Was tun bei einem Todesfall?



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Transkript:

Was tun bei einem Todesfall? Ein Leitfaden für Hinterbliebene Stalder Bestattungsdienste Amt Entlebuch, Wolhusen und Umgebung Hansjörg und Pia Stalder Bestatter/in mit Eidg. Fachausweis SVB Mitglied Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste

Vielfach tritt ein Todesfall unerwartet ein. Immer aber entsteht dabei Hektik, Stress und Zeitdruck, wenn keine Hilfestellung für die administrative und organisatorische Abwicklung eines Todesfalles verfügbar ist. Oft lähmen Betroffenheit und Schock die gerade in diesen Stunden notwendige, gezielte Handlungsfähigkeit. Bisher unbekannte Unbeholfenheit tritt ein. Unser Grundsatz ist, die unumgänglichen Dienstleistungen in einem Todesfall zu klaren, vernünftigen Preisen zu erbringen. Ausserdem vertreten wir die Auffassung, dass das Bestattungsinstitut lediglich jene Leistungen übernehmen sollte, welche die Hinterbliebenen aus fachlichen Gründen nicht ausführen können. Nur auf speziellen Wunsch soll es auch Aufgaben erledigen, die den Angehörigen obliegen, die diese aber aus irgendwelchen Gründen nicht selbst erfüllen können oder wollen. In diesem Sinne ist die vorliegende Schrift zu verstehen. Sie enthält vorab eine ausführliche Liste aller Aufgaben, die vor einer Bestattung zu erledigen sind, dann eine Zusammenfassung der Dienste, die wir als Bestattungsinstitut übernehmen können und schliesslich eine Reihe von Hinweisen auf Formalitäten und Vorkehrungen, die nach der Bestattung zu erledigen sind. Wir hoffen, dass Ihnen dieser kleine Leitfaden eine Hilfe ist und versichern Ihnen, dass wir alle Aufgaben, die Sie uns übertragen, mit pietätvoller Sorgfalt und zu angemessenen, fairen Konditionen ausführen werden. Unsere Ausstellungsräume in Wolhusen, Bergboden 7, und Schüpfheim, Unterdorf 1, stehen Ihnen jederzeit offen. Hansjörg und Pia Stalder, Bestattungen

Anordnungen und Formalitäten vor der Bestattung Wenn der Tod zu Hause eintritt Bei Tod infolge Unfall (aussergewöhnlicher Todesfall) Sargbestellung Die Gemeinde (Zivilstandsamt) ist zu benachrichtigen Den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 gibt Auskunft (oder Polizei 117). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden. Die Todesbescheinigung wird den Angehörigen oder dem Bestatter ausgehändigt. (Todesbescheinigung kommt aufs Zivilstandsamt des Sterbeorts). Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts-, oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Sargauswahl treffen und Einsargungszeit mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren. Unsere Ausstellungsräume stehen Ihnen jederzeit offen. Gemäss Art. 97 der Schweiz. Zivilstandsverordnung besteht eine Anzeigepflicht für Angehörige, so für den Ehegatten, die Ehegattin, die Kinder und für nahe Verwandte. Dann kann beim Zivilstandsamt (Bestattungsamt) des Beerdigungsortes die Bestattung geregelt werden. Kremationsbewilligung Bestattungsbewilligung Muss immer vom Regionalen Zivilstandsamt ausgestellt werden. Mitzubringen sind: Todesbescheinigung vom Arzt (Spitäler melden direkt an das Zivilstandsamt) sowie Familienbüchlein (für Verheiratete, falls vorhanden). Für Personen aus dem Ausland: Pass, Aufenthaltsoder Niederlassungsbewilligung, Geburtsurkunde, Eheschein (wenn geschieden, muss das Scheidungsurteil vorgelegt werden). Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem mit einem internationalen Totenschein (beim Zivilstandsamt anfordern) und dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden. Bei der Gemeindekanzlei am Bestattungsort foldende Fragen klären Pfarramt Für die Trauerfeier Weitere Benachrichtigungen Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) Art des Grabes (Familien-, Platten-, Reihen- oder Gemeinschaftsgrab) Ort und Zeit der Abdankung Ort und Zeit der Bestattung Persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Wenn möglich, bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen. Für die Trauerfeier Organist, Kirchenchor, Gesangsverein, Instrumentalisten, Titelauswahl organisieren, usw. Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden), Arbeitgeber, AHV, Krankenkasse, Pensionskasse, Unfall- oder Lebensversicherung, Militär,Zivilschutz.

