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Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden. Der Preisaushang gilt als Anlage 1 zum Preis- und Leistungsverzeichnis und ist somit Bestandteil des jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses. 134 200 10.15 Seite 1 Stand: 02.11.2015

Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto... 3 1.1 Allgemeine Entgelte......3 1.2 Vermögenswirksames Sparen...3 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen...3 2 Zinssätze für Einlagen... 3 3 Privatkonto... 4 3.1 Kontoführung......4 3.2 Kontoauszug......4 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen...4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden...4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank...4 4.2 Lastschriftverkehr......5 4.3 Barauszahlung......7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr...8 4.5 Überweisungsverkehr...10 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung...15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit...16 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen...16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden...17 5.1 Allgemein......17 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)...17 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)...17 5.4 Gutschrift nach Einzug des Scheckgegenwertes...17 5.5 Wertstellungen im Scheckverkehr...17 5.6 Reiseschecks......18 5.7 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften...18 5.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen...18 6 Kredite... 19 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft...19 6.2 Avale......19 7 Auskünfte... 20 8 Schrankfächer/Verwahrstücke... 20 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen...21 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren...21 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung...23 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung/Schaltergeschäfte (zzgl. gesetzl. MwSt)...23 9.4 Weitere Dienstleistungen im Wertpapierverkehr (inkl. gesetzl. MwSt, wenn nicht anders angegeben)...24 10 Sonstiges... 25 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit...26 134 200 10.15 Seite 2 Stand: 02.11.2015

1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. das jeweils gültige Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 1,25 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 1 1 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Einrichten eines Vertrags z.g.dritter 1 Erteilen von Saldenmitteilungen im Kundenauftrag außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus 1 Erstellen einer Zinsbescheinigung im Kundenauftrag außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus je Zinsposition 1,50 EUR mind. 15,00 EUR (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Einleitung des gerichtlichen Aufgebot-Verfahrens im Kundenauftrag Spardosen (je nach Angebot/Bestand) Einrichtung eines Mietkautionssparkontos 5 Preis auf Anfrage 15,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen siehe Anlage 1 Preisaushang 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 10.15 Seite 3 Stand: 02.11.2015

3 Privatkonto 3.1 Kontoführung PRIVATGiro (in EUR oder Fremdwährung) Grundpreis je Monat (Rechnungsabschluss vierteljährlich) VR Giro flex / Girokonto DIREKT Grundpreis je Monat (Rechnungsabschluss vierteljährlich) bei einer monatlichen Durchschnittseinlage ab 5.000,00 VR Giro flex bei einer monatlichen Durchschnittseinlage bis unter 5.000,00 Girokonto DIREKT bei einer monatlichen Durchschnittseinlage bis unter 5.000,00 SIZE S-XL (Konto für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligen Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende ab 12 Jahre bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) (Nur Altbestand. Keine Neuanlagen möglich) 4,95 EUR 7,95 EUR 2,99 EUR KöBa-MeinKonto (Konto für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligen Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) Seniorenkonto im Basismodell PRIVATGiro oder VR Giro flex jeweils zzgl. zur Kontoführungsgebühr 1,00 EUR Privatgirokonto auf Guthabenbasis ( Konto für Jedermann ) Grundpreis je Monat (Rechnungsabschluss monatlich) 9,95 EUR 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach mindestens 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall: das jeweils gültige Porto 3, derzeit Postzustellung von Kontoauszügen auf Kundenwunsch (zzgl. jeweils gültigem Porto) 4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikates auf Verlangen des Kunden 5 0,62 EUR 0,15 EUR maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,50 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Erstellen eines Belegs über beleglose Umsätze (DTA) im Kundenauftrag 5,00 EUR 0,08 EUR Erstellen einer Jahresabschlussbestätigung im KundenauftragGrundpreis 3 zzgl. je Position 15,00 EUR maximal 9 Erstellen einer Umsatzübersicht im Kundenauftrag (pro Monat und Konto) 3,00 EUR (zzgl. jeweils gültigem Porto) mind. 15,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Kölner Bank eg Straße Hohenzollernring 31-35 PLZ/Ort 50672 Köln Telefon: 0221 2003 2004 Telefax: 0221 2003 8555 Internet: www.koelnerbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister 6 GnR 654, Amtsgericht Köln 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse sowie ein Kontoauszug je Monat werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 10.15 Seite 4 Stand: 02.11.2015

