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Transkript:

INFORMATIONSBLATT VORFINANZIERUNG (ohne hypotekarische Besicherung) INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK Südtiroler Volksbank Genossenschaft auf Aktien Schlachthofstraße 55 39100 Bozen Tel.: 0471 996111 Fax: 0471 979188 gsinfo@volksbank.it / www.volksbank.it Im Verzeichnis der Banken mit der Nummer 3630.1.0 eingetragene Bank Bankenaufsichtsbehörde: Banca d Italia PRODUKTBESCHREIBUNG: VORFINANZIERUNG Mit der Gewährung einer Vorfinanzierung stellt die Bank dem Kunden einen Geldbetrag als Vorfinanzierung bis zum Abschluss des definitiven Kredit bzw. Darlehenvertrages zur Verfügung. Auf Anfrage des Kunden wird der Betrag von der Bank auf das Kontokorrent des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde erstattet den Kapitalbetrag zu der vereinbarten Fälligkeit zurück. Die wichtigsten Risiken bestehen in der Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen (Zinssätze und Spesen) zu Ungunsten des Kunden, wo vertraglich vorgesehen, in der Kursschwankungen zu Ungunsten des Kunden, wenn der Kreditbetrag in Fremdwährung ausgenützt wird. VORAUSSETZUNGEN Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredites: positive Entscheidung über die Rückzahlungsfähigkeit, ausreichende Sicherheiten, Eröffnung eines Kontokorrents. Vorfinanzierung 1 von 6

WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN WIEVIEL KOSTET EIN KREDIT? ANNAHME TAEG = 13,202% Vereinbarter Kreditrahmen: Euro 1.500,00 Laufzeit 18 Monate und volle Ausschöpfung des vereinbarten Kreditrahmens über das ganze Trimester Bezugsparameter: Euribor 3 Monate (365) Minimum 0,00% Jährliche Kreditbereitstellungskommission (allumfassende Kommission)): 0,000% Spesen für Kontoführung: Euro 30,00 Zinssatz in Prozentpunkten: 5,50 Die Kosten in dieser Tabelle sind indikativ. Auf der Homepage www.volksbank.it ist es möglich die Kosten zu berechnen. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen, werden die Konditionen zu Gunsten der Bank in ihrem Höchstausmaß und jene zu Gunsten des Kunden in ihrem Mindestausmaß angeführt. BESCHREIBUNG Periodischer Kontoabschluss Tage für die Zinsberechnung (Sollzinsen, Überziehungs- und Verzugszinsen) Art des Zinssatzes Nominaler Jahressollzinssatz (TAN) Bezugsparameter (Index) WERT trimestral Kalenderjahr (365 Tage) variabel indexiert Bezugsparameter (Index) + Spread Der Zinssatz wird auf der Grundlage des Euribor 3 Monate (365) Wertstellung 1. Arbeitstag des Trimesters, aufgerundet auf den nächsten Viertelpunkt (0,250) Minimum 0,00%. Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt trimestral mit Wirksamkeit 01.01. - 01.04. - 01.07. 01.10. Spread 6,00% Mindestzinssatz - enspricht mindestens dem Spread - maximal 6,00% Jährlicher effektiver Sollzinssatz 6,14% Überziehungs- und Verzugszinssatz (in Prozentpunkten ausgedrückt, die zum jeweils geltenden nominalen Jahressollzinssatz 5,000 Prozentpunkte Vorfinanzierung 2 von 6

