Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 02.08.2013. 1-10 Tel. 0032 2 282 00 70 (Herr Raff) Bericht der Verwaltung



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Transkript:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 02.08.2013 1-10 Tel. 0032 2 282 00 70 (Herr Raff) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am 22.08.2013 Vorlagen Grünbuch: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sowie Die Entscheidung des Europäischen Parlaments (EP) über die Reform des EU- Emissionshandelssystems Sachdarstellung Der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit der Bremischen Bürgerschaft hat für seine Sitzung am 7. Mai 2013 um Berichte zu folgenden Themen gebeten: - Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sowie - Die Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Reform des EU- Emissionshandelssystems. Die Europaabteilung der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa hat dazu zwei Vorlagen erarbeitet. Nach seinen Beratungen hat der Bürgerschaftsausschuss beschlossen, diese Vorlagen der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis zu geben. Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 Die Deputation ist bereits in ihrer Sitzung am 11.04.2013 über die Initiativen des Kommissionsarbeitsprogramms 2013/2014 mit Bezug zu den Themenbereichen des Ressorts SUBV informiert worden. Auch das jetzt vorgelegte Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 war Bestandteil dieser Auflistung. Aufgrund der im Grünbuch enthaltenen Aussagen zur Zukunft der Fördersysteme für erneuerbare Energien hat es eine Bedeutung für Bremen. Das Grünbuch finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/energy/consultations/doc/com_2013_0169_green_paper_2030_de.pdf 1

Die Entscheidung des EP über die Reform des EU-Emissionshandelssystems Grundlage für eine Reform des EU-Emissionshandelssystem ist ein Vorschlag der Kommission aus dem November 2012. Aufgrund der politischen Bedeutung dieser Thematik für die EU und der in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Entscheidung, das sog. Backloading abzulehnen, wurde der Bürgerschaftsausschuss über das Ergebnis der Abstimmung im EP und die entsprechenden Reaktionen informiert. Beschlussvorschlag Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2

Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen 24.04.2013 beim Bund und für Europa Abteilung Europa und Entwicklungszusammenarbeit Vorlage für die 21. Sitzung des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit der Bremischen Bürgerschaft am 7. Mai 2013 TOP 6 Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 Mit dem am 27. März 2013 vorgelegten Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 möchte die Kommission eine Diskussion über die Weiterentwicklung ihrer klima- und energiepolitischen Zielsetzungen bis zum Jahr 2030 anstoßen. Zeitgleich mit dem Grünbuch hat die Kommission zwei weitere Dokumente vorgelegt: - einen Fortschrittsbericht über den Ausbau erneuerbarer Energien sowie - eine Mitteilung zur Zukunft der CO 2 -Abscheidung und Speicherung (CCS) in Europa Für den frühzeitigen Beginn der Diskussion um die EU-Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030 gibt es mehrere Gründe: - Im Rahmen der Klimakonferenz von Paris im Jahr 2015 soll eine Einigung über ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen erzielt werden. Wenn sich die EU im Vorfeld auf ambitionierte und verbindliche Klimaziele bis 2030 einigt, ist sie glaubwürdiger und kann in den internationalen Verhandlungen entsprechen offensiv agieren. - Ein festes Klima- und Energieszenario schafft Planbarkeit für große Infrastrukturprojekte und Rechtssicherheit für Investoren. - Die Klarstellung der Ziele bis 2030 soll die Nachfrage nach ressourceneffizienten Technologien ankurbeln und zur Förderung von Forschung und Innovation beitragen. Inhaltlich thematisiert das Grünbuch folgende vier Bereiche: Zielvorgaben: Im ersten Themenkomplex wird diskutiert, mit welchen konkreten Zielvorgaben auf welchen politischen Ebenen die klima- und energiepolitischen Ziele der EU für den Zeitraum bis 2030 am wirkungsvollsten unterstützt werden können. Dabei muss auch der Frage nachgegangen werden, wie die unterschiedlichen EU-Klimaziele (für CO 2 - Reduzierung, Energieeffizienz oder die unterschiedlichen Sektoren) so in Einklang gebracht werden, dass es zu keinen Zielkonflikten kommt und die Erreichung eines Ziels sich nicht negativ auf die Erreichung eines anderen Klimaziels auswirkt. Kohärenz der politischen Instrumente: In den Mitgliedstaaten sind die Energie- und CO 2 - Steuern, die Energieeffizienzstandards oder auch die Regelungen zur Förderung erneuerbaren Energien unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen nationalen 1

