Mitarbeiterhandbuch Payroll Select Diensten B.V.



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Transkript:

Mitarbeiterhandbuch Payroll Select Diensten B.V.

Willkommen! Sie erhalten diesen Ratgeber, weil Sie sich bei uns (Payroll Select Diensten B.V., im Folgenden Payroll Select) als Mitarbeiter/in registriert haben. In diesem Ratgeber befinden sich Informationen über die Art und Weise, wie verschiedene Aufgaben bei uns geregelt werden. Dieser Ratgeber bildet zusammen mit Ihrem Vertrag und der Tarifvereinbarung für Zeitarbeitskräfte (im Folgenden: ABU CAO) die Grundlage unseres Arbeitsverhältnisses. Neben diesem Ratgeber erhalten Sie von uns für jeden Auftrag eine Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung schicken wir Ihnen zu, nachdem wir von unserem Auftraggeber den Auftrag erhalten haben. Unser Auftraggeber ist die Organisation, für die Sie die tatsächlichen Arbeiten verrichten werden. Ab dem ersten Tag Ihrer Beschäftigung, durch das Eingangsdatum auf der Auftragsbestätigung bestätigt, sind wir Ihr Arbeitgeber. Sie treten also bei uns mit einem Arbeitsvertrag Phase A oder B oder gemäß des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte ABU CAO in Dienst. Die aktuellste Version der Vereinbarung finden Sie auf www.abu.nl unter Veröffentlichungen und auf www.payrollselect.nl bei den Downloads. In der Praxis werden Sie vermutlich nicht viel Kontakt mit uns haben. Den täglichen Arbeitsablauf regeln Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten. Bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, zur Gehaltsauszahlung usw. können Sie an Werktagen von 8.30 bis 17.30 Uhr direkt mit dem Servicedesk von Payroll Select Kontakt aufnehmen: Telefonnummer: +31 (0)575-548550 E-Mail: info@payrollselect.nl Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite dieses Ratgebers. Achtung! Es ist wichtig zu wissen, dass wir vertrauliche Daten telefonisch nur unter Angabe der folgenden Daten mitteilen: Name Geburtsdatum Bürgerservicenummer (BSN) In diesem Ratgeber werden die folgenden Themen beschrieben; 1. Verwaltungsangelegenheiten 2. Der Arbeitsvertrag 3. Gehalt 4. Arbeitsfreie Tage und Urlaub 5. Krankheitsausfallregelung(en) 6. Ungünstige Wetterbedingungen 7. Arbeitszusatzleistungen 8. Ende des Arbeitsvertrags Wenn Sie nach der Lektüre dieses Ratgebers noch Fragen haben, auf die Ihr direkter Vorgesetzter keine Antwort weiß, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Im Namen von Payroll Select wünschen wir Ihnen eine angenehme Zeit! Payroll Select Diensten B.V. 2

1. Verwaltungsangelegenheiten Bevor Sie mit der Arbeit über Payroll Select beginnen, müssen ein paar Verwaltungsangelegenheiten geregelt werden: Der Arbeitsvertrag Die Lohnsteuerrückzahlung Eine Ausweiskopie Der Arbeitsvertrag Im Arbeitsvertrag werden die wichtigsten Vereinbarungen zwischen Ihnen und Payroll Select festgelegt. Sie haben den Vertrag inzwischen vollständig ausgefüllt und bei der Registrierung unterschrieben. Der von uns unterzeichnete Vertrag wurde Ihnen anschließend von uns zugeschickt. Neben diesem Arbeitsvertrag erhalten Sie von uns für jeden Auftrag eine Auftragsbestätigung. In dieser Auftragsbestätigung stehen die wichtigsten Angaben mit Bezug zu Ihren Tätigkeiten, wie Vertragsart, Anfangs- und Enddatum, Funktionsbezeichnung, Brutto-Stundenlohn, eventuelle Vergütungen und Abzüge. Lohnsteuerrückzahlung Im Arbeitsvertrag haben Sie auch