hinzugezählt werden) Gebühr für die kurzfristige Kreditprüfung (CIV) Für Privatkunden: für jede Überziehungsautorisierung über 250,00 Euro Trimestraler Höchstbetrag (nur für Privatpersonen) Für Firmenkunden: für jede Überziehungsautorisierung über 250,00 Euro über 5.000,00 Euro über 25.000,00 Euro Kreditbereitstellungkommission (CSA allumfassende Kommission; trimestrale Belastung) Spesen für Kontoführung (pro Trimester) 25,00 Euro 160,00 Euro 25,00 Euro 30,00 Euro 35,00 Euro 0,000% 30,00 Euro Die wirtschaftlichen Bedingungen, die in diesem Informationsblatt ausgewiesen sind, sind immer nur im Rahmen der Höchstlimits des TEG für die jeweilige Finanzierung anwendbar, wie im Gesetz über Wucherzinsen Nr.108 von 1996 in gültiger Fassung vorgesehen. Falls die Finanzierung Teil einer Werbeaktion ist, die dem Kunden vorteilhaftere Konditionen als jene des Informationsblattes gewähren, so wird der Zeitraum für den möglichen Beitritt zur Werbeaktion auf den dafür vorgesehen Werbeanzeigen angegeben. LETZTE ERHEBUNGEN DER BEZUGSPARAMETER Wertstellung Index Wert Aufgerundet auf den nächsten 0,25-Punkt Euribor 6 Monate (365) Minimum 0,00% Euribor 3 Monate (365) Minimum 0,00% 0,029 0,250 0,000 0,000 Anbei die Auflistung der Periodizität, Mitteilungsart und Spesen zu Lasten des Kunden bezüglich der Übermittlung der Dokumente und Mitteilungen zu diesen Produkten. Außerdem werden jene Mitteilungen aufgelistet, die die Bank durch gesetzliche Auflagen verpflichtet ist dem Kunden kostenlos zu übermitteln. Für die Versendung in Papierform belastet die Bank dem Kunden, in Form von Kostenvergütung, die Postspesen, die im Kontokorrentvertrag vereinbart sind. Die Spesen für die Übermittlung der Bankmitteilungen aller Bankverträge des Kunden werden auf dem Hauptkonto belastet (Kontokorrent oder Sparbuch). Spesen und Wertstellungen der gekoppelten Operationen werden vom verbundenen Kontokorrentvertrag entnommen. Vorfinanzierung 3 von 6

Dokument Pflicht / Periodizität Mitteilungsart Spesen Fakultativ Periodisches Pflicht jährlich Versandt in Papierform 0,00 Euro Übersichtsblatt Übersicht Pflicht jährlich Versandt in Papierform 0,00 Euro Mahnung Pflicht pro Ereignis Versandt in Papierform 10,00 Euro Vorschlag zur einseitigen Änderung von Vertragskonditionen Pflicht pro Ereignis Versandt in Papierform 0,00 Euro Die wirtschaftlichen Bedingungen, die in diesem Informationsblatt ausgewiesen sind, sind immer nur im Rahmen der Höchstlimits des TEG für die jeweilige Finanzierung anwendbar, wie im Gesetz über Wucherzinsen Nr.108 von 1996 in gültiger Fassung vorgesehen. RÜCKTRITT UND BESCHWERDEN Rücktritt vom Vertrag 1. Bei einem Kreditvertrag mit Fälligkeit (mit vorgesehener Rückzahlung nach drei Monaten ab Auszahlung) muss der Kunde der Bank, bei Fälligkeit, das geschuldete Kapital, die Zinsen, Spesen und Kommissionen auch ohne ausdrücklicher Aufforderung von Seiten der Bank zurückzahlen. Der Kunde, falls ein Konsument, hat das Recht innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss vom Kreditvertrag, mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Bank, zurückzutreten. Das Schreiben muss an die Filiale gesendet werden bei welcher der Kreditvertrag unterzeichnet worden ist. In diesem Fall muss der Kunde der Bank, innerhalb dreißig Tagen ab Wirksamkeit des Rücktritts, das geschuldete Kapital, Zinsen (wie unter Art. 4 des vorliegenden Vertrages vereinbart), Spesen und Kommissionen zurückzahlen. Der Rücktritt ist bei Erhalt der Mitteilung gegenüber der Bank wirksam. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Rücktritts vom Kreditvertrag ist die Ausnützbarkeit des Kredits aufgehoben. 