HeilbronnerSTADTZEITUNG

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Transkript:

HeilbronnerSTADTZEITUNG Nr. 13 23. Juni 2016 Amtsblatt der Stadt Heilbronn mit HeilbronnerSTADTANZEIGER www.heilbronn.de Eine Zeitreise ins Heilbronn der 1950er Jahre bietet die diesjährige Wissenspause im Deutschhof. Professor Christhard Schrenk diskutiert zwischen Montag, 4. Juli, und Freitag, 15. Juli, jeweils ab 12.30 Uhr an zehn Tagen mit unterschiedlichen Gesprächspartnern Fragen zur Stadtgeschichte und ihre Bedeutung für die Gegenwart. Die Veranstaltung im Innenhof des Großen Deutschhofs ist kostenfrei. Nähere Infos, auch zum Programm, gibt es im Internet unter www.stadtarchiv-heilbronn.de. (red/foto: Stadtarchiv) Neuer zugkräftiger Magnet Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau der experimenta - Neubau soll Anfang 2019 eröffnet werden Von Anton Philipp Knittel Leuchtturm, Magnet, spektakulär, einmalig... Der Umschreibungen für den Neubau der experimenta sind viele, seit Anfang November 2013 das Berliner Architektenbüro Sauerbruch & Hutton den internationalen Architektenwettbewerb für den Neubau des Science Centers experimenta gewonnen hat. Und das, sowohl was den Inhalt als auch das Gebäude selbst betrifft. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung, wie auch bei der gestrigen feierlichen Grundsteinlegung deutlich geworden ist. Der Neubau mit rund 13500 Quadratmetern Nutzfläche soll im Januar/Februar 2019 eröffnet werden, wie Silke Lohmiller, Geschäftsführerin der Dieter Schwarz Stiftung erklärte. Bereits die Wettbewerbsjury lobte an dem markanten fünfstöckigen Bau, dass er Bezüge und Dialoge mit der Stadt, besonders zum Fluss, aufnehme. Zuletzt hatten Sauerbruch & Hutton und das Team um experimenta-geschäftsführer Wolfgang Hansch zusammen mit Drees & Sommer als verantwortlicher Planer den Details den letzten Schliff gegeben. Insbesondere mittels digitaler Methoden konnten wir Planungs- und Arbeitsprozesse frühzeitig optimieren, betonte Hansch. Die neue experimenta beherbergt vier große Ausstellungsräume. Spektakulär ist die Fassade. Sie ist transparent längs des Besucherweges vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss sowie abwechselnd transparent und opak bei den Ausstellungsräumen. Ein kleines Atrium enthält vier Glaskörper, die Talentschmieden. Besonders eindrucksvoll: der Science Dome, ein Kuppelbau mit einer um 180 Grad drehbaren Zuschauertribühne. Die Sternwarte und ein Experimentaltheater im Dachgeschoss sowie Sonderausstellungsräume im Untergeschoss komplettieren das Angebot. Künftig wird man nicht mehr allein vom Bilbao -Effekt sprechen müssen, wenn es um besondere Architektur geht, wegen der man in eine Stadt fährt. Denn zumindest wir in der Region können von einem Heilbronn -Effekt sprechen, freute sich OB Harry Mergel auch mit Blick auf die Architektur des Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung und des Marra-Hauses sowie weiterer Gebäude entlang des Neckars. Bereits 2016 wird der Rohbaus größtenteils stehen. Komplett fertiggestellt wird er dann im nächsten Jahr. aufgelesen Sport im Stadion Als den Mittelpunkt Süddeutschlands - so könnte man Heilbronn am Samstag und Sonntag, 25. und 26. Juni, für die Leichtathleten bezeichnen. Denn am kommenden Wochenende gastieren die Süddeutschen Meisterschaften der Männer, Frauen und U18 im Frankenstadion. Die Stadt am Neckar ist für den Süddeutschen Leichtathletik- Verband (SLV) ein wichtiger Partner: Sie hält mit dem wunderschönen Stadion und dessen Infrastruktur ein Schmuckkästchen für die olympische Sportart Nummer 1 bereit, die immer wieder gerne hierher zurückkehrt. Besonders freut es mich deshalb, dass die jetzt stattfindenden Süddeutschen Meisterschaften auch als eine Generalprobe für die nationalen Titelkämpfe der U23 des Deutschen Leichtathletik-Verbandes angesehen werden können, die für das Jahr 2018 nach Heilbronn vergeben wurden. Als SLV-Präsident freue ich mich sehr auf das Wochenende voller sportlicher Höhepunkte und auch darauf, möglichst vielen Heilbronnerinnen und Heilbronnern als Publikum im Frankenstadion zu begegnen. Jochen Schweitzer Präsident Süddeutscher Leichtathletik- Verband Gemeinderat tagt wieder Dienstag, 28. Juni, 17 Uhr European-Masters Library Cup Jetzt anmelden Neue Stolpersteine Aktion startet am Mittwoch, 29. Juni, um 10 Uhr aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2-3 Fraktionen nehmen Stellung Am kommenden Dienstag, 28. Juni, kommt der Gemeinderat ab 17 Uhr zu seiner vorletzten öffentlichen Sitzung vor der Sommerpause im Großen Ratssaal zusammen. Die Tagesordnung mit den verlinkten Drucksachen gibt es einige Tage vorher auch im Netz unter www.gemeinderat-heilbronn.de. (kn) Am Freitag, 8. Juli, und Samstag, 9. Juli, richtet die Stadtbibliothek ein FIFA 16 Turnier auf der Xbox One aus. Los geht es am Freitag um 14 Uhr mit der Mannschaftsauslosung, am Samstag werden ab 11 Uhr K.O.- Spiele ausgetragen. Anmeldung (Jugendliche ab 12 Jahren) unter E-Mail: benjamin.hain@stadtheilbronn.de. (red) Am Mittwoch, 29. Juni, verlegt der Künstler Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 17 Stolpersteine in der Heilbronner Innenstadt sowie in den Stadtteilen Böckingen und Sontheim. Die Aktion startet um 10 Uhr in der Großen Bahngasse 18. Weitere Stationen sind: etwa 10.20 Uhr Allerheiligenstraße, circa 10.35 Uhr Rollwagstraße 12, gegen 11 Uhr Moltkestraße 16 und 23, etwa 11.30 Uhr Sichererstraße 11 sowie gegen 12 Uhr in Böckingen, Strombergstraße 34, und circa 12.30 Uhr in Sontheim, Hofwiesenstraße 25. (red) INFO: www.stolpersteineheilbronn.de Großbaustelle im Zeitplan 5 Füger-/Weipertstraße Bürgerengagement 7 Rettungshundestaffel Bekanntmachungen 9-12 Ausschreibungen

Seite 2 HeilbronnerSTADTZEITUNG FORUM GEMEINDERAT Donnerstag, 23. Juni 2016 CDU Alexander Throm Fraktionsvorsitzender Herzlichen Dank an Helga Drauz Nach 27 Jahren hat sich unsere hochgeschätzte Kollegin Helga Drauz aus beruflichen und persönlichen Gründen entschieden, aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Diese Entscheidung ist ihr nicht leicht gefallen, und wir müssen diese schweren Herzens respektieren. Wir sagen Danke für viele Jahre unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Wir sagen Danke für das freundschaftliche und kollegiale Miteinander. Helga Drauz war insbesondere als 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende eine der tragenden Säulen unserer Fraktion in den vergangenen Jahren. Sie hat sich insbesondere im Bauausschuss, im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung sowie der Bundesgartenschau GmbH für die städtebauliche Entwicklung ihrer Heimatstadt eingesetzt. Auch das Thema des kommunalen Klimaschutzes und der umweltgerechten Stadtentwicklung ist ihr ein Herzensanliegen. Maßgeblich war Helga Drauz auch bei den wichtigen Strukturentscheidungen als ehemalige Aufsichtsrätin der SLK-Kliniken beteiligt. Große Sachkenntnis, Hartnäckigkeit, langer Atem, menschlich, freundlich, offen, sympathisch und durchsetzungsstark - das alles zeichnet sie aus. Wir wünschen Helga Drauz für die Zukunft, privat und beruflich, alles erdenklich Gute, und wir hoffen, dass dies kein endgültiger Abschied von der Gemeinderatsarbeit ist. Wir halten Dir, liebe Helga, jedenfalls alle Türen offen. SPD Tanja Sagasser-Beil Stadträtin Wohnraum für alle Bedürfnisse Wer in Heilbronn bezahlbaren Wohnraum sucht, der braucht Geduld und Glück. Nach Beschluss des Handlungsprogramms Wohnen müssen wir dafür sorgen, dass regelmäßig geprüft wird, welche weiteren Maßnahmen nötig sind. In Heilbronn ist es allein die Stadtsiedlung, die geförderte Wohnungen mit Preisbindung bereitstellt. Ohne die Bereitschaft weiterer Bauträger wird es nicht gelingen, den Bedarf zu decken. Die Wohnraumförderung des Bundes wird zurzeit ergänzt, z.b. um eine steuerliche Absetzbarkeit von Baukosten. Sollte dies alles nicht dazu führen, dass mehr geförderte Wohnungen entstehen, muss erneut über entsprechende Quoten vor allem in Baugebieten mit Geschosswohnungsbau nachgedacht werden. Ich denke da explizit auch an die Bauabschnitte 2 und 3 im Neckarbogen. Auch ein kommunales Wohnraumförderprogramm ist aus unserer Sicht nicht vom Tisch. Heilbronn fördert seit vielen Jahren den Eigenheimwunsch junger Familien. Die SPD-Fraktion hat beantragt, zu prüfen, dieses Programm zu einer allgemeinen Förderung (auch von Mietwohnungen) umzubauen. Darüber hinaus besteht ein Bedarf an kleinen, sehr günstigen Wohnungen für Leistungsbezieher. Kleine Appartements, wie sie die Stadtsiedlung in der Böllinger Straße baut, machen auch hier Sinn. Dabei ist - wie stets beim Thema Wohnen - auf eine gute Mischung, z.b. mit Studierenden oder einem Boarding-House, zu achten. Bündnis 90/Grüne Wolf Theilacker Stadtrat Bezahlbare Wohnungen gesucht In einem kommunalen Kraftakt gilt es, den viel zu lange vernachlässigten Bau von Mietwohnungen energisch voranzutreiben. Gemeinwohlorientierte Unternehmen, aber auch private Investoren sind gefragt. Welche Werkzeuge stehen uns zur Verfügung? Ehemals geförderte und preisgünstige Wohnungen werden nach Ablauf der Sozialbindung teurer vermietet. Mieter mit kleinerem Einkommen haben das Nachsehen. Wegen dieser zu kurzen Sozialbindung sind unsere ehemaligen Sozialwohnungsbestände rapide weggeschmolzen. Neue geförderte Sozialwohnungen brauchen deshalb eine längere Sozialbindung von grundsätzlich 40 Jahren. Nachhaltigkeit in Wohnungsbau und -bewirtschaftung nutzt allen Partnern: Investoren, unserer Stadt und den Mietern. Zweitens haben wir als Stadt die Möglichkeit, Wohngebiete ab 3000 Quadratmeter erst dann zu entwickeln, wenn alle Flächen in städtischer Hand sind. Nur aus dieser starken Position heraus können wir Gemeinderäte gemeinwohlorientierte Vorgaben wie den Bau einer bestimmten Anzahl geförderter Wohnungen in einem Gebiet durchsetzen. Ein drittes Werkzeug ist die preisreduzierte Abgabe von städtischen Baugrundstücken, wenn sich der Investor verpflichtet, langfristig gebundenen Wohnraum zu schaffen. Die Grünen-Fraktion ist gewillt, diese Hebel zu nutzen, um die Wohnungsknappheit, die immer mehr Menschen in Bedrängnis bringt, nicht noch größer werden zu lassen. FDP Gottfried Friz Stadtrat Heilbronn: Ein gutes Gefühl Wenn man etwas tut oder erlebt und es war gut, kann man getrost von einem guten Gefühl sprechen. Wenn die Dinge sich häufen und wenn es gar um eine ganze Stadt geht, ist das Gefühl so eine Sache. Die einen fühlen anders als andere. Und dann kommt auch noch die Politik dazu, und zu viele glauben, von den Dingen, über die sie reden, etwas zu verstehen. Trotzdem oder gerade hier kommt die Demokratie zum Tragen, und Mehrheiten führen meistens dazu, dass die Ergebnisse sich sehen lassen können. Und die Entscheidungen, die wir als Stadt getroffen haben, können sich beileibe sehen lassen. Dass darüber hinaus Wochenenden wie das zurückliegende einen solchen Veranstaltungsreigen bieten, ist schon fast überirdisch. Man denke nur an den Sport, z.b. den Triathlon oder den Regionaltag im Rahmen der LAGA Öhringen oder an den Botanischen Obstgarten oder an den AOK-Rad-Sonntag oder die Heilbronner Hütte oder die vielen Veranstaltungen im musischen, künstlerischen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Rahmen. Überall trifft man auf Menschen, die mit anderen über Heilbronn sprechen und ein gutes Gefühl vermitteln. Erstaunlicherweise sind in Heilbronn die vielen Veranstaltungen gut besucht. Ja, die Menschen kommen geradezu ins Schwärmen, und immer profitiert auch Heilbronn davon. Es ist nicht einfach, dieses Niveau zu halten oder gar noch zu steigern. Beides traue ich Heilbronn zu. Ein Aufbruch zu neuen Ufern und noch mehr Glück! FWV Eugen Gall Stadtrat Bessere Sontheimer Kindergartenplanung Bei der letzten Gemeinderatsitzung stand der geplante Neubau eines Kindergartens an der Robert-Bosch-Straße in Sontheim auf der Tagesordnung. In den letzten Jahren konnten die notwendigen Plätze nur als Übergangslösungen im privaten Bereich bewältigt werden. Dies war eine große Herausforderung für alle Beteiligten, allen voran für die Verwaltung, die für die ordnungsgemäße Betreuung zuständig war und ist. Der Dank geht auch an Private für die große Bereitstellung von geeigneten Räumen, um den Engpass an Kindergartenplätzen in Sontheim zu beheben. Nun wird sich auch in Sontheim eine deutliche Verbesserung abzeichnen. Nachdem sich nun auch Missverständnisse in den Ausschreibungsmodalitäten geklärt haben, steht einer baldigen endgültigen Abstimmung nichts mehr im Wege und wir hoffen, dass der Satzungsbeschluss hierzu in Bälde erfolgt. Das sind positive Nachrichten, zumal sich aufgrund der steigenden Einwohnerzahl in Sontheim weitere positive Entwicklungen abzeichnen. Besonders hervorzuheben ist, dass sich der neue Kindergarten im Einzugsbereich in Sontheim Ost, also in der Nähe vom Jugendhaus sowie des Schulzentrums Sontheim-Ost befindet. Hoffen wir auf baldige endgültige Beschlüsse und ein gutes Gelingen zum Wohle aller Sontheimer Bürger, der künftigen Sontheimer Neubürger und vor allem der Kindergartenkinder in Sontheim Ost. Für die Beiträge in der Rubrik Forum Gemeinderat zeichnen die Autorinnen und Autoren verantwortlich.

