Detailbewertung zum Schlussbericht zur 125. vergleichenden Prüfung Haushaltsstruktur 2008: Mittlere Städte



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Transkript:

Detailbewertung zum Schlussbericht zur 125. vergleichenden Prüfung Haushaltsstruktur 2008: Mittlere Städte In dem Zeitraum vom 02. bis 05.06.2008 wurde im Auftrag des Hess. Rechnungshofes die 125. vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2008: Mittlere Städte durchgeführt. Die Prüfung wurde von der Firma Deutsche Warentreuhand AG (BDO) durchgeführt. Insgesamt wurden 25 Städte in die Prüfung einbezogen. Grundlage waren die Haushaltsjahre 2003 bis einschl. 2007. Bei allen Vorbehalten für Vergleiche mit anderen Kommunen und einer zwangsläufigen Generalisierung der Struktur von Städten können folgende Rückschlüsse aus der Sicht des Magistrates zu der vergleichenden Prüfung gezogen werden: In den vergleichenden Feststellungen der Prüfungsergebnisse werden 30 Bereiche in 5 Kategorien von -- bis ++ Die Stadt Kelsterbach ereichte dabei in den Bereichen: Leitungsnetz, Steuereinnahmekraft, allgemeine Deckungsmittel, normiertes Haushaltsergebnis, Rücklagenbestand, Verschuldung, Zinsausgabenanteil, Kostendeckungsgrad Abwasser, Zinskosten, Betreuungsdauer Kindergärten, Förderung Sport und Kultur, Gebühren: Abwasser, Wasser, Abfall und Bestattungen die Bestnote sehr gut. (15 von 30 Bereichen) Mit gut wurden die Bereiche: Einwohnerflächenquote, Kostendeckungsgrad Wasser, Gebühren: Kindergärten, und Grundsteuer Damit liegt die Stadt Kelsterbach in 20 von 30 Bereichen über dem Durchschnitt.

- 2 - Als durchschnittlich werden: rechnerische Tilgungszeit und Investitionsquote Mit einem Minus bzw. Doppelminus wurden von der BDO : die hohe Personalquote in der allgemeinen Verwaltung, der Zuschussbedarf für die Kindergärten, die Betreuungsquote für Kindergärten, die Belegungsquote für Kindergärten, der Kostendeckungsgrad Friedhof, das Bevölkerungswachstum und der Rückgang der Sozialversicherungspflichtigen Zu den Prüfungsergebnissen lassen sich folgende Aussagen treffen: a) Die Stadt Kelsterbach weist im Vergleich zu den anderen Städten eine hervorragende öffentliche Finanzstruktur auf. Einnahmekraft und Haushaltsstabilität werden fast ausschließlich mit sehr gut b) Der Stadt Kelsterbach wurde von den Wirtschaftsprüfern ein hervorragendes Leistungsangebot aus der Sicht der Bürger bescheinigt. c) Die monatliche Gebührenhöhe aus der Sicht des Bürgers ist im Vergleich zu den anderen Kommunen wesentlich geringer. Bei allen Gebührenerhebungen schneidet die Stadt Kelsterbach aus Sicht des Bürgers (Kosten der Modellfamilie pro Jahr) mit gut und sehr gut ab. d) Die Entwicklung des Bevölkerungswachstums wurde als negativ In den letzten Jahren hat sich die Einwohnerzahl infolge der fehlenden Wohnbauflächen verringert. Mit der Erschließung des Neubaugebietes Länger Weg II u. III sowie des Enka-Geländes sind die Voraussetzungen für einen positiven Saldo der Einwohnerzahl in den nächsten Jahren wieder gegeben. - 3 -

- 3 - e) Der Rückgang bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Jahren 2003 2007 wurde negativ Dies liegt zum einen an der allgemeinen Entwicklung, dass die Zahl der Beschäftigten auch durch Rationalisierung zurückgeht. Zum anderen an der noch nicht abgeschlossenen Belegung des Gewerbegebietes Mönchhof nach dem Abbau der Caltex- Raffinerie. Inzwischen entstehen dort wieder neue Arbeitsplätze und die weitere Ausweisung der Gewerbegebiete Staudenäcker und Enka sollen verstärkt auf eine Stabilität auf hohem Niveau im Vergleich zu der Einwohnerzahl der Stadt sorgen. f) Im Bereich der Kindergärten wurde vom Rechnungshof die Betreuungsquote (Erzieher je Gruppe) sowie die Belegungsquote (Auslastung je Gruppe) als negativ Hierzu ist festzustellen, dass die Stadt Kelsterbach seit jeher mit den kirchlichen Trägern der Kindertageseinrichtungen bewusst für eine überdurchschnittliche Ausstattung der Einrichtungen und eine bessere Betreuungsquote gesorgt hat. Der hohe Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt aber auch die Bildungsaktivitäten im Kleinkinderbereich haben einen überaus hohen Stellenwert in der Stadt, der sich natürlich auch zwangsläufig monetär beim hohen Zuschussbedarf widerspiegelt. g) Dem niedrigen Kostendeckungsgrad beim Friedhof wurde insoweit entgegen gewirkt, dass ab dem Jahr 2004 eine schrittweise Anhebung der Gebühren erfolgte. h) Die im Vergleich zu anderen Städten hohe Quote der Beschäftigten im Bereich der Allgemeinen Verwaltung wurde in Relation zu den Einwohnern als negativ Zunächst wird nicht verkannt, dass die Stadt eine gute Personalausstattung für die zu leistenden Aufgaben benötigt und de facto hat. Die hohe Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Allgemeinen Verwaltung resultiert aus: - der hohen Anzahl an städt. Gebäuden und deren Unterhaltungsaufwand, - keiner Ausweisung von Eigenbetrieben (außer Stadtwerke), - erhebliche freiwillige Maßnahmen, wie z.b. Betreuung u. Koordination im Sozialen Bereich, Vereine, kulturelle u. schulische Leistungen, - eigene Wohnungsverwaltung. Gleichwohl gibt es hierbei noch Einsparpotential, das in den nächsten Jahren gezielt geprüft werden muss, ohne dabei die Leistungen für die Bevölkerung zu reduzieren. Die weiteren Themen werden in Form einer Tabelle abgehandelt.

