Baudirektion Kanton Zürich Hochbauamt KANTONSSCHULE USTER ARCHITEKTURWETTBEWERB IN ZWEI STUFEN PROGRAMM 1. STUFE ZÜRICH, 16. MÄRZ 2007
1 INHALT Seite 1. Allgemeine Bestimmungen 2 1.1 Wettbewerbsverfahren 2 1.2 Programmanerkennung / Rechtsschutz 2 1.3 Preisgericht 3 1.4 Vorprüfung 3 1.5 Preise, Ankäufe und Eigentumsregelung 3 1.6 Publikation und Ausstellung 3 2. 1. Wettbewerbsstufe (Ideenwettbewerb) 2.1 Teilnahmeberechtigung 4 2.2 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen 4 2.3 Wettbewerbsunterlagen 4 2.4 Wettbewerbseingabe 5 2.5 Beurteilungskriterien 5 2.6 Teilnahmeberechtigung 2. Stufe 6 2.7 Anforderungen 2. Stufe 6 2.8 Weiterbearbeitung 6 2.9 Termine 7 3. Rahmenbedingungen 8 3.1 Ausgangslage 8 3.2 Standort 8 3.3 Architektur und Konstruktion 9 3.4 Planungs- und Baurecht 9 3.5 Verkehrsplanung und Erschliessung 10 3.6 Grundwasser und Altlasten 10 3.7 Stadtentwicklung 10 4. Wettbewerbsaufgabe und Zielsetzungen 11 4.1 Zielsetzungen 11 4.2 Projektierungsanforderungen 11 5. Schlussbestimmungen und Genehmigung 13
2 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1 WETTBEWERBSVERFAHREN Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltet im Auftrag der Bildungsdirektion einen zweistufigen Wettbewerb zur Erlangung von Vorschlägen für die Errichtung einer Kantonsschule auf dem Areal der bestehenden Berufsschulen in Uster. Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem GATT/-WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sowie dem Binnenmarktgesetz, die SIA Ordnung 142 für Architekturwettbewerbe gilt subsidiär. In der 1. Wettbewerbsstufe (Ideenwettbewerb) ist ein Lösungsansatz schematisch im Massstab 1:500 aufzuzeigen. Das Preisgericht beurteilt die eingegangenen Arbeiten nach städtebaulich-architektonischen, funktionalen sowie ökonomischen und ökologischen Kriterien und wählt mindestens 15 bis maximal 20 Vorschläge zur Weiterbearbeitung in der 2. Stufe aus. In der 2. Wettbewerbsstufe (Projektwettbewerb) ist ein Projekt im Massstab 1:200 zu erarbeiten. Eine Weiterführung der Konzeptidee aus der 1. Stufe ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Beurteilung der Projekte erfolgt in beiden Stufen durch das gleiche Preisgericht, die Veranstalterin behält sich jedoch vor, das Programm bzw. die Rahmenbedingungen aufgrund der Erkenntnisse aus der ersten Wettbewerbsstufe zu modifizieren. Die Anonymität der Teilnehmenden bleibt über beide Stufen gewahrt, das Generalsekretariat des SIA amtet dabei als Treuhänder. Es orientiert sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das Ergebnis der 1. Stufe und stellt den zur 2. Stufe Zugelassenen die ihr Projekt betreffende Kritik sowie die weiteren Unterlagen zu. Die Ermittlung der Namen der Verfasserinnen und Verfasser, die Veröffentlichung des Berichtes über beide Stufen sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten beider Stufen erfolgt nach der Jurierung der 2. Stufe. Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt, eine nicht anonyme Überarbeitung mehrerer Entwürfe im Anschluss an den Projektwettbewerb bleibt vorbehalten. 1.2 PROGRAMMANERKENNUNG / RECHTSSCHUTZ Die Bewerberinnen und Bewerber anerkennen durch ihre Teilnahme am Wettbewerb die Wettbewerbs- und Programmbestimmungen sowie den Entscheid des Preisgerichts. Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie 3 ff. des Beitrittsgesetzes zur IVöB. Der Art. 28 der SIA Ordnung 142 sowie das Reglement über das Beschwerdeverfahren für Architekturwettbewerbe gelangen nicht zur Anwendung.
