Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek



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Die Anerkennung hochschulischer Lernergebnisse ist, mit Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch den Bundestag, seit 2007 geregelt: Hochschulen müssen, unbesehen des zeitlichen Lernaufwands, anderweitig erworbene Studienmodule anerkennen, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Lernergebnissen der eigenen Module vorliegt. Anerkennung kennt kein Limit und die Beweislast für einen wesentlichen Unterschied liegt bei der anerkennenden Hochschule. Restriktiver (Äquivalenzgrundsatz; Anrechnungsgrenze: 50%), aber ebenso eindeutig, ist die Anrechnung außerhochschulischer Lernergebnisse auf Studienmodule geregelt. Maßgebend sind, über 16 Landeshochschulgesetze hinweg, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats. Die Akkre- ditierungsagentur FIBAA stellt fest: Hochschulen haben keine Wahl [...]. Sie müssen die Möglichkeit zur Anrechnung [...] bieten und Verfahren und Kriterien [...] in der Prüfungsordnung regeln. Für Bewerber oder Studierende muss die Möglichkeit bestehen, auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen zur Anrechnung beantragen zu können. Die Legislative hat also auf den Bedarf an optimierten Lifelong-Learning- Strukturen im Kontext akademischer Aus- und Weiterbildung mit einem normativen Rahmen reagiert. Wie die qualitätsgesicherte, transparente und nachvollziehbare methodische Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen sowie von Bewerbungs-, Bewertungs- und Verwaltungsprozessen realisiert werden kann, lässt sie aber offen. An diesem Punkt und im Hinblick auf die hier zu initiierenden Entwicklungsprozesse setzt dieses Buch im Sinne einer Arbeits- und Diskussionsgrundlage an. Gefördert durch: Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht.

I n h a l t Vorwort... 1 1. Optimierte Lifelong-Learning-Strukturen im Kontext akademischer (Weiter-)Bildungsprogramme... 5 2. Anrechnung und Anerkennung: ein Muss? Qualitätssicherung: ein Muss? Die rechtliche Situation... 11 2.1 Die rechtliche Situation in Sachen Anrechnung und Anerkennung... 11 2.1.1 Lissabon-Konvention... 13 2.1.2 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium... 14 2.1.3 Ländergemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen... 15 2.1.4 Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkreditierungsrats... 16 2.1.5 Hochschulrahmengesetz und Landeshochschulgesetze... 17 2.1.6 Studien- und Prüfungsordnungen... 26 2.2 Exkurs: Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit Konzepte und analytische Herangehensweise... 27 2.2.1 Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit: Die Intentionen.... 27 2.2.2 In der Analyse geht es immer um das Niveau und den Inhalt... 28 2.2.3 Sinn der Differenzierung zwischen den Konzepten des wesentlichen Unterschieds und der Gleichwertigkeit... 32 2.3 Qualitätssicherung: die rechtliche Situation... 33 2.3.1 Qualitätssicherung und die Lissabon-Konvention... 34 I

2.3.2 Qualitätssicherung und die KMK-Beschlüsse zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten... 35 2.3.3 Qualitätssicherung und die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Akkreditierung von Bachelorund Masterstudiengängen... 37 2.3.4 Qualitätssicherung und die Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkreditierungsrats... 37 2.3.5 Qualitätssicherung und die Landeshochschulgesetze... 38 2.3.6 ANKOM: Erste allgemeine Gütekriterien für die Operationalisierung... 41 3. Anrechnung: Qualitätssicherung und Verfahrensprinzipien. Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse...45 3.1 Verfahrensübergreifende Qualitätssicherungsstandards und Prinzipien... 48 3.1.1 Verfahrensübergreifende Qualitätssicherungsstandards... 49 3.1.2 Verfahrensübergreifende Prinzipien... 51 3.2 Qualitätssicherungsstandards und Verfahrensprinzipien im individuellen Portfolioverfahren... 53 3.2.1 Spezifische Qualitätssicherungsstandards im individuellen Portfolioverfahren... 54 3.2.2 Spezifische Verfahrensprinzipien im individuellen Portfolioverfahren... 56 3.2.3 Individuelles Portfolioverfahren: Bewerbungs- und Bewertungsprozess... 57 3.3 Qualitätssicherungsstandards und Verfahrensprinzipien im pauschalen Profilpotenzialverfahren... 63 3.3.1 Spezifische Qualitätssicherungsstandards im pauschalen Profilpotenzialverfahren... 67 3.3.2 Spezifische Verfahrensprinzipien im pauschalen Profilpotenzialverfahren... 70 3.3.3 Pauschales Profilpotenzialverfahren: Bewerbungsprozess... 72 II