Donnerstag, 23. Juni 2016 FOKUS GEMEINDERAT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 3 Abschied und Willkommen im Gemeinderat Mit Albrecht Merkt und Uwe Mettendorf hat das 40-köpfige Gremium zwei neue Mitglieder - Umbesetzung von Ausschüssen erfolgt Von Anton Philipp Knittel Der Gemeinderat hat seit vergangener Woche gleich zwei neue Mitglieder: Nachdem Innenminister Thomas Strobl sein Gemeinderatsmandat zurückgeben musste, rückte der Neckargartacher Uwe Mettendorf ins Gremium nach. Die Verabschiedung von Thomas Strobl als Stadtrat wird in der Sitzung des Gemeinderats am 27. Juli nachgeholt. Über ein Vierteljahrhundert als Gemeinderätin tätig Den Platz von Helga Drauz - ebenfalls in den Reihen der CDU-Ratsfraktion - nimmt seit der letzten Gemeinderatssitzung der Sontheimer Albrecht Merkt ein. Erste Nachrückerin Roswitha Löffler, zwischen 1996 und 2014 Mitglied im Gremium, hatte aus familiären und persönlichen Gründen auf den Platz verzichtet. Helga Drauz wiederum hatte für die Aufgabe ihres Mandats nach fast 27 Jahren berufliche und persönliche Gründe geltend gemacht. Oberbürgermeister Harry Mergel würdigte Drauz als wesentliche Stütze des Gemeinde- rats. Freundlich und charmant, ohne Pathos und Polemik, klar und verbindlich habe Helga Drauz zu jeder Zeit in der Sache und im Ton ihr Amt als Stadträtin ausgeführt. Entsprechend hoch sei ihr Ansehen über die Parteigrenzen hinweg. Wenn sie das Wort ergriffen habe, war jedem im Gremium klar: Sie weiß, wovon sie spricht, sie weiß genau, was sie sagt, bedankte sich Mergel für das kommunalpolitische Engagement der ehemaligen Deutschen Weinkönigin, die zuletzt als Ideengeberin und treibende Kraft auch mit der Aktion Heilbronn schenkt Licht ein leuchtendes Ausrufzeichen am Wartberg gesetzt habe. Ausschüsse und Beiräte wurden neu besetzt Abschied und Willkommen im Ratsrund machten auch die Neubesetzung einer Reihe von Ausschüssen und Beiräten notwendig. Beispielsweise nimmt im Stiftungsrat der Heilbronner Bürgerstiftung jetzt Stadtrat Alexander Throm den bisherigen Sitz von Thomas Strobl ein. Im Verwaltungsausschuss folgt ihm Albrecht Merkt, während Uwe Mettendorf in den Bauund Umweltausschuss und in den Betriebsausschuss Entsorgung nachrückt. Im Umlegungsausschuss nimmt Stadtrat Thomas Randecker den bisherigen Sitz von Helga Drauz ein. Ihre Aufgaben als Mitglied im Sozialausschuss übernimmt Professor Joachim Cyran, während Mettendorf im Jugendhilfeausschuss künftig anstelle von Stadtrat Karl-Heinz Kübler und im Verkehrsbeirat anstelle von Stadträtin Gisela Käfer vertreten ist. Den Sitz im Beirat für Partizipation und Integration gibt Kübler an Merkt ab. Änderungen auch in Aufsichtsräten Zudem haben sich einige Änderungen bei den stellvertretenden Mitgliedern in den Ausschüssen ergeben. Personalrochaden stimmte der Gemeinderat auch in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen zu. So nimmt Albrecht Merkt den bisherigen Sitz von Strobl in der städtischen Beteiligungsgesellschaft ein, während Käfer - bisher stellvertretendes Mitglied - nun als Mitglied in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse einzieht. Stadtrat Thomas Aurich übernimmt die Mandate von Drauz im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung sowie im Aufsichtsrat der BUGA. Nach fast 27 Jahren Ratsarbeit verabschiedete OB Harry Mergel Helga Drauz, ihr folgt Albrecht Merkt (l.). Uwe Mettendorf (r.) rückt für Innenminister Thomas Strobl nach, der Ende Juli verabschiedet wird. Foto: Knittel FORUM GEMEINDERAT PRO Alfred Dagenbach Stadtrat Friede...Freude...? In den städtischen Informationsveranstaltungen zu Flüchtlingsunterkünften gehen die Wogen hoch. Kritiker der unbegrenzten Zuwanderung werden mit naiven Phrasen mundtot gemacht, als ob es keine Probleme gäbe. Von der Silvesternacht in Köln, Düsseldorf, Bremen, Stuttgart, Hamburg, München, Berlin und anderswo ist da nicht die Rede. Zwar gab es bisher in Heilbronn auch schon - in der medialen Öffentlichkeit verharmloste - Straftaten durch Täter mit Migrationshintergrund, aber zum Glück noch nicht im Kölner Ausmaß. Für die Anhänger des Merkelschen Politik spielt eine Differenzierung zwischen echten Verfolgten und jenen, die unser Asylrecht mißbrauchen, auch keine Rolle im populistischen Werben für den angerichteten Schaden zu Lasten der Steuerzahler. Zwar ist der Stadtverwaltung zugute zu halten, daß sie von der Bundes- und Landesregierung letzten Endes gezwungen wird, so zu handeln. Doch wenn wegen 150 Plätzen in auf 13 Jahre angemieteten Räumen 45 Arbeitsplätze eines Fitneßstudios in der Neckargartacher Straße gefährdet werden, kann das nicht gleichgültig bleiben. Unbekannt ist derzeit auch, wer Ausgleich für die Mietzahlungen leistet, wenn die Räume womöglich vorzeitig nicht mehr benötigt werden. Doch diese Gefahr besteht derzeit nicht: Nach wie vor ist der Zustrom ungebrochen, auch wenn es anders suggeriert wird, denn in den ersten drei Monaten des Jahres kamen erneut fast 250.000 zu uns. Mehr dazu: www.pro-heilbronn.de Parteilos Bettina Michaelis Stadträtin Weiterhin soziales Engagement Ein kluger Mann schrieb einmal: Künftige Gesellschaften werden uns danach beurteilen, wie wir unsere Nachkommen und Vorfahren behandelt haben. Wir hätten kein gutes Urteil zu erwarten! Nicht nur, dass wir unsere Senioren regelrecht in Seniorenheimen abstellen, weil ja jeder Unproduktive zu viel Geld kostet, nein, wir lassen es zu, dass zigtausende unserer Kinder am Rande der Armut aufwachsen. Ist das die vielbeschworene Chancengleichheit? Nach meinen Vorstellungen bestimmt nicht. Was besonders erschreckend ist: Neue Untersuchungen zeigen, dass diese Armut drastisch zunimmt. Was hat das mit Heilbronn zu tun? An uns wird diese Entwicklung nicht vorübergehen! Als Gemeinderätin, der die sozialen Bedürfnisse der Bürger am Herzen liegen, werde ich mich dafür einsetzen, dass wir mehr öffentliche Gelder von Bund und Land erhalten, um soziale Missstände wenigstens zu entschärfen. Diese Gelder müssen in die kommunale Sozial- und Bildungsarbeit gesteckt werden. Im nächsten Doppelhaushalt werde ich gerade darauf besonders aufpassen. Dabei ist wichtig, dass die wirklich Berechtigten diese Gelder auch erhalten. Dafür stehe ich mit meinem bekannten sozialen Engagement. Apropos soziales Engagement: Wegen Auseinandersetzungen bin ich aus der Partei Die LIN- KE ausgetreten. Die Bürger, meine Wähler werden auf mein soziales Engagement nicht verzichten müssen. Ich werde dieses auch als momentan Parteilose fortsetzen. In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung erscheinen unter dieser Rubrik die Beiträge von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP, FWV, ALFA und Bunte Liste.

