So nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung richtig!



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Transkript:

So nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung richtig! Noch Fragen? (089) 20 33 24 53 fernkurse@beck.de www.beck fernkurse.de Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 1

Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de BeckAkademie Fernkurse www.beck fernkurse.de 2012 Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck: Druckhaus Nomos In den Lissen 12, 76547 Sinzheim Satz: ottomedien, Darmstadt Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff) Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 2

Herzlich Willkommen bei der BeckAkademie Fernkurse. Sie wollen durch Weiterbildung Ihre Chancen im Job nutzen? Diese für Sie zusammengestellten Fördermöglichkeiten können Sie dabei unterstützen und Ihrer Karriere zum entscheidenden Sprung nach vorne verhelfen. Bares Geld für Ihr Fernstudium von Bund und Ländern Von gezielten Zuschüssen zum Fernstudium bis zur Übernahme der gesamten Studiengebühren: es gibt die unterschiedlichsten Förderprogramme von Bund und Ländern, die dafür sorgen, dass Sie sich finanziell unbeschwert voll und ganz auf Ihre Weiterbildung konzentrieren können. Von der Bildungsprämie bis zum Weiterbildungsscheck Thüringen hier stellen wir Ihnen die für Sie interessantesten Fördermöglichkeiten vor, die Sie bei der BeckAkademie Fernkurse jederzeit und problemlos einlösen können. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 3

Neu! Die Förderung durch die BeckAkademie Fernkurse Ein weiterer Vorteil: die individuelle Unterstützung durch die BeckAkademie Fernkurse, die Sie neben der staatlichen Förderung nutzen können. Denn bestimmten Personengruppen gewähren wir eine Ermäßigung der Studiengebühren. Lesen Sie auf Seite 26, ob Sie dazugehören. Sich weiterbilden und dabei sogar Steuern sparen Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, Ihre Fort und Weiterbildungskosten bei der Steuer abzusetzen. Welche Kosten das im Einzelnen sein können, lesen Sie ab Seite 28. Und noch ein Tipp: Auch Arbeitgeber unterstützen Ihre Weiterbildung Qualifizierte Fachkräfte werden auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Deshalb sind Chefs und Arbeitgeber auch bereit, das Weiterbildungs Engagement ihrer Mitarbeiter zu unterstützen und übernehmen Ihre Lehrgangskosten, teilweise oder sogar komplett. Und das aus gutem Grund, denn schließlich zahlt sich Ihr neues Fachwissen unmittelbar auch in Ihrem Job aus. Sprechen Sie doch einfach einmal Ihren Chef an und machen Sie deutlich, wie das Unternehmen oder die Institution von Ihrer Weiterbildung profitieren kann. Schließlich müssen Sie Ihren Job dank des Fernstudiums während Ihrer Weiterbildung nicht vernachlässigen! Und meistens wird Ihr Weiterbildungs Engagement vom Arbeitgeber auch belohnt. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 4

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter Gerne beraten wir Sie auch persönlich, welche Förderung für Sie in Frage kommt. Rufen Sie uns an unter Tel. (0 89) 20 33 24 53 oder e mailen Sie uns unter fernkurse@beck.de. Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen rund um Ihr Fernstudium gerne weiter! Wir freuen uns auf Sie. Mit den besten Wünschen für Ihre Weiterbildung bin ich Ihre Stephanie P. Kreuzhage Leiterin BeckAkademie Fernkurse PS: Nutzen Sie die öffentlichen Fördertöpfe. Denn alle hier aufgeführten Bildungsgutscheine werden von der BeckAkademie Fernkurse akzeptiert und können bei uns eingelöst werden. Auf Seite 27 lesen Sie, wie. PPS: Die unten stehenden Informationen sind Hinweise und Empfehlungen und unterliegen Veränderungen. Deshalb werden die nachfolgenden Inhalte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Gültigkeit, Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit zur Verfügung gestellt. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 5

Inhalt Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie... 7 Die Begabtenförderung berufliche Bildung... 9 Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr... 11 Der Bremer Weiterbildungsscheck... 13 Der Hamburger Weiterbildungsbonus... 15 Der Bildungs Scheck NRW: Unterstützung bis zu 500... 16 Der Rheinland Pfälzische QualiScheck... 18 Der Weiterbildungsscheck Sachsen... 20 Der Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein... 21 Der Thüringer Weiterbildungsscheck... 23 Gut vorbereitet ins Beratungsgespräch um Fördermittel gehen... 25 So reichen Sie Bildungs Gutscheine bei uns ein... 26 Ihre persönliche Förderung durch die BeckAkademie Fernkurse... 26 Die Sozialgarantie der BeckAkademie Fernkurse... 27 Sich beruflich weiterbilden und dabei Steuern sparen... 28 Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen... 29 Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 6

Wertvolle Bildungszuschüsse vom Bund für Sie! Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie Sie möchten sich weiterbilden, können sich aber den Fernkurs nicht leisten? Dann sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Denn Sie erhalten Bares vom Staat, wenn Sie unsere Kurse besuchen wollen, um beruflich ein Stück voran zu kommen. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 wert sein. Mit der Bildungsprämie werden Frauen und Männer mit einem Einkommen bis 20.000 (40.000 bei Verheirateten) unterstützt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Mehr zu den Förder Voraussetzungen für den Prämiengutschein finden Sie online: www.bildungspraemie.info. Außerdem bietet Ihnen die staatliche Bildungsprämie das Weiterbildungssparen an. Das ist für diejenigen gedacht, die vermögenswirksame Leistungen angespart haben. Aus den Sparverträgen können Sie Geld für Ihre Weiterbildung entnehmen, die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen Für das Weiterbildungssparen müssen Sie nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen angespart haben. Dann können Sie die Vorteile des Weiterbildungssparens in Anspruch nehmen. Dies gilt übrigens unabhängig von Ihrem aktuellen Einkommen. Weitere Informationen finden Sie online unter www.bildungspraemie.info. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 7

Am besten Sie lassen sich über Ihre Möglichkeiten in einer der bundesweit vorhandenen Beratungsstellen (fast 600 in ganz Deutschland) beraten. Denn wie immer gilt erst beraten, dann zum Fernkurs anmelden! Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie vor Ihrer Kurs Anmeldung zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Das Beratungsgespräch selbst ist kostenlos. Sie finden online eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe unter www.bildungs praemie.info/de/170.php. Oder Sie rufen die kostenlose Hotline an: Tel. 0800 / 26 23 000. Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zu unseren Fernkursen sowie Vergleichsangebote zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 8

Begabtenförderung berufliche Bildung das Weiterbildungsstipendium Sie sind jung, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und können überdurchschnittliche schulische und berufliche Leistungen vorweisen? Dann ist für Ihre Weiterbildung das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die Begabtenförderung berufliche Bildung genau das richtige. Mit diesem speziellen Förderprogramm, das 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, sollen begabte, junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung das Programm durch gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Dort können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Weiterbildungskurses beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 6.000 für längsten drei Jahre bei einem Eigenanteil von 10% je Fördermaßnahme (der Eigenanteil schmälert den Gesamtförderbetrag nicht). Das Stipendium müssen Sie nicht zurückzahlen. Wichtig! Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden. Für diese Lehrgänge können Sie die Begabtenförderung beantragen Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert: Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 9

Seminare und Kurse zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen Unter diesen folgenden Voraussetzungen können über das Weiterbildungsstipendium auch berufsbegleitende Studiengänge finanziert werden: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf Weiterführende Informationen finden Sie online unter www.sbb stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html. Telefonische Auskünfte erteilt die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung unter Tel. (0 228) 6 29 31 0. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 10