4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Rosenmontag Weiberfastnacht und Karnevalsdienstag verkürzte Öffnungszeiten 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1. Ausführungsfristen 4.2.1.2. Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Bei einer Lastschrifteinlösung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: PRIVATgiro (in EUR oder Fremdwährung), Privatgirokonto (Konto für Jedermann) und P-Konto (Pfändungsschutzkonto) je Lastschrifteinlösung 7 0,21 EUR VR Giro flex / Girokonto DIREKT je Lastschrifteinlösung 7 Seniorenkonto analog den Basismodellen PRIVATgiro und VR Giro flex KöBa-MeinKonto; SIZE S-XL Geschäftsgirokonto (in EUR oder Fremdwährung) / P-Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler je Lastschrifteinlösung 7 0,43 EUR Für alle Kontoarten: Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,70 EUR 7 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 134 200 10.15 Seite 5 Stand: 02.11.2015

4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 4.2.2.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Bei einer Lastschrifteinlösung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: PRIVATgiro (in EUR oder Fremdwährung), Privatgirokonto (Konto für Jedermann) und P-Konto (Pfändungsschutzkonto) je Lastschrifteinlösung 8 VR Giro flex / Girokonto DIREKT je Lastschrifteinlösung 8 Seniorenkonto analog den Basismodellen PRIVATgiro und VR Giro flex KöBa-MeinKonto; SIZE S-XL 0,21 EUR Geschäftsgirokonto (in EUR oder Fremdwährung) / P-Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler je Lastschrifteinlösung 8 0,43 EUR Für alle Kontoarten: Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,70 EUR 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen 4.2.3.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Bei einer Lastschrifteinlösung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Geschäftsgirokonto (in EUR oder Fremdwährung)/ P-Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler je Lastschrifteinlösung 9 0,43 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.4 Sonstige Entgelte Lastschriftretouren: Zahlungsempfänger = KÖLNER BANK-Kunde zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig Rückruf im Kundenauftrag je eingereichter Lastschrift 9 0,70 EUR 5,00 EUR 3,00 EUR 8 9 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 134 200 10.15 Seite 6 Stand: 02.11.2015

4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 6,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 6,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - Sparda-Banken bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11 die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb EU und den EWR- Staaten entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz, mind. 6,00 EUR mind.7,50 EUR (zzgl.1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 10 und der EWR-Staaten 11 ) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 10.15 Seite 7 Stand: 02.11.2015

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard VR-BankCard pro Jahr Ersatzkarte 13 1 PIN Nacherstellung 13 5,00 EUR Erfolgreiche Reparatur der Karte 13 5,00 EUR Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen 1 % vom Umsatz mind. 0,75 EUR in Fremdwährung und/oderbei Zahlung in einem max. 3,75 EUR Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 4.4.1.2 VR-ServiceCard / Botenkarte / VR-SparCard VR-ServiceCard / Botenkarte / VR-SparCard pro Jahr Ersatzkarte 17 PIN Nacherstellung 17 1 5,00 EUR 4.4.2 Geldkartenfunktion auf VR-BankCard - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI - Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der Geldkarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind anderen Kreditinstituten 0,51 EUR 1,00 EUR 13 14 15 16 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz oder Reparatur der Karte / PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte / -PIN oder zur Reparatur der Karte verpflichtet ist. Bei Verlust, Diebstahl und Namensänderung keine Berechnung. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litau en, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Kö nigreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung ei ner Ersatzkarte/-PIN verpflichtet ist. Bei Verlust, Diebstahl und Namensänderung keine Berechnung. 134 200 10.15 Seite 8 Stand: 02.11.2015

