Schullaufbahnempfehlung



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Transkript:

Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung

1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das Kind im Anschluss? Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule grundlegende erweiterte breite und vertiefte grundlegende erweiterte Allgemeinbildung Allgemeinbildung Allgemeinbildung oder breite und vertiefte selbständiges Lernen selbständiges Lernen selbständiges Lernen mit Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten handlungsbezogenes Lernen Stärkung der Grundfertigkeiten berufliche Orientierung Bildungswegs vor allem berufs-, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch studienbezogen Schwerpunktbildung (z.b. im naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Bereich, 2. Fremdsprache ab Klasse 6 möglich) Bildungswegs berufs-, oder studienbezogen Schwerpunktbildung, z.b. Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Musik Bildungswegs studien-, aber auch berufsbezogen Allgemeinbildung selbständiges Lernen mit Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten Schwerpunktbildung Stärkung der Grundfertigkeiten Bildungswegs berufs-, oder studienbezogen mögliche Abschlüsse nach dem 9. Schuljahrgang Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang Berufsschulen Berufsfachschulen Fachoberschulen Gymnasien Fachgymnasien nach dem 13. Schuljahrgang (ab 2010/2011 nach dem 12. Schuljahrgang) ( In bestimmten Gesamtschulen weiterhin nach 13 Jahren) allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Zugangsberechtigungen (je nach erworbenem Abschluss) Berufsschulen Berufsschulen Berufsfachschulen Berufsfachschulen Fachoberschulen Fachoberschulen Gymnasien gymn. Oberstufe Fachgymnasien Fachgymnasien Fachhochschulen Universität allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Berufsschulen Berufsfachschulen Fachoberschulen gymn. Oberstufe Fachgymnasien Fachhochschulen Universität (Tabelle in Anlehnung: Broschüre Schullaufbahnempfehlung, Nieders. Kultusministerium, Februar 2005)

2. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Am Ende des 4. Schuljahres gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu führt die Schule einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder. Am Ende des 4. Schuljahrgangs beschließt die Klassenkonferenz für jede(n) Schüler/in eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulform. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung, in welche Schulform ihr Kind wechseln soll. Die Schule bietet ihnen eine Beratung an. Grundlage für die Empfehlung sind der Leistungsstand die Lernentwicklung während der Grundschulzeit das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten

3. Schullaufbahnempfehlung Wichtig: Berücksichtigt wird immer die Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Es ist nie ein einzelnes Kriterium ausschlaggebend! Vier Kriterien sind für die Schullaufbahnempfehlung gleichermaßen bedeutsam: Leistungsstand (Folgende Notenprofile solleb der Orientierung dienen) Hauptschule Realschule Gymnasium Deutsch Mathematik Sachunterricht und schwächer >Gut< und >Sehr gut< und >Gut< übrige Fächer (im Durchschnitt) und schwächer >Gut< und vorwiegend >Gut< Lernentwicklung während der Grundschulzeit Während der gesamten Grundschulzeit wird die Lernentwicklung jedes einzelnen Schülers dokumentiert. Arbeits- und Sozialverhalten Sowohl in den Zeugnissen als auch in den unter 3.2 genannten Dokumentationen werden Aussagen hierzu gemacht. Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten o Stimmen schulische und häusliche Beobachtungen über das Kind überein? o Wo gibt es unterschiedliche Einschätzungen? o Wie erklären sich diese Differenzen? o Gibt es häusliche Veränderungen, die die Schullaufbahnempfehlung beeinträchtigen könnten?

4. Zeitlicher Ablauf Wann? 4. Schuljahrgang (1. Halbjahr, November) 4. Schuljahrgang Zeugniskonferenz 1. Halbjahr (Mitte Januar) Was? gemeinsame Informationsveranstaltung der vier Krummhörner Grundschulen und der weiterführenden Schulen für die Eltern Die Klassenkonferenz entscheidet über die voraussichtlich geeignete Schulform für jede/n Schüler/in 1 Woche später 1. Beratungsgespräch durch den Klassenlehrer mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern Ende Januar, Anfang Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Februar April bis Mai Zeugniskonferenz 2. Halbjahr Schriftliche Mitteilung über die gewünschte Schulform durch die Erziehungsberechtigten Meldung der voraussichtlichen Anmeldezahlen an die Landesschulbehörde durch die Grundschule Meldung der voraussichtlichen Anmeldezahlen an den Schulträger (Gemeinde Krummhörn) durch die Grundschule Einladung durch die weiterführenden Schulen zu Schnuppertagen für die Schüler/innen bzw. Infotagen für Eltern Die Klassenkonferenz beschließt für jede/n Schüler/in eine Schullaufbahnempfehlung Ausgabe der Schullaufbahnempfehlung und der Abschlusszeugnisse 2. Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten Anmeldung bei den weiterführenden Schulen durch die Erziehungsberechtigten Bei Fragen rund um das Thema Schullaufbahnempfehlung wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung.