Steuer- und SV-Daten 2016

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Transkript:

Kärntner Die Zeitung der Wirtscha skammer Kärnten 71. Jahrgang Sonderdruck Nr. 1/2 15. 1. 2016 Steuer- und SV-Daten 2016 Wichtige Daten aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Seite 3 Seite 4 Seite 6 Seite 6 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Fotos: WKO Einkommensteuer Personalverrechnung Prämien, Freibeträge & Co Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer Körperscha steuer Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Beitragswesen für Selbstständige Buchhaltung nimmt Wissen in Betrieb. [] Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss, Arbeitnehmerveranlagung [] Kostenrechnung / Controlling [] Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen Gewinnbringende Adressen finden Sie auf www.ubit-kaernten.at UBIT Unternehmensberater Buchhalter IT-Dienstleister

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Nr. 1/2 15. 1. 2016 Steuer- und SV-Daten 2016 3 EINKOMMENSTEUER Einkommen Grenzsteuersatz bis 11.000 Euro 0 % 11.000 bis 18.000 Euro 25 % 18.000 bis 31.000 Euro 35 % 31.000 bis 60.000 Euro 42 % 60.000 bis 90.000 Euro 48 % 90.000 bis 1.000.000 Euro 50 % ab 1.000.000 Euro (befristet bis 2020) 55 % Berechnungsformeln Einkommen: Berechnung der Einkommensteuer: unter 11.000 Euro 0 Euro 11.000 bis 18.000 Euro (Einkommen 11.000) x 25 % 18.000 bis 31.000 Euro (Einkommen 18.000) x 35 % + 1750 31.000 bis 60.000 Euro (Einkommen 31.000) x 42 % + 6300 60.000 bis 90.000 Euro (Einkommen 60.000) x 48 % + 18.480 90.000 bis 1.000.000 Euro (Einkommen 90.000) x 50 % + 32.880 mehr als 1.000.000 Euro (Einkommen 1.000.000) x 55 % + 487.880 Beispiele: Einkommen: 15.000 Euro Berechnung: 15.000 minus 11.000 = 4000 mal 25 % = 1000 Euro Einkommensteuer Einkommen: 24.000 Euro Berechnung: 24.000 minus 18.000 = 6000 mal 35 % plus 1750 = 3850 Euro Einkommensteuer Einkommen: 50.000 Euro Berechnung: 50.000 minus 31.000 = 19.000 mal 42 % + 6300 = 14.280 Euro Einkommensteuer Absetzbeträge (vermindern den nach der Formel ermittelten Steuerbetrag): Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: bei einem Kind: 494 Euro bei zwei Kindern: 669 Euro für jedes weitere Kind zusätzlich: 220 Euro Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag (jährlich): 6000 Euro Unterhaltsabsetzbetrag: monatlich; bei Veranlagung im Nachhinein. bei einem Kind: 29,20 Euro beim zweiten Kind: 43,80 Euro ab dem dritten Kind: 58,40 Euro Kinderfreibetrag 440 Euro jährlich pro Kind Wenn beide Elternteile den Kinderfreibetrag beanspruchen: 300 Euro jährlich pro Elternteil Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß Einkommensteuergesetz: sofortige Abschreibbarkeit bis zu einer Anschaffung von 400 Euro. Registrierkassenpflicht: Die Anschaffungskosten für eine Registrierkasse können im Jahr des Aufwandes in voller Höhe abgesetzt werden. Gewinnfreibeträge (bei natürlichen Personen): Grundfreibetrag bis zu 13 %: für die ersten 30.000 Euro Gewinn; ohne Nachweis einer Investition; wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt; bei betrieblichen Einkünften (E/A-Rechnung, Bilanzierung, Pauschalierung). Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: über 30.000 bis 175.000 Euro: 13 % für die nächsten 175.000 Euro: 7 % für die nächsten 230.000 Euro: 4,5 % Bei Anschaffung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern oder Wohnbauanleihen; in Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung ausweisen. Voll abzugsfähige Sonderausgaben: Renten, dauernde Lasten, freiwillige Weiterversicherung Steuerberatungskosten Begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben: Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen maximal 10 % der Einkünfte Die Spendenliste finden Sie online unter www.bmf.gv.at Topfsonderausgaben: Vertragsabschluss oder Sanierungsbeginn vor 1. Jänner 2016: Personenversicherung, Wohnraumbeschaffung, Wohnraumsanierung: gemeinsamer Höchstbetrag 2920 Euro für Alleinverdiener und Alleinerzieher weitere 2920 Euro Sonderausgaben absetzbar 25 % maximal absetzbar vom Höchstbetrag 25 % Weiteres: Kirchenbeitrag: 400 Euro Sonderausgabenpauschale: 60 Euro Außergewöhnliche Belastungen: Selbstbehalt für Einkommen: von bis zu 7300 Euro: 6 % 7300 bis 14.600 Euro: 8 % 14.600 bis 36.400 Euro: 10 % mehr als 36.400 Euro: 12 % Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht sowie für jedes Kind. Steht kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu, vermindert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt, sofern eine Ehe/eingetragene Partnerschaft von mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr besteht und die Partner-Einkünfte nicht höher als 6000 Euro jährlich sind. Rechnungslegungspflicht: Bilanzierung ab einem jährlichen Umsatz von 700.000 Euro Steuererklärungspflicht: allgemein ab einem Einkommen von mehr als 11.000 Euro jährlich mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften ab einem Einkommen von 12.000 Euro jährlich bei beschränkter Steuerpflicht ab jährlich 2000 Euro

4 Steuer- und SV-Daten 2016 Nr. 1/2 15. 1. 2016 PERSONALVERRECHNUNG Freie Station: Wert der vollen freien Station (Kost und Wohnung): 196,20 Euro. Bei teilweiser Gewährung der freien Station (beispielsweise nur Wohnung und Teilverpflegung) ist die Zehntelregelung anzuwenden. Bei Gewährung der vollen freien Station auch für Familienmitglieder werden 30 bis 80 % von 196,20 Euro angesetzt. Freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe sind steuerfrei. Die Zurverfügungstellung (bis höchstens zwölf Monate) einer einfachen arbeitsplatznahen Unterkunft bis 30 m2 ist kein steuerpflichtiger Sachbezug, sofern an dieser Unterkunft nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet wird und die rasche Verfügbarkeit des Mitarbeiters im besonderen Interesse des Arbeitgebers liegt. Wohnraumbewertung: Wohnraum, der Arbeitnehmern vom Arbeitgeber verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt wird, bewertet man folgend: Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezug. Quadratmeterwerte sind inklusive Betriebskosten. Trägt der Arbeitnehmer die Betriebskosten, ist ein Abschlag von 25 % vorzunehmen. Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von 0,58 Euro pro m2 anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag. Unbeachtlich ist, ob der Wohnraum möbliert oder unmöbliert ist. Für Wohnraum, der den Standard der mietrechtlichen Normwohnung nicht erreicht, ist der Richtwert um 30 % zu vermindern. Bei Dienstwohnungen für Hausbesorger, Hausbetreuer und Portiere ist der Richtwert um 35 % zu vermindern. Für Wohnraum, dessen um 25 % verminderter üblicher Mittelpreis des Verbraucherortes um mehr als 50 % niedriger oder um mehr als 100 % höher ist als der Richtwert, ist der um 25 % verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen. Angemietete Wohnungen: Richtwerte der tatsächlichen Miete abzüglich 25 % (samt Betriebskosten, ohne Heizkosten) gegenüberstellen. Der höhere Wert bildet den Sachbezug. Wohnraum für mehrere Arbeitnehmer: Sachbezug durch Anzahl der Arbeitnehmer dividieren beziehungsweise nach Nutzungsmöglichkeit aufteilen. Ausnahme im Gastgewerbe. Pkw-Angemessenheitsverordnung: Obergrenze von 40.000 Euro Benützung des firmeneigenen Kfz für Privatfahrten: 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (inklusive USt und NOVA): monatlich bis zu 960 Euro 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Ust und NOVA): monatlich maximal 720 Euro, wenn der CO 2 -Emissionswert (im Kalenderjahr der Anschaffung) bei maximal 130 g pro Kilometer liegt. Der Höchstwert für die CO 2 -Emission wird bis 2020 um jährlich 3 g pro Kilometer reduziert. 