13. Wahlperiode 08. 08. 2001



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Transkript:

13. Wahlperiode 08. 08. 2001 Kleine Anfrage der Abg. Renate Rastätter GRÜNE und Antwort des Innenministeriums Bildung von Notebook-Klassen mit elternfinanzierten Laptops an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßig garantierten Lernmittelfreiheit? Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass an einer Realschule in Baden-Württemberg zum kommenden Schuljahr zwei so genannte Notebook-Klassen für diejenigen Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden, deren Eltern bereit sind, ca. 3.000 DM für einen tragbaren Computer auszugeben, während für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht bereit sind, ein Notebook zu kaufen bzw. die es sich nicht leisten können, eine Klasse ohne Notebook eingerichtet wird? 2. Vom wem ging die Initiative zur Bildung von Notebook-Klassen aus und wie haben alle Beteiligten an der Schule (Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternbeirat, Schulkonfenz, Schulträger, SMV) auf den Vorschlag reagiert? 3. Für welche schulischen Zwecke sollen die Notebooks eingesetzt werden; gibt es dafür ein ausgearbeitetes pädagogisches Konzept? 4. Welche Anstrengungen hat die Schule unternommen, private Sponsoren für die Notebooks zu finden, um allen Schülerinnen und Schülern eines Jahrgangs den Zugang zu einem Notebook zu ermöglichen? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die private Anschaffung eines offiziell im Unterricht eingesetzen Lernmittels im Wert von 3.000 DM nicht mit den Vorgaben zur Lernmittelfreiheit in der Landesverfassung zu vereinbaren ist? Eingegangen: 08. 08. 2001 / Ausgegeben: 11. 09. 2001 1

6. Ist der Landesregierung bekannt, ob weitere Schulen in Baden-Würtemberg elternfinanzierte Notebooks regulär im Unterricht einsetzen oder beabsichtigen, dies zu tun? 7. Wie ist die Finanzierung der Notebooks erfolgt, die in den letzten Jahren schulversuchsweise in Klassen eingesetzt wurden (Mathematik in Oberstufenklassen des Gymnasiums, an Realschulen)? 8. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, gegenüber der betroffenen Realschule initiativ zu werden und ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, gegen die Entwicklung zu elternfinanzierten Notebooks als regulärem Lernmittel in Schulklassen vorzugehen? 07. 08. 2001 Rastätter GRÜNE Begründung Im Zusammenhang mit den Konsequenzen, die die Landesregierung aus dem Lernmittelurteil jetzt zieht, war der Presse zu entnehmen, dass eine Realschule in Baden-Württemberg offenbar beabsichtigt, im kommenden Schuljahr zwei achte Klassen mit elternfinanzierten Notebooks zu bilden, sowie eine reguläre Klasse, weil die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler sich eine private Anschaffung dieses Lernmittels nicht leisten können, oder weil sie auf Grund der Lernmittelfreiheit nicht dazu bereit sind. Nachdem das Verwaltungsgericht im so genannten Lernmittelprozess festgestellt hat, dass selbst der Betrag von 10 DM gegen die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit verstößt und das Land in Folge Taschenrechner und Wörterbücher wieder in das Lernmittelverzeichnis aufgenommen hat, macht es besonders betroffen, wenn Eltern jetzt sogar 3.000 DM für ein offiziell im Unterricht einzusetzendes Lernmittel bezahlen sollen. Dabei macht es keinen Unterschied, dass die Anschaffung offenbar auf freiwilliger Basis geschieht. Man kann sich lebhaft den sozialen Druck auf die Eltern vorstellen, wenn es darum geht, das eigene Kind nicht gegenüber anderen zu benachteiligen. Denn bei der durch den Einsatz des Notebooks zu vermittelnden Medienkompetenz handelt es sich schließlich um eine Schlüsselqualifikation und damit um eine Verbesserung der beruflichen Chancen. Konflikte in Familien können nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Kind nicht in die Notebook-Klasse aufgenommen wird, nur weil die Eltern das Gerät nicht anschaffen können. Vor allem ist auch zu befürchten, dass das soziale Miteinander der Kinder einer Jahrgangsgruppe beeinträchtigt wird. Ich bin deshalb der Meinung, dass die Landesregierung eine solche Entwicklung nicht einfach hinnehmen darf, sondern sich eindeutig positionieren muss. Wenn die Notebooks offiziell als Lernmittel eingesetzt werden, dann können sie nicht privat finanziert werden, jedenfalls nicht bei geltender Verfassungslage. 2

