Qualitätshandbuch des Berliner Beratungsnetzwerks



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Transkript:

Qualitätshandbuch des Berliner Beratungsnetzwerks 1. Einleitung 3 2. Strategische Ausrichtung und Grundsätze 4 2.1 Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerks 4 2.2 Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks 5 3. Arbeits- und Organisationsstruktur des Berliner Beratungsnetzwerks 6 3.1 Die Landeskoordinierungsstelle 6 3.1.1 Organisatorische Struktur 6 3.1.2 Aufgaben 6 3.2 Das Beratungsnetzwerk 7 3.2.1 Organisatorische Struktur 7 3.2.2 Mitglieder 8 3.2.3 Aufgaben 8 3.2.4 Tabelle 1: Übersicht der Aufgabenverteilung im Beratungsnetzwerk 9 3.2.5 Kommunikationskonzept 11 3.3 Das Mobile Beratungsteam Ostkreuz 14 3.3.1 Institutionelle Voraussetzungen 14 3.3.2 Beratungskonzept 14 3.3.3 Qualifikationsanforderungen an Berater/innen 15 4. Angebotsrealisierung 16 4.1. Der Kernprozess: Die Beratung 16 4.1.1 Prozessablaufplan 17 4.1.2 Initiierung der Beratung 18

4.1.3 Durchführung der Beratung 20 4.1.4 Abschluss des Beratungsprozesses 21 4. 2 Stützprozesse 22 4.2.1 Öffentlichkeitsarbeit 22 4.2.2 Fortbildungen 23 4.2.3 Datenschutz 24 4. 3 Führungs- und Managementprozesse 24 4.3.1 Qualitätspolitik und Qualitätsmanagement 24 4.4 Evaluation des Beratungsprozesses 26 4.4.1 Definition gelungener Beratung 26 4.4.2 Evaluation durch die/den Beratungsnehmer/in 26 4.4.3 Selbstevaluation durch die Berater/innen 27 4.4.4 Umgang mit Evaluationsergebnissen, Intervision und Ergebnisrückfluss 28 5. Qualitätsentwicklung: Weiterführung und Ausblick 30 6. Liste der mitgeltenden Dokumente 32 Stand: 25.09.13 Erstellt im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung Lorenz Korgel Oranienstraße 106, 10969 Berlin Telefon: +49 30 9028 1771 E-Mail: Lorenz.Korgel@senaif.berlin.de Erstellung und Redaktion: Victoria Schwenzer, Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich ggmbh.

1. Einleitung Das vorliegende Qualitätshandbuch ist das vorläufige Endergebnis des qualitätsorientierten Verfahrens des Berliner Beratungsnetzwerkes, das im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN seit Anfang 2012 umgesetzt wird. Das Handbuch berücksichtigt die drei Qualitätsbereiche Vernetzung, Steuerung und Beratung, wobei aufgrund der Struktur des Berliner Beratungsnetzwerks der Schwerpunkt des qualitätsorientierten Verfahrens auf den Qualitätsbereich Beratung gelegt wurde. Der Charakter des Berliner Beratungsnetzwerks war maßgeblich bestimmend für den umgesetzten Maßnahmeplan zur Qualitätsentwicklung im Jahr 2012, der konsequent die Ebene der Beratung in den Mittelpunkt stellte und bedarfsorientiert entlang der Interessen der Beratungsorganisationen entwickelt wurde. Bei den Beratungsorganisationen MBT Ostkreuz, MBR Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus sowie der Opferberatung ReachOut wurden jeweils trägerbezogene Qualitätsentwicklungsprozesse initiiert und begleitet. Die Qualitätsentwicklungsprozesse bei MBR und ReachOut konzentrierten sich gemäß dem Anliegen der Beratungsorganisationen vorrangig auf den Bereich Beratungsabschluss und Evaluation. Die Grundlagen für dieses hier vorliegende Qualitätshandbuch wurden in sieben Workshops erarbeitet, an denen das Projekt Mobiles Beratungsteam Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration (MBT Ostkreuz ) des Trägers Stiftung SPI als operatives Instrument des landesweiten Beratungsnetzwerks teilnahm. Zusätzlich beteiligte sich auch der trägerinterne Qualitätsmanagementbeauftragte an den Workshops, um sicher zu stellen, dass die erarbeiteten Ergebnisse optimal an den internen Qualitätsmanagementprozess der Stiftung SPI anknüpfen. Der Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI, zu dem das MBT Ostkreuz gehört, ist seit dem 13.11.2001 nach DIN EN ISO zertifiziert (TÜV CERT). Alle im Rahmen der Entwicklungsphase des qualitätsorientierten Verfahrens erarbeiteten Instrumente wurden in die trägerinterne Qualitätsentwicklung integriert, so dass diese beiden Qualitätsentwicklungsprozesse sehr gut miteinander verbunden werden konnten. Die erarbeiteten Instrumente werden nach der Abnahme durch die Geschäftsführung des SPI in das trägerinterne Qualitätshandbuch eingespeist, das der Vertraulichkeit unterliegt und nur für Mitarbeiter/innen des Trägers zugänglich ist. Das vorliegende Handbuch dient der Sicherung, Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Beratungsleistungen. Es stellt den Beratungsprozess als Kernprozess in den Mittelpunkt, dokumentiert die relevanten Abläufe und beschreibt alle Instrumente, die für die Qualitätssicherung des Beratungsprozesses von Bedeutung sind. Einen abschließenden Schwerpunkt des Handbuchs bilden Verfahren und Instrumente der Evaluation, die auf der Grundlage einer trägerbezogenen Definition gelungener Beratung erarbeitet wurden.