0,75 bis 1 % (abhängig vom CO 2 -Emissionswert), wenn jährlich maximal 6000 Kilometer für Privatfahrten aufgewendet werden (Nachweis erforderlich): Halber Sachbezugswert bei 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten: monatlich maximal 480 Euro. Halber Sachbezugswert bei 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten: monatlich maximal 360 Euro. Für Elektroautos (Kfz mit einer CO 2 -Emission von 0 g pro Kilometer) ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Für Kfz mit einer CO 2 -Emission von 0 g pro Kilometer besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, sofern die Anschaffungskosten 40.000 Euro nicht überschreiten. Abstell- oder Garagenplatz: Arbeitgebereigener Abstellplatz in parkraumbewirtschafteten Gebieten: monatlich 14,53 Euro Kilometergeld: Pkw und Kombi: 0,42 Euro je km Motorrad: 0,24 Euro je km Zuschlag für mitreisende Person: Mit Fahrrad oder zu Fuß (ab 2 bis 1500 km): 0,05 Euro je km 0,38 Euro je km Steuerfreies Kilometergeld, wenn: Dienstreise mit Führen eines Fahrtenbuches; maximal amtliche Sätze; Fahrzeug, für das der Dienstnehmer die Kosten trägt; 30.000-Kilometer-Grenze bzw. 12.600 Euro pro Jahr und Dienstgeber Pendlerpauschale (Vermerk am Lohnkonto): Wenn Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar: Einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwischen 20 und 40 Kilometern: 58 Euro monatlich zwischen 40 und 60 Kilometern: 113 Euro monatlich über 60 Kilometer: 168 Euro monatlich Wenn Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar: Einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwischen 2 und 20 Kilometern: 31 Euro monatlich zwischen 20 und 40 Kilometern: 123 Euro monatlich zwischen 40 und 60 Kilometern: 214 Euro monatlich über 60 Kilometer: 306 Euro monatlich Auslandsmontagen im Anlagenbau: Steuerfreistellung der steuerpflichtigen Bezüge für begünstigte Tätigkeit bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung: 60 % der Einkünfte für Tätigkeiten im Ausland (maximal 4860 Euro pro Monat) sind steuerfrei. Der Lohnzettel (L16) ist getrennt auszustellen. NORD-SÜD TREUHAND Wirtschaftstreuhänder Inserat und 30 Steuerberater mm GmbH 9500 Villach, Hausergasse 27, Tel.: 0 42 42/262 10, Fax: 0 42 42/262 10-28 E-Mail: office@nordsued.net, Homepage: www.nordsued.net Steuerberatung Unternehmensberatung Wirtschaftsrecht Buchhaltung Bilanzierung Personalverrechnung Wir BERATEN richtungsweisend

Nr. 1/2 15. 1. 2016 Steuer- und SV-Daten 2016 5 Steuerberatung Unternehmensberatung Rechnungswesen Personalverrechnung www.poeschl-partner.at Steuerbefreiungen: Freie oder verbilligte Mahlzeiten pro Arbeitstag und pro Arbeitnehmer (auch bei Einnahme der Mahlzeiten in Gaststätten): oder Bagatellbetrag, wenn Mitnahme des Essens nach Hause möglich ist: Teilnahme an Feiern, Gutscheine, pro Mitarbeiter und Jahr: Sachzuwendungen aus Anlass eines Firmen-/Dienstjubiläums pro Mitarbeiter pro Jahr: Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, pro Mitarbeiter und Jahr: Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers (Erholungsheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst): Zukunftssicherungsmaßnahmen pro Mitarbeiter und Jahr: Mitarbeiterbeteiligung: Begräbniskosten für Mitarbeiter, deren (Ehe-)Partner und Kinder: Zuschüsse an Mitarbeiter für Betreuung von Kindern unter 10 Jahren (rückwirkend ab 1. 