Richtlinie zum Heizungs-Check Förderprogramm Präambel Eine wichtige Säule zur Erschließung von Effizienzpotenzialen ist die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen durch unseren Heizungs-Check, mit dem wir den so genannten Hydraulischen Abgleich und den Einbau von effizienten Heizungspumpen fördern. Dadurch können bis zu 20 % Heizenergie und bis zu 80 % der Stromkosten für die Heizungspumpe eingespart werden. Die STAWAG unterstützt ihre Kunden in Kooperation mit dem SHK-Handwerk bei der Ausschöpfung ihrer Energieeinspar-Potenziale gemäß folgenden Kriterien. Informationen zum Ablauf Um unser Förderprogramm nutzen zu können, gehen Sie als Antragsteller/in bitte wie folgt vor: 1. Kontaktieren Sie einen Heizungsinstallateur, der für die Durchführung des Förderprogramms bei der STAWAG gelistet ist. Eine Übersicht der gelisteten Heizungsinstallateure finden Sie im Internet unter www.energieeffizienz.stawag.de 2. Füllen Sie anschließend den Förderantrag zusammen mit Ihrem Installateur vollständig aus. Sprechen Sie bei Unklarheiten auch gern die Energieberatung der STAWAG an. WICHTIG: Füllen Sie das Antragsformular vor Beginn der Maßnahme aus und lassen es ebenfalls von Ihrem Installateur unterschreiben. 3. Lassen Sie sich vom Installateur ein schriftliches Angebot zur Heizungsoptimierung machen, aus dem der zeitliche Aufwand und die erforderlichen Maßnahmen inkl. benötigter Bauteile hervorgehen. Ein Musterangebot finden Sie im Anhang (Teil B). 4. Reichen Sie den Förderantrag zusammen mit diesem Angebot persönlich bei einem Mitarbeiter der Energieberatung ein. Hierbei können noch offene Fragen geklärt werden. Bitte beachten Sie folgende Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 9 13 Uhr, Do 15 18 Uhr oder nach Vereinbarung; Telefon: 0241/181-1333. 5. Wenn die Fördervorrausetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Erst dann können die Maßnahmen beauftragt werden. Wir bitten um Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit. 6. Nach Abschluss der Maßnahmen schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Abrechnungsbogen mit der Abschlussrechnung Ihres Installateurs an die STAWAG. 7. Nach Prüfung der Unterlagen und Bestimmung der Fördersumme wird diese an die angegebene Kontoverbindung in einer Rate ausgezahlt. Stand: 15.11.2011 1 von 6
Richtlinie zum Heizungs-Check Förderprogramm Förderbedingungen 1. Was wird gefördert? 1.1 Gefördert wird der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen nach DIN 18380 und der Austausch von nicht elektronisch geregelten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Begleitmaßnahmen. 1.2 Gefördert werden: Maßnahmen an bestehenden Heizungsverteilanlagen, die vor dem Jahr 2004 in Betrieb genommen wurden, Maßnahmen in Gebäuden mit nur einer zentralen Wärmeversorgungsanlage und einer Kessel- bzw. thermischen Anschlussleistung bis max. 250 kw. 1.3 Bei einer kompletten Erneuerung der Heizungsverteilanlage wird der hydraulische Abgleich der neuen Anlage nicht gefördert, da dieser nach Stand der Technik sowieso durchzuführen ist. 1.4 Der hydraulische Abgleich wird nur in Kombination mit dem Austausch der Heizungspumpe(n) gefördert. Ausnahme: Der hydraulische Abgleich ist allein förderfähig, wenn alle vorhandenen Heizungspumpen bereits elektronisch geregelt sind (sowohl intern als auch extern verbaute Pumpen). 1.5 Der hydraulische Abgleich ist an allen Heizflächen (statische Heizflächen und Fußbodenheizungen) durchzuführen. 1.6 Es müssen alle nicht elektronisch geregelten Heizungspumpen eines Gebäudes gegen Hocheffizienzpumpen getauscht werden. Der nach dem Abgleich im Regelfall geringere erforderliche Volumenstrom der Anlage ist bei der Auswahl bzw. Dimensionierung der neu eingebauten Pumpen zu berücksichtigen. 1.7 Sondermaßnahmen wie z. B. der Austausch eines Heizungsverteilers bedürfen einer schlüssigen Begründung der Notwendigkeit durch den Fachunternehmer, die mit dem Förderantrag vorgelegt werden muss. 2. Wie wird gefördert? 2.1 Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses. 2.2 Die Höhe des Zuschusses beträgt: 40 % der Kosten (brutto) für die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs und 20 % der Kosten (brutto) je Hocheffizienzpumpe inkl. Einbau. 2.3 Der maximale Förderbetrag pro Gebäude beträgt 5.000. 2.4 Pro Gebäude kann nur ein Heizungs-Check gefördert werden. Es sind weiterhin maximal drei Gebäude eines Eigentümers förderfähig. 