Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme



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Transkript:

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Ingo Schäfer Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik Bremen, November 2013

Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit ein Rentenanspruch von 28,14 Euro brutto im Westen und 25,74 Euro im Osten gutgeschrieben. Für Kinder nach 1992 gibt es den dreifachen Anspruch (84,42 Euro West und 77,22 Euro Ost). Diese Ungleichbehandlung wird als ungerecht empfunden. CDU und CSU haben bereits vor der Wahl angekündigt, den Rentenanspruch für vor 1992 geborene Kinder um einen Rentenpunkt anheben zu wollen die Reform läuft unter dem Namen "Mütter- Rente". 1 Der Rentenanspruch für ein vor 1992 geborenes Kind läge dann bei brutto 56,28 Euro im Westen und 51,48 Euro im Osten. Einerseits soll dies den Rentenanspruch für vor und ab 1992 geborene Kinder angleichen. Zum Zweiten soll so auch Müttern mit niedrigen Renten geholfen werden. In der Tat gibt es kein nachvollziehbares Argument, warum vor 1992 geborene Kinder in der Rente weniger wert sein sollen als später geborene Kinder. Klar ist auch: Viele Frauen haben sehr niedrige Renten (im Schnitt 555 Euro) und Frauen mit Kindern haben im Schnitt weniger Rente als diejenigen ohne Kinder. Die Statistik zeigt: Die meisten Frauen haben ein bis zwei (56 Prozent) oder gar keine Kinder (17 Prozent). Nur jede zehnte Frau hat vier oder mehr Kinder. Dies ist in folgender Grafik zu sehen. 1 Im politischen Raum wird von "Mütter-Renten" gesprochen. Und tatsächlich sind die Kindererziehungszeiten, wie sie eigentlich heißen, bei den aktuellen Altersrenten fast immer im Rentenkonto der Mütter. Schon bei den Erwerbsminderungsrenten sieht es aber anders aus. Denn hat der Vater das Kind "überwiegend" erzogen, stehen die Rentenpunkte ihm zu. Für einen Zeitraum pro Kind kann aber immer nur ein Elternteil Kindererziehungszeiten haben. Eine gleichzeitige Teilung ist nicht vorgesehen, selbst wenn sich die Eltern die Erziehung tatsächlich hälftig teilen. 2

Der Grafik kann auch entnommen werden: Die durchschnittlichen Zahlbeträge (vgl. Infokasten "Zahlbetrag") bei Altersrenten von Frauen liegen je nach Kinderzahl (Geburten vor 1992) zwischen 651 Euro (keine Kinder) und 456 Euro (vier Kinder). Käme die "Mütter-Rente" (ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder) stiege die Rente mit zwei Kindern um rund 50 Euro auf 587 Euro (roter Balken). Bei vier Kindern läge die Rente dann im Schnitt bei 557 Euro. Die Durchschnittsrente von Frauen stiege um etwa 46 Euro auf 601 Euro. Der Zahlbetrag entspricht in der Regel der Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (rund zehn Prozent). Dieser Betrag wird dann von der Rentenversicherung überwiesen. Möglicherweise müssen darauf noch Steuern entrichtet werden. Den Rentenanspruch für Kinder anzugleichen, egal wann sie geboren wurden, ist überfällig. Dies entspricht dem Wunsch nach Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Mütter (oder Väter) mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen so höhere Renten. Dies hilft jedoch nicht gezielt jenen, die in Armut leben. Und gleichzeitig könnte eine höhere "Mütter-Rente" künftig das Risiko für Altersarmut sogar verschärfen. Das hat seine Ursache im sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor (vgl. Infokasten "Nachhaltigkeitsfaktor"). Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wurde mit der Rürup-Reform in die Rentenanpassungsformel eingebaut. Er dämpft die Rentenerhöhung, wenn die Ausgaben übermäßig steigen. Die "Mütter- Rente" würde die Ausgaben um sechseinhalb Milliarden Euro erhöhen. Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt dafür, dass die Rentnerinnen und Rentner einen Teil der Kosten (rund 1,6 Milliarden Euro) durch geringere Rentensteigerungen selbst bezahlen. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein wichtiger Teil der Rentenanpassungsformel. Die jährliche Rentenerhöhung zum 1. Juli wird anhand der Rentenanpassungsformel ( 68 SGB VI) berechnet. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist einer der sogenannten Dämpfungsfaktoren. Seine Aufgabe ist es, die jährliche Rentenerhöhung immer dann zu dämpfen, wenn die Ausgaben übermäßig steigen. Die Renten sollen dann hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben, um einen Beitragssatzanstieg zu verhindern. Damit setzt der Nachhaltigkeitsfaktor das "Beitragssatzdogma" durch. Statt des Rentenniveaus ist der Beitragssatz festgelegt. Und eine Rentenerhöhung darf dieses Beitragssatzziel nicht gefährden. Bis zum Jahr 2030 soll der Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau um etwa 14 Prozent senken. Mathematisch ermittelt er die Veränderung des Verhältnisses zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. 3

