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Transkript:

Gültig ab 01.01.2014 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung 1.1. Preise Netznutzung Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle in Jahres- Leistungspreis < 2500 h/a 2500 h/a Jahres- Leistungspreis Hochspannung einschl. Umspannung /kw /kw 6,22 1,87 49,26 0,15 Mittelspannung 8,56 2,33 59,28 0,30 Mittelspannung einschl. Umspannung 9,34 2,35 58,12 0,40 Niederspannung 11,46 2,47 56,85 0,66 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 2,3 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 2,3 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt. Seite 1 von 12

1.2. Preise Netznutzung Monatsleistungspreissystem Benutzungsdauer Entnahmestelle in Monats- Leistungspreis 0 h bis 730 h/monat /kw Hochspannung einschl. Umspannung 8,21 0,15 Mittelspannung 9,88 0,30 Mittelspannung einschl. Umspannung 9,69 0,40 Niederspannung 9,48 0,66 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 2,3 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 2,3 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte und dienen der der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt. 1.3. Preise Netznutzung für Reserve-Inanspruchnahme Entnahmestelle in Reserve Inanspruchnahme 0 h/a bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a Jahres Leistungspreis /kw /kw /kw Hochspannung einschl. Umspannung 15,60 18,72 21,84 Mittelspannung 21,39 25,67 29,95 Mittelspannung einschl. Umspannung 23,29 27,95 32,61 Niederspannung 28,67 34,40 40,13 Seite 2 von 12

1.4. Netznutzungsentgelte für Elektro-Speicherheizung und Elektro-Wärmepumpen Entnahmestelle in Leistungs- oder Grundpreis /kwa Mittelspannung 0,00 1,50 Mittelspannung einschl. Umspannung 0,00 1,50 Niederspannung 0,00 1,50 Der Strombedarf wird durch eine separate Messeinrichtung erfasst. Die NEW Netz GmbH hat das Recht den Betrieb der Wärmepumpe zu unterbrechen. Die Unterbrechungszeiten sind im Internet unter www.new-netz-gmbh.de veröffentlicht. Seite 3 von 12

1.5. Preise für die Messung und von Lastgang und Energie Gerät Messstellenbetrieb Messpreis Messung und Entgelt pro Zählpunkt Bemerkungen Mittelspannung Lastgangzähler Mittelspannung Wandler Niederspannung Lastgangzähler Niederspannung Wandler /a /a /a 192,00 69,60 239,04 221,76 192,00 69,60 239,04 26,76 Festnetzmodem 38,40 *) GSM Modem 75,84 **) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und '). Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und ' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird für die Einspeiserichtung nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und ' entfällt. *) **) Die Bereitstellung eines funktionierenden Telefonfestnetzanschlusses (Telefonnummer und TAE- Dose sowie die notwendige Stromversorgung mit 230 V in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung) erfolgt durch den Anschlussnutzer. Die Bereitstellung der notwendigen Stromversorgung mit 230 V in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung erfolgt durch den Anschlussnutzer. Kann die Zählerfernauslesung aus Gründen, die der Anschlussnutzer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, fallen manuelle Ablesekosten in Höhe von 70,00 je an. Sollten nach Erstinstallation der Zählerfernauslesung weitere Umbaumaßnahmen für die Anlage erforderlich werden, z.b. Umstellung von GSM-Modem auf Festnetz-Modem oder umgekehrt, gehen die Kosten in Höhe von pauschal 130,00 zu Lasten des Verursachers. Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Seite 4 von 12

2. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung 2.1. Preise Netznutzung Entnahmestelle im Grundpreis /a Niederspannungsnetz 33,00 3,79 2.2. Preise für Messung und Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung a) jährliche en und jährliche en Bei jährlichen en und jährlicher gelten pro Zählpunkt die nachfolgenden Entgelte. Messung und Messpreis Gerät Messstellenbetrieb Messung und Entgelt pro Zählpunkt /a /a /a Eintarifzähler 6,12 1,92 13,99 Eintarif-Zweirichtungszähler 12,24 3,84 13,99 Zweitarifzähler 16,44 1,92 13,99 Schaltgerät 16,44 Maximumzähler 21,96 1,92 13,99 Rundsteuerempfänger (nur für Straßenbeleuchtung) 4,00 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und ') Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und ' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird für die Einspeiserichtung nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und ' entfällt. Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Seite 5 von 12

b) unterjährige en und jährliche en Bei halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen en und jährlicher gelten für die Komponenten Messung und sowie abweichend von a) pro Zählpunkt die nachfolgenden Entgelte. Die Komponente Messstellenbetrieb bleibt bei unterjährigen en unverändert. halbjährliche vierteljährliche monatliche Gerät Messung und Messung und Messung und /a /a /a /a /a /a Eintarifzähler 3,84 16,87 7,68 22,63 23,03 45,66 Eintarif- Zweirichtungszähler 7,68 16,87 15,35 22,63 46,06 45,66 Zweitarifzähler 3,84 16,87 7,68 22,63 23,03 45,66 Maximumzähler 3,84 16,87 7,68 22,63 23,03 45,66 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und ') Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und ' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird für die Einspeiserichtung nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und ' entfällt. Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Seite 6 von 12

2.3. Sonderanlagen Netznutzungsentgelt für Grundpreis Pauschale je Zählpunkt /a /a /a Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger 33,00 12 kwh/a * 3,79 33,45 Sirenenanlagen mit Steuerempfänger 33,00 40 kwh/a * 3,79 34,52 Telefonhäuschen 33,00 250 kwh/a * 3,79 42,48 Notruftelefone 33,00 216 kwh/a * 3,79 41,19 Polizeistraßenmelder 33,00 420 kwh/a * 3,79 48,92 spreis je Zählpunkt 13,99 /a 2.4. Netznutzungspreise für kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung. Grundpreis 33,00 /a 3,79 (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und je nach vertraglicher Vereinbarung der jeweiligen Konzessionsabgabe. Messung und Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. Seite 7 von 12

2.5. Netznutzungspreise für Elektro- Wärmespeicheranlagen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz und ohne Lastgangzählung. Vertragsformen Kunden mit getrennter Messung für Normalstrom und Wärmestrom Kunden **) mit gemeinsamer Messung (Freigabedauer 9 h + 2 h) Grundpreis /a 0,00 1,50 0,00 1,50 für Wärmestrom Nacht- und Tagladung Wärmestrom Nacht- und Tagladung Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. **) Die Preise beziehen sich auf den Verbrauch nach einer Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer Messung erfolgt, in dem zunächst 25 % des vom HT- Laufwerk des Zählers gemessenen Stromes ermittelt werden. Diese Verbrauchsmenge wird dann von dem durch das NT-Laufwerk ermittelten Strombedarf (11 h) auf den durch das HT-Laufwerk ermittelten Strombedarf (13 h) verlagert. Bei Neuanlagen ist grundsätzlich eine separate Zweitarifmessung erforderlich. Messung und Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. 2.6. Netznutzungspreise für Elektro-Wärmepumpen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz und ohne Lastgangzählung. Grundpreis /a Wärmestrom 0,00 1,50 Der Strombedarf der Wärmepumpe wird durch eine separate Messeinrichtung erfasst. Die NEW Netz GmbH hat das Recht den Betrieb der Wärmepumpe zu unterbrechen. Die Unterbrechungszeiten sind im Internet unter www.new-netz-gmbh.de veröffentlicht. Messung und Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. Seite 8 von 12

2.7. Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. 14a EnWG Preisstellung für Kunden in Niederspannung. Grundpreis /a Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 0,00 1,50 Messung und Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und für installierte Zähler und Schaltgeräte. 3. Blindstrom Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Entnahmestelle in CtIkvarh Hochspannung einschl. Umspannung 0,92 Mittelspannung 0,92 Mittelspannung einschl. Umspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit in einem smonat bezogene induktive Blindarbeit die Freigrenze, so entrichtet der Kunde für die Blindarbeit oberhalb der Freigrenze die oben genannte Pönale. Als Hochtarif gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Monaten März bis September sowie von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die Freigrenze für Blindarbeit beträgt 50 % der in einem smonat bezogenen Wirkarbeit unter Berücksichtigung der Hochtarifzeit. Seite 9 von 12

4. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag **) Für die ersten 100.000 kwh 0,178 Oberhalb von 100.000 kwh 0,055 Oberhalb von 100.000 kwh *) 0,025 *) **) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Der oben genannte KWK-Aufschlag gilt für das Kalenderjahr 2014 und wird jährlich vom BDEW bundesweit veröffentlicht. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen 5. Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Verbrauch Bezeichnung der Umlage 19-Umlage **) Für die ersten 100.000 kwh A 0,092 Für oberhalb 100.000 kwh bis 1.000.000 kwh A + 0,482 Für oberhalb 100.000 kwh bis 1.000.000 kwh *) A++ 0,532 Oberhalb von 1.000.000 kwh B 0,050 Oberhalb von 1.000.000 kwh *) C 0,025 *) **) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Die oben genannte 19-Umlage gilt für das Kalenderjahr 2014 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Seite 10 von 12

6. Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Verbrauch Offshore- Haftungsumlage **) Für die ersten 1.000.000 kwh 0,250 Oberhalb von 1.000.000 kwh 0,050 Oberhalb von 1.000.000 kwh *) 0,025 *) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. **) Die oben genannte Offshore-Haftungsumlage gilt für das Kalenderjahr 2014 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch Umlage für abschaltbare Lasten *) verbrauchsunabhängig 0,009 *) Die oben genannte Umlage für abschaltbare Lasten gilt für das Kalenderjahr 2014 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht (www.eeg-kwk.net). Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Seite 11 von 12

8. Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden Nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 09.01.1992 ergeben sich je Kommune folgende Konzessionsabgaben. Stadt/Gemeinde KAV 2 Abs. 2 (1a): bei Strom, der im Rahmen eines Schw achlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schw achlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schw achlaststrom) geliefert w ird* ) KAV 2 Abs.2 (1b): bei Strom, der nicht als Schw achlaststrom geliefert w ird (differenziert nach Einw ohnerzahl) KAV 2 Abs. 3: bei Strom, der an Sondervertragskunden geliefert w ird Stadt/Gemeinde Einw ohnerzahl: Stand 31.12.2012 ct/kwh ct/kwh ct/kwh Titz 8.119 0,61 1,32 0,11 Waldfeucht 9.125 0,61 1,32 0,11 Selfkant 10.201 0,61 1,32 0,11 Gangelt 11.719 0,61 1,32 0,11 Niederkrüchten 15.357 0,61 1,32 0,11 Wassenberg 17.501 0,61 1,32 0,11 Jüchen 22.835 0,61 1,32 0,11 Übach-Palenberg 24.556 0,61 1,32 0,11 Geilenkirchen 28.415 0,61 1,59 0,11 Wegberg 28.950 0,61 1,59 0,11 Tönisvorst 29.440 0,61 1,59 0,11 Korschenbroich 33.187 0,61 1,59 0,11 Hückelhoven 38.885 0,61 1,59 0,11 Erkelenz 44.332 0,61 1,59 0,11 Grevenbroich 63.618 0,61 1,59 0,11 Viersen 75.260 0,61 1,59 0,11 Mönchengladbach 257.449 0,61 1,99 0,11 Basis der zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen: Halbjährliche Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW. *) Als Schwachlast gilt für das gesamte Netzgebiet der NEW Netz täglich die Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr. Die Schwachlast KA nach 2 Abs. 2 Ziffer 1a) KAV wird mit den Netzentgelten in Rechnung gestellt für Energie, die ausschließlich in diesem Zeitraum über einen Zweitarifzähler gemessen wird und wenn der Händler per Wirtschaftsprüfertestat nachweist, dass er die Differenz zwischen der KA nach 2 Abs. 2 Ziffer 1b) und Ziffer 1a) KAV an den Endkunden in seiner Stromrechnung weiter gegeben hat. Seite 12 von 12