VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz JCB Balance Karte Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Es gelten die Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz. Analog den Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beziehen sich personenbezogene Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2
ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 2.500,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 250,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 250,00 Dokumentenersatz... bis EUR 250,00 Abschleppkosten... bis EUR 250,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 250,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 1.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 2.500,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR 20.000,00 Dauernde Invalidität... EUR 100.000,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR 200.000,00 Dauernde Invalidität... bis EUR 200.000,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR 25.000,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR 750.000,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR 25.000,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 3
ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte im Kartendoppel mit einer VISA- oder MasterCard Platinum Card Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 5.000,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 500,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 500,00 Dokumentenersatz... bis EUR 500,00 Abschleppkosten... bis EUR 500,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 500,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 2.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 5.000,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR 30.000,00 Dauernde Invalidität... EUR 150.000,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR 260.000,00 Dauernde Invalidität... bis EUR 260.000,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR 25.000,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR 750.000,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR 25.000,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 4
ÜBERSICHTSBLATT JCB Balance Karte im Kartendoppel mit einer VISA- oder MasterCard Gold Card Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung Reisegepäckversicherung... bis EUR 2.500,00 Verzögerte Auslieferung des Reisegepäcks.. bis EUR 250,00 Flugverspätungs-Mehrkosten... bis EUR 250,00 Dokumentenersatz... bis EUR 250,00 Abschleppkosten... bis EUR 250,00 Reiserückruf... nachgewiesene Kosten Kosten infolge Schibruch... bis EUR 250,00 Kosten der KFZ-Rückholung... bis EUR 1.000,00 Reisestorno-Versicherung... bis EUR 2.500,00 Einkaufsversicherung... bis EUR 1.000,00 Reiseunfall-Versicherung Unfalltod... EUR 20.000,00 Dauernde Invalidität... EUR 100.000,00 Verkehrsmittel-Unfallversicherung Unfalltod... EUR 200.000,00 Dauernde Invalidität... bis EUR 200.000,00 Behandlungskosten-Versicherung: bei Erkrankung / Unfall Ambulanzflugkostenversicherung bei Inanspruchnahme der vom Versicherer beauftragten Organisation... nachgewiesene Kosten bei Inanspruchnahme einer sonstigen Rettungsorganisation... bis EUR 6.000,00 Hubschrauberprimärrettung... nachgewiesene Kosten Bergungskosten... nachgewiesene Kosten Medikamenten- und Serentransport... nachgewiesene Kosten Stationäre und ambulante Behandlungskosten im Ausland... nachgewiesene Kosten chronische Erkrankungen... bis EUR 25.000,00 Krankenbesuch im Ausland... bis EUR 2.500,00 Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre... bis EUR 500,00 Transport eines verstorbenen Versicherten zu dessen letztem Wohnort... nachgewiesene Kosten Reisehaftpflichtversicherung Reisehaftpflichtversicherung... bis EUR 750.000,00 davon für Mietsachschäden... bis EUR 25.000,00 Notfall-Assistance Organisation medizinischer Hilfeleistung Individuelle Reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise Beratung beim Umgang mit Behörden im Ausland Bei rechtlichen Problemen Benennung von deutsch- und englisch sprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Ausland 5
Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz gilt vereinbart: STORNOVERSICHERUNG Verhalten im Schadenfall Wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden) bei der Buchungsstelle (z. B. Reisebüro) und verständigen Sie umgehend telefonisch das Service Center der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Leistungsabteilung Obere Donaustraße 49 51 1020 Wien Tel.: +43 (0)50 350 356 Fax: +43 (0)50 350 99-23181 E-Mail: kundenservice@staedtische.co.at www.wienerstaedtische.at Halten Sie dabei bitte für uns zunächst folgende Daten bereit: Vor- und Zuname, Adresse Reisetermin, Stornodatum und -grund Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Für die reibungslose und rasche Schadenbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Buchungsbestätigung Stornokostenrechnung Nicht genutzte Fahrkarten oder Flugtickets Belege über den Eintritt des Stornogrundes (z. B. Einberufungsbefehl, Mutter-Kind-Pass, Sterbeurkunde) Bei Reisestorno aus medizinischen Gründen: Detailliertes ärztliches Attest oder einen Unfallbericht Krankmeldung bei der Sozialversicherung 6
