Personalausgaben liegen vor, wenn der Zuwendungsempfänger Ausgaben für eigenes (zusätzliches oder abgestelltes) Personal abrechnet.



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Merkblatt Abrechnung von Personalausgaben in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (Stand: August 2013) Inhalt 1. Grundsätzliches... 1 2. Abrechnung... 2 2.1. Höhe der Personalausgaben / Eingruppierung... 3 2.2. Besserstellungsverbot... 3 3. Zuwendungsfähige Personalausgaben... 5 4. Erforderliche Unterlagen... 6 4.1. bei Antragstellung... 6 4.2. bei Änderungen... 6 4.3. beim Mittelabruf und/oder Verwendungsnachweis... 7 1. Grundsätzliches Personalausgaben können nur dann als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn sie beantragt und im Zuwendungsbescheid (bzw. im darin für verbindlich erklärten Ausgabenplan) detailliert festgehalten werden. Abgrenzung Personalausgaben / Fremdleistungen Personalausgaben liegen vor, wenn der Zuwendungsempfänger Ausgaben für eigenes (zusätzliches oder abgestelltes) Personal abrechnet. Ausgangspunkt ist ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Zuwendungsempfänger als Arbeitgeber und der abzurechnenden Person als Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis basiert auf einem Arbeits- oder auch Anstellungsvertrag, durch welchen ein privatrechtliches Schuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung/Tätigkeit begründet wird. Fremdleistungen liegen hingegen dann vor, wenn zwischen dem Zuwendungsempfänger und einem Dritten, der nicht Arbeitnehmer des Zuwendungsempfängers ist, ein Vertrag Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 1 -

über den gegenseitigen Austausch von Leistungen (Dienst- oder Werkvertrag) vorliegt. Hierbei verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger zur Vergütung der Leistung, der Dritte zur Erbringung der Leistung. Der Dritte kann die geschuldete Leistung jedoch selbst oder auch durch sonstige Personen, meist durch eigenes Personal, erbringen. Zwischen dem Personal des Dritten und dem Zuwendungsempfänger besteht kein Vertragsverhältnis. 2. Abrechnung In der Regel erfolgt die Abrechnung über einen Produktivstundensatz, der bereits mit der Bewilligung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des ersten Mittelabrufs, mit dem die Personalausgaben geltend gemacht werden, festgelegt wird. In Ausnahmefällen, wenn ein Mitarbeiter seine gesamte Arbeitszeit für das Projekt erbringt, wird anstelle des Produktivstundensatzes der Stellenanteil bewilligt. Der Produktivstundensatz bleibt dann über den Projektzeitraum unverändert, es sei denn es ergeben sich innerhalb dieses Zeitraums tarifvertragliche oder gesetzliche Änderungen. Formel für den Produktivstundensatz: Produktivstundensatz = Arbeitgeber-Jahresbrutto / Jahresarbeitszeitstunden Dabei gilt: Jahresarbeitszeitstunden = Jahresarbeitstage x Sollarbeitszeit Jahresarbeitstage = Jahrestage - Wochenenden - Feiertage - Urlaubstage - Krankheitstage Beispiel für die Berechnung des Produktivstundensatzes Arbeitgeber-Jahresbrutto 50.000 Jahrestage 365 Wochenenden 104 Feiertage 10 Urlaub 30 Krankheit 13 Tägliche Sollarbeitszeit 8 h Jahresarbeitstage = 208 = 365-104 - 10-30 - 13 Jahresarbeitszeitstunden 1.664 h = 208 x 8 h Produktivstundensatz = 30.04807692 je h = 50.000 / 1.664 h Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 2 -

