Referent. Ing. Michael REISEL. Technischer Leiter in der Abteilung Wohnungsförderung



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Transkript:

Referent Ing. Michael REISEL Technischer Leiter in der Abteilung Wohnungsförderung 1

Änderung der NÖ WOHNUNGSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2005 Beschlussfassung: 27. Jänner 2009 24. März 2009 (Konjunkturpaket) 2

INHALTSVERZEICHNIS Neuerungen Eigenheim-Sanierung bis 31.12.2009 Berechnungsbeispiele Eigenheim-Sanierung Neuerungen bei Heizkesseltausch bis 31.12.2009 Neuerungen bei Solar und Wärmepumpen bis 31.12.2009 Ausblick auf 20 bis 2012 bei Eigenheim-Sanierung, Solar und Wärmepumpen sowie Heizkesseltausch 3

4

Richtlinienänderungen für Ansuchen ab 01.03.2009 5

Wie funktioniert die Eigenheimsanierung? Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einer Ausleihung in Höhe von 5 % über die Dauer von Jahren Alternativ dazu ab 01.03.2009 für thermische Gesamtsanierungen mit Energieausweis einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % der anerkannten Sanierungskosten höchstens jedoch 12.000,-- pro Wohneinheit KONJUNKTURPAKET: 20.000,-- nur bis 31.12.2009 12.000,-- vom 1.1.20 bis 31.12.20 6

EINMALZUSCHUSS ab 1.3.2009 Direktzuschuss 30 %, maximal 12.000,-- als Alternative zum gestützten Bankdarlehen bei Förderungen nach dem 0 Punkte Modell (2009 und 20) Einfamilienhaus, Wohnnutzfläche 130 m² saniert wird: Vollwärmeschutzfassade Fenstertausch Dämmung der obersten Geschoßdecke Dämmung der Kellerdecke Ökologische Baustoffe nur für 2009: statt 12.000,--; max. 20.000,-- Gesamtbaukosten: 48.000,-- Verbesserung = 50 % förderbares Darlehen: Basis Energieausweis 60 Punkte Ökologische Baustoffe 15 Punkte 75 Punkte förderbare Gesamtbaukosten 36.000,-- Gesamtförderung 5 % auf Jahre (jährlich 1.800,--) 18.000,-- oder alternativ dazu einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 30 % der förderbaren Gesamtbaukosten ist weiter gleich 36.000,-- x 30 % ergibt Zuschussbetrag.800,-- 7

Förderungshöhe Einreichung ohne Energieausweis bis zu 50 % der anerkannten Sanierungskosten ausgenommen behindertengerechte Maßnahmen und Denkmalschutz (bis zu 0 %) Einreichung mit Energieausweis bis zu 0 % der anerkannten Sanierungskosten mit Punktesystem 8

0-Punkte-Sanierung Basis Energieausweis 1 Punkt = 1 % Förderung Verbesserung von 50 % oder mehr 60 % oder mehr 70 % oder mehr oder bei Erreichen einer Mindestenergiekennzahl von 70 kwh/m².a bezogen auf den Referenzstandort Tattendorf 60 Punkte 70 Punkte 80 Punkte 60 Punkte 9

0-Punkte-Sanierung 1 Punkt = 1 % Förderung Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 25 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen alternativ dazu raumluftunabhängige Kachelöfen (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 5 alternativ dazu Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 3 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage 5 Barrierefreiheit ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Beratung, Berechnung 1 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 1 begrüntes Dach bis zu 4 (12) Punkte auf Basis Gestaltung Punkte Denkmalschutz 25 Die maximale Förderung ist bei 0 Punkten gegeben!

Zu-, Um-, Auf-, Einbauten ab 01.03.2009 wahlweise in der Eigenheimförderung oder in der Eigenheimsanierung Die Förderung ist möglich mit oder ohne Energieausweis 11

Einmalzuschuss Für Abwanderungsgemeinden wird der Zuschuss um 20 % erhöht maximal 2.400,-- Konjunkturpaket: für 2009 max. 4.000,-- Die Ankaufsförderung wird für Ansuchen ab 01.03.2009 von 20.000,-- auf 40.000,-- erhöht Der 5 %-ige Zuschuss zu einer Ausleihung bleibt aufrecht. 12

Rechenbeispiel 1 Energiekennzahl vor Sanierung: 240 kwh/m².a Energiekennzahl nach Sanierung: 60 kwh/m².a Verbesserung 75 % Sanierungsmaßnahmen: Vollwärmeschutzfassade: 16 cm 25.000,-- Fenstertausch: Holz/Alu U w 0,8 W/m².k 25.000,-- OG-Deckendämmung: 30 cm 3.500,-- KG-Deckendämmung: cm 3.500,-- Gesamtsanierungskosten: 57.000,-- Punkte/Prozent: Verbesserung Berechnung ökologische Baustoffe Summe: 80 Punkte 1 Punkt 5 Punkte 86 Punkte 13

Rechenbeispiel 1 förderbare Baukosten: 86 % von 57.000,-- = 49.020,-- Gesamtförderung 5 % auf Jahre: 5 % von 49.020,-- = 24.5,-- (jährlich 2.451,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von 49.020,-- = 14.706,-- (befristet bis 31.12.2009) 14

Rechenbeispiel 2 Energiekennzahl vor Sanierung: 240 kwh/m².a Energiekennzahl nach Sanierung: 48 kwh/m².a Verbesserung 80 % Sanierungsmaßnahmen: Vollwärmeschutzfassade: 16 cm 25.000,-- Fenstertausch: Holz/Alu Uw = 0,8 W/m².k 25.000,-- OG-Deckendämmung: 30 cm 3.500,-- KG-Deckendämmung: cm 3.500,-- Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.000,-- Pelletsheizung + Solaranlage (16 m²) 28.000,-- Gesamtsanierungskosten: 95.000,-- Punkte/Prozent: Verbesserung 80 Punkte Pelletsheizung 25 Punkte Solaranlage (16 m²) 5 Punkte Berechnung 1 Punkt ökologische Baustoffe 5 Punkte Summe: 116 Punkte 15

Rechenbeispiel 2 förderbare Baukosten: 0 % (von 116 %) von max. 85.800,-- (130 m² x 660,--) = 85.800,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von 85.800,-- = 51.480,-- (jährlich 5.148,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von 85.800,-- = 25.740,-- max. 24.000,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis 31.12.2009) 16

Rechenbeispiel 2 Variante 1 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Solaranlage mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 0 % (von 111 %) von 85.000,-- (130 m² x 660,--) = 85.000,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von 85.000,-- = 51.000,-- (jährlich 5.0,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von 85.000,-- = 25.500,-- max. 24.000,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis 31.12.2009) Zusätzlich: Direktförderung für Solaranlage (16 m²) 30 % von.000,-- = 3.000,-- (befristet bis 31.12.2009) 17

Rechenbeispiel 2 Variante 2 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Pelletsheizung mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 91 % von 77.000,-- ( 95.000,-- - 18.000,--) = 70.070,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von 70.070,-- = 42.042,-- (jährlich 4.204,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von 70.070,-- = 21.021,-- max. 24.000,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis 31.12.2009) Zusätzlich: Direktförderung für Pelletsheizung 30 % von 18.000,-- = 5.400,-- max. 5.000,-- (befristet bis 31.12.2009) 18

Rechenbeispiel 2 Variante 3 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Solaranlage und die Pelletsheizung mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 86 % von 67.000,-- ( 95.000,-- - 28.000,--) = 57.620,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von 57.620,-- = 34.572,-- (jährlich 3.457,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von 57.620,-- = 17.286,-- max. 20.743,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis 31.12.2009) Zusätzlich: Direktförderung für Solaranlage (16 m²) - 30 % von.000,-- = 3.000,-- (befristet bis 31.12.2009) Zusätzlich: Direktförderung für Pelletsheizung - 30 % von 18.000,-- = 5.400,-- max. 5.000,-- (befristet bis 31.12.2009) 19

Beispiele: Zusammenfassung Rechenbeispiel 2 0 Variante 1 0 Zuschuss Einmalzuschuss Direkt- Punkte Jahre 30%, max. 20.000,-- förderungen % (bis 31.12.2009) (bis 31.12.2009) (v. 116) 51.480,-- 24.000,-- --- (v. 111) 51.000,-- 24.000,-- 3.000,-- (Solar) Variante 2 91 42.042,-- 24.000,-- 5.000,-- (Pellets) Variante 3 86 34.572,-- 20.743,-- 3.000,-- (Solar) 5.000,-- (Pellets) Variante 2 : max. Förderung!! (Einmalzuschuss) 20