4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte (Belastungsbuchungen erfolgen durch die CardProcess) 18 2 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 2 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandgebühren bei Versand über Kurier auf Kundenwunsch - bei Versendung im Inland 3 - bei Versendung weltweit 6 PIN Nacherstellung (Belastungsbuchungen erfolgen durch die CardProcess) 18 5,00 EUR Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 Sonstige Serviceleistungen (Belastungsbuchungen erfolgen durch die CardProcess) 1 % vom Umsatz - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 1 - Anforderung einer Belegkopie auf Verlangen des Kunden 22 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr (a) 2 Zusatzkarte pro Jahr (b) 15,00 EUR (nur für Altbestand z.zt. keine Neubestellungen) a) reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 1.500 EUR 15,00 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 4.000 EUR 1 reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 7.500 EUR 5,00 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 15.000 EUR b) reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 1.500 EUR 1 reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 4.000 EUR 5,00 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 7.500 EUR 2,50 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 15.000 EUR 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr (c) 7 Zusatzkarte pro Jahr (c) 45,00 EUR (nur für Altbestand z.zt. keine Neubestellungen) (c) reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 3.000 EUR 35,00 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 8.000 EUR reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 10.000 EUR 1 reduzierter Preis bei Kartenumsatz p.a. ab 15.000 EUR 4.4.3.3 BasicCard (nur Visa) pro Jahr 18 19 20 21 22 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung ei ner Ersatzkarte/-PIN verpflichtet ist. Bei Verlust, Diebstahl und Namensänderung keine Berechnung. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litau en, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Kö nigreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 10.15 Seite 9 Stand: 02.11.2015

4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 23 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 24 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefristen für Überweisungen 13.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank 11.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank für elektronische Zahlung in Fremdwährung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 23 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna,, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 10.15 Seite 10 Stand: 02.11.2015

4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 4.5.1.1.3.1 Inlandsüberweisung in Euro und Sepa-Zahlung (Euro-Überweisung) gemäß unten aufgeführten Bedingungen Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: PRIVATgiro (in EUR oder Fremdwährung), Privatgirokonto (Konto für Jedermann) und P-Konto (Pfändungsschutzkonto) Beleghafte Buchungen 26, je Buchungen per Telefonbanking 26, je Beleglose Buchungen - online-banking 26, je Beleglose Buchungen Datenträgeraustausch/Datenfernübertragung 26, je Beleglose Buchungen - Dauerauftrag 26, je Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter/Kasse 26, je Bareinzahlung/Barauszahlung am Geldautomaten 26, je KöBa-MeinKonto ; SIZE - XL VR Giro flex und P-Konto (Pfändungsschutzkonto, wenn vorher schon VR Giro flex) Buchungen per Telefonbanking 26, je Alle anderen Buchungen 26, je Girokonto DIREKT Beleghafte Buchungen 26, je Buchungen per Telefonbanking 26, je Beleglose Buchungen 26, je Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter/Kasse 26, je Bareinzahlung/Barauszahlung am Geldautomaten 26, je Seniorenkonto analog den Basismodellen PRIVATGiro und VR Giro flex Ausnahme: Buchungen per Telefonbanking, je 0,46 EUR 1,00 EUR 0,09 EUR 0,21 EUR 0,21 EUR 0,46 EUR 0,21 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Geschäftsgirokonto (in EUR oder Fremdwährung) / P-Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler Beleghafte Buchungen 26, je 0,80 EUR Buchungen per Telefonbanking 26, je 1,00 EUR Beleglose Buchungen - online-banking 26, je 0,18 EUR Beleglose Buchungen Datenträgeraustausch/Datenfernübertragung 26, je 0,18 EUR Beleglose Buchungen - Dauerauftrag 26, je 0,44 EUR Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter/Kasse 26, je 0,80 EUR Bareinzahlung/Barauszahlung am Geldautomaten 26, je 0,18 EUR Bedingungen für eine Sepa-Zahlung (Euro-Überweisung): Überweisungen werden gemäß EU-Preisverordnung abgerechnet, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen er füllen: - Überweisungsbetrag: unbegrenzt - Zahlungen in oder aus den Ländern der EU und der EWR-Staaten und der Schweiz - Währung: EURO - Gebührenweisung: SHARE, d.h. Auftraggeber und Empfänger zahlen jeder die Gebühren in ihrem Land - nur Standardaufträge (keine eiligen Zahlungen, keine Bartransfers etc.) - der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kölner Bank zur Auftragsausführung seine IBAN, die IBAN des Begünstigten und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis 31.01 2016 den BIC der begünstigten Bank mitzuteilen. Nur wenn alle sechs o.g. Kriterien zusammen erfüllt sind, können die Aufträge zu Inlandspreisen bearbeitet wer den. Andernfalls wird die Zahlung als konventionelle Auslandszahlung ausgeführt und es gelten die unter 4.5.2 genannten Preise. 26 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 134 200 10.15 Seite 11 Stand: 02.11.2015