Weitere Informationen Todesanzeigen Leidzirkulare Gärtnerei oder Bestatter Leidmahl Auf Wunsch helfen wir Ihnen, die Todesanzeige aufzusetzen und dem Entlebucher Anzeiger, 6170 Schüpfheim, zu übermitteln (E-Mail: inserate@entlebucheranzeiger.ch, Telefon 041 485 85 85, Fax 041 485 85 86). An alle Zeitungen im In- und Ausland. Leidzirkulare mit verschiedenen Sujets, ab zehn Stück möglich. Sargbouquet, Urnenschmuck, Arrangements, Kränze bestellen. (Welcher Aufdruck auf der Trauerschleife?) Reservation des Restaurants für das Leidmahl. (Wie viele Personen werden erwartet?) Nach der Bestattung Danksagungen drucken lassen, Kuverts vorher abholen. Leidbilderherstellung (Wartezeit nach Absprache). Grabpflege Grabstein Eigenpflege oder Vertrag für die Grabpflege eröffnen bei einem Friedhofgärtner (Dauer zehn Jahre und mehr). Friedhof-Reglement der Gemeinde beachten). Auswählen (einige Monate Lieferfrist). Erdbestattung: Der Grabstein kann erst nach einem Jahr gesetzt werden (Friedhofbestimmung beachten). Urnengrab: Grabstein oder Grabplatte kann nach zwei bis drei Monaten gesetzt werden. Unsere Dienstleistungen 24 Stunden, Tag und Nacht, an Sonn- und Feiertagen zu Hause, in allen Spitälern, Pensionen und Betagtenzentren Beratungsgespräche mit Angehörigen Spezielle Aufbahrungen Erledigen der Formalitäten bei Gemeinden, Krematorien, Pfarrämter Allgemeine Beratung Mithilfe und Beratung von Todesanzeigen und Leidzirkularen Sterbevorsorge Hygienische Grundversorgung Ankleiden Ausstellung mit verschiedenen Erd- und Kremationssärgen Sarghemden Mithilfe bei den Trauerfeierlichkeiten Diverse Urnen/Gedenkurnen Grabkreuze mit Beschriftung

Die Dienstleistungen von Stalder Bestattungen Nach einem Todesfall kommt der fachgerechten Behandlung des/der Verstorbenen erstrangige Bedeutung zu. Nach intensiven Schulungen und Kursen haben wir den eidgenössischen Fachausweis für Bestatter/in im Jahr 2002 absolviert. Wir verfügen in unserem Institut über kompetente Mitarbeiter, welche die nötigen Arbeiten sorgfältig und mit aller gebotenen Rücksicht ausführen, Sie in allen Belangen beraten und Ihnen beistehen. Sie können uns jederzeit anrufen, Tag und Nacht. Wir stehen Ihnen innert kürzester Zeit zur Verfügung. Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, können Sie wählen zwischen der normalen Dienstleistung, die nur jene Bereiche umfasst, die Sie aus fachlichen Gründen nicht selbst erledigen können, oder einer umfassenden Dienstleistung, welche auch die teilweise oder vollständige Erledigung der Formalitäten einschliesst. 1. Die normale Dienstleistung Sie umfasst Positionen, die wir zu vernünftigen, klaren Preisen ausführen: 1. Beratung bei der Wahl des geeigneten Sarges. Es steht Ihnen eine grosse Auswahl verschiedener Modelle zur Verfügung. 2. Beratung bei der Wahl der Sargdekoration/Blumenschmuck. 3. Beratung bei der Wahl des Totenkleides (Privatkleider gestattet). 4. Eine besonders sorgfältige und pietätvolle Behandlung des/der Verstorbenen. 5. Einsargung des/der Verstorbenen. 6. Aufbahrung zu Hause, in der Aufbahrungshalle oder im Krematorium. 7. Überführung des/der Verstorbenen in die Aufbahrungshalle/Abdankungshalle. Wir besorgen auch Überführungen ins Ausland sowie die Heimschaffung von im Ausland Verstorbenen. 8. Beratung bei der Wahl einer Urne bei einer Kremation. 9. Grabkreuze.