2. Strategische Ausrichtung und Grundsätze Das Berliner Beratungsnetzwerk ist ein Netzwerk Berliner Expertinnen und Experten, die ihr Fachwissen in die Entwicklung von Konzepten zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Land Berlin einbringen. Die Akteure des Beratungsnetzwerks arbeiten allesamt in einem professionellen Rahmen in dem sie sich u.a. mit der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus / Rassismus / Antisemitismus befassen bzw. die Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Berlin befördern. 2.1 Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerks Das Berliner Beratungsnetzwerk hat in seiner Sitzung am 15.02.12 ein Leitbild beschlossen. Das Leitbild ist diesem Qualitätshandbuch als Anlage beigefügt. Das Leitbild beschreibt die Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks, seine Arbeitsweisen, seine Organisationsstruktur und Handlungsfelder. Das inhaltlich/politische Leitmotiv des Beratungsnetzwerks ist eine politische Kultur, die von Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden und Minderheiten geprägt ist." Die beiden wesentlichen Funktionen des Berliner Beratungsnetzwerks sind die Herstellung eines fachlichen Austauschs zwischen Verwaltung, Praxis und Wissenschaft und die Entwicklung von Handlungskonzepten, Programmen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Arbeit des Berliner Beratungsnetzwerkes basiert auf der Expertise und der Fachkompetenz verschiedener Partner aus der Landesregierung und von Nichtregierungsorganisationen. Aufgrund der jahrelangen Arbeitserfahrung, der ausgewiesenen Fachkompetenz und entwickelten Beratungsstrukturen sind mobile Beratungsteams und die Opferberatungsstelle ReachOut zentrale Partner im Beratungsnetzwerk. Das Berliner Beratungsnetzwerk ist gekennzeichnet durch drei Ebenen: a.) die Landeskoordinierungsstelle; b.) das MBT Ostkreuz als operative Ebene des Beratungsnetzwerkes; c.) die Netzwerkebene. Adressaten der Vernetzungsebene des Berliner Beratungsnetzwerks sind für die Rechtsextremismusprävention relevante Fachdienste, Projekte und Regeldienste. Im Beratungsnetzwerk steigern sie ihre Kompetenzen durch Erfahrungsaustausch. Die Umsetzung der Beratungsleistungen des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgt durch seine operative Ebene, dem Mobilen Beratungsteam (MBT) Ostkreuz. Das diesen Beratungsleistungen zugrunde liegende Beratungsmodell wird unter 3.3.2 beschrieben. Das Mobile Beratungsteam (MBT) Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration des Trägers Stiftung SPI unterstützt lokale Akteure bei der Entwicklung der demokratischen Kultur im Gemeinwesen sowie seinen Institutionen und Einrichtungen (vgl. 3.3.1 Institutionelle Voraussetzungen). Dieses MBT hat in den Problemfeldern gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und

ethnisierte und konfessionalisierte Konflikte (Kultur, Religion und Integration in der Einwanderungsgesellschaft z.b. sog. "Moscheebaukonflikte") seine Schwerpunkte und bietet moderierende Begleitung und Unterstützung gemeinwesenorientierter Verständigungsprozesse. Das MBT Ostkreuz übernimmt jegliche Arbeitsabläufe zur Fallberatung von der Fallaufnahme bis zum Fallabschluss. Die Projektleitung des MBT Ostkreuz ist für die Koordinierung des Einsatzes des Mobilen Beratungsteams zuständig. Das Beratungsnetzwerk selbst übernimmt keine Steuerungsfunktion der Beratungsleistungen. Die im Qualitätshandbuch dargestellten Verfahren und Instrumente stehen grundsätzlich im Einklang mit dem Leitbild des Beratungsnetzwerks. Darüberhinaus wurde für das MBT Ostkreuz eine Definition gelungener Beratung entwickelt, die die Grundlage für die Erarbeitung der Evaluationsinstrumente bildete. In Bezug auf die operative Ebene des Berliner Beratungsnetzwerks sind die entwickelten Verfahren und Instrumente zudem in die Qualitätspolitik der Stiftung SPI, die Träger des MBT Ostkreuz ist, eingebunden (vgl. dazu 4.3.1 Qualitätspolitik und Qualitätsmanagement). Die Stiftung SPI verfügt über Leitbilder, die zurzeit für die verschiedenen Geschäftsbereiche und Projekte operationalisiert werden; zu den relevanten Prinzipien zählen u.a. Wahrung der Menschenwürde, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation, Passfähigkeit von Angeboten, zeitliche Begrenzung von Angeboten, Sozialraumorientierung, Lebenswelt-und Ressourcenorientierung, Selbstevaluation und Nachhaltigkeit. Das MBT Ostkreuz wird diese Leitbilder für die eigene Arbeitsebene weiter konkretisieren. Mitgeltende Dokumente Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerkes 2.2 Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks Leitziel des Berliner Beratungsnetzwerks Staatliche Institutionen, Bürger/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich für eine politische Kultur ein, die von Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden und Minderheiten geprägt ist. Daraus ergeben sich für das Berliner Beratungsnetzwerk folgende Mittlerziele: Das Beratungsnetzwerk ist ein Ort für die Kommunikation zwischen Verwaltung, Praxis und kritischer Wissenschaft. Für die Rechtsextremismusprävention relevante Fachdienste, Projekte und Regelangebote steigern ihre Kompetenzen durch Erfahrungsaustausch. Die Entwicklung von Programmen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Berlin erhält fachliche Impulse. Den kommunalen, integrierten Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und den lokalen Netzwerken für Demokratie steht ein gebündeltes Beratungsangebot zur Verfügung.

In akut bedrohlichen Situationen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kann schnell interveniert werden. Handlungsziele Es existiert eine Struktur für die Zusammenarbeit der für die Beratungsarbeit relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure. Es steht in Berlin eine Beratungsstruktur bereit, die in der Lage ist, nach Problemanzeigen schnelle und fachliche Beratung und Intervention zu leisten. Fachdienste, Projekte und Regelangebote erörtern und ergänzen unterschiedliche Handlungsansätze gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Akteure im Beratungsnetzwerk entwickeln gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien und Standards und dokumentieren diese in Form von Protokollen oder Handreichungen. 3. Arbeits- und Organisationsstruktur des Berliner Beratungsnetzwerks 3.1 Die Landeskoordinierungsstelle 3.1.1 Organisatorische Struktur Die Landeskoordinierungsstelle war von 2007 bis 01/2013 bei dem Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin angesiedelt. Seit dem 01.02.13 ist die Landeskoordinierungsstelle in die Verantwortung der Antidiskriminierungsstelle (LADS) in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF) übergegangen. Zuständig und verantwortlich für die Umsetzung der Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle ist laut Geschäftsverteilungsplan der SenAIF die Personalstelle mit dem Stellenzeichen III A 7 (bzw. ab 01.02.13: LADS D 2). Die Vertretung dieser Aufgaben obliegt der Personalstelle III A 5 (bzw. LADS D 1). Beide Personalstellen besitzen Unterschriftsbefugnisse zu den die Landeskoordinierungsstelle betreffenden Angelegenheiten. 3.1.2 Aufgaben Die Landeskoordinierungsstelle ist für die Herstellung der Kommunikation innerhalb des Beratungsnetzwerkes verantwortlich. Die Koordinierungsstelle organisiert i.d.r. mindestens dreimal jährlich Sitzungen des Beratungsnetzwerkes, die sie auch moderiert und dokumentiert. Die Koordinierungsstelle steht außerhalb der Sitzungen des Beratungsnetzwerkes im regelmäßigen Kontakt zu den Beratungsanbietern und vermittelt bei Bedarf zwischen den Beratungsteams bzw. zieht andere Beratungsanbieter hinzu. Die

Koordinierungsstelle greift nicht in einzelne Beratungsprozesse ein. Es gilt Trägerautonomie bei der Beratung vor Ort. Aufgrund der langjährigen guten und konstruktiven Erfahrungen mit dem MBT Ostkreuz, aufgrund deren Expertise und aufgrund der Bekanntheit und Akzeptanz dieses Akteurs übernimmt die Koordinierungsstelle nicht die Funktion "Kontaktstelle für Betroffene und zuständige Ansprechpartner/innen bei Meldung von Krisensituationen und Leistung von Erstberatungen". Vielmehr wird diese Ansprech-und Erstberatungsfunktion von der operativen Ebene des Beratungsnetzwerks übernommen. Das MBT Ostkreuz erstellt nach Ablauf eines Jahresquartals eine Übersicht über die aktuelle Bearbeitung von Beratungsfällen. Ferner erfolgt eine systematische Information über die Entwicklung der Beratungstätigkeit über die jährliche Sachberichtslegung. Es finden regelmäßig Rücksprachen zwischen dem MBT Ostkreuz und der Landeskoordinierungsstelle per E-Mail, per Telefon und bei persönlichen Treffen statt. Einmal im Jahr findet darüber hinaus ein Reflektionsgespräch statt, an dem auch der Geschäftsbereichsleiter des SPI teilnimmt. Weiterhin ist die Koordinierungsstelle für die gesamte Kommunikation mit der Zentralstelle des Bundes verantwortlich (Sicherung der Programmsteuerung und -umsetzung in Berlin / Erstellung von Berichten etc.). Laut Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration obliegen der Landeskoordinierungsstelle folgende Aufgaben: Weiterentwicklung und Umsetzung der Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus und Maßnahmen der Demokratieförderung; Koordination der Mobilen Intervention gegen Rechtsextremismus; laufende Evaluation der Empfehlungen des Berliner Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus; Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Beratungsnetzwerkes und der Mobilen Interventionsteams; Geschäftsstelle des Berliner Ratschlags für Demokratie; Abstimmung über Maßnahmen mit den im Bereich der Rechtsextremismusprävention zuständigen Stellen in Berlin, beim Bund, der Europäischen Kommission sowie mit Nichtregierungsorganisationen. Aufgabenbeschreibung und Stellenprofil der Landeskoordinierungsstelle liegen verwaltungsintern vor. 3.2 Das Beratungsnetzwerk 3.2.1 Organisatorische Struktur Das Beratungsnetzwerk ist wie bereits dargestellt ein Netzwerk Berliner Expertinnen und Experten, die ihr Fachwissen in die Entwicklung von Konzepten zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Land Berlin einbringen. Die strategische Bedeutung und Aufgabe des Berliner Beratungsnetzwerks ist in der Landeskonzeption Demokratie. Vielfalt. Respekt gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Berliner Senats beschrieben (im Internet abrufbar als Drucksache 16/1509). Darin ist festgehalten, dass das Berliner Beratungsnetzwerk ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung und Begleitung der Berliner Landesmaßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus darstellt (vgl. 3.2.3 Aufgaben).

Weitere Grundlage des Berliner Beratungsnetzwerks ist neben dem bereits dargestellten Leitbild die Leitlinie zum Programmbereich Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN. 3.2.2 Mitglieder Die Konstituierung des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgte im September 2007 auf Einladung des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats. Bei der Zusammensetzung des Gremiums wurde damals auf folgende Kriterien geachtet: Die Akteure des Beratungsnetzwerks arbeiten allesamt in einem professionellen Rahmen, in dem sie sich u.a. mit der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus / Rassismus / Antisemitismus befassen bzw. die Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Berlin befördern. Die unterschiedlichen Akteure des Beratungsnetzwerks weisen jeweils für ihr Fachgebiet spezifische Kompetenzen und Fähigkeiten auf. Im Berliner Beratungsnetzwerk sind daher Wissenschaftler/innen, Administration, Polizei, Verfassungsschutz und freie Träger bzw. deren Beratungs-und Bildungsprojekte vertreten. Die Akteure des Berliner Beratungsnetzwerks haben den Schwerpunkt ihrer Arbeit im gesamten Land Berlin. Lokal aktive Akteure und bundesweit aktive Akteure sollen nur in Ausnahmefällen bzw. als Gäste des Berliner Beratungsnetzwerks einbezogen werden. Zur Besonderheit des Berliner Beratungsnetzwerks gehört es, dass aufgrund der Dichte des urbanen Raums keine regionale Aufteilung der Beratungsorganisationen erfolgte. Vielmehr konnte durch eine Schärfung der Angebotsprofile der verschiedenen Träger ein breites Beratungsangebot sichergestellt werden. Die Neuaufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern sind in der Geschäftsordnung des Berliner Beratungsnetzwerks geregelt (vgl. GO 2 und 8): Für die Aufnahme weiterer Mitglieder ist die Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes erforderlich. Das Beratungsnetzwerk kann ein Mitglied von der weiteren Arbeit ausschließen, wenn es sich gegen die Aufgaben und Ziele des Beratungsnetzwerkes betätigt. Für den Ausschluss eines Mitgliedes bedarf es der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes. Mitgeltende Dokumente Liste der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerkes 3.2.3 Aufgaben Die zentrale Funktion des Beratungsnetzwerks ist es, den regelmäßigen, langfristigen institutionen-und projektübergreifenden Erfahrungs-und Fachaustausch für professionelle

Experten und Expertinnen im Land Berlin im genannten Themenfeld zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Beratungsnetzwerks bzw. seiner Mitglieder gehören dementsprechend zum einen die Bereitstellung von Fachwissen und das Einbringen von fachlichen Einschätzungen, zum anderen die Entwicklung von Handlungskonzepten, Programmen und Maßnahmen. Das Beratungsnetzwerk kann die LADS bei der Weiterentwicklung der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus durch Empfehlungen beraten und fungiert als Impulsgeber für das Berliner Landesprogramm. Damit kommt dem Beratungsnetzwerk eine strategische Bedeutung zu, die auch in der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschrieben und verankert wurde (vgl. 3.2.1 Organisatorische Struktur). Zur Arbeitsweise des Beratungsnetzwerks gehört es, dass das Netzwerk sich wie bereits dargestellt in der Regel mindestens dreimal jährlich zur Erörterung von Problembeschreibungen und Handlungsstrategien trifft. Gleichzeitig bringen die Akteure des Beratungsnetzwerkes ihre Erfahrungen und Expertisen in das Netzwerk ein. Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Beratungsnetzwerkes Problembeschreibungen vorstellen und die Erarbeitung gemeinsamer Strategien vorschlagen. Gemeinsam wird auf den Sitzungen des Beratungsnetzwerkes ausgewertet, welches Vorgehen günstige Wirkungen erzielt. Bei Bedarf kann die Landeskoordinierungsstelle auf Vorschlag des Beratungsnetzwerkes Ad Hoc Gruppen 1 einberufen, die die Mobile Intervention unterstützen. Die Ergebnisse der Arbeit von Ad Hoc Gruppen können in Broschüren und sonstigen Publikationen dokumentiert werden. Die Erstellung und inhaltliche Ausgestaltung von Publikationen im Rahmen des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgt immer in Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle (Näheres regelt die Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks). 3.2.4 Tabelle 1: Übersicht der Aufgabenverteilung im Beratungsnetzwerk Aufgaben und Aufgabenträger Landeskoordinierungsstelle Mobiles Beratungsteam bzw. Beratungsträger Mitglieder des BNW Steuerung Konzeptfortentwicklung Vorbereitung der Sitzungen des BNW Vorsitz bei Sitzungen des BNW Pflege u. Weiterentwicklung des QM u. QHB Sicherung der Jahresterminplanung 1 Die Arbeitsweise der Ad Hoc Gruppen ist unter 4 Kommissionen der Geschäftsordnung beschrieben.

