Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015



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Transkript:

Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode. Gemäß 4 Abs. 3 bzw. 34 Abs. 1 ARegV nimmt die Netrion GmbH zum 01.01.2015 eine Anpassung der Erlösobergrenze und der Netzentgelte vor. Die Netzentgelte basieren auf 17 ARegV. Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur sind neu kalkulierte Netzentgelte zum 01.01.2015 zu veröffentlichen, wenn sich bei einer Neukalkulation im Vergleich zu den zum 13. Oktober 2014 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelten unter Beachtung aller Vorgaben und besserer Erkenntnisse der Eingangsdaten Abweichungen ergeben sollten. Dies trifft bei Netrion GmbH zu. Die bisher veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sind damit gegenstandslos. Für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 gelten ausschließlich die veröffentlichten endgültigen Preisblätter mit Stand vom 19.12.2014. Inhaltsübersicht Preiskomponenten 2 Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3 Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4 Preisblatt 3: Netzentgelte für Elektro-Speicherheizungen 5 Preisblatt 4: Entgelte für Netzreservekapazität bei Kunden mit Lastgangmessung 5 Preisblatt 5: Preise für Messstellenbetrieb (MSB), Messdienstleistung (MDL) und Abrechnung 6 Preisblatt 6: Aufschläge nach dem KWK-Gesetz für 2015 8 Preisblatt 7: Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV für 2015 9 Preisblatt 8: Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG für 2015 11 Preisblatt 9: Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV für 2015 11 Preisblatt 10: Konzessionsabgaben (Netzgebiet Mannheim) 12 Kommunalrabatt (Netzgebiet Mannheim) 12 Preisblatt 11: Konzessionsabgaben (Netzgebiet Offenbach) 13 Kommunalrabatt (Netzgebiet Offenbach) 13 Netrion GmbH Seite 1 von 13 Stand 19.12.2014