Instrumente ineinander greifen und nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen. Das Grünbuch stellt daher die Frage, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Umsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene und einer ausreichender Flexibilität auf der Ebene der Mitgliedstaaten erreicht werden kann. Die Frage der Regulierungsmechanismen umfasst immer auch die Frage der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien und die von der Kommission gewünschte stärkere Harmonisierung in diesem Bereich. Hier gilt es aus der Sicht Deutschlands besonders aufmerksam zu sein (Beibehaltung des im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Einspeisetarifs). Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: Dieser Fragenkomplex beschäftigt sich damit, wie ein EU-Energieziel bis 2030 dazu beitragen kann, dass die EU-Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und die Preise für die Endverbraucher bezahlbar bleiben. Der energie- und klimapolitische Rahmen bis 2030 muss sich auch mit der Frage der potentiellen Verlagerung von Unternehmen aufgrund von klima- und energiepolitischen Vorgaben der EU befassen. Zudem muss analysiert werden, welche Faktoren für den beobachteten Anstieg der Energiekosten verantwortlich sind und inwieweit die EU darauf Einfluss nehmen kann. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten: Bei der Konzeption des neuen klima- und energiepolitischen Rahmens bis 2030 wird diskutiert, in welchem Umfang der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten (Wohlstand, Struktur von Wirtschaft und Industrie, nutzbare erneuerbare Ressourcen, Sozialstruktur) Rechnung getragen wird. Für den Rahmen bis 2030 muss analysiert werden, welche Solidaritäts- und Verteilungsinstrumente angeboten werden können. Weiterhin muss geprüft werden, ob in Mitgliedstaaten, die Investitionen am dringendsten benötigen, der Zugang zu Finanzierungsmitteln (z.b. für Investitionen in ressourceneffiziente Technologien) erleichtert werden muss. Mit der Vorlage des Grünbuchs ist eine öffentliche Konsultation eröffnet worden. Das Grünbuch endet mit Fragen zu den vier dargestellten Themenkomplexen. Bis zum 2. Juli 2013 können sich private Personen, Organisationen und Verbände sowie öffentliche Institutionen der unterschiedlichen Ebenen an der Konsultation beteiligen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens wird die Kommission im 4. Quartal 2013 einen konkreten Vorschlag für einen Klima- und Energierahmen bis 2030 vorlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch offen, ob dies ein Legislativvorschlag oder ein Weißbuch sein wird. Gemeinsam mit dem Grünbuch hat die Kommission zwei weitere für die europäische Klimaund Energiepolitik wichtige Dokumente vorgelegt, deren Inhalte im Folgenden kurz beschrieben werden: Fortschrittsbericht über die erneuerbaren Energien Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat den Rahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen und legt für die einzelnen Mitgliedstaaten den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch für das Jahr 2020 konkret fest. Mit dem jetzt vorgelegten Bericht will die Kommission die Fortschritte analysieren, die die Mitgliedstaaten bei der Förderung der erneuerbaren Energien erzielt haben. Zudem soll über die Nachhaltigkeit der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe sowie die Auswirkungen dieses Verbrauchs berichtet werden. Das für 2011/2012 festgelegte Zwischenziel eines Anteils der erneuerbaren Energien von 10,7% wurde schon im Jahr 2010 übertroffen. Der Anteil der erneuerbaren Energien betrug bereits 12,7%. Es ist jedoch absehbar, dass eine Fortschreibung der Wachstumsraten der 2