2. Die umfassende Dienstleistung Sie umfasst die gesamte normale Dienstleistung. Zusätzlich erledigen wir einen Teil oder alle notwendigen Formalitäten nach Ihrer Wahl. Kreuzen Sie bitte jene Formalitäten an, die wir für Sie ausführen sollen: Drucken von Leidzirkularen in der nötigen Auflage, inklusive Verfassen des Textes. Versand der Leidzirkulare nach Ihrer Adressliste. Aufgabe von Todesanzeigen in den Zeitungen Ihrer Wahl, inklusive Verfassen des Textes. Aufgabe von Danksagungen in den Zeitungen Ihrer Wahl, inklusive Verfassen des Textes. Aufgabe von Danksagungskarten in der nötigen Auflage, inklusive Verfassen des Textes. Versand der Danksagungskarten nach Ihrer Adressliste. 3. Bestattungen im Ausland Heimschaffung von Verstorbenen Wir übernehmen auch die Überführung von Verstorbenen ins Ausland oder die Heimschaffung von im Ausland Verstorbenen. Selbstverständlich erledigen wir für Sie auch alle damit verbundenen Formalitäten.

Anordnung und Formalitäten nach der Bestattung Teilungsamt Versicherungen, Kassen, usw. Die Angehörigen müssen sich nicht selber beim Teilungsamt melden, sondern können die Einladung zur Vorsprache abwarten. Üblicherweise erfolgt dies etwa 30 Tage nach dem Todesfall. Sie können jedoch jederzeit sofort persönlich oder telefonisch Auskünfte einholen. Nach dem Todesfall muss ein Nachlassinventar aufgenommen werden. Ist ein Testament oder Erbvertrag vorhanden, muss dieses/dieser dem Teilungsamt übergeben werden. Die Erben werden später schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Ebenso wird den Erben das festgelegte Nachlassvermögen mitgeteilt. In den meisten Fällen führen die Erben die Erbteilung selber durch, das Teilungsamt kann aber damit beauftragt werden. Nehmen Sie die entsprechenden Policen zur Hand und überprüfen Sie, welche Leistungen versichert sind. Vergessen Sie auch so genannte «Heftli-Versicherungen» nicht! Aus den «Allgemeinen Bedingungen» ersehen Sie, welche Unterlagen die Versicherungsgesellschaften für die Auszahlung von Leistungen verlangen. Ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungsleistungen muss, im Falle eines natürlichen Ablebens, innert zwei Jahren geltend gemacht werden. Die betreffenden Gesellschaften sind möglichst schnell durch einen eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Geben Sie in Ihrer Nachricht die Policen- oder Mitgliedsnummer an. Legen Sie dem Brief eine amtliche Todesbescheinigung bei, die nicht älter als sechs Monate ist (erhältlich beim Zivilstandsamt gegen Gebühr). Legen Sie möglichst keine Originalbelege, sondern Fotokopien bei. Beachten Sie unbedingt, dass Unfallversicherungen und Lebensversicherungen mit erhöhter Leistung bei einem Unfalltod eine sofortige Benachrichtigung verlangen (Frist siehe Police). Diese Versicherungen sind berechtigt, eine Untersuchung der Todesursache durch einen Vertrauensarzt zu veranlassen. Weitere Versicherungen: Prüfen Sie alle weiteren Versicherungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, im Hinblick auf eine eventuelle Weiterführung. Die entsprechenden Versicherungsgesellschaften müssen unbedingt über das Ableben des Versicherungsnehmers informiert werden. Gleichzeitig können Sie mitteilen, ob die Versicherung weitergeführt werden soll oder nicht. Prüfen Sie auch, ob bei eventuell vorausbezahlten Prämien ein Anspruch auf Prämienrückerstattung besteht.

Banken, Postcheck Grundbesitz AHV/IV Bestehen Bank- und/oder Postcheckkonti, benachrichtigen Sie die Banken und das Postcheckamt unter Beilage einer Todesbescheinigung. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen für die Umschreibung der Guthaben (Spar-, Depositen-, Anlagehefte, Namenaktien, Konti usw.) verlangt werden. Fordern Sie gleichzeitig eine Saldobestätigung per Todesdatum an. Prüfen Sie eventuell bestehende Vollmachten und widerrufen Sie diese nötigenfalls. Jeder Erbe kann eine schriftliche Vollmacht des/der Verstorbenen widerrufen, auch wenn sie über den Tod hinaus gültig ist. Banken und Postcheckamt geben Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten einer sofortigen Geldabhebung zur Deckung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten. Hinterlässt der/die Verstorbene Grundbesitz, so geht dieser unmittelbar nach dem Hinschied an die Erben über (Erbengemeinschaft). Diese können jedoch erst darüber verfügen, wenn ein entsprechender Eintrag im Grundbuch erfolgt ist. Die Eintragung erfolgt aufgrund eines Erbscheines, der im Kanton Luzern durch die Teilungsbehörde (Teilungsamt Gemeinde) ausgestellt wird. Besteht ein Anspruch auf eine Witwen- und/oder Waisenrente, sollte dieser möglichst umgehend geltend gemacht werden. Verlangen Sie bei der Ausgleichskasse, welcher der/die Verstorbene angehört hat, ein Antragsformular. Füllen Sie es vollständig aus und reichen Sie es mit den notwendigen Unterlagen (sie sind im Formular erwähnt) der Ausgleichskasse wieder ein. Der Hinschied eines Rentenbezügers oder einer Rentenbezügerin ist der Ausgleichskasse sofort zu melden. So kann gegebenenfalls die Rente aufgehoben oder eine Ehepaarsrente in eine Einzelrente umgewandelt werden. In allen Zweifelsfällen gibt Ihnen die Ausgleichskasse gerne Auskunft. Hatte der/die Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit oder war er/sie Grenzgänger/in, wenden Sie sich an die Schweiz. Ausgleichskasse in Genf.

