ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG



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Transkript:

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Lieferung und Installation Storage- und Virtualisierungsumgebung Auftraggeber: Deutsches Jugendinstitut e.v., Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, 81541 München Herr Wolfgang Müller, Verwaltungsdirektor, stellvertretender Vorstandsvorsitzender www.dji.de Kontakt für fachliche Auskünfte: Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, 81541 München Sachgebietsleitung IT: Norbert Laux, Tel. 089/62306-284, norbert.laux@dji.de Art des Unternehmens: Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut Art und Umfang der Leistung: Das Deutsche Jugendinstitut e.v. beabsichtigt die Vergabe von Lieferung und Installation eines SAS-Storage-Systems mit 32 TB einschl. zugehöriger Virtualisierungsserver (2 Stück) unter Microsoft Hyper-V unter teilweiser Weiterverwendung der bisherigen Virtualisierungslösung als Backup-System durch Abschluss eines Systemlieferungsvertrags nach EVB-IT. Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Beginn: 13.11.2015 Ende: Lieferungen 30.11.2015, Dienstleistungen 15.02.2016 Aufteilung in Lose: Es erfolgt keine Aufteilung in Lose Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot muss bis zum 05.11.2015, 12.00 Uhr beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Lieferung und Installation Storage- und Virtualisierungsumgebung Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße 2 81541 München Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht verschickt. Evtl. wettbewerbsrechtlich relevante Bieterfragen werden unter www.dji.de veröffentlicht. Die Bindefrist endet am: 29.02.2016 Vergabe-und Vertragsunterlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung und Infrastrukturskizze der zu liefernden Umgebung Anlage 2: Auftragsbedingungen DJI Anlage 3: Ehrenwörtliche Erklärung - 1 - veröffentlicht am 02.11.2015

Anlage 4: Kostenplan Anlage 5: Systemlieferungsvertrag nach EVB-IT Hinweis: Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag entspricht dem aktuellen Stand Version 1.1 vom 23.11.2012. Änderungen/Eintragungen gegenüber der Vorlage durch das DJI sind in Blau gehalten. Rot markierte Texte und Ankreuzfelder müssen durch den Anbieter gemäß seinem Angebot in roter Schrift ausgefüllt werden. Der ausgefüllte Vertragsentwurf ist dem Angebot beizulegen. - 2 - veröffentlicht am 02.11.2015