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit und wollen einen Teil Ihrer freien Zeit zur beruflichen Weiterbildung nutzen? Dann können Sie für beruflich ausgerichtete Fernstudiengänge vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80% erhalten. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erstattet zudem Ihre Prüfungsgebühren vollständig und beteiligt sich an möglichen Fahrt und Kommunikationskosten. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine Ermessensleistung des Dienstherrn, ein Rechtsanspruch besteht deshalb nicht. Diese Lehrgänge können Sie bei der Berufsförderung beantragen Zuschüsse bekommen Sie für Erst und Zweitausbildungen, vorberufsspezifische Weiterbildungen, allgemeinbildende Schulabschlüsse und berufsübergreifende Bildungsmaßnahmen. Gefördert werden Sie dann, wenn Sie sich vorher durch den Berufsförderungsdienst beraten lassen, der Ihren Antrag prüft und einen auf Sie zugeschnittenen Förderplan erstellt. Diese Beratung sollten Sie frühzeitig in Anspruch nehmen, denn nur in Ausnahmefällen wird eine rückwirkende Förderung genehmigt. Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zu unseren Fernkursen zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 11

So beantragen Sie Ihren Zuschuss Zunächst legen Sie die Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vor. Anschließend werden Ihnen die Gebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet. Diese können Ihnen bei Ratenzahlungen der Studiengebühren auch vierteljährlich genehmigt und erstattet werden. Die BeckAkademie Fernkurse stellt Ihnen gerne die erforderlichen Bescheinigungen und Leistungsnachweise aus. Wichtig: Brechen Sie das Fernstudium ab oder bearbeiten Sie die Studienmaterialien nicht, entfällt die Kostenerstattung! Weiterführende Informationen finden Sie online unter http://bfd.bundeswehr.de Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 12

Ran an die Fördertöpfe der Länder! Der Bremer Weiterbildungsscheck Auch in Bremen gibt es jetzt Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Das Land übernimmt bis zu 70% der Ausgaben für die Fortbildung von Arbeitnehmern und Selbständigen. Zuschüsse gibt es für (fast) alles, was Ihnen in Ihrem Job weiterhilft. Der Bremer Weiterbildungsscheck fördert die berufsbezogene Fortbildung. Es gibt Zuschüsse für Kurse und Seminare, die Wissen, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln. Auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, fallen unter die Regelung. Wer wird gefördert? Die wichtigste Bedingung: Als Antragsteller müssen Sie in Bremen wohnen oder arbeiten. Antragstellende Unternehmen müssen in Bremen gemeldet sein. Es gibt auch eine Einkommenshöchstgrenze für Sie als Antragsteller: Zwar können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbständige und Arbeitssuchende den Bremer Weiterbildungsscheck in Anspruch nehmen. Das Bruttojahreseinkommen der Antragsteller darf allerdings nicht über 25.600 liegen. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren wurde vom Land Bremen eine Obergrenze von 51.200 festgesetzt. Wie wird gefördert? Gefördert wird mit bis zu 500 pro Kurs. D. h. das Land Bremen zahlt bis zu 50% der Weiterbildungskosten, die restlichen Kosten müssen Sie als Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 13

Antragsteller oder Ihr Arbeitgeber aufbringen. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei ihnen übernimmt das Land Bremen bis zu 70% der Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt in jedem Fall bei 500 jährlich. In besonderen Fällen wenn mehrere Fortbildungen für das berufliche Weiterkommen sinnvoll sind kann der Weiterbildungsscheck gesplittet werden. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Beratung ist Pflicht! Der Bremer Weiterbildungsscheck wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch ausgestellt. Als Angestellter oder Selbständiger wenden Sie sich an die Arbeitnehmerkammer Bremen und vereinbaren einen Termin. Gemeinsam mit dem Berater werden passende Weiterbildungen ausgewählt. Freie Wahl beim Anbieter Auf jedem Bremer Weiterbildungsscheck werden 3 Weiterbildungseinrichtungen aufgelistet, die geeignete Kurse anbieten. Doch Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Kursanbieter Sie wählen. Unbedingt beachten: Erst wenn der Weiterbildungsscheck ausgestellt wurde, sollten Sie sich für einen Kurs anmelden. Sie zahlen dann eine um den Wert des Weiterbildungsschecks verminderte Gebühr. Die BeckAkademie Fernkurse als Weiterbildungsanbieter rechnet nach Ende des Kurses mit dem Land Bremen ab. Die Weiterbildungsschecks sind 6 Monate lang gültig und können innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden. Auf Antrag kann die Laufzeit auch durch die Beratungsstellen verlängert werden. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 14