Besondere Vereinbarung für die STORNOVERSICHERUNG im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte Allgemeine Begriffsbestimmungen Öffentliches Verkehrsmittel Als öffentliche Verkehrsmittel gelten Flugzeuge, Busse, Eisenbahnen und Schiffe. Individuelles Verkehrsmittel Als individuelles Verkehrsmittel gelten z. B. Privat- oder Miet-Pkw, Fahrräder etc. Pauschalarrangement Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft und öffentlichem Verkehrsmittel als einheitliche und untrennbare Gesamtleistung über dieselbe Buchungsstelle erfolgt. Individualreise Reisen, bei denen die Buchung von Unterkunft, öffentlichem oder individuellem Verkehrsmittel jeweils alleine oder in beliebiger Kombination erfolgt, wobei auch keine gemeinsame Buchungsstelle gegeben sein muss. Umfang des Versicherungsschutzes Die Reisestornoversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der JCB Balance Karte von card complete und gilt unter der Voraussetzung, dass die Karte innerhalb der letzten 2 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles verwendet wurde. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall 1.1.1. bis 1.1.7. der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Versichert sind ausschließlich Privatreisen. Die Stornoversicherung gilt für Reisen mit einem Reiseantritt zwischen 1. Jänner und 31. Dezember des jeweils laufenden Jahres. Versichert sind ausschließlich Privatreisen. Versichert sind die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten, die der Versicherte dem Reiseunternehmen (auch Fluglinie, Bahn-, Bus- oder Schifffahrtsunternehmen) schuldet, begrenzt mit der Versicherungssumme. Versicherte Personen Versichert sind der(die) Karteninhaber(in) sowie der(die) mitreisende, in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte(in) bzw. Lebensgefährte(in) sowie mitreisende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein). Versicherungssummen Versicherungssumme JCB Balance Karte Pauschalarrangement.................... bis EUR 2.500,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 2.500,00 Versicherungssumme JCB Balance Karte (im Kartendoppel mit einer Gold Card von card complete) Pauschalarrangement.................... bis EUR 2.500,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 2.500,00 Im Kartendoppel mit einer Gold Card von card complete wird bei Eintritt eines Leistungsfalles die Entschädigungsleistung nur einmal aufgrund desselben schädigenden Ereignisses erbracht. Im Stornofall oder bei Inanspruchnahme der Einkaufsversicherung gelten die für den Karteninhaber erweiterten Versicherungsbedingungen für die JCB Balance Karte. Versicherungssumme JCB Balance Karte (im Kartendoppel mit einer Platinum Card von card complete) Pauschalarrangement.................... bis EUR 5.000,00 oder Kosten der gebuchten Bestandteile einer Individualreise... bis EUR 5.000,00 Im Kartendoppel mit einer Platinum Card von card complete wird bei Eintritt eines Leistungsfalles die Entschädigungsleistung nur einmal aufgrund desselben schädigenden Ereignisses erbracht. Im Stornofall oder bei Inanspruchnahme der Einkaufsversicherung gelten die für den Karteninhaber erweiterten Versicherungsbedingungen für die JCB Balance Karte. Vom Versicherungsschutz umfasst sind in der JCB Balance Karte zwei Leistungsfälle pro Kalenderjahr. Die jeweiligen Versicherungssummen sind Höchsthaftungssummen pro Karteninhaber und Schadensereignis (die Ansprüche der mitreisenden Angehörigen eingerechnet). Bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Reisepreis stellt die vereinbarte Versicherungssumme die maximale Entschädigungsleistung dar. Die in den aktuellen Foldern zum Reiseschutz von card complete angebotene Summenverdoppelung hat keine Auswirkung auf die Stornoversicherungssummen, die Einkaufsversicherung sowie die Verkehrsmittelunfallversicherung. Versicherungsfall 1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden, während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetretenen Gründe eine Reise nicht angetreten wird: 1.1. Plötzlich auftretende schwere Krankheit oder schwere gesundheitliche Unfallfolgen des(r) Versicherten. Eine Erkrankung gilt als schwer, wenn sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt und der Versicherte nicht in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes oder kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen. Eine Leistungspflicht besteht nicht für chronische Leiden und deren Folgen sowie für Krankheiten und Gebrechen, die im letzten Jahr vor Antritt der Reise behandelt worden oder behandlungsbedürftig gewesen sind und deren Folgen sowie für Krankheiten und deren Folgen im Zusammenhang mit bereits vor der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaften. 1.2. Vorliegen einer erst nach der Reisebuchung festgestellten Schwangerschaft, sofern sich daraus zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. Ein entsprechender Nachweis wie z. B. Bestätigung des behandelnden Arztes oder kassenärztliche Krankmeldung ist dem Versicherer beizubringen. 1.3. Tod des(r) Versicherten. 1.4. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines(r) Ehegatten(in), Lebensgefährten(in), (Schwieger) -eltern, -kinder, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Großeltern, Enkel. 7
Bei Lebensgefährten ist ein Nachweis betreffend einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel zu erbringen (gemeinsamer Wohnsitz seit mind. 3 Monaten muss gegeben sein). 1.5. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des (der) Versicherten an seinem (ihrem) Wohnort infolge Feuers, eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten, der die Anwesenheit des (der) Versicherten zwingend erforderlich macht; 1.6. Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des (der) Versicherten durch den Arbeitgeber. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer bzw. einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses besteht kein Versicherungsschutz. Auch bei Rücktritt aufgrund von beruflichen Ausnahmesituationen liegt kein versichertes Ereignis vor. 1.7. Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung. Zeitlicher Geltungsbereich Voraussetzung für den Stornoversicherungsschutz ist die aufrechte JCB Balance Karte von card complete mit Reiseversicherungsschutz zumindest seit 30 Tagen vor Reisebeginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und endet mit Verlassen des Wohnortes zum Reiseantritt. Bei Karteneröffnung nach Buchungsdatum beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen gem. Versicherungsfall 1.1.1. bis 1.1.7. der Besonderen Vereinbarung für die Stornoversicherung im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte erst am 10. Tag nach Karteneröffnung (ausgenommen Unfall, Todesfall und Elementarereignisse). Ausschlüsse Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn 1. einer der oben genannten Gründe (Pkt.1.1.1 bis 1.1.7) bei Buchung der Reise bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist; 2. das Reiseunternehmen vom Reisevertrag zurücktritt. Obliegenheiten Der (die) Versicherte ist bei sonstiger Leistungsfreiheit nach Maßgabe des 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, 1. den Versicherungsfall der Buchungsstelle (Reisebüro, Vermieter, Transportunternehmen) unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) zu melden und die Buchung zu stornieren; 2. die nicht genutzten Reiseunterlagen (Tickets, Hotelgutscheine etc.) dem Versicherer auf Verlangen auszuhändigen. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt der versicherten Person im Rahmen der Versicherungssumme jene Kosten, die sie dem Reise- bzw. Transportunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet. Vom Versicherungsschutz umfasst sind in der JCB Balance Karte zwei Leistungsfälle ohne Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Subsidiarität Die Versicherungsleistung aus der Stornoversicherung ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht, soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann. 8
Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz gilt vereinbart: EINKAUFSVERSICHERUNG Verhalten im Schadenfall Wenn Ihnen der von Ihnen mit Ihrer JCB Balance Karte, mit Ihrer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz von card complete Service Bank AG komplett bezahlte Gegenstand innerhalb der ersten 5 Tage ab Kaufdatum gestohlen bzw. geraubt wird, verständigen Sie bitte umgehend telefonisch das Service Center der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Leistungsabteilung Obere Donaustraße 49 51 1020 Wien Tel.: +43 (0)50 350 356 Fax: +43 (0)50 350 99-23181 E-Mail: kundenservice@staedtische.co.at www.wienerstaedtische.at Halten Sie dabei bitte für uns zunächst folgende Daten bereit: Kreditkartennummer Vor- und Zuname, Adresse Datum des Einkaufs Datum des Diebstahls Für die reibungslose und rasche Schadenbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer) Polizeiliche Anzeigebestätigung Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufgegenstand, der Kaufpreis und der Anschaffungstag genau und nachvollziehbar ersichtlich sind der dazu gehörige card complete Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung, aus der der betreffende Umsatz ersichtlich ist 9
Besondere Vereinbarung für die EINKAUFSVERSICHERUNG im Rahmen des Reiseschutzes der card complete JCB Balance Karte, der JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz von card complete Service Bank AG Dauer, Umfang und örtlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ab der Übergabe des ver sicherten Gegenstandes beim Kauf und endet am darauf folgenden 5. Kalendertag um 24 h. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Versandkäufe aller Art. Versichert ist die Rückerstattung des Kaufpreises der gekauften Waren. Bei Sachen, die zu einem Paar oder einer Garnitur gehören, wird bis zur Höhe des Kaufpreises, Versicherungsschutz geleistet, sofern die von einem Schaden nicht betroffenen Gegenstände einzeln unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt werden können. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Versicherte Ereignisse Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person) Einfacher Diebstahl Versicherte Gegenstände Versicherungsschutz besteht für den Inhaber eines aufrechten Kreditkartenvertrages einer JCB Balance Karte oder einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG für Gegenstände, welche komplett mit der Kreditkarte bezahlt wurden. Versichert sind neue bewegliche Sachen, die (außer dem Hersteller oder Händler) keinen Vorbesitzer hatten und nicht von Privatpersonen verkauft wurden. Nicht versicherte Gegenstände Kein Versicherungsschutz besteht für Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Fahrkarten, alle sonstigen Wertpapiere und Eintrittskarten; Gebrauchtwaren aller Art; Schmuck und Uhren; Gegenstände, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung der Kreditkarte erworben wurden. Versicherte Personen Versicherte Person ist der Inhaber eines aufrechten Kreditkartenvertrages einer JCB Balance Karte oder einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG. Besondere Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht für: 1. Liegenlassen oder Verlieren der Ware oder das einfache Abhandenkommen der Ware, die unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort abgestellt wurde; 2. Schäden, die später als 5 Tage nach Kaufdatum eintreten; 3. die ersten EUR 75,00 je Versicherungsfall (Selbstbehalt). 4. Neben diesen besonderen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz sind die allgemeinen Ausschlüsse im Art. 6 der Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz geregelt. Besondere Obliegenheiten (siehe auch Verhalten im Schadenfall) Die versicherte Person ist bei sonstiger Leistungsfreiheit nach Maßgabe des 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, 1. den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Schadeneintritt zu melden; 2. jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Schadeneintritt zur polizeilichen Anzeige zu bringen; 3. dem Versicherer alle für die Leistungsregulierung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, das sind insbesonders: Versicherungsnachweis (Kreditkartennummer), Anzeigenbestätigung, Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufgegenstand, der Kaufpreis und der Anschaffungstag genau und nachvollziehbar ersichtlich sind, der dazu gehörige card complete Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung, aus der der betreffende Umsatz ersichtlich ist. 4. Neben diesen besonderen Obliegenheiten sind die allgemeinen Obliegenheiten im Art. 7 der Versicherungsbedingungen für den card complete Reiseschutz geregelt. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt in der JCB Balance Karte oder in einer JCB Balance Karte in Verbindung mit einer Gold- oder Platinum Card mit Versicherungsschutz der card complete Service Bank AG der versicherten Person pro Versicherungsjahr einen Leistungsfall mit einer Höchstversicherungssumme von EUR 1.000,00, pro geraubtem bzw. gestohlenem Gegenstand jedoch einen Maximalbetrag von EUR 500,00. Der Selbstbehalt des erstattungsfähigen Schadens beträgt EUR 75,00. Bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Kaufpreis stellt die vereinbarte Versicherungssumme die maximale Entschädigungsleistung dar. Bei gleichzeitigem Abschluss der zum Reiseschutz von card complete angebotenen Summenverdoppelung hat diese Vereinbarung keine Auswirkung auf die Einkaufsversicherung. Subsidiarität Die Versicherungsleistung aus der Einkaufsversicherung ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht, soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann. 10