Anlage 1 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung über Lieferung und Installation Storage- und Virtualisierungsumgebung A Allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung Das DJI beabsichtigt die Beschaffung einer neuen Storage- und Virtualisierungsumgebung, die im Haupt-Rechenzentrum (RZ1 im OG1 des DJI) bereitgestellt wird und für 5 Jahre genutzt werden soll. Backupsysteme und Replikationspartner für VMs (aus vorhandener Hardware) sollen im UG2 des DJI (RZ2) bereitgestellt werden (vgl. Infrastruktur-Skizze). Das Sizing der Umgebung basiert auf den aktuell erfassten Werten und einem Wachstum von 20 % p.a. für fünf Jahre. Das DJI nutzt Hyper-V in der Version Microsoft Windows Server 2012R2 als Plattform für die Virtualisierung. B Ausgangssituation Netzwerkumgebung: Aufgrund der vorhandenen Switchlandschaft muss eine Kompatibilität mit HP-Switchen (Typen HP 2910, 2920, 5406) garantiert werden. Für diese Ausschreibung können folgende Rahmenparameter seitens der Netzwerk-Umgebung als vorhanden vorausgesetzt werden: - Redundante Switches HP5406 für die Anbindung der neuen Virtualisierungshosts - Redundante Anbindung der Switches in RZ1 (HP5406) und RZ2 (HP2920) per 10 GBit an die Core-Switch-Umgebung (2x HP5406) - Switch-übergreifende Trunks (bei HP5406-Switchen), so dass eine hochverfügbare, aktiv/aktive Host-Anbindung erfolgen kann. - Verfügbarkeit von folgenden Ports je Virtualisierungshost in RZ1: o 2x 10 GBit/s LWL o 5x 1 GBit/s Kupfer (2 x Management, 2 x Cluster-Heartbeat. 1 x Remote Management) - Verfügbarkeit von folgenden Ports je Backup-Server in RZ2 (vorhandene Hosts, nicht Teil des Angebots): o 1x 10 GBit/s LWL o 2x 1 GBit/s Kupfer (1 x Management, 1 x Remote Management) - Verfügbarkeit von folgenden Ports auf dem Replikationspartner (Virthost1) in RZ2 (vorhandener Host, nicht Teil des Angebots): o 2x 1 GBit/s Kupfer (1 x Management, 1 x Remote Management) o 8x 1 GBit/s für replizierte virtuelle Maschinen auf dem Virthost1 als Notfall-Backup Backup: Die im Folgenden genannte Backup-Lösung soll ausschließlich für die Virtualisierungsumgebung des DJI gelten. Physische Systeme werden zukünftig weiterhin mit den derzeit vorhandenen Lösungen (ACRONIS und Windows Backup) gesichert. C Allgemeine Anforderungen Es darf ausschließlich qualitativ hochwertige Markenware (A-Brands) angeboten werden, die über die zertifizierte deutsche Distribution bezogen wird, um Fälschungen und Grauimporte auszuschließen. Alle Hardware-Komponenten müssen bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein, der aktuellen Hardware-Version entsprechen und in Originalverpackung - 3 - veröffentlicht am 02.11.2015

geliefert werden. Die Hardware muss neu sein und darf nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein. Sogenannte Remarketing- oder Refurbished-Ware ist nicht zulässig. Alle Hardware-Komponenten müssen die volle Original-Herstellergarantie besitzen. Die Dauer der Herstellergarantie muss in jedem Fall mindestens 2 Jahre betragen und ist generell oder ggf. bei Abweichungen pro Position anzugeben. Die Zusage einer Next- Business-Day- und/oder Vorabaustausch-Reaktion erhöht die Angebotsbewertung. Bei der Einrichtung ist der aktuellste vom Hersteller freigegebene Firmware-Stand zu installieren. Alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und alle in Deutschland gültigen Sicherheitsstandards erfüllen (z.b. CE-Zeichen, EMV-Norm EN55022). Alle angebotenen Geräte müssen in bauseits vorhandene Serverschränke mit 19 -Rack einbaubar sein. Auszugs- und Montage-Schienen sind mitzuliefern. Die Teile 1-3 (Server, SAS-Storage, Management-Lösung und Wartungsverträge dazu) sollten aus Kompatibilitäts- und Servicegründen vom gleichen Hersteller geliefert werden. Vorhandene Zertifizierungen des Auftragnehmers durch den Hersteller sind ausdrücklich erwünscht und sollten im Angebot angegeben werden. D Auftragsgegenstand Allgemeine Anforderungen für alle Teile: - Für Dauerbetrieb geeignet - Inkl. Einbaumaterial für 19 -Rack mit Teleskopschienen - Angabe der nötigen Einbaumaße erforderlich (Tiefe, Höheneinheiten) - Alle Festplatten (SAS, SATA, SSD) müssen hotplug- und hotswap-fähig sein und mindestens 5 Jahre Herstellergarantie haben - Für Storage und Server soll eine Management-Lösung des gleichen Herstellers mitgeliefert und installiert werden (z.b. HP OneView Appliance und HP IRS), mit der die alltäglichen Administrations- und Monitoring-Arbeiten durchgeführt werden können - 4 - veröffentlicht am 02.11.2015