21

WAS wird gefördert? SOLARANLAGEN Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung 30% bei bis zu 1.500, - mindestens 4m² Kollektorfläche - mindestens 300 l Warmwasserspeicher Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung 30% bis zu 2.200, - mind. 15 m² Kollektorfläche bei Flach- Standard -Kollektoren - 12 m²/300 l bei Vakuumkollektoren) - mind. 300 l Warmwasserspeicher, Konjunkturpaket: - zwischen 1.4.2009 und 31.12.2009 - nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- statt 2.200,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 22

WAS wird gefördert? Wärmepumpen bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasseraufbereitung 30 % bis zu 1.0, (gilt auch für Lüftungskompaktgeräte) bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und allenfalls zur Warmwasseraufbereitung (monovalenter Heizbetrieb) 30 % bis zu 2.200, bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und allenfalls zur Warmwasseraufbereitung Jahresarbeitszahl 4,0 (monovalenter Heizbetrieb) 30 % bis zu 2.950,-- Konjunkturpaket: - zwischen 1.4.2009 und 31.12.2009 - nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- statt 2.950,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 23

Förderung - Klimaanlagen Einbau einer ortsfesten Klimaanlage in einem Eigenheim nur mit Photovoltaikanlage förderbar seit 23.09.2008 nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % maximal 1.500,-- 24

Förderung - Klimaanlagen Einbau von Lüftungsanlagen mit Kühlfunktion und Warmwasserbereitung (Kompaktgeräte) nur mit Photovoltaikanlage nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % maximal 1.500,-- Betrag setzt sich zusammen aus: 1.0,-- für Warmwasserbereitung und 400,-- für Kühleffekt 25

Wie wird gefördert? Die Obergrenze von 2.950,-- für alle Anlagen ist gefallen. Kombinationen, Wärmepumpe für Heizung und Solaranlage kann mit dem jeweiligen Höchstsatz gefördert werden Wie werden bereits geförderte Solaranlagen für Warmwasserbereitung in anderen Förderungsbereichen behandelt? Ergänzungen bzw. Erweiterungen sind bis zur maximalen Förderungshöhe möglich. 26

Beispiele Solaranlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.500,-- im Jahr 2009 Erweiterung der Kollektorflächen auf Zusatzheizung Förderung von 700,-- möglich Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.0,-- im Jahr 2009 zusätzlich Wärmepumpe für monovalenten Heizbetrieb Förderung bis zu 2.950,-- möglich Solaranlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.500,-- Im Jahr 2009 zusätzlich Wärmepumpe für Warmwasserbereitung Förderung bis zu 1.0,-- möglich 27

Förderung von Photovoltaikanlagen Verlängerung bis 31.12.2009 28

Förderungsbeträge für PV-Anlagen Aktion bis 31.12.2009 Errichtung der Anlage förderbar mit 3.000,-- pro installierten kw peak maximal 4 kw peak bei Eigenheimen mit 1 WE maximal 5 kw peak bei Eigenheimen mit 2 WE Hinweis: maximal 50 % der Investitionskosten förderbar Die Photovoltaikanlage ist nur dann förderbar, wenn sie am Wohnhaus oder am Grundstück auf dem sich das Wohnhaus befindet, installiert wird. 29

30

Förderungshöhe 30 % der Investitionskosten, jedoch max. Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr..... bis zu 2.950,-- Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr... bis zu 2.950,-- Stückholzkessel mit Pufferspeicher... bis zu 2.550,-- Fernwärmeanschlüsse. bis zu 1.500,-- Konjunkturpaket: - zwischen 1.4.2009 und 31.12.2009 - nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 31

für jede weitere Wohnung, die mit der neuen Heizung versorgt wird, erhöhen sich diese Obergrenzen um je 370,-- Konjunkturpaket: - zwischen 1.4.2009 und 31.12.2009 - jede weitere Wohnung um 600,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum soferne es als behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist, kann der Heizkesseltausch auch für andere Kessel oder Thermen gefördert werden (15 % - max. 1.0,--) 32

