Kurzinformation Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse AG für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen



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Transkript:

Kurzinformation Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse AG für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 1

Zusammenspiel des Pensionskassensystems (dargestellt anhand der BPK) Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 2

Die Bundespensionskasse AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Eigentümer: 100% Bund Gründung: Oktober 1999 Betriebliche Pensionskasse Unternehmensprüfungen durch: Wirtschaftsprüfer, Prüfaktuar, Finanzmarktaufsicht, Aufsichtsrat (inkl. Staatskommissäre und Stellvertreter), Interne Revision, Rechnungshof Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 3

Veranlagungsgrundsätze Allgemeines zur Veranlagung Veranlagung erfolgt insb. in Wertpapieren wie z. B. Anleihen öffentl. Emittenten, Unternehmensanleihen, Aktien, Rohstoffen, u.a. Streuung des Investmentrisikos durch Verteilung auf verschiedene Anlageklassen Auswahl verschiedener Titel und Fondsmanager Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Vermögens muss gewährleistet werden Veranlagung darf nur durch fachlich geeignete Personen erfolgen Anlagehorizont Risiken langfristige Wertsteigerung Volatilität der Finanzmärkte, wobei eine Schwankungsrückstellung zur Glättung herangezogen wird (sofern vorhanden) Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 4

Veranlagungsperformance

Pensionskassenleistungen (vereinfacht dargestellt) Alterspension BeamtInnen: Ruhestand erreicht ehemalige BeamtInnen und Vertragsbedienstete: gesetzliches Frühpensionsalter für Frauen erreicht und alle Dienstverhältnisse zum ehem. Dienstgeber müssen beendet sein Alterspension gebührt lebenslang Berufsunfähigkeitspension - Erfordernisse BeamtInnen: Bescheid der dauernden Dienstunfähigkeit Vertragsbedienstete: Bescheid Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension und Beendigung des Dienstverhältnisses zum Bund Anfall vor dem 50. Lebensjahr -> Dienstgeberbeiträge werden fiktiv bis zum 50. Lebensjahr hochgerechnet & gutgeschrieben gebührt lebenslang bzw. bis zum Ende der Dienstunfähigkeit Witwen-/Witwerpension und Waisenpension Aufrechte Ehe bzw. Kindeseigenschaft zum Todeszeitpunkt, die vor Anspruch auf Altersoder Berufsunfähigkeitspension bestanden haben muss 40 % der Pension der/des Verstorbenen bzw. der fiktiven Berufsunfähigkeitspension 10% Waisenpension, 20% Vollwaise Gesamtpensionen mit 100% der Pensionskassenleistung der/des Verstorbenen begrenzt Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 6

Ergänzung des Vorsorgeplans durch Eigenbeiträge Warum selbst vorsorgen? Hohe Rentabilität bei hoher Sicherheit Nutzung steuerlicher Vorteile Um die Dienstgeberbeiträge in Höhe von 0,75% zusätzlich zu erhöhen Die Leistung von Eigenbeiträgen ist freiwillig. Der/die DienstnehmerIn kann die Höhe des Eigenbeitrages selbst bestimmen. Gemäß 8 des Kollektivvertrages vom 10. Juli 2009 dürfen die Eigenbeiträge 25% / 50% / 75% oder 100% der Dienstgeberbeiträge ODER einen Fixbeitrag bis zu EUR 1.000,-- p.a. (nur in Kombination mit dem steuerlichen Prämienmodell gemäß 108a EStG) betragen. Die Einhebung der Eigenbeiträge erfolgt über den Dienstgeber, der den gewählten Eigenbeitrag von den Bezügen einbehält und gemeinsam mit dem Dienstgeberbeitrag an die Pensionskasse abführt. Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 7

Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 8

Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen Prämienmodell Der/die DienstnehmerIn kann im Falle der Eigenbeitragsleistung eine staatliche Prämie von 4,25% (Stand 2012) gemäß 108a EStG in Anspruch nehmen. Maximal werden EUR 1.000,- p.a. an Eigenbeiträgen gefördert. Sollte der Dienstgeberbeitrag unter EUR 1.000,- p.a. liegen, können im Rahmen des Prämienmodells dennoch EUR 1.000,- an Eigenbeiträgen einbezahlt werden, sodass die staatliche Förderung voll ausgeschöpft werden kann. Einige Vorteile des Prämienmodells: Prämie wird jährlich dem Pensionskassenkonto gutgeschrieben und erhöht damit die Pensionskassenansprüche Lebenslange steuerfreie Pensionskassenpension aus den geförderten Eigenbeiträgen Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 9

Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen Sonderausgabenmodell Im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung hat der/die DienstnehmerIn die Möglichkeit, Eigenbeiträge im Rahmen der so genannten Topf-Sonderausgaben des 18 EStG 1988 geltend zu machen. Sonderausgaben können für alle Eigenbeiträge geltend gemacht werden, die nicht im Rahmen des Prämienmodells gefördert werden. Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 10

Steuerliche Behandlung der Dienstgeberbeiträge Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 11

Steuerliche Behandlung der Veranlagungserträge Die Veranlagungserträge der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften der Pensionskassen sind von der Kapitalertragssteuer befreit (KESt-frei) Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 12

Steuerliche Behandlung der Leistungen Pensionsleistungen aus Dienstgeberbeiträgen - unterliegen dem Lohnsteuertarif Eigenbeiträgen - 75 % der Pensionsleistung sind steuerfrei - 25 % der Pensionsleistung unterliegen dem Lohnsteuertarif - Ausnahme: Pensionsleistungen aus geförderten Eigenbeiträgen gem. 108a EStG sind zur Gänze steuerfrei Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 13

Steuerliche Behandlung der Leistungen Pensionsabfindung bis EUR 11.100,- (Stand 2012) versteuert mit dem sogenannten halben Durchschnittssteuersatz derzeit bis EUR 11.000,-- steuerfrei, die evtl. übersteigenden EUR 100,-- werden mit maximal EUR 18,25 versteuert keine Hinzurechnung zum laufenden Jahresbezug beim Prämienmodell muss die Prämie an das Finanzamt rückerstattet werden (Erträge auf die Prämie darf der Begünstigte behalten) Abfuhr der Steuer bei lfd. Pensionszahlung bequem im Rahmen der gemeinsamen Versteuerung, d. h. Versteuerung der laufenden Leistung übernimmt i. d. R. der Hauptsteuerträger (zumeist jene Stelle, die die gesetzliche Pension ausbezahlt) Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 14

Ausscheiden vor Leistungsanspruch Ansprüche aus Eigenbeiträgen und Dienstgeberbeiträgen verfallen nicht, d. h. sind sofort unverfallbar Verfügungsmöglichkeiten bei Austritt sind z. B.: Guthaben beitragsfrei in der Pensionskasse belassen Übertragung in eine Pensionskasse des neuen Dienstgebers Wenn Anspruch bei Ausscheiden < EUR 11.100,- (Stand 2012) erhält der/die DienstnehmerIn eine Einmalbetrag (Abfindung) Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aus dieser Unterlage können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Trotz großer Aufmerksamkeit bei der Erstellung können sich Fehler eingeschlichen haben. Wir bitten diese zu entschuldigen und behalten uns Redaktionsfehler vor! Version 25.5.2012