4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Bei Entgeltregelung 0 1,5 mind. 12,50 EUR zzgl. Devisencourtage 0,25 mind. 3,00 EUR Bei Entgeltregelung 1 bis 50.00 3 ab 50.000,01 EUR 5 jeweils zzgl. der Entgelte für Entgeltregelung 0 Wichtige Hinweise: Alle Zahlungen mit Entgeltregelung 1 (Zahler trägt alle Entgelte) bergen die Gefahr der Gebührenbelastung beim Empfänger, wenn die zwischengeschalteten Banken oder die Empfängerbank diese Regelung nicht beachten. Außerdem können Auslandsbanken Gebühren anfordern, die unsere Gebühren übersteigen. Wir behalten uns deshalb eine Nachbelastung höherer Fremdspesen, soweit gesetzlich zulässig, bei Aufträgen über EUR 75.000,00 oder Gegenwert innerhalb der EU, bei sonstigen Ländern und/oder Fremdwährungszahlungen ohne Betragsbegrenzung vor. Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Überweisungsrückruf) 0,70 EUR 3 3 Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden Formlos erteilter Überweisungsauftrag (z.b. per Fax) Eilige Zahlungen (z.b. telegrafische oder Prior1-Zahlungen) zusätzlich Ungerechtfertigte Reklamationen zu Zahlungsverkehrsvorgängen 2,50 EUR 7,50 EUR 4 Retoure eines Überweisungsauftrages, der bei der Auslandsbank wegen falscher Begünstigtenangaben nicht verbucht werden konnte 15,00 EUR (jeweils zuzüglich der Gebühren der eingeschalteten Auslandsbanken, soweit gesetzlich zulässig) Korrekturzuschlag (Klärung von Fehlern in dem Kundenauftrag) zusätzlich NSTP-Zuschlag (Zuschlag, wenn der Zahlungsauftrag von einer Clearingbank nicht automatisch verarbeitet werden kann) zusätzlich Bearbeitung von Zahlungsaufträgen gemäß Embargo- / Sanktionsbestimmungen 5,00 EUR 17,50 EUR Bareinzahlung zugunsten Dritter (Zahlschein) - auf Konten bei der Kölner Bank 7,00 EUR - auf Konten bei anderen Zahlungsinstituten 15,00 EUR Bareinzahlung zugunsten caritativer Einrichtungen - Empfängerkonto bei Zahlungsinstitut des genossenschaftl Verbundes - Empfängerkonto nicht bei Zahlungsinstitut des genossenschaftl. Verbundes 1,00 EUR 134 200 10.15 Seite 12 Stand: 02.11.2015

4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: PRIVATgiro (in EUR oder Fremdwährung), Privatgirokonto (Konto für Jedermann) und P-Konto (Pfändungsschutzkonto) je Überweisungsgutschrift 27 VR Giro flex / Girokonto DIREKT je Überweisungsgutschrift 27 Seniorenkonto analog den Basismodellen PRIVATgiro und VR Giro flex KöBa-MeinKonto; SIZE S-XL 0,21 EUR Geschäftsgirokonto (in EUR oder Fremdwährung) / P-Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler je Überweisungsgutschrift 27 0,43 EUR Für alle Kontomodelle gilt: Bearbeitung von Zahlungsaufträgen gemäß Embargo- / Sanktionsbestimmungen Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt oder bei Kostenteilung fallen zusätzlich die folgenden Entgelte für die Ausführung der Überweisungsgutschrift an 27 : 1,0 mind. 11,00 EUR max. 25 zzgl. Devisencourtage 0,25 mind. 3,00 EUR 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 28 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 29 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 30 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei Entgeltregelung 0 1,5 mind. 12,50 EUR zzgl. Devisencourtage 0,25 mind. 3,00 EUR Bei Entgeltregelung 1 bis 50.00 3 ab 50.000,01 EUR 5 jeweils zzgl. der Entgelte für Entgeltregelung 0 Bei Entgeltregelung 2 1,5 mind. 12,50 EUR zzgl. Devisencourtage 0,25 mind. 3,00 EUR Der Überweisungsbetrag wird entsprechend um diese Entgelte gemindert 27 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 29 Z.B. US-Dollar. 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slo - wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 10.15 Seite 13 Stand: 02.11.2015

