RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1
Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition und Partner t t Inhaltsverzeichnis Seite 1. Definition 1 2. Rechtliche Grundlagen 2 3. Formen der Sonderposten 3 3.1. Zuwendungen 4 3.2. Beiträge 5 3.3. Gebührenausgleich 6 3.4. Sonstige Sonderposten 7 4. Bilanzielle Darstellung 8 4.1. Grundsatz 8 4.2. Zeitpunkt der Bilanzierung der Zuwendung, insbesondere bei den Investitionszuschüssen 9 4.3. Ausweis und zeitliche Fortschreibung der Investitionszuschüsse nach der Netto- oder Bruttomethode 10 4.4. Behandlung von Aufwandszuschüssen 13 5. Besonderheiten der Eröffnungsbilanz 15 2
Inventur und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestitionen 1. Definition Passivposten in der Bilanz, der aufgrund seines rechtlichen Charakters nach dem Eigenkapital und vor dem Fremdkapital ausgewiesen wird Eröffnungsbilanz 01.01.2007 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 2. Umlaufvermögen 2. Sonderposten 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3
2. Rechtliche Grundlagen 34 Abs. 1 GemHVO Doppik Sachsen-Anhalt vom 30.03.2006 (Allgemeiner Hinweis) 46 Abs. 4 GemHVO Doppik Sachsen-Anhalt vom 30.03.2006 (Gliederung der Bilanz) Bewertungsrichtlinie Sachsen-Anhalt vom 09. April 2006 - Ziffer 4.2.7.b) - Ziffer 5.19. 4
3. Formen der Sonderposten gemäß 46 Abs. 4 GemHVO Doppik Sachsen Anhalt werden in der kommunalen Bilanz 4 Sonderposten unterschieden: 1. aus Zuwendungen 2. aus Beiträgen 3. aus Gebührenausgleich 4. Sonstige weiter 5
3.1. Definition der Zuwendungen und Partner t t Zuwendungen Finanzielle Zuwendungen (Zuschüsse) Sachzuwendungen Investitionszuschüsse Aufwandszuschüsse Kürzung bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder Sonderposten Periodengleiche Vereinnahmung oder bei zeitlicher Abgrenzung Erfassung als sonstiger Vermögensgegenstand/ Rechnungsabgrenzungsposten Aktivierung mit dem Zuwendungsbetrag bzw. höchstens zum Zeitwert zurück 6
3.2. Definition der Beiträge Beiträge sind Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwands der Kommunen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden, z.b. Erschließungs- und Anschlußbeiträge. 7 zurück
3.3. Sonderposten aus Gebührenausgleich Jahresüberschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen am Ende des Kalkulationszeitraums, die nach 5 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten aus Gebührenausgleich anzusetzen. Beispiel: Mit Jahresabschluß 2005 wird eine Kostenüberdeckung von EUR 100.000 im Straßenreinigungsbereich ermittelt. Es erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses eine Aufwandsbuchung für die Einstellung in den Sonderposten mit der Gegenbuchung der Kommune Sonderposten für Gebührenausgleich Straßenreinigung. Mit der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 wird die Kostenüberdeckung in die Kalkulation kosten- bzw. gebührenmindernd einbezogen. Für den Jahresabschluß 2006 wird der in 2005 gebildete Sonderposten aufgelöst, in dem die Gegenbuchung Erträge aus der Auflösung Sonderposten ertragswirksam erfolgt. 8 zurück
3.4. Sonstige Sonderposten Sammelposten für weitere Sachverhalte, die die Bildung eines Sonderpostens erforderlich machen. Beispiele: - Sonderposten für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Sonderposten für die Ablösung von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen 9 zurück
4. Bilanzielle Darstellung 4.1. Grundsatz gleiches Ansatzverfahren für alle 4 Formen der Sonderposten für Aufwandszuschüsse im Bereich der finanziellen Zuwendungen gelten abweichende Regelungen 10
4.2. Zeitpunkt der Bilanzierung der Zuwendung, insbesondere Investitionszuschüsse wenn der Zeitpunkt des Anspruchs auf Zuwendung mit dem Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung zusammenfällt, ist die Zuwendung mit der Vereinnahmung als Sonderposten zu verbuchen Buchungssatz: Bank an Sonderposten der Anspruch auf Zuwendung ist dann als Forderung zu aktivieren, wenn die Kommune am Bilanzstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt hat und die Bewilligung ohne Auszahlungsvorbehalt mittels eines Bescheids vorliegt Buchungssatz: Forderung an Sonderposten 11