vergangenen Jahre sowie eine Umsetzung der bislang beschlossenen Konzepte der Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um das Ziel von 20% im Jahr 2020 zu erreichen. Da der Zielpfad in den nächsten Jahren steiler wird, d.h. die Zuwachsraten bis zum Jahr 2020 immer größer werden, sind erhebliche weitere Anstrengungen der Mitgliedstaaten erforderlich. Aus deutscher Sicht ist entscheidend, dass die Kommission noch einmal sehr deutlich die aus ihrer Sicht notwendige Reform der Förderregelungen für erneuerbare Energien anmahnt. Diese sind kosteneffizienter auszugestalten. In dem Dokument spricht die Kommission zudem sehr deutlich einen Wechsel von Einspeisevergütungen zu Einspeiseprämien oder -quoten an. Dies würde insbesondere das deutsche EEG betreffen. Für Mitte 2013 sind weitere Leitlinien-Dokumente zum Thema Harmonisierung der Förderbedingungen für erneuerbare Energien angekündigt. Mitteilung zur Zukunft der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa In ihrer Mitteilung betont die Kommission, dass die CO 2 -Abscheidung und Speicherung ( Carbon Capture and Storage ) eine Schlüsseltechnologie ist, mit deren Hilfe der steigende Bedarf an fossilen Brennstoffen mit der Notwendigkeit zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in Einklang gebracht werden kann. Die Kommission hat die Entwicklung der CCS-Technologie in den vergangenen Jahren intensiv gefördert: Schaffung eines Rechtsrahmen für die CCS-Technologie, Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten, Berücksichtigung der CCS-Technologie im Rahmen von Forschungsinitiativen der Union. Trotz dieser Bemühungen konnte sich die CCS-Technologie in der EU bislang nicht durchsetzen. In dieser Mitteilung werden die Gründe für fehlende Entwicklung der CCS- Technologie analysiert und Optionen für deren stärkere Förderung diskutiert. Als ganz entscheidend wird in diesem Zusammenhang die erfolgreiche Realisierung eines europäischen CCS-Demonstrationsprojektes angesehen. Die konsultative Mitteilung zur CCS-Nutzung in Europa ist ebenfalls mit einer Konsultation verbunden. Eine der Mitteilung angehängter Fragebogen kann bis zum 2. Juli 2013 ausgefüllt werden. Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dieser Konsultation sowie einer umfassenden Analyse der Umsetzung und Durchführung der CCS-Richtlinie in den Mitgliedstaaten wird die Kommission entscheiden, ob im Rahmen des für das 4. Quartal angekündigten Klima- und Energiepakets 2030 weitere Initiativen zur Förderung der CCS- Technologie erfolgen sollen. Bewertung Aus bundesdeutscher und auch bremischer Sicht sind sicherlich die Aussagen im Grünbuch zur Kohärenz der politischen Instrumente, die auch noch einmal ganz explizit im Fortschrittsbericht zu den erneuerbaren Energien konkretisiert werden, von besonderem Interesse. Die bereits in früheren Kommissionsdokumenten (Mitteilung Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt vom Juni 2012) angestoßene Diskussion über die Wirksamkeit und Effizienz der verschiedenen Arten von Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien wird hier fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Druck auf den im deutschen EEG verankerten Einspeisetarif zunehmen. Die Bundesländer befürworten die EEG-Förderung über den im EEG verankerten Einspeisetarif. Sie sollten die durch das Grünbuch angestoßene Diskussion nutzen, um z.b. deutlich zu machen, dass ein Einspeisetarif den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht gefährdet und durch einen Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien notwendige Investitionen ausbleiben können. 3

Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen 19.04.2013 beim Bund und für Europa Abteilung Europa und Entwicklungszusammenarbeit Vorlage für die 21. Sitzung des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit der Bremischen Bürgerschaft am 7. Mai 2013 TOP 9 TOP 9.1 Aktuelle europapolitische Themen Die Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Reform des EU-Emissionshandelssystems EU-Emissionshandelssystem Struktur und Probleme: Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das im Jahr 2005 eingeführt wurde, ist ein zentrales Instrument zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU. Durch die Einigung auf das EU-Energie- und Klimapaket im Jahre 2009 hat das EU-ETS noch einmal an Bedeutung gewonnen. Mit dem EU-ETS wurde ein europäischer Markt für Treibhausgasemissionen mit einer Obergrenze für Emissionen geschaffen. Ursprüngliches Ziel war es, die Zahl der ausgegebenen Treibhausgaszertifikate über einen längeren Zeitraum zu reduzieren, so dass Unternehmen weniger Emissionen ausstoßen können. Unternehmen kaufen bzw. erhalten Emissionszertifikate von den Mitgliedstaaten. Durch die Begrenzung der Treibhausgaszertifikate sollten Investitionen der Unternehmen in CO 2 -arme Technologien angeregt werden. In den vergangenen Jahren wurden zu viele Emissionszertifikate an die europäischen Unternehmen ausgegeben. Durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung in vielen Mitgliedstaaten haben die Unternehmen zudem weniger Zertifikate benötigt. Die Folge dieser Entwicklungen ist, dass die Preise für Emissionszertifikate stark gefallen sind. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission den Vorschlag gemacht, kurzfristige Korrekturmaßnahmen am EU-ETS vorzunehmen und 900 Mio. Tonnen Emissionszertifikate für die Jahre 2013-2015 vom Markt zu nehmen und diese zu einem späteren Zeitpunkt (2019/2020) in das EU-ETS zurückzugeben. Damit sollte eine Stabilisierung der Preise für Zertifikate erreicht werden. Dieser Vorschlag wird als Backloading bezeichnet. Der Kommissionsvorschlag ist als einmalige Maßnahme gedacht, mit der Zeit für eine grundlegende Reform des EU-ETS gewonnen werden soll. Abstimmung im Europäischen Parlament (EP): Nachdem der EP-Umweltausschuss Ende Februar 2013 noch für eine kurzfristige Reform des EU-ETS votiert hat, wurde der Kommissionsvorschlag am 16. April 2013 im EP in erster Lesung abgelehnt. 334 Parlamentarier haben gegen das sog. Backloading gestimmt, 315 1

