Hygieneplan der Carlo-Mierendorff-Schule



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Transkript:

Carlo-Mierendorff-Schule, Herrenstraße 70, 55246 Mainz-Kostheim Herrenstr. 70 55246 Mainz-Kostheim Telefon: 06134/603-455 Fax: 06134/603-403 Unser Zeichen 400142 Datum Hygieneplan der Carlo-Mierendorff-Schule Der Hygieneplan ist für alle MitarbeiterInnen und KollegInnen der Schule jederzeit zugänglich und einsehbar. - im Sekretariat - beim Hausmeister - bei der Schulleitung Der Hygieneplan wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Dieser wird dann dem Schulamt (400410) mitgeteilt. Stand Oktober 2010

- 2 - Gliederung des Hygieneplans der Carlo-Mierendorff-Schule 1. Hygiene in Unterrichtsräumen und Aufenthaltsräumen 1.1 Lufthygiene 1.2 Kleiderablage 1.3 Hände waschen 1.4 Händedesinfektion 2. Reinigung 2.1 Handtücher/Waschlappen und Tafellappen 2.2 Tische/ Fußböden 2.3 Sanitäreinrichtung 2.4 Turnhallen 2.5 Küche 2.6 Reinigungsgeräte 2.7 Arbeitsschutzmittel 2.8 Aufbewahrung von Reinigungsmitteln und Putzlappen 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung 3.2 Wartung und Pflege 3.3 Be- und Entlüftungen 4. Trinkwasserhygiene 4.1 Legionellenprophylaxe 4.2 Reinigung der Entnahmehähne 4.3 Regelmäßige Kontrolle der Trinkwasserqualität 5. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 5.1 Erste Hilfe-Material /3

- 3-5.2 Ersthelfer- Ausbildung 5.3 Behandlung kontaminierter Flächen 5.4 Notrufnummern 6. Anforderungen an den Schutz vor der Übertragung infektiöser Erkrankungen 7. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln 8. Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes, Notrufnummern Anlage Reinigungs- und Desinfektionsplan der Carlo-Mierendorff-Schule /4

- 4-1. Hygiene in Unterrichts-/Aufenthaltsräumen 1.1 Lufthygiene Die Kolleginnen und die Putzfrauen sorgen mehrmals täglich (z.b. stündlich) dafür, dass in den Unterrichts-/Aufenthaltsräumen eine ausreichende Querlüftung/ Stoßlüftung über mehrere Minuten vorgenommen wird. 1.2 Kleiderablage Das Lehrerzimmer sowie das Sekretariat verfügt über Kleiderhaken für alle Kolleginnen. In den Klassenräumen selbst gibt es die Kleiderhaken in ausreichender Anzahl für die Kinder. 1.3 Hände waschen Bei Verschmutzung vor Umgang mit Lebensmitteln, vor dem Essen, nach der Toilettenbenutzung, nach Tierkontakt, nach Arbeiten mit Farbe, Klebstoff und vergleichbaren Arbeitsmitteln. An jedem Waschbecken ist eine Anleitung/Hinweis zum richtigen Hände waschen von der BZgA angebracht und eine gebrauchsfertige Waschlotion im Spender. Spender werden von Lehrkräften überprüft und bei Bedarf erneuert. 1.4 Händedesinfektion Die prophylaktische Händedesinfektion sollte vor dem Anlegen von Pflastern und Verbänden, sofern keine Einmalhandschuhe getragen werden sowie nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen durchgeführt werden. Nach Kontakt mit Blut, Stuhl, Urin, Erbrochenem, usw. müssen die Hände desinfiziert (30 sec. verreiben) werden. Desinfektionsmittel steht gebrauchsfertig in den Klassen und Lehrerzimmern bereit. 2. Reinigung 2.1 Handtücher/ Waschlappen und Tafellappen Handtuchrollen werden vom Hausmeister kontrolliert. Einmalhandtücher in den Klassen werden von den Lehrkräften kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt. Jede Lehrkraft wird Handtücher, Waschlappen und Tafellappen je nach Verschmutzungsgrad reinigen oder ersetzen (mindest. wöchentlich). /5

