Handlungsfeld Bildung und Sprache im Rahmen des Landauer Integrationskonzeptes ANGEBOTE ZUR SPRACHFÖRDERUNG IN DER STADT LANDAU IN DER PFALZ - STAND 11/2015 Innenstadt Innenstadt Nord Horst Horst Landau-Arzheim Landau-Godramstein Landau-Mörlheim Landau-Nußdorf VORSCHULISCHER BEREICH (Elementarstufe) In diesen Kindertagestätten wird Sprachförderung angeboten: Protestantische Kindertagesstätte des Diakonissen Vereins Langstrasse Langstrasse 9a, 76829 Landau, Telefon: 06341/83533 kita-langstrasse@web.de Protestantische Kindertagesstätte des Diakonissen Vereins Nordring Nordring 6, 76829 Landau, Telefon: 06341/91720 Kindergarten-Nordring@web.de Kath. Kindergarten Christ König Heinrich-Jakob-Str. 1, 76829 Landau, Telefon: 06341/20751 kitachristkoenig@t-online.de Katholische Kindertagestätte St. Elisabeth Helmbachstr. 158, 76829 Landau, Telefon: 06341/52683 kita-elisabeth-ld@gmx.de Protestantische Kindertagesstätte "Horsthüpfer" Dresdener Str. 109, 76829 Landau, Telefon: 06341/52928 kita.lukaskirche.landau@evkirchepfalz.de Katholische Kindertagesstätte St. Maria Karl-Sauer-Str. 9, 76829 Landau, Telefon: 06341/85606 kita.st.maria-landau@gmx.de Kindertagesstätte im Lazarettgarten Lazarettgarten 12, 76829 Landau, Telefon: 06341/944300 kita-lazarettgarten@pype.de Kommunale Kindertagesstätte Villa Mahla Marienring 8, 76829 Landau, Telefon: 06341/13-9400 eva.mann@landau.de Protestantische Kindertagesstätte Haus für Kinder Beethovenstraße 9a, 76829 Landau, Telefon: 06341/89258 hausfuerkinderlandau@yahoo.de Katholische Kindertagesstätte St. Georg Arzheimer Hauptstraße 111, 76829 Landau-Arzheim, Telefon: 06341-32904 Kath.Kita.St.Georg-Landau@online.de Protestantische Kindertagesstätte Godramstein An den Ostergärten 2, 76829 Landau-Godramstein, Telefon: 06341-61420 ev.kita-godramstein@freenet.de Katholische Kindertagesstätte St. Martin Mörlheimer Hauptstraße 78, 76829 Landau-Mörlheim, Telefon: 06341-53390 kita_kath_moerlheim@kirchelandau.de Protestantische Kindertagesstätte "Spatzennest" Geißelgasse 25, 76829 Landau-Nußdorf, Telefon: 06341/60466 info@kita-nussdorf.de Sprachförderung ab dem folgendem Lebenjahr möglich:
Haus der Familie Mutter-Kind-Spielgruppe zur sprachlichen Förderung von Asylbewerberfamilien für Mütter mit Babys und Kleinkindern Haus der Familie Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft Regionalstelle Süd- und Vorderpfalz Kronstraße 40, 76829 Landau, Telefon: 06341/98580 SCHULISCHER BEREICH (Primär- und Sekundärstufe) / Stadt Landau GRUNDSCHULEN An Landauer Grundschulen sind intensive Sprachvorkurse als Pflichtunterricht eingerichtet. Die Anmeldung zum Unterricht an einer der Standortschulen erfolgt über die Regelschulen. Standortschulen für intensive Sprachvorkurse: GS Michael-Ende Queichheim / GS Horstring / GS Pestalozzi INTEGRIERTE GESAMTSCHULE Sprachfördermaßnahmen: vorhanden REALSCHULEN PLUS Sprachfördermaßnahmen: vorhanden GYMNASIUM Sprachfördermaßnahmen: sind geplant MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT in der Familie mehrsprachig erzogene Kinder Arabisch Italienisch Französisch Griechisch Portugisisch Russisch Pestalozzischule / 5-11 Spanisch Pestalozzischule / 5-11 Tamilisch Tamilische Schule / 5-16 Türkisch Türkisch-Islamische Gemeinde zu Landau e.v. / 6-10 WICHTIGE HINWEISE Eine der Voraussetzungen für eine gelunge Integration auf dem Arbeitsmarkt und beim Berufserwerb ist das Erlangen von Nachweisen über den Spracherwerb. Diese Nachweise gelten als Eintrittskarte für die Ausbildung, das Studium und das beruflichen Leben. Bitte beachten Sie dazu die Vorschriften für die jeweilige Gruppe. Zugang zu Angeboten anhand von Dokumenten im Überblick Dieses Dokument liegt vor: Kurze Beschreibung Möglichkeit (siehe unten "Art des Kurses") BüMA Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Termin der Antragstellung steht