1. 2013): 4,40 Euro 1,10 Euro 186 Euro 186 Euro 365 Euro ohne Deckelung 300 Euro 3000 Euro ohne Deckelung 1000 Euro Mitarbeiterrabatte (für kostenlosen/verbilligten Bezug von Waren/Dienstleistungen, die Mitarbeiter nicht weiterverkaufen dürfen): Freibetrag pro Jahr von bis zu 1000 Euro pro Mitarbeiter beziehungsweise je Einzelfall ein Rabatt von maximal 20 %. Zinsenersparnis: Bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen: 1,5 % über Freibetrag von 7300 Euro. Sonstige Bezüge: Die Besteuerung mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt, wenn das Jahressechstel höchstens 2100 Euro beträgt. Die Lohnsteuer beträgt für die ersten 620 Euro innerhalb des Jahressechstels: 0 % Für die nächsten 24.380 Euro: 6 % Für die nächsten 25.000 Euro: 27 % Für die nächsten 33.333 Euro: 35,75 % Darüber: Tariflohnsteuer Bis zum Jahressechstel von 25.000 Euro beträgt die Steuer 6 % der 620 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage; jedoch höchstens 30 % der 2000 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage. Überstundenzuschläge: Steuerfrei sind bis zu zehn Überstunden pro Monat. Diese dürfen maximal 50 % des Grundlohnes betragen (maximal 86 Euro). Reisegebühren für Inlandsreisen: Taggeld: 26,40 Euro Nächtigungsgeld: 15 Euro Unpfändbare Freibeträge bei Lohnpfändung: Allgemeiner Grundbetrag, wenn Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat: 882 Euro monatlich/205 Euro wöchentlich/29 Euro täglich. Erhöhter allgemeiner Grundbetrag, wenn kein Anspruch auf Sonderzahlungen: 1029 monatlich/240 Euro wöchentlich/34 Euro täglich. Unterhaltsgrundbetrag pro Person, der gesetzlicher Unterhalt gewährt wird: 176 Euro monatlich/41 Euro wöchentlich/5 Euro täglich. Insgesamt höchstens pro Person Unterhaltssteigerungsbetrag 10 %, höchstens jedoch 50 %: 880 Euro monatlich/205 Euro wöchentlich/25 Euro täglich. Höchstberechnungsgrundlage; zur Gänze pfändbar ist das Nettoentgelt, welches folgenden Betrag übersteigt: 3520 Euro monatlich/820 Euro wöchentlich/117 Euro täglich. Unpfändbar bei Zusammenrechnung mit Sachleistungen: 441 Euro monatlich/102,50 Euro wöchentlich/14,50 Euro täglich. Finanzbuchhaltung Personalverrechnung Steuerberatung Gründung & Nachfolge Wirtschaftsberatung Mediation & Coaching Datenverarbeitungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft T F E www.datex.at

6 Steuer- und SV-Daten 2016 Nr. 1/2 15. 1. 2016 www.steuernews.at 9020 KLAGENFURT, FESCHNIGSTRASSE 75 TELEFON (0 46 3) 22 06 50 9500 VILLACH, BURGENLANDSTRASSE 38 TELEFON (0 42 42) 23 2 90 E-MAIL: GRASSER@STEUERNEWS.AT Zuschüsse Entgeltfortzahlung an Dienstgeber für Arbeits- und Freizeitunfälle, Krankenstände, Kuraufenthalte bei weniger als 51 Dienstnehmern: Zuschuss für maximal sechs Wochen pro Jahr/Dienstnehmer. Selbstbehalt bei Krankheit/Kuraufenthalt: zehn Tage, 50 % Zuschuss. Antrag an AUVA stellen. Kein Selbstbehalt, wenn Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall länger als drei Tage dauert, 50 % Zuschuss. Brutto-Netto-Rechner: Den Link zum Brutto- Netto-Rechner des Finanzministeriums finden Sie im Internet unter wko.at/ktn/service Behinderteneinstellungsgesetz: Ausgleichstaxe ab 25 Arbeitnehmern: 251 Euro monatlich; ab 100 Arbeitnehmern: 352 Euro monatlich; ab 400 Arbeitnehmern: 374 Euro monatlich. Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ): Freigrenze: 1460 Euro monatlich Freibetrag: 1095 Euro monatlich Höhe des Dienstgeberbeitrags: 4,5 % Höhe des Zuschlags zum DB: 0,41 % Antragslose Veranlagung: Arbeitnehmer können ab der Veranlagung 2016 erstmals automatisch veranlagt werden, sofern sie keine Pflichtveranlagung durchführen müssen oder selbst einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben. Ab 2016 können Unternehmer Anmeldungen von Dienstnehmern nur noch elektronisch durchführen. Kommunalsteuer: Freigrenze: 1460 Euro monatlich Freibetrag: 1095 Euro monatlich Steuersatz: 3 % L16: Jahreslohnzettel 2015 elektronisch bis 28. Februar 2016 (auf Papier: 31. Jänner 2016) einreichen. E18: Mitteilungspflicht für Honorare ab jährlichem Gesamtengelt von 900 Euro beziehungsweise ab einem Entgelt von 450 Euro für jede einzelne Leistung. Frist: 28. Februar 2016 elektronisch oder 31. Jänner 2016 mittels Papierformular. PRÄMIEN, FÖRDERUNGEN & CO Basisförderung für Lehrlinge: für das erste Lehrjahr: 3 Lehrlingsentschädigungen für das zweite Lehrjahr: 2 Lehrlingsentschädigungen für das dritte und vierte Lehrjahr: je 1 Lehrlingsentschädigung bei 3,5 Lehrjahren für das vierte Lehrjahr: halbe Lehrlingsentschädigung Mehr Informationen finden Sie im Internet unter wko.at/ktn/lehrlingsstelle Freibeträge und Prämien : Forschungsprämie: 12 % Bildungsfreibetrag für inner- und außerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen (letztmalig für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen): 20 % Bildungsprämie (ebenfalls letztmalig): 6 % Prämie für gastronomische Betriebe für Investitionsmaßnahmen zum Nichtraucherschutz: 30 % vom Restbuchwert der Investitionen für räumliche Trennung aus 2015, wenn das generelle Rauchverbot, das ab 1. Mai 2018 in Kraft tritt, vor 1. Mai 2016 umgesetzt wird. Prämie für Anschaffung von Registrierkasse/Kassensystem im Sinne des 131b BAO: pro Erfassungseinheit pauschal 200 Euro. Kapitalertragsteuer: Ab 1. Jänner 2016 wird die Kapitalertragsteuer auf 27,5 % angehoben. Ausgenommen hiervon sind nur Einkünfte aus Geldanlagen (= die klassischen Zinsen für das Sparbuch/Girokonto), die weiterhin mit 25 % Kapitalertragsteuer belastet werden. Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Ab der Veranlagung 2016 entfällt die zeitliche Beschränkung von Verlustvorträgen. Das bedeutet, Verluste ab dem Jahr 2013 sind zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. GRUNDERWERBSTEUER Bei Betriebsübergaben: Erhöhung des Freibetrags bei unentgeltlicher Übertragung von Grundstücken von 365.000 Euro auf 900.000 Euro. Bei Unentgeltlichkeit ist, soweit keine oder eine geringere Gegenleistung vorliegt, stets der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Für die Berechnung des Grundstückswerts wird es noch eine gesonderte Verordnung geben. Es kann dafür ein Schätzgutachten oder ein Immobilienpreisspiegel herangezogen werden. Bei unentgeltlichem Erwerb gilt ein Stufentarif von 0,5 % bis 250.000 Euro, 2,0 % für die nächsten 150.000 Euro und darüber hinaus 3,5 %. Anteilsvereinigung: Die Grunderwerbsteuerpflicht tritt bereits bei 95 Prozent der Anteile ein. Treuhändig gehaltene Anteile sind dem Treugeber zuzurechnen. Umgründungen: 0,5 % Grunderwerbsteuer des Grundstückwerts. Herausgeber und Medieninhaber (Verleger): Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten, Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt, Tel. 05 90 90 4 DW 660, Internet: www.kaerntnerwirtschaft.at