Förderung von Einzelöfen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) Beschlussfassung: 28. Oktober 2008 Gültigkeit ab 1. November 2008 1. Pelletsofen.. bis zu 750,-- 2. Kaminofen... bis zu 750,-- 3. Speicherofen (wie z.b. Kachel-, Specksteinofen). bis zu 750,-- Das gesamte Ausmaß der Förderung darf jedoch 30 % der anerkannten Investitionskosten je Anlage nicht überschreiten. Die Einzelöfen haben den NÖ Bauvorschriften, insbesondere der NÖ Bautechnikverordnung 1997 zu entsprechen. 33

Förderung von Einzelöfen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) Die befugte Person - insbesondere der Rauchfangkehrer -bestätigt: die fachgerechte Installation samt Zusatzmaßnahmen dass der Einzelofen die gesamte Wohnung/Eigenheim versorgt dass keine Heizanlage mit angeschlossenem Heizwärmeverteilungssystem vorhanden ist 34

Allgemeine Bestimmungen Antragsteller können nur natürliche Personen sein 6 Monate Zeit zum Einreichen (ab Inbetriebnahme der neuen Anlage) die Anlage muss den geltenden Normen entsprechen einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 35

NEUERUNGEN ab 01.01.20 36

Vorgeschichte NÖ EU: EPBD 2002 Energy Performance of Buildings Directive Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz Von Gebäuden 37

WARUM? OIB Richtlinie 6 (neuer Energieausweis) des Österreichischen Institutes für Bautechnik auf Basis EU Gebäuderichtlinie vom 16.12.2002 Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen aufgrund des Paktums zum Finanzausgleich 2007 Auswirkungen auf Wohnbauförderungsrichtlinien 38

WARUM? Anpassung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 auf vorgenannte Inhalte und Vorgaben Änderungen erstrecken sich über die Laufzeit der Art. 15a B-VG Vereinbarung bis einschließlich 2012 39

Allgemeiner Teil Energiekennzahl: NEU: Es ist die Berechnungsmethode gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) bei einer Heizgradtagzahl von 3.400 Kd/a (Kelvin Tage) anzuwenden. 40

Allgemeiner Teil Erklärung Oberflächen Volumsverhältnis A/V Verhältnis A=Oberfläche, V=Volumen Ausdruck über die Kompaktheit eines Gebäudes 41

Gegenüberstellung A / V V = 511 m³ A = 309 m² A/V = 0,60 V = 511 m³ A = 384 m² A/V = 0,75 V= 511 m³ A = 384 m² A/V = 0,75 V = 511 m³ A = 437 m² A/V = 0,86 42

Je kleiner das A/V desto geringer sind die Wärmeverluste über die Gebäudehülle! 43

Bedeutung für die Anforderung ab 1.1.20 in der Förderung 44

Das A/V-Verhältnis des Gebäudes bestimmt die zu erreichende Energiekennzahl 45

A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ 45 43 42 40 38 37 35 33 32 30 28 27 25 in kwh/m²a 36 15 35 14 33 14 32 13 31 13 29 28 27 25 24 23 21 20 12 Mindestenergiekennzahl 12 11 11 die bei einem A/V Verhältnis von 0,70 erreicht werden muss. 46

47 kwh/m²a 11 11 12 12 13 13 14 14 15 20 21 23 24 25 27 28 29 31 32 33 35 36 in 25 27 28 30 32 33 35 37 38 40 42 43 45 EKZ 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 0,45 0,50 0,55 0,60 0,65 0,70 0,75 0,80 A/V Verhältnis

A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ 45 43 42 40 38 37 35 33 32 30 28 27 25 in 36 15 35 14 33 14 32 13 31 13 29 12 28 12 27 11 25 11 24 23 21 20 kwh/m²a EKZ laut EAW 42 kwh/m²a 33 kwh/m²a A/V Verhältnis 0,75 0,70 0,65 EKZ 43 42 40 50 Punkte 35 33 32 60 Punkte in 14 14 13 80 Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 48