Auswertung / Analyse der Sachberichte Organisation der Treffen / Fortbildungen Intervision für MBT Vernetzung Informations-und Erfahrungsaustausch Bereitstellung von fachlicher Expertise Entwicklung von Handlungskonzepten Beratung bei der Weiterentwicklung des Landesprogramms Beratungsprozess Annahme Beratungsanfrage Entscheidung über Zusammensetzung des MBT Zuweisung einer Fallnummer Koordinierung des MBT Einsatzes Fallprotokoll / Dok. Erstgespräch/Dok. Vereinbarung der Beratungsziele Dokumentation des Beratungsprozesses Inhaltliche Beratung des MBT Bilanzgespräch / Dok. Sicherstellung Evaluation Entwicklung von Grundsätzen und Standards

Dokumentation und Evaluation Datenmäßige Erfassung der Einsätze der MBTs Auswertung und Analyse Berichtswesen Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der wiss. Begleitung des Programms Öffentlichkeitsarbeit Pflege Homepage Publikationen Abrufen der Mittel, Abrechnung und Verwaltung gegenüber der bundesweiten Zentralstelle Verwaltungsaufgaben 3.2.5 Kommunikationskonzept Kommunikation nach Außen Die Vertretung und die öffentliche Darstellung des Berliner Beratungsnetzwerks geschehen durch die Landeskoordinierungsstelle in der Landesantidiskriminierungsstelle des Berliner Senats. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird über das Netzwerk, sein Leitbild und seine Mitglieder informiert; das Leitbild und die Liste der Mitglieder des Beratungsnetzwerks stehen für Interessierte zum Download bereit. Die Landeskoordinierungsstelle vertritt das Berliner Beratungsnetzwerk auch auf Tagungen, Veranstaltungen und ggf. in Gremien auf Bundes-wie Landesebene Öffentliche Informationen zur Beratungsarbeit und zu den Beratungsangeboten selbst werden durch die operative Ebene des Berliner Beratungsnetzwerks, also das Mobile Beratungsteam, unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN vermittelt. Dazu wurde ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt (vgl. 4.2.1 Öffentlichkeitsarbeit).

Interne Kommunikation Kommunikationsaufgaben der Landeskoordinierungsstelle Die Landeskoordinierungsstelle ist verantwortlich für die Organisation der internen Kommunikation im Berliner Beratungsnetzwerk. Dazu gehören: die Einladung zu den Sitzungen per E-Mail-Verteiler; die Weitergabe von relevanten Informationen für das Arbeitsfeld Prävention von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus / bzw. Demokratiearbeit per E- Mail und mündlich im Rahmen der Sitzungen des Beratungsnetzwerks; die Protokollierung der Netzwerksitzungen und Ad Hoc Gruppen; die regelmäßige Überprüfung der Aktualität des E-Mail-Verteilers. Kommunikationsinstrumente und -regeln Die Informations-und Kommunikationsinstrumente des Berliner Beratungsnetzwerks sind sein E-Mail-Verteiler, die Sitzungen des Netzwerks und Ad Hoc Gruppen zu spezifischen Themen. Alle drei Instrumente des Beratungsnetzwerks können bei Bedarf genutzt werden, um Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit in das Netzwerk zu übertragen; Facheinschätzungen anderer Beratungsanbieter einzuholen; zu spezifischen Fragestellungen trägerübergreifende Vereinbarungen und Arbeitsergebnisse zu erzielen. Alle Mitglieder des Beratungsnetzwerks können alle Kommunikations-und Informationsinstrumente des Netzwerks nutzen, um Informationen weiter zu geben oder um Fragestellungen einzubringen. Die im Netzwerk zu behandelnden Themen und Informationen speisen sich also aus Anliegen, die von den Mitgliedern eingebracht werden, aber auch aus aktuellen Ereignissen und aus der fachlichen Diskussion. Das folgende Flussdiagramm verdeutlicht, wie diese für das Beratungsnetzwerk relevanten Themen moderiert durch die Landeskoordinierungsstelle mittels der Kommunikations-und Informationsinstrumente in das Netzwerk eingebracht werden.

In jeder Sitzung des Beratungsnetzwerks werden Schwerpunktthemen behandelt. Die Landeskoordinierungsstelle erstellt zu jeder Sitzung einen Vorschlag zur Tagesordnung. Die Landeskoordinierungsstelle und alle Mitglieder können Vorschläge für die Behandlung eines Schwerpunktthemas einbringen. Ist die Behandlung eines Schwerpunktthemas im Beratungsnetzwerk strittig, wird eine Entscheidung, wie alle Beschlüsse des Beratungsnetzwerkes (vgl. 3 der Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks), mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt. Die Entscheidung über die Schwerpunktthemen kann in jeder Sitzung für anschließende Sitzungstermine, aber auch zu Beginn jeder Sitzung mit der Verabschiedung der Tagesordnung gefällt werden. Darüber hinaus besteht in jeder Sitzung des Netzwerks die Möglichkeit, unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges aktuelle Fälle bzw. Frage-und Problemstellungen aus der eigenen Arbeit vorzutragen. So können Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit in das Netzwerk zurückfließen. Die Einberufung von Ad Hoc Gruppen ist in der Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks im 4 Kommissionen geregelt. Ad Hoc Gruppen können auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder durch die Landeskoordinierungsstelle einberufen werden, wenn Problemkonstellationen mit berlinweiter Relevanz gemeldet werden. Alle Mitglieder werden über die Einberufung einer Ad Hoc Gruppe per E-Mail informiert und können an den Sitzungen der Ad Hoc Gruppe teilnehmen. Die Sitzungen des Beratungsnetzwerks und Sitzungen von Ad Hoc Gruppen werden von der Landeskoordinierungsstelle organisiert, moderiert und protokolliert. Protokolle der Netzwerksitzungen und der Ad Hoc Gruppen werden allen Mitgliedern des Beratungsnetzwerks per E-Mail zugänglich gemacht.