Teil 1: Virtualisierungsserver (2 Stück) Die Virtualisierungsumgebung wird zunächst aus zwei Virtualisierungshosts bestehen, die als Hyper-V-Cluster betrieben werden. Ein mögliches Modell ist HP DL380 Gen9 8SFF Server. Die Anbindung an die Storage- und Netzwerkumgebung soll redundant erfolgen. Hierzu werden zwei HBAs pro Virtualisierungshost (ersatzweise ein Dual Port HBAs) verwendet. Die Netzwerkanbindung wird mit 2x 10 GBit/s LWL und 4 x 1 GBit/s Kupfer erfolgen. Die Anbindung an die Storage-Umgebung wird mit 2x SAS 12 GBit/s, ersatzweise 2x SAS mind. 6 GBit/s erfolgen Sämtliche Storage- und Netzwerkkomponenten sollen so ausgelegt sein, dass bei zukünftigem Bedarf ein dritter Virtualisierungshost ohne weitere Kosten bzw. Anpassungsarbeiten (Ausnahme Anbindungskomponenten wie Kabel) angebunden werden kann. Jeder Host soll über 512 GB ECC-reg. RAM (mind. DDR-4-2133 CAS-15-15-15) und zwei physische Intel- CPUs (12 Core, mind. 2 GHz, z.b. Intel E5-2670v3) verfügen (Intel wg. der Kompatibilität mit den vorhandenen Virtualisierungshosts). Jeder Host soll über erweiterte Remote-Management-Funktionen inkl. Console-Redirection (Übertragung und Steuerung des Remote-Bildschirms) verfügen. Hierzu ist eine dedizierte RJ45 Schnittstelle vorzusehen. Je Host sind drei lokale Festplatten mit min. 300 GB als SAS 10k Ausführung vorzusehen, die als RAID 1 mit Hot Spare betrieben werden und die Basis für das Betriebssystem stellen. Jeder Host ist mit redundanten Hotplug-Netzteilen (mind. 80plusGold) auszustatten. Teil 2: Storage-System Das Storage-System muss 32 TB netto und eine Gesamtleistung von 15.000 IOPS (random read) dauerhaft bereitstellen. Ein mögliches Modell ist HP MSA2040. Um eine ausgewogene Lösung in Punkto Leistung und Kosten zu erzielen, müssen mindestens SAS und SSD Festplatten zum Einsatz kommen. Ggf. können auch teilweise SATA- Platten verwendet werden. Die SSD-Kapazität muss mindestens 10% der Gesamtkapazität betragen. Ein automatisches Tiering soll genutzt werden, um die Leistung festplattenübergreifend abzurufen. Über das Gesamtsystem ermittelte Hot- Spot-Daten sollen dynamisch über die SSD-Festplatten bereitgestellt werden. Die RAIDsets dürfen nicht größer als 11+1 Platten sein. Alle Platten sollen zu einem virtuellen Pool zusammengefasst werden können (Wide-Striping). Pro Festplattentyp ist mindestens eine HotSpare-Platte vorzusehen, insgesamt mindestens 1 Hotspare pro 12 Platten. Die Anbindung von bis zu drei Hosts soll redundant per SAS mit 12 GBit/s, ersatzweise mit min. 6GBit/s erfolgen. Neben der Anschlussmöglichkeit für bis zu drei Hosts soll die Möglichkeit bestehen, außerdem weitere Disk Enclosures per SAS mit gleicher Geschwindigkeit anzubinden, um die Kapazität zu erweitern. Das Storage-System muss über zwei Controller verfügen, die aktiv/aktiv arbeiten. Falls das angebotene Storage-System über zusätzliche Schnittstellen (FC, ISCSI, ) verfügt oder um solche optional erweitert werden kann, so ist das anzugeben und der Aufpreis der Option zu nennen. Eine optionale Erweiterbarkeit geht in die Angebotsbewertung mit ein (siehe Bewertungskriterien). Beim Angebot sind die genauen Daten der geplanten Storage-Konfiguration anzugeben (Anzahl, Größe und Drehzahl der Platten pro Typ, RAID-Level und Zusammensetzung der RAID-Verbünde etc.). - 5 - veröffentlicht am 02.11.2015

Teil 3: Wartung Für die Virtualisierungsserver soll eine Reaktionszeit von acht Stunden 8x5 NBD angeboten werden. Für das Storage-System soll eine Reaktionszeit von vier Stunden 7x24 angeboten werden. Eine garantierte Fehlerbehebungszeit sollte falls erhältlich - ggf. optional angeboten Sämtliche Wartungspositionen sind auf fünf Jahre auszulegen. Optional ist ein Supportvertrag für die Storage-Umgebung anzubieten, der eine quartalsmäßige Wartung mit anschließender Beratung sowie ein Kontingent zur Unterstützung der DJI-Administratoren bei Änderungsbedarf der Storage- Konfiguration beinhaltet. Teil 4: Dienstleistung Installation: Die Dienstleistung umfasst eine schlüsselfertige Bereitstellung der Gesamtlösung inkl. Einbau/Umbau und Verkabelung der Hardware (auch vorhandene Hardware). Die erforderlichen Höheneinheiten und Einbautiefen für die Installation in bauseits vorhandenen Racks sind mit dem Angebot bekanntzugeben und werden durch das DJI bereitgestellt. Die Betriebssystemlizenzen für die Virtualisierungshosts und VMs werden durch das DJI in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Der Anbieter muss aber die Art und Anzahl der notwendigen Lizenzen vorgeben. Die Dienstleistung umfasst mindestens: - Vorabstimmung und Kick-Off - Rack-Montage, Aufbau, Verkabelung, Anschluss und Firmware-Upgrade des neuen Storage-Systems - Rack-Montage, Aufbau, Verkabelung, Anschluss, Firmware-Upgrade der neuen Virtualisierungsserver und auf das Gesamtsystem hin optimierte Installation von Windows 2012 R2 mit Hyper-V Rolle, Installation der Agenten sowie Einspielen der Patches über Windows Update - Einrichtung des Hyper-V-Clusters und der ggf. notwendigen Zusatzfunktionen unter Beachtung der Best Practices von Microsoft etc. - Installation der mitgelieferten Management-Lösung (z.b. HP OneView Appliance und HP IRS) bzw. der Client-Komponenten der Lösung auf zwei vorhandene Clients nach Wahl des DJI (Angabe der Mindest-Betriebssystemversion erforderlich) - Migration der vorhandenen VMs erfolgt durch das DJI anhand einer gemeinsam durchzuführenden Testmigration - System- und Schnittstellen-Dokumentation - Dokumentation der gegenüber dem Hersteller-Default geänderten Parameter und Konfigurationen, um die Systeme bei einem Totalausfall identisch konfigurieren zu können - 6 - veröffentlicht am 02.11.2015