Auch kleinere Unternehmen profitieren Firmen, die nicht mehr als 50 Menschen in Vollzeit beschäftigen, können Fördermittel für 4 Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch Mitarbeiter ohne Berufsausbildung an den Weiterbildungen teil, dann fördert das Land Bremen bis zu 10 Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich. Ansprechpartner für Firmen ist die Handelskammer Bremen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.bremen.de/der bremer weiterbildungsscheck. Der Weiterbildungsbonus das Hamburger Förderinstrument leistet viel und ist schnell beantragt Mit dem Weiterbildungsbonus Hamburg werden Beschäftigte wie auch Selbständige gezielt gefördert, damit sie auf aktuelle oder zukünftige Anforderungen des Marktes vorbereitet sind. Wer wird gefördert? Es werden deutschlandweit Beschäftigte und Selbständige Auszubildende Existenzgründer (ALG I und II) sowie Selbständige im ALG II Bezug sowie Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker) gefördert. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 15

Was wird gefördert? Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Qualifizierungen förderungswürdig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Weiterbildung arbeitsplatzsichernd für den Beschäftigten und/oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist. Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden mit bis zu 50 bis 100% das entspricht maximal 1.500 pro Person und Jahr bezuschusst. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Gefördert werden Sie dann, wenn Sie sich zunächst von der Punkt Bildungsmanagement vorher kostenlos beraten lassen. Weiterführende Informationen finden Sie online unter www.weiterbildungsbonus.net. Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zu unseren Fernkursen mit Vergleichsangeboten zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Der Bildungs Scheck NRW: Unterstützung bis zu 500 Sofern Sie in Nordrhein Westphalen arbeiten oder wohnen und in einem kleinen oder mittleren Betrieb tätig sind, können Sie bei Ihrer Weiterbildung mit dem NRW Bildungs Scheck bis zu 50% Ihrer Lehrgangskosten sparen. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 16

Was wird gefördert? Dabei werden in der Regel bis zu 50% der Kosten für Ihre Weiterbildung übernommen, höchstens 500. Als Beschäftigter in NRW können Sie maximal zwei Bildungs Schecks pro Kalenderjahr beantragen. Unternehmen in NRW erhalten für ihre Beschäftigte max. 20 Bildungs Schecks pro Kalenderjahr. Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Bildungs Scheck NRW erfüllen: Wer wird gefördert? Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer dieser Gruppen zählen: Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten Berufsrückkehrer, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind Lohn und Gehaltsempfänger in kleinen oder mittleren Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern aus Nordrhein Westphalen von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Beschäftigte mit Zeitvertrag im Betrieb mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung) Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 17

kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können auch für Mitarbeiter, die nicht in NRW ihren Wohnsitz haben, Bildungs Schecks beantragen. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Sie erhalten den Bildungs Scheck aber nur, wenn Sie an einer Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle teilnehmen. Diese Beratung ist kostenlos für Sie und muss vor Beginn des Lehrgangs besucht werden. Welche der 250 NRW Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind, erfahren Sie online unter www.weiterbildungsberatung nrw.de. Weitere Informationen finden Sie außerdem online unter www.bildungsscheck.com. Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zu unseren Fernkursen mit Vergleichsangeboten zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Der Rheinland Pfälzische QualiScheck fördert den beruflichen Aufstieg mit bis zu 50% der Kosten Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach, Methoden, Sozial und Persönlichkeitskompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 18