Dabei ergeben sich die Urlaubstage aus dem tarifvertraglichen (gesetzl.) Anspruch und die pauschalanzusetzenden Krankheitstage aus einer Statistik der Krankenkassen 1. Für letztere gelten die folgenden Werte: Jahr Anzusetzende Krankheitstage 2007 12 Krankheitstage 2008 12 Krankheitstage 2009 13 Krankheitstage 2010 13 Krankheitstage 2011 13 Krankheitstage 2012 und 2013 Statistik liegt noch nicht vor, die Krankheitstage aus 2011 sind anzusetzen. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung der/die entsprechende Mitarbeiter noch nicht bekannt ist, werden grundsätzlich die Durchschnittssätze (vgl. Ziffer 2.2 Besserstellungsverbot) als Grundlage für die Zuwendung herangezogen, unabhängig davon, ob die Bewilligung nach Stellenanteil oder Produktivstundensatz erfolgt. 2.1. Höhe der Personalausgaben / Eingruppierung Die Ausgaben müssen notwendig und in ihrer Höhe angemessen sein, letzteres bedeutet, dass die geltend gemachte Vergütung entsprechend der im Projekt ausgeübten Tätigkeiten zu erfolgen hat. Bekommt ein Mitarbeiter eine zu hohe Vergütung, kann diese nur bis zu einer geringeren und damit angemessenen Höhe als zuwendungsfähig anerkannt werden. Grundsätzlich gelten die folgenden Richtwerte: Tätigkeit als Projektleiter/in Projektmitarbeiter/in Projektassistent/in Bürokraft Praktikant/in, wissenschaftliche Hilfskraft, geringfügig Beschäftigte Entgeltgruppe bis zu TV-L E13 bis zu TV-L E11 bis zu TV-L E9 bis zu TV-L E7 bis zu 450 Euro Die Eingruppierung in Überleitungs-Entgeltgruppen TV-L 13Ü und 15Ü wird grundsätzlich nicht gefördert. Ausnahmsweise kann eine solche Eingruppierung anerkannt werden, wenn es sich um Mitarbeiter handelt, die mit Ende des BAT in diese Entgeltgruppen übernommen wurden und somit bereits in diese Entgeltgruppen eingruppiert sind. 2.2. Besserstellungsverbot Bei Bewilligungen, bei denen die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verbindlich erklärt wurde, ist gemäß Ziffer 1.3 der ANBest-P zu überprüfen, ob die Personalausgaben dem sogenannten Besserstellungsverbot unterliegen. 1 Quelle: BMGS und BKK-Statistik für Niedersachsen Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 3 -

Das Besserstellungsverbot besagt, dass die Beschäftigten nicht besser gestellt werden dürfen, als vergleichbare Landesangestellte. Die zuwendungsfähigen Personalausgaben können dann grundsätzlich nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt, anerkannt werden. Die aktuellen Durchschnittsätze werden jeweils vom Land Niedersachsen unter www.nds-voris.de veröffentlicht. Eine Anwendung hat immer dann zu erfolgen, wenn die Gesamtausgaben eines Antragstellers überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen finanziert werden. Dabei gilt: Verpflichtende Anwendung des TV-L Anderweitige Tarifgebundenheit Gewährung günstigerer Arbeitsbedingungen ohne Tarifgebundenheit Das Besserstellungsverbot ist anzuwenden. Personalausgaben in voller Höhe der als zuwendungsfähig anerkannten Eingruppierung. Personalausgaben bis max. zur Höhe der Durchschnittssätze. Eine Förderung ist nicht zulässig. Das Besserstellungsverbot ist nicht anzuwenden. Personalausgaben in voller Höhe der als zuwendungsfähig anerkannten Eingruppierung. Personalausgaben bis max. zur Höhe der Durchschnittssätze. Personalausgaben bis max. zur Höhe der Durchschnittssätze. Soweit die tatsächlichen Personalausgaben die Durchschnittssätze übersteigen, ist die Differenz vom Antragsteller selbst zu finanzieren (i.d.r. durch private Mittel). Ausführliche Informationen zum Besserstellungsverbot stehen auf den Seiten der NBank in Form des Merkblatts Anwendung des Besserstellungsverbotes unter Publikationen und Dokumente / Arbeitshilfen und Merkblätter zur Verfügung. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 4 -

3. Zuwendungsfähige Personalausgaben Grundsätzlich zuwendungsfähig ist das Arbeitgeber-Brutto (AG-Brutto), dazu gehören das Bruttogehalt des Arbeitnehmers inkl. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall (solange dafür kein Ersatz geltend gemacht wird), vermögenswirksamer Leistungen und Sonderzahlungen z. B. Tantiemen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und die Lohnnebenkosten in Form der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (SV AG) inkl. Arbeitgeberanteile an der privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Zuschüssen zu privaten Rentenversicherungen Umlagen U1 = Ausgleich des AG für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, U2 = Mutterschaftsgeldumlage und U3 = Insolvenzgeldumlage Sofern aufgrund der Umlagen von der Krankenkasse Erstattungen vorgenommen werden, sind diese anzugeben und die Ausgaben entsprechend zu kürzen Weitere Lohnnebenkosten bzw. Lohnzusatzkosten (z. B. Vergütung von Überstunden, Urlaub und Feiertagen, Fortbildungen, Dienstwagen, Essensgeld etc.) können nur geltend gemacht und anerkannt werden, sofern sie beantragt und mit dem Zuwendungsbescheid anerkannt wurden! Bei Beantragung ist unaufgefordert eine Begründung über die Notwendigkeit (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit i. S. d. 7 Landeshaushaltsordnung) und dem Projektbezug und vorzulegen. Zu den Lohnnebenkosten gehören die Sozialbeiträge der Arbeitgeber also - gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Hierzu gehören alle Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der kranken- und Pflegeversicherung ist es irrelevant, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist. - Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und - sonstige freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers, wie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Beihilfen zu Kosten für Arztleistungen und Kuren, Zahnersatz Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung Sonstige Aufwendungen, wie - Anwerbungskosten, - Berufsbekleidung (gestellt oder monetärer Zuschuss), - Umzugskostenerstattung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 5 -

