Das Verfahren zur Festlegung der Nominierungsliste



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Transkript:

Das Verfahren zur Festlegung der Nominierungsliste Die Auswahl der Kandidaten der Vorschlagsliste des Handelsverbandes Deutschland erfolgt durch das Präsidium des HDE in geheimer Wahl in der Frühjahrssitzung 2016, die voraussichtlich am 19. April 2016 stattfindet. Das Präsidium setzt sich repräsentativ aus Vertretern aller Landes- und Fachverbände des Einzelhandels zusammen. Eine Liste der aktuellen Zusammensetzung finden Sie hier. Das Präsidium erhält zur Wahl vorab zur Information eine Kandidatenliste mit den uns übersandten Kurzdarstellungen. Beim HDE werden zunächst alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet und zur Erstellung einer Kandidatenliste jeweils den vierzehn sogenannten Gefahrtarifstellen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik zugeordnet. Eine Aufstellung der Gefahrtarifstellen finden Sie ab Seite 3. Für den Wahlzettel wird jede Gefahrtarifstelle unterteilt in die Rubrik Kandidatur als ordentliches Mitglied und Kandidatur als stellvertretendes Mitglied. Der Wahlzettel der Präsidiumsmitglieder besteht dadurch aus 28 Kästchen, in denen die Kandidatennamen aufgelistet sind. Die Präsidiumsmitglieder haben insgesamt maximal 20 Stimmpunkte, wobei sie in jedem der 28 Kästchen des Stimmzettels nur maximal einen Stimmenpunkt für jeweils maximal einen der dort aufgeführten Kandidaten vergeben dürfen. Hieraus wird dann die Vorschlagsliste des Handelsverbandes Deutschland nach folgender Maßgabe erstellt: 1. Auf der Vorschlagsliste berücksichtigt werden können nur Personen, für die auch eine Stimme abgegeben wird. Entfallen auf einen Bewerber keine Stimmen, kann dieser auf der Vorschlagsliste nicht berücksichtigt werden, sofern nicht das Verfahren nach Ziffer 6. Anwendung findet. 2. Gibt es für eine Gefahrtarifstelle mehr als einen Bewerber für die Position als ordentliches Mitglied, dann gilt derjenige als für die Gefahrtarifstelle vorgeschlagen, auf den die meisten Stimmen entfallen. 3. Die (bis zu) ersten zehn Vorgeschlagenen in dieser Rangreihe werden vom Handelsverband Deutschland in dieser Reihenfolge als ordentliche Mitglieder für die Vorschlagsliste benannt, die weiteren Vorgeschlagenen werden in dieser Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder für die Vorschlagsliste benannt. 4. Zur Festlegung der weiteren noch vakanten Positionen der Vorschlagsliste wird sodann nach dem gleichen Verfahren eine Rangreihe aus den anderen verbleibenden Bewerbern (Kandidatur als ordentliches und stellvertretendes Mitglied) gebildet. Innerhalb einer Gefahrtarifstelle gilt der Bewerber als gewählt, auf den die meisten Stimmen entfallen. Die nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen folgenden Mitglieder dieser Rangreihe werden in dieser Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder für die Vorschlagsliste benannt, bis die Höchstzahl von zehn stellvertretenden Mitgliedern erreicht ist. 1