angegeben, dass wir bei der Auszahlung Ihres Gehalts die Lohnsteuerrückzahlung beachten sollen. Wenn Sie diese Auswahl zwischenzeitlich ändern möchten, können Sie dies schriftlich (Post oder E-Mail) unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, der Bürgerservicenummer (BSN) und Ihres Geburtsdatums beantragen. Tipp! In der Regel ist es für Sie am günstigsten, wenn die Lohnsteuerrückzahlung für den Arbeitgeber berechnet wird, für den Sie die meisten Arbeitsstunden geleistet haben. Kopie des gültigen Ausweises Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie aller relevanten Seiten Ihres (gültigen) Ausweises in Ihrer Personalakte zu verwahren (Relevante Seiten sind alle Seiten, auf denen sich Informationen befinden). Diese Kopie haben wir bei der Registrierung von Ihnen erhalten. Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, einen geänderten oder abgelaufenen Ausweis zu erneuern und uns von diesem rechtzeitig eine neue Kopie zu überreichen. Außerdem übergeben wir, wenn Sie eine ausländische Nationalität haben, eine Kopie Ihres Ausweises dem Auftraggeber, für den Sie arbeiten. Hinweis! Ohne gültigen Ausweis können wir Ihre Erklärung nicht verarbeiten und daher Ihr Gehalt nicht auszahlen! Als Ausweise werden akzeptiert: Reisepass Touristenvisum Personalausweis Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde Flüchtlingspass Ausweis mit Ergänzung (Aufenthaltsgenehmigung) Hinweis! Ein Führerschein ist kein gültiger Ausweis für die Personalakte, weil auf diesem die Nationalität nicht angegeben ist! Aufgrund des niederländischen Gesetzes zur Ausweispflicht muss sich jeder Arbeitnehmer in den Niederlanden am Arbeitsplatz ausweisen können. Dafür kann ein Führerschein verwendet werden Payroll Select Diensten B.V. 3

2. Der Arbeitsvertrag Sie arbeiten auf der Basis eines Tarifarbeitsvertrages gemäß ABU CAO. Die Grundlagen für diesen Arbeitsvertrag sind im niederländischen Recht und dem Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte geregelt (ABU CAO). Den ABU CAO können Sie auf unserer Website einsehen: www.payrollselect.nl oder auf www.abu.nl. Es gibt zwei mögliche Arbeitsverträge: Arbeitsvertrag für eine befristete Zeit (Phase A und B) Arbeitsvertrag für eine unbefristete Zeit (Phase C) Länger arbeiten, mehr Rechte Das niederländische Gesetz zur Regelung der Flexibilität und Sicherheit und der Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte ABU CAO bestimmen die rechtliche Grundlage für die Mitarbeiter. Verkürzt heißt dies, dass Sie mehr Rechte erhalten, je länger Sie für uns arbeiten. Denken Sie zum Beispiel an den Aufbau Ihrer Rentenansprüche. Eine ausführliche Erläuterung darüber, welche Ansprüche wann erworben werden, finden Sie in der ABU CAO. Ein Exemplar dieses Tarifvertrags können Sie auf unserer Internetseite herunterladen www.payrollselect.nl oder auf www.abu.nl. 3. Gehalt Ihr Brutto-Stundenlohn Bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen und unsere Bestätigung erhalten, vereinbaren Sie mit Ihrem Auftraggeber den Stundenlohn, den Sie verdienen werden. Dieser Stundenlohn wird uns vom Auftraggeber bei Auftragserteilung mitgeteilt. Außerdem misst sich die Höhe Ihres Lohns mindestens am gesetzlichen Mindestlohn für die Niederlande. Die Entlohnungsregelung Wir bieten unseren Mitarbeitern einen tariflichen Lohn gemäß Leiherentlohnung an (Artikel 19.5) der ABU CAO. Die Leiherentlohnung setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: Es gilt ausschließlich der Lohn entsprechend des Arbeitszeitraums; Die zutreffenden Arbeitszeitverkürzungen pro Woche/Monat/Zeitraum. Diese kann nach Wahl des Unternehmens mittels Zeit und/oder Geld kompensiert werden; Zuschläge für Überstunden, verschobene Arbeitsstunden, Unregelmäßigkeiten (darunter Feiertagszuschlag) und Schichtzuschlag; Initiale Lohnerhöhung, Höhe und Zeitrahmen so, wie vom Auftraggeber festgelegt; Kostenvergütung (wenn die Zeitarbeitsfirma diese ohne Lohnsteuer und Prämien ausbezahlen kann: Reisekosten, Unterkunftskosten und andere Kosten, die für die Ausübung der Aufgabe erforderlich sind); Zeiträume, Höhe und Zeitpunkt wie vom Auftraggeber festgelegt. Stundennachweise Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Nachweise an uns zu senden. Für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, wird mit Ihrem Auftraggeber vereinbart. Reisekostenerstattung und übrige Angaben Unversteuerte (netto) Reisekostenerstattungen auf Basis öffentlicher Verkehrsmittel können nur einmalig erstattet werden, wenn die originalen Fahrscheine bei Payroll Select eingereicht werden, einschließlich eines vollständig ausgefüllten Erstattungsformulars, das vom Vorgesetzten unterschrieben wurde. Diese können an die Adresse von Payroll Select geschickt werden, die am Ende dieses Ratgebers genannt wird. Auch wenn Sie die geleisteten Arbeitsstunden digital an uns Payroll Select Diensten B.V. 4

durchgeben, müssen die Original-Fahrkarten und übrigen Nachweisdokumente per Post an uns gesendet werden. Die Reisekostenerstattung für den Weg zur Arbeit erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Tipp! Machen Sie für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie der Original-Fahrkarten. Wann erhalten Sie Ihr Gehalt Wenn wir Ihren Stundennachweis bis Dienstag 17.00 Uhr erhalten haben, wird Ihr Gehalt noch in derselben Woche überwiesen. Die Lohnzahlung erfolgt immer im Nachhinein. Das bedeutet nach Ablauf einer gearbeiteten Woche. Dies kann pro Woche oder alle 4 Wochen sein, so wie es in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sie können den Zeitraum der Gehaltszahlung zwei Mal pro Jahr (1. Januar und 1. Juli) von uns ändern lassen (es ei denn, Ihr Auftraggeber bestimmt etwas anderes). Achtung! Die Lohnzahlung kann erst erfolgen, wenn wir alle benötigten Formulare vollständig ausgefüllt und unterzeichnet erhalten haben: Arbeitsvertrag Kopie des gültigen Ausweises Auftragsmeldung vom Auftraggeber Weitere Informationen darüber finden Sie in Kapitel 1. Verwaltungsangelegenheiten Jahresabrechnung Um den Februar herum erhalten Sie eine Abrechnung über Ihre Einkünfte des vorhergehenden Jahres, die so genannte Jaaropgave. Diese Abrechnung benötigen Sie u. a. für die Steuererklärung, den Mietbeihilfeantrag, eine Wohnberechtigung, ein Stipendium oder weitere Sozialleistungen. Bewahren Sie die Abrechnung sorgfältig auf, da diese nur einmal erteilt wird. Die Jahresabrechnung wird Ihnen automatisch als E-Mail oder mit der Post an die Adresse geschickt, die bei uns von Ihnen bekannt ist. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei (E-Mail)-Adressänderungen informieren, auch wenn Sie mittlerweile nicht mehr für uns arbeiten. NB. Sollten Sie in einem Kalenderjahr für mehrere Tochtergesellschaften von Payroll Select gearbeitet haben, erhalten Sie ggf. 2 (oder mehr) Jahresabrechnungen. Lohnzettel Nach jeder Lohnverarbeitung wird eine Lohnabrechnung für Sie erstellt und auf Ihrer persönlichen Onlineseite gespeichert. Diese können Sie über unsere Internetseite einsehen und herunterladen www.payrollselect.nl (siehe: Ihre persönliche Seite von Payroll Select Online). Auf http://www.medewerkers.payrollselect.nl finden Sie außerdem ein Beispiel für einen Lohnzettel mit einer Erläuterung der einzelnen Abschnitte. Ihre persönliche Seite von Payroll Select online Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Anmeldecode und Ihr Kennwort. Mit diesem Kennwort haben Sie online Zugang zu Ihrer persönlichen Seite und können die folgenden Daten einsehen: Ihre persönlichen Daten aus der Registrierung bei uns Ihre Nachweise (wenn Sie oder Ihr Auftraggeber diese digital einreichen) Ihre Lohnzettel und Jahresabrechnung(en) Über die Anmeldeschaltfläche auf der Internetseite www.payrollselect.nl (rechts oben) erhalten Sie Zugang zu Payroll Select online. Payroll Select Diensten B.V. 5

4. Arbeitsfreie Tage und Urlaub Urlaub Jeder Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag hat gemäß des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte Recht auf 24 Urlaubstage pro gearbeitetes Jahr (Vollzeit). Wir reservieren dafür einen festen Prozentsatz Ihres Stundenlohns als Rücklage. Sie können Ihre Urlaubstage nach Absprache mit Ihrem direkten Vorgesetzen nehmen. Wenn Sie Ihre Urlaubstage nehmen, können Sie bei uns beantragen, (einen Teil der) angesammelten Urlaubstage auszuzahlen. Während der bezahlten Urlaubstage sind Sie sozialversichert (ZW, WW, WIA). Urlaubskraft Wenn Sie gemäß der Tarifbestimmungen Student/Schüler sind (Sie machen nach und vor den Feien eine Ausbildung) und als Urlaubskraft im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. September arbeiten, erhalten Sie für jeden voll gearbeiteten Monat 13 1/3 Stunden Urlaub. Sie arbeiten als Urlaubskraft, wenn Sie sich als Urlaubskraft angemeldet haben und dabei einen Arbeitsvertrag für Urlaubskräfte unterschrieben haben. Siehe Artikel 39 des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte. Arbeitsunterbrechung und Sonderurlaub Gemäß Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte haben Sie Recht auf Arbeitsunterbrechungen und Sonderurlaub (zum Beispiel für einen Hochzeitstag). Siehe auch Artikel 37 des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte. Arbeitsunterbrechungen und Sonderurlaub müssen bei uns beantragt werden. Wenn dieser genehmigt wird (gemäß Tarifvertrag) erhalten Sie für die Stunden, auf die Sie ein Recht haben, Ihren regulären Brutto-Lohn (100 %ige Lohnfortzahlung). Feiertage Neben Urlaubstagen haben Sie auch Recht auf bezahlte Feiertage. Es geht um allgemein anerkannte Feiertage gemäß Artikel 38 des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte. Wenn Sie wegen eines Feiertages nicht arbeiten konnten und der Auftrag noch besteht, erhalten Sie Ihren Lohn genauso, als hätten Sie an diesem Tag gearbeitet. Für die Berechnung der Stundenzahl wird die durschnittlich gearbeitete Stundenzahl der letzten 13 Wochen herangezogen und ausbezahlt, es sei denn, Ihr Auftraggeber hat dies anders festgelegt. Wenn der Betrieb, bei dem Sie arbeiten, auch an Feiertagen arbeitet, müssen Sie dies im Prinzip auch. Wenn Sie an diesem Tag frei nehmen, werden diese Stunden durch die von Ihnen aufgebauten Urlaubstage abgegolten. Für Urlaubskräfte gelten