3 1.3 PREISGERICHT Sachpreisrichter Martin Bornhauser, Stadtpräsident, Uster Hanspeter Schneider, Leiter Bildungszentrum Uster Rolf Siegrist, Leiter Stabsabteilung MBA Dr. Ruth Wullschleger, Rektorin Kantonsschule Glattal Fachpreisrichter Stefan Bitterli, Kantonsbaumeister (Vorsitz) Regula Harder, Architektin ETH BSA SIA, Zürich Theo Hotz, Architekt BSA SIA BDA RIBA, Zürich Michael Schmid, Architekt ETH SIA, Bern Matthias Sauerbruch, Architekt BDA, Berlin Experten / ständig anwesende Ersatzpreisrichter Ruedi Brandenberg, MBA, Bauten Hans Wilhelm Im Thurn, Leiter Baubereich 1, Hochbauamt Heinz P. Oeschger, Architekt ETH/SIA, Zürich Walter Ulmann, Stadtplaner, Uster Koordination Wettbewerbsverfahren Hochbauamt Kanton Zürich Alexander Pauli, Baubereich 1 / Johannes Wunderlin, Stab 1.4 VORPRÜFUNG Verantwortlicher Sachbearbeiter für die Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte ist Johannes Wunderlin, Architekt ETH/SIA, Hochbauamt Kanton Zürich, in Zusammenarbeit mit dem Büro Oeschger Architekten, Zürich. 1.5 PREISE, ANKÄUFE UND EIGENTUMSREGELUNG Zur Prämierung von mindestens 5 Entwürfen (Preise und Ankäufe) sowie für eine allfällige Entschädigung der Teilnehmenden an der 2. Wettbewerbsstufe stehen dem Preisgericht insgesamt Fr. 250 000 inklusive MWSt. zur Verfügung. Die prämierten und angekauften Entwürfe gehen ins Eigentum der Veranstalterin über, die Urheberrechte verbleiben bei den Verfasserinnen und Verfassern. Die Arbeiten der 1. Wettbewerbsstufe werden nicht entschädigt. 1.6 PUBLIKATION UND AUSSTELLUNG Die Ergebnisse des Projektwettbewerbs werden dem kantonalen Amtsblatt sowie den Fachzeitschriften tec 21, Werk, Bauen und Wohnen, Hochparterre und Archithese zugestellt. Die Wettbewerbsentwürfe beider Stufen werden nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsstufe und dem Entscheid des Preisgerichts unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Den Wettbewerbsteilnehmern wird der Bericht des Preisgerichts zugestellt sowie Ort und Zeit der Ausstellung mitgeteilt.
4 2. 1. WETTBEWERBSSTUFE (IDEENWETTBEWERB) 2.1 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt am Ideenwettbewerb (1. Wettbewerbsstufe) sind Architektinnen und Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz sowie in einem Vertragsstaat des GATT/WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. 2.2 ABGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN Die Wettbewerbsunterlagen können vom 19. März bis 30. April 2007 beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Walchestrasse 15, 8090 Zürich, angefordert bzw. bezogen werden. Die Modellunterlagen werden gegen einen Gutschein direkt beim Modellbauer Oehrli+Fricker Modellbau, Klosbachstrasse 123, 8032 Zürich (Telefon 044 261 92 67) abgegeben. Voraussetzung für den Bezug der Projektierungsunterlagen ist die Einzahlung einer Depotgebühr von Fr. 300.- an die Staatskasse des Kantons Zürich (PC 80-1980-7, mit Vermerk Kto. B 8100.2001.0214, Wettbewerb Kantonsschule Uster). Bei termingerechter Abgabe eines den Anforderungen entsprechenden Projektes wird das Depot nach Abschluss des Wettbewerbs zurückgezahlt. 2.3 WETTBEWERBSUNTERLAGEN Die Teilnehmer erhalten für die erste Wettbewerbsstufe folgende Unterlagen: 1. Wettbewerbsprogramm 1. Stufe 2. Raumprogramm 3. Situationsplan M. 1:500 mit Höhenkurven auf CD-ROM 4. Die zur Projektierung notwendigen Planunterlagen zu den bestehenden Gebäuden auf CD-ROM 5. Gestaltungsplan Gebiet Hohfuren inkl. Vorschriften 6. Städtebauliches Leitbild 7. Dokumentation Schule 8. Modellgrundlage M. 1:500