Antwort Mit Schreiben vom 28. August 2001 Nr. 41 6434.0/117 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass an einer Realschule in Baden-Württemberg zum kommenden Schuljahr zwei so genannte Notebook-Klassen für diejenigen Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden, deren Eltern bereit sind, ca. 3.000 DM für einen tragbaren Computer auszugeben, während für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht bereit sind, ein Notebook zu kaufen bzw. die es sich nicht leisten können, eine Klasse ohne Notebook eingerichtet wird? Es trifft zu, dass an der Realschule Bad Wurzach mit Beginn des Schuljahres 2001/02 drei 7. Klassen eingerichtet werden, von denen zwei Klassen mit dem Schwerpunkt Laptop geführt werden und eine Klasse mit dem Schwerpunkt erweiterter Unterricht am Computer. Für die Schülerinnen und Schüler, die am erweiterten Computerunterricht teilnehmen, fallen keinerlei zusätzliche Kosten an. Voraussetzung für den Besuch der Klassen mit dem Schwerpunkt Laptop ist die Anschaffung eines Laptops durch die Erziehungsberechtigten. Die Laptops werden von einer Computerherstellerfirma zum Sonderpreis von 2.540 DM zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung für den einen oder den anderen Schwerpunkt in der Klasse 7 ist nach Auskunft der Schule nicht auf Grund der finanziellen Möglichkeiten der Eltern erfolgt, sondern vor dem Hintergrund, dass es sich um zwei unterschiedliche Konzepte handelt, die bei den Erziehungsberechtigten auch unterschiedlich bezüglich ihres pädagogischen Wertes eingeschätzt werden. 2. Vom wem ging die Initiative zur Bildung von Notebook-Klassen aus und wie haben alle Beteiligten an der Schule (Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternbeirat, Schulkonfenz, Schulträger, SMV) auf den Vorschlag reagiert? Lehrer der Realschule Bad Wurzach haben an einer Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zu neuen didaktischen und pädagogischen Konzeptionen teilgenommen und an ihrer Schule seit Anfang dieses Jahres in der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, dem Elternbeirat, den Klassenkonferenzen und den Klassenpflegschaften eine intensive Erörterung der Frage eingeleitet, ob es im Zusammenhang einer stärkeren Nutzung der Computertechnologie im Unterricht sinnvoll sei, Klassen mit Laptops einzurichten. Sämtliche Beteiligten haben die Initiative akzeptiert und gemeinsam nach Wegen gesucht, wie man Klassen einrichten kann. Auch der Schulträger war sofort bereit, ein derartiges innovatives Projekt zu unterstützen. 3. Für welche schulischen Zwecke sollen die Notebooks eingesetzt werden; gibt es dafür ein ausgearbeitetes pädagogisches Konzept? Es geht darum, Klassen einzurichten, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichts- und Hausarbeit in den Hauptfächern und teilweise auch in den Nebenfächern zu einem erheblichen Teil mit dem Laptop erledigen. Der Laptop soll nicht die tradierten Arbeitsmittel wie Lehrwerke oder Hefte ersetzen, sondern er soll deren Gebrauch allenfalls einschränken bzw. ergänzen. Die Schule hat hierzu eine didaktische und pädagogische Konzeption erarbeitet, die von der Universität Fribourg im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung Verbessern Schulprogramme die Schule? begleitet wird. 3