5. Für die Festlegung der Reihenfolge der Stellvertreter-Vorschlagsliste wird bei Stimmengleichheit folgendes Verfahren zunächst angewendet: Entfallen auf einen Kandidaten, der für eine Position als ordentliches Mitglied kandidiert, die gleiche Anzahl von Stimmen wie für einen Kandidaten, der als stellvertretendes Mitglied kandidiert, so gilt Ersterer als vorgeschlagen. Im Übrigen entscheidet bei Stimmengleichstand das Los. 6. Nur für den Fall, dass festgestellt wird, dass seitens der Unternehmen zu wenige Wahlvorschläge eingegangen sind, um das dem HDE zustehende Kontingent von zehn ordentlichen Mitgliedern und zehn stellvertretenden Mitglieder auszuschöpfen, wird der Handelsverband Deutschland nach der Wahl durch das Präsidium von der in der Sozialwahlordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, ergänzend so viele hauptamtliche Vertreter aus den Regional- und Landesverbänden sowie Landesverbünden als sog. Beauftragte in die Vorschlagsliste aufzunehmen, bis die Höchstzahl der vom Handelsverband zu benennenden Kandidaten (zehn ordentliche Mitglieder und zehn stellvertretende Mitglieder) erreicht ist. Dabei ist zu beachten, dass nach der Sozialwahlverordnung bei der zur Sozialwahl einzureichenden Vorschlagsliste am Ende maximal jeder dritte Kandidat ein sog. Beauftragter sein darf. Über das Wahlergebnis werden die Wahlbewerber durch den HDE schriftlich informiert. Das Ergebnis der Wahl bildet dann exakt die Liste der Vorschläge ab, die der Handelsverband Deutschland zu der gemeinsamen Arbeitgeberliste mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen beisteuern wird. Durch dieses Verfahren wird einerseits die notwendige heterogene Zusammensetzung der Vorschlagsliste ermöglicht und auf der anderen Seite vermieden, dass ein Kandidat, der letztendlich keine Stimmen erhält, vorgeschlagen wird. 2

Kandidatenliste zur Auswahl der Einzelhandelsvertreter für die HDE-Arbeitgeber-Vorschlagsliste zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Jedes Präsidiumsmitglied hat 20 einzelne Stimmen. In jedem Stimmkästchen kann maximal eine Person angekreuzt werden. Gefahr- Tarifstelle A Gewerbezweige der BGHW Kandidatur für eine Nominierung als Ordentliches Mitglied Kandidatur für eine Nominierung als Stellvertretendes Mitglieder 1 Handel mit Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch, Fleischereibedarf, Gewürzen, Kaffee, Tee, Bäckereibedarf u. dgl.), Därmen, Süßwaren, Tabakwaren, Getränken aller Art, Weinkellereien, Lebensmittel- Sortimentshandel (z. B. Lebensmittel zusammen mit Textilien, Drogeriewaren, Haushaltswaren, Wasch- und Reinigungsmitteln, Elektrogeräten u. dgl. Lebensmitteldiscounter), Handel mit Zeitungen/Zeitschriften aus Verkaufsräumen (ohne Auslieferung durch Zusteller u. dgl.) 2 Handel mit Textilien, Heimtextilien, Wäsche, Schuhen, Lederwaren, Drogerie- und Parfümeriewaren, Wasch-, Reinigungs- und Putzmittel, Malereibedarf (Farben, Pinsel Tapeten und dgl.), Haushalts-, Plastik-, Glas-, Porzellan- und Keramikwaren, Papier-, Schreib- und Spielwaren, Pappe, Geschenkartikeln, Musikinstrumenten, Sport-, Campingartikeln, Jagdbedarf, Uhren, Schmuck, Gold-, Silberwaren, Handel mit Büchern, Lesezirkel 3 Handel mit Möbeln, Gemälden, Antiquitäten, sanitären Einrichtungen 4 Handel mit elektronischen Geräten, Unterhaltungs- und Telekommunikationselektronik, Elektrogeräten einschl. Zubehör, Hard-und Software, Online-Medien, Bürobedarf, Eisen- und Metallkurzwaren, optischen, akustischen und feinmechanischen Erzeugnissen, Automaten, Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten, pharmazeutischen Erzeugnissen (apothekenpflichtige und vergleichbare Waren), orthopädischen Artikeln, Verlage ohne Auslieferung durch Zusteller u. dgl., Zeitungs-/Zeitschriftenhandel, soweit nicht zu den Tarifstellen 1 oder 12 gehörend, Filmverleih 5 Handel mit Maschinen, Motoren, Fahrzeugen, maschinellen Einrichtungen aller Art (Klima-, Kühl-, Heizungs- und Lüftungsanlagen u. dgl.), Fahrrädern 3