aus) ESK*, IK*, ESF-BAMF/Beschäft. mit ABH-Erlaubnis, FZK, SuOF Aufenthaltsgestattung Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben ESK*, IK* ESF-BAMF/ Beschäft. mit ABH-Erlaubnis, FZK, SuOF Duldung Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung IK*; ESF-BAMF/ Beschäft. mit ABH-Erlaubmnis, FZK,SuOF Aufenthaltserlaubnis Befristet legal in Deutschland leben können - gilt nur für eine bestimmte Zeit. IK, ESF-BAMF, FZK Niederlassungserlaubnis Zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts. Gilt unbefristet. IK,,ESF-BAMF, FZK B1 oder Zertifikat Deutsch Zertifikat B1 oder Zertifikat Deutsch sind bereits Vorhanden dann kann ein Einbürgerungstest abgelegt werden EBT Genaueres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Info die unten bei den Kursen zu finden ist *Wenn aus nicht sicherem Herkunftsland, Schutzquote über 50%
AUßERSCHULISCHER BEREICH (Erwachsenbildung) Art des Kurses Titel Auskunft bei Kosten BERUFSBEZOGENE DEUTSCHFÖRDERUNG Europäischen Sozialfonds (ESF) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ESF-BAMF Menschen mit Migrationshintergrund (Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle) Deutsch als Zweitsprache Absolvierter Integrationsprachkurs (diverse Ausnahmen sind vor Ort abzusprechen bspw.: bereits B1 Sprachniveau vorhanden) für Leistungsbezieher, Beschäftigte 3,20 /UE Empfänger von ALG I / ALG II bzw. nach SGB II / SGB III Schulpflicht erfüllt INTEGRATIONSKURSE Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Das Aufenthaltsgesetz regelt in den 44 und 44a, wer am Integrationskurs teilnehmen darf bzw. wer dazu verpflichtet werden kann Zuwanderer, die vor dem 01.01.2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben ( 44 Abs. 4 AufenthG; 44 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) Zuwanderer, die ab dem 01.01.2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben (Neuzuwanderer) ( 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AufenthG; 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b AufenthG) Spätaussiedler ( 9 Abs. 1 BVFG; 7 Abs. 2 BVFG) EU-Bürger ( 44 Abs. 4 AufenthG) und deutsche Staatsangehörige ( 44 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) IK langjährig Geduldete mit Aufenthaltstitel nach 104a Abs. 1 AufenthG bzw. 23 Abs. 1 AufenthG ( 44 Abs. 4 AufenthG; 44a Abs.1 Nr. 2 AufenthG; 44a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; 44a Abs. 2 AufenthG) langfristig aufenthaltsberechtigte Drittausländer ( 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d AufenthG; 44a Abs. 1 AufenthG; 44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) Kann Kostenbefreit werden, ansonsten ist eine teilweise Kostenbefreiung aber auch eine Privatzahlung von 2,94 /UE möglich. Beratung vor Ort zu empfehlen. Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zum 24.10.2015 erhalten gemäß 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 AufenthG Ausländer mit einer guten Bleibeperspektive Zugang zum Integrationskurs. ARTEN VON INTEGRATIONSKURSEN - ALLGEMEINE INTEGRATIONSKURSE - ALPHABETISIERUNGSKURSE - ELTERN- UND FRAUENINTEGRATIONSKURSE - JUGENDINTEGRATIONSKURSE (Jugendliche bis 27J., die ihre Schullaufbahn beendet haben) - FÖRDERKURSE (Personen mit besonderem sprachpädagogischem Förderbedarf/Bestandsausländer, z.b. fließend Falschsprecher) - INTENSIVKURSE (besonders schnell lernende und qualifizierte TN mit bereits vorhandenen Sprachkenntnissen) geförderte Sprachförderung -SPRACHKURSE (Apha-C1) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion () Rheinland-Pfalz Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichen Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer. Primär Familien maximal 24 pro Modul SuOF Sprach und Orientierungskurse für Flüchtlinge - Asylbegehrende und vergleichbare Zielgruppen (Asylbewerberinnen und Asylbewerber - 13 AsylVfG, Personen im Sinne des Kapitel 1. Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) - Geduldete nach 60a Aufenthaltsgesetz - Vollendung des 15. Lebensjahres, nicht mehr schulpflichtig, erhebliche Defizite in der dt. Sprache
