B O T S C H A F T. Die Laufende Rechnung der Gemeinde Willadingen schliesst per 31. Dezember 2007 wie folgt ab:



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Transkript:

B O T S C H A F T des Gemeinderates Willadingen an die Gemeindeversammlung vom Montag, 9. Juni 2008, um 20.00 Uhr, im Restaurant Frohsinn Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir laden Sie freundlich ein zur Teilnahme an der ersten Gemeindeversammlung in diesem Jahr. Um Ihnen einen guten Überblick zu verschaffen und uns die Abwicklung der Traktandenliste zu erleichtern, erhalten Sie wiederum eine schriftliche Botschaft des Gemeinderates zugestellt. Wir erläutern Ihnen hiermit die anstehenden Geschäfte: Traktandum 1: Jahresrechnung 2007 Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung der Gemeinde Willadingen schliesst per 31. Dezember 2007 wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand vor Abschreibungen CHF 427'040.15 Ertrag CHF 482'063.11 Ertragsüberschuss brutto CHF 55'022.96 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto CHF 55'022.96 Harmonisierte Abschreibungen CHF 11'785.00 Übrige Abschreibungen CHF 39'999.00 Abschreibungen Finanzvermögen CHF 1'142.20 Ertragsüberschuss CHF 2'096.76 Vergleich Rechnung Voranschlag Ertragsüberschuss Laufende Rechnung CHF 2'096.76 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung CHF 6'620.00 gemäss Voranschlag Besserstellung gegenüber Voranschlag CHF 8'716.76 Seite 1

Die nachfolgenden Ereignisse haben das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 massgeblich beeinflusst: Minderaufwand beim Personal- und Sachaufwand von CHF 15'600.00. Minderaufwand bei den Abschreibungen von CHF 14'500.00. Mehrertrag bei den Steuern von CHF 15'800.00 (Einkommens- und Vermögenssteuern). Erläuterungen zur Laufenden Rechnung: 0 Allgemeine Verwaltung Legislative und Exekutive Der Aufwand der Legislative entspricht dem Voranschlag. Bei der Exekutive konnten CHF 2'100.00 eingespart werden. Allgemeine Verwaltung Im Bereich EDV wurde der Voranschlag um knapp CHF 2'000.00 überschritten. In Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wurde eine eigene Website erstellt und aufgeschaltet. 1 Öffentliche Sicherheit Übrige Rechtspflege Die Gebühreneinnahmen brachten ungefähr CHF 2'000.00 weniger als vorgesehen. Feuerwehr Für Kursauslagen wurden CHF 2'445.25 aufgewendet. Die übrigen Aufwendungen bewegten sich im vorgesehenen Rahmen. Der bescheidene Aufwandüberschuss von CHF 317.35 wurde über die Spezialfinanzierung ausgeglichen. Zivilschutz Die Aufwendungen von CHF 2'465.00 für den Zivilschutz konnten über die Schutzraumersatzbgabe abgedeckt werden. Seite 2

2 Bildung Kindergarten Mehraufwand von CHF 2'015.00. Dieser Mehraufwand wurde verursacht durch Nachzahlungen bei den Lehrerlöhnen. Primarstufe Ein Mehraufwand von CHF 2'076.15 war wie beim Kindergarten den Lehrerlöhnen zuzuschreiben. Sekundarstufe Minderaufwand von CHF 1'774.95. Der Beitrag an den Gemeindeverband fiel um etwa diesen Betrag tiefer aus als vorgesehen. Oberstufenschulhaus Der Beitrag an das Oberstufenschulhaus bewegte sich im vorgesehenen Rahmen. Der vorgesehene Buchgewinn vom Sekundarschulhaus von CHF 38'240.00 konnte verbucht werden. 3 Kultur und Freizeit Der Nettoaufwand der Kultur und Freizeit bewegt sich im vorgesehenen Bereich. 4 Gesundheit Spitäler Die vorgesehene Rückvergütung vom Spital Burgdorf wurde ausbezahlt. Seite 3

5. Soziale Wohlfahrt Sozialwerke AHV, IV, EL Die Beiträge an die AHV und IV bewegten sich im budgetierten Rahmen. Jener an die EL war um CHF 1'783.00 tiefer als vorgesehen. Lastenausgleich Sozialhilfe Der Gemeindebeitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe lag um CHF 19'132.05 tiefer als budgetiert. 6 Verkehr Gemeindestrassen Der Mehraufwand für den baulichen Unterhalt betrug CHF 1'519.40. Es wurden verschiedene Unterhaltsarbeiten am Strassennetz ausgeführt. Hingegen konnten bei der Schneeräumung Einsparungen erzielt werden. 7 Umwelt und Raumordnung Abwasserentsorgung Die ersten Aufwendungen für den Generellen Entwässerungsplan betrugen netto, nach Abzug von Anschlussgebühren, CHF 4'010.00. Der Aufwandüberschuss der Abwasserrechnung betrug CHF 1'112.40. Gewässerverbauung Für den Bachunterhalt wurden CHF 5'059.80 weniger aufgewendet als vorgesehen. 8 Volkswirtschaft Forstwirtschaft Der Ertragsüberschuss der Forstrechnung beträgt CHF 12'222.70. Dieser wurde erzielt durch höhere Verkaufserlöse beim Stammholz. Seite 4