andere Rücklagen. Schlagen Sie dazu in dem Tarifvertrag nach. Urlaubstage ausbezahlen lassen Sie können sich Ihre Urlaubstage auszahlen lassen. Wenn Sie Ihre Urlaubstage über die Schaltfläche 'Reservierungen' beantragen (Sie können dies auf Ihrer persönliche Seite tun), werden Ihnen die Urlaubstage mit dem Lohn der folgenden Woche ausgezahlt. Urlaubsgeld Es wird ein Urlaubsgeld von 8% des Bruttolohns für Sie zurückgelegt. Das Urlaubsgeld wird automatisch im Juni ausbezahlt, wobei wir Sie jährlich rechtzeitig darüber infomieren, in welcher Woche diese Auszahlung stattfinden wird. Falls Sie mindestens fünf Werktage hintereinander Urlaub nehmen, können wir Ihr Urlaubsgeld auf Wunsch auch zu einem früheren Termin als im Juni auszahlen. Beenden Sie zuvor Ihre Arbeit bei Payroll Select, dann erhalten Sie gemäß ABU CAO (2009-2014) Artikel 40 Ihr Urlaubsgeld und den Resturlaub automatisch früher ausbezahlt. Achtung! Wir werden oft gefragt, warum das Urlaubsgeld so hoch besteuert wird. Daran können wir leider nichts ändern. Das Finanzamt rechnet Ihr Urlaubsgeld direkt auf Ihr jährlicheseinkommen an. Das bedeutet, dass keine Steuervergünstigen in Frage kommen, sondern der steuerlich höchste Satz veranschlagt wird. Dies kann zu einem Steuersatz von 52 % auf das Urlaubsgeld führen. Wer in seiner Steuererklärung Abzüge angibt, kann damit zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil des Urlaubsgeldes zurückbekommen, da zu viele Steuern gezahlt wurden. Payroll Select Diensten B.V. 6

Direkte Auszahlung von Urlaubsgeld und Urlaubstagen Besonders für Mitarbeiter ab 65 Jahren und älter und Mitarbeitern mit einer ausländischen Nationalität bieten wir die Möglichkeit, das Urlaubsgeld und die Urlaubstage direkt innerhalb des Gehaltzeitraums auszuzahlen und keine Rücklagen zu bilden. Falls dies auf Sie zutrifft, kann dies über den Auftraggeber bei Payroll Select angegeben werden. 5. Krankheitsausfallregelung(en) Wenn Sie sich krankmelden, tritt eine Krankheitsausfallregelung in Kraft. Welche Regelung gilt, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag mit Payroll Select ab. Im Folgenden können Sie nachlesen, welche Regelung für Sie gilt. o Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrags der Phase A (Wochenvermittlung): Falls dies der Fall ist, gelten die folgenden Punkte: 1. Ablauf o Sie müssen sich telefonisch (persönlich) vor 10 Uhr bei Ihrem Auftraggeber und bei ProfCare krankmelden: +31 (0)575-760009. (Falls Sie krank nach Hause gehen, müssen Sie sich am selben Tag krankmelden.) o Bei dieser Krankmeldung müssen Sie die folgenden Angaben machen: Wie lautet Ihre BSN und das Geburtsdatum? Unter welcher Telefonnummer sind Sie erreichbar? Unter welcher Anschrift sind Sie erreichbar? Handelt es sich um einen (Betriebs)Unfall? Was war die mögliche Ursache dafür? Welche Beschwerden oder Einschränkungen liegen vor, weswegen Sie (teilweise) nicht mehr arbeiten können? Was haben Sie bisher getan, um die Einschränkungen oder Beschwerden zu lindern? Welchen Teil Ihrer Arbeit können Sie noch weiter ausüben? Haben Sie Hilfe angefordert? Was hat Ihnen der Arzt/Pfleger empfohlen? Wann können Sie (teilweise) wieder arbeiten? Was sind die anstrengendsten Tätigkeiten in Ihrer Funktion? Sind Ihre Beschwerden oder Einschränkungen arbeitsbedingt? Üben Sie bei einem anderen Arbeitgeber noch weitere Tätigkeiten aus? o o o o Fragen Sie, wenn nötig, Ihren Hausarzt. Bei fortlaufendem Vertrag müssen Sie in den ersten 7 Tagen zwischen 10:00 und 18:00 Uhr zu Hause erreichbar sein, damit Sie der Fallmanager von ProfCare telefonisch erreichen kann. Bei Änderungen in Ihrer Situation müssen Sie sich schnellstmöglich bei ProfCare melden. (Tel: +31(0)575-760009). Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie dies morgens vor 10 Uhr Ihrem Auftraggeber und ProfCare melden. (Tel: +31(0)575-760009). 2. Ausfallkontrolle und Begleitung ProfCare ist während Ihres Krankheitsausfalls für die Ausfallkontrolle und Begleitung verantwortlich. ProfCare hält uns über den Status Ihrer Krankmeldung und die etwaige Prognose hinsichtlich Ihres Ausfalls auf dem Laufenden. Payroll Select Diensten B.V. 7

3. Lohnfortzahlung Bei der Krankmeldung müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Lohn erst nach 1 Karenztag wieder ausgezahlt wird. Wenn Sie sich krank melden, sind Sie versichert. Während Ihrer Krankheit erhalten Sie von Payroll Select Leistungen nach dem niederländischen Gesundheitsgesetz. Haben Sie eine feste Stundenzahl, erhalten Sie während der Vertragsdauer das Krankengeld entsprechend dieser Stunden bezahlt. Wenn Sie einen Vertrag mit flexiblen Stunden haben, basiert das Krankengeld auf der durschnittlichen Zahl der gearbeiteten Stunden vor Ihrer Krankmeldung (höchstens 13 Wochen). Während des laufenden Vertrags erhalten Sie 91% des Bruttolohns an Krankengeld. Wenn Ihr Vertrag abgelaufen ist, können Sie ein Krankengeld bei der Leistungsstelle UWV beantragen. Die Leistung im Krankheitsfall beträgt 70% des Tageslohns. 4. Krankheit während der Urlaubszeit Wenn Sie während Ihrer Urlaubszeit erkranken, müssen Sie dies so schnell wie möglich ProfCare und Ihrem Betrieb mitteilen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Urlaubsadresse als Behandlungsadresse anzugeben. Bei Krankheit im Ausland müssen Sie einen Arzt besuchen und eine medizinische Erklärung über die Art und die Dauer der Krankheit erstellen lassen und aushändigen. Sie behalten das Recht auf verpasste Urlaubstage, wenn Sie krank werden und sich an die Vorschriften halten. Fragen? Sollten Sie noch Fragen zur Leistung im Krankheitsfall, dem Zeitpunkt und der Höhe der Auszahlung, die Ausfallbegleitung und der Gesundmeldung bei ProfCare haben, können Sie sich an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr an ProfCare (+31 (0)575-760009) wenden. Außerdem finden sich im Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte unter Artikel 33 weitere Informationen zu Krankheit und Krankheitsausfall. o Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag Phase A oder B oder einen unbefristeten Vertrag: Haben Sie mit uns einen Arbeitsvertrag für befristete oder unbefristete Zeit abgeschlossen, gilt eine andere Krankheitsausfallregelung. Diese Regelung können Sie hier herunterladen www.medewerkers.payrollselect.nl. Für diesen Vorgang verweisen wir auf die darin enthaltenen Richtlinien. Es ist wichtig, dass Sie bei jeder Krankheitsperiode die aktuelle Version dieser Krankheitsausfallregelung herunterladen. 