Zwischenwerte sind kaufmännisch zu runden ab 01.01.20 A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ 45 43 42 40 38 37 35 33 32 30 28 27 25 50 Punkte in 36 35 33 32 31 29 28 27 25 24 23 21 20 60 Punkte 15 14 14 13 13 12 12 11 11 - - - - 80 Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 Ist das A/V Verhältnis größer als 0,80, gelten die Werte der Spalte 0,80! ab 01.01.2012 Zwischenwerte sind kaufmännisch zu runden A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ 36 35 34 32 31 30 28 27 25 24 23 21 20 60 Punkte in 15 14 14 13 13 12 12 11 11 80 Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 49

Innovative klimarelevante Heizsysteme nachfolgende Heizungssysteme stellen eine Förderungsvoraussetzung im gesamten Wohnungsneubau dar!!! ab 01.01.20 50

Innovative klimarelevante Heizsysteme 51

Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung a) Heizung mit biogenen Brennstoffen Systeme auf Basis erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren. 52

Heizung mit biogenen Brennstoffen - Pelletsanlagen - Hackschnitzelanlagen - Stückholzkessel mit Pufferspeicher - Heizeinsätze in ortsfestgesetzten Öfen und Herden 53

Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung b) Wärmepumpen elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von zumindest 4, wobei nach Möglichkeit eine Kombination mit Solaranlagen(thermisch od.pv) zu erfolgen hat 54

Wärmepumpen mögliche förderbare Systeme Wärmepumpen mit Direktverdampfung Sole/Wasserwärmepumpen Wasser/Wasserwärmepumpen Luft/Wasserwärmepumpen samt angeschlossenem Wärmeverteilungssystem in Niedertemperatur (Fußboden- und Wandheizungen) 55

Was ist die Jahresarbeitszahl und wie wird sie ermittelt? Die Effizienz der Wärmepumpenheizungsanlage (inkl. Wärmeabgabesystem) wird in der Jahresarbeitszahl (JAZ) ausgedrückt. Eine JAZ von 4,0 bedeutet, dass über die Dauer eines Jahres/einer Heizperiode für die Erzeugung von 4 kwh Wärme max. 1 kwh Strom eingesetzt werden muss. Die für die Förderung relevante JAZ ist gemäß der VDI-Richtlinie 4650 zu berechnen. 56

Wärmepumpen Mindestjahresarbeitszahl Die Mindestjahresarbeitszahl kann unter folgenden Voraussetzungen zwischen 3 und 4 liegen (jedoch mind. 3) wenn: bei der Eigenheimerrichtung: die Energiekennzahl 15 kwh/m² pro Jahr beträgt oder eine wirtschaftliche Nutzbarkeit von Erdwärme und Wasser nicht gegeben ist bei der Eigenheimsanierung: die Energiekennzahl 15 kwh/m² pro Jahr beträgt oder Wirtschaftlichkeit der Neuherstellung des Abgabesystems nicht gegeben ist (z.b.: Umstellung von Radiatoren auf Fußbodenheizung) 57

Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung c) Fernwärme Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme- Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt. (Abwärme aus Industrieprozessen, etc.) 58

Was ist eine Kraft-Wärmekoppelungsanlage KWK? Das sind Verbrennungsanlagen die zur Stromerzeugung dienen und als Nebenprodukt Heißwasser produzieren. Diese Abwärme wird über Fernwärmeleitungen unter anderem zu Wohngebäuden geleitet und zu Heiz- bzw. Warmwasserbereitungssystemen verwendet. z.b. Gaskraftwärmekoppelungsanlage Theiß bei Krems Abwärme wird unter anderem bis nach Krems geführt! 59

Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung d) Fernwärme Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %. Bei Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energie wird nur Heißwasser erzeugt, dass über entsprechende Fernwärmeleitungen zu den Abnehmern gelangt. 60

Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung d) Erdgas-Brennwert-Anlagen Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, - wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit besteht - aus Gründen der Luftreinhaltung - mangels Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten - wenn die wirtschaftliche Zumutung nicht gegeben ist Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden. Gibt es Ausnahmen zur Installation einer Solaranlage? wenn lagebedingt nicht möglich (Grundstück, Gebäudeausrichtung, Verschattungen die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist 61

Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung thermischer Solaranlagen wenn keine ausreichend nach Süden orientierte Dachfläche in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist (nur bei bestehenden Gebäuden) 62

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Richtlinienänderungen für Ansuchen ab 01.01.20 64

Ab 01.01.20 Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem wie folgt ermittelt: Basis Energieausweis am tatsächlichen Standort bei Erreichen einer Verbesserung von Punkte 40 % 55 60 % 75 80 % 90 oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 70 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von 3.400 Kd/a (Referenzklima) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 50 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von 3.400 Kd/a (Referenzklima) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 30 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von 3.400 Kd/a (Referenzklima) kwh/m².a Passivhausstandard bezogen auf eine Heizgradtagzahl von 3.400 Kd/a (Referenzklima) 60 70 80 0 Die Punkteanzahl ergibt sich aufgrund der jeweiligen Energiekennzahl in Abhängigkeit von Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V Verhältnis) gemäß nachfolgender Tabelle. 65

A/V Verhältnis EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 70 67 65 62 60 57 54 52 49 47 44 41 39 60 Punkte 50 48 46 44 43 41 39 37 35 33 31 30 28 70 Punkte 30 29 28 27 26 24 23 22 21 20 19 18 17 80 Punkte 0 Punkte Ist das A/V Verhältnis größer als 0,80, gelten die Werte der Spalte 0,80! Der Energieausweis wird nach den Erfordernissen der OIB Richtlinie 6 berechnet. 66

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 20 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen (15) alternativ dazu raumluftunabhängige Einzelöfen gemäß 22 Abs. 4 (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 7 alternativ dazu Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 3 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage 5 Barrierefreiheit ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Beratung, Berechnung 1 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 1 begrüntes Dach bis zu 4 Standortqualität Punkte Denkmalschutz 25 jeweils nach Möglichkeit mit thermischer Solaranlage jeweils nach Möglichkeit mit Solaranlage/PV Anlage 67

Einzelbauteilsanierung ab 01.01.20 Tabelle Einzelbauteilsanierung U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Außenwand Oberste Geschossdecke, Dach Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1, W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K) Die Einzelbauteilsanierung wird mit 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert (kein Energieausweis erforderlich). Eine U-Wert Bestätigung ist beizubringen. 68

ab 01.01.20 für Ansuchen ab 01.01.20 Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder PV) zu kombinieren 69

15a B-VG Vorgabe ab 01.01.20 Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder PV) zu kombinieren & 70

ab 01.01.20 sind Wärmepumpenanlagen nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu kombinieren Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung, bei Ansuchen ab 01.01.20 hat die Jahresarbeitszahl 3,0 zu betragen bis zu 1.0,-- Wärmepumpenanlagen zur ausschließlichen Beheizung (monovalenter Heizbetrieb) und allenfalls zur Warmwasserbereitung (gilt für Ansuchen bis 31.12.2009) bis zu 2.200,-- Wärmepumpenanlagen mit einer Jahresarbeitszahl 4,0 zur Beheizung (monovalenter Heizbetrieb) und allenfalls zur Warmwasserbereitung bis zu 2.950,-- In begründeten Ausnahmefällen reicht bei Ansuchen ab 01.01.20 eine Mindestjahresarbeitszahl zwischen 3 und 4 aus. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt sodann bis zu 2.200,-- 71

Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung thermischer Solaranlagen wenn keine ausreichend nach Süden orientierte Dachfläche in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist. 72

für Ansuchen ab 01.01.20 ab 01.01.20 Biomasseheizungen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch) zu kombinieren 73

15a B-VG Vorgabe ab 01.01.20 Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch) zu kombinieren & 74

Förderungshöhe 30 % der Investitionskosten, jedoch max. Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr..... bis zu 2.950,-- Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr... bis zu 2.950,-- Stückholzkessel mit Pufferspeicher... bis zu 2.550,-- Fernwärmeanschlüsse. bis zu 1.500,-- 75

für jede weitere Wohnung, die mit der neuen Heizung versorgt wird, erhöhen sich diese Obergrenzen um je 370,-- soferne es als behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist, kann der Heizkesseltausch auch für andere Kessel oder Thermen gefördert werden (15 % - max. 1.0,--) 76

Danke für Ihre Aufmerksamkeit 77