3. Wer wird gefördert? 3.1 Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts gewährt, die bereits Stromkunden und zur Beheizung des zu modernisierenden Wohnund Nicht-Wohngebäudes auch Gas- bzw. Fernwärmekunden der STAWAG sind. 3.2 Ein Netznutzungsvertrag allein berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Fördermitteln. 3.3 Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung. 4. Antragstellung 4.1 Die Förderung ist mit dem Förderantrag Heizungs-Check und dem Angebot des Installateurs bei der STAWAG, Lombardenstr. 12-22, 52070 Aachen, persönlich zu beantragen. Die Öffnungszeiten der Energieberatung gilt es zu beachten: Mo, Mi, Fr 9 13 Uhr, Do 15 18 Uhr 4.2 Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden zurückgesandt. 4.3 Maßnahmen, die vor Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt worden sind, sind nicht förderfähig. Als Beginn einer Maßnahme ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Kauf-, Leistungs- oder Liefervertrages zu werten. 5. Verfahren/ sonstige Förderbestimmungen 5.1 Die Durchführung der geförderten Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch von der STAWAG gelistete Unternehmen. Diese Unternehmen haben an einer Schulungsveranstaltung zum hydraulischen Abgleich teilgenommen. Eine Liste mit qualifizierten Unternehmen ist im Internet unter www.energieeffizienz.stawag.de erhältlich. 5.2 Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die STAWAG. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Stand: 15.11.2011 2 von 6
Richtlinie zum Heizungs-Check Förderprogramm Eine Haftung der STAWAG im Zusammenhang mit der Förderung wird ausgeschlossen. Um Beachtung einer angemessenen Vorlaufzeit zur Antragsbearbeitung wird gebeten. 5.3 Die Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein. Die entsprechenden Unterlagen für die Auszahlung müssen in dieser Zeit eingereicht werden. Eine Fristverlängerung um max. 6 Monate ist nur mit einer schriftlichen Begründung möglich. Diese muss der Energieberatung der STAWAG bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorliegen. Können mit Ablauf der Frist keine prüffähigen Unterlagen für eine Auszahlung vorgelegt werden, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben. 5.4 Die bewilligte Förderung wird ausgezahlt, wenn der STAWAG die Auszahlungsanforderung und die Schlussrechnungen der Maßnahmen vorliegen. Falls aus den Schlussrechnungen Art und Umfang der Maßnahmen nicht klar ersichtlich sind, sind dazu ergänzend entsprechend aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. 5.5 Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Rate per Überweisung. Sie wird zurückgefordert, wenn sie aufgrund falscher Angaben erlangt worden ist. Sie wird ebenfalls zurückgefordert, wenn die mit der STAWAG bestehenden Verträge gemäß Ziffer 3 innerhalb von zwei Jahren ab Eingang des Förderantrages bei der STAWAG gekündigt werden. 5.6 Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Rechnungen der STAWAG vollständig und vorbehaltlos beglichen haben. 5.7 Die STAWAG oder von der STAWAG beauftragte Stellen sind berechtigt, sich stichprobenartig auch vor Ort davon zu überzeugen, dass die angegebenen Maßnahmen tatsächlich und technisch ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. 5.8 Die im Zusammenhang mit der Förderung anfallenden Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbezogen verarbeitet und genutzt. 5.9 Die STAWAG darf Informationen über umgesetzte Heizungs-Checks zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Der/die Fördermittelempfänger/in erklärt sich bereit, sein Objekt für Evaluationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. 6. Kumulierung Eine Kumulierung mit anderen Förder- oder Darlehensprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit dies nach den Bestimmungen der anderen Förderprogramme zulässig ist. 7. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt am 15. November 2011 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Stand: 15.11.2011 3 von 6