5 2.4 WETTBEWERBSEINGABE Pläne Die Pläne sind ohne Namensnennung in geeigneter Verpackung und mit dem Vermerk Wettbewerb Kantonsschule Uster bis am 1. Juni 2007, 16.00 Uhr, beim Kantonalen Hochbauamt, Stab, Walchestrasse 15, 4. Stock, 8090 Zürich, abzugeben. Per Post versandte Unterlagen müssen bis zu diesem Datum an der obgenannten Adresse eintreffen, das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbseingabe sind mit einem Kennwort zu versehen; es werden keine Varianten zugelassen. Die Pläne sind im Doppel (ein Exemplar für die Vorprüfung) in Papierform auf ungefalteten Blättern abzugeben. Dokumente auf Datenträgern werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Auf 1 Blatt 90 x 120 cm (stehend) sind folgende Angaben zum Projekt darzustellen: - Situation, Grundrisse und Schnitte im Massstab 1:500, soweit sie zum Verständnis der Projektidee notwendig sind. Die Nutzungen sind gemäss den Vorgaben im Raumprogramm farbig zu kennzeichnen. - Erläuterungen auf den Plänen falls erforderlich - Modell der projektierten Bauten auf der abgegebenen Unterlage im Massstab 1:500, weiss eingefärbt - Kubische Berechnung der Neubauten gemäss Norm SIA 416 mit nachvollziehbaren Schemata (als Beilage A4) Verfassercouvert In einem verschlossenen Couvert ist ein Verfasserblatt mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer der Verfasserinnen und Verfasser, der zugezogenen Spezialisten sowie mit den Namen der beteiligten Mitarbeitenden abzugeben. 2.5 BEURTEILUNGSKRITERIEN Das Preisgericht beurteilt die eingegangenen Lösungsvorschläge der 1. Stufe nach folgenden, gleichwertig gewichteten Kriterien: - Städtebau und Architektur - Funktionalität und Erschliessung - Nachhaltigkeit
6 2.6 TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR DIE 2. WETTBEWERBSSTUFE Das Preisgericht bestimmt aus den Eingaben der 1. Wettbewerbsstufe 15 bis 20 Projekte zur anonymen Weiterbearbeitung in der 2. Stufe. Für die 2. Wettbewerbsstufe haben sich die qualifizierten Architekturbüros mit Fachplanern (Landschaftsarchitektur, Statik, HLKSE) zu Projektierungsteams zusammen zu schliessen. Die Bildung von Projektierungsteams ist zwingend, Mehrfachbeteiligungen von Fachplanern sind nicht zulässig. 2.7 ANFORDERUNGEN DER 2. WETTBEWERBSSTUFE Die detaillierten Anforderungen und Beurteilungskriterien für die 2. Wettbewerbsstufe (Projektwettbewerb) werden in einem separaten Programm festgelegt. 2.8 WEITERBEARBEITUNG Die Veranstalterin beabsichtigt, die Weiterbearbeitung der Bauaufgabe (Projektierung, Ausschreibung, Realisierung) dem Verfasserteam des vom Preisgericht zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projektes zu übertragen. Das Preisgericht kann bei einem einstimmigen Entscheid auch einen angekauften Wettbewerbsbeitrag zur Weiterbearbeitung oder zur Ausführung empfehlen.
7 2.9 TERMINE FÜR DIE 1. WETTBEWERBSSTUFE ab 19. März 2007 bis 10. April 2007 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen an die Bewerberinnen und Bewerber Fragen sind bis am 10. April 2007 schriftlich und anonym, versehen mit der Aufschrift Wettbewerb Kantonsschule Uster zu richten an: Hochbauamt Kanton Zürich, Stab Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich 20. April 2007 Fragenbeantwortung schriftlich (keine mündlichen Auskünfte) 1. Juni 2007 Eingabe der Pläne zu den Wettbewerbsbis 16.00 Uhr! projekten gem. Programm-Punkt 2.4 Mit der Post versandte Unterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Veranstalterin eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend! 8. Juni 2007 Eingabe der Modelle (Eingabeort wird 15.00 bis 17.00 Uhr später bekanntgegeben) Woche 25/26 2007 Jurierung der eingegangenen Projekte der 1. Stufe ab Juli 2007 Projektwettbewerb (2. Wettbewerbsstufe) unter den teilnahmeberechtigten VerfasserInnen 2. November 2007 Eingabe der Projekte 2. Wettbewerbsstufe bis Ende 2007 Jurierung des Projektwettbewerbs und Ausstellung der Projekte beider Stufen Eine geführte Besichtigung findet nicht statt, das Wettbewerbsgelände ist jederzeit frei zugänglich.