Wichtige Hinweise: Alle Zahlungen mit Entgeltregelung 1 (Zahler trägt alle Entgelte) bergen die Gefahr der Gebührenbelastung beim Empfänger, wenn die zwischengeschalteten Banken oder die Empfängerbank diese Regelung nicht beach ten. Außerdem können Auslandsbanken Gebühren anfordern, die unsere Gebühren übersteigen. Wir behalten uns deshalb eine Nachbelastung höherer Fremdspesen, soweit gesetzlich zulässig, bei Aufträgen über EUR 75.000,00 oder Gegenwert innerhalb der EU, bei sonstigen Ländern und/oder Fremdwährungszahlungen ohne Betragsbegrenzung vor. 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 3 0,70 EUR 3 Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden Formlos erteilter Überweisungsauftrag (z.b. per Fax) 2,50 EUR Eilige Zahlungen, zusätzlich 7,50 EUR Ungerechtfertigte Reklamationen zu Zahlungsverkehrsvorgängen 4 Retoure eines Überweisungsauftrages, der bei der Auslandsbank wegen falscher Begünstigtenangaben nicht verbucht werden konnte 15,00 EUR (jeweils zuzüglich der Gebühren der eingeschalteten Auslandsbanken, soweit gesetzlich zulässig) Korrekturzuschlag (Klärung von Fehlern in dem Kundenauftrag) zusätzlich 5,00 EUR NSTP-Gebühren (Gebühren, wenn der Zahlungsauftrag von einer Clearingbank nicht automatisch verarbeitet werden kann) zusätzlich 17,50 EUR Bearbeitung von Zahlungsaufträgen gemäß Embargo- / Sanktionsbestimmungen 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: 1,0 mind. 11,00 EUR max. 25 zzgl. Devisencourtage 0,25 mind. 3,00 EUR Bearbeitung von Zahlungsaufträgen gemäß Embargo- / Sanktionsbestimmungen 134 200 10.15 Seite 14 Stand: 02.11.2015

4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech - nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zur Kursfeststellung nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 134 200 10.15 Seite 15 Stand: 02.11.2015

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Eu - ropäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festle - gung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bun - desbank, Wilhelm-Epstein-Straße14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Annahme und Ausgabe von Hartgeld bei Nicht-Kunden (Kunden ohne aktive Geschäftsverbindung) Annahme von Hartgeld keine Annahme Ausgabe von Hartgeld, gerollt je Rolle 1,50 EUR Annahme von Safe-Bags und Ausgabe von Hartgeld bei Kunden (mit aktiver Geschäftsverbindung) Annahme von Scheinen in Safe-Bags von Kunden je Safe-Bag 9,85 EUR Annahme von losem Hartgeld von Geschäftskunden oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit je Safe-Bag 5,00 EUR Ausgabe von Hartgeld an Geschäftskunden, gerollt je Rolle 0,20 EUR Elektronische Bankleistungen (EBL) Verkauf von Sm@rt-TAN Optic / Plus (zzgl.das jeweils gültige Porto) je Gerät 12,00 EUR Mobile Banking / Mobile TAN je SMS 0,10 EUR Mobile Banking / Mobile TAN (KöBa-MeinKonto; SIZE S-XL) je SMS 134 200 10.15 Seite 16 Stand: 02.11.2015

