Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung



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November 2015 Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung Kriterien und Indikatoren für sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) in Abgrenzung zu pädagogischem Förderbedarf 1. Förderschwerpunkt Lernen Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich beeinträchtigt sind, dass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen in der allgemeinen Schule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können. 1 Folgt man einem multifaktoriellen Erklärungsmodell, entsteht Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen durch unterschiedliche biologische, entwicklungspsychologische und soziale Faktoren, wie im multiaxialen Klassifikationsschema (MAS) 2 abgebildet: Achse I Achse II Achse III Achse IV Achse V Klinisch psychiatrische Erkrankungen z.b. tiefgreifende Entwicklungsstörungen, Schulangst, Schulphobie, Schizophrenie, hyperkinetische Störung Umschriebene Entwicklungsstörungen z.b. Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung, Aufmerksamkeitsstörung Intelligenzminderung Körperlich neurologische Erkrankungen und Behinderungen z.b. Blindheit, Hörstörung, Cerebralparese, Epilepsie Soziokulturell bedingte Lernbeeinträchtigungen extreme psychosoziale Umstände z.b. Deprivationserfahrungen, Traumatisierung, mangelnde Förderung, ungünstige ökonomische Verhältnisse 1 vgl. KMK, 2000 2 vgl. Strobel/Warnke, 2007 1

Mit der Bestimmung und Beschreibung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist ein komplexes Verständnis von Lernbeeinträchtigungen verbunden, die möglicherweise über einen längeren Zeitraum wirksam sind. Die Beeinträchtigungen des Lernens können sich in Ausprägung und Intensität unterschiedlich darstellen und die Schülerinnen und Schüler bedürfen deshalb unterschiedlicher Förderung. Hierbei sind besonders die Basiskompetenzen für schulisches Lernen wie Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition und Sozialkompetenz zu berücksichtigen. Diese zeigen sich unter anderem in: Einschränkungen in den funktionalen Lernvoraussetzungen, mangelnder Sprachkompetenz, eingeschränktem Arbeitsgedächtnis, unzureichend selektiver Aufmerksamkeit, Verzögerungen im Aufbau grundlegender kognitiver Strukturen Schwierigkeiten im Erkennen und der Anwendung von Beziehungen (Denken. Lernstrategien, Transferleistungen) Unzureichenden Lernaktivitäten; unzureichender Eigensteuerung beim Lernen hinsichtlich Planung, Selbstkontrolle, Ausführungssteuerung Schwierigkeiten in der Motivation und geringem Aktivierungsniveau Auffälligkeiten im sozialen Handeln. Kein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen liegt vor bei: Isolierten Teilleistungsstörungen im Lese- und Rechtschreibunterricht und im Rechnen (vgl. Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen, 2006) vorübergehenden Lernrückständen in Einzelfächern unklarer/ bzw. klarer Genese vorübergehenden psychischen Belastungssituationen. Eine Intelligenzminderung führt nicht zwangsläufig zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen. 2

2. Förderschwerpunkt Sprache Sprachliche Handlungskompetenz ist dann eingeschränkt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Sprache nicht erfolgreich nutzt: für die Kommunikation und Interaktion für die Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung, für die Aneignung der Welt, als Werkzeug der Erkenntnis, für die kognitive Entwicklung als zentrales Medium schulischen Lernens in der Bildungssprache Deutsch. Unter eingeschränkter Sprachhandlungskompetenz versteht man - Beeinträchtigungen im Kommunikationsverhalten: kein Dialog, Rückzug, Partysprache - Beeinträchtigungen im Sprachverstehen: Nicht- bzw. Missverstehen, Fehlinterpretationen - das Sprachverständnis nimmt deutlich ab, wenn die Satzstrukturen komplexer (z.b. Relativsatz), die Wörter/Wortbedeutungen komplizierter (z.b. Fachbegriffe) werden - Nicht zielführende Strategien bei fehlendem Wortwissen (kein Nachfragen, Umschreibungen, Fehlgriffe, Schweigen) - Keine erfolgreiche Sprachbetrachtung (keine Selbstkorrektur, keine Sprachspiele). Beeinträchtigungen der sprachstrukturellen Kompetenzen in mehreren Bereichen können sich auswirken - Phonetisch oder phonologisch (Beeinträchtigungen in der Aussprache) - Semantisch-lexikalisch (geringes Lexikon, Speicher- und Abrufstörungen) - Morphologisch-syntaktisch (Wortaneinanderreihungen, fehlerhafte Satzstrukturen, kaum Ergänzungen, keine Nebensätze). Beeinträchtigungen im Redeablauf können dazu führen, dass das Kind oder der Jugendliche nicht erfolgreich sprachlich interagieren kann. Ferner können bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache vorliegen - deutliche Schwäche in der Hörverarbeitung für Sprache, der Verarbeitung der Lautfolge und Silbenstruktur der deutschen Sprache sowie im phonologischen Arbeitsgedächtnis (abzugrenzen von Hörminderung und leichtgradiger auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung als medizinische Diagnose) - komplexe Gefährdung schulischen Lernens, d.h. in den überfachlichen und fachlichen Kompetenzen - Sekundärsymptomatiken z.b. im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht langandauernd und umfänglich; individuelle unterrichtliche Unterstützung oder zeitlich begrenzte Sprachfördermaßnahmen sind nicht hinreichend. 3