8 3 RAHMENBEDINGUNGEN 3.1 AUSGANGSLAGE Auf dem Areal der Berufsschulen Uster befinden sich heute bereits ein mehrfach umgebautes und erweitertes Schulhaus aus den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts und die 1984 erstellte Dreifachturnhalle. Mit dem Zuzug der Kantonsschule Dübendorf soll in Uster ein Zentrum für die Mittelschul- und Berufsbildung geschaffen werden, wo verschiedene eigenständige Institutionen ihren Bildungsauftrag erfüllen, dabei aber inhaltlich zusammenarbeiten und auch Räume gemeinsam nutzen. Im Zuge des Ausbaus muss die heutige Anlage erheblich erweitert und die bestehenden Bauten den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. 3.2 STANDORT Das Berufsschuleareal befindet sich nahe dem Zentrum von Uster, im Südwesten angrenzend an eine ökologische Ausgleichsfläche mit Bach und Weiher. Zur Realisierung des geplanten Bildungszentrums stehen die Parzellen Kat. Nr. 2980 mit den bestehenden Berufsschulbauten sowie die noch unbebauten Parzellen Kat.-Nrn. 2985 und 3370 (alt 2984) zur Verfügung. Für alle Grundstücke gelten diverse planungsrechtliche Grundsätze und Bestimmungen (vgl. Programm-Pkt. 3.4), Situationsplan M. 1:5000
9 3.3 ARCHITEKTUR UND KONSTRUKTION Das bestehende Berufsschulhaus wurde 1971 von Architekt P. Gutersohn erbaut und 1977/78 um einen Quertrakt entlang des Quellenwegs erweitert. 1984 kam die Dreifachturnhalle mit unterirdischer Parkierung hinzu. Im Hof befindet sich zudem eine noch in Betrieb stehende unterirdische Zivilschutzanlage. Die Gebäude sind in massiver Mischbauweise, teilweise mit Betonskelett, ausgeführt und verfügen über eine leichte Dachkonstruktion. Auffällig ist das ungewöhnlich hoch angesetzte Erdgeschoss des Schulhauses. Architektonisch bietet das Berufsschul-Ensemble insgesamt einen uneinheitlichen Eindruck. 3.4 PLANUNGS- UND BAURECHT Bau- und Zonenvorschriften Das Areal liegt in der Zone für öffentliche Bauten. Für die Projektierung im Rahmen des Wettbewerbs gelten grundsätzlich die relevanten Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (www.zhlex.zh.ch, Loseblattsammlung Nr. 700.1), die Vorschriften gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Uster und die Bestimmungen des öffentlichen Gestaltungsplans Hohfuren. Zusätzlich besteht ein Aussichtsschutz (Höhenplafonds). Im Einzelnen sind folgende relevanten Vorschriften zu beachten: Bauordnung Stadt Uster - Die Zone für öffentliche Bauten erlaubt 5 Vollgeschosse, 1 Dachgeschoss (Flachdach) bzw. 2 Dachgeschosse (Steildach) sowie 1 anrechenbares Untergeschoss. Gestaltungsplan (vgl. Wettbewerbsunterlage 5) - Gebäude inklusive Gebäudevorsprüngen und unterirdischen Bauteilen sind innerhalb der Mantellinien anzuordnen. - Auf dem Arealteil Süd (Parzelle 3370) gilt eine Freihalteziffer (Verhältnis öffentlich zugänglicher Flächen für Erholung und Sport zur Grundstückfläche) von 50%. - Im Puffergebiet im Westen des Areals (Baulinie gem. RRB 238/1997) sind keine Bauten zulässig; Sportanlagen werden toleriert. Aussichtsschutz - Der Höhenplafonds von 472.8 m u.m. darf nicht überschritten werden (Geltungsbereich gem. Gestaltungsplan)