SUVA Betriebliche Vorsorge Danksagungen Danksagungskarten Leidbilder Bestellung eines Grabmals Falls der/die Verstorbene bei der Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt (SUVA) versichert war und einen Unfalltod erlitten hat, kann eventuell eine Hinterbliebenenrente beansprucht werden. Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber sofort vom Hinschied, vor allem bei einem Nichtbetriebsunfall. Für die Anmeldung bei der SUVA ist der Arbeitgeber verantwortlich. Auskünfte erteilt Ihnen der Arbeitgeber oder die SUVA in Luzern. Falls der/die Verstorbene einer Pensionskasse oder einer Personalfürsorgestiftung angeschlossen war, ist der Arbeitgeber sofort zu benachrichtigen. Verlangen Sie Auskunft über die Rentenansprüche und fragen Sie den Arbeitgeber, für welche Zeit der Lohn noch ausbezahlt wird. Studieren Sie genau das Reglement der Pensionskasse/Personalfürsorgestiftung und den Arbeitsvertrag sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Arbeitgeberfirma. Auskünfte erteilt Ihnen der Arbeitgeber, in grösseren Firmen das Personalbüro. Geben Sie in den Zeitungen Ihrer Wahl Danksagungen auf. Gehen Sie gleich vor, wie bei der Aufgabe von Todesanzeigen. Für Beileidsbezeugungen (Karten, Blumen, Kränze, Teilnahme an der Bestattung) bedankt man sich durch den Versand von Danksagungskarten einige Tage nach der Bestattung. Vorgehen wie beim Bestellen von Leidzirkularen. Bestellen Sie bei einer Druckerei die notwendige Anzahl Leidbilder für die Angehörigen, Freunde und guten Bekannten. Dazu benötigen Sie ein gutes Foto des/der Verstorbenen und den Text, den Sie dazu drucken lassen wollen. Für die Schaffung und Errichtung eines Grabmals wenden Sie sich am besten an einen spezialisierten Kunsthandwerker (Bildhauer für ein Grabmal aus Stein, Kunstschmied für ein Grabmal aus Schmiedeisen). Achten Sie darauf, dass der beauftragte Handwerker die örtlichen Vorschriften über die für Grabmäler zugelassenen Materialien, Dimensionen, Platzierung usw. kennt und berücksichtigt. Lassen Sie sich nicht zur vorschnellen Bestellung eines Grabmals drängen, weder durch die Handwerksmeister noch durch Reisende. Anstandshalber sollten sich die interessierten Firmen frühestens etwa drei Wochen nach der Bestattung um einen Auftrag bewerben.

Ihre Bestattungswünsche Personalien Name: Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Ort/Datum: Unterschrift:

Erdbestattung (Gewünschtes bitte ankreuzen.) Sarg inkl. Innenausstattung: Sarghemd Privatkleider Grabkreuz-Anschrift: Christuskörper: mit ohne Beisetzung: im Familiengrab im Reihengrab im Plattengrab Kremation (Gewünschtes bitte ankreuzen.) Sarg inkl. Innenausstattung: Sarghemd Privatkleider Holz-Urne Ton-Urne Privat-Urne Fall-Urne Grabkreuz-Anschrift: Christuskörper: mit ohne Urnen-Beisetzung: ja nein Urne nach Hause im Gemeinschafts-Grab (Fall-Urne) im Urnen-Grab im Reihen-Grab im Familien-Grab Asche ausstreuen Ihre Bestattungswünsche können beim Bestatter oder beim zuständigen Zivilstandsamt kostenlos hinterlegt werden. Bitte informieren Sie eine Bezugsperson, die von Ihnen in Kenntnis gesetzt wird.

Ortsplan Stalder Bestattungen Schüpfheim, Unterdorf 1 Wolhusen, Bergboden 7