Seite 4 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Donnerstag, 23. Juni 2016 kurznotiert Eisenmenger-Schau endet Am Sonntag, 26. Juni, 13 Uhr, lädt das Stadtarchiv zur Finissage der Hermann-Eisenmenger-Ausstellung im Otto Rettenmaier Haus / Haus der Stadtgeschichte ein. Nach gut besuchten Ausstellungsmonaten werden nun die letzten Führungen angeboten. Von 15 bis 17 Uhr besteht die Möglichkeit, eine Reproduktion oder sogar einen Original-Abzug aus der Ausstellung zu kaufen. (red) DHBW-Bewerbernacht Am Freitag, 24. Juni, 17 bis 22 Uhr, können sich Schülerinnen und Schüler über das Konzept des dualen Studiums sowie die BWL-Studienangebote Handel, Food Management und Dienstleistungsmanagement informieren und Kontakte zu den Partnern der Dualen Hochschule Baden Württemberg (DHBW) knüpfen. Gleichzeitig können sie sich beim Speed Dating auf freie Studienplätze für Herbst 2016 und das Folgejahr 2017 bewerben. (red) Lesung zu Dracula Am Montag, 4. Juli, 19 Uhr, laden VHS und Stadtbibliothek zu einer Lesung aus Bram Stokers Dracula in den Botanischen Obstgarten ein. Bei einem Glas Wein können Besucher der Geschichte über den wohl berühmtesten Vampir der Literaturgeschichte lauschen, die von den Schauspielern Kathrin Becker und Stefan Viering vorgetragen wird. Anmeldung unter Telefon 07131/9965-0. (red) Baurechtsamt geschlossen Das Planungs- und Baurechtsamt hat am Donnerstag, 7. Juli, wegen eines Betriebsausflugs geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst ist unter Telefon 07131/ 56-3700 eingerichtet. Für allgemeine Auskünfte steht der Servicebereich zur Verfügung. Unterlagen können von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr eingesehen werden. Vordrucke können abgeholt, Bauanträge abgegeben werden. (red) Matti-Braun-Ausstellung Der Kunstverein Heilbronn zeigt in der Kunsthalle Vogelmann eine Ausstellung mit Werken des Künstlers Matti Braun. Zu sehen sind Bilder aus Seide und Batiken aus der Sammlung von Rudolf Smed. Am Mittwoch, 6. Juli, 18 Uhr, führt Ausstellungsleiterin Matthia Löbke kostenfrei durch die Schau. (red) Fleißige Gärtner wie die Helfer des Interkulturellen Gartens (IKUGA) lassen sich auch von weniger guten Wetterbedingungen nicht vom Säen, Pflanzen und Schaufeln abhalten. Foto: Popp Bananen auf dem BUGA-Gelände Hobby-Gärtner bewirtschaften eine Parzelle des Inzwischenlandes Man muss nicht lange nach den Helfern des Interkulturellen Gartens (IKUGA) suchen: Durch ihre leuchtend grünen Westen mit auberginenförmigem Logo auf der Rückseite stechen die Hobby-Gärtner sofort ins Auge. Seit Mitte Mai bewirtschaften sie eine Parzelle des Inzwischenlandes auf dem BUGA- Gelände und buddeln, säen und pflanzen trotz Wind und Regen. Die bunt gemischte Hobby- Gärtnertruppe besteht aus rund 25 Mitgliedern: Klein und Groß, Jung und Alt, Flüchtlinge und Heilbronner - alle gehen zusammen ihrer Gärtnerleidenschaft nach und kümmern sich um ihr Stückchen Land. Dieses gemeinsame Gärtnern und Erleben ist das grundlegende Konzept des IKUGA, einer Kooperation der BUGA 2019 GmbH und der städtischen Stabsstelle für Partizipation und Integration. Neben traditionellen Obstund Gemüsesorten wie Zucchini, Tomaten und Salat pflanzen die Hobby-Gärtner auch Exotischeres an: So wachsen auf dem BUGA-Gelände bald Bananenstauden, Sanddorn und Kiwi und bescheren den Helfern hoffentlich eine reiche Ernte. Um das zu erreichen, steht der Garten der Gruppe auch jederzeit zum Hegen und Pflegen offen. Was die Gestaltung der Parzelle angeht, vertraut BUGA- Geschäftsführer Hanspeter Faas ganz auf den Geschmack der Pflanzenfreunde: Die Pappeln auf dem Inzwischenland bieten dem Garten einen verbindenden Rahmen. Ansonsten überlassen wir der Gruppe freie Hand. (stp) INFO: Wer beim IKUGA mitwirken möchte, meldet sich bei Julia Hagemeister, Gartenbauingenieurin bei der BUGA, per Telefon 07131/2714143 oder E-Mail: julia.hagemeister@buga2019.de. Derzeit gibt es eine Warteliste für Interessenten. Heilbronner Hütte hieß das Ziel Jubiläen der Einrichtung, des Hüttenwirtes und der Heilbronner Stimme Die Delegation aus Heilbronner Gemeinderat und Verwaltung, hier mit OB Mergel (rechts) sowie Bürgermeisterin Agnes Christner. Foto: Stein Wechselhaft war jedenfalls das Wetter: Beim Besuch der Heilbronner Hütte (Österreich) konnten die Besucherinnen und Besucher um Oberbürgermeister Harry Mergel Sonne und Regen genießen. Der Aufstieg begann am Zeinisjoch bei strahlendem Sonnenschein, doch die zweite Hälfte der Strecke legten die Wanderer - sowie eine Gruppe der Heilbronner Stimme mit Chefredakteur Uwe Ralf Heer - in strömendem Regen zurück. Angesichts des noch reichlich vorhandenen Schnees boten die Organisatoren am zweiten Tag statt einer geplanten Bergwanderung eine Schneeschuhwanderung an. Rund 20 Wanderer entschieden sich für diese Variante - der älteste Teilnehmer war 81 Jahre alt! Am Abend zuvor gab es Geschenke: Wirt Fredi Immler erhielt zum 40-jährigen Hüttenjubiläum einen Spezialitätenkorb mit Heilbronner Leckereien, der Bürgermeister vom nahen Gaschurn ein Weinpräsent und die Mannschaft von Fredi Immler 20 Theatergutscheine für rührige ehrenamtliche Hilfe. Weiterer Höhepunkt war eine Baumpflanzung zur Erinnerung an die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 - direkt neben der Heilbronner Hütte, wo weit und breit kein Baum zu sehen ist... (itz) jungeräte Gut informiert und aktiv dabei Aktuelles aus dem Gremium Seit gut drei Monaten sind wir Jugendgemeinderäte im Amt, und in jeder Sitzung erfahren wir viel Neues. So hat Erster Bürgermeister Martin Diepgen uns kürzlich sein Dezernat vorgestellt: Es war spannend zu hören, dass Heilbronn einer der größten Binnenhäfen Deutschlands ist und aufgrund des Salzabbaus untertage ein größeres Straßennetz besitzt als über der Erde. Erik Fillies vom Amt für Straßenwesen informierte uns über das Programm zur RadKUL- TUR, und die frühere Jugendgemeinderätin Isabell Steidel präsentierte das Flüchtlingspatenschaftsprojekt WELCOME, das unsere Vorgänger ins Leben gerufen hatten. Mittlerweile haben wir schon an vielen Veranstaltungen aktiv mitgewirkt - zum Beispiel beim BUGA-Sportfest oder mit einer Nachhaltigkeitsinsel auf dem Kiliansplatz. Am Samstag, 9. Juli, beteiligen wir uns mit Kinderschminken und Verteilen von Luftballons am 60. Kinderfest im Wertwiesenpark. Natürlich setzen wir uns weiter für Euch ein und haben für Eure Anliegen, Wünsche, Anregungen und Ideen immer ein offenes Ohr. Kommt einfach auf uns zu - oder besucht unsere Sitzungen. Die nächste Sitzung ist am heutigen Donnerstag, 23. Juni, 18 Uhr, im Kleinen Ratssaal. Melanie Puglia Jugendgemeinderätin impressum Heilbronner Stadtzeitung Amtsblatt der 18. Jahrgang, Auflage 53000 Herausgegeben von der Stadt Heilbronn Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz) Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn) Redaktion: Michael Brand (bra) Stadt Heilbronn Pressestelle Postfach 3440 74024 Heilbronn Tel.: 07131/56-2288, Fax: 07131/56-3169 E-Mail: pressestelle@stadt-heilbronn.de Internet: www.heilbronn.de Der Heilbronner Stadtanzeiger ist ein Produkt des Verlags Delta Medien Service GmbH und wird ausschließlich in der redaktionellen Verantwortung der Delta Medien Service GmbH erstellt. Vertrieb: 07131/615-615

Donnerstag, 23. Juni 2016 AUS DEM STADTKREIS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 5 Neuer Stellvertreter Stabsstelle Stadtentwicklung Florian Baasch, seit April 2015 Leiter des Geschäftsbereichs Citymanagement und Mitglied der Geschäftsleitung der Heilbronn Marketing GmbH (HMG), wird neuer stellvertretender Leiter der Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen. Mit Florian Baasch gewinnen wir einen hervorragenden Fachmann, der an der Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung und Marketing bestimmt weitere Ideen einbringen kann, freut sich OB Harry Mergel. Der 43-jährige Heilbronner Baasch studierte zunächst in Augsburg Sozioökonomie, 1997 wechselte er an die Technische Universität Kaiserslautern. Dort legte der Familienvater 2005 seinen Abschluss als Diplom-Ingenieur der Raum- und Umweltplanung ab. Von 2006 bis 2015 war er als Projektleiter bei der Stadtinitiative Heilbronn e.v. für die Innenstadtentwicklung verantwortlich. (kn) Vornam bleibt bis 2023 Intendant Vorzeitige Verlängerung Axel Vornam bleibt bis 2023 Intendant des Theaters Heilbronn. Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung für die vorzeitige Verlängerung des ursprünglich bis 2018 laufenden Vertrages mit dem 59-Jährigen. Ich freue mich, dass Axel Vornam auch in den kommenden Jahren dem Heilbronner Theater als Intendant erhalten bleibt, erklärt OB Harry Mergel. Seit 2008 leite Vornam das Theater erfolgreich und habe es seither rasant weiterentwickelt. So wurde unter seiner Leitung mit dem Jungen Theater in der Boxx eine neue Sparte gegründet. Zudem hat er das internationale Festival für zeitgenössischen Tanz - Tanz! Heilbronn - ins Leben gerufen. Auch erfolgreiche Kooperationen, zum Beispiel mit dem Württembergischen Kammerorchester oder der experimenta initiierte Vornam. Die künstlerische Profilierung schlägt sich nicht zuletzt auch in um 20 Prozent gestiegenen Zuschauerzahlen nieder. (red) Großbaustelle im Zeitplan Füger-/Weipertstraße und Karl-Nägele-Brücke - Anliegerfirmen gut erreichbar Von Anton Philipp Knittel Rund 22 Millionen Euro fließen derzeit in den Ausbau der Füger- /Weipertstraße, den Neubau der Vorlandbrücke und die Verbreiterung der Karl-Nägele-Brücke von bisher drei auf vier Fahrspuren. Auf beiden Brückenseiten werden Fußgänger- und Radwege angehängt, die Brücke selbst muss für den Ausbau verstärkt werden. Der Straßen- und Brückenausbau in diesem Bereich ist derzeit eine der größten Verkehrsbaumaßnahmen in der Stadt. Und das Wichtigste: Die Arbeiten sind im Kosten- und Zeitplan, sagte Bürgermeister Wilfried Hajek bei einem Vororttermin vor einigen Tagen. Unmittelbar nach der Freigabe der neuen Bleichinselbrücke haben Anfang November die Arbeiten an dem rund einen Kilometer langen Abschnitt der Füger-/Weipertstraße begonnen. Sie werden bis Ende Juni 2017 abgeschlossen sein. Da die Arbeiten unter Verkehr erfolgen müssen, werden sich die Verkehrsführungen bis zur Fertigstellung mehrfach ändern. So werden, wenn der westliche Teil der Edisonstraße fertig ist, der östliche Teil gesperrt, der Verkehr auf die westliche Seite geleitet und die Gottlieb-Daimer-Straße fertigstellt. Ähnlich läuft der Bauabschnitt in der Fügerstraße: Wenn der südliche Teil fertig ist, folgt der nördliche Abschnitt und der Verkehr fließt über den südlichen Teil. Wir achten darauf, dass