Einsparungen bei den Dienstleistungen durch Dritte trugen ebenfalls zu diesem Ergebnis bei. 9 Finanzen und Steuern Steuern Mehrertrag bei den Steuern von netto CHF 15'786.00. Dieser Mehrertrag wurde vor allem bei den Einkommens- und Grundstückgewinnsteuern sowie bei den Sonderveranlagungen realisiert. Zinsen Mehrertrag bei den Zinsen auf Anlagen des Finanzvermögens von CHF 4'795.40. Burgergut Die Burgergutsrechnung schliesst ausgeglichen mit einem bescheidenen Aufwandüberschuss von CHF 967.50 ab. Abschreibungen Es wurden, wie vorgesehen, übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von CHF 40'000.00 vorgenommen. Buchgewinn Auf den Verkauf von UBS-Aktien wurde verzichtet. Investitionsrechnung Im Jahre 2007 wurden folgende Investitionen getätigt: Mass und Gewicht Die ersten Zahlungen an die Neuvermessung betrugen CHF 22'000.00. Abwasserentsorgung Die ersten Ausgaben für den Generellen Entwässerungsplan betrugen nach Abzug von Anschlussgebühren netto CHF 4'010.00. Seite 5

Sämtliche Investitionen konnten mit eigenen Mitteln finanziert werden. Bestandesrechnung AKTIVEN 10 Finanzvermögen 11 Verwaltungsvermögen PASSIVEN 20 Fremdkapital 22 Spezialfinanzierungen 23 Eigenkapital Bestand Bestand Verände01.01.2007 31.12.2007 rung 1'044'852.86 1'065'909.17 21'056.31 989'100.86 1'035'931.17 55'752.00 29'978.00 46'830.31-25'774.00 1'044'852.86 1'065'909.17 21'056.31 88'923.00 492'533.19 463'396.67 93'007.10 507'408.64 465'493.43 4'084.10 14'875.45 2'096.76 Für weitere Einzelheiten zur Jahresrechnung 2007 wird auf den Anhang dieser Botschaft verwiesen. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission haben die vorliegende Jahresrechnung 2007 geprüft und als richtig befunden und beantragen der Gemeindeversammlung: - Genehmigung der Jahresrechnung 2007 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2'096.76. Traktandum 2: Erschliessungskredit Ryschmatt Das vor längerer Zeit eingezonte Grundstück von Käthi und Peter Thomet soll erschlossen werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei eingezontem Bauland die öffentliche Erschliessung zu gewährleisten. Der Gemeinderat hat deshalb mit dem Grundeigentümer einen Erschliessungsvertrag erstellt, in dem alle Einzelheiten geregelt wurden. In dieser Vereinbarung wurde auch der Kostenverteiler für die öffentlichen Erschliessungsbauten und die Detailerschliessungs- Seite 6

bauten definiert. Die Gemeindeversammlung muss nun den Erschliessungskredit, also den Gemeindeanteil, bewilligen, damit mit den Arbeiten weitergefahren werden kann. Der Erschliessungskredit für die Ryschmatt beläuft sich auf rund CHF 140'000.00. Dies ist der maximale Betrag, den die Gemeinde bezahlen müsste. Im Moment laufen aber noch rechtliche Abklärungen, deren Resultate den Maximalbetrag massiv nach unten beeinflussen können. An der Versammlung selber wird der definitive Kredit beantragt. Ein grosser Teil der Kosten ist eine Vorfinanzierung der Gemeinde. So werden z. B. die Kosten für den Bau der Kanalisationsleitungen in Form von Anschlussgebühren in die Gemeindekasse zurückfliessen. Eine Zusammenstellung der Kosten wird an der Gemeindeversammlung aufgelegt, so dass sich alle Anwesenden ein Bild über die effektive Belastung der Gemeinde machen können. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Erschliessung der Ryschmatt ein wichtiger Schritt für die Entwicklung von Willadingen ist und beantragt deshalb die Genehmigung des Erschliessungskredites. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Erschliessungskredites Ryschmatt in der Höhe von CHF 140'000.00. Traktandum 3: Informationen Anton Moser, der Gemeinderatspräsident, orientiert die Versammlung über laufende Geschäfte der Gemeinde. Traktandum 4: Unvorhergesehenes Aus der Versammlung. Seite 7