- 4 - Maßname Ergebnisverbesserung Stellungnahme/Bewertung Erhebung kostendeckender Wassergebühren (Bericht Seite 1, 2 und 55 58) 69.134,-- Die Wassergebühr wird so berechnet, dass nur der Mindestgewinn erzielt wird und der Eigenbetrieb der Stadt Kelsterbach nicht gewerbesteuerpflichtig wird. Erhebung kostendeckender Bestattungsgebühren (Bericht Seite 1, 3 und 54 + 55) Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern auf das oberste Quintil der Vergleichsstädte (Bericht Seite 1, 3 u. 17 ) aktualisierter Anlagennachweis für Abwasserentsorgung für 2007 fehlt (Bericht Seite 2 ) Erzielte Überschüsse bei der Abwasserentsorgung werden nicht in eine Gebührenausgleichsrücklage eingestellt bzw. bei der Gebührenkalkulation der Folgejahre berücksichtigt. (Bericht Seite 63 und 60 64) Straßenbeiträge: Überprüfung der Ausgaben der letzten 20 Jahre, ob Einnahmepotentiale vollständig genutzt wurden. (Bericht Seite 3, 33 u. 35) Es verbleibt beim bisherigen Verfahren. 201.909,-- Es wurde bereits eine schrittweise Anhebung der Friedhofsgebühren beschlossen. Es bleibt bei der aktuellen Beschlusslage. 260.988,-- Eine Anhebung der Gewerbe- oder Grundsteuer kommt gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht in Frage. Die Steuersätze bleiben unverändert. 183.000,-- bis 331.000,-- Der Anlagennachweis 2007 wurde erstellt, aber noch nicht im System erfasst, weil er in die Eröffnungsbilanz einfließt. In den Jahren 2002 und 2003 hat die Stadt Kelsterbach aufgrund eines Rechtsstreites mit der Stadt Frankfurt in Vorjahren einbehaltene Gebühren für die Kläranlage nachgezahlt. Die dafür gebildete Rücklage hat nicht ausgereicht. Die restliche Zahlung wurde aus den allgemeinen Haushaltsmitteln beglichen. Die Überschüsse aus den Jahren 2004 bis 2007 wurden deshalb im allgemeinen Haushalt belassen und nicht einer Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. Zukünftige Zuschüsse werden wieder einer Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach wurde am 08.06.1998 beschlossen und wird seitdem angewandt.

- 5 Maßname Ergebnisverbesserung Stellungnahme/Bewertung Planung von Einkommenssteueranteilen Diese wurden gem. Orientierungsdaten des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport geplant. Einbringung der Haushaltssatzung bis 30.11. des Vorjahres Ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis nur sehr schwer umsetzbar. Angaben durch externe Stellen stehen erst ziemlich spät zur Verfügung (z.b. Riedwerke, keine formelle Aufstellung der Jahresrechnung durch den Magistrat. (Bericht Seite 4 ) Die Berechtigungen für das neue NSK- Kassenprogramm sind nicht entsprechend der Funktionstrennungen eingerichtet. Antikorruptionsbeauftragter fehlt (Bericht Seite 4, 87 und 88) zusammengestellt, Kelsterbach, den 24.08.2009/Po ekom21, Hess. Ministerum etc.) Die Verwaltung hat mit einem Bericht zum 31.12. eines jeden Jahres informiert. Einen formellen Aufstellungsbeschluss wird es mit der Einführung der Doppik geben. Das neue Finanzwesenprogramm wird seit 01.01.2008 eingesetzt. Um die großen Umstellungsschwierigkeiten in den Griff zu bekommen, hat die Stadt Kelsterbach den Mustermandanten (Standard) der ekom21 genutzt. Dass dieser Mustermandant die Funktionstrennung Buchaltung und Kasse nicht beinhaltet, war uns nicht bekannt. Die Trennung ist aber deshalb schon gegeben, da die Kasse für die Buchhaltungsarbeiten nicht geschult wurde. Für die Zukunft ist in Zusammenarbeit mit der ekom21 natürlich eine Trennung der Berechtigungen entsprechend der Funktionstrennungen geplant. Dies war auch von Anfang an im Pflichtenheft der ekom21 so vorgegeben. (Anmerkung: Die ekom21 hat seit Okt. 2008 das einzige zertifizierte Finanzprogramm für Doppik in Hessen.) Für Kommunen in der Größe von Kelsterbach ist ein Antikorruptionsbeauftragter nicht zwingend vorgeschrieben. Die geforderte Dienstanweisung über die Annahme von Geschenken wurde bereits am 25.02.2004 erlassen. Die Auftragssummen ohne Gremienbeschluss sind geregelt. Am 01.08.2006 wurde eine VOB-Stelle eingerichtet.