die Fachmärkte in diesem Bereich gut erreichbar bleiben und justieren wenn nötig nach, betonte Christiane Ehrhardt, Leiterin des Amts für Straßenwesen. Die Verbreiterung der Karl- Nägele-Brücke und der Ausbau der Straßen, die bis zu 30000 Fahrzeuge täglich aufnehmen müssen, ist notwendig, da für die Herstellung des Uferparks westlich des Neckars die dortige Kalistraße entfallen wird. Die Führung der Bundesstraße B39 wird nach Schließung der Kalistraße künftig über die ausgebaute Füger-/Weipertstraße und Karl-Nägele-Brücke erfolgen. Unter Volldampf gehen die Arbeiten an der Füger-/Weipertstraße sowie an der Karl-Nägele-Brücke voran: Maßnahmen, die für die BUGA und das Quartier Neckarbogen notwendig sind. Foto: Kimmerle/Stadtarchiv Heute schon getrennt? Ab Montag, 27. Juni - Faltblatt zur Bioabfallsammlung wird zugestellt Ab Montag, 27. Juni, verteilen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn an alle Haushalte einen ansprechend gestalteteten Flyer zur getrennten Bioabfallsammlung. Ziel ist es, alle Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, Bioabfälle in der braunen Tonne zu sammeln. Wir haben uns bewusst für einen Flyer in auffälliger Form entschieden, um das Thema interessant zu vermitteln, sagt Markus Hohmann, Abteilungsleiter Abfallentsorgung bei den Entsorgungsbetrieben. So werden die Faltblätter in durchsichtigen Briefumschlägen zugestellt. Zu sehen ist der Deckel einer Biotonne, auf dem das Motto Heute schon getrennt? zu lesen ist. Klappt der Leser diesen Deckel auf, so erhält er Infos zu Sammelbehältern und eine Liste mit kompostierbaren Abfällen aus Küche und Garten. Trotz der bundesweiten Verpflichtung zum getrennten Sammeln von Bioabfällen landen immer noch zu viele dieser Abfälle im Restmüll. Bioabfälle sind aber zu schade zum Verbrennen, die Kompostierung ist billiger und führt Nährstoffe in den Naturkreislauf zurück, betont Hohmann. (bra) INFO: Ein Bestellformular für die Biotonne ist im Internet unter www.heilbronn.de eingestellt. Weitere Informationen gibt es bei der Abfallberatung unter Telefon 07131/56-2951. umfrage Wie gefällt Ihnen das Fandorf auf der Theresienwiese? Momentan dreht sich alles um die Fußball-EM - auch im Heilbronner Fandorf. Die Stadtzeitung hat sich dort umgehört. Antonio Pagano (15), Schüler, Heilbronn Auch wenn mal weniger Zuschauer da sind, bietet das Fandorf eine tolle Atmosphäre. Allerdings ist die Stimmung umso besser, je mehr Zuschauer da sind. Ich werde auf jeden Fall alle Italienspiele im Fandorf anschauen. Oleg Huber (35), Schlosser, Heilbronn An und für sich ist das Fandorf schön aufgebaut, jedoch vermisse ich kostenlose Sitzgelegenheiten. Das Angebot an Getränken ist wirklich sehr groß. Ich hoffe, dass es während des Spiels nicht regnen wird. Jason Huber (7), Schüler, Heilbronn Optisch macht das Fandorf ganz schön was her. Dass so viele Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, finde ich cool. Wenn viel los ist, sehe ich jedoch als Kind leider nicht immer so gut. Ich hoffe aber sehr, dass mein Papa mich nächstes Mal wieder mitnimmt, wenn er aufs Fandorf geht. Irina Mazajkin (16), Auszubildende, Heilbronn Die Stimmung hier ist großartig. Es gibt viele verschiedene Speisen und Getränke, da ist für jeden Geschmack etwas dabei. Sehr gerne komme ich wieder, weil ich mir alle Spiele der deutschen und russischen Mannschaft im Fandorf anschauen möchte. Text und Fotos: Atessa Ehler

Seite 6 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Donnerstag, 23. Juni 2016 interview Erosionsschutz dank Ackerrandstreifen Die zuletzt starken Regenfälle haben vielerorts Schlammlawinen von Äckern in Wohngebiete rollen lassen. Die Stadtzeitung hat Jürgen Hetzler vom Grünflächenamt zur Bedeutung von Ackerrandstreifen als Schutz gegen Bodenabtrag befragt. Was bewirken die Ackerrandstreifen bei Unwettern? Hetzler: Auf Feldern mit Gefälle kommt bei starkem Regen leicht die oberste Schicht des kostbaren Mutterbodens ins Rutschen. Je nach Lage findet er sich dann als Schlamm auf Feldwegen oder in Wohngebieten. Begrünte Ackerrandstreifen schützen vor dem Wegschwemmen und leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, sondern auch zum Bodenschutz. Sind in Heilbronn alle kritischen Lagen durch solche Streifen geschützt? Hetzler: Viele, aber noch nicht alle. Wir haben 1993 die ersten Streifen angelegt. Heute bilden sie ein grünes Netz von 216 Kilometern Länge und eine Fläche von 74 Hektar, das entspricht etwa 104 Fußballfeldern. Damit ist Heilbronn vorbildlich. Wie werden die Streifen bepflanzt? Hetzler: Auf den Streifen werden Gräser-Kräuter-Mischungen ausgebracht und Glatthaferwiesen, seltene Hecken und Obstbäume gepflanzt. So tragen die Streifen auch zu einer Auflockerung des Landschaftsbildes in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Feldflur bei. Nicht zu vergessen der Artenschutz, denn viele Insekten und Vogelarten finden in den Streifen Schutz und Nahrung. Andererseits nehmen die Streifen den Bauern zu bewirtschaftende Fläche weg. Hetzler: Ja, allerdings gibt es Entschädigungen - pro Hektar 1250 Euro für Grünstreifen und 1740 bis 2900 Euro, wenn Obstbäume oder Hecken gepflanzt werden. Hinzu kommt der Schutz der Bodens, der ja die kostbarste Ressource ist. Interview: Claudia Küpper Neubürger unterwegs Heilbronn vom Neckar aus kennenlernen Rund 400 Neubürgerinnen und Neubürger folgten kürzlich der Einladung von OB Harry Mergel zu einer Schifffahrt als alternativer Stadtbesichtigung. Bei strahlendem Sonnenschein legten die Schiffe Neckarbummler und Fee an der Götzenturmbrücke über den Neckar- Altarm in Richtung Hafen ab. Die beiden Stadtführerinnen Birgit Nöthen und Edith Süßenbach begleiteten die Neu-Heilbronner und erklärten alles Wissenswerte rund um Heilbronn sowie die entstehende BUGA. Zum Auftakt hatte OB Mergel im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie eine Präsentation gezeigt: Von der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Heilbronn über den Ausbau der Stadtbahn und die Schwerpunkte Wohnen, Bildung, Stadt am Fluss bis zur BUGA reichten die Themen. Nach den vielen Highlights räumte Mergel auch ein, dass es selbst in Heilbronn mal Probleme geben könnte. Die Verwaltung tue aber alles, um sie schnell auszuräumen. Im Anschluss an diese Einführung ging es in Richtung Neckar: Birgit Nöthen und Käthchen Lea Marino begleiteten den Zug der Neubürger zum Schiffsplatz. Stars des nachmittäglichen Umzugs waren zwei junge Leute, die den Weg behände auf Einrädern zurücklegten... (itz) Hotel an Harmonie Ausstellung mit Wettbewerbsergebnissen Beim Projekt Hotelbau am Stadtgarten geht es voran: Nachdem am Freitag, 24. Juni, in der Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb die Preissieger ermittelt werden, können Interessierte von Samstag, 25. Juni, bis Mittwoch, 29. Juni, alle 15 Hotelmodelle der Architekten in der ehemaligen Harmonie-Gaststätte (Eingang vom Stadtgarten aus) besichtigen. Dort startet auch die nächste Phase der Bürgerbeteiligung: Die Besucherinnen und Besucher können im Rahmen der Ausstellung Kommentare zu den verschiedenen Modellen auf dort ausliegenden Formularen abgeben. Besonders interessant sind die Anmerkungen zu den Preissiegern: Diese werden auch dem Gemeinderat zugänglich gemacht. Eröffnet wird die Ausstellung am Samstag, 25. Juni, um 11.30 Uhr mit einer Führung. Insgesamt können die Modelle in folgenden Zeiten besichtigt werden: Tage und Zeiten Samstag, 25. Juni: 11.30 bis 18 Uhr Sonntag, 26. Juni: 13 bis 15 Uhr Montag, 27. Juni: 8 bis 11 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr Dienstag, 28. Juni: 8 bis 11 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr Mittwoch, 29. Juni: 15 bis 19 Uhr Hier soll demnächst gebaut werden: Das Baufeld des künftigen Hotels beim Konzert- und Kongresszentrum Harmonie. Foto: Popp Als Abschluss wird eine Führung mit dem Wettbewerbsbetreuer, dem früheren Hochbauamtsleiter Dirk Vogel, am Mittwoch, 29. Juni, um 18 Uhr angeboten. Die Teilnahme an den Führungen ist kostenfrei. (itz) INFO: Infos zur Ausstellung unter E-Mail: buergerbeteiligung@stadt-heilbronn.de oder Telefon 07131/56-2728 bei der Stabsstelle Partizipation und Integration. Käthchen Lea Marino begleitete die Neubürger auf ihrem Weg von der Harmonie zum Schiffsplatz, wo es zu Wasser weiterging. Foto: Britzke Leitstelle wird umgebaut Co-Finanzierung mit DRK und Landkreis Heilbronn Die Integrierte Leitstelle (ILS) ist der erste Ansprechpartner in Unfallsituationen - schnelles Handeln kann oft lebensrettend sein. In Heilbronn stehen nun Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen bei der ILS an. Dabei werden drei zusätzliche Disponentenarbeitsplätze sowie zwei Annahmeabfrageplätze für Großschadenslagen geschaffen. Zudem wird die Anordnung der Leitstellentische neu organisiert und somit optimiert. Auch im Bereich der Medientechnik tut sich einiges: Unter anderem sorgen neue Monitore und die Erweiterung der Leitstellensoftware dafür, dass die ILS technisch auf dem neuesten Stand ist. Die geplanten Gesamtkosten für die Umbau- und Erweiterungsarbeiten betragen rund 790 000 Euro. Durch eine Co- Finanzierung entfallen davon 395 000 Euro auf das DRK sowie jeweils rund 198 000 Euro auf die Stadt und den Landkreis Heilbronn. Im Sommer dieses Jahres werden die Arbeiten voraussichtlich ausgeschrieben und vergeben. Für das letzte Quartal 2016 sind dann die Umbaumaßnahmen der ILS vorgesehen. Sie erfolgen im laufenden Betrieb. (stp) Offene Diskussion Neue Flüchtlingsunterkunft in Mönchseestraße Zwei neue Flüchtlingsunterkünfte sollen dazu beitragen, dass die provisorische Unterbringung in vier Mehrzweckhallen schrittweise aufgelöst und Räumlichkeiten für den Fall eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen vorgehalten werden können. Derzeit werden die Gebäude der Mönchseestraße 83 85 umgebaut. Ab Herbst sollen hier bis zu 120 Flüchtlinge einziehen. Zudem wird es Räume für Sprachkurse, Gemeinschaftsangebote und ehrenamtliche Tätigkeiten geben. An einem Infoabend mit über 200 Besuchern stellten Vertreter der Stadt das Projekt vor. In teils heftigen Beiträgen äußerten Bürger Ängste vor einer steigenden Kriminalität durch Flüchtlinge. Wir bringen hier nur Familien und Einzelpersonen unter, die wir bereits kennen, unterstrich Sozialamtsleiter Achim Bocher. Bürgermeisterin Agnes Christner betonte die bisherigen positiven Erfahrungen. Auch dank der über 400 ehrenamtlichen Helfer. Deutlich positionierten sich Schüler der umliegenden Gymnasien. Sie wollen sich wie die Friedensgemeinde auch in die Flüchtlingsbetreuung einbringen. (aci)