4. Welche Anstrengungen hat die Schule unternommen, private Sponsoren für die Notebooks zu finden, um allen Schülerinnen und Schülern eines Jahrgangs den Zugang zu einem Notebook zu ermöglichen? Die Schule hat sich intensiv darum bemüht, Sponsoren für ihr Projekt zu finden. Mindestens fünf private Sponsoren wurden angeschrieben, ohne dass eine Zusage erfolgte. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die private Anschaffung eines offiziell im Unterricht eingesetzen Lernmittels im Wert von 3.000 DM nicht mit den Vorgaben zur Lernmittelfreiheit in der Landesverfassung zu vereinbaren ist? Soweit Laptops für die Hand der Schülerinnen und Schüler beschafft und eingesetzt werden, handelt es sich um Lernmittel; soweit sie an der Schule vorhanden sind, kann es sich um Ausstattungsgegenstände der Schule handeln. Laptops/Notebooks sind aber keine notwendigen Lernmittel im Sinne von Artikel 14 der Landesverfassung und 94 des Schulgesetzes und fallen deshalb nicht unter die Lernmittelfreiheit. Ein Einsatz im Unterricht ist deshalb nur zulässig, wenn sie von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern oder vom Schulträger freiwillig beschafft werden. Falls Notebooks/Laptops als notwendige Lernmittel anzusehen wären, müssten sie in die Lernmittelverordnung aufgenommen werden und vom Schulträger kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern, Notebooks/Laptops auf eigene Kosten zu beschaffen, wäre nach Auffassung des Kultusministeriums nicht mit Artikel 14 der Landesverfassung vereinbar. 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob weitere Schulen in Baden-Würtemberg elternfinanzierte Notebooks regulär im Unterricht einsetzen oder beabsichtigen, dies zu tun? Der Landesregierung sind keine weiteren Schulen bekannt geworden, in denen ähnliche Projekte bereits bestehen oder aber geplant sind. 7. Wie ist die Finanzierung der Notebooks erfolgt, die in den letzten Jahren schulversuchsweise in Klassen eingesetzt wurden (Mathematik in Oberstufenklassen des Gymnasiums, an Realschulen)? Im Rahmen des Versuches Mobiles Klassenzimmer Einsatz eines Computer-Algebra-Systems im Mathematikunterricht wurden 1996/97 insgesamt fünf 11. Klassen von Gymnasien mit Laptops ausgestattet, die als Software u. a. ein Computer-Algebra-System enthielten. Ziel des Versuches war es, zu untersuchen, wie sich Inhalt, Methodik und Didaktik des Mathematikunterrichts verändern, wenn jedem Schüler und jeder Schülerin ein Computer-Algebra-System zur Verfügung steht. Vierzehn Realschulen erarbeiten schulartspezifische didaktische und methodische Ansätze für eine zeitgemäße Integration der neuen Medien im Unterricht aller Klassenstufen. Vorrangiges Ziel der IT-Modellrealschulen ist die Suche nach innovativen und sinnvollen Einsatzmöglichkeiten multimedialer Lernsoftware und Telekommunikation in der Realschule. Dabei hat jede Realschule eigene Erprobungsschwerpunkte. An zwei dieser Realschulen werden dabei auch Laptops eingesetzt und zwar als räumlich flexible Computer im Natur und Technikunterricht und in der Freiarbeit. Die Laptops wurden vom Land mit Haushaltsmitteln finanziert. 4

8. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, gegenüber der betroffenen Realschule initiativ zu werden und ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, gegen die Entwicklung zu elternfinanzierten Notebooks als regulärem Lernmittel in Schulklassen vorzugehen? Die Landesregierung bewertet das Projekt an der Realschule Bad Waldsee mit elternfinanzierten Notebooks als Einzelinitiative. Die Intention der Schule, beide Schwerpunkte in den drei 7. Klassen gleichermaßen intensiv zu fördern, wird von der Landesregierung positiv bewertet. Die Schulaufsicht achtet auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Unterricht. Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5