FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR DEN HANDEL Besteht für den Handel ein Anschlusszwang an GRS Batterien? Nein. Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment führt, ist laut Batteriegesetz verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Nach 9 (2) BattG sind Vertreiber von Batterien zudem verpflichtet, zurückgenommene Geräte- Altbatterien dem Gemeinsamen Rücknahmesystem zur Abholung bereitzustellen. Derzeit vertrauen ca. 140.000 Sammelstellen im Handel der Zuverlässigkeit und Kompetenz von GRS Batterien und nehmen den Service der Stiftung in Anspruch. Vertreiber, die Altbatterien einem herstellereigenen Rücknahmesystem überlassen wollen, sind verpflichtet, dieses dem Gemeinsamen Rücknahmesystem mindestens drei Monate vor Beginn des Zeitraums schriftlich anzuzeigen. Die Abmeldung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Kalenderjahr erklärt werden. Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel? GRS Batterien unterstützt den Handel bei der Rücknahme und stellt ihm unentgeltlich geeignete Sammelboxen für den Verkaufsraum sowie Transportkartons für das Abholen zur Verfügung. In die grünen Sammelboxen kann der Kunde gebrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig von Marke und Kaufort einwerfen. Darüber hinaus organisiert GRS Batterien das Abholen gefüllter Transportkartons sowie das spätere Sortieren und Verwerten. Zusätzlich hat der Handel im Hauptkundenstrom auf die Möglichkeit der Batterierücknahme hinzuweisen. Der Inhalt dieser Hinweise ist im Batteriegesetz vorgeschrieben. Werden der Sammelbehälter oder das grüne Fass von GRS Batterien sichtbar im Hauptkundenstrom platziert, erfüllt der Handel bereits seine Hinweispflichten, denn auf den Behältern sind alle vorgeschriebenen Hinweise für den Verbraucher aufgeführt.
Dürfen auch Lithiumbatterien, die schwerer sind als 500 Gramm, im Handel in den grünen Sammelbehältern entsorgt werden? Für Lithiumbatterien, die schwerer sind als 500 Gramm sind, gelten besondere gefahrgutrechtliche Bestimmungen. Diese dürfen nicht im normalen Batteriegemisch entsorgt werden, sondern müssen in einem separaten Gefäß z.b. in einem gelben Sammelbehälter von GRS Batterien erfasst und zur Abholung bereitgestellt werden. Zudem schreibt das ADR vor, dass die Pole dieser Energieträger abzukleben sind. Der speziell gekennzeichnete Behälter kann anschließend im Service Center der Stiftung zur Abholung angemeldet werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Stiftung GRS Batterien und dem Handel läuft seit Jahren hervorragend. In dem Zusammenhang ist es GRS Batterien wichtig zu betonen: Unsere Partner im Handel sehen sich bei der Erfüllung ihrer Rücknahmeverpflichtung mit einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen konfrontiert. Unser Ziel ist es, die Sammelstellen optimal darin zu unterstützen, diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Das Angebot der Stiftung umfasst neben neuen gelben Sammelbehältern, in denen Hochenergiebatterien separat von herkömmlichen Gerätebatterien erfasst werden können auch weitreichende Informationsmaterialien zur ordnungsgemäßen Sammlung von Altbatterien sowie das Angebot, an entsprechender Stelle Schulungen durchzuführen. GRS Batterien hat die endverbrauchertypischen Rückgabewege analysiert und dabei Schwerpunktbereiche vornehmlich im Fachhandel ermittelt, an denen mit einem erhöhten Aufkommen an Hochenergiebatterien zu rechnen ist. Eben dort werden in Zukunft auch die gelben Sammelbehälter zu finden sein. Darüber hinaus kann jeder Händler, der einen Bedarf sieht, die gelben Sammelbehälter bestellen. Was geschieht mit beschädigten Lithiumbatterien? Inwiefern stellt die neue Sammelstruktur von GRS Batterien ab Januar 2014 den sicheren Transport dieser Energiespeichern sicher? Mit der Festlegung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung BAM vom 02. Juli 2013 kann GRS Batterien die Rücknahme und den Transport nicht nur von gebrauchten sondern nun auch von