- 5-2.2 Tische/Fußböden In den Unterrichtsräumen werden täglich grobe Verschmutzungen durch die Schüler ausgekehrt. Tische, Fußböden oder sonstige öfters benutzte Gegenstände werden nach Leistungsverzeichnis der Stadt Wiesbaden für Schulraumreinigung von den Putzfrauen gereinigt. Für den Fußboden in der Aula aus textilem Belag ist eine ausreichende Grundreinigung nach Leistungsverzeichnis für die Schulraumreinigung zu gewährleisten (staubsaugen). Siehe Putzplan der Carlo-Mierendorff-Schule. 2.3 Sanitäreinrichtungen Der gesamte Sanitärbereich wird arbeitstäglich gereinigt nach Leistungsverzeichnis der Stadt Wiesbaden für Schulraumreinigung; bei Verschmutzung mit Blut, Fäkalien, Urin und Erbrochenem muss sofort gereinigt und desinfiziert werden. Der Hausmeister wird informiert und lässt dies wegmachen. (siehe 2.7). 2.4 Turnhallen Die beiden Turnhallen werden nach dem Leistungsverzeichnis der Stadt Wiesbaden für Schulraumreinigungen vom Reinigungspersonal gesäubert. 2.5 Küche Die Essenausgabe wird je nach Verschmutzung und nach Arbeitsschluss vom Personal nass gereinigt. Schränke, Kühlschrank werden feucht abgewischt. Geschirr wird ordentlich gespült. 2.6 Reinigungsgeräte Putzlappen für die Bodenreinigung (Wischbezüge) und die Reinigung von Einrichtungsgegenständen sowie des Sanitärbereichs werden arbeitstäglich gewaschen (Waschmaschine, möglichst 90 C) und müssen durchtrocknen. Gebrauchte und aufbereitete Putzlappen werden getrennt voneinander aufbewahrt. Der Hausmeister kontrolliert dies. 2.7 Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln und Putzlappen Für Reinigungsmittel und Putzlappen ist ein abschließbarer gut belüfteter Aufbewahrungsort vorhanden. Gleiches gilt für die Vorratslagerung an Desinfektionsmitteln oder sonstiger Arbeitsschutzmittel. /6

- 6-2.8 Arbeitsschutzmittel Arbeitsschutzmittel sind bei entsprechendem Bedarf gemäß den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bereitzustellen: z.b. Schutzbrille und Schutzhandschuhe bei Verwendung von speziellen Reinigern und Desinfektionsmitteln. Einweghandschuhe befinden sich im Lehrerzimmer und im 1. Hilfe Kasten, die jederzeit durch das Lehrpersonal zugänglich sind. 2.7 Beseitigung von Körperausscheidungen Bei Verschmutzung mit Blut, Fäkalien, Urin und Erbrochenem muss die betroffene Fläche sofort gereinigt und desinfiziert werden. Ansonsten ist der betroffene Bereich zu sperren. In den Klassen stehen Desinfektionsmittel und die Flächen werden mit normalem Putzmittel gereinigt. 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung Zum Händeabtrocknen hat die Schule in den Sanitärbereichen Rollhandtücher (Herrenstr. überall, in der Schulstr. noch in der Umsetzung) Seifenspender stehen in den Klassen und in den Sanitärbereichen. Händedesinfektionsmittel ist stets kindersicher zu lagern. Die Menge des Desinfektionsmittels und das Verfallsdatum werden von den Lehrkräften überprüft. 3.2 Wartung und Pflege Die Sanitäranlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur bei Defekten sowie die sorgfältige Pflege müssen sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten. Wird vom Hausmeister kontrolliert. 3.3 Be- und Entlüftungen Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen erfolgt regelmäßig durch die Betriebswerkstätten (Wartungsvertrag Herrenstr, Schulstr in Planung). /7

- 7-4. Trinkwasserhygiene 4.1 Legionellenprophylaxe an Duschen Der Hausmeister lässt die Duschen im Sportbereich zur Legionellenprophylaxe mind. 5 Minuten ablaufen wie vorgesehen (Warmwasser (maximale Erwärmungsstufe einstellen) und Kaltwasser nachspülen). 4.2 Reinigung der Entnahmehähne Verschmutzungen und Kalkablagerungen an den Duschköpfen und an allen Entnahmearmaturen werden vom Hausmeister 1x im Jahr entfernt und in Essigwasser zum Reinigen gelegt. Insbesondere die Luftsprudler (Perlatorsiebe) an den Entnahmehähnen, aus denen Trinkwasser direkt oder zur Tafelwasserbereitung entnommen wird, sind regelmäßig zu reinigen und nach Bedarf zu entkalken. Am Wochenanfang und nach Ferienende wird das Trinkwasser vorrangig am Entnahmehahn, sofern es zum Trinken und zur Bereitung von Lebensmitteln verwendet wird, vorab ca. 5 Minuten ablaufen gelassen, um Stagnationswasser aus der Leitung herauszuspülen. 4.3 Regelmäßige Kontrolle der Trinkwasserqualität Fresenius kontrolliert 1x im Monat. 5. Erste Hilfe Ausstattung, Schutz des Ersthelfers Die Anforderungen an geeignetes Erste Hilfe Material sowie an die erforderliche Personalausbildung sind in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Hessen (UKH) festgelegt. Das Kollegium der CMS nimmt zyklisch an 1. Hilfe Kursen teil. Der Ersthelfer ist Herr Senegacnik. 5.1 Erste-Hilfe-Material Der nach der Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsinfo Erste Hilfe-Material GUV-I 512 Verbandkaste nach DIN 13157 Verbandkasten B oder C befindet sich im Lehrerzimmer (Herrenstr), Lehrerzimmer-Nebenraum (Schulstr) und in den Turnhallen Lehrerumkleide. Jeder Kollege hat in seinem Klassenraum Pflaster als Erstversorgung und auch Einmalhandschuhe. Die Kontrolle geschieht durch die Sekretärin, die auch die verbrauchten Materialien ersetzt und das Verfallsdatum berücksichtigt. /8

- 8-5.2 Ersthelfer- Ausbildung Nach der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention, GUV-V A1 ist Herr Senegacnik ein ausgebildeter Ersthelfer. Das ganze Kollegium nimmt regelmäßig an Ersthelferfortbildung versetzt teil. Der Ersthelfer soll bei blutenden Wunden stets Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Hilfeleistung die Hände desinfizieren. 5.3 Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Körperausscheidungen verunreinigte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen zu reinigen und die betroffene Fläche mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel regelgerecht zu desinfizieren. Dies macht entweder jede Lehrkraft, der Hausmeister oder die Putzfrauen. 5.4 Notrufnummern Die Bereithaltung der wesentlichen Notrufnummern an zentraler Stelle (Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Krankentransport, Notärztlicher Dienst, Haus/Kinderarzt, Gesundheitsamt) ist erforderlich. Im Lehrerzimmer, im Sekretariat, in der Turnhalle und in der Küche befindet sich das Blatt mit den wichtigsten Notrufnummern. 6. Anforderungen an den Schutz vor der Übertragung infektiöser Erkrankungen Nach 34 IFSG sind in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen usw.) von dem Betreuungspersonal und den Betreuten/Sorgeberechtigten verbindliche Handlungsanforderungen (u.a. Meldevorschriften, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Mitwirkungspflichten) zu beachten, um die Weiterverbreitung bestimmter Infektionskrankheiten oder eine Verlausung zu vermeiden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen, die Kontakt zu Kindern haben, sind vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren nach 35 Infektionsschutzgesetz von ihrem Arbeitgeber über die entsprechenden gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren. Die Teilnahme der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Belehrungsprotokolle sind bei dem Arbeitgeber zur Einsichtnahme aufzubewahren. /9

- 9-7. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln 42 des Infektionsschutzgesetzes sieht für gewerbsmäßig tätiges Küchenpersonal Handlungsgebote, Meldeverpflichtungen sowie Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vor, um die Übertragung bestimmter Krankheitserreger auf Lebensmittel zu vermeiden. Daher hat höchstens 3 Monate vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme nach 43 Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Belehrung bei einem Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt zu erfolgen. Diese Belehrung wird bescheinigt. Fortfolgend ist jährlich nach 43 das Küchenpersonal über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen durch den Arbeitgeber zu belehren. Die Teilnahme der Belehrung ist zu dokumentieren. Bescheinigung/ und Belehrungsprotokoll sind bei dem Arbeitgeber zur Einsichtnahme aufzubewahren. Das Gesundheitsamt Wiesbaden bietet Belehrungen nach 35 u. 43 Infektionsschutzgesetz an und gibt zur übersichtlichen Dokumentation spezielle Nachweishefte aus. 8. Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes, Notrufnummern, Gesundheitsamt Wiesbaden Dotzheimer Str. 38-40 65185 Wiesbaden Servicetelefon: 0611 / 31 2828 Belehrung von Personal beim Umgang mit Lebensmitteln: 0611 / 31 2810 Abteilung für Infektionsschutz: 0611 / 31 2801 o. -2815 Kinder-, Jugend- u. zahnärztliche Abteilung: 0611 / 31 2821 Jugendzahnärztlicher Dienst: 0611 / 31 2814 Hygieneüberwachung: 0611 / 31 3313 Notrufnummern für Wiesbaden Polizei Tel. 110 /10

- 10 - Feuerwehr Tel. 112 Notärzt. Vertretungsdienst Tel.: 461010 Krankentransport Tel.: 19222 Giftnotruf Tel.: 06131/19240 o. 232466 (Giftinformationszentrum u. Beratungsstelle bei Vergiftungen, Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz) Stand 29.10.2010 M. Löser Herr Senegacnik (Schulleiterin) (Hausmeister) /11

- 11-9. Anhang Verwendete Desinfektionsmittel an der Carlo-Mierendorff-Schule Name Hersteller Wirkstoffbasis AHD 2000 Lysoform Dr.Hans Rosemann GmbH Alkohol Softa-Man acute B. Braun Medical AG Alkohol Bacillol AF Bode Chemie GmbHCo.KG Alkohol Incidin Liquid Ecolab GmbH&Co Alkohol Baccalin Bode Chemie GmbH&Co Alkohol Clorina Lysoform Alkohol Klassenausstattung - Einwegtücher - Desinfektionsmittel - Putzlappen - Seifenspender - Einweghandschuhe - Pflaster/ Verbandmaterial - Notrufliste Hygienehinweise an die Lehrkräfte - Lüften der Räume in regelmäßigen Abständen - Handtücher, Tafellappen, usw. wöchentlich waschen - Desinfektionsmittel überprüfen - Blut/Körperausscheidungen mit Einweghandschuhen behandeln und mit Flächendesinfektion entfernen