Dienstvorschrift Einsatznachsorge bei Auslandseinsätzen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Z1 / Helfer, Personal und Recht Provinzialstraße 93 53127 Bonn Aktenzeichen: Z1/501-04-02 Stand: 01.09.2012
Inhaltsverzeichnis A. Zuständigkeit...3 B. Fachberaterin/Fachberater PSNV... 3 C. Vorbereitung der Ankunft der Rückkehrerinnen und Rückkehrer... 4 Seite 2 von 5
A. Zuständigkeit Die psychosoziale Nachsorge (PSNV) fällt gemäß der Stabsdienstordnung für den Leitungs- und Koordinierungsstab der THW-Leitung in das Sachgebiet des S 1. B. Fachberaterin/Fachberater PSNV 1. Die Fachberaterin/der Fachberater PSNV ist organisatorisch an den S 1 angebunden. S 1 erstellt jeweils eine Übersicht, welche THW Einsatzkräfte im Auslandseinsatz sind, wie lange sie im Einsatz bleiben bzw. wann sie voraussichtlich zurückkehren. 2. Um möglichst kurzfristig eine Fachberaterin/einen Fachberater einbinden zu können, steht ein Fachberaterpool zur Verfügung, der aus psychosozialen Fachkräften und hauptamtlichen Beschäftigten besteht. Sie müssen mindestens seit 2 Jahren im Aufgabengebiet PSNV tätig sein, eine Schulung für die Übernahme von Einsatz- und Übungsaufgaben im Leitungsund Koordinierungs-(LuK)-Stab sowie die Ausbildung nach den CISM- Bausteinen I und II absolviert haben. 3. Die Liste des THW-Fachberaterpools wird auch bei der Nachsorge, Opferund Angehörigen-Hilfe des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (NOAH) hinterlegt, so dass eine Fachberaterin/ein Fachberater PSNV bei Bedarf bereits in der Vorbereitung eines Auslandeinsatzes zur Beratung kontaktiert werden kann. 4. Die Fachberaterin/der Fachberater muss nicht dauerhaft in der LuK anwesend sein, sondern soll möglichst an Lagebesprechungen teilnehmen oder bei dringendem Bedarf auch außerhalb der Lagebesprechungen gerufen werden können (dies ist auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich). 5. Der Einsatz von PSNV in der LuK bzw. die Aktivierung eines oder mehrerer Einsatznachsorgeteams (ENT) sowie der SEELift ist in den Einsatzauftrag des S 3 aufzunehmen, so dass die betroffenen Landesverbände möglichst frühzeitig eine Information erhalten, die sie dem/der Teamkoordinator/in des jeweiligen ENT weitergeben können. 6. In der THW-Leitung wird eine Informationsmappe PSNV erstellt, die bei der Ankunft der eingesetzten THW-Helfer/innen vom ENT ausgegeben wird. Seite 3 von 5
Der Auftrag für die Erstellung der Informationsmappe wird vom LuK-Stab (S 1) erteilt. Eine digitale Version der PSNV-Mappe soll den beteiligten ENT zur Verfügung gestellt werden. C. Vorbereitung der Ankunft der Rückkehrerinnen und Rückkehrer 1. Checkliste für die SEELift zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Ankunft: a. abgeschlossener Raum (Unterstützung durch Flughafenbetreuungsdienst) b. Kaffee, nichtalkoholische Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten e.t.c. c. genauen Treffpunkt vereinbaren (z.b. Gate Nr....) d. Erreichbarkeit eines Ansprechpartners am Flughafen organisieren e. Mobilität ENT gemäß Stärke- und Ausstattungsnachweisung ENT (StAN ENT) sowie der Dienstvorschrift 430 (Einsatznachsorge im THW) 2. Checkliste für die beteiligten ENT: a. Wie viel Personal muss vor Ort sein (abhängig von der Anzahl der zurückkehrenden Einsatzkräfte)? Wer holt die Helferinnen und Helfer ab? b. Liegen alle Informationen zum Einsatz sowie eine Namensliste der eingesetzten Helferinnen und Helfer vor? c. Liegt für jede eingesetzte Helferin/jeden eingesetzten Helfer eine Informationsmappe PSNV mit folgendem Inhalt bereit? - Flyer Nach einem belastenden Einsatz - Ggf. aktuelle wichtige Zusatzinformationen (z.b. Merkblatt zu erforderlichen Nachsorgeuntersuchungen) - Flyer Hilfe für Helfer mit der individuellen Erreichbarkeit des zuständigen ENT - Ggf. ein persönliches Dankschreiben des Präsidenten - Pressespiegel d. Wo ist der genaue Treffpunkt am Flughafen für das ENT, die SEELift, die THW-Leitung und den Flughafenbetreuungsdienst? Seite 4 von 5
e. Logistik Check (Flughafen & empfangender Ortsverband) f. Liegt die Erreichbarkeit der Rückkehrerinnen und Rückkehrer außerhalb von Frankfurt/Main vor. Diese Informationen dienen z.b. der Planung der Weiterreise, der Abholung am Heimatort e.c.t. 3. Weitere Vorgaben: a. Beim Empfang der Einsatzkräfte hat das ENT zurückhaltend aufzutreten. b. Das ENT übergibt die Informationsmappe PSNV an die Rückkehrerinnen und Rückkehrer und steht für weitere Gespräche zur Verfügung. c. Ein Angebot zur weitergehenden Betreuung fällt in die Zuständigkeit des Heimat-ENT. d. Nach dem Einsatz soll ein Kontakt zwischen dem Heimat-ENT und dem jeweiligen Ortsverband der Rückkehrerin/des Rückkehrers hergestellt und mindestens für drei bis sechs Monate aufrechterhalten werden. Seite 5 von 5