- Einrichtungsbeihilfen bei Einstellungen Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl Hinweis: Reisekosten gelten nicht als Personalausgaben, sondern sind sofern sie beantragt und bewilligt wurden - separat als Reisekosten geltend zu machen. Dabei sind die Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beachten, ein Merkblatt mit den wichtigsten Regelungen und ein Muster-Reisekostenformular stehen auf den Seiten der NBank unter Publikationen und Dokumente / Arbeitshilfen und Merkblätter zur Verfügung. 4. Erforderliche Unterlagen 4.1. bei Antragstellung a) bei Neuanstellungen Stellenanzeige und ggf. Begründung des zusätzlichen Stellenbedarfs Stellenbeschreibung Anforderungsprofil des Bewerbers Formular Tätigkeitsdarstellung und bewertung, dabei sind anstelle der Ist-Werte die geplanten Daten einzutragen b) bei projektbezogen abgestelltem Personal: gültiger Arbeitsvertrag Formular Tätigkeitsdarstellung und -bewertung Erklärung über evtl. Nebentätigkeiten des Mitarbeiters Erklärung über die Zusätzlichkeit Soweit die Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorhanden sind, sind sie spätestens zum ersten Mittelabruf, in dem die Ausgaben geltend gemacht werden, unaufgefordert beizubringen. Sofern im Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen erfolgt sind, sind diese stattdessen einzuhalten. Das Formular Tätigkeitsdarstellung und -bewertung steht auf den Seiten der NBank zu den o. g. Richtlinien zur Verfügung. 4.2. bei Änderungen Jeder Änderung ggü. der Bewilligung (Stellen-/Stundenanteil, Personalwechsel, Stellenerweiterung etc.) ist der NBank unverzüglich und möglichst vor Vollzug mitzuteilen. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 6 -

Erfolgt die Mitteilung nicht rechtzeitig (=. Verletzung der Mitteilungspflichten), kann nicht gewährleistet werden, dass die Änderung auch wenn sie in der Sache zuwendungsfähig wären anerkannt wird. 4.3. beim Mittelabruf und/oder Verwendungsnachweis Die Personalausgaben können mit Kopien der Gehaltsabrechnungen und/oder mit Lohnkonten nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass alle geltend gemachten Bestandteile nachgewiesen werden müssen! Des Weiteren ist bei Mitarbeitern, die nicht zu 100 % ihrer Arbeitszeit im Projekt beschäftigt sind, ein Stundennachweis für jeden einzelnen Monat vorzulegen und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu erklären, dass die Angaben wahrheitsgemäß und genau vorgenommen wurden (mit Datum und Unterschrift). Es wird unterschieden, ob die Bewilligung nach Stellenanteil oder nach Produktivstundensatz erfolgt ist. Die entsprechenden Formulare stehen auf den Seiten der NBank zu den o. g. Richtlinien zur Verfügung. Sollten die per Stundenzettel nachgewiesenen geleisteten Stunden, die in der Bewilligung festgelegten Maximalstunden unterschreiten, werden nur die tatsächlichen IST-Stunden anerkannt. Werden die Maximalstunden überschritten, so erfolgt eine entsprechende Kürzung. Eine Abrechnung geleisteter Stunden über die bewilligten Stunden hinaus, ist insoweit möglich, als dass entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabenansätzen vorgenommen werden (Ziffer 1.2 ANBest-P). Diese Anrechnung kann jedoch erst mit dem Verwendungsnachweis erfolgen oder während der Projektlaufzeit durch einen Änderungsantrag. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover - 7 -