- 3 separate Schulungstage für die DJI-Administratoren mit dem Ziel des Knowhow-Transfers. Durch diese Schulungen sollen die DJI-Administratoren in die Lage versetzt werden, den täglichen Betrieb, wiederkehrende Konfigurationsarbeiten und das laufende Monitoring in Eigenregie sicherzustellen. Dazu sind aussagekräftige, editierbare Schulungsunterlagen (Wordformat) im Sinne von How-To-Dokumentationen bereitzustellen, die seitens des DJI später anhand von Betriebserfahrungen ergänzt werden können. Weiterhin gehören die Einrichtung von Backup und Replikation im unten angegebenen Umfang zum Dienstleistungsumfang. Backup: Für die Virtualisierungsumgebung ist die aktuellste Version von Veeam Essentials Enterprise (vorauss. V9) auf die beiden Virtserver auf die DJI-Umgebung hin optimiert zu installieren, für das die Lizenzen durch das DJI gestellt werden. Als Backup-Hardware wird einer der heute vorhandenen Backup Server zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um zwei physische Server mit Windows 2012R2 bzw. 2008 R2 im UG2 (RZ2), die als Managementserver und Backup-Depot genutzt werden sollen und über ausreichenden Plattenplatz verfügen. Die Dienstleistung dieser Ausschreibung umfasst neben der lauffähigen Installation der Veeam-Software inkl. Management-GUI nur eine Mustereinrichtung des Backup einer virtuellen Maschine anhand der o.g. gemeinsam durchzuführenden Testmigration. Die Einrichtung der übrigen Backups erfolgt durch das DJI. Replikation: Ein heute vorhandener Virtualisierungshost (VIRT1) wird zukünftig im RZ2 betrieben und stellt die Plattform für replizierte VMs auf Basis der Hyper-V-Replikation da. Für ausgewählte und supportete Systeme des DJI werden hier replizierte VMs vorgehalten, welche im Bedarfsfall manuell aktiviert werden können. Die Dienstleistung dieser Ausschreibung umfasst nur eine Mustereinrichtung der Replikation anhand der o.g. gemeinsam durchzuführenden Testmigration. Die Einrichtung der übrigen Replikationen erfolgt durch das DJI. Demonstration zur Endprüfung des Systems bei Übergabe: Die vollständige Funktionalität des Gesamtsystems wird bei Übergabe demonstriert. Die Demonstration kann ggf. in Absprache mit dem DJI als Teil der geforderten Schulungstage stattfinden und sollte dann mindestens einen Tag dauern, sonst mindestens 4 h. Zur Demonstration gehören insbesondere: Start und Stop des Gesamtsystems und der Teilsysteme Simulation des Ausfalls eines Virtualisierungshosts Simulation des einseitigen Ausfalls der redundanten Leitungen bzw. Komponenten (SAS, 10 GBit/s-Anbindungen) Manuelles und automatisches Verschieben von virtuellen Maschinen auf dem Cluster Backup und Restore einer virtuellen Maschine Demonstration des Verhaltens der Replikation bei geplantem und ungeplantem Failover sowie Test-Failover - 7 - veröffentlicht am 02.11.2015

Im Übrigen sollen die Administratoren bereits im Zuge des Knowhow-Transfers bei der Einführung alle relevanten Systemfunktionen überprüfen. Die Bereitschaft zum Knowhow-Transfer fließt in die Bewertungskriterien (Kompatibilität und Serviceumfang) mit ein. Optionale Dienstleistungen: Für ggf. zusätzlich zum Ausschreibungsumfang angeforderte Dienstleistungen sind die Stunden- und Tagessätze sowie evtl. Fahrtkosten und sonstige Spesen anzugeben sowie die kleinste Abrechnungseinheit. Zusätzlich angeforderte Dienstleistungen müssen aber in jedem Einzelfall ausdrücklich separat schriftlich beauftragt werden. - 8 - veröffentlicht am 02.11.2015

Infrastrukturskizze - 9 - veröffentlicht am 02.11.2015

E Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Die Lieferung soll im Zeitraum 13. - 30.11.2015 erfolgen. Die Dienstleistung soll im unmittelbaren Anschluss an die Lieferung erbracht werden und bis 15.02.2016 abgeschlossen sein. F Zahlungsmodalitäten Die Abrechnung kann in drei Teilen erfolgen: G Qualitätskontrolle 1. Kaufteile nach Lieferung 2. Dienstleistung nach Abschluss der Installation unter Abzug eines Sicherheitseinbehalts von 10% der Gesamtsumme des Auftrags 3. Restzahlung nach Abnahme des Gesamtsystems Das DJI behält sich das Recht vor, die Qualität der gelieferten Kaufteile und der erbrachten Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte Einrichtungen/Firmen prüfen zu lassen. H Vertraglicher Rahmen Über den Gesamtauftrag ist ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abzuschließen, der vorausgefüllt der Ausschreibung beiliegt. Der Anbieter hat die dort rot markierten Teile dem Angebot ausgefüllt beizulegen, um die angebotene Leistung vollumfänglich bewerten zu können. Mit Auftragserteilung gilt der EVT-IT Systemlieferungsvertrag als abgeschlossen. Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist vollwertiger Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor. Die Auftragsbedingungen des DJI sind ebenfalls integraler Bestandteil der Auftragserteilung. I Fachliche Leistungsfähigkeit Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, b) Angabe von Referenzen für die Erfahrung mit der Ausführung von vergleichbaren Projekten, c) Ggf. USt-Identifikationsnummer, d) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, e) Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, f) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift), - 10 - veröffentlicht am 02.11.2015

g) Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. K Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) L Termine: Ende der Angebotsfrist: 05.11.2015 Ende der Bindefrist: 29.02.2016 Beginn der Leistungsfrist: 13.11.2015 Ende der Leistungsfrist: 15.02.2016 M Bewertungskriterien mit Gewichtung Die einzelnen Kriterien werden jeweils mit 1 bis 10 Punkten bewertet und gehen in das Gesamtergebnis mit folgender Gewichtung ein: Erfüllung der fixen Anforderungen Ausschluss-Kriterium Preis 50% Kompatibilität und Serviceumfang 20% Optionale Erweiterbarkeit Storage 15% Referenzprojekte und Kompetenz des Lieferanten 15% N Einzureichendes Angebot Das Angebot ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung entsprechend aufzubauen und hat alle Leistungsmerkmale und die geforderten Ergänzungen/ Alternativen zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu unterzeichnen. - 11 - veröffentlicht am 02.11.2015

Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie Angaben zu machen. Das Angebot muss eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen enthalten. Der Kostenplan ist nach Anlage 4 aufzubauen. Das Angebot ist beim Deutschen Jugendinstitut mit allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich). Das Angebot muss bis zum 05.11.2015, 12.00 Uhr beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Lieferung und Installation Storage- und Virtualisierungsumgebung Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße 2 81541 München Die Bindefrist endet am 29.02.2016 Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot zu allen aufgeführten Punkten Angaben enthält. - 12 - veröffentlicht am 02.11.2015

Anlage 2 AUFTRAGSBEDINGUNGEN Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, 81541 München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL- )" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953" in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 1. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahres ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes. 9 Geheimhaltung - 13 - veröffentlicht am 02.11.2015

(1) Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) ebenda). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Stand 10.08.2012 Heydrich/Freiberger - 14 - veröffentlicht am 02.11.2015

Anlage 3 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Ort, Datum Vor- und Zuname Unterschrift* *Unterschrift der Geschäftsleitung. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaften Unterschrift aller Gesellschafter. - 15 - veröffentlicht am 02.11.2015

6 Abs. 5 VOL/A (5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A (diese Seite muss nicht eingereicht werden) a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 6 Abs. 4 EG VOL/A (4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. - 16 - veröffentlicht am 02.11.2015

Anlage 4 (Firmen-) name: Anschrift: Name und Tel. Ansprechpartner/in Datum Angebot: Kostenplan (Muster) Steuernummer: (immer anzugeben) Name/Ort Kreditinstitut: IBAN: BIC: Bezeichnung LM 1 Gegenstand in Stichworten Anzahl Tage / Stück Tagessatz / Einzelpreis [Euro] Kosten je LM [Euro] Virtualisierungshost Server-Host 2 Virtualisierungshost optional Zusätzlicher 3. Host 0 SAS-Storage 32 TB, 15.000 IOPS 1 Wartung Virthost NBD 8x5 für 5 Jahre 2 Wartung Storage 4 h, 24x7 für 5 Jahre 1 Dienstleistung Zusatzleistungen Installation Hardware, Betriebssysteme, Systemintegration, Virtualisierung, Mustermigration, Backup, Einweisung und Schulung, Dokumentation usw. Stundensatz, kleinste Einheit, Spesen, Fahrtkosten MwSt. gesamt: Datum: Unterschrift: 1 Abkürzung Leistungsmerkmal = LM - 17 - veröffentlicht am 02.11.2015