2. Bei einem Kreditvertrag mit Fälligkeit, welcher innerhalb von drei Monaten ab Auszahlung zurück zu zahlen ist, muss der Kunde, bei Fälligkeit der Bank das geschuldete Kapital, die Zinsen, Spesen und Kommissionen auch ohne ausdrücklicher Aufforderung von Seiten der Bank zurückzahlen. Der Kunde kann auch vor der vereinbarten Fälligkeit jederzeit zurücktreten mit Rückzahlung des geschuldeten Kapitals, Zinsen, Spesen und Kommissionen. Der Rücktritt muss der Bank mitgeteilt werden und gilt bei erfolgter Rückzahlung aller Schulden als beglichen. Der Kunde kann, unabhängig von den Bestimmungen der vorangegangenen Absätze, jederzeit, ohne Spesen und auch vor Fälligkeit, eine vorzeitige Teilrückzahlung vornehmen oder den Kredit vorzeitig tilgen unter der Voraussetzung dass: - der Kunde eine entsprechende schriftliche Anfrage unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 15 Tagen stellt; - der Kunde, in den gesetzlich erlaubten Fällen, und falls vereinbart zum vereinbarten Termin, das Kapital, die angereiften Zinsen und die Kommission für die vorzeitige Löschung bezahlt. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Rücktritts vom Kreditvertrag ist die Ausnützbarkeit des Kredits aufgehoben. Falls der Rücktritt zu einem Termin erfolgt, an welchem eine im Auftrag des Kunden ausgestellte Bankgarantie noch nicht fällig war, so wird der Rücktritt zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Bankgarantie wirksam. Die Buchungen, die die Bank trotz fehlender Deckung nach vereinbarter Fälligkeit oder nach erfolgtem Rücktritt durchführt Vorfinanzierung 4 von 6

werden, bedingen nicht das Wiederaufleben des Kreditvertrages auch nicht in der Höhe der durchgeführten Operationen. 4. Die Bank kann jederzeit und auch vor Fälligkeit ohne Vorankündigungsfrist vom Kreditvertrag mit Fälligkeit zurücktreten, sofern ein gerechtfertigter Grund im Sinne des Art. 1845 Absatz 1 ZGB vorliegt. Der Rücktritt wird dem Kunden mit Einschreibebrief mitgeteilt. Der Rücktritt ist bei Erhalt der Mitteilung wirksam und verpflichtet den Kunden innerhalb 15 Tagen ab Erhalt der Mitteilung die Restschuld an die Bank zurück zu zahlen. 5. Bei einem Kreditvertrag auf Widerruf kann der Kunde jederzeit vom Vertrag ohne Anwendung einer Strafgebühr und ohne Spesen zurücktreten. In diesem Fall muss der Kunde der Bank das geschuldete Kapital, die Zinsen, die Spesen und die Kommissionen innerhalb fünfzehn Tagen zurückzahlen. Der Rücktritt ist bei Erhalt der Mitteilung gegenüber der Bank wirksam. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Rücktritts vom Kreditvertrag ist die Ausnützbarkeit des Kredits, mit sofortiger Wirkung, aufgehoben. Die Bank kann mit einer Vorankündigungsfrist von fünfzehn Tagen vom Kreditvertrag (auf Widerruf) im Sinne des Art. 1845 Absatz 3 ZGB zurücktreten. Falls ein gerechtfertigter Grund vorliegt wie in den vom Art. 1186 vorgesehen Fällen kann die Bank ohne Vorankündigung vom Kreditvertrag zurücktreten; die Bank teilt dem Kunden den Rücktritt vom Kreditvertrag mit Einschreibebrief mit. Vorfinanzierung: Die Vorfinanzierung verfällt automatisch bei Auszahlung des Darlehens. Auflösung des Vertragsverhältnisses: Maximaler Zeitraum Im Falle von Rücktritt einer der Vertragsparteien schließt die Bank den Vertrag maximal innerhalb von 30 Tagen. Beschwerden Beschwerden werden der Bank an folgende Anschrift gerichtet: Beschwerdestelle