Sämtliche Unterlagen zu den vorliegenden Geschäften liegen bei der Gemeindeverwaltung während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf. Wir freuen uns auf interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung. Besonders herzlich willkommen heissen wir die erstmals Stimmberechtigten des Jahrgangs 1990, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Gemeinderat Willadingen Informationen ******* Qualität Trinkwasser Die vorgenommenen Wasserkontrollen im April 2008 gaben zu keinen Beanstandungen Anlass. Die Qualität des Wassers entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist bakteriologisch unbedenklich. Der Kanton verlangt neu pro Jahr eine chemische Untersuchung (Wasserhärte, Nitratgehalt usw.) des Trinkwassers und zwei bakteriologische Untersuchungen. Die chemische Untersuchung wird im Sommer durchgeführt und deren Ergebnisse im Internet aufgeschaltet. Die bakteriologischen Untersuchungen werden jeweils im Frühling und im Herbst ausgeführt. Weitere Auskünfte betreffend der Wasserversorgung oder der Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung Willadingen eingeholt werden. Orientierung über den Zwischenstand des Projektes Zusammenschluss der Feuerwehren im Verbandsgebiet Seit einiger Zeit wurden in der Region Koppigen verschiedene Gespräche über einen Strukturwechsel im Feuerwehrwesen geführt. Seite 8

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Feuerwehrkommandanten im Verbandsgebiet (+ Niederösch) und dem zuständigen Feuerwehrinspektor hat die fachspezifischen Arbeiten aufgenommen und Grundlagenpapiere erarbeitet. Die Gemeinden sind der Meinung, dass die Feuerwehr in den Gemeindeverband integriert und kein neuer Verband gegründet werden sollte. Aus diesem Grund hat nun der Gemeindeverband den Lead der neu gegründeten Arbeitsgruppe übernommen. Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe hat Thomas Bill aus Alchenstorf. Weiter sind je ein Gemeinderatsvertreter aus den Verbandsgemeinden (+ Niederösch), Beat Baumberger, Feuerwehrkommandant von Koppigen, Rudolf Bächtold, Feuerwehrinspektor und Brigitte Aeberli, Sekretärin des Gemeindeverbandes, in der Arbeitsgruppe vertreten. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, den Zusammenschluss der Feuerwehren per 01. Januar 2009 zu realisieren. Momentan laufen noch rechtliche Abklärungen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung. Es ist vorgesehen, das Inventar und die Räumlichkeiten der einzelnen Feuerwehren durch eine neutrale Firma bewerten zu lassen. Orientierung über den Zwischenstand des Projektes Zukunft der Schulen im Verbandsgebiet In nächster Zeit müssen Vorgaben vom Kanton wie Blockzeiten, Tagesschule, geleitete Schule, Integration umgesetzt werden. Die sinkenden Schülerzahlen, mit gleichzeitigem Wunsch, dass der Schulbetrieb in Hellsau erhalten bleibt, ist für die Schulgemeinde Höchstetten und Hellsau ein wichtiges Thema und gab den Impuls zu handeln. Um die zukünftigen Schulangebote und strukturen optimal zu analysieren und zu planen wurde im Sommer 07 die Arbeitsgruppe Zukunft der Schulen im Verbandsgebiet Koppigen gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus den Schulkommissions-PräsidentInnen, den SchulleiterInnen, dem Kindergartenkommissionspräsident, der Kindergartenleiterin und den Gemeindevertretern aus den 5 Verbandsgemeinden. Seite 9

Um ein qualitativ attraktives Bildungsangebot im Verbandsgebiet sicherzustellen, wird zurzeit geprüft, ob die Schulen zusammengeschlossen werden könnten. Nach der Evaluation von Schülerzahlen und vorhandenen Schulräumen im Verbandsgebiet werden zwei Themen weiter bearbeitet: - Trägerschaft = gemeinsame Schule - Tagesschule Beim Thema Trägerschaft muss noch viel Rechtliches abgeklärt werden. Gleichzeitig wurde und wird bei Gemeinden, die sich schon länger mit diesem Thema befassen, nach ihren Erfahrungen gefragt. Beim Thema Tagesschule werden verschiedene Modelle von Tagesschulen analysiert und mögliche Standorte geprüft. Bis Herbst 2008 erstellt die Arbeitsgruppe von beiden Themen ein Grobkonzept. Dieses Grobkonzept muss von den Gemeinderäten aller fünf Gemeinden die Zustimmung erhalten, so dass eine Weiterführung der Arbeiten möglich ist. Die Bevölkerung wird ab nächstem Jahr im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens einbezogen, sofern die Gemeinderäte grünes Licht für die Fortführung des Projektes geben. Diese Aufgabe ist eine große Herausforderung an die Gemeinden, die aber gemeinsam angepackt wird und dank Zusammenarbeit auch zu guten Lösungsvorschlägen führt. Orientierung über den Zwischenstand des Projektes Bürgerbus im Verbandsgebiet Die Betriebsform eines Bürgerbusses mit ca. 6 Kurspaaren pro Tag von Montag bis Freitag hat sich in der Planung als die Zweckmässigste erwiesen. Das vorhandene Fahrzeug für den heutigen Schülerverkehr kann nach kleinen Anpassungsarbeiten voraussichtlich dafür verwendet werden. Der Bürgerbus schliesst in Koppigen an den Bus von/nach Burgdorf respektive von/nach Wynigen an und bedient das Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus direkt. Frühestens ab Beginn des Schuljahres 2009/ 2010 wird mit einem Bürgerbus versuchsweise gestartet. Die involvierten Gemeinden haben provisorisch einem Deckungsbeitrag zugestimmt. Nach der Zusicherung einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton erfolgten die Seite 10