10 3.5 VERKEHRSPLANUNG UND ERSCHLIESSUNG Das Areal ist durch den öffentlichen Verkehr erschlossen, die nächste Bushaltestelle liegt ca. 150 m von Schulareal entfernt an der Ecke Krämerackerstrasse / Wilstrasse. Der Bahnhof Uster liegt in einer Gehdistanz von knapp 15 Minuten. Die PW-Zufahrt ist sowohl über die Quellenstrasse als auch über die Krämerackerstrasse möglich. Als Naherschliessung sieht der Gestaltungsplan im Norden die Berufsschulstrasse und in der Mitte des Areals die Quellenstrasse vor. Auf der Krämerackerstrasse ist mittelfristig ein durchgehendes, beidseitiges Trottoir bis zur Wilstrasse vorgesehen. Die durch das Areal führende Querverbindung (Quellenweg) als öffentlicher Durchgang muss erhalten bleiben. 3.6 GRUNDWASSER UND ALTLASTEN Der Projektierungsperimeter liegt im Gewässerschutzbereich A im Gebiet des Aatalgrundwassers. Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ca. 450.5 452.0 M.ü.M., somit kann lediglich ein 1. Untergeschoss mit einer maximalen Geschosshöhe von 3.0 m ab bestehendem Terrain erstellt werden. Altlasten sind auf dem Projektierungsareal keine zu erwarten. 3.7 STADTENTWICKLUNG Für die weiträumige städtebauliche Entwicklung besteht ein Leitbild der Stadt Uster (Wettbewerbsunterlage 6). Vor allem im Gebiet südöstlich des Wettbewerbsareals sind in absehbarer Zeit bauliche Veränderungen zu erwarten. An Stelle des heutigen Lagergebäudes nördlich des Teichs sind gemäss dem städtebaulichen Leitbild mehrgeschossige Wohnbauten bis zu einer zulässigen Höhenkote von 478.4 M.ü.M. vorgesehen.
11 4 WETTBEWERBSAUFGABE UND ZIELSETZUNGEN 4.1 ZIELSETZUNGEN Ziel des zweistufigen Wettbewerbs ist es, ein Projekt für die Erweiterung der heutigen Berufsschulanlage in Uster zu einem Zentrum für die Mittelschul- und Berufsbildung zu erhalten. In der 1. Wettbewerbsstufe soll unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aufgezeigt werden, wie das erforderliche Raumangebot auf dem Areal bereitgestellt werden kann. Erwartet werden generelle Vorschläge zur Anordnung der Nutzungen sowie zur Situierung der notwendigen Bauvolumen und Anlageteile auf dem zur Verfügung stehenden Perimeter. 4.2 PROJEKTIERUNGSANFORDERUNGEN Für die Projektierung gelten, neben den in Kapitel 3 formulierten Rahmenbedingungen, die nachfolgend aufgeführten Anforderungen: - Perimeter Für die Projektierung stehen die Parzellen 2980, 2985 und 3370 zur Verfügung. Bei der Anordnung der Bauten und Anlageteile ist darauf zu achten, dass gewisse Flächenreserven für allfällige zukünftige Erweiterungen erhalten bleiben. Vorteilhaft sind grössere zusammenhängende Reserveflächen, welche allenfalls auch vom Areal abgetrennt und für sinnvolle Drittnutzungen verwendet werden können. - Umgang mit den bestehenden Gebäuden Die bestehenden Gebäude der Berufsschule sollen so weit wie möglich und mit so wenig baulichen Eingriffen wie nötig weiterverwendet werden. Der nordseitige, eingeschossige Anbau am heutigen Schulhaus kann abgebrochen werden, die Zivilschutzanlage im Hof muss erhalten bleiben, kann aber überbaut werden. - Wirtschaftlichkeit In der heutigen Situation mit knappen finanziellen Ressourcen kommt der Wirtschaftlichkeit ausserordentlich grosse Bedeutung zu. Der vom Regierungsrat beschlossene Kostenrahmen von 70 Mio. Franken für die baulichen Massnahmen (Neu- und Umbauten) darf nicht überschritten werden. Bereits in der 1. Wettbewerbsstufe wird daher die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Konzepte mit beurteilt. Die Projekte der 2. Stufe werden von einem externen Kostenplaner überprüft und bewertet. - Architektur und Städtebau Trotz der Forderung nach möglichst geringen Eingriffen in die bestehende Bausubstanz soll das Bildungszentrum als architektonische Einheit mit einem prägnanten und zeitgemässen Ausdruck erscheinen. In der 1. Wettbewerbsstufe werden grundsätzliche Aussagen über die Ausbildung der Bauvolumen und deren Einordnung in den ortsbaulichen Kontext erwartet.