beschädigten Lithiumbatterien in ganz Deutschland sicherstellen. Mit der Einführung der neuen Sammelstruktur im Januar 2014 werden Altbatterien bei der Rücknahme in drei Sicherheitsklassen differenziert. 1.) Herkömmliche Batterien, 2.) Hochenergiebatterien und 3.) Beschädigte Hochenergiebatterien. Die Annahme von Hochenergiebatterien soll dabei in einer kontrollierten Umgebung geschehen. Für beschädigte Hochenergiebatterien wiederum gelten besondere Sicherheits- und Transportvorschriften. So wird z.b. bei der Auswahl der Verpackungsmethode zwischen beschädigten Lithium- Batterien kleiner und größer als 500 Gramm unterschieden. Letztere stellen eine besondere Herausforderung dar. GRS Batterien hat für diese Systeme ein modulares Behälter- und Verpackungskonzept entwickelt, das den Sammelstellen zur Verfügung steht: hochqualifizierte Logistikpartner übernehmen defekte und beschädigte Lithiumbatterien direkt bei den Übergabestellen in einer fachgerechten Verpackung. Anschließend werden die beschädigten Batterien auf sicherem Wege zur Verwertungsanlage transportiert. Welche Kosten fallen für die Rücknahme an? Für Handel, gewerbliche Endverbraucher, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Verbraucher ist das Batterierücknahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen gebrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batteriehersteller und -importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen. Welche Pflichten hat der Händler? Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien verkauft, hat die Pflicht, gebrauchte Batterien vom Verbraucher zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft
wurden oder nicht. Zusätzlich hat der Händler Hinweispflichten (siehe Frage 2). Wie funktioniert die Abholung? Ist die Sammelbox im Verkaufsraum voll, wird sie in den Transportkarton (30 kg) oder das grüne Fass umgefüllt. Wenn auch diese gefüllt sind, erteilt die jeweilige Sammelstelle GRS Batterien einen Auftrag zum Tausch. Erreichbar ist die Stiftung unter der GRS Batterien-Hotline: Telefon: 01806-80 50 30* Telefax: 01806-80 50 31* *(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz der Deutschen Telekom AG, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und aus dem Ausland möglich). Die Behälter werden anschließend innerhalb von ca. 14 Tagen nach Auftragsannahme unentgeltlich getauscht. Müssen auch Batterien zurückgenommen werden, die nicht im Sortiment des Händlers sind? Je mehr Batterien zurückgegeben werden, desto eher werden die umweltpolitischen Ziele des Batteriegesetzes erreicht und desto größer sind die Möglichkeiten für eine effiziente Verwertung. Der Handel ist jedoch dazu verpflichtet, mindestens die Arten von Batterien zurückzunehmen, die er als Neubatterien in seinem Sortiment führt. GRS Batterien stellt den Sammelstellen hierzu geeignete Sammelbehälter zur Verfügung. Sammelstellen wiederum haben den Anspruch auf eine unentgeltliche Abholung durch GRS Batterien. Was passiert mit den Batterien, nachdem sie in den Behälter geworfen wurden? Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. Dort geschieht in automatisierten Verfahren die Auftrennung (Fraktionierung) in die verschiedenen elektrochemischen Systeme, die dann an die entsprechenden Verwertungsanlagen weiter gegeben werden können. In den Batterien sind Metalle wie Zink, Mangan, Eisen oder Nickel enthalten, die sich in der Neuherstellung von Batterien oder in anderen Produktionsbereichen verwenden lassen. So können aus ihnen
beispielsweise neue Motorblöcke für Autos hergestellt werden, Zink wird als Rostschutz für Autokarossen eingesetzt und Nickel geht in die Edelstahlindustrie.