3.3 Das Mobile Beratungsteam Ostkreuz 3.3.1 Institutionelle Voraussetzungen Beim Mobilen Beratungsteam Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration (MBT Ostkreuz ) des Trägers Stiftung SPI handelt es sich um einen Beratungsfachdienst, dessen Aufgabe es ist, lokale Akteure bei der Entwicklung der demokratischen Kultur im Gemeinwesen sowie seinen Institutionen und Einrichtungen zu unterstützen. Das MBT Ostkreuz berät Multiplikator/innen und Institutionen im Themenfeld gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischer Bestrebungen. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungsarbeit bildet der Arbeitsbereich Zusammenleben in der pluralen Gesellschaft der Einwanderungsstadt Berlin Auseinandersetzung mit vorurteilsbezogenen Problemlagen und ideologisierten Konflikten. Das MBT Ostkreuz ist Teil des Geschäftsbereiches Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI. Die Beratungs-und Interventionspraxis des MBT Ostkreuz wird durch das Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN, KOMPETENZ STÄRKEN finanziert und durch Landesmittel kofinanziert. Insgesamt sind beim MBT Ostkreuz 12 Mitarbeiter/innen abhängig beschäftigt; davon sind 11 Mitarbeiter/innen für Beratungsaufgaben qualifiziert, bei einer weiteren Mitarbeiterin handelt es sich um eine Verwaltungskraft (Stand: 1.2.2013). Das MBT Ostkreuz beschäftigt (zeitweilig) auch Honorarmitarbeiter/innen, die jedoch nicht in Beratungsprozessen eingesetzt werden. Die Arbeit des MBT Ostkreuz im Rahmen des Beratungsnetzwerks hat einen Stellenumfang von ca. fünf Stellen, die in Stellenanteilen auf alle 11 Mitarbeiter/innen verteilt werden. Zu den weiteren Projektaufgaben von Ostkreuz gehören erstens die Umsetzung des ebenfalls über das genannte Bundesprogramm finanzierte Bundesmodellprojektes Nürtikulti Vielfalt gestaltet Grundschule als gesondertes Teilprojekt im Projektverbund unter der MBT-Projektleitung, zweitens die trägerintern an das MBT angebundene und bezirklich finanzierte Koordinierungsstelle Polis in Marzahn-Hellersdorf sowie drittens die Betreuung der externen Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes Hellersdorf-Nord/Ost. Das bedeutet, dass die meisten Berater/innen zusätzlich zur Tätigkeit im Rahmen des Beratungsnetzwerks auch in zumindest einem der genannten Projekte beschäftigt sind. Die Durchführung von Beratungsleistungen erfolgt in Zweierteams. Für die Teamzusammensetzung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Gender, ethnische Herkunft/Migrationshintergrund, Ost-West, die Vielfalt von Formalqualifikationen sowie die Vielfalt von (beruflichen) Erfahrungshintergründen. 3.3.2 Beratungskonzept Für Ostkreuz liegt ein ausführliches Projektkonzept vor, das eine Analyse der Problemlage, eine Beschreibung des Leitbilds und der Ziele sowie eine Darstellung der Handlungsziele enthält. 2 Dieses Konzept wird jährlich fortgeschrieben und entsprechend der aktuellen Problemlage und der internen Qualitätsentwicklung überarbeitet. Es wird durch die Geschäftsführung des Trägers SPI geprüft und freigegeben. Das Projektkonzept wird der LKS jährlich vorgelegt; es ist Bestandteil der Antragsunterlagen. 2 Konzept des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz, Berlin 2012 sowie Berlin 2013.

Im Projektkonzept werden die wesentlichen Qualitätsstandards 3, die im Jahr 2010 für die Mobile Beratung entwickelt worden sind, berücksichtigt. Die Beratung des MBT Ostkreuz folgt dem Empowerment-Ansatz, bei dem die Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit der Akteure und deren Selbststeuerung im Vordergrund stehen. Die Beratungsarbeit ist grundsätzlich partnerschaftlich und dialogisch ausgerichtet. Beratung wird als Co-Produktion begriffen; es werden keine Entscheidungen für den/die Beratungsnehmer/in getroffen, sondern die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Adressat/innen wird gewahrt. Das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot gelten als verbindliche professionelle Standards. Insbesondere ist die Beratungsarbeit des MBT Ostkreuz folgenden Prinzipien verpflichtet: Politische Unabhängigkeit: MBT Ostkreuz tritt aktiv für die Normen und Werte des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein. Jenseits dessen ist das MBT Ostkreuz politisch neutral und versteht sich selbst nicht als politischer Akteur. Adressatenorientierung: Das MBT Ostkreuz setzt an den Alltagserfahrungen der Adressat/innen an und arbeitet bedarfsorientiert und wertschätzend, d.h. die Kompetenzen der Beratungsnehmer/innen werden anerkannt und die Beratung bezieht sich auf den von den Beratungsnehmer/innen artikulierten Bedarf. Einbeziehung von Minderheitenperspektiven: Das MBT Ostkreuz wirkt darauf hin, dass die Perspektive von Minderheiten, die von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind, von der Mehrheit wahrgenommen wird. Dies geschieht z.b. durch die Einbeziehung entsprechender Gruppierungen in Netzwerkstrukturen. Partizipation: Das MBT Ostkreuz legt Wert auf die aktive Einbeziehung der Akteure bei der Entwicklung und Implementierung von Handlungskonzepten und nimmt Bezug auf vorhandene Netzwerkstrukturen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen. Prozessorientierung: Die Beratung des MBT Ostkreuz zielt auf die Förderung von langfristigen Kommunikations-und Reflektionsprozessen, die von den Akteuren selbst getragen werden, sowie auf Entwicklungs-und Veränderungsprozesse in der Institution bzw. im Wirkungsradius der Beratungsnehmer/innen. 3.3.3 Qualifikationsanforderungen an Berater/innen Die Qualifikationsanforderungen an Berater/innen sind in Form einer Stellenbeschreibung als Anlage zum Antrag auf Zuwendung dargelegt. Sie stellen somit eine Vereinbarung mit der Landeskoordinierungsstelle dar. Die Stellenbeschreibung enthält Ausführungen zur Art und zum Umfang der am Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeiten, eine Beschreibung der erforderlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie eine Darstellung der Befugnisse der Berater/in. 3 Vgl. ISS/Camino (Hrsg.): Qualitätsstandards für die Mobile Beratung im Themenfeld Rechtsextremismus zur Stärkung demokratischer Kultur. Frankfurt am Main 2010.

