Banken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen fwp 05/05/10 1053003 MMag. Dr. Markus Fellner Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH A-1010 Wien, Schottenring 12, T: +43 (1) 537 70 F: +43 (1) 537 70 70, E: office@fwp.at, I: fwp.at
Inhaltsverzeichnis Eigenmittel Exkurs Partizipationskapital ( 23 BWG) Rettung eines Bankbetriebs Verkauf einer Restbank Verkauf nach Zurücklegung Bankkonzession Folie 2
Eigenmittel Eigenmittelerfordernisse Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 BWG Verhältnis zwischen den vom Kreditinstitut gemäß 23 BWG gehaltenen Eigenmittel und den risikogewichteten Aktiva nach 22 BWG (Eigenmittelquotient) Eigenmittelerfordernisse für Risikokategorien: - Kreditrisiko - Marktrisiko - operationelles Risiko (passive) Vorsorge eines Kreditinstitutes, Kreditrisiken durch Eigenmittel entgegenzusteuern, versus gewinnbringende Veranlagung Folie 3
Eigenmittel Tier 1 und Tier 2 Kapital Anrechenbare Eigenmittel: Eingezahltes Kapital (Stammkapital, Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung, Dotationskapital) Offene Rücklagen einschließlich der Haftrücklage Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 57 Abs 3 und 4 BWG Stille Reserven gemäß 57 Abs 1 BWG Ergänzungskapital und Partizipationskapital mit Dividendennachzahlungsverpflichtung Nachrangiges Kapital Tier 1 Tier 2 Mindestens 50 % der gesamten anrechenbaren Eigenmittel müssen Tier 1 sein Folie 4
Rechtsgrundlagen Exkurs Partizipationskapital ( 23 BWG) Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG), FinStaG-VO Der BMF kann gemäß 2 Abs 1 Z 3 FinStaG durch Zeichnung von Partizipationskapital die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten stärken Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung vom 17.11.2009 eine (zweite) Verlängerung des österreichischen Bankenpakets bis 30.6.2010 genehmigt Leitlinien und Mitteilungen der Kommission Diese behandeln die Voraussetzungen für eine beihilferechtlich zulässige Ausgestaltung von Rekapitalisierungsmaßnahmen zu Gunsten von Kreditinstituten Insbesondere: Rekapitalisierungsmitteilung, Impaired-Assets-Mitteilung, Rentabilitätsmitteilung Folie 5
Exkurs Partizipationskapital ( 23 BWG) Vergütung Unterscheidung: grundsätzlich gesunde - nicht grundsätzlich gesunde Kreditinstitute Unterscheidungskriterien gemäß Anhang zur Rekapitalisierungsmitteilung der Europäischen Kommission Dividendenbeschränkung für Altaktionäre bei grundsätzlich gesunden Banken (Ausnahme: Zeichnung des Partizipationskapitals durch mindestens 30 % Private) Dividendenverbot bei nicht grundsätzlich gesunden Banken (Ausnahme: Lockerung des Dividendeverbots im Rahmen eines der Kommission notifizierten Umstrukturierungsplans) Liquiditäts- oder Umstrukturierungsplan: ist bei nicht grundsätzlich gesunden Banken innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung der Rekapitalisierung der Kommission zu notifizieren Anhebung der Vergütung zu Gunsten des Staates ab dem 6. Jahr Folie 6
Ausgliederung eines Bankbetriebs Gründung einer Kapitalgesellschaft und Erteilung einer Bankkonzession gemäß 4 BWG Eigenmittelausstattung gemäß 22 BWG Rettung des Bankbetriebs Übertragung von Ergänzungskapital stellt nach FMA Verstoß gegen 23 Abs 7 BWG dar Übergang der Depotbankfunktion / Änderung Fondsbestimmungen Veröffentlichung Wiener Zeitung und Zustimmung der FMA erforderlich; (Dreimonatsfrist für Wirksamkeit) Nachgründungsprüfung gemäß 45 AktG Übertragung des Bankbetriebs im Wege eines Asset Deals Haftung gemäß 1409 ABGB und 38 UGB Widerspruchsrecht gemäß 38 Abs 4 UGB insbesondere im Hinblick auf die Abwicklung der zurückbleibenden Restbank problematisch Folie 7
Verkauf einer Restbank Positiver Fit and Proper - Test des Erwerbers durch die FMA gemäß 20b BWG erforderlich Zuverlässigkeit des Erwerbers Zuverlässigkeit und Erfahrung der Geschäftsleiter Finanzielle Basis des Erwerbers Erfüllung der Aufsichtsanforderungen (Banken- und Eigenkapitalrichtlinie) Geldwäschereirisiko Erfordernis der (vollständigen) Abwicklung des Bankbetriebs entfällt Anzeige des beabsichtigten Verkaufs und Nichtuntersagung durch FMA Folie 8
Verkauf nach Zurücklegung Bankkonzession Abwicklung sämtlicher Bankgeschäfte Beendigung aller Bankgeschäfte isd 1 ivm 4 ff BWG Übertragung von Kreditverhältnissen auf ein anderes Kreditinstitut (Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich) Kündigung und Fälligstellung der Kreditverhältnisse Basel II Kriterium für Fälligstellung: 90 Tage Problematik der außerordentlichen Kündigung bei befristeten Kreditverträgen Folie 9
Verkauf nach Zurücklegung Bankkonzession Übertragung von notleidenden Krediten ohne Zustimmung des Kreditnehmers Höchstbetragshypotheken werden zu Festbetragshypotheken bei Übertragung der Kreditforderung und nicht des gesamten Kreditverhältnisses Übertragung auch ohne Entbindung vom Bankgeheimnis möglich Wertpapierdepots Übertragung oder gerichtliche Hinterlegung gemäß 1425 ABGB Wichtig ist Rechtssicherheit betreffend verwaltungsstrafrechtliche ( 98 BWG) und zivilrechtliche ( 100 BWG) Konsequenzen Folie 10
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