einschl. Ersatzteilen und Zubehör, Krafträdern einschl. Ersatzteilen und Zubehör (auch Schutzbekleidung u. dgl.), Reifen 6 Handel mit Baustoffen, Bauelementen, Isolier- und Dämmstoffen, Holz (Nutzholz, Schnittholz, Furniere u. dgl.), Bau-, Heimwerkermärkte, Holzfachmärkte mit den in diesen Unternehmensarten üblichen Warensortimenten, Handel mit Glas (Flach-, Fenster-, Spiegelglas, Kunstglas u. dgl.), Blumen, Pflanzen, Sämereien, zoologischen Artikeln, Ziertieren, Fellen und Häuten 7 Handel mit Brennstoffen (Kohlen, Holz, Holzpellets u. dgl., Heizöl in Verbindung mit Festbrennstoffen), Getreide, Saatgut, Futter- und Düngemitteln, Mühlenerzeugnissen, Kartoffeln u. dgl., Handel mit und Verleih von Zelten und Planen 8 Handel mit Mineralölen, Mineralfetten, Kraftstoffen, Chemikalien und Gasen 9 Handel mit Eisen, Stahl und Metallen einschl. Kunststofferzeugnissen und Halbfabrikaten (Bleche, Röhren, Drahtseile, Stab- und Profilmaterial u. dgl.), Behältern 10 Tankstellen mit und ohne Shop 11 Handel mit Alt-, Rest-, Abfall und Sekundärrohstoffen aller Art (Papier, Textilien, Kunststoffe u. dgl.) einschl. Sortierung, Schrott, Altmetallen (Nichteisen-Metallen) und Rohmaterialien, Autoverwertungen, Elektro- /Elektronikverwertungen, Handel mit Vieh (Groß- und Kleinvieh, sonstige Tiere), Viehagenturen 12 Handel mit Zeitungen und Zeitschriften sowie Verlage mit Auslieferung durch Zusteller u. dgl., ambulanter Handel mit Zeitungen und Zeitschriften, Verteilung von Werbeschriften 13 Speditions- und Lagereiunternehmen, Umschlags- und Ladungsbefestigungsunternehmen, Waren-, Ladungs- und Qualitätskontrollunternehmen, Be- und Entladeunternehmen, sonstige Handelshilfsleistungen, ähnliche Unternehmen 4

14 B Unternehmen ohne Warenumgang Unternehmen der Tarifstellen 1-13, die ausschließlich ohne Warenlager und ohne Transportmittel sowie ohne maschinelle Einrichtungen geführt werden und in denen eine Behandlung und Handhabung von Waren (Lagerung, Verpackung, Sortierung, Auslieferung u. dgl.) nicht stattfindet. 0,54 5

Wahlunterlagen 1. Personalbogen 2. Zustimmungserklärung 3. Kurzdarstellung 4. Auszug aus der Sozialwahlverordnung Hinweis: Sofern absehbar ist, dass Sie Ihre Wählbarkeitsvoraussetzung bereits bis zum Stichtag 1. April 2016 oder kurz nach Beginn der Legislaturperiode (Oktober 2017) verlieren werden, weil Sie aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden, bitte ich Sie, auf eine Wahlbewerbung zu verzichten. Aber sofern Sie andere geeignete Kandidaten kennen, sprechen Sie diese bitte an und ermutigen Sie diese, sich zu bewerben.

Personalbogen für Arbeitgeber Liste HDE/BGA (bitte in Druckschrift ausfüllen!) Familienname: Vorname: Geburtstag: Straße: PLZ, Wohnort: Beruf: (falls abweichend auch Geburtsname) Beschäftigungsort: Telefonnummer: privat: Vorwahl:... Rufnummