zu beobachten. Kuwait steht beständig wegen der Behandlung der zumeist aus Asien kommenden Gastarbeiter in der Kritik. d) Bezüglich des Sultanat Omans wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2011 auf Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 17/7299 verwiesen. Die Befugnisse der parlamentarischen Versammlung Omans wurden im vergangenen Jahr erweitert. Als Reaktion auf Streiks und Proteste im Frühjahr 2011 zeigte sich die Regierung Omans um Ausgleich bemüht und reagierte mit einer Reihe wirtschaftlicher, sozialer und auch politischer Maßnahmen und Reformen. In Fällen von Kritik am Herrscherhaus oder Aufrufen zur Gewalt wurden empfindliche Geld- und Haftstrafen ausgesprochen. e) Trotz einer vorsichtigen und graduellen Öffnung der saudi-arabischen Regierung und Gesellschaft bestehen teilweise signifikante Defizite im Menschenrechtsbereich fort, u. a. im Bereich Meinungs- und Religionsfreiheit. Die Todesstrafe wird weiterhin vollstreckt. Die Bemühungen der Regierung und des beratenden Schura-Rates, das nationale Recht den wichtigsten internationalen Menschenrechtsstandards anzupassen, wird noch viel Zeit benötigen. Darüber hinaus wird auf den 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik sowie den in der Ressortabstimmung befindlichen 10. Menschenrechtsbericht verwiesen, der dem Deutschen Bundestag in einigen Wochen zugeleitet wird.

Seite 8 von 9 f) Die Menschenrechte werden in den VAE im Wesentlichen beachtet, gleichwohl bleibt Raum für Verbesserung (v. a. Frauenrechte, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Rechte der Gastarbeiter). Der gesetzliche Rahmen für Presse- und Meinungsfreiheit lässt kritische Äußerungen zu, bestimmte rote Linie dürfen jedoch nicht überschritten werden (z. B. Kritik an den Herrscherhäusern und extremistisch-religiöse Propaganda). So wurden im November 2011 fünf Blogger vom Obersten Bundesgericht der VAE wegen kritischer Äußerungen zu Haftstrafen verurteilt, allerdings anschließend begnadigt. Seit Ende März dieses Jahres wurden über 50 politische Aktivisten verhaftet, denen eine Nähe zur Muslimbruderschaft vorgeworfen wird. Die VAE kandidieren im Mai 2012 erstmals für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und streben in diesem Rahmen eine weitere Verbesserung der Menschenrechtslage an. Frage Nr. 12 Werden etwaige Vertreter der Bundesregierung auf dem Treffen die Menschenrechtslage in den GCC-Staaten ansprechen? a) Wenn ja, werden dabei konkrete Menschenrechtsverletzungen angesprochen werden? b) Wenn nein, warum nicht? Entsprechend der Zielrichtung der Veranstaltung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) wird in den Vorträgen der beiden Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums des Innern das Thema Menschenrechtslage voraussichtlich nicht angesprochen. Es wird außerdem auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Frage Nr. 13 Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Menschenrechtslage in den Ländern des GCC und möglichen Exporten von Rüstungsgütern und Sicherheitstechnologie durch deutsche Firmen? Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes

Seite 9 von 9 Gewicht beigemessen. Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2008 für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Frage Nr. 14 Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung verbesserte wirtschaftliche Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Staaten des Golfkooperationsrats auf die Menschenrechtslage in der Region? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine vertiefte politische und wirtschaftliche Kooperation auch die Möglichkeit bietet, bestehende menschenrechtliche Defizite in den GKR-Staaten anzusprechen. Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig die dortige Menschenrechtssituation in ihren bilateralen Kontakten mit den einzelnen Regierungen und wirkt auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage hin. Mit freundlichen Grüßen