Preiskomponenten Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen werden folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben in Rechnung gestellt: Netzentgelt mit den Preiskomponenten für die Nutzung der Netzinfrastruktur Messstellenbetrieb, Messdienstleistung an der Entnahmestelle des Kunden und Abrechnung der Netznutzung Aufschläge nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz), die Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore- Haftungsumlage sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Gegebenenfalls Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt Netrion GmbH Seite 2 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Entnahmestelle Leistungspreis [ /kwa] Arbeitspreis [ct/kwh] Leistungspreis [ /kwa] Arbeitspreis [ct/kwh] Hochspannung 6,12 1,88 49,89 0,13 Umspannung zur Mittelspannung 7,04 2,07 54,10 0,19 Mittelspannung 10,20 2,91 1 72,16 0,43 1 Umspannung zur Niederspannung 11,75 3,09 72,49 0,66 Niederspannung 11,76 4,29 70,67 1,93 Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle Leistungspreis [ /kw u. Monat] Arbeitspreis [ct/kwh] Hochspannung 8,32 0,13 Umspannung zur Mittelspannung 9,02 0,19 Mittelspannung 12,03 0,43 1 Umspannung zur Niederspannung 12,08 0,66 Niederspannung 11,78 1,93 Zu den Netzentgelten sind Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 5), Aufschläge nach (Preisblatt 6 bis Preisblatt 9), die Konzessionsabgaben (Preisblatt 10) und Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19 % hinzuzurechnen. Um den Monatsleistungspreis nutzen zu können, muss der Netzkunde diese Entscheidung vor Beginn eines zwölfmonatigen Abrechnungszeitraumes der Netrion GmbH schriftlich mitteilen. Abrechnung Blindarbeit Im Rahmen der Erbringung von Systemdienstleistungen wird ein Blindstrombedarf bei einem Leistungsfaktor (cos phi) 0,9 gedeckt. In den Netzentgelten ist die Bereitstellung von induktiver Blindarbeit bis 50 % der Wirkarbeit enthalten. Darüber hinausgehende Blindarbeit wird mit folgendem Preis in Rechnung gestellt: Blindarbeit 2 0,95 [ct/kvarh] 1 Sofern die Messung niederspannungsseitig erfolgt, erhöht sich der Arbeitspreis um 0,06 ct/kwh 2 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 3 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung Arbeitspreis Entnahmestelle Netto [ct/kwh] Brutto 3 [ct/kwh] Niederspannung 4,50 5,36 Grundpreis Entnahmestelle Netto Brutto 3 Niederspannung 30,00 35,70 Grundsätzlich gilt für alle Kunden ohne Lastgangmessung Preisblatt 2. Für den Verbrauch, der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen zugeordnet werden kann, gilt zudem Preisblatt 3. Die Preise für die Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen sind auf den Internetseiten der Netrion GmbH (www.netrion.de) unter der Kategorie Netzzugang in der Rubrik Netzentgelte (siehe dort: Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen) veröffentlicht. Zu den Netzentgelten sind Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 5), Aufschläge nach (Preisblatt 6 bis Preisblatt 9), die Konzessionsabgaben (Preisblatt 10) und Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19 % hinzuzurechnen. 3 Die Bruttopreise sind inkl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 4 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 3: Netzentgelte für Elektro-Speicherheizungen Netto [ct/kwh] Brutto 4 [ct/kwh] Arbeitspreis 3,00 3,57 Hierbei handelt es sich um vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Wird diese über einen Zweitarifzähler abgerechnet, gilt zusätzlich Preisblatt 2. Sofern die unterbrechbare Verbrauchseinrichtung über eine separate Messung (eigener Zählpunkt) erfolgt, wird zusätzlich noch der Grundpreis gemäß Preisblatt 2 erhoben. Zu den Netzentgelten sind Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 5), Aufschläge nach (Preisblatt 6 bis Preisblatt 9), die Konzessionsabgaben (Preisblatt 10) und Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19 % hinzuzurechnen. Preisblatt 4: Entgelte für Netzreservekapazität bei Kunden mit Lastgangmessung Jahresleistungspreis [ /kwa] Reserveinanspruchnahme [h/a] 0 bis 200 200 bis 400 400 bis 600 Hochspannung 15,32 18,38 21,45 Umspannung zur Hoch- / Mittelspannung 17,69 21,22 24,76 Mittelspannung 27,46 32,95 38,44 Umspannung Mittel- / Niederspannung 32,58 39,09 45,61 Niederspannung 59,93 71,92 83,91 Für die im Rahmen der Netzreserveinanspruchnahme bezogene Energie sind zusätzlich Aufschläge nach (Preisblatt 6 bis Preisblatt 9), die Konzessionsabgaben (Preisblatt 10) und Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19 % hinzuzurechnen. 4 Die Bruttopreise sind inkl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 5 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 5: Preise für Messstellenbetrieb (MSB), Messdienstleistung (MDL) und Abrechnung Kunden mit monatlicher Abrechnung / Lastgangmessung 5 Netzebene MSB MDL Abrechnung Summe Hochspannung 2.845,00 190,00 220,00 3.255,00 Preisabschlag bei kundenseitig gestelltem Wandler (HS) 2.138,00 2.138,00 Mittelspannung 606,00 190,00 220,00 1.016,00 Preisabschlag bei kundenseitig gestelltem Wandler (MS) 223,00 223,00 Niederspannung 378,00 190,00 220,00 788,00 Preisabschlag bei kundenseitig gestelltem Wandler (NS) Preisabschlag bei kundenseitig gestellter analoger Telekommunikationseinrichtung 25,00 25,00 60,00 60,00 Ist eine Datenfernauslesung auf Grund einer durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer verursachten Nichterreichbarkeit des Zählers nicht möglich, werden zusätzlich 93,56 /Handauslesung (netto) berechnet. Kunden mit jährlicher Abrechnung / ohne Lastgangmessung 5 MSB MDL Abrechnung Summe Eintarifzähler 10,65 1,90 12,00 24,55 Elektronischer Zähler gemäß 21b EnWG 2010 Zweitarifzähler oder Zweirichtungszähler Wandlerzähler* (Ein- oder Zweitarif) 20,00 1,90 12,00 33,90 25,00 2,30 12,20 39,50 45,00 2,60 15,00 62,60 Wandler 30,00 30,00 * bei Altanlagen mit Maximumzähler gilt ebenfalls dieser Preis 5 Preise zzgl. Umsatzsteuer von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 6 von 13 Stand 19.12.2014

Wünschen Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer ihre Rechnung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich ergeben sich folgende Preise für Messdienstleistung und Abrechnung: Kunden mit unterjähriger Abrechnung / ohne Lastgangmessung 6 Eintarifzähler MDL Abrechnung monatlich 22,80 144,00 vierteljährlich 7,60 48,00 halbjährlich 3,80 24,00 jährlich 1,90 12,00 Elektronischer Zähler gemäß 21b EnWG 2010 MDL Abrechnung monatlich 22,80 144,00 vierteljährlich 7,60 48,00 halbjährlich 3,80 24,00 jährlich 1,90 12,00 Zweitarifzähler bzw. Zweirichtungszähler MDL Abrechnung monatlich 27,60 146,40 vierteljährlich 9,20 48,80 halbjährlich 4,60 24,40 jährlich 2,30 12,20 Wandlerzähler MDL Abrechnung monatlich 31,20 180,00 vierteljährlich 10,40 60,00 halbjährlich 5,20 30,00 jährlich 2,60 15,00 6 Preise zzgl. Umsatzsteuer von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 7 von 13 Stand 13.10.2014

Preisblatt 6: Aufschläge nach dem KWK-Gesetz für 2015 Verbrauch KWK-Aufschlag 7 [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A 0,254 Letztverbrauchergruppe B 0,051 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kwh übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage von 0,051 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage 0,025 ct/kwh 7 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 8 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 7: Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV für 2015 Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 1 und 2 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3250) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte ( 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. Rückabwicklung für 2012, 2013 und 2014 in 2015 Mit der Anpassung der StromNEV im Rahmen der Verordnung vom 14. August 2013 wurden die Regelungen zu den individuellen Netzentgelten gemäß 19 Abs. 2 StromNEV und zu der 19 Strom- NEV-Umlage modifiziert. Dabei sind rückwirkend zum 01.01.2012 die für die Erhebung der 19 StromNEV-Umlage anzuwendenden Letztverbraucherbelastungsgrenzen abweichend von 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWK-G auf 1.000.000 kwh geändert worden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Rückabwicklung der 19 StromNEV-Umlage für die Jahre 2012 und 2013 sowie deren Neuerhebung unter Berücksichtigung der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Ergänzung zu der oben beschriebenen Rückabwicklungssystematik im Verhältnis Übertragungsnetzbetreiber zu Verteilnetzbetreiber werden für die Weiterverrechnung der Umlagen im Verhältnis Verteilnetzbetreiber gegenüber Vertrieben und Endkunden entsprechend dem BDEW-Vorschlag 5 Umlagen gebildet und es ergeben sich danach 5 Letztverbrauchskategorien (Zonenmodell). Mit dem endgültigen Abschluss der Rückabwicklung im Jahr 2015 werden im Jahr 2016 die Letztverbrauchskategorien A, A+ und A++ zur Kategorie A zusammengefasst. Verbrauch 19 Umlage 8 [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A 0,237 Letztverbrauchergruppe A+ 0,227 Letztverbrauchergruppe A++ 0,227 Letztverbrauchergruppe B 0,050 Letztverbrauchergruppe C 0,025 8 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 9 von 13 Stand 19.12.2014

Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+ Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage von 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage von 0,025 ct/kwh Netrion GmbH Seite 10 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 8: Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG für 2015 Gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wurde festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber teilen diese Kosten untereinander über einen horizontalen Belastungsausgleich gemäß 9 Abs. 3 KWK-G auf. Verbrauch 17 f Umlage 9 [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A - 0,051 Letztverbrauchergruppe B 0,050 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh Preisblatt 9: Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV für 2015 Gemäß 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in Verbindung mit 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen für bestimmte Letztverbrauchergruppen (Kategorie B und C) keine Anwendung finden, werden Aufschläge erstmals ab dem 01.01.2014 erhoben. Die unten genannte Umlage findet daher auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung. Jahr 18 AbLaV Umlage 10 [ct/kwh] 2015 0,006 9 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% 10 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% Netrion GmbH Seite 11 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 10: Konzessionsabgaben (Netzgebiet Mannheim) Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die mit der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätze bzw. ermäßigten Abgabesätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Gemeinde/Stadt Konzessionsabgabesätze 11 [ct/kwh] Stadt Mannheim 1,99 Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neu-Edingen 1,32 Ilvesheim 1,32 Ketsch 1,32 Ermäßigte Abgabesätze Begünstigte Kundengruppe Ermäßigte Konzessionsabgabesätze 11 [ct/kwh] in NT-Zeiten bei 2-Tarifmessung 0,61 für Kunden > 30.000 kwh/a in HT-Zeiten 12 0,11 Kommunalrabatt (Netzgebiet Mannheim) Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 3 Abs.1 Nr. 1 erhalten Kommunen, die einen Konzessionsvertrag mit dem Konzessionsnehmer geschlossen haben, sofern vertraglich vereinbart, für kommuneneigene Lieferstellen, die in Niederspannung abgerechnet werden, einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf die Netzentgelte (exklusive Konzessionsabgabe). 11 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% 12 für Kunden außerhalb der Stadt Mannheim gilt zusätzlich die Anforderung, dass mindestens in 2 Monaten des Abrechnungszeitraumes die Leistung von 30 kw überschritten wird Netrion GmbH Seite 12 von 13 Stand 19.12.2014

Preisblatt 11: Konzessionsabgaben (Netzgebiet Offenbach) Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die mit der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätze bzw. ermäßigten Abgabesätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Gemeinde/Stadt Konzessionsabgabesätze 13 [ct/kwh] Stadt Offenbach 1,99 Dietzenbach / Rodgau 1,59 übriges Versorgungsgebiet 1,32 Ermäßigte Abgabesätze Begünstigte Kundengruppe Ermäßigte Konzessionsabgabesätze 13 [ct/kwh] in NT-Zeiten bei 2-Tarifmessung 0,61 für Kunden > 30.000 kwh/a in HT-Zeiten 14 0,11 Kommunalrabatt (Netzgebiet Offenbach) Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 3 Abs.1 Nr. 1 erhalten Kommunen, die einen Konzessionsvertrag mit dem Konzessionsnehmer geschlossen haben, sofern vertraglich vereinbart, für kommuneneigene Lieferstellen, die in Niederspannung abgerechnet werden, einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf die Netzentgelte (exklusive Konzessionsabgabe). 13 Preise zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19% 14 für Kunden außerhalb der Stadt Offenbach gilt zusätzlich die Anforderung, dass mindestens in 2 Monaten des Abrechnungszeitraumes die Leistung von 30 kw überschritten wird Netrion GmbH Seite 13 von 13 Stand 19.12.2014