AUßERSCHULISCHER BEREICH (Erwachsenbildung) ESK Einsteigkurse 421 SGBIII Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Gefördert werden Ausländerinnen und Ausländer, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach 29a Asylgesetz und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist sowie eine Schutzquote über 50% vorliegt IQ Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. e Anerkennungs- & Qualifizierungsberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Berufsbezogene Sprachförderung, Durchführung individueller Anpassungsqualifizierungen in IHK- & HWK-Berufen. Sie sind zwischen 21 und 65 Jahre alt. Sie können einen in Ihrem Heimatland erworbenen Berufsabschluss vorweisen. Sie haben einen Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung mit Anpassungsqualifizierungsauflagen von der IHK oder HWK in nicht reglementierten Berufen der Bereiche gewerblich-technisch, kaufmännisch und Hotel und Gaststätten. EBT Einbürgerungstest. Er besteht aus einem Fragebogen mit 33 Fragen. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Sie haben eine Stunde Zeit, um die 33 Fragen zu beantworten. Wenn Sie mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Bei uns können Sie sich zum Test anmelden. 25 25 allgemeiner SPRACHKURS: ALPHABETISIERUNG gesicherter Aufenthaltsstatus, Zuwanderer m. Arbeitserlaubnis nicht bzw. nicht ausreichend lateinisch alphabetisierte Teilnehmer FZK (Frei zugängliche Kurse) allgemeine SPRACHKURSE Personen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel (z.b.: ausländische Besucher, Aupairs, Austauschschüler und Studenten) allgemeiner SPRACHKURS: MÜTTERKURS MIT KINDERBETREUUNG Haus der Familie Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft Regionalstelle Süd- und Vorderpfalz Kronstraße 40, 76829 Landau, Telefon: 06341/98580 private und geförderte Sprachkurse Aufenthaltstitel ohne Bedeutung, alle Frauen mit längerem Aufenthalt, die aus verschiedenen Gründen keinen allgemeinen Kurs besuchen können allgemeiner SPRACHKURS: MÜTTER- / FRAUENKURSE OHNE KINDERBETREUUNG allgemeine SPRACHKURS: FÜR FRAUEN UND MÄNNER Aufenthaltstitel ohne Bedeutung, alle Frauen mit längerem Aufenthalt, die aus verschiedenen Gründen keinen allgemeinen Kurs besuchen können Café Asyl cafeasyl@suedstern-ev.de Caritas-Zentrum Landau e.v. Neustadter Str. 12, 76829 Landau, Telefon: 06341/935510 Caritas-Zentrum.Landau@Caritas-Speyer.de
BAMF AUßERSCHULISCHER BEREICH (Erwachsenbildung) AUßERSCHULISCHER BEREICH (Kinder und Jugendliche) JUGENDINTEGRATINSKURS FÜR JUGENDLICHE ab ca. 18 bis 27 Jahre (im Einzelfall ab 16 Jahre - wird im Verfahren geprüft) mit Aufenthaltsgestattung und mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BüMA) aus nicht sicheren Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive, Schutzquote über 50% JMD SÜW / CJD Neustadt Ostring 17-19 76829 Landau Tel.: 06341-9876633 Mobil: 0151-40638668 Kann Kostenbefreit werden, ansonsten ist eine teilweise Kostenbefreiung aber auch eine Privatzahlung von 2,94 /UE möglich. Beratung vor Ort zu empfehlen. Land RLP/Stadt Landau FERIENSPRACHKURSE FÜR KINDER schulpflichtige Kinder mit geringeren Deutschkenntnissen Hilfreiche Links: http://www.refugeeguide.de Diese Orientierungshilfe richtet sich an Besucher, Geflüchtete und zukünftige Bürger Deutschlands. Sie dient der Orientierung in der ersten Zeit des Aufenthaltes. http://www.deutschakademie.deder Online-Deutschkurs der DeutschAkademie ist der umfassendste Grammatiktrainer der deutschen Sprache und ist gratis http://www.deutsch-lernen.comdeutsch lernen - online, einfach, selbstständig und gratis!