3.3.4 Pauschales Profilpotenzialverfahren: Bewertungsprozess... 74 3.3.4.1 Phase 1 EQF-Bewertung der Lernergebnisse der zu analysierenden Bildungsprofile durch die Fachexperten und modulverantwortliche Professoren... 74 3.3.4.2 Phase 2 Auswertung der hochschulischen und beruflichen EQF-Bewertungen... 75 3.3.4.3 Phase 3 Identifizierung möglicher inhaltlicher Affinitäten bei niveauäquivalenten Modulen und Prozessen... 76 3.3.4.4 Phase 4 Mapping niveauäquivalenter Lernergebnisse / Deckungsfaktorenermittlung... 76 3.3.4.5 Phase 5 Anrechnungs- und Anerkennungsentscheidung... 77 4. Interne Anerkennung interne Anerkennungsanalyse... 79 4.1 Bedingungen qualitätsgesicherter interner Anerkennungsanalysen... 85 4.2 Identifikation anrechnungsinteressanter Module via Niveauabgleich... 90 4.2.1 Die Einleitung der Identifizierung... 93 4.2.2 Die Identifizierung anrechnungsinteressanter Module via Niveauabgleich... 97 4.2.3 Identifikation des ggf. vorhandenen wesentlichen Unterschieds... 100 4.2.4 Interne Anerkennung und wesentlicher Unterschied: die Arbeitsebene... 106 5. Anrechnungs- und Anerkennungsordnung Instrument der Qualitätssicherung und Transparenz...113 5.1 Allgemeine Muster-Ordnung zur Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse der Hochschule... 115 Präambel... 115 1 Antrag auf Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse... 117 2 Gleichwertigkeitsprüfung und Anrechnung bzw. Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse... 118 III

3 Entscheidung und Mitteilung über die Anrechnung / Anerkennung... 121 4 Ausweis angerechneter bzw. anerkannter Lernergebnisse in den Zeugnisdokumenten... 122 5 Anwendung und Inkrafttreten... 122 5.1.1 Praktisches Beispiel... 123 5.2 Allgemeine und Fachspezifische Anrechnungsordnung: der Kontext... 124 5.3 Fachspezifische Muster-Ordnung zur Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse auf den Studiengang der Hochschule... 125 Präambel... 125 1 Antrag auf Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse... 127 2 Gleichwertigkeitsprüfung und Anrechnung bzw. Anerkennung anderweitig erworbener Lernergebnisse... 128 3 Entscheidung und Mitteilung über die Anrechnung / Anerkennung... 131 4 Ausweis angerechneter bzw. anerkannter Lernergebnisse in den Zeugnisdokumenten... 132 5 Anwendung und Inkrafttreten... 133 5.4 Bewerbungsszenario... 134 5.4.1 Minimal-Szenario... 134 5.4.2 Maximal-Szenario... 136 6. Anrechnungs- und Anerkennungsleitfaden das andere Instrument der Qualitätssicherung und Transparenz... 139 6.1 Zum Muster-Leitfaden... 143 6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen... 144 6.2.1 Lissabon-Konvention... 145 IV

6.2.2 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium... 146 6.2.3 Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz... 147 6.2.4 Akkreditierungsrichtlinien des deutschen Akkreditierungsrats... 148 6.2.5 Beispiel: Baden-Württembergisches Hochschulgesetz... 149 6.2.6 Beispiel: Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Albstadt-Sigmaringen (HS AlbSig)... 150 6.2.7 Gesamtbetrachtung... 151 6.3 Begriffe und Prinzipien... 153 6.3.1 Anrechnung / Anerkennung und Hochschul- sowie Masterzugang... 153 6.3.2 Lernergebnisse / Kompetenzen... 153 6.3.3 Intern / extern erbrachte Lernergebnisse... 154 6.3.4 Wesentlicher Unterschied und Gleichwertigkeit... 154 6.3.5 Niveau und Inhalt... 155 6.3.6 Anrechnungs- und Anerkennungsumfang... 159 6.3.7 Anrechnungs- bzw. Anerkennungseinheit... 159 6.3.8 Vergabe von Leistungspunkten... 159 6.3.9 Beweislast, Prüfungen, Mitwirkungspflicht... 160 6.3.10 Noten... 161 6.3.11 Zuständigkeiten... 162 6.3.12 Bearbeitungsfristen... 163 6.3.13 Wahrung der Gleichbehandlung... 163 6.3.14 Antragsberechtigte und Antragsfristen... 164 6.4 Bewerbung und Bewertung... 164 6.4.1 Pauschale und individuelle Anrechnungs- bzw. Anerkennungsbewerbung... 164 6.4.2 Prozessmanagement... 166 6.4.3 Prozessablauf... 167 V

6.4.4 Formale Ablehnung... 169 6.4.5 Inhaltliche Ablehnung... 169 6.4.6 Keine hinreichenden Ablehnungsgründe... 171 6.5 Vorbereitung der Anrechnung bei Auslandsaufenthalten (Learning Agreement)... 171 6.6 Ansprechpartner... 172 6.7 Praktisches Beispiel...173 7. Lifelong Learning im akademischen Kontext. Anrechnung und Anerkennung im akademischen Kontext. Notwendig. Sinnhaft. Qualitätsgesichert. Gestaltbar....175 7.1 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung. Elemente im Wesen des Lernens (Perspektive 1)... 177 7.2 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung (Perspektive 2)...181 7.3 Lifelong Learning, Anrechnung und Anerkennung. Die Kraft der normativen Fakten (Perspektive 3)... 184 7.4 Gegenwart und Zukunft der Anrechnung und Anerkennung...186 Anhang...189 Anlage 1: Anrechnung / Anerkennung beruflicher und hochschulischer Vorqualifikationen, relevante Auszüge aus dem deutschen Hochschulrahmengesetz und den 16 Landeshochschulgesetzen... 191 Anlage 2: Die ersten Schritte der Modulentwicklung. Ein Leitfaden mit Tipps und Hinweisen.... 209 Anlage 3: Mustervorlage für lernergebnisorientierte Modulbeschreibungen im Zertifikatsprogramm von Open C³S... 225 Anlage 4: Mustervorlage für lernergebnisorientierte Modulbeschreibungen im Masterstudiengang IT-Governance, Risk and Compliance Management von Open C³S... 231 Anlage 5: Auszug aus dem EQF-Bewertungsbogen des Zertifikatsprogramms von Open C³S... 237 VI

Anlage 6: Auszug aus dem EQF-Bewertungsbogen des IT-Ausbildungsberufs Fachinformatiker Systemintegration... 243 Anlage 7: Auszug aus dem EQF-Ergebnisbogen des Zertifikatsprogramms von Open C³S... 249 Anlage 8: Auszug aus dem EQF-Ergebnisbogen des IT-Ausbildungsberufs Fachinformatiker Systemintegration... 255 Anlage 9: Niveauäquivalente Prozessübersicht des IT-Ausbildungsberufs Fachinformatiker Systemintegration in Bezug auf das Zertifikatsprogramm von Open C³S... 261 Anlage 10: Dokumentationsbogen niveauäquivalente Prozessübersicht zu inhaltlich affinen Modulen des Zertifikatsprogramms von Open C³S... 265 Anlage 11: Ermittlung des Deckungsfaktors Zertifikatsprogramm von Open C³S und IT-Ausbildungsberuf Fachinformatiker Systemintegration... 269 Anlage 12: Anrechnungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Niederrhein vom 3. April 2014... 273 Anlage 13: Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)... 279 Abbildungen... 291 Literatur...293 VII