Wer wird gefördert? Bisher erhielten mit dem QualiScheck nur Mitarbeiter ab 45 Jahren finanzielle Unterstützung für ihr berufliches Fortkommen. Ab 1. August 2012 entfällt nun nicht nur diese Altersgrenze. Das Land Rheinland Pfalz hat auch den Kreis der zu Fördernden deutlich erweitert. Den Zuschuss von jährlich maximal 500 für eine Weiterbildung erhalten jetzt auch geringfügig Beschäftigte (Mini Jobber), Kleinunternehmer und Freiberufler, die nicht mehr als 5 Jahre selbständig sind. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst kommen zum Zuge. Das Land hat dabei insbesondere Beschäftigte der Gesundheitsbranche im Visier. Wie wird gefördert? Wie gehabt wird im laufenden Kalenderjahr nur ein (1) QualiScheck an Sie gewährt, der auch nicht gesplittet werden darf. Ab dem 1. August 2012 müssen Sie als Empfänger des QualiSchecks die Weiterbildung zunächst aus eigener Tasche vorfinanzieren. Sie reichen den Scheck bei dem gewählten Weiterbildungsanbieter ein und zahlen dort die Kursgebühren vorab. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie vom Weiterbildungsanbieter eine Bestätigung, die Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz einreichen. Anschließend werden Ihnen die Kurskosten anteilig erstattet. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Der QualiScheck kann ab dem 1. August 2012 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragt werden. Die QualiScheck Servicenummer (kostenfrei): Tel. 0800 / 5 888 432. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 19

Weiterbildungsscheck Sachsen fördert mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Wer wird gefördert? Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 im Monat. Wer bis 4.150 monatlich verdient, ist antragsberechtigt, wenn er zum Beispiel älter als 50 Jahre ist, Teilzeit arbeitet oder als Leiharbeiter beschäftigt ist. Im Juli 2012 hat die Landesregierung Sachsen auch eine Förderung speziell für Arbeitslose aus der Taufe gehoben. Denn in den Genuss des Weiterbildungsschecks kommen jetzt auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, das sog. Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Was wird gefördert? Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden rückwirkend anteilig erstattet. Je nach Einkommen gibt es 60 oder 80% der Kursgebühr als Zuschuss. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 20

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens 650 kostet. Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe! Wer ist Ihr Ansprechpartner? Wenden Sie sich an die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) unter Tel. (0 351) 4910 4930 oder online unter www.sab.sachsen.de. Für Ihre Antragstellung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zu unseren Fernkursen mit Vergleichsangeboten zusammen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Der Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein fördert die Präsenzzeiten bei Fernkursen Wer wird gefördert? Arbeitnehmer und Auszubildende in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Der Betrieb muss seinen Sitz oder zumindest eine Betriebstätte in Schleswig Holstein haben. Fernkurse von Fernakademien mit Sitz außerhalb Schleswig Holsteins können gefördert werden, wenn das gewünschte Weiterbildungsangebot ausschließlich bei einem Weiterbildungsanbieter außerhalb Schleswig Holsteins angeboten wird. Voraussetzung ist, dass sich der Teilnehmer vorher über die in Schleswig Holstein bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 21

Wird hierbei festgestellt, dass in Schleswig Holstein keine vergleichbare Weiterbildungsmaßnahme angeboten wird, benötigt der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung der Weiterbildungsberatungsstelle, die wiederum der Investitionsbank vorzulegen ist. Bei Vorliegen einer solchen schriftlichen Bestätigung kann einer Förderung zugestimmt werden. Förderfähig sind die Präsenzzeiten, etwa Crashkurse, Repetitorien und Prüfungstermine. Was wird gefördert? Präsenzzeiten bei Fernkursen und Seminarkosten für berufliche Weiterbildung, wenn diese zwischen 160 und 4.000 kosten. Wie wird gefördert? Vor Beginn der Weiterbildung muss der Beschäftigte die Förderung bei der Investitionsbank Schleswig Holstein beantragen. Stimmt sie zu, kann sich der Teilnehmer nach Kurs Ende die Gebühren erstatten lassen. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Wenden Sie sich an die Investitionsbank Schleswig Holstein unter Tel. (0 431) 99 05 22 22 oder online unter www.ib sh.de/aktion a1 Für Ihre Antragstellung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial mit Vergleichsangeboten zusammen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 22

