ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das Learning Agreement for Studies 3
Besteht aus: ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: Was ist das Learning Agreement for Studies? 1. Original Learning Agreement for Studies before mobility: Auflistung der ausgewählten Kurse an der Partnerhochschule sowie Anerkennungen in Emden 2. Anlage zum Learning Agreement: - Kurzinfos über Lerninhalte - Anerkennung als welcher SP, welches P, Wahlfach? Vorschlag von Studierenden!!! 3. Bei Änderungen zum Original Learning Agreement for Studies das Learning Agreement for Studies during mobility 4. Learning Agreement after mobility (wird durch Anerkennungsformular erfüllt) Das Learning Agreement for Studies (die Formulare für LA before mobility und bei Änderungen das LA during mobility, danach LA after mobility siehe separate Folie) und die Anlage zum Learning Agreement sind im Auslandsbüro erhältlich bzw. stehen zum Download unter folgendem Link bereit: http://www.hs-emden-leer.de/einrichtungen/international-office/outgoingstudents/anerkennung-inkl-learning-agreement-formularen/anerkennungsdokumenteder-hochschule-emdenleer.html 4
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: 1. Learning Agreement for Studies before mobility Muss von Ihnen, von der Heimathochschule und von der Gasthochschule unterschrieben werden! Vor Ihrem Auslandsaufenthalt wird das Learning Agreement for Studies von Ihnen - nach Absprache mit FB W oder Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) - ausgefüllt und unterschrieben. Danach wird das LA vom FB W an die ausländische Erasmus+ Partnerhochschule zur Unterschrift geschickt. I.d.R. sendet die Erasmus+ Partnerhochschule das unterschriebene LA an den FB W zurück. Ggf. müssen Sie nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule nach dem Learning Agreement fragen und das ORIGINAL Learning Agreement selber an den FB W per Post oder als Scan senden! Eine Kopie des LA wird dann von uns an das International Office weitergeleitet; das Original bleibt im FB W. 5
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: 1. Learning Agreement for Studies before mobility Das Learning Agreement for Studies before mobility muss vor dem Auslandssemester abgeschlossen werden, da dies in den Regularien von Erasmus+ steht und nur dadurch die Auszahlung des Stipendiums erfolgen kann! Dies gilt auch für Outside Erasmus+ nach den Richtlinien der Hochschule Emden / Leer und für die Promos Bewerbung! 6
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: 2. Anlage zum Learning Agreement Muss NUR von Ihnen unterschrieben werden! Ihre Aufgabe am Anfang Ihres Auslandssemesters! Wenn keine Änderungen zum Original Learning Agreement: Rücksendung der ORIGINAL Anlage zum Learning Agreement innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Partnerhochschule!!! Nr. lt. Table B1/B2: bezieht sich aufs LA before mobility Neuer Kurs: ja oder nein Bezeichnung des Kurses: Kursbeschreibungen einreichen, wenn noch nicht geschehen Anerkennung der Leistungsnachweise eintragen: Ersatz nicht vergessen Ihre Unterschrift nicht vergessen, die Gasthochschule muss nicht unterschreiben! Die Anlage ist Voraussetzung für die endgültige Anerkennung der Leistungsnachweise! Diese bleibt im FB Wirtschaft und wird ggf. an den Auslandsbeauftragten (für SAG/T) zusammen mit dem Zeugnis weitergeleitet. 7
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: 3. Learning agreement for Studies during mobilty Bei Änderungen zum Original Learning Agreement müssen Sie sich VOR Verschicken der Anlage zum Learning Agreement mit dem FB W und Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) in Emden umgehend in Verbindung setzen! Sobald die Anerkennung/en geklärt ist/sind, erst danach die Anlage zum Learning Agreement UND das von Ihnen ausgefüllte LA during mobility (Änderungen bei Credits, Kursen und dafür anzuerkennende Leistungen in Emden beachten, für Table B1/B2) an den FB W per Post oder per Scan schicken! Das LA during mobility muss von Ihnen und von der Gasthochschule unterschrieben werden; nach Erhalt wird es auch in Emden unterschrieben. Eine Kopie des LA wird dann von uns an das International Office weitergeleitet; das Original bleibt im FB W. 8
Nach Ihrer Rückkehr Umrechnung der Noten dazu müssen dem AUSLANDSBÜRO FB WIRTSCHAFT (NICHT IO) nach Ihrer Rückkehr folgende Unterlagen vorliegen: das ORIGINAL Zeugnis der Hochschule, das vollständige Learning Agreement (Learning Agreement for Studies (before and evt. during mobility) plus Anlage zum LA), 5-seitiger Erfahrungsbericht oder Video UND Anerkennungsformular der HS Emden/Leer nach Anerkennungsverfahren (siehe nächste Folie) (fungiert als after mobility Teil des Learning Agreements) 9
Anerkennung nach der Rückkehr Transcript of Records der Gasthochschule (ca. fünf Wochen nach Ende Prüfungszeitraum der Gasthochschule) sowie fünfseitiger Erfahrungsbericht (oder Video) sowie vollständiges LA (Punkt 1-3) müssen bei Janine Wehrstedt (Auslandsbüro FBW) vorliegen Speichern und Ausfüllen des elektronischen Anerkennungsformulars (Transcript of Records/Annex zum Diploma Supplement, gilt als after mobility Teil des Learning Agreements) entsprechend Table B1 und ggf. B2 im Learning Agreement for Studies sowie den Angaben aus der Anlage des LA (nicht Kursnamen oder -codes der Gasthochschule)! http://www.hs-emden-leer.de/einrichtungen/international-office/outgoingstudents/anerkennung-inkl-learning-agreementformularen/anerkennungsdokumente-der-hochschule-emdenleer.html PDF per E-Mail an Janine Wehrstedt (ohne Noten!) Noten werden durch FB eingetragen, die Anerkennung bestätigt und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Schließlich können Sie das Transcript of Records zusammen mit Ihrem Originalzeugnis im Auslandsbüro abholen. Der Teil Annex zum Diploma Supplement verbleibt bis zur Ausstellung des Diploma Supplements am Ende Ihres Studiums im Prüfungsamt. 10
WICHTIG: Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alle Unterlagen ausgefüllt, rechtzeitig und komplett bei uns eingereicht werden!!! 11