Donnerstag, 23. Juni 2016 BÜRGERENGAGEMENT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 7 Rettungshundestaffel Unterland e.v. - Vier Pfoten für die Menschen Voller Einsatz für die Zerrwurst Die Zwei- und Vierbeiner der Rettungshundestaffel Unterland e.v. riskieren viel, um anderen zu helfen Von Stefanie Popp Etwas zaghaft schnüffelt Kayla im Gestrüpp, ein paar Schritte zurück, dann doch wieder zur gleichen Stelle - hier muss es sein. Noch traut sich die Golden Retriever Hündin nicht so recht, zum Sprung anzusetzen. Ein ermunterndes Komm, Kayla! ihres Frauchens Katharina Dietz reicht dann aber aus: Kayla springt beherzt ins dornige Gebüsch, um nur Sekunden später anzuschlagen. Sie hat die vermisste Person gefunden. Es ist Dienstagabend, nach und nach trudeln die Mitglieder der Rettungshundestaffel (RHS) Unterland e.v. auf dem Übungsgelände ein. Der leichte Regen stört niemanden, festes Schuhwerk gehört zur Grundausstattung. Wie auch Ehrgeiz und Durchhaltevermögen - bei Zwei- sowie Vierbeinern. Denn die Ausbildung zum Hundeführer mit einsatzfähigem Hund dauert zwei bis drei Jahre. Idealerweise beginnt sie beim Hund im Welpenalter - wie im Falle von Kayla. Deren 23- jährige Besitzerin Katharina Dietz ist seit zwei Jahren Mitglied der RHS, seit 2015 gemein- sam mit ihrer Hündin. Ich will Menschen retten - das ist mir wichtig. Denn ich denke, dass sich heute zu wenige für andere engagieren, begründet sie ihr ehrenamtliches Engagement. Die Trainingsstunden machen natürlich auch viel Spaß. Wenn Kayla Fortschritte macht, bin ich sehr stolz auf sie, erzählt Dietz. Und Fortschritte macht die eineinhalbjährige Hündin stetig! Übungen im Wald, bei denen - wie am Anfang gezeigt - andere Ehrenamtliche als Versteckpersonen einspringen und sich im Dickicht verbergen, meistert Kayla inzwischen mit Bravour: Nach kurzer Zeit hat sie die vermeintlich Vermissten aufgespürt und zeigt dies durch Bellen an. Im Einsatzfall könnten sich die Hundeführer dann um die Gefundenen kümmern. Zusammenhalt und Teamarbeit Bei einem Verein wie der Rettungshundestaffel, bei dem es immer wieder zu brenzligen Situationen kommt, in denen es teils um Leben und Tod geht, spielt das gegenseitige Vertrauen eine wichtige Rolle. Auch Bettina Hohn, geprüfte Hunde- Kalle in voller Montur: Die neonfarbene Kenndecke ist bei Einsätzen für die Hunde überlebenswichtig. Hat Kalle die gesuchte Person gefunden, zeigt er es durch lautes Bellen an. Fotos: Popp/Rettungshundestaffel Vier zweibeinige und zwei vierbeinige Mitglieder der Rettungshundestaffel (v. l.): Christian Esenwein, Bettina Hohn, Fabian Schmitt, der Kleine Münsterländer Kalle, Katharina Dietz und Golden Retriever Hündin Kayla. Opfer, den Einsatzassistenten Esenwein, findet der Münsterländer schließlich auch. Zur Belohnung gibt es Leckerli und sein heißgeliebtes Spielzeug, die Zerrwurst. Die Hunde und Hundeführer sind ein Hauptbestandteil des Vereins. Aber auch ohne Vierbeiner kann man sich ehrenamtlich engagieren - so wie Christian Esenwein und Fabian Schmitt. Als ausgebildete Einsatzassistenten haben sie verantwortungsvolle Aufgaben: Während des Einsatzes sind wir für den Funkverkehr zuständig und koordinieren das Team, erklärt der 34-jährige Esenwein. Besonders bei Einsätzen in unbekanntem Gelände sind die Einsatzassistenten unerlässlich. Und während des Trainings steht man als Opfer zur Verfügung, erklärt der 25- jährige Schmitt und spielt auf die Suchübungen an, bei denen sie Vermisste mimen. Trotz vieler schöner Seiten: Die Mitgliedschaft bei der RHS ist kein leichtes Ehrenamt, sie fordert viel Bereitschaft und Engagement. Die Einsätze kommen überraschend - die Ehrenamtlichen müssen ausrücken, wenn sie gebraucht werden. Demenzkranke oder Suizidgefährführerin mit Münsterländer Kalle, weiß das zu schätzen: Teamarbeit und Gemeinschaft werden bei uns groß geschrieben, betont die 44-Jährige. Keiner kann ohne den anderen, Einzelkämpfer gibt es nicht. Dass man sich für eine gute Sache engagiert, ist ein weiterer Pluspunkt. Seit sieben Jahren ist Hohn als Ehrenamtliche für die RHS im Einsatz. Der vierjährige Kalle kam im Welpenalter dazu und ist mittlerweile geprüfter Rettungshund. Bei Kalle war klar: Er ist etwas durchgeknallt und braucht viel Beschäftigung. Da hat sich die Ausbildung in der Hundestaffel angeboten, schmunzelt die Hundeführerin. Erfolg trotz anfänglich falscher Fährte Was Kalle so kann, demonstriert er eindrucksvoll auf dem Übungsgelände. Die Aufgabe: Versteckperson Christian Esenwein unter all dem Schutt auffinden. Auf Befehl seines Frauchens sucht der Münsterländer das unwegsame Areal ab. Schon nach kurzer Zeit erklingt sein markantes Bellen: Kalle ist fündig geworden! Allerdings nicht auf dem Übungsplatz - sondern im benachbarten Wald: Dort versteckt sich ein weiteres Mitglied der Staffel für das Training eines anderen Hundes. Kalle hat diese Fährte durch den Wind fälschlicherweise zuerst aufgenommen und schlägt natürlich an, sobald er bei der Person ist. Belohnt wird Kalle für diesen Fund nichtsdestotrotz, hat er seine Aufgabe doch korrekt ausgeführt. Das richtige dete werden oft mithilfe der RHS gesucht, auch im Ausland waren Mitglieder bereits im Einsatz: zum Beispiel im April 2015 in Nepal auf der Suche nach verschütteten Erdbebenopfern. Rund 25 Einsätze pro Jahr kommen so zusammen, oft mitten in der Nacht. Natürlich frage ich mich manchmal, wenn ich nachts rausgeklingelt werde: Warum mache ich das eigentlich?, gesteht Esenwein. Aber sobald wir im Einsatz erfolgreich sind und Vermisste finden, ist das Entschädigung genug, ergänzt Schmitt. Denn ein Erfolgserlebnis im Einsatz, wenn sie Menschen helfen können, so sind sich alle Ehrenamtlichen einig, ist mit das Schönste an diesem Ehrenamt. INFO: Die RHS Unterland ist die älteste deutsche Rettungshundestaffel. 30 Hunde, davon 15 geprüfte, sowie 110 Ehrenamtliche gehören zum Team. Zwei Mal pro Woche wird trainiert. Wer den Verein unterstützen möchte, meldet sich beim Vorsitzenden Günter Baumann per Telefon 07131/571756 oder E-Mail: vorstand@rhs-unterland.de. Weitere Infos: www.rhs-unterland.de.

Seite 8 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEN STADTTEILEN Donnerstag, 23. Juni 2016 vorort Neuer Kindergarten Sontheim Bis April 2018 entsteht für rund 3,8 Millionen Euro in der Robert-Bosch-Straße ein neuer Kindergarten. Der Bauund Umweltausschuss hat vor Kurzem den Entwurf und die Kostenberechnung genehmigt. Demnach kann ab Februar 2017 mit dem Bau des eingeschossigen Gebäudes begonnen werden. In der Einrichtung können 70 über Dreijährige und 20 unter Dreijährige betreut werden. (ehl) Neues Wohngebiet Biberach In der Brunnenstraße und in der Wilhelm-Flinspach- Straße im nordwestlichen Biberach kann nun auf der bisher ungenutzten gewerblichen Fläche neuer Wohnraum entstehen. Den hierfür nötigen Bebauungsplan hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen. Danach können auf der 2600 Quadratmeter großen und in Privatbesitz befindlichen Fläche Einzel- und Doppelhäuser gebaut werden, die in der Regel zwei Vollgeschosse haben werden. Dadurch soll eine Bebauungslücke in der Brunnenstraße geschlossen werden. (ehl) Linie 13 fährt neue Route Böckingen Die Linie 13 hält jetzt auch an der Neuen Mitte Böckingen, am Ziegeleipark und am Westfriedhof. Der Kleinbus fährt neuerdings nicht mehr in die Innenstadt, sondern biegt nach der Haltestelle Grünewaldschule ab über Sonnenbrunnen, Ludwigsburger Straße und Heuchelbergstraße zum Ziegeleipark und danach weiter zum Westfriedhof. Das bisherige Fahrangebot bleibt weiterhin erhalten, allein die Fahrzeiten wurden angepasst. (red) Neue Kindertagesstätte Böckingen In der Blumenstraße soll für 2,61 Millionen Euro bis Frühjahr 2017 eine neue Kindertagesstätte sowie ein neues Wohnbaugrundstück entstehen. Hierzu hat der Gemeinderat kürzlich den neuen Bebauungsplan Kindertagesstätte Blumenstraße beschlossen. Auf 1520 Quadratmetern wird ein zweigeschossiges Flachdachgebäude inklusive eines circa 700 Quadratmeter großen Spiel- und Bewegungsbereichs errichtet. Zur Finanzierung der Maßnahme soll das bisherige Kindergartengebäude, welches nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, als Wohnbaufläche verkauft werden. Zudem rechnet die Stadt mit weiteren Zuschussmitteln. (ehl) Über 90 Menschen kamen zum Infoabend der Stadt zur neuen Flüchtlingsunterkunft in der Neckargartacher Straße in Böckingen. Im Herbst soll der Standort bezogen werden. Foto: Ühlin Flüchtlingsunterkunft in Böckingen Stadt informierte über Standort in der Neckargartacher Straße Verkehr und Hallen im Blick Bezirksbeirat Frankenbach stellt Anträge für Haushaltsberatung 2017/2018 Neben einer neuen Unterkunft in der Innenstadt (s. auch Seite 6) richtet die Stadtverwaltung in der Neckargartacher Straße 72 eine weitere Flüchtlingsunterkunft ein. Zwei Stockwerke und ein Halbkellergeschoss hat sie dafür angemietet. Seit Jahresbeginn hat sich die Lage zwar entspannt. Wir haben aber keine verlässlichen Prognosen, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, erläuterte Bürgermeisterin Agnes Christner beim Infoabend in der Turnhalle der Grünewaldschule. Anfang Juni lebten in Heilbronn rund 1350 Flüchtlinge, darunter 900 Menschen aus Syrien und dem Irak, Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. 15 Prozent der Heilbronner Flüchtlinge sind derzeit noch provisorisch in Mehrzweckhallen untergebracht. Um diese schrittweise aufzulösen und Kapazitäten für einen möglichen erneuten Anstieg der Flüchtlingszahlen zu schaffen, werden in der Neckargartacher Straße ab Herbst bis zu 150 Flüchtlinge einziehen. 