Nr. 1/2 15. 1. 2016 Steuer- und SV-Daten 2016 7 DDr. Jaklitsch & Mag. PiceJ steuerberatungsges.m.b.h. Unternehmensberater sanierungsrechtsexperten Pischeldorfer straße 107 a-9020 klagenfurt tel.: +43 (0) 463 561 96 10. Oktober Platz 38, 2 stock a-9150 Bleiburg tel.: +43 (0) 42 35 440 12 e-mail: jaklitsch.picej@aon.at www.profi-steuerberatung.at UMSATZSTEUER ffvorsteuererstattung inländischer Unternehmen in einem EU-Mitgliedsland: elektronisch über FinanzOnline bis 30. September des Folgejahres ffvorsteuererstattung in Drittländern in Papierform bis 30. Juni des Folgejahres ffkleinbetragsrechnung: bis Rechnungsbetrag von 400 Euro ffvoranmeldungszeitraum: Kalendermonat; sofern Vorjahresumsatz bis zu 100.000 Euro: Kalendervierteljahr möglich ffsteuererklärungspflicht für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer ab Umsatzgrenze 30.000 Euro ffsteuerbefreit (unechte Steuerbefreiung): bis zu einem Jahresumsatz von netto 30.000 Euro ffneu ab 1. Jänner 2016 gilt ein ermäßigter Steuersatz von 13 % unter anderem für Filmvorführungen, Beförderung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen, die Lieferung von Wein, Einfuhr bestimmter Sammlerstücke und Eintritte für Sportveranstaltungen. ffder ermäßigte Steuersatz von 13 % gilt ab 1. Mai 2016 auch für Beherbergungsleistungen, Vermietung von Campingplätzen, Theater- und Musikaufführungen sowie für Eintritte in Museen, Zoos, Naturparks und botanische Gärten. KÖRPERSCHAFTSTEUER Die Mindest-KöSt gilt ungeachtet der Höhe des Stammkapitals ab Eintritt in die ungeschränkte Steuerpflicht in der Höhe von: 500 Euro pro Jahr im ersten bis fünften Jahr 1000 Euro pro Jahr im sechsten bis zehnten Jahr 1750 Euro pro Jahr für Zeitraum danach und GmbH alt 3500 Euro pro Jahr für eine Aktiengesellschaft 5452 Euro pro Jahr für Kreditinstitute und Versicherungen ALLG. SOZIALVERSICHERUNG (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage: 162 Euro tägl., 4860 Euro monatlich Höchstbeitragsgrundlage: Sonderzahlungen 9720 Euro/Jahr. Geringfügigkeitsgrenze: 31,92 Euro tägl., 415,72 Euro monatl. Freiwillige Selbstversicherung KV + PV: 58,68 Euro ffauflösungsabgabe: 121 Euro pro Dienstverhältnis ffschwerarbeitsmeldung für 2015 bis 28. Februar 2016 ffdienstgeberabgabe, wenn Entgeltsumme aller geringfügig Beschäftigten monatlich über 623,58 Euro liegt: 17,7 % ffbeitragsgruppe N 74 für Dienstnehmer über 60 Jahre: 16,4 % ffzulässiges Einkommen für Bezieher von vorzeitiger Alterspension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe: 415,72 Euro monatlich ffservice-entgelt für E-Card-Gebühr jährlich: 11,1 Euro ffwochengeld (GSVG) täglich: 52,69 Euro ffkinderzuschuss monatlich: 29,07 Euro ffmitversicherung Angehöriger: 3,4 % BEITRAGSWESEN/SELBSTSTÄNDIGE Gesamtvorschreibung PV, KV, UV, BV (monatlich): MB 1. 3. Jahr 181,12 Euro MB ab 4. Jahr 181,12 Euro HBG 5670,00 Euro HB 1578,57 Euro Pensionsvorschreibung 18,5 % (monatliche Werte): MB 1. 3. Jahr 133,85 Euro MB ab 4. Jahr 133,85 Euro HB 1048,95 Euro Krankenversicherung 7,65 % (monatliche Werte): MB: 31,80 Euro HB: 433,76 Euro Unfallversicherung (jährlich): 109,32 Euro ffhöherversicherung Stufe I: 218,64 Euro ffhöherversicherung Stufe II: 273,54 Euro Selbstständigenvorsorge 1,53 % (monatliche Werte): MB: 6,36 Euro HB: 86,75 Euro Neue Selbstständige/ Versicherungsgrenze: 4988,64 Euro Gewinn jährlich Neue Selbstständige/ Beitragssätze: Krankenversicherung 7,65 % Pensionsversicherung 18,50 % Selbstständigenvorsorge 1,53 % Krankenversicherung (Option): Sachleistungsgrenze: 68.039,99 Euro jährlicher Gewinn Für Sachleistungsberechtigte: volle Geldleistungsberechtigung 99,84 Euro monatlich halbe Geldleistungsberechtigung: 79,89 Euro monatlich Mindestbeitrag = MB Höchstbeitragsgrundlage = HBG Höchstbeitrag = HB Gemeinsam am Erfolg arbeiten Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Steuerliche Sonderberatung Buchhaltung & Lohnverrechnung St. Veiter Ring 1A, 9020 Klagenfurt am Wörthersee +43 (0) 463-57 5 58-0 wp.office@rkp.co.at www.rkp.co.at

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