6. Ungünstige Wetterbedingungen Wenn Sie wegen ungünstiger Wetterbedingungen Ihre Arbeit nicht ausführen können, lesen Sie das Dokument "Anlage Meldung Ungünstige Wetterbedingungen". Diese kann hier heruntergeladen werden medewerkers.payrollselect.nl. Wenn Sie dieses Dokument nicht herunterladen können, fordern Sie es bei Payroll Select an. (Mail: info@payrollselect.nl Tel: +31 (0)575 548550) 7. Arbeitszusatzleistungen Rente Der Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte beinhaltet zwei Pensionsregelungen: die Basisbestimmung und die Plusbestimmung. Die Basisbestimmung (Phase A) Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind und von der 27. bis einschließlich der 78. Woche in Phase A gearbeitet haben, bauen Sie Rentenleistungen gemäß der Basisbestimmung auf. Die Basisbestimmung ist ein Sparplan. Das heißt, dass Teilnehmer einen Prozentsatz Ihres Bruttolohns Payroll Select Diensten B.V. 8

als Rentenkapital sparen. Payroll Select zahlt für Sie die vollständige Prämie. Es wird dadurch von Ihrem Lohn nichts einbehalten. Die Plusbestimmung (Phase B und C) Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind und 1 Tag in Phase B gearbeitet haben, bauen Sie Rentenleistungen gemäß der Plusbestimmung auf. In dieser Bestimmung bauen Sie die Rente im Rahmen einer vorhandenen Prämienregelung auf. Zweidrittel der Prämie wird von Payroll Select gezahlt, ein Drittel zahlen Sie selbst. Darüber hinaus gibt es eine Rentenregelung für Familienangehörige und aus dem Fonds wird eine Prämie für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung geleistet. Rentenauszahlung In der Regel beginnt Ihre monatliche Rentenauszahlung am ersten Tag des Monats, in dem Sie 65 werden. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe des angesammelten Rentenkapitals ab. Die Rente wird bei der StiPP angelegt. Weitere Informationen über die StiPP finden Sie hier: www.stippensioen.nl Verschiedene Rabatte auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen über: Dank der Absprachen, die Payroll Select mit Centraal Beheer geschlossen hat, können Sie von attraktiven Nachlässen auf verschiedene Versicherungen und Finanzdienstleistungen profitieren. Das einzige, was Sie von uns benötigen, ist die Kollektivnummer von Centraal Beheer. Diese lautet: 86287. Eine Versicherung oder Dienstleistung kann einfach im Internet abgeschlossen werden: http://www.centraalbeheer.nl/86287. Oder telefonisch: 055-5798000 oder 055-5799054 8. Ende des Arbeitsvertrags Die Beendigung eines Arbeitsvertrags der Phase A oder B oder für unbestimmte Zeit in Phase C kann unterschiedlich erfolgen. Diese Vereinbarungen werden im Arbeitsvertrag und/oder der Auftragsbestätigung festgelegt. Payroll Select Diensten B.V. 9

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich während der Bürozeiten an unseren Servicedesk wenden: Besucheranschrift : Zweedsestraat 1a 7202 CK Zutphen Postanschrift : Postbus 52 7200 AB Zutphen Telefon : +31(0)575-54 85 50 Fax : +31(0)575-54 64 84 E-Mail : info@payrollselect.nl Internet : www.payrollselect.nl Öffnungszeiten Montag bis einschl. Freitag : 08.30 17.30 Uhr Telefonnummer und Telefonnummer ProfCare: Telefon : +31 (0)575-760009 E-Mail : care@profcare.nl Die Informationen in diesem Ratgeber können sich im Laufe der Zeit ändern; beispielsweise weil sich Bestimmungen verändern oder weil Vorgänge angepasst werden. Die Informationen in diesem Ratgeber wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch ist Payroll Select für mögliche Fehler nicht verantwortlich. Auch können aus diesem Ratgeber keine Rechte abgeleitet werden, insofern dies zu einem Konflikt mit dem Gesetz, Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag für Leiharbeitskräfte ABU CAO führt. Payroll Select Diensten B.V. 10