definitiven Bereinigungen zum Fahrplan. Es wird darauf hingearbeitet, dass der Gemeindeverband den Lead bei der Umsetzung des Bürgerbusses übernimmt, da eine enge Koordination mit den Schultransporten notwendig und eine Bereinigung der Schulstrukturen im Gange ist. Die RVK 3 hat die Projektleitung abgegeben und nun hat Ursula Bieri, Gemeindeschreiberin von Hellsau und Höchstetten die Verantwortung für das Projekt übernommen. Momentan laufen Bestrebungen, die Trägerschaft des Bürgerbusses dem Gemeindeverband zu übergeben. Feuerbrand Mit der Revision der Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV), die der Regierungsrat am 12. März 2008 verabschiedet hat (Änderungen treten am 01. Juni 2008 in Kraft), wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Gemeinden verstärkt in die Vollzugsverantwortung einzubinden. Um die Vollzugseffizienz in der Feuerbrandbekämpfung zu verbessern, muss die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden verstärkt werden. Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden sowie die entsprechenden kantonalen Abgeltungen sind in der LKV geregelt worden: Die Gemeinden werden künftig verstärkt in die Vollzugsverantwortung eingebunden. Im Gegenzug wird dieser Aufwand nach den in der LKV verankerten Ansätzen entschädigt. Zudem hat die Bekämpfung des Feuerbrands bei Schutzobjekten (Erwerbsobstanlagen und Baumschulen) Priorität. Da durch den Feuerbrand viele wertvolle Hochstamm- und Kernobstbäume gefährdet sind, kann auch das Landschaftsbild beträchtlichen Schaden erleiden. Im Sinne einer Anreizstrategie hat der Regierungsrat in der beschlossenen Verordnungsänderung auch die Möglichkeit geschaffen, dass sich der Kanton bei entsprechender Initiative der Gemeinden an Ersatzpflanzungen (Pflanzung alternativer Pflanzen) finanziell beteiligen kann. Seite 11

Aufgaben, die künftig die Gemeinden übernehmen müssen: Die Gemeinden informieren die Bevölkerung über den Feuerbrand, über seine Gefährlichkeit und die Meldepflicht. Die Gemeinden bezeichnen je eine für den Feuerbrand verantwortliche Person auf der Gemeindeverwaltung, sowie mindestens eine, die für die Feuerbrandkontrolle verantwortlich ist. Diese Personen sind der Fachstelle für Pflanzenschutz zu melden. Die Gemeinden nehmen Verdachtsmeldungen entgegen und erledigen die Bearbeitung (zusammen mit den Feuerbrandverantwortlichen). Die Gemeinden organisieren und kontrollieren die fachgerechten Rodungen befallener Pflanzen. Sie bieten eine Rodungsequipe auf und organisieren die fachgerechte Entsorgung des Pflanzenmaterials. Die Gemeinden melden der Fachstelle für Pflanzenschutz die Anzahl befallener und gerodeter Pflanzen und die Arten. Die Gemeinden sammeln und kontrollieren die Abrechnungen für die Kontrollen, die Rodungen, die Administration und die Materialkosten und stellen diese der Fachstelle für Pflanzenschutz zwecks Auszahlung zu. Für die Gemeinde Willadingen sind folgende Ansprechpersonen zuständig für den Feuerbrand: Feuerbrandkontrolleure: Peter Steffen, Altmatt 14, 3425 Willadingen, 034 413 13 35 und Stefan Thomet, Dorf 9, 3425 Willadingen, 034 413 11 96 Administration: Gemeindeverwaltung Willadingen, Monika Reinhard, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, Tel. 034 413 88 88 ****** Stets top informiert... klicken Sie auf www.willadingen.ch. Seite 12