Südtiroler Volksbank, Schlachthofstraße 55 39100 Bozen, e-mail: beschwerdestelle@volksbank.it. Die Bank ist verpflichtet innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zu antworten. Falls der Kunde mit der Antwort nicht zufrieden ist oder innerhalb der 30 Tage keine Antwort erhält, so kann er Rekurs einreichen bei: - Arbitro Bancario Finanziario (ABF). Um zu erfahren, wie man sich an den Arbitro wendet, kann man die Internetseite www.arbitrobancariofinanziario.it besuchen, Informationen bei den Filialen der Banca d Italia einholen oder bei der Bank selbst nachfragen. - Ombudsman-Giurì Bancario beim Conciliatore Bancario Finanziario. Um zu erfahren, wie man sich an den Ombudsman wendet, kann man die Internetseite www.conciliatorebancario.it besuchen oder bei der Bank selbst nachfragen. - Jeder weiteren Mediationsstelle, welche im Register des Justizministeriums eingetragen und zur Ausübung der Schlichtung von Streitfällen zwischen Bank und Kunde ermächtigt ist, wie laut Gesetzesverordnung Nr. 28/2010. Die vorherige Inanspruchnahme eines der genannten Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist Voraussetzung für eine eventuelle folgende Berufung an das ordentliche Gericht. Vorfinanzierung 5 von 6

LEGENDE Gebühr für die kurzfristige Kreditprüfung (CIV) Kreditbereitstellungskommission CSA (allumfassende Kommission) Nominaler Jahressollzinssatz (TAN) Jährlicher effektiver Sollzinssatz Überziehungs- und Verzugszinssatz Jährlicher effektiver Zinssatz (TAEG) Angewandter globaler Zinssatz (TEG) Durchschnittlich angewandter globaler Zinssatz (TEGM) Kommission für die Bearbeitung der kurzfristigen Kreditprüfung bei Durchführung von Operationen seitens des Kunden welche eine Überziehung generieren oder eine bereits bestehende Überziehung erhöhen. Kommission, welche proportional auf den zur Verfügung gestellten Kreditbetrag und Laufzeit berechnet wird. Der Höchstwert beläuft sich auf 0,5% pro Trimester. Der in Prozentpunkten ausgedrückte und auf das Jahr berechnete Preis des Geldes. Der Sollzinssatz wird bei Kreditausnutzung angewendet. Die Kapitalisierung der Sollzinsen erfolgt vierteljährlich. Jahreszinssatz mit vierteljährlicher Kapitalisierung. Der effektive Zinssatz berücksichtigt die Häufigkeit der Kapitalisierungen In Prozentpunkten ausgedrückter Aufschlag auf den Sollzinssatz für Ausnützungen über dem genehmigten Kreditrahmen Zeigt die auf jährlicher Basis berechneten Kosten der Finanzierung auf, und ist in % des Finanzierungsbetrages angegeben. Er beinhaltet den Zinssatz und andere Spesen (bspw. Bearbeitungsspesen), die auf der Finanzierung anfallen. Einige Spesen sind nicht inbegriffen (bspw. Notarspesen). Der TAEG ermöglicht es verschiedene Angebote zu vergleichen. Der angewandte globale Zinssatz wird in Prozent ausgewiesen und beinhaltet alle Zinsen und Spesen, welche ein Kunde begleichen muss, um einen Kredit nutzen zu können, der ihm von der Bank zur Verfügung gestellt wurde. Zinssatz, der jedes Trimester vom Finanzministerium, wie vom Wuchergesetz vorgeschrieben, veröffentlicht wird. Um zu kontrollieren ob der angewandte globale Zinssatz (TEG) die Wuchergrenze überschreitet, muss dieser mit der entsprechenden Wuchergrenze verglichen werden. Es muss sichergestellt, dass der TEG der Bank die Wuchergrenze nicht überschreitet. Vorfinanzierung 6 von 6