Richtlinie zum Förderprogramm Heizungs-Check Anhang: Wichtige Informationen für die ausführenden Installateure A. Durchführungsbestimmungen Die Voraussetzung zur Durchführung des Heizungs-Check ist die Teilnahme an einer Schulung zum hydraulischen Abgleich innerhalb der letzen 12 Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. Dieses gilt nicht für Installateure, die bereits einen STAWAG Heizungs-Check durchgeführt haben. Bitte lassen Sie uns einen entsprechenden Nachweis zukommen, damit wir Sie auf unsere Liste aufnehmen können. Die Liste wird hier veröffentlicht: www.energieeffizienz.stawag.de. Pumpentausch Anforderungen Der Austausch ungeregelter einstufiger bzw. mehrstufiger Pumpen wird gefördert, es dürfen jedoch ausschließlich Hocheffizienzpumpen eingesetzt werden. Der Einbau einer Hocheffizienzpumpe ohne hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage wird nicht gefördert. Da aus rechtlichen Gründen der Austausch interner Pumpen von Heizgeräten i.d.r. ausgeschlossen ist, kann eine Förderung in diesem Fall nur erfolgen, wenn bereits eine elektronisch geregelte Pumpe eingebaut ist. Ausführung und Inbetriebnahme 1. Dimensionierung der Heizungs- Umwälzpumpe (Förderhöhe und Förderstrom) ist nach dem hydraulischen Abgleich zu bestimmen. 2. Einbau und Einstellung einer Hocheffizienz-Heizungs-Umwälzpumpe. 3. Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls (z.b. Datenschieber-Berechnungsblatt). 4. Sofern Überströmventile in der Anlage verbaut sind, sind diese mit dem Pumpeneinbau zu entfernen. Hydraulischer Abgleich Anforderungen Im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich muss entweder eine Berechnung oder die messtechnische Erfassung der Anlagenhydraulik durchgeführt werden. Berechnung der raumweisen Heizlast kann nach einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Bei statischen Heizflächen sind z.b. Datenschieber ausreichend. Für zusätzliche Heizflächen (Fußbodenheizungen) ist der Abgleich mit Hilfe einer Software vorzunehmen. Messungen (des Differenzdrucks und ggf. des Volumenstroms) sind immer dann erforderlich, wenn die Anlagenhydraulik nicht berechnet werden kann. Bei Bestandsgebäuden mit vorliegender Berechnung muss die Umsetzung der Berechnung geprüft und, falls notwendig, das System entsprechend hydraulisch abgeglichen werden. Ausführung und Inbetriebnahme 1. Einbau und Einstellen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen. 2. Ggf. Einbau und Einstellen von voreinstellbaren Strangarmaturen. 3. Einstellung der Heizkurve und Nutzereinweisung. 4. Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls (z.b. Datenschieber-Berechnungsblatt). B. Hinweise zur Angebots- und Abrechnungserstellung Um den Kunden den Förderzuschuss gewähren zu können, sind detaillierte Angebote und Rechnungen von den ausführenden Installateuren notwendig. Die Angebote sind gemäß des Musterangebotes gestaffelt nach Leistungen zum hydraulischen Abgleich und zu Hocheffizienzpumpen gesondert aufzuführen. Der zeitliche Aufwand für die Messungen/ Berechnungen ist getrennt von dem zur Maßnahmenumsetzung (z. B. Ventilaustausch) zu betrachten. Die verwendeten Bauteile sind (Typ, Anzahl, Preis) aufzulisten. Zusätzlich erforderlich gewordene Maßnahmen, die nicht förderfähig sind, sind auf der Rechnung kenntlich zu Stand: 15.11.2011 4 von 6
Richtlinie zum Förderprogramm Heizungs-Check machen (z.b. Austausch des Heizungskessels Musterangebot Heizungs-Check Kundenanschrift inkl. dazugehöriger Baumaßnahmen). Heizungsinstallateur Anschrift E-Mail: Tel.: Fax: Angebots-Nr.: Datum: Sachbearbeiter: Sehr geehrter Herr Mustermann, Position Anz. Einheit Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis 1 Hocheffizienzpumpen 1 Material Hocheffizienzpumpen mit genauen Angaben zu Typ, Anzahl, Preis Lohn für Einbau Hocheffizienzpumpe mit genauen Angaben zur Arbeitszeit, Stundensätzen 2 Hydraulischer Abgleich Vorbereitende Berechnungen bzw. Messungen sowie Dokumentation zum hydraulischen Abgleich mit genauen Angaben zur Arbeitszeit, Stundensätzen Material hydraulischer Abgleich mit genauen Angaben zu Typ, Anzahl, Preis der eingesetzten Bauteile Lohn für Einbau der Bauteile für hydraulischen Abgleich (incl. Durchführung der Einstellung) mit genauen Angaben zur Arbeitszeit, Stundensätzen Ggf. 3 Weitere nicht förderfähige Maßnahmen z.b. Kesselaustausch Nettobetrag 19 % MwSt. Gesamtbetrag 1 Die Förderung der Kosten (brutto) für eine intern verbaute Hocheffizienzpumpe ist ebenfalls möglich. Als Basis dient hier der Ersatzteilpreis. Bitte weisen Sie diesen zu unserer Information separat aus. Stand: 15.11.2011 5 von 6
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