100 Menschen, Familien und Einzelpersonen, kommen aus anderen städtischen Standorten, erklärte Sozialamtschef Achim Bocher. Zudem bündelt die Stadt dort die Erledigung der Formalitäten und Informationen für alle neu nach Heilbronn kommenden Flüchtlinge. Bis zu 50 Neuankömmlinge verbringen deshalb jeweils rund zwei Wochen dort, bis sie Sieben Anträge hat der Frankenbacher Bezirksbeirat parteiübergreifend für den Haushaltsplan 2017/2018 angemeldet. Ende des Jahres wird der Gemeinderat entscheiden. Ganz oben auf der Liste des zehnköpfigen Frankenbacher Gremiums steht als Dauerbrenner die Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Verlängerung der Saarlandstraße. Zur Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt Frankenbach sei dies dringend erforderlich, heißt es in der Begründung des Antrages. Ebenfalls um den Verkehr geht es beim Antrag für einen neuen Kreisverkehr, der im Kreuzungsbereich Saarbrückener Straße/Dörnle/Leintalstraße errichtet werden soll. Der neue Kreisel sei zur Verringerung des langen Rückstaus in diesem Bereich in Richtung Böckingen/Saarbrückener Straße notwendig und sinnvoll. Damit der Mehrzweckraum in der Leintalhalle wieder von Veranstaltern als Versammlungsstätte genutzt werden kann, wünscht sich der Bezirksbeirat entsprechende bauliche Maßnahmen im Brandschutz. Insbesondere müsse ein Notausgang im Mehrzweckraum geschaffen werden. Für die Gemeindehalle fordert das Gremium verschiedene Schönheitsreparaturen wie einen neuen Anstrich der Holzfassade von Bühne und Seitenwänden sowie die Erneuerung des Tors zum Stuhllager. Auch die bisherige mobile Leinwand soll durch einen stationären Einbau auf andere Standorte verteilt werden. Hierfür werden für städtische Mitarbeiter zudem Büros eingerichtet. Auch am neuen Standort setzt die Stadt auf hohe Sicherheits- und Betreuungsstandards mit Sozialarbeitern und einem Sicherheitsdienst, der nachts und am Wochenende im Einsatz ist. Der Böckinger Ökumenische Freundeskreis für Flüchtlinge unterstützt ehrenamtlich und warb am Infoabend um weitere Helfer. Thema war zudem, wie der Betrieb des Flüchtlingswohnheims und der im Gebäude ansässige Fitnessclub vereinbar sind. Die Stadt sicherte in Gesprächen zu, ein gutes Miteinander von Sportlern und Flüchtlingen zu gewährleisten. (aci) ersetzt werden. Nachdem inzwischen der Sanitärbereich sowie die Brandschutzmaßnahmen in der Gemeindehalle umgesetzt wurden, wünscht sich das Gremium, dass auch die übrigen Sanierungsarbeiten etwa an Fenstern oder in der Küche erfolgen. Zudem unterstützt der Bezirksbeirat eine private bürgerschaftliche Initiative zur Aufstellung eines offenen Bücherschrankes. Er könnte im Bereich des Rathausplatzes zur Verfügung gestellt werden. Beantragt wird zudem die Reparatur beziehungsweise Erneuerung der Außenbeleuchtung im Leinbachpark. Denn die Lampen seien ständig defekt und teils durch Vandalismus beschädigt. (aci) Büro als kleine Zentrale Viktor Rezlaw aus Böckingen Ich bin für fast alles zuständig, erklärt Viktor Rezlaw gleich zu Beginn mit einem Augenzwinkern. Damit spielt der 63-Jährige auf sein breites Aufgabenspektrum als Hausmeister in Böckingen an: Die Grünewaldschule und die Neckartalschule fallen mit den dazugehörigen Sportanlagen in seinen Zuständigkeitsbereich wie auch der benachbarte Kindergarten. Sein Büro in der Grünewaldschule dient dem gelernten Elektriker als eine Art persönliche Zentrale: Hier erledigt er die Schreibtischarbeit, die der Beruf so mit sich bringt, und koordiniert die Arbeiten. Sonst ist er viel in den Schulen und Hallen unterwegs und sorgt überall für Ordnung. Dass alles funktioniert und alle zufrieden sind, ist mir am wichtigsten, betont Rezlaw. Seit 14 Jahren arbeitet der Böckinger bereits als Hausmeister. Zuvor war er jahrelang als Kraft- und Busfahrer auf den Straßen dieser Welt unterwegs. Auch bei der städtischen Verwaltung ist der vierfache Vater und siebenfache Großvater kein Unbekannter: Von 2001 bis 2002 arbeitete er beim Betriebsamt, bevor er 2002 schließlich den Hausmeister- Posten übernahm. Am Anfang war ich recht unsicher, ob der Berufswechsel wirklich klappt, erzählt Rezlaw. Aber jetzt kann ich sagen: Ich habe es geschafft! Unterstützt wurde er dabei tatkräftig von seinen Kollegen, dem Lehrerkollegium und der Schulleitung, für die der Böckinger voll des Lobes ist: Der Umgang mit den Lehrern und Schülern ist sehr gut. Alle helfen zusammen, und wenn etwas gebraucht wird, kommen die Lehrer zu mir. Es ist wirklich perfekt! (stp) Auf ihn ist stets Verlass: Hausmeister Viktor Rezlaw. Foto: Popp

Donnerstag, 23. Juni 2016 SERVICE & FREIZEIT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 9 Innenstadt als Gartenparadies Rosenmarkt Der Platz am Bollwerksturm verwandelt sich beim sechsten Heilbronner Rosenmarkt am Samstag, 2. Juli, und Sonntag, 3. Juli, in eine grüne Oase. Neu sind die verlängerte Öffnungszeit bis 22 Uhr am Samstagabend sowie eine zusätzliche Bühne hinter der Eissporthalle. Livemusik, Palmen, Sekt und natürlich Rosen in allen Variationen erwarten die Besucher am ersten Juliwochenende. Rund 80 Aussteller bieten beim Kunsthandwerkermarkt auch außerhalb der Pflanzenwelt eine große Vielfalt mit Produkten wie Rosenseife, Rosenstoffe oder auch Gartendekoration. Die Verknüpfung zwischen dem blühenden Rosenmarktgelände und der BUGA schaffen Baustellenführungen am Samstag und Sonntag, die um 13, 14 und 15 Uhr auf dem Gelände des Rosenmarkts starten. (red) INFO: www.heilbronn-marketing.de. mitgerätselt Hollywood ungeschminkt Zwei Mal zwei Eintrittskarten In der neu eröffneten Ausstellung Sam Shaw. Hollywood ungeschminkt zeigen die Städtischen Museen in der Kunsthalle Vogelmann über 130 Porträts, Dokumentationen und Fotoreportagen. Shaws bekanntestes Werk ist das Bild einer Dame im weißen Kleid über einem Lüftungsschacht. Wie heißt diese Blondine? Wir verlosen zwei Mal zwei Karten zur Ausstellung. Einsendeschluss ist Dienstag, 28. Juni: Pressestelle, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn, E-Mail: pressestelle@stadt-heilbronn.de, Fax: 07131/56-3169. In seinem ersten EM-Spiel traf das deutsche Team in diesem Jahr auf die Ukraine. Das wussten Norbert Hildebrandt und Sven Figula. (ehl) abfallaktuell Abfallberatung und Deponie Am Donnerstag, 30. Juni, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abfallwirtschaft der städtischen Entsorgungsbetriebe wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung nicht erreichbar. An diesem Tag ist das Telefon der Abfallberatung ganztätig nicht besetzt, auch die Deponie Vogelsang bleibt geschlossen. Der Recyclinghof Heilbronn- Ost ist jedoch zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Altpapiersammlung Am Samstag, 2. Juli, findet in Horkheim eine Bündelsammlung für Altpapier statt. Sammler ist die Evangelische Kirchengemeinde Horkheim. Gesammelt werden Kartonage, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Prospekte, Kataloge und ähnliche Papiere, mit einer Paketschnur gebündelt. Bitte keine Kunststofftüten zum Verpacken verwenden. Die Altpapierbündel müssen ab 8 Uhr am Straßenrand bereitliegen. (red) Theater DON QUIJOTE Schauspiel von Michael Bulgakow. 24. und 29. Juni und 1. Juli, 19.30 Uhr, Großes Haus. IM NETZ Schauspiel von Tim Staffel. 25. Juni, 20 Uhr, 27. Juni, 11 Uhr, 28. Juni, 10 Uhr, Boxx. DIE KATZE AUF DEM HEISSEN...... Blechdach. Schauspiel von Tennessee Williams. 26. Juni, 15 Uhr und 28. Juni, 19.30 Uhr, Großes Haus. BIS SPÄTER Theaterstück für die Allerkleinsten von Bernhard Studlar. 29. und 30. Juni, 1. Juli, 10 Uhr, Boxx. THEATERFÜHRUNG Anmeldung an der Theaterkasse. Montag, 4. Juli, 18 Uhr, Großes Haus Foyer. MÉDÉE Oper von Luigi Cherubini. Dienstag, 5. Juli, 19 Uhr, Großes Haus. terminplaner THE ROCKY HORROR SHOW Musical von Richard O Brien. Mittwoch, 6. Juli, 19.30 Uhr, Großes Haus. Städtische Museen HOLLYWOODSTARS ZWISCHEN......Glamour und Alltag. Vortrag von Claude Sui. Donnerstag, 23. Juni, 18 Uhr, Kunsthalle Vogelmann. KURATORENFÜHRUNG......in der Ausstellung von Sam Shaw mit Kerstin Skrobanek. Donnerstag, 30. Juni, 18 Uhr, Kunsthalle Vogelmann. Stadtbibliothek INTERNETFÜHRERSCHEIN Schulung für Sieben- bis Zehnjährige. Anmeldung erbeten. Freitag, 24. Juni, 14 und 16 Uhr, Kinderbibliothek im K3. Dies & Das CITY-FLOHMARKT Paradies für Trödel-Fans. Samstag, 25. Juni, 10 bis 18 Uhr, Fußgängerzone. Öffentliche Zustellung Für Herrn Youssef Hathroubi zuletzt wohnhaft Großgartacher Straße 210, 74080 Heilbronn wurde am 02.06.2016, Az.: 2204.237897, eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz.Das Schriftstück kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Wollhausstraße 20, Zimmer 2.45, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Frau Göhrig. Amt für Familie, Jugend und Senioren -Unterhaltsvorschusskasse- Öffentliche Zustellung Für Frau Deutsch, Andrea zuletzt wohnhaft Weinsberger Str. 5/ 3, 74072 Heilbronn wurde eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der oben Genannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Der Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Gymnasiumstr. 44, 74072 Heilbronn, Frau Knebel, Zimmer 302 (3. OG), während der Sprechzeiten eingesehen werden. Amt für Familie, Jugend und Senioren Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt Heilbronn Nr. 13 Öffentliche Zustellung Für Herrn Araz Majeed Saeed Saaed zuletzt wohnhaft 74072 Heilbronn, Karlsruher Str. 15 wurden am 09.06.2016, Az.: 50/75.nk, vier Entscheidungen des Amtes für Familie, Jugend und Senioren getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Die Schriftstücke können innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Wollhausstraße 20, Zimmer 2.44, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Frau Nock. Amt für Familie, Jugend und Senioren, -Unterhaltsvorschusskasse- Für Herrn Davor Ivic zuletzt wohnhaft: Hölderlinstraße 6, 74074 Heilbronn Az.: 33.Z / HN-U 3739 vom 16.06.2016 Herrn Ciprian Vladulescu zuletzt wohnhaft: Heckenstraße 95/2, 74080 Heilbronn Az.: 33.Z / HN-T 8340 vom 09.06.2016 und 13.06.2016 Herrn Zygmunt Jozef Zajac zuletzt wohnhaft: Brückenstraße 1, 74078 Heilbronn Az.: 33.Z / HN-PJ 20 vom 01.06.2016 wurden Entscheidungen durch das Bürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde) getroffen. Öffentliche Zustellungen Da die derzeitigen Aufenthaltsorte der Obengenannten nicht bekannt sind, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung nach 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Der Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Bürgeramt - Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Heilbronn -, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn während der Dienstzeiten eingesehen werden. Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bürgeramt -Kfz-Zulassungsbehörde- Aufgrund der 10 und 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 14.06.2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/38 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 07A/26 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Rosenbergstraße 12 und 14 für das Flurstück Nr. 736. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 25.01.2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28.09.2015. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines Bebauungsplans Für den Bebauungsplan gelten die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 30.09.2015 und die Begründung vom 25.01.2016. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Verschattungsstudie und die Begründung liegen bei der Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit. Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hinweise: I. Ein Bebauungsplan, der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24.07.2000, GBl. S. 581). II. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen ( 44 Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414). III. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 dieses Hinweises gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316). Heilbronn, 15.06.2016 Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek, Bürgermeister