4.3. Ausweis und zeitliche Fortschreibung der Investitionszuschüsse nach der Netto- oder Bruttomethode Nettomethode = Aktivische Minderung -- Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf der Aktivseite -- damit Minderung der Bemessungsgrundlage für die künftigen Abschreibungen 12
Nettomethode Bruttomethode Anschaffungs- oder Herstellungskosten 100 100 Zuwendungshöhe 60 60 Bilanzausweis Aktivseite 40 (100-60) Bilanzausweis Passivseite 0 (entfällt) 60 100 Abschreibung linear über 10 Jahre je Jahr Ertrag aus der Auflösung linear über 10 Jahre Ergebnis/ Ergebnissaldo -4-10 0 (entfällt) +6 = 4 = 4 Präferenz der Bruttomethode: die Vermögens- und Finanzlage der Kommune wird sachgerecht dargestellt (vgl. IDW HFA 1/1984) Buchungssätze Bruttomethode: Vermögensgegenstand an Bank 100 Bank an Sonderposten 60 Abschreibung an Vermögensgegenstand 10 Sonderposten an Erträge Auflösung Sonderposten 6 13
4.4. Behandlung von erhaltenen Aufwandszuschüssen Aufwandszuschüsse betreffen eine oder mehrere Perioden: Sofern die Aufwandszuschüsse nur eine Periode betreffen, ist eine vollständige periodengleiche Verbuchung als Einnahme und Ertrag zulässig. Beispiel: Das Land bezuschußt im laufenden Jahr teilweise die Aufwendungen einer Kommune für Stadtmarketing. Buchungssatz: Bank an Ertrag 14
Vereinnahmte Aufwandszuschüsse, die der (teilweisen) Deckung von zukünftigen Aufwendungen über mehrere Perioden dienen, sind nach dem Gesamtbild des jeweiligen Einzelfalls als sonstige Verbindlichkeiten oder passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die jährliche ertragswirksame Vereinnahmung richtet sich nach der Höhe des zu deckenden Aufwandes im entsprechenden Jahr. Beispiel: Ein Landkreis beteiligt sich an den Instandhaltungsaufwendungen für die überregional bekannte Kultureinrichtung einer Stadt und überweist im Jahr davor den Zuschußbetrag für drei Folgejahre. Buchungssatz für den Zuschußempfänger: bei Vereinnahmung: Bank an Passive Rechnungsabgrenzung in den drei Folgeperioden jeweils: Passive Rechnungsabgrenzung (abhängig von Aufwand / Verursachung) an Ertrag 15
Dr. Böhmer und Partner Musterstadt Erfassungsb nzposition Mittelgeber Bezeichnung der Zuwendung/ des Beitrages Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 Gesamtwert kumulierte Minderung bis 01.01.2005 Stand 01.01.2005 Jahreswert Minder EUR EUR EUR E o aus Zuwendungen Land Sportpark: Sozialgebäude 868.859,38 4.344,29 864.515,09 17.377 o aus Zuwendungen Land Sportpark: Außenanlagen* * 916.345,82 9.960,28 906.385,54 39.841 o aus Zuwendungen Land Bibliothek: Bücher, Tonträger, 15.780,00 0,00 15.780,00 3.945 Videos u.a Ausstattung o aus Zuwendungen Land Heißes Wasser 132.000,00 0,00 132.000,00 6.600 o aus Zuwendungen Land Grundwassererhaltung 2.590.356,85 64.758,92 2.525.597,93 129.517 Stadtgebiet o aus Zuwendungen Land Parkplatz 380.588,41 79.929,98 300.658,43 15.223 o aus Zuwendungen Land Busplatz 657.100,36 137.991,08 519.109,28 26.284 o aus Zuwendungen Land Feuerwehr bauliche Maßnahme 0,00 0,00 0,00 0 - nur Erhaltungsaufwand o aus Zuwendungen Land Doppiksiedlung 354.260,49 40.346,33 313.914,16 11.808 o aus Zuwendungen Land Großer Indianerteich 434.304,00 9.048,00 425.256,00 21.715 SoPo aus Zuwendungen Land ÖPNV Busspur 1.268.686,94 360.175,92 908.511,02 63.434 SoPo aus Zuwendungen Bund Turnhalle 625.719,00 140.787,00 484.932,00 23.464 o aus Zuwendungen sonst öff Bereich Heißes Wasser 85.000,00 0,00 85.000,00 4.250 o aus Zuwendungen Summe 8.329.001,25 847.341,80 7.481.659,45 363.461 amtergebnis 8.329.001,25 847.341,80 7.481.659,45 363.461 16
Vereinfachungsregelungen im Zuwendungsbereich: -- Zuwendungen für Einzelmaßnahmen, die wirtschaftlich zu einer Sachgesamtheit zusammengefaßt werden können, sollten über eine einheitliche Nutzungsdauer aufgelöst werden (z.b. Medienbestand einer Bibliothek, Öffentlicher Platz mit Mehrfachnutzung) -- Vereinfachungen sind bei nicht mehr ermittelbarer Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes und damit des Auflösungsbeginns des Sonderpostens anzuwenden - in diesen Fällen sollte der Beginn der Auflösung im Jahr der Zuwendung oder ab dem 1.1. des Folgejahres erfolgen 17
RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Niederlassung Dessau Frau Steuerberaterin Claudia Scheller Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18