Thüringer Weiterbildungsscheck fördert Beschäftigte und Selbständige Wer wird gefördert? Mit dem Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Thüringen unterstützt. Ferner sind Thüringer Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 25.600 und 40.000 (Verheiratete das Doppelte), antragsberechtigt. Was wird gefördert? 50% der Kurskosten werden rückerstattet. Über 45 Jährige, Ausbilder und Wiedereinsteiger nach Eltern und Pflegezeit bekommen sogar einen Zuschuss von 70%. Maximal gibt es 500 im Jahr. Ist die Summe mit einer Weiterbildung noch nicht ausgeschöpft, können im gleichen Jahr weitere Anträge gestellt werden. Wie wird gefördert? Vor Beginn der gewünschten Weiterbildung müssen Sie einen Antrag auf Zuschuss stellen. Wenden Sie sich dazu an die Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW). Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie eine schriftliche Zusage erteilt, mit der Sie innerhalb von 6 Monaten Ihre Weiterbildung starten können. Die Auszahlung des zugesagten Zuschusses erfolgt gegen Nachweis der Teilnahme und Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Ihre Antragstellung und die Abwicklung sind kostenfrei. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 23

Wer ist Ihr Ansprechpartner? Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW) unter Tel. (0 361) 22 23 0 oder online unter www.gfaw thueringen.de Für Ihre Antragstellung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial mit Vergleichsangeboten zusammen. Auf Seite 25 erfahren Sie mehr. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 24

Wie Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch um Fördermittel gehen Informieren Sie sich vor Ihrer Beratung am besten über Ihr Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung. Hierzu können wir Ihnen gerne vorher das entsprechende Informationsmaterial zu unseren Fernkursen mit Vergleichsangeboten zusammenstellen und zusenden sprechen Sie uns an: Tel. (0 89) 20 33 24 53 oder E Mail fernkurse@beck.de. Wenn das Weiterbildungsziel und die Anforderungen bei Ihnen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bildungs Gutschein. darüber, bei wem Sie die Fortbildung absolvieren können und möchten. Im Beratungsgespräch informieren Sie die jeweiligen Berater unabhängig, was die beste Weiterbildung für Sie ist. Auch sollen auf dem Bildungs Scheck immer mehrere Weiterbildungsanbieter eingetragen werden, bei denen Sie einen Kurs absolvieren könnten. Wünschenswert sind drei verschiedene Weiterbildungsanbieter/ träger. Die Berater sind aber erfahrungsgemäß auch für Ihre Vorschläge offen. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 25

Bildungs Gutscheine von Bund und Ländern So reichen Sie sie bei uns ein Wenn Sie den Bildungs Scheck eines Bundeslandes erworben haben, können Sie diesen bei der BeckAkademie Fernkurse innerhalb der auf dem Scheck angegebenen Gültigkeitsdauer gleich bei Ihrer Kurs Anmeldung einreichen, jeweils einen pro Fernkurs. Sofern der Fernkurs zum Bildungs Scheck passt, werden wir diesen für Sie einlösen. Es handelt sich bei dieser Art Förderung um eine nachträgliche Erstattung, die jedoch vor Beginn des Fernkurses beantragt werden muss. Ihre persönliche Förderung durch die BeckAkademie Fernkurse Die BeckAkademie Fernkurse unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ermäßigung der Studiengebühren denn wir wollen vielen Frauen und Männern eine Weiterbildung und Qualifizierung für ihre berufliche wie persönliche Entwicklung ermöglichen. Deshalb bieten wir 10% Ermäßigung für: Arbeitslose Schüler und Studenten Rentner Schwerbehinderte Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 26