Seite 10 Amtsblatt Heilbronn Nr. 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 23. Juni 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) und 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden- Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1184) hat der Gemeinderat am 14. Juni 2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsätze des Kostenersatzes (1) Für Leistungen der Gemeindefeuerwehr wird Kostenersatz nach Maßgabe des 34 Abs. 1 FwG (Pflichtaufgaben bzw. Pflichteinsätze) und des 34 Abs. 2 FwG (Kannaufgaben bzw. andere Leistungen) erhoben. Kostenersatz wird nicht erhoben, soweit die Leistungen der Feuerwehr nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes unentgeltlich sind. Für Überlandhilfe bestimmt sich der Kostenersatz nach 26 Abs. 2 FwG; für Amtshilfe nach 34 Abs. 10 FwG bzw. den einschlägigen Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. (2) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr, auch wenn sie nicht unmittelbar mit einer Gefahrenverhütung oder Gefahrenbeseitigung zusammenhängen, wird Ersatz der Kosten verlangt. (3) Der Kostenersatzpflicht unterliegen weiterhin 1. die Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten, Materialien und Einrichtungen, soweit diese nicht für Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz erforderlich sind; 2. die Prüfung von Feuerschutzeinrichtungen und Geräten; 3. die Ausführung von Werkstattarbeiten; 4. die Brandsicherheitswache in Theatern, Versammlungsstätten, Ausstellungen, Zirkussen und sonstigen Veranstaltungen sowie auf Märkten; 5. Leistungen der Feuerwehr im Rahmen der Brandverhütungsschau. (4) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. (5) Durch die vorstehenden Bestimmungen werden Rechtsansprüche einzelner Personen nicht begründet. 2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung des Kostenersatzes ist verpflichtet 1. für Pflichteinsätze derjenige, von dem nach 34 Abs. 1 FwG Kostenersatz verlangt werden kann; 2. für andere Leistungen im Sinne des 34 Abs. 2 FwG, wer laut Gesetz Zahlungspflichtiger ist; 3. der Veranstalter oder der Auftraggeber der Brandsicherheitswache in den Fällen des 1 Abs. 3 Nr. 4, 4. im Übrigen der Auftraggeber oder der Verursacher der Leistung. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Die Kosten werden bei Leistungen auf der Basis des öffentlichen Rechts durch Verwaltungsakt festgesetzt. 3 Berechnung der Kosten (1) Die Kosten werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist, und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Zeitaufwand, Anzahl und Art der in Anspruch genommenen Angehörigen der Feuerwehr und Geräte berechnet. Dies gilt auch für die Kostenerstattung bei Amts- und Überlandhilfe. Hinsichtlich entstandener Kosten bei Überlandhilfe für die Gemeinden des Landkreises Heilbronn kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis eine Pauschalregelung getroffen werden. Die Kostensätze können, sobald sich die Berechnungsgrundlagen ändern, angepasst werden. (2) Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Die Brandsicherheitswachen werden stundenweise abgerechnet. Bei Tagessätzen wird jeder angefangene Kalendertag als voller Tag berechnet. (3) Bei Einsätzen setzen sich die Kosten zusammen aus 1. den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr; 2. Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge; 3. weiteren Kosten nach 34 Abs. 4 FwG. (4) Als Dauer des Einsatzes wird die Zeit der Abwesenheit vom Standort gerechnet. (5) Dem Kostenschuldner werden zusätzlich die Auslagen für Verbrauchsmaterial, verbrauchtes Wasser und andere Materialien zum Selbstkostenpreis (Neuwert oder Zeitwert) zuzüglich 10 % Verwaltungskosten berechnet. Gleiches gilt für die Abfallbeseitigungskosten. 4 Entstehung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Kostenschuld entsteht mit Beendigung der Leistung der Feuerwehr. (2) Die Kosten werden mit Bekanntgabe des Kostenbescheids an den Kostenschuldner zur Zahlung fällig. Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn 5 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn vom 14. November 2011 außer Kraft. Heilbronn, 16. Juni 2016 Bürgermeisteramt Harry Mergel, Oberbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrensund Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Absatz 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der zur Zeit gültigen Fassung). Anlage zur Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn - Kostenverzeichnis - Für die Leistungen der Feuerwehr werden folgende Kosten erhoben: 1. Personalkosten je Angehöriger der Feuerwehr und Stunde 1.1 Für einen Feuerwehrangehörigen im mittleren Dienst, für Leistungen im Werkstattbetrieb 50,00 EUR 1.2 Für einen Feuerwehrangehörigen im Leitungs- oder Führungsdienst 54,00 EUR 1.3 Für einen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 19,00 EUR 1.4 Bei Unfällen und Arbeiten mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern, für besondere Schmutzarbeiten wird für jeden tätigen Feuerwehrangehörigen einmalig ein Zuschlag in Höhe des Kostensatzes der Ziffer 1.1 erhoben (eine Stunde Reinigungszeit). 1.5 Taucher (einschließlich der Tauchausrüstung) 182,00 EUR 1.6 Einsatz unter Chemikalienschutzanzug und Atemschutzgerät 219,00 EUR 2. Kosten für Fahrzeuge (Ausrückekosten) je Fahrzeug und Stunde 2.1 Einsatzleitwagen ELW 1 34,00 EUR 2.2 Einsatzleitwagen ELW 2 162,00 EUR 2.3 Mannschaftstransportwagen MTW (bis 3,5 t zul. Gesamtmasse) 20,00 EUR 2.4 Kommandowagen 16,00 EUR 2.5 Mittleres Löschfahrzeug MLF / Löschfahrzeug LF 8/6 83,00 EUR 2.6 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 135,00 EUR 2.7 Löschgruppenfahrzeug LF 20 170,00 EUR 2.8 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 184,00 EUR 2.9 Vorausrüstwagen VRW 51,00 EUR 2.10 Rüstwagen RW 187,00 EUR 2.11 Gerätewagen Gefahrgut GW-G 146,00 EUR 2.12 Drehleiter DLA (K) 23/12 264,00 EUR 2.13 Gerätewagen Transport GW-T (bis 3,5 t zul. Gesamtmasse) 20,00 EUR 2.14 Gerätewagen Transport GW-T (über 3,5 t bis 9,0 t zul. Gesamtmasse) 25,00 EUR 2.15 Gerätewagen Transport GW-T (über 9,0 t zul. Gesamtmasse) 54,00 EUR 2.16 Wechselladerfahrzeug WLF 70,00 EUR 2.17 Kleineinsatzfahrzeug KEF 75,00 EUR 2.18 Feuerwehrkran FwK 170,00 EUR 2.19 Sonstige Sonderfahrzeuge (RW-ÖL, GW-Wasser, GW-Licht) 52,00 EUR 2.20 Wasserfahrzeuge (FwA-MZB, AB-Boot, FwA-RTB-Alu) 29,00 EUR 2.21 Abrollbehälter AB-Motor (AB-Großlüfter, AB-Sandsack/Energie) 67,00 EUR 2.22 Abrollbehälter AB-Atemschutz/Strahlenschutz 175,00 EUR 2.23 Sonstige Abrollbehälter, Anhänger, Kleinfahrzeuge 11,00 EUR 2.24 Überlandhilfe/Einsätze außerhalb des Stadtkreises Pauschalbetrag pro eingesetztem Feuerwehrangehörigen einschl. Fahrzeuggrundkosten, Kilometerkosten, Betriebskosten der Fahrzeuge und motorbetriebenen Aggregate und Pumpen für jede angefangene Einsatzstunde 20,00 EUR Pauschalbetrag pro eingesetztem Feuerwehrangehörigen für Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsatz für eine Stunde 10,00 EUR Pauschalbetrag pro angetretenem Feuerwehrangehörigen für eine Stunde 10,00 EUR Diese Kostensätze werden nur für den Regelbedarf verwendet. Besondere Aufwendungen (z.b. Atemschutzgeräte, Sonderlöschmittel, Messröhrchen, Einsatz von CSA) müssen von der anfordernden Gemeinde zusätzlich erstattet werden. 2.24 Amtshilfe Für Leistungen im Rahmen der Amtshilfe wird ein Pauschalbetrag pro eingesetztem Feuerwehrangehörigen einschl. Fahrzeuggrundkosten, Kilometerkosten, Betriebskosten der Fahrzeuge und motorbetriebenen Aggregate und Pumpen für jede angefangene Einsatzstunde berechnet. 20,00 EUR 3. Mietkosten Je Std. Je Tag 3.1 Feuerlöschgeräte - A- oder B-Saugschlauch 9,00 EUR - B- oder C-Druckschlauch 9,00 EUR - Verteiler 3,50 EUR - Strahlrohr 3,50 EUR - Übergangsstück 2,50 EUR 3.2 Beleuchtungsgeräte - Stromaggregat 5 kva 16,50 EUR - Stromaggregat 8 kva 20,00 EUR - Stromaggregat 14 kva 25,50 EUR - Stromaggregat 17/20 kva 31,00 EUR - Scheinwerfer bis 1000 Watt mit Stativ 2,50 EUR 10 EUR 4. Instandsetzung und Prüfung von Geräten 4.1 Prüfung tragbare Leitern - Schiebleiter 3-teilig 150,00 EUR - Schiebleiter 2-teilig 100,00 EUR - Steckleiter 4-teilig 50,00 EUR - Steckleiter 2-teilig 25,00 EUR - Hakenleiter 25,00 EUR - Klappleiter1 2,50 EUR 4.2 Prüfung sonstiger Geräte - gem. Ziffer 1.1 nach erforderlichem Zeitaufwand 5. Zentrale Atemschutz- und Schlauchwerkstatt 5.1 Leistungen der Zentralen Atemschutzwerkstatt Vollmasken - Reinigung, Desinfektion und Prüfung 24,20 EUR Vollmasken - Prüfung 15,80 EUR Wechsel Ausatemventilscheibe 8,30 EUR Wechsel Sprechmembran 8,30 EUR Pressluftatmer - Reinigung und Desinfektion 12,50 EUR Pressluftatmer - Sicht-, Dicht-, und Funktionsprüfung 23,80 EUR Pressluftatmer - Halbjahresprüfung 23,80 EUR Pressluftatmer - Sechsjahresprüfung 86,30 EUR Lungenautomat - Reinigung und Desinfektion; Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung 36,30 EUR Lungenautomat - Wechsel der Membran 12,50 EUR Lungenautomat - Sechsjahresprüfung 48,80 EUR Chemieschutzanzug - Reinigung u. Desinfektion 49,50 EUR Chemieschutzanzug - Prüfung 37,50 EUR Taucheranzug - Reinigung und Desinfektion 49,50 EUR Befüllen von Druckluftflaschen 200 und 300 bar bis 10 Liter 4,80 EUR - bei Flaschen größer 10 Liter je weiterer Liter Flascheninhalt 0,50 EUR Kohlendioxyd-Füllkosten - 150 g Flasche bis 1 kg 10,00 EUR - 1,5 kg Flasche 15,80 EUR - 2,0 kg Flasche 15,80 EUR - 3,0 kg Flasche 17,40 EUR - 5,0 kg Flasche 20,70 EUR - 6,0 kg Flasche 22,30 EUR - Je weiteres kg CO2 1,64 EUR - CO2-Patronen bis 400 g 14,10 EUR In den o.g. Beträgen sind die Kosten für das Kohlendioxyd einschl. Verwaltungskostenaufschlag von 10 % enthalten. Nippel oder Durchstoßscheiben werden getrennt berechnet. 5.2 Leistungen der Zentralen Schlauchwerkstatt Druckschlauch - reinigen, prüfen, trocknen Druckschlauch einbinden; pro Einband Druckschlauch flicken (Fleck vulkanisieren) Saugschlauch prüfen Zeichnen eines Schlauchs; pro Schlauch 6. Brandsicherheitswachen 23,10 EUR 23,10 EUR 31,50 EUR 23,10 EUR 4,50 EUR 6.1 Personalkosten je Angehöriger der Feuerwehr und Stunde 25,00 EUR 6.2 Für die Bereitstellung von Fahrzeugen auf Grundstücken der Stadt werden keine Kosten berechnet.

Donnerstag, 23. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt Heilbronn Nr. 13 Seite 11 7. Ausbildungslehrgänge 7.1 Für geschlossene Lehrgänge und Unterweisungen werden je Ausbilder und Stunde Personalkosten nach Ziffer 1.1 und 1.2 berechnet. 7.2 Benutzung der Atemschutzübungsanlage für die einmal jährlich durchzuführende Übung der Atemschutzgeräteträger der Gemeindefeuerwehren nach folgenden Sätzen: - bei Anmeldung eines kompletten Lehrgangs (16 Teilnehmer) 1.635,00 EUR - bei Anmeldung eines halben Lehrgangs (8 Teilnehmer) 817,50 EUR - bei Überschreiten der Höchstteilnehmerzahl bis maximal vier Teilnehmer bei einem kompletten Lehrgang / maximal zwei Teilnehmer bei einem halben Lehrgang werden die entstehenden Geräte- und Materialkosten gesondert berechnet; je Teilnehmer 74,90 EUR - bei Unterschreitung der Teilnehmerzahlen für komplette oder halbe Lehrgänge ist der vollständige Betrag für komplette oder halbe Lehrgänge zu entrichten. In den Beträgen für komplette oder halbe Lehrgänge sind sämtliche Personal-, Material- und Gerätekosten enthalten. 7.3 Atemschutzgrundausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 für Angehörige von Gemeinde-, Werk- oder Betriebsfeuerwehren oder sonstigen Atemschutzgeräteträgern; je Teilnehmer 196,00 EUR In dem Betrag sind sämtliche Personal-, Material- und Gerätekosten enthalten. 7.4 Benutzung der Atemschutzübungsanlage für die einmal jährlich durchzuführende Übung für Angehörige von Werk- oder Betriebsfeuerwehren oder sonstigen Atemschutzgeräteträgern, die keiner Gemeindefeuerwehr angehören; je Teilnehmer 27,30 EUR Die Kosten für die Benutzung der Atemschutzgeräte sind hierin nicht enthalten. 8. Brandmeldeanlagen 8.1 Betrieb eines Teilnehmeranschlusses zur Übertragung von Brandmeldungen über zwei Wege zur Feuerwehr Heilbronn, monatlich 38,70 EUR Die Kosten nach Ziffer 9.3 und 9.4 werden in diesem Fall nicht berechnet. 8.2 Laufende Systemkosten (Wartung Übertragungseinrichtung, Wartung/Entstörung Hauptanlage durch Fremdfirma), monatlich 8.3 Überprüfung des Hauptmelders durch die Feuerwehr bei Festverbindungen, vierteljährlich Die durch Fremdfirma der Stadt in Rechnung gestellten Beträge 8,00 EUR 8.4 Wartung, Pflege und Unterhaltung der Brandmeldeempfangseinrichtung bei Festverbindungen, monatlich 16,50 EUR 8.5 Neuaufschaltung Brandmeldeanlage 158,00 EUR 8.6 Abnahme Brandmeldeanlage nach Umbau/Erweiterung 83,00 EUR 8.7 Schlüsseltausch Feuerwehrschlüsseldepot nach Änderung/ Erweiterung Schließanlage oder Verlust von Schlüsseln; Fahrkostenpauschale. 8,00 EUR Personalkostenersatz gemäß Ziffer 1.1 wird nach Zeitaufwand berechnet. 8.8 Auf- und Abschließen von Feuerwehrinformationszentrum, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsseldepot im Zuge von Reparaturen, Wartungen oder Inspektionen. 8,00 EUR Personalkostenersatz gemäß Ziffer 1.1 wird nach Zeitaufwand berechnet. 9. Brandverhütungsschau 9.1 Personalkosten für die Brandverhütungsschau werden nach Ziffer 1.2 des Kostenverzeichnisses berechnet. 9.2 Einmalige Fahrtkostenpauschale 8,00 EUR 9.3 Pauschalbetrag innerdienstlicher Aufwand einschl. Sachkosten 81,00 EUR 9.4 Pauschalbetrag Nachschau 54,00 EUR Aufgrund der 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 14.06.2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 33A/12 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33A/8 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Kindertagesstätte Blumenstraße für die Flurstücke 2669/1 (tw.), 2681/ 1, 2681/3, 2682/1 und 2682/2. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.05.2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines Bebauungsplanes Bauvorschriften und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 15.01.2016 sowie der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 30.10.2015, die schalltechnische Untersuchung vom 06.07.2015 des Ingenieurbüros Heine + Jud aus Stuttgart und die artenschutzrechtliche Vorprüfung vom September 2015 des Büros Zieger + Machauer aus Oberhausen-Rheinhausen. Der Bebauungsplan, die Begründung, der Gestaltungsplan, die schalltechnische Untersuchung und die artenschutzrechtliche Vorprüfung liegen bei der Planungsund Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit. Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hinweise: I. Ein Bebauungsplan, der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24.07.2000, GBl. S. 581). II. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen ( 44 Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414). III. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 dieses Hinweises gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316). Heilbronn, 15.06.2016 Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek, Bürgermeister Aufgrund der 10 und 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 14.06.2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 112/12 Heilbronn-Biberach zur Änderung des Bebauungsplans 112/10 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Brunnenstraße / Wilhelm-Flinspach-Straße für die Flurstücke Nr. 6389, 6389/2, 6389/3, 6389/4 und 6389/5. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.05.2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines Bebauungsplans Bauvorschriften und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 12.05.2016, der Gestaltungsplan vom 15.04.2015 sowie die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Heine+Jud vom 23.10.2006 und die Bestätigung der weiteren Gültigkeit des Gutachtens vom 23.04.2014. Der Bebauungsplan, die Begründung, der Gestaltungsplan sowie die schalltechnische Untersuchung und deren Bestätigung liegen bei der Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit. Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hinweise: I. Ein Bebauungsplan, der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24.07.2000, GBl. S. 581). II. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen ( 44 Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414). III. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 dieses Hinweises gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316). Heilbronn, 15.06.2016 Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek Bürgermeister

Seite 12 Amtsblatt Heilbronn Nr. 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 23. Juni 2016 Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 14.06.2016 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt: Bebauungsplan 49B/40 Heilbronn- Sontheim zur Änderung des Bebauungsplans 49B/3 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Flst. 3495, Robert-Bosch-Straße für das Flurstück 3495. Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) Maßgebend ist der Lageplan vom 22.04.2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 22.04.2016 und der Gestaltungsplan vom 22.04.2016. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte mit 5 bis 6 Gruppen geschaffen werden. Der Bebauungsplan-Entwurf, die Begründung und der Gestaltungsplan sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit Ausführungen zu den Themen Geotechnik und Denkmalpflege liegen gemäß 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 04.07.2016 bis 06.07.2016 08.07.2016 bis 05.08.2016 bei der Planungsund Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Dabei sollen die Anschriften (Name, Vorname und Adresse) deutlich angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.heilbronn.de Bauen & Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren, abgerufen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen während des genannten Zeitraums auch im Bürgeramt vergaben DER STADT Heilbronn-Sontheim, Hauptstraße 7, 74081 Heilbronn eingesehen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung i.s.d. 3 Abs. 2 BauGB nur im Planungs- und Baurechtsamt vorgenommen wird. Hinweis: Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013, BGBl. I S. 1548). Heilbronn, 15.06.2016 Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek, Bürgermeister Kartengrundlage: Vermessungs- und Katasteramt Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter: www.heilbronn.de/bue_rat/ausschreibungen_auftragsvergaben/oeffentliche_ausschreibungen/ Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen werden. Direktzugriff ist möglich über www.subreport.de/e... (hier die ELVIS-ID einsetzen) Submissions- bzw. Einreichungsstelle ist, sofern nachstehend nichts anderes vermerkt, das Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, Zimmer A 0.12, 74072 Heilbronn. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen können zur Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein. An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart ausgeübt. Ausschreibende Stelle/ Auskünfte erteilt: Art und Umfang sowie Ort der Leistung Ausführungszeitraum Eröffnungstermin ggf. abweichende Submissionsstelle Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist/Entgelt/ Art der Ausschreibung/ Teilnahmewettbewerb Amt für Straßenwesen Telefon 07131/56-3220, Fax -3179 Amt für Straßenwesen Telefon 07131/56-4476, Fax -3179 Amt für Straßenwesen Telefon 07131/56-2778, Fax -3179 Amt für Straßenwesen Telefon 07131/56-4434, Fax -3179 Amt für Straßenwesen Telefon 07131/56-2772, Fax -3179 Hochbauamt Telefon 07131/56-4789, Fax -164789 Hochbauamt Telefon 07131/56-2315, Fax -162315 Feuerwehr Beethovenstr. 29, 74072 Heilbronn, Telefon 07131/56-3744, Fax -2107 Personal- und Organisationsamt, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn, Telefon 07131/56-2849, Fax -162849 Hochbauamt Telefon 07131/56-2317, Fax -162317 Subreport ELVIS Nr.: E42747853 barrierefreier Zugang an 18 Bushaltestellen 08/2016-09/2016 Subreport ELVIS Nr.: E51851582 Gewerk 1: BW 161 und BW 191 ca. 530 m² Untergrund vorbereiten, ca. 530 m² EP-PUR Beschichtung Gewerk 2: BW 196 und BW 197 ca. 250 m² Untergrund vorbereiten, ca. 250 m² EP-PUR Beschichtung, ca. 80 m Geländererhöhung Gewerk 1: KW 32/16, Gewerk 2: KW 31/2016 - Gewerk 1: KW 36/2016, Gewerk 2: KW 39/2016 Subreport ELVIS Nr.: E91841813 Sanierung Korrosionsschutz Hänger Paul-Metz-Brücke Sanierungsarbeiten 01.08.2016-26.08.2016 Subreport ELVIS Nr.: E92616178 Radroute Nord, Knotenpunkte Brücken-/Karl-Wüst-/Albertistraße Bitmuninöse Befestigung aufbrechen ca. 180 m³; Bitmuninöse Befestigung fräsen: ca. 5.675 m³; Boden / Ungebundener Oberbau aufnehmen ca. 525 m³; Straßenabläufe einschl. Anschlüsse ca. 15 Stk; Frostschutz- und Schottertragschichten ca. 380 m³; Asphalttragschichten ca. 1.050 m²; Asphaltbinderschichten ca. 900 m²; Asphaltdeckschichten Fahrbahn / Rad- / Gehwege ca. 5.700m²; Brückenbelagsarbeiten ca. 520 m²; Blindenleitsystem (Bodenindikatoren) ca. 170 m²; Bordsteine aus Beton / Granit aufnehmen ca. 685 m; Bordsteine aus Beton / Granit setzen ca. 680 m; Mastfundamente für Lichtzeichenanlagen ca. 13 Stk; Abzweig- und Kabelkleinschächte ca. 2 Stk; Kabelgräben für Lichtzeichenanlagen ca. 25 m³; Mastfundamente für Beleuchtungsanlagen ca. 5 Stk; Vorübergehende Markierungsarbeiten ca. 1.750 m; Regulierung von Einbauteilen der Ver-/Entsorgung ca. 40 Stk 01.08.2016-10.09.2016 Subreport ELVIS Nr.: E69717731 Sanierung des Asphaltoberbaus Gewerk 1: Speyerer Straße Asphaltdeck- und tragschicht ca. 2.200 m², Fräsarbeiten 2.200 m², Bordsteinumbau in geringem Umfang Gewerk 2: Dieselstraße: Asphaltdeckschichten ca. 5.600m², Asphalttragschichten ca. 1.690 t, Fräsarbeiten ca. 11.200 m². / Lichtenbergerstraße: Asphaltdeckschichten ca. 2.600m², Asphalttragschichten ca. 215 t, Fräsarbeiten ca. 3.600 m². Gewerk 1: KW 22/16; Gewerk 2: 01.08.2016 - Gewerk 1: KW 35/16; Gewerk 2: 27.08.2016 Subreport ELVIS Nr.: E29539815 Sanierung Schießhaus 8 Einrichtungsgegenstände (EG), 6 Vorwandinstallations-Systeme, Erneuern und Versetzen von Leitungen für 4 Heizkörper. 12.09.2016-31.03.2017 Subreport ELVIS Nr.: E96321576 Technisches Rathaus, Brandschutzmaßnahmen Erstellen des Leitungsnetzes für die Brandmelde- Sprachalarmierungs- und Entrauchungsanlage, ca. 13500m Schwachstromkabel, ca. 1200m Mantelleitung, ca. 850m Funktionserhaltskabel, Sicherheitsbeleuchtung mit ca. 10 Piktogrammen und 7 Sicherheitsleuchten, Demontage von ca. 3000m Schwachstromkabel. 08/2016-02/2017 Subreport ELVIS Nr.: E37445811 Feuerwehr Lieferung von Einsatzkleidung nach DIN EN 469:2007-02 KW 48 / 2016 Subreport ELVIS Nr.: E24222493 Lieferung von 100 Notebooks Lieferung bis 16.09.2016 Subreport ELVIS Nr.: E37828992 Grundschule Alt Böckingen Erstellen des Leitungsnetzes für die Sprachalarmierungsanlage, ca. 1550 m Schwachstromkabel, ca. 850 m Funktionserhaltskabel, Demontage von ca. 400 m Schwachstromkabel und ca. 50 Lautsprecher. 10/2016-12/2016 07.07.2016, 09.30 Uhr 20.07.2016 Tief- und Straßenbauarbeiten 05.07.2016, Gewerk 1:10.00 Uhr, Gewerk 2: 10:15 Uhr 29.07.2016 Brückenbeschichtungsarbeiten 05.07.2016, 09.45 Uhr 12.08.2016 Sanierungsarbeiten 12.07.2016, 10,00 Uhr 11.08.2016 Straßenbauarbeiten 12.07.2016, Gewerk 1: 10.15 Uhr, Gewerk 2: 10.45 Uhr 11.08.2016 Straßenbauarbeiten 30.06.2016, 10.15 Uhr 29.07.2016 Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten 28.06.2016, 10.00 Uhr 28.07.2016 Elektroinstallationsarbeiten 12.07.2016, 10.30 Uhr 30.09.2016 Lieferauftrag nach VOL 19.07.2016, 09:45 Uhr 19.08.2016 Lieferauftrag nach VOL 12.07.2016, 09:30 Uhr 12.08.2016 Elektroinstallationsarbeiten