Die Stellenbeschreibung für Berater/innen umfasst Tätigkeiten in folgenden Arbeitsbereichen: Beratungs-und Strukturarbeit, Information und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Recherche und Dokumentation, Mitwirkung in der projekt-und trägerinternen Verwaltung und Qualitätsentwicklung sowie sonstige Tätigkeiten. Diese Arbeitsbereiche werden in der Stellenbeschreibung ausführlich erläutert. Zu den Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kenntnissen gehören u.a. ein abgeschlossenes (Fach-)hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende Berufserfahrung, ein geklärtes, positives Verhältnis zu den Normen und Werten des Grundgesetzes, soziale und interkulturelle Kompetenzen, fachliche Kenntnisse in der Präventions-und Interventionsarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie gegen demokratie-und integrationsfeindliche Perspektiven, methodische Kenntnisse in der politischen Bildungsarbeit und/oder in der Netzwerk-, Gremien-und Strukturarbeit, Kenntnisse in der Beratung administrativer, politischer und gesellschaftlicher Akteure, Kenntnisse in der Moderation von Verständigungsprozessen, Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit und Sicherheit im Umgang mit neuen Medien sowie Fremdsprachenkenntnisse (neben Englisch insbesondere Türkisch, Arabisch und/oder Russisch). Die Kompetenzen und Kenntnisse werden in der Stellenbeschreibung ausführlich erläutert. 4. Angebotsrealisierung Zu den drei leistungsrelevanten Arbeitsbereichen des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz gehören erstens Beratung zur Stärkung von Handlungskompetenzen, zweitens Fortbildungen und andere Formen der Sensibilisierung und Wissensvermittlung sowie drittens die Unterstützung von Akteuren bei der Vernetzung. Die im Rahmen des Beratungsnetzwerks durchgeführte Qualitätsentwicklung bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsbereich Beratung, da dieser Bereich das zentrale Leistungsangebot des Beratungsnetzwerks darstellt. 4 Das Beratungsangebot kann weiterhin nach folgenden Aspekten untergliedert werden: nach dem Kernprozess, d.h. dem eigentlichen Beratungsprozess, nach Stützprozessen (z.b. Öffentlichkeitsarbeit) und sowie nach Führungs-und Managementprozessen. 4.1. Der Kernprozess: Die Beratung Der Beratungsprozess als Kernprozess des Leistungsangebots des Beratungsnetzwerks lässt sich wiederum in drei Schlüsselprozesse gliedern: die Initiierung der Beratung, die Durchführung der Beratung und der Abschluss der Beratung. Zur Dokumentation des Beratungsprozesses dienen Fallakten; in diesen Fallakten werden die jeweiligen Formblätter zu den Schlüsselprozessen gesammelt sowie die darüber hinaus anfallenden Schriftwechsel abgelegt. Sämtliche entwickelten Formblätter erhalten einen Vermerk über die Prüfung durch den Qualitätsmanagementbeauftragten, die Freigabe durch die Geschäftsführung, die Gültigkeit und den Revisionsstand. 4 Die weiteren Bereiche Fortbildung und Vernetzung werden im Rahmen des trägerinternen Qualitätsentwicklungsprozesses weiter bearbeitet und sind nicht Gegenstand der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Beratungsnetzwerks.

4.1.1 Prozessablaufplan Zur Beschreibung des Ablaufs und der einzelnen Phasen des Beratungsprozesses und dem damit einhergehenden Aufgabenspektrum wurde vom Team des MBT Ostkreuz ein Prozessablaufplan erarbeitet, der den Status einer Verfahrensanweisung hat. In diesem Ablaufplan werden die Verantwortlichen für die einzelnen Prozessschritte benannt. Der Prozessablaufplan ist mit einer inhaltlichen Beschreibung der einzelnen Prozessschritte unterlegt; die entsprechenden Formblätter sind nummeriert und werden den einzelnen Prozessschritten zugeordnet. Die im Prozessablaufplan identifizierten Aufgaben des Beratungsprozesses werden hier zusammengefasst; sie enthalten folgende einzelnen Prozessschritte: Kontaktaufnahme (Erstkontakt mit dem Beratungsnehmer/in) Fallannahme (Prüfung der Fallannahme und gegebenenfalls Weitervermittlung an Kooperationspartner) #1 Vorbereitung/Recherche (Vorbereitungsphase durch Einholen von Grundinformationen zu Beratungsnehmer/in, Institution, Umfeld und konkretem Fall) #2 Synchronisation (Phase des Ankommens und der Begrüßung beim Erstgespräch) #3 Erkundung des Problems (Erkundungsphase durch Fragen zum konkreten Problem und zum Problemverständnis der/des Beratungsnehmer/in) #4 Zielklärung (Klärung und Formulierung der konkreten Ziele der/des Beratungsnehmer/in) #5 Auftragsklärung (Klärung der Erwartungen der/des Beratungsnehmer/in sowie der Möglichkeiten und Grenzen der Beratung) #6 Erkundung der Stellung, Handlungsmöglichkeiten, Kompetenzen, Ressourcen des/der Beratungsnehmer/in (Erkundung der Handlungsmöglichkeiten durch die wertschätzende Haltung der/des Berater/in, gegebenenfalls Erkundung verborgener Ressourcen) #7 Erkundung von Lösungsansätzen (Erkundung von Vorerfahrungen, erprobten Ansätzen und Anknüpfungspunkten für Lösungen) #8 Verständigung über Wege zur Zielerreichung (Darstellung verschiedener Optionen und Angebote sowie Entscheidungsfindung) #9 Vereinbarung der nächsten Schritte und Termine (Vereinbarung von SMARTen Handlungszielen) Nachbereitung und Evaluation Mitgeltendes Dokument: VA Beratung

4.1.2 Initiierung der Beratung Der Erstkontakt erfolgt entweder per Telefon oder per Email. Eine Beratung ist sowohl in Form einer Kurzberatung als auch in Form einer längerfristigen Beratung, d.h. einer Prozessbegleitung, möglich. Es wird geprüft, ob der Beratungsfall in das Aufgabenspektrum von MBT Ostkreuz gehört oder ob er an andere Institutionen bzw. Kooperationspartner weiter vermittelt werden muss bzw. kann. Dazu wurde ein Formblatt entwickelt, in dem die Kriterien der Fallannahme schriftlich fixiert sind (FB 02 Kriterien Fallannahme). Kriterien der Fallannahme Zu den Kriterien der Fallannahme gehören folgende Einzelpunkte: Die Beratungsanfrage bezieht sich auf eine Problemlage im Kontext von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus etc. bzw. auf den vorurteilsbewussten Umgang mit Vielfalt im Sinne einer Chancengleichheitsstrategie. Es besteht ein artikulierter Bedarf für die Begleitung eines Veränderungsprozesses. Der/die Beratungsnehmer/in ist eine Person, die über Handlungsspielräume zur Mitgestaltung ihrer Organisation bzw. der gesellschaftlichen Struktur verfügt bzw. es handelt sich um eine Gruppe, Organisation oder Institution, die einen Beratungsbedarf hat. Die Beratungsleistung ist in Berlin zu erbringen. Der/die Beratungsnehmer/in verfolgt keine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Ziele. Schnittstellen zu anderen Beratungsanbietern Sollte die Anfrage nicht in das Aufgabenspektrum des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz fallen, so wird die Anfrage an Kooperationspartner weitergeleitet. Das MBT Ostkreuz führt dazu eine Liste von Kooperationspartnern, die ständig aktualisiert wird. Die Liste von Kooperationspartnern enthält sowohl Partner, die Teil des Beratungsnetzwerks sind, als auch Partner, die über die Mitglieder des Beratungsnetzwerks hinausgehen. Nicht nur Beratungsorganisationen sind Kooperationspartner, sondern auch Fortbildungsträger bzw. Projektträger. Handelt es sich um Opfer rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt, wird vorzugsweise an die Opferberatung ReachOut Berlin des Trägers ARIBA e.v. vermittelt. Zu der Zielgruppe von ReachOut gehören darüber hinaus auch Angehörige und Freund/innen des Opfers sowie Zeug/innen. Auch hier erfolgt eine entsprechende Weitervermittlung der Beratungsanfrage. Handelt es sich um Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung u.ä. diskriminiert werden, wird an die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) oder das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB verwiesen, die auch Beistand im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) leisten. Im Fall von Aussteiger/innen aus der rechtsextremen Szene wird an das Aussteigerprojekt EIT des Zentrums demokratische Kultur ggmbh vermittelt.