Bundeswehrangehörige, Wehr und Zivildienstleistende (bei Vorliegen einer Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr erhalten Sie sogar insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15%.) Mitglieder des Betreuungsgerichtstags e.v. Mitglieder des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.v. 15% Ermäßigung gibt es für: Ehemalige Teilnehmer der BeckAkademie Fügen Sie Ihrer Kursanmeldung bitte eine aktuelle Bescheinigung bei, wenn Sie eine der Ermäßigungen in Anspruch nehmen möchten. Die oben genannten Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Vorteilsangeboten der BeckAkademie Fernkurse oder der C.H. Beck Verlag ohg kombinierbar. Die Sozialgarantie der BeckAkademie Fernkurse Treten nach Aufnahme eines Fernkurses unvorhersehbare wichtige Gründe auf (langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie bei der BeckAkademie Fernkurse eine zeitweise Stundung der nächstfälligen Rate für maximal 3 Monate beantragen. Ihren Antrag müssen Sie rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag stellen. Ihrem Antrag wird immer entsprochen, wenn Sie Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet haben. Gewährt Ihnen die BeckAkademie Fernkurse die Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie dennoch berechtigt, den Fernkurs ungehindert fortzusetzen. Sie Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 27

erhalten darum auch weiteres Fernlehrmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zugesandt. Sich beruflich weiterbilden und dabei Steuern sparen Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (Az. BFH X R 6/85) können Sie die Ausgaben für Ihre Teilnahme an unseren Fernkursen voll als Werbungskosten absetzen. Dies bringt Ihnen jedoch nicht automatisch einen Vorteil, denn das Finanzamt erkennt auf jeden Fall pauschal 1.000 Werbungskosten an. Erst wenn Sie mehr Ausgaben, etwa für Arbeitsweg und Fortbildung haben, lohnt die Einzelabrechnung. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie gegenüber dem Finanzamt den konkreten beruflichen Nutzen Ihrer Fort oder Weiterbildung begründen, etwa mit Ihren verbesserten Berufsaussichten, Aufstiegsmöglichkeiten u.ä. Sollte dies nicht gelingen, können Sie die Kosten zumindest als Sonderausgaben gegenüber dem Finanzamt in Ansatz bringen. So gehen Sie vor Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können Sie Ihre Fort und Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Selbständige und Gewerbetreibende können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 28

Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen Arbeitsmittel: Lehr und Büromaterial, anteilige Kosten für einen PC jeweils in dem Umfang, in dem er für die Fort und Weiterbildung genutzt wird Fachliteratur, sofern die Quittung den Titel der Fachliteratur enthält Arbeitszimmer: wenn für die berufliche Tätigkeit (hier: die Fort und Weiterbildung) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der steuerliche Abzug der Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.250 im Kalenderjahr möglich Kosten für den Besuch von Präsenzseminaren: hier können Seminarund Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Verpflegungsmehraufwand sowie Reise Nebenkosten abgesetzt werden Lehrgangs, Studien und Prüfungsgebühren: bei Fernunterricht können die Ratenzahlungen und ggfs. weitere Kosten für externe Prüfungen abgesetzt werden Zinsen für Darlehen, die für die Fort oder Weiterbildung aufgenommen wurden. Wichtiger Hinweis! Entscheidend für das Finanzamt ist, wann Sie Ihre Fort oder Weiterbildungsmaßnahme gebucht und bezahlt haben. Falls Sie in diesem Jahr kein Einkommen haben, können Sie die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen. Wer wiederum in diesem Jahr schon etliche Werbungskosten ansammeln konnte, kann u.u. zusätzliche Steuern sparen, wenn er einen für Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 29

nächstes Jahr geplanten Lehrgang schon in diesem Jahr bucht und bezahlt. Genaue Auskünfte zu den Steuern bei Fernstudium und Fernunterricht gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Argumente fürs Finanzamt Bei Rückfragen des Finanzamts hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Werbungskosten nennen Sie am besten die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs mit den Aktenzeichen BFH 2002 VI R 137/01 und BFH 2002 VI R 120/01, im Volltext online nachzulesen unter www.bundesfinanzhof.de. Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung Seite 30