bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 1 von 6 2. Schlüsselprozesse des Sozialfonds: Für den Sozialfonds werden folgende Schlüsselprozesse (siehe dazu generell Teil VII.) definiert und standardisiert: Kommunikation: Strategieausschuss: Zielsetzung: Rhythmus: Teilnehmerinnen/ Teilnehmer: Themen: Zur strategischen Steuerung des Sozialfonds wurde 2004 vom Kuratorium des Sozialfonds der Strategieausschuss eingerichtet. Ziel des Strategieausschusses ist es, eine kontinuierliche, langfristige Steuerung des Sozialfonds in einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Land und Gemeindeverband sicherzustellen. Der Strategieausschuss tagt bei Bedarf jedoch mindestens zweimal jährlich. Der usschuss besteht aus je zwei Vertretern des Landes und des Vorarlberger Gemeindeverbands, die dem Kuratorium des Sozialfonds angehören. Den Vorsitz führt die Vorsitzende des Kuratoriums des Sozialfonds. Der Vorstand der bteilung IVa, die Leiterin des Funktionsbereichs Controlling des Sozialfonds sowie der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Im usschuss werden alle strategischen Fragen des Sozialfonds besprochen und abgestimmt bevor Entscheidungen im Kuratorium des Sozialfonds getroffen werden. Strategisch ist eine Fragestellung dann, wenn sie ktionen impliziert, deren LEITBILD UND GESMTKONZEPT
bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 2 von 6 Organisation: Besonderheiten: Umsetzung bzw Wirkung auf mehrere Jahre ausgelegt ist. Zu den strategischen Entscheidungen zählen auch der Voranschlag einschließlich allfälliger Nachträge. Operative Themen dagegen gehören nicht zu den rbeitsinhalten des Strategieausschusses. Termin wird jeweils vereinbart Keine Geschäftsführung des Kuratoriums des Sozialfonds: Zielsetzung: Vorbereiten und durchführen der Entscheidungen des Kuratoriums des Sozialfonds strukturiertes Durchführen von Informationsprozessen Meinungsbildungsprozessen Entscheidungsprozessen Rhythmus: nach Bedarf Teilnehmerinnen/ Teilnehmer: Mitglieder des Kuratoriums fachkundige uskunftspersonen Themen: Wahrnehmung der ufgaben nach 21 SHG Organisation: Details siehe nachstehendes Funktionendiagramm Besonderheiten: keine Die Detaildarstellung soll in der Form eines Funktionendiagrammes erfolgen. Ein Funktionendiagramm ist eine matrixförmige Darstellung der ufgaben einer Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, verbunden mit der Darstellung des LEITBILD UND GESMTKONZEPT
bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 3 von 6 funktionalen Zusammenwirkens, das heißt der Funktionen der verschiedenen Stellen zur Erfüllung der einzelnen ufgaben und sagt aus, welche Stellen bzw Stelleninhaberinnen und -inhaber in welchen Funktionen an der Erfüllung welcher ufgaben beteiligt sind. LEITBILD UND GESMTKONZEPT
bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 4 von 6 ufgaben ufgabenträger und ihre Funktionen Hilfsmittel und Bemerkungen LReg(4) Kuratorium VS SF bt.vorst. Bereiche BehH, JWF, Senioren, Pflegesicherung+SH, Controlling des SF, Recht/Int.Org. VbgGV (4) EFWP(4) Sekretariat VbgGV VS=Vorsitzender; SF=Schriftführer Sitzungsvorbereitung Sitzung terminisieren Ek Ek Ek I I I I Jahresplanung Dringliche Sitzung ( 28, 3) Ew Ew Ew I I I I Sitzung einladen ( 28, 3) I I I En I I I nträge zur Tagesordnung K (P), K, P, V P, V, P, V, klare Vorgaben: nträge müssen bis zu einem best. Zeitpunkt schriftlich und digital beim SF sein Erstellen und genehmigen En (P), K der TO Unterschrift Einladung Versendung der Einladung (P), K K samt Beilagen Vorbereitung Protokoll (P), wird vor der Sitzung schon vorbereitet Getränke, K Over-Head, Flip-Chart, Pin-, K Wand Raum K Teilnehmer entschuldigen, etc. I, Teilnehmer/innen entschuldigen, einladen,.. LEITBILD UND GESMTKONZEPT
bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 5 von 6 ufgaben ufgabenträger und ihre Funktionen Hilfsmittel und Bemerkungen LReg(4) Kuratorium VS SF bt.vorst. Bereiche BehH, JWF, Senioren, Pflegesicherung+SH, Controlling des SF, Recht/Int.Org. VbgGV (4) EFWP(4) Sitzungsdurchführung Sitzungsleitung Mitspracherecht Em Em M Em M M M Entscheidung im Kuratorium Ek, Em Ek, Em Ek, Em Optionen; "genehmigen", "zur Kenntnis nehmen" Entscheidung VS ( 28, 5) I I Ew Beschlüsse festhalten stempeln Protokollierung Sitzungsnachbereitung Protokoll ausfertigen Protokoll vorgenehmigen K Protokoll genehmigen En Protokoll versenden K usbezahlung der Sitzungsgelder veranlassen Sekretariat Information I I I I I I I Durchführung der K K K K Entscheidungen VbgGV LEITBILD UND GESMTKONZEPT
bteilung IVa Kapitel VIII / usgabe 1/2009 / Seite 6 von 6 Funktionendiagramm: Definitionen und bkürzungen Planungsfunktion: Stelle ist verantwortlich für entscheidungsvorbereitende Funktionen (nalysen und Planung) Planungsfunktion: federführend (bei mehreren P) Stelle entscheidet, genehmigt Stelle trifft Grundsatzentscheidung (Ziele, Richtlinien, generelle Weisungen, Verhaltensgrundsätze uä) Stelle entscheidet im Normalfall (im Rahmen gegebener Ziele, Grundsätze und Normen) Stelle entscheidet in wichtigen Einzelfällen Kollektiventscheidung: Entscheid muss von mehreren Stellen gemeinsam getroffen werden (Kollegialorgan) Mitentscheidungsrecht: Stelle muss mit der von einer anderen Stelle vorgeschlagenen Entscheidung einverstanden sein, andernfalls nächsthöhere Instanz (Vetorecht) Mitspracherecht: Stelle muss vor dem Entscheid konsultiert, um ihre uffassung befragt werden. Ratschlag ist unverbindlich Vorschlagsrecht: Stelle ist berechtigt, Vorschläge und nträge zu unterbreiten Recht auf Information: Stelle muss über einen Entscheid oder ein rbeitsergebnis informiert werden usführung der rbeit, Sachbearbeitung usführung in wichtigen Fällen Kontrollrecht: Stelle ist berechtigt und verpflichtet, Ergebnisse anderer Stellen zu kontrollieren und auszuwerten P (P) E Eg En Ew Ek Em M V I w K LEITBILD UND GESMTKONZEPT