Kein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache liegt bei einer Teilleistungsschwäche im Schriftsprachbereich bzw. im Rechnen gemäß Richtlinie zur Förderung von Schülerrinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (2006) vor (wiederum zu unterscheiden von medizinischer Diagnose einer Teilleistungsstörung Legasthenie und Dyskalkulie). Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mit besonders ausgeprägtem Sprachförderbedarf weisen keinen sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache auf. Abgrenzung eines allgemeinen, migrationsbedingten Sprachförderbedarfs zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache Die Einschätzung der Art des Förderbedarfs sollte anhand folgender Kriterien erfolgen: 1. Zeit: Seit wie vielen Monaten hat das Kind regelmäßigen Kontakt zur Bildungssprache Deutsch (Kontaktmonate)? 2. Förderung: a. Wie viel Sprachförderung hat das Kind bislang erhalten? b. Welcher Art war die Sprachförderung (allgemeine Sprachförderung, Logopädie/ Sprachtherapie)? 3. Lernzuwachs: Wie groß sind die Fortschritte des Kindes in seiner sprachlichen Handlungskompetenz? Sprachliche Handlungskompetenz in der deutschen Sprache ist dann eingeschränkt, wenn das Kind Sprache nicht erfolgreich nutzt: für die Kommunikation und Interaktion für die Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung, für die Aneignung der Welt, als Werkzeug der Erkenntnis, für die kognitive Entwicklung als zentrales Medium schulischen Lernens in der Bildungssprache Deutsch Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache kann bei Kindern mit Migrationshintergrund dann vorliegen, wenn das Kind seit 18 24 Monaten regelmäßig Kontakt (=Kontaktmonate) zur Bildungssprache Deutsch hat (in Kita, VSK, 1.Klasse), seine sprachliche Handlungskompetenz in der deutschen Sprache jedoch deutlich hinter der anderer Kinder mit Migrationshintergrund zurückbleibt. Beispiele für nicht erworbene bzw. nicht gesicherte sprachstrukturelle Kompetenzen Grammatik - Subjekt-Verb-Kongruenz und Verbzweitstellung: Mama Bus fahren - Verbtrennung: Ich jetzt hochgehen anstelle von Jetzt geh ich hoch 4

- Fehlerhafter Nominativ - Nominativ in Akkusativ- und Dativkontexten: Ich nehme der Apfel Aussprache - Phonetische oder/und phonologische Veränderungen ( nane für Banane, sotolade für Schokolade, tein für klein u.a.) - Diese Veränderungen finden meist in beiden Sprachen statt Semantik - Keine korrekten Antworten auf W-Fragen: Womit seid ihr gefahren? Mit Oma - Fehlerhafter Einsatz der Fragewörter: Wo gehst du? Dies allein muss noch keinen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache ausmachen! Hinzu kommen häufig Beeinträchtigungen in folgenden Bereichen des Sprachverständnisses - Semantisch und grammatikalisch bedingtes Nicht- bzw. Missverstehen - Das Sprachverständnis nimmt deutlich ab, wenn die Satzstrukturen komplexer (z.b. Relativsatz), die Wörter/Wortbedeutungen komplizierter (z.b. Fachbegriffe) werden. Hörverarbeitung Deutliche Probleme in der Verarbeitung der Lautfolge und Silbenstruktur der deutschen Sprache zeigen sich z.b. durch: - Wörter oder Sätze werden stark verändert nachgesprochen - Übungen zur phonologischen Bewusstheit (Reimen, Wortspiele, Silbenklatschen, Anlaute erkennen) gelingen dem Kind nicht/kaum erfolgreich (Negativindikator für Schriftspracherwerb!) Kommunikationsverhalten Die genannten Beeinträchtigungen wirken sich aus in einem deutlich eingeschränkten Kommunikationsverhalten o Missverstehen o Vermeidung von Sprachgebrauch; Vermeidung von Kommunikationssituationen o Ausweichen auf Universalwörter, Einzelwörter + Zeigen, Mimik, Gestik; Kind nutzt seine sprachstrukturellen Kompetenzen nicht Schließlich können Elternbefragungen ergeben, dass die Kinder in der Familiensprache ebenso wie auf Deutsch einen verspäteten Sprechbeginn sowie einen verzögerten und desynchronisierten Verlauf der Sprachentwicklung aufweisen. 5

Konsequenzen für Förderung und Therapie in der Schule Die Diagnostik eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit der Konsequenz einer sonderpädagogischen respektive sprachheilpädagogischen Unterstützung, Begleitung und Beratung innerhalb der inklusiven schulischen Bildung ist dann angezeigt, wenn: - Störungen auf einer oder mehreren sprachstrukturellen Ebenen (Aussprache, Grammatik, Semantik) vorliegen, - das sprachliche Handeln deutlich beeinträchtigt ist, d.h. das Kind in seiner Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit und in der Teilhabe deutlich beeinträchtigt ist, - schulisches Lernen in den überfachlichen und fachlichen Kompetenzen komplex gefährdet ist, - Sekundärsymptomatiken z.b. in der emotionalen und sozialen Entwicklung auftreten. Schulinterne oder außerschulische Unterstützung durch Logopäden oder niedergelassene Sprachtherapeuten kann dann hinreichend oder ein erster Schritt sein, wenn - die Störungen auf einer oder mehreren sprachstrukturellen Ebenen (Aussprache, Grammatik, Semantik) noch nicht oder nicht mehr so umfassend sind, - das sprachliche Handeln nicht deutlich beeinträchtigt ist, - das schulische Lernen nicht komplex gefährdet ist, - keine weiteren Sekundärsymptomatiken vorliegen. In die Beratung gegenüber den Eltern sollte bei pädagogischem ebenso wie sonderpädagogischem Förderbedarf einfließen - dass sprachtherapeutische/ logopädische Unterstützung sich nicht ausschließlich auf die Sprache, in der therapiert wird, förderlich auswirkt, sondern auf beide / alle Sprachen, die das Kind spricht, - dass in der Familie die Sprache des Herzens gesprochen werden soll, - es förderlicher ist, wenn Eltern mit geringen Deutschkenntnissen hauptsächlich die eigene Familiensprache nutzen. 6

3. Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Ein Kind/ein Jugendlicher sollte dann auf sonderpädagogischen Förderbedarf in diesem Förderschwerpunkt überprüft werden, wenn sein abweichendes Verhalten deutlich dem Erreichen des Bildungszieles und des Erziehungsauftrags im Wege steht. Entsprechende Diagnoseergebnisse oder ärztliche Atteste die massiven Verhaltensabweichungen darlegen aufgrund des Verhaltens eine Gefahr für sich oder andere gegeben ist allgemeine unterrichtliche und erzieherische Maßnahmen auch unter Hinzuziehung des Beratungsdienstes umgesetzt wurden und eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht dennoch ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu erreichen ist. Weitere Kriterien, die Hinweise auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf geben (in der Regel mehrfach vorliegend) Das Kind/der Jugendliche - kann eigene Wünsche nicht erkennen und angemessen äußern - kann eigene Gefühle oder die anderer Personen nicht richtig erkennen - hat kaum adäquate Handlungsmuster zur Bewältigung emotionaler Krisen - hat eine langanhaltende und nicht nur in einer akuten Krise zu beobachtende Problematik - stört den Unterricht so nachhaltig, dass Mitschülerinnen und Mitschüler nicht mehr lernen und Lehrkräften nicht mehr unterrichten können - das auffällige Verhalten ist nicht kontextbezogen zu einer Lehrkraft - zeigt Auffälligkeiten in verschiedenen sozialen Situationen und nicht nur im Unterricht - zeigt internalisierende oder externalisierende Verhaltensmuster, die deutlich von denen Gleichaltriger abweichen - zeigt delinquentes Verhalten - zieht sich auffällig oft zurück und ist nur wenig zugänglich sowie ggf. überängstlich - klagt häufig über körperliche Beschwerden, die mit psychosomatischen Ursachen erklärt werden können - kann sich kaum konzentrieren und zeigt nur wenig Aufmerksamkeit im Unterricht - zeigt wiederholt zwanghaftes, selbstverletzendes, schizoides oder stark verletzendes Verhalten. 7