5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke Bar / Verrechnungsscheck je Stück 0,05 EUR Orderscheck je Stück 0,125 EUR Talonscheck je Stück 0,075 EUR mit Eindruck je nach Aufwand Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR (bei bekannten (fortfolgenden) Schecknummern) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden (bei unbekannten Schecknummern, die recherchiert werden müssen) Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR 1 Bereitstellung eines nicht bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 35,00 EUR 3 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: 1,5, mindestens 16,50 EUR in Fremdwährung: 1,5, mindestens 16,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 EUR 5.2.2 per Bankscheck in Euro: 1,5, mindestens 12,50 EUR in Fremdwährung: 1,5, mindestens 12,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 EUR zzgl. Ausstellungs- und Versandgebühr (Versand per Kurier zzgl. Gebühr nach Ansprache) NSTP-Zuschlag (Zuschlag, wenn der Zahlungsauftrag von einer Clearingbank nicht automatisch verarbeitet werden kann) zusätzlich 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro (bzw. Fremdwährung bis zu einem Gegenwert von 75,00 EUR) 1 17,50 EUR 11,50 EUR in Euro: 1,5, mindestens 16,50 EUR in Fremdwährung: 1,5, mindestens 16,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 EUR 5.4 Gutschrift nach Einzug des Scheckgegenwertes in Euro: 2,0, mindestens 4 in Fremdwährung: 2,0, mindestens 4 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 EUR Kurierversand bei Schecks ab einem Betrag / Gegenwert von 5.00 5.5 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.5.1 Bei Gutschriften Wertstellung bei Einreichung von Inlandsschecks = Tag der Buchung zzgl. ein Arbeitstag Wertstellung bei Einreichung von Auslandsschecks = Tag der Buchung zzgl. max. 6 Arbeitstage Wertstellung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen bei Scheckrückgaben wegen fehlender Deckung auf dem Konto = Tag der Belastung 5.5.2 Bei Belastungen Wertstellung bei Scheckeinlösung = Tag der Belastungsbuchung für die Bank Wertstellung bei Scheckrückgabe zu Lasten des Zahlungsempfängers/Scheckeinreichers = Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift der Scheckeinreichung 134 200 10.15 Seite 17 Stand: 02.11.2015

5.6 Reiseschecks Nur Vermittlung an die Reisebank (Gilt sowohl für Ausgabe als auch für Rückgabe oder Einlösung von Reiseschecks) Es werden nur deren Gebühren berechnet. Die aktuellen Preise können Sie bei uns erfragen oder unter www..reisebank.de nachsehen. 5.7. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech - nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zur Kursfeststellung nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar-tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 5.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Scheckretouren (Scheckeinreicher = Kölner Bank - Kunde) Inlandsschecks: Kleinstbetrag-Schecks bis 30 EUR (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig) 3,00 EUR Schecks bis 1.000 EUR (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig) 7,50 EUR Schecks bis 5.000 EUR (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig) 15,00 EUR Schecks ab 5.001 EUR (zzgl. Auslagen u.fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig) 1/3%, max. 3 Auslandschecks Scheckretoure, je 1, mind. 3 zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig in Fremdwährung: zzgl. Devisencourtage 0,25, mindestens 3,00 EUR 134 200 10.15 Seite 18 Stand: 02.11.2015

6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Prolongation einer Auszahlungsvereinbarung Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 5 5 Bearbeitung von Schuldübernahmen (Eintritt eines Dritten in das Kreditverhältnis bei gleichzeitigem Ausscheiden des ursprünglichen Kreditnehmers) 0,5%, Erstellen einer Zweitschrift der Zinsbescheinigung Aktiv / Passiv Mindestens Maximal im Kundenauftrag (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig),je Zinsposition mindestens Bereithaltung des ganz oder teilweise noch nicht beanspruchten Darlehensbetrag, 15 50 1,50 EUR 15,00 EUR ab dem 30. Tag nach Zusage pro Monat 0,25% Bearbeitung von Haftungsentlassungen (keine Bürgen) auf Kundenwunsch Entgelt für die vom Kunden im eigenen Interesse angeforderte (also außerhalb einer Kündigung gem. 490 Abs. 2 BGB und ohne dass der Kunde einen konkreten Wunsch nach vorzeitiger Rückzahlung geäußert hat) informative Berechnung der Höhe einer Ablösesumme Anforderung Grundbuchauszug im Kundenauftrag Anforderung einer Flurkarte / amtl. Lageplan / Auszug aus dem Liegenschaftsregister / Veränderungsnachweis im Kundenauftrag Porto für Auszüge für Darlehen (das jeweils gültige Porto) 25 5 0,62 EUR 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Austausch oder leihweise Aushändigung von Sicherheiten auf Kundenwunsch Pfandhaft-Entlassung (Grundpfandrechte) auf Kundenwunsch Pfandtausch - Grundbuch auf Kundenwunsch Abtretung auf Kundenwunsch Löschungsbewilligung auf Kundenwunsch Vorrangeinräumung auf Kundenwunsch Sonstige notarielle Erklärungen auf Kundenwunsch (z.b. Teilungserklärung), ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Abtretung von Rückgewähransprüchen und Abgabe von Einmalvalutierungserklärungen Bürgschaft gegenüber genossenschaftlichen Hypothekenbanken und der R+V-Lebensversicherung zur vorzeitigen Auszahlung von Darlehensmitteln Treuhandaufträge: die Bank erhält Zahlungen im Rahmen eines Treuhandauftrages und wickelt diesen ab: Wertermittlung inkl. Besichtigung und Objektfotos von... - Immobilien im Rahmen einer privaten Baufinanzierung, sofern kein Sachverständigen-Gutachten erforderlich ist 5 25 25 15 15 15 15 15 15 - Immobilien (mit Sachverständigen-Gutachten) gemäß gesonderter Staffel Preis auf Anfrage - Betrieben/Mobilien (gültig für Bewertungsfälle), je angefangene Stunde 4 Bearbeitung einer Verpfändung / Abtretung, die der Kölner Bank angezeigt wird 6.2 Avale Inland (jeweils zzgl. MwSt.) Provision bis unter 50.000 EUR 3 % mindestens je Quartal 12,50 EUR Provision ab 50.000 EUR 2,5 % mindestens je Quartal 12,50 EUR 134 200 10.15 Seite 19 Stand: 02.11.2015

7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig ) Bankauskunft im Ausland einholen (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig ) sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. fremde Kosten, soweit gesetzlich zulässig) 31 Auskunftsanfrage eines anderen Kreditinstitutes bei uns 15,00 EUR 4 4 Empfehlungsschreiben in Fremd-Sprache je nach Aufwand, mindestens 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. MwSt.) für 1 Jahr je nach Größe von 4 bis 178,50 EUR Ersatz von Schlössern/Schlüsseln 32 (zzgl. gesetzl. MwSt. u. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 31 Wird nicht bei Verbrauchern berechnet 32 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz von Schlössern/Schlüssel geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zum Ersatz ver - pflichtet ist. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein, oder nur ein geringerer Schaden verrusacht wurde. 134 200 10.15 Seite 20 Stand: 02.11.2015

9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Zusätzlich zu den nachfolgend aufgeführten Positionen wird die Kölner Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Kölner Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Kölner Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. 9.1.1 Kölner Bank Brokerage (Kommissionsgeschäft) Aktien, Zertifikate, über Berater 1% vom Kurswert, mind Investmentanteile über Direkt-Service-Center 0,8 % vom Kurswert, mind. 12,50 EUR über Internet 0,6% vom Kurswert, mind. 12,50 EUR über Auslandsbörse wie Inland, mind. 35,00 EUR jeweils zzgl. Auslagen und fremde Kosten (soweit gesetzlich zulässig), wie unter 9.1 aufgeführt Optionsscheine über Berater 1% vom Kurswert, mind. 5 über Direkt-Service-Center 0,8 % vom Kurswert, mind. über Internet 0,6% vom Kurswert, mind. über Auslandsbörse wie Inland, mind. 5 jeweils zzgl. Auslagen und fremde Kosten (soweit gesetzlich zulässig), wie unter 9.1 aufgeführt Aktienspitzen und Bezugsrechthandel unter ab 3,00 EUR ab 5 5,00 EUR ab 25 8,75 EUR ab 50 1% vom Kurswert,mind. Renten, Wandel-, Optionsanleihen, 0,5% vom Kurswert,mind. Zero-Bonds, Genußscheine, über Berater Rentenähnliche Zertifikate über Direkt-Service-Center 12,50 EUR über Internet 12,50 EUR über Auslandsbörse wie Inland, mind. 35,00 EUR jjeweils zzgl. Auslagen und fremde Kosten (soweit gesetzlich zulässig), wie unter 9.1 aufgeführt Vormerkung von Aufträgen oder eines Limits 134 200 10.15 Seite 21 Stand: 02.11.2015