IAS Übung 6 Bitte beachten Sie, dass wir im Tutorium eine von weiteren alternativen Lösungsdarstellungen erarbeitet haben! Seite 1
Aufgabe 6 (a) 1 2 3 Aufgabe 6 (a) Wie sind Vorräte (Inventories) definiert? Wie lässt sich diese Bilanzposition unterteilen? Nennen Sie die Ansatzkriterien für Vorräte und beschreiben Sie kurz die Vorschriften zur Bewertung beim erstmaligen Ansatz sowie zur Folgebewertung. Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren existieren? Wie errechnet sich die Höhe der Wertberichtigung bei Vorräten? Seite 2
Aufgabe 6 (a) 1 Definitionsmerkmale von Vorräten (IAS 2): Vorräte sind Vermögensgegenstände die: zum Verkauf innerhalb des normalen Geschäftsbetriebes bestimmt sind, sich im Herstellungsprozess befinden, oder als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB-Stoffe) verbraucht werden Rohstoffe: physische Hauptbestandteile, z.b. Rahmen, Chassis Hilfsstoffe: geringwertige Teile des Produktes, z.b. Schrauben Betriebsstoffe: nicht Bestandteil des Produktes, z.b. Kühlmittel Seite 3
Aufgabe 6 (a) 2 Ansatzvorschriften für Vorratsvermögen: Die Bilanzierungsfähigkeit von Vorratsvermögen richtet sich nach den allgemeinen Kriterien; wenn diese erfüllt sind, besteht eine Ansatzpflicht! Erstbewertung: Bei erstmaligem Bilanzansatz erfolgt die Bewertung zu den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten. AK: Anschaffungspreis./. Anschaffungspreisminderungen (z.b. Rabatte) HK: Produktionsbezogene Vollkosten (Einzel- und Gemeinkosten der Fertigung), nicht Bestandteil: Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten, Leerkosten als Teil der fixen Gemeinkosten Seite 4
Aufgabe 6 (a) 2 Folgebewertung von Vorratsvermögen: Generell gilt auch hier der Grundsatz der Einzelbewertung. Aber: Bei grösseren Beständen ist dies kaum praktisch durchführbar, deshalb dürfen hier sogenannte Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden Vorraussetzung: Es existiert eine größere Stückzahl an Vorräten, die untereinander austauschbar sind. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach IAS: Benchmark: Allowed: Durchschnittsmethode, FIFO ( first in first out ) LIFO (mit Angabepflichten im Anhang) Seite 5
Aufgabe 6 (a) 3 Wertberichtigung bei Vorräten (Impairment): Wenn Nettoveräusserungspreis (NVP) [geschätzter Verkaufspreis (VKP)./. noch anfallende Kosten] < Anschaffungs-/Herstellkosten Abschreibungspflicht (strenges Niederstwertprinzip), Aber: Rohstoffe und Materialen werden nicht abgewertet, wenn der Verkaufspreis der Fertigprodukte die Kosten deckt. Sonst: Abschreibung der RHB-Stoffe auf den NVP [NVP entspricht dann den Wiederbeschaffungskosten (WBK)] Wertaufholungsgebot, wenn Gründe für Impairment wegfallen; Obergrenze AK/HK Seite 6
Aufgabe 6 (b) Aufgabe 6 (b) Die Meier AG hat im Jahr 2007 insgesamt 180 Stücke ihres Produktes hergestellt. Dabei hatte sie die folgenden Aufwendungen: Aufwandsart Fertigungsmaterial Variable Materialgemeinkosten Fixe Materialgemeinkosten Fertigungslöhne Variable Fertigungsgemeinkosten Fixe Fertigungsgemeinkosten Zinskosten für die Herstellung Verwaltungsgemeinkosten Vertriebsgemeinkosten 80.000 CHF 2.000 CHF 1.000 CHF 50.000 CHF 30.000 CHF 80.000 CHF 2.000 CHF 8.000 CHF 13.000 CHF Die Normalbeschäftigung beträgt für die Meier AG 200 Stück/Jahr. Das hergestellte Produkt ist auch auf einem externen Markt zum Preis von 1.000 CHF/Stück zu beziehen. Ermitteln Sie die Herstellungskosten je Stück. Kommen mehrere Beträge in Frage, so geben Sie bitte die Untergrenze und die Obergrenze der Herstellungskosten je Stück an. Seite 7
Herstellungskosten: Aufwendungen Stück Aufw./Stück MEK 80.000 180 444.44 FEK 50.000 180 277.78 Einzelkosten 722.22 MGK (var) 2.000 180 11.11 FGK (var) 30.000 180 166.67 MGK (fix) 1.000 200 5.00 FGK (fix) 80.000 200 400.00 Gemeinkosten 582.78 Herstellkosten 1.305.00 M = Material F = Fertigung EK = Einzelkosten GK = Gemeinskosten Seite 8
Aufgabe 6 (b) Hinweise: Verwaltungskosten keine qualifying assets, da sie nicht produktionsbezogen sind. Fixe Gemeinkosten müssen auf Basis der Normalbeschäftigung berechnet werden, da tatsächliche Beschäftigung niedriger (wäre tatsächliche Beschäftigung grösser, Basis: tatsächliche Beschäftigung) Impairment, da Nettoveräusserungswert (Marktwert) < Herstellkosten (strenges Niederstwertprinzip) Abschreibung i.h.v. 180 Stück x 305 CHF = 54.900 CHF Buchung: Abschreibung an Vorräte 54.900 CHF Seite 9
Aufgabe 6 (c) Aufgabe 6 (c) Die neu gegründete Müller AG möchte entscheiden, ob sie künftig ihre Rohstoffe nach FIFO oder nach LIFO bewerten soll. Als Entscheidungsgrundlage wählt sie die Rohstoffzu- und -abgänge der ersten 4 Monate des Geschäftsjahres, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind. Ein Anfangsbestand ist nicht vorhanden. Zeitpunkt Zugang [Stück] Preis [CHF/Stück] Abgang[Stück] 02.01. 200 1.80 10.01. 300 2.00 20.02. 400 30.03. 250 2.20 15.04. 50 2.10 27.04. 320 1 2 3 Wie lautet der wertmässige Endbestand per Ende April nach FIFO? Wie lautet der wertmässige Endbestand per Ende April nach LIFO? Welches Verfahren würden Sie der Müller AG empfehlen, wenn diese ihren Gewinn möglichst niedrig ausweisen möchte? Seite 10
Aufgabe 6 (c) 1 FIFO ( First In First Out ): Bestand ohne Abgänge 800 2.02 1 615 Vorgang Stück Preis Stück Preis Abgang 1 400-200 1.80-360 -200 2.00-400 Abgang 2 320-100 2.00-200 -220 2.20-484 Endbestand 80 2.14 171 Seite 11
Aufgabe 6 (c) 2 LIFO ( Last In First Out ): Vorgang Stück Preis Stück Preis Abgang 1 400-300 2.00-600 -100 1.80-180 Abgang 2 320-50 2.10-105 -250 2.20-550 -20 1.80 --36 Endbestand 80 1.80 144 Stille Reserven (Unterbewertung): 27 (171-144) (LIFO-Reserve, im Anhang auszuweisen) Seite 12
Aufgabe 6 (c) Hinweise: Bei der FIFO-Methode gehen die zuerst angeschafften Vorräte auch zuerst ab (d.h. die Aufwendungen in die GuV). Bei Preissteigerungen im Zeitablauf bedeutet dies einen höheren Gewinn, da zuerst die niedriger bewerteten Vorräte erfolgswirksam (Aufwand) werden. Bei der LIFO-Methode werden zuerst die durch die Preissteigerungen höher bewerteten Vorräte in der GuV berücksichtigt, d.h. bei Preissteigerungen ist der Gewinn niedriger. Unterbewertung (stille Reserven) Wenn Gewinn möglichst niedrig sein soll, muss der Aufwand entsprechend hoch sein. Bei Preissteigerungen ist daher die LIFO-Methode anzuwenden. Seite 13
Aufgabe 6 (d) Aufgabe 6 (d) Exkurs: Neubewertung von Vermögensgegenst. Die V-AG hält zum Abschlussstichtag unter anderem zwei Vermögenswerte des Anlagevermögens. Im Einzelnen handelt es sich um: 1 2 Eine zum Sachanlagevermögen gehörende Maschine, die einen Fortführungswert von 50.000 CHF hat und deren Restnutzungsdauer auf 5 Jahre geschätzt wird. Durch die Maschine werden in diesem Zeitraum jährlich 12.000 CHF Zahlungsmittelzuflüsse erwartet. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 46.000 CHF. Der langfristige Marktzins ist 10%. Eine vor 2 Jahren für 10.000 CHF erworbene Lizenz, welche die V-AG linear über die geplante Nutzungsdauer (10 Jahre) abschreibt. Zum Bilanzstichtag deuten Indikatoren darauf hin, dass der Marktwert für das Recht nur noch 7.000 CHF beträgt. Nehmen Sie ebenso die Buchungen für eventuelle Wertänderungen der beiden langfristigen Assets vor. Seite 14
Aufgabe 6 (d) 1 Maschine: Impairment test: Minimum aus NVP, Nutzungswert oder Buchwert Buchwert (Fortführungswert) = 50.000 CHF NVP = WBK = 46.000 CHF Nutzungswert (value in use) Summe der diskontierten cash flows (CFs): (CHF 12.000 über 5 Perioden; DF 10%) Nutzungswert (value in use) = 45.489,44 Impairment test führt zu 45.489,44 CHF; Abschreibungspflicht, da < BW Buchung: Abschreibung an Maschine 4.510,56 CHF Seite 15
Aufgabe 6 (d) 2 Lizenz: Impairment test: AK: 10.000 CHF, jährliche Abschreibung 1.000 CHF über 2 Jahre Restbuchwert 8.000 CHF Erlösbarer Betrag: 7.000 CHF (Nutzungswert nicht gegeben) ausserplanmässige Abschreibung i.h.v. 1.000 CHF Buchung: Ausserplanmässige Abschreibung an Lizenz 1.000 CHF Seite 16