Im Kalenderjahr, nach dem die "Mütter-Rente" eingeführt würde, fiele die Rentenerhöhung aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors um knapp 0,8 Prozentpunkte niedriger aus. 2 Bei 1.000 Euro Rente macht dies Monat für Monat einen Wertverlust von rund acht Euro aus. 3 Treffen würde es alle Rentnerinnen und Rentner, ob mit oder ohne Kinder. Einer Frau mit einer Rente von 1.000 Euro (Zahlbetrag) und einem vor 1992 geborenen Kind würden durch die "Mütter-Rente" eigentlich rund 25 Euro mehr ausgezahlt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor "verliert" ihre Rente aber acht Euro an Wert. Tatsächlich steigt ihre Rente daher nur um rund 17 Euro. Bei einem Ehepaar mit drei vor 1992 geborenen Kindern und einer Rente von zusammen 1.650 Euro, stiege die Rente dann entsprechend auf 1.713 statt auf 1.726 Euro also 13 Euro weniger im Monat. Wären die Kinder nach 1991 geboren, dann bekämen die Eltern keine zusätzliche Rente für ihre Kinder. Sehr wohl aber wären sie über den Nachhaltigkeitsfaktor von der Rentendämpfung betroffen. Hätte die Rentnerin mit 1.000 Euro ihr Kind ab 1992 geboren, bekäme sie rechnerisch nur noch 992 statt 1.000 Euro Rente. Und auch das Ehepaar würde mit 1.638 Euro rund 12 Euro weniger Rente bekommen, wenn ihre Kinder ab 1992 geboren wären. Die "Mütter-Rente" würde also auch von den Müttern und Vätern mit bezahlt, die nach 1991 Kinder bekommen haben. Unabhängig von der Höhe ihrer Rente. Eine sicherlich unerwartete Umverteilung. Und ein neues Gerechtigkeitsproblem zwischen den Eltern mit vor bzw. ab 1992 geborenen Kindern. Der Nachhaltigkeitsfaktor hat aber noch eine weitere unerwartete Wirkung: Je mehr Kinder(- erziehungszeiten) die Eltern haben, wenn sie in Rente gehen, desto stärker dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenerhöhung. Würden die Menschen mehr Kinder bekommen, würde bei ihrem Renteneintritt das Rentenniveau relativ gesehen absinken. Damit würde also genau die Generation, die viele Kinder bekommen hat, dadurch Nachteile in der Rente haben. Darüber hinaus würden Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit entwerten, da die Rente im Verhältnis zum Einkommen geringer ausfällt. Außer der "Mütter-Rente" diskutieren CDU/CSU und SPD noch eine Solidar- bzw. Zuschussrente einzuführen. Auch wollen sie die Erwerbsminderungsrenten erhöhen, weil der Zustand für die Betroffenen in der Tat unerträglich ist. Der Nachhaltigkeitsfaktor hätte aber auch hier die beschriebene Wirkung. Das Rentenniveau würde dadurch insgesamt niedriger ausfallen. Damit steigt das Risiko, dass eine Rente unter der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe liegt. Hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Öffentlich diskutiert wird die Frage der Finanzierung: Soll die "Mütter-Rente" über Steuern oder aus Beiträgen finanziert werden? Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen die Erziehung von Kindern gehört, müssen aus Sicht der Arbeitnehmerkammer aus Steuermitteln, nicht aus der Rentenkasse finanziert werden. 2 Grundlage für die Berechnung ist die Rentenerhöhung 2013. Es wird dabei angenommen, die Mütter-Rente sei zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Schutzklausel sowie der Ausgleichsbedarf nach 68a SGB VI bleiben dabei unberücksichtigt. Statt 28,21 Euro hätte der Rentenwert West dann nur 28,00 Euro betragen. Der Rentenwert Ost wäre nur auf 25,55 Euro statt auf 25,74 gestiegen. Würde die Mütter-Rente zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, würde die Rentenerhöhung 2015 entsprechend um rund 0,8 Prozentpunkte gedämpft. Griffe 2015 die Schutzklausel würde die Minderung in den Jahren ab 2015 stückweise durchgeführt. 3 Die Rechnungen zeigen nur den rechnerischen Wertverlust einer Rente auf, da 68a SGB VI eine echte Rentenkürzung ausschließt. Stattdessen steigen die Renten langsamer. Dadurch verliert die Rente tendenziell an Wert (Kaufkraft). Um dies zu veranschaulichen, wird der Wertverlust als Kürzung gerechnet. 4

Die zusätzlichen Kosten durch die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten sind also auch mit zusätzlichen Steuermitteln zu bezahlen. Dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Bund für vor 1999 geborene Kinder nie Beiträge gezahlt hat. Öffentlich nicht diskutiert wird die oben geschilderte Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors. Dieser Frage muss eindeutig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Und zwar unabhängig von der Frage der Finanzierung. Denn er kürzt das Rentenniveau, selbst wenn die "Mütter-Rente" aus Steuergeldern bezahlt würde. So richtig eine Angleichung der Kindererziehungszeiten vor und ab 1992 in der Rente ist: Eine Umverteilung innerhalb der Gruppe der Rentnerinnen und Rentner löst das Problem der insgesamt zu niedrigen und weiter sinkenden Renten nicht. Vielmehr würden die Renten auf niedrigerem Niveau angeglichen. Am Ende könnte die Rente für mehr Personen als vorher nicht mehr zum Leben reichen. Den Nachhaltigkeitsfaktor zu streichen würde sowohl das sinkende Rentenniveau als auch die negativen Rückwirkungen von sozialen Maßnahmen verhindern. Damit wäre allen Rentnerinnen und Rentnern geholfen. Und auch den aktiv Versicherten würde die Rente dann wieder ein verlässliches Leistungsniveau versprechen. 5