Abgeordneten dafür, es gab 63 Enthaltungen. Alle FDP-Europaabgeordneten und die Mehrheit der Parlamentarier von CDU/CSU (30 der 38 anwesenden Abgeordneten) haben das sog. Backloading abgelehnt. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und der Linken haben einheitlich dafür gestimmt. Die Gegner einer kurzfristigen Reform des EU-ETS befürchten, dass derartige Reformen das Vertrauen in das EU-ETS beeinträchtigen könne. Die durch den Kommissionsvorschlag beabsichtigte Preissteigerung für Emissionszertifikate könne zudem zu einer Belastung der europäischen Wirtschaft führen und deren Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Dies gelte es vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen ökonomischen Situation zu vermeiden. Die Befürworter betonen, dass der zurzeit vorhandene Überschuss an Emissionszertifikaten die Funktionsfähigkeit des EU-ETS gefährde. Das eigentliche Ziel des Emissionshandels, Anreize für Investitionen in ressourceneffiziente Technologien zu geben, entfalle derzeit vollkommen. Das EP hat den Bericht erneut in den Umweltausschuss überwiesen, damit er dort erneut beraten und ein Kompromiss gefunden wird. Danach wird sich eine erneute Plenarbefassung anschließen. Die Beratungen im Rat zur Reform des EU-ETS sind noch nicht abgeschlossen, die irische Ratspräsidentschaft hat für Mai die nächsten Sitzungen anberaumt. Vor dem Hintergrund der erneuten Beratungen im EP-Umweltausschuss ist nicht mit einer schnellen Einigung zu rechnen. Reaktionen: Klimakommissarin Connie Hedegaard bedauerte die Entscheidung des Plenums. Angesichts der relativ knappen Entscheidung im Plenum wertete sie die Überweisung an den Umweltausschuss jedoch als Chance, dass es in erneuten Verhandlungen zu einer Einigung kommen werde. Der Berichterstatter und Ausschussvorsitzende Matthias Groote (S&D) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Er betonte, dass diese Haltung das EU-ETS schwäche und er die Gefahr einer Renationalisierung der EU-Klimapolitik sehe. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe betonten, dass man nicht ein marktwirtschaftliches System einführen könne und dann, wenn der Zertifikatpreis nicht den politischen Erwartungen entspricht, durch kurzfristige Maßnahmen die Preise der Zertifikate wieder in die Höhe zu treiben. Die europäische Industrie brauche verlässliche Rahmenbedingungen. Obwohl die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten mit großer Mehrheit eine Entnahme von Emissionszertifikaten abgelehnt haben, bewertet Bundesumweltminister Altmaier den Beschluss des EP als Rückschlag für den Klimaschutz in Europa. Altmaier hat angekündigt die Reform des EU-ETS im Rahmen des informellen Umweltministerrates am 22. April in Irland anzusprechen. Bundeswirtschaftsminister Rösler begrüßte die Entscheidung des EP. Er betonte, dass eine Verknappung der Zertifikate die Industrie belasten würde, zudem werden die EU- Klimaschutzziele bereits im jetzigen System erkennbar erreicht. 2