- Nutzungsanordnung Insgesamt ist für das Kantons- und Berufsschulzentrum das im Raumprogramm (Unterlage 2) aufgeführte Raumangebot erforderlich. In der 1. Wettbewerbsstufe ist schematisch ein genereller Flächennachweis zu erbringen und aufzuzeigen, wie die Nutzungen unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen auf dem zur Verfügung stehenden Areal untergebracht werden können. Die Zuordnung der Schulen und Räume auf Alt- und Neubauten ist grundsätzlich offen und projektabhängig. Obwohl das Raumangebot im bestehenden Schulhaus gut auf die Bedürfnisse der Gewerblich-Industriellen Berufsschule abgestimmt ist, muss diese nicht zwingend hier belassen werden. Die Wirtschaftlichkeit einer allfälligen Umlagerung ist jedoch zu berücksichtigen. Sportanlagen und Gemeinschaftsräume sollen auch ausserschulisch genutzt werden können. Die verlangten Parkplätze und deren Erschliessung sind nachzuweisen. - Umgebungsgestaltung In der 1. Wettbewerbsstufe werden Aussagen zur generellen Umgebungsgestaltung über den ganzen Planungsperimeter erwartet. Die Aussensportanlagen sind darzustellen, der Qellenweg als öffentliche Verbindung der Quellenstrasse zur Rietackerstrasse ist beizubehalten. Die Aussenanlagen des Bildungszentrums Uster sollen soweit möglich auch der Bevölkerung zur Naherholung und zur sportlichen Betätigung offen stehen. - Verkehrserschliessung Es ist denkbar, die bestehende Buslinie, welche heute über die Wilstrasse führt, im Bereich des Schulareals über die Quellenbzw. Krämerackerstrasse umzuleiten und damit die Schule direkt an die Buslinie anzubinden. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll aufgezeigt werden, ob eine Bushaltestelle auf dem Schulareal möglich und sinnvoll wäre, wo diese allenfalls platziert und wie sie gestaltet werden könnte. - Energie und Oekologie Die Gebäude sind auf einen möglichst geringen Energieverbrauch hin auszulegen. Dies soll hauptsächlich über passive Massnahmen wie günstiges Oberflächen/Volumen Verhältnis, hohe Tageslichtnutzung, zweckmässige Trennung von beheizten und unbeheizten Gebäudeteilen sowie einen funktionsgerechten Sonnenschutz erreicht werden. Für die neu zu erstellenden Gebäude ist der Minergie-Standard anzustreben. Der Ressourcenaufwand zur Erstellung der Bauten ist möglichst gering zu halten. Es sollen Materialien mit geringer Umweltwirkung verwendet werden und der Anteil an Grün- oder Versickerungsflächen soll möglichst hoch sein. - Behindertengängigkeit Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind öffentlich zugängliche Gebäude behindertengerecht zu gestalten. Die Vorgaben der Norm SN 521 500 für behindertengerechtes Bauen sind zu beachten. 12
13 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND GENEHMIGUNG Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die Projektverfassenden die Wettbewerbsbedingungen und den Entscheid des Preisgerichtes. Das vorliegende Wettbewerbsprogramm wurde von der Baudirektion Kanton Zürich als Veranstalterin, vertreten durch das Hochbauamt, in Absprache mit allen Mitgliedern des Preisgerichtes genehmigt. Es stimmt mit den Grundsätzen der Wettbewerbsordnung SIA 142 überein. Im Namen des Preisgerichts Stefan Bitterli, Architekt ETH/BSA/BDA/SIA Kantonsbaumeister