Über diese Weitervermittlung von Beratungsfällen an Kooperationspartner hinaus arbeitet das MBT Ostkreuz fallbezogenen mit Kooperationspartnern zusammen bzw. bezieht diese bedarfsorientiert in Beratungsgespräche ein (z.b. Polizei). Bezieht sich eine eingehende Anfrage nicht auf einen Beratungsbedarf im Sinne der Begleitung eines Veränderungsprozesses, sondern geht es um einen Fortbildungs-bzw. Qualifizierungsbedarf, eine Anfrage nach Prozessmoderation und Vernetzung oder um Anfragen zu Vorträgen und Veranstaltungsbeiträgen, wird die Anfrage intern an das Gesamtteam weitergeleitet. Erstkontakt und Erstgespräch Zur Dokumentation des Erstkontaktes wird das Formblatt zum Erstkontakt genutzt (FB 01 Erstkontakt und Erstgespräch). Da das Formblatt nicht nur für den Erstkontakt, sondern auch für die fortlaufende Dokumentation des Beratungsprozesses verwendet wird, ist zunächst vom Berater/in zu kennzeichnen, dass der Bogen zur Dokumentation des Erstkontaktes eingesetzt wird. Weiterhin wird das Datum des Erstkontaktes, der Name des Ratsuchenden, gegebenenfalls die Institution sowie weitere Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Email) aufgenommen. Da nicht nur Beratungsfälle eingehen, sondern wie bereits oben geschildert auch Anfragen zu den beiden anderen Leistungsbereichen Fortbildung und Vernetzung sowie organisatorische und rein informative Anfragen, bietet das Formblatt die Möglichkeit, die Kategorie der Anfrage entsprechend festzuhalten. Auf dem Formblatt wird notiert, wer die Anfrage aufgenommen hat und an wen sie ggfs. weitergeleitet wurde (z.b. Kooperationspartner). Weiterhin bietet das Formblatt die Möglichkeit, Anmerkungen, Notizen und erste Vereinbarungen mit dem Ratsuchenden zu notieren. Im Falle der Annahme besteht sowohl die Möglichkeit einer Kurzberatung als auch einer längerfristigen Beratung (Prozessbegleitung). Wurde der Fall angenommen, so folgt darauf eine Vorbereitungsphase, in der Grundinformationen zu dem/der Beratungsnehmer/in, zur Institution, zum Umfeld und zur konkreten Situation bzw. zum Fall eingeholt werden. Im Team wird geklärt, welche Mitarbeiter/innen wie und in welchem Umfang beraten. Die Vorrecherche darf allerdings nicht zu detailliert erfolgen, damit genügend Offenheit für das Beratungsgespräch vorhanden ist. Das Erstgespräch beginnt mit einer Phase der Synchronisation, indem sich die Mitarbeiter/innen und der/die Beratungsnehmer/in aufeinander einstellen. Es wird ausreichend Zeit für das Ankommen und die Begrüßung eingeplant. In der Erkundungsphase werden Fragen zum Beratungsgegenstand bzw. zum Beratungsanlass gestellt. Hier geht es nicht nur darum, die Problemlage zu verstehen, sondern auch die Problemwahrnehmung des/der Beratungsnehmer/in. Weiterhin spielen Fragen zum Anliegen des/der Beratungsnehmer/in, zu beteiligten Akteuren und zu eigenen Ressourcen eine Rolle. Bereits im Erstgespräch erfolgt eine Rollenklärung: die Berater/innen verstehen sich nicht als Akteure, sondern als Prozessbegleiter/innen; es sollte die Möglichkeit und Bereitschaft der Beratungsnehmer/innen vorhanden sein, Verantwortung für das Beratungsergebnis zu übernehmen. Im Erstgespräch werden erste Vereinbarungen und Verabredungen getroffen. Grundlegende Informationen zum Beratungsgegenstand und zum Beratungsanlass (wie Angaben zur Problemlage, zum Anliegen des/der Beratungsnehmer/in, zu beteiligten Akteuren und vorhandenen Ressourcen) werden zusammen mit dem Datum der Beratung, den vollständigen Kontaktdaten des/der Beratungsnehmer/in sowie dem Namen der Berater/innen in einem Formblatt dokumentiert (FB 03 Protokoll Erstgespräch). Dokumentiert werden weiterhin Notizen

zur Rollenklärung sowie Vereinbarungen und Verabredungen. Sollte die Beratung nicht fortgeführt werden, wird dies ebenfalls auf dem Formblatt vermerkt. Mitgeltende Dokumente FB 01 Gesprächsnotiz u Erstkontakt FB 02 Kriterien Fallannahme FB 03 Protokoll Erstgespräch 4.1.3 Durchführung der Beratung Arbeitsschritte Zunächst werden die grundsätzlichen Ziele der/des Beratungsnehmer/in geklärt. Danach erfolgt die Auftragsklärung, bei der die Erwartungen des/der Beratungsnehmer/in herausgearbeitet sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Beratung aufgezeigt werden. Im folgenden Arbeitsschritt erkunden die Berater/innen die Handlungsmöglichkeiten, Kompetenzen, Ressourcen und Grenzen des Ratsuchenden. Dies erfordert eine wertschätzende Haltung der Berater/innen. Gleichzeitig werden auch Vorerfahrungen, bereits durchgeführte, begonnene oder geplante Maßnahmen sowie Anknüpfungspunkte für Lösungen herausgearbeitet. Gemeinsam mit dem/der Beratungsnehmer/in verständigen sich dann die Berater/innen über mögliche Wege der Zielerreichung, indem die Berater/innen verschiedene Lösungswege zur Diskussion stellen und dem/der Beratungsnehmer/in selbst die Entscheidung überlassen. Mit dem/der Beratungsnehmer/in wird eine Zielvereinbarung getroffen. Diese Zielvereinbarung umfasst das Leitziel ( Was soll erreicht werden?), den Auftrag ( Was sollen die Berater/innen dafür tun? ) und den Zeit-und Maßnahmenplan ( Was soll bis wann von wem getan worden sein? ). Der Zeit-und Maßnahmenplan wird in Form von Handlungszielen erarbeitet; das heißt es werden mit dem Ratsuchenden konkrete (spezifische), messbare, attraktive, realistische und terminierte Handlungsziele verabredet. Beratungsplan und fortlaufende Dokumentation Die Zielvereinbarung, der Auftrag an das MBT Ostkreuz, dem die Rollenklärung zugrunde liegt, sowie der Zeit-und Maßnahmenplan werden in einem Beratungsplan dokumentiert. Für diesen Beratungsplan incl. Zielvereinbarung wird das FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan verwendet. 5 Das Formblatt enthält über die Zielvereinbarung hinaus die Kontaktdaten des/der Beratungsnehmer/in, das Erstellungsdatum des Beratungsplans und die Namen der Berater/innen. Sollte eine externe Expertise zum Beratungsfall hinzugezogen werden, so wird dies ebenfalls im Formblatt dokumentiert. Da in längeren Beratungsprozessen manchmal eine über die im Beratungsplan (FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan) hinausgehende schriftliche Auftrags-und Zielvereinbarung geschlossen wird, wird im Formblatt 5 Da das Formblatt auch für andere Schlüsselprozesse verwendet werden soll, wurde für das Formblatt nicht die Bezeichnung Beratungsplan benutzt, sondern auf die allgemeinere Bezeichnung Auftragsklärung und Maßnahmeplan zurückgegriffen. Das Formblatt wurde diesem Nutzungszweck entsprechend übertragbar gestaltet, so dass es sich auch auf andere Schlüsselprozesse anwenden lässt, z.b. für die Planung von Fortbildungsanfragen.

