Seite 1 von 8 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Zeichnungen STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt. Name 00 22.11.2010 ET-CE Hr. Allkemper
Seite 2 von 8 1 Allgemeines, Einleitung Datum 22.11.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines, Einleitung... 3 2. Datenformate / Kopien / Archivierung... 4 3. Ausführung... 5 4. Versand / Zeichnungsverzeichnis... 7 5. Abrechnung... 8
Seite 3 von 8 1 Allgemeines, Einleitung Datum 22.11.2010 1. Allgemeines, Einleitung Die technische Richtlinie ersetzt nicht die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sondern ergänzt sie. Die technische Richtlinie ersetzt nicht die jeweils nach dem neuesten Stand der Technik geltenden Regelwerke, sondern konkretisiert sie in den einzelnen Punkten. Die technische Richtlinie enthält nur Mindestanforderungen. Ergänzende und zusätzliche Anforderungen sind in der Liefer- und Leistungsbeschreibung der Anfrage- oder der Vertragsunterlagen enthalten. Sollten bei der Anwendung Widersprüche auftreten, gilt die höherwertige Fassung. Die vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages übernommene Verpflichtung zur sach- und fachgerechten Planung und Ausführung bleibt unabhängig von der Anwendung dieser technischen Richtlinie in vollem Umfang erhalten. Die nachfolgend genannten Angaben über die Ausführung von Zeichnungen und Zeichnungskopien gelten für alle vertraglich vereinbarten Zeichnungsdokumente.
Seite 4 von 8 2 Datenformate / Kopien / Archivierung Datum 22.11.2010 2. Datenformate / Kopien / Archivierung 2.1 Alle Zeichnungen sind sowohl als Datei im Format AutoCAD DWG, Adobe PDF sowie auch als Plotdatei zu übergeben. 2.2 Alle Zeichnungen sind in ein Zeichnungs-Verzeichnis einzutragen. 2.3 Zur Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber ist es erforderlich, dass ein Originalplot jeder Zeichnung auf Papier geliefert wird. 2.4 Textdokumente in Microsoft Word (DOC), Tabellen und Berechnungen in Excel, Terminpläne in MS Project und Präsentationsunterlagen in PowerPoint. PDF-Formate dienen nur zu Informationszwecken.
Seite 5 von 8 3 Ausführung Datum 22.11.2010 3. Ausführung 3.1 Alle Zeichnungen, die der STEAG übergeben werden, erhalten das STEAG-eigene Schriftfeld. Dieses wird gemäß Vorgabe angeordnet. Ein notwendiges firmeneigenes Schriftfeld wird oberhalb ohne Abstand angeordnet. Beide Schriftfelder sind so anzuordnen, dass sie sich nach Falten der Kopien auf das Format DIN A4 oben aufliegend unten rechts befinden. Das Vorgabe-Schriftfeld wird von der STEAG als Datei zur Verfügung gestellt. Projektbezogene Angaben werden gesondert vereinbart. 3.2 Alle Zeichnungen erhalten Zeichnungsnummern gemäß nachfolgendem Kodierungssystem: Projekt-Nr. Fachbereichs-Nr. Bauteil-Nr. Zuordnungs-Nr. Blatt-Nr. Index 5203-0. 00 0 000 A Die Projekt-Nr. wird von der Projektleitung festgelegt, z.b. 5203. Fachbereichs-Nr.: Allgemein 0 Verfahrenstechnik 5 Bautechnik 1 Rohrtechnik 6 Kesseltechnik 2 Leittechnik 7 Maschinentechnik 3 Konstruktion 8 Starkstromtechnik 4 NN 9 Die Bauteil-Nr. wird von der Projektleitung festgelegt, z.b. Maschinenhaus 01 Kesselhaus 02 Schalthaus 03 usw. 04 Zuordnungs-Nummer Vorplanung / Entwurfsplanung 3 Genehmigungsplanung 4 Ausführungsplanung 5 Blatt-Nr. fortlaufend 0 999 Index A-2 / a-2 Die Projektleitung verteilt reservierte Plannummernbereiche an die beteiligten Planverfasser. 3.3 Im Schriftfeld kann eine Übersichtsskizze enthalten sein, in der das in dem Plan bearbeitete Bauteil durch Schraffur o. ä. hervorgehoben dargestellt wird. 3.4 Zeichnungen, die Bestandteil von Genehmigungsunterlagen sind, dürfen außer den Schriftfeldern und ggf. Anordnungsplänen im aufliegenden, gefalteten DIN A4 Format keine weiteren Eintragungen enthalten. Sie müssen eine Freifläche für die Eintragung von Genehmigungsvermerken enthalten.
Seite 6 von 8 3 Ausführung Datum 22.11.2010 3.5 Der Text im Schriftfeld gibt den Zeichnungsinhalt an, er muss so eindeutig sein, dass das Dargestellte den Bezug zur Anlage erkennen lässt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Text in deutscher Sprache zu verfassen. 3.6 Blattgrößen müssen den Vorgaben der DIN 6556-6 entsprechen, Blattgrößen höher als DIN A0 im Rohformat sind nicht zulässig, Überlängen sind möglich. Das gilt auch für DIN A4 Hochformate. 3.7 Kopien mit Heftrand erhalten Lochverstärkungsstreifen. Kopien ohne Lochrand müssen mit Heftklebestreifen versehen werden. 3.8 Es gelten folgende CAD-Anforderungen: 3.8.1 Bei den vom Auftragnehmer zu übergebenden Daten sind die Vorgaben für Schriftfonts, Linien-Arten (Stricharten), Linien-Breiten (Strichstärken), Linien- und Flächenfarben, Schraffuren, Muster, Musterlinien, Symbole, Maßlinien, Materialien und Materialprioritäten, die vom Auftraggeber digital oder schriftlich zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden bzw. projektbezogen gesondert zu vereinbaren. 3.8.2 Die Daten sind in einer CAD-Projektstruktur zu gliedern, um den Zugriff auf die erzeugten Daten auch für weitere Bearbeiter eindeutig und unkompliziert zu halten. Sie sind in einer hierarchischen Gliederung in einem CAD-Projekt abzulegen. 3.8.3 Pro Zeichnung sind maximal 60 Layer erlaubt. Alle Layer sind eindeutig zeichnungsübergreifend innerhalb eines Projektes zu benennen.
Seite 7 von 8 4 Versand / Zeichnungsverzeichnis Datum 22.11.2010 4. Versand / Zeichnungsverzeichnis 4.1 Beim Versand von Zeichnungen und Daten muss ein Begleitschreiben mitgeliefert werden. Neben der Empfängeranschrift muss dieses Begleitschreiben folgende Daten enthalten: Kraftwerk, Anlage oder Bauvorhaben Block oder Bauabschnitt Anlageteil Ggf. Bauteil des Anlageteiles Zeichnungsnummer mit Index. 4.2 In regelmäßigen Abständen hat der Auftragnehmer ein aktualisiertes, vollständiges Zeichnungsverzeichnis an den Auftraggeber zu übergeben.
Seite 8 von 8 5 Abrechnung Datum 22.11.2010 5. Abrechnung Die nach diesen Richtlinien erforderlichen Aufwendungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten, soweit keine andere Regelung getroffen ist.