festgehalten, ob dies der Fall ist. Diese schriftliche Auftrags-und Zielvereinbarung wird zusammen mit dem Formblatt in der Fallakte abgelegt (z.b. in Form eines Vertrages). Zur fortlaufenden Dokumentation des Beratungsprozesses wird das FB 01 Gesprächsnotiz und Erstkontakt verwendet. Hier besteht die Möglichkeit, neben dem Datum der Beratung Anmerkungen, Notizen zu Inhalten und zu Verabredungen der jeweiligen Beratungssitzung festzuhalten. Sollte es zu unterschiedlichen Einschätzungen und Wahrnehmungen von Berater/in und Beratungsnehmer/in kommen, können diese auch hier dokumentiert werden. Mitgeltende Dokumente FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan FB 01 Gesprächsnotiz u Erstkontakt 4.1.4 Abschluss des Beratungsprozesses Abschlussgespräch Zum Abschluss des Beratungsprozesses wird ein Abschlussgespräch geführt, um den Beratungsprozess gemeinsam mit dem Ratsuchenden zu reflektieren. Die Ergebnisse dieser Prozessreflexion werden dokumentiert (FB 06 Gesprächsnotiz Abschlussgespräch). Das Formblatt zum Abschlussgespräch enthält neben den Ergebnissen der Prozessreflexion das Datum des Abschlussgesprächs, die Namen der Teilnehmenden sowie weiterführende Vereinbarungen, die den Beratungsfall betreffen, bzw. das Vermerk über einen Folgeauftrag, der dem MBT Ostkreuz erteilt wird. Außerdem wird gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf dem Formblatt notiert, bis wann die Fallakte aufbewahrt wird, bis wann diese pseudonymisiert wird und bis wann sie vernichtet werden muss. Zur Begleitung 6 nach Abschluss des Beratungsprozesses gehört neben der Möglichkeit eines Folgeauftrags ggfs. auch die Weitervermittlung an Kooperationspartner. Die Website des MBT Ostkreuz 7 enthält eine Liste mit Links zu weiteren Mobilen Beratungen, Opferberatungen und Netzwerkstellen (sowohl in Berlin als auch in anderen Bundesländern). Außerdem werden Hinweise zu Institutionen der Bildung sowie zu im Themenbereich aktiven Stiftungen, Instituten, Projekten und Vereinen gegeben. Diese sind auf der Website als Linkliste dokumentiert; die Einrichtungen und ihr Angebot werden von den Berater/innen bei Bedarf erläutert. Kriterien des Fallabschlusses Die Berater/innen reflektieren zum Abschluss des Beratungsprozesses die Kriterien für den Fallabschluss. Sie verwenden die erarbeitete Checkliste, bei der die Kriterien als erledigt markiert werden und der/die Berater/in dies namentlich abzeichnet (FB 06 Checkliste Vorgangsabschluss). Zu den Kriterien für den Abschluss, die anhand der Checkliste überprüft werden, gehören folgende Aspekte: 6 Die im Meilenstein 3 verwendete Formulierung Nachbetreuung trifft auf das MBT Ostkreuz nicht zu, da der Betreuungsbegriff nicht dem Beratungsverständnis zugrunde liegt, nach dem das MBT Ostkreuz arbeitet. Hier geht es vielmehr um Beratung im Sinne von Prozessbegleitung. 7 http://www.stiftung-spi.de/ostkreuz/

Sämtliche Formblätter zur Dokumentation des Beratungsprozesses liegen in der Fallakte vor. Der Abschluss der Beratung wurde mit dem/der Beratungsnehmer/in kommuniziert (Abschlussgespräch). Das Beratungsziel wurde nach Einschätzung der Berater/innen erreicht (sollte dies nicht zutreffen und der Fall trotzdem abgeschlossen werden, wird dies auf der Checkliste dokumentiert). Das Feedback des/der Beratungsnehmer/in zum Verlauf des Beratungsprozesses (Evaluation) wurde eingeholt und die Selbstevaluation der Berater/innen fand statt. Es erfolgte eine Reflexion dieser Ergebnisse im Klein-oder im Großteam. Darüber gibt es eine Protokollnotiz, die in der Vorgangsakte abgelegt wird. Die Fallakte wird im Ordner Abgeschlossene Fälle abgelegt. Die Vernichtung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach der Auswertung des Falles und der anonymisierten Einarbeitung in die Berichterstattung gegenüber dem Träger und dem Zuwendungsgeber. Spätestens geschieht dies nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Mitgeltende Dokumente FB 05 Checkliste Vorgangsabschluss FB 06 Gesprächsnotiz Abschlussgespräch 4. 2 Stützprozesse 4.2.1 Öffentlichkeitsarbeit Für die Öffentlichkeitsarbeit gelten grundsätzlich die Vorgaben und Verfahrensanweisungen, die im Qualitätshandbuch des Trägers SPI festgehalten sind. Die Öffentlichkeitsarbeit des Geschäftsbereichs Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI erfolgt in Abstimmung mit der Leitung der Stiftung SPI, um ein einheitliches Bild der Sozialen Arbeit der Stiftung SPI nach außen zu entwickeln. Zur Öffentlichkeitsarbeit des MBT Ostkreuz gehören zum einen die Veröffentlichung von Flyern, Broschüren, Beiträgen in fachlichen Publikationen, Interviews etc. sowie die Online- Kommunikation (Website, soziale Netzwerke), zum anderen sind auch Vorträge, Präsentationen bei Veranstaltungen, die Beratung selbst, Fortbildungen sowie die Pflege persönlicher Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern, Kooperationspartner/innen, Multiplikator/innen etc. Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist überwiegend an die Fachöffentlichkeit, Politik und an potentielle Beratungsnehmer/innen gerichtet. Die Öffentlichkeitsarbeit des MBT Ostkreuz wird in den Teamsitzungen thematisiert; es werden Stärken und Schwächen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit reflektiert. Grundsätzlich sind keine eigenen Webauftritte einzelner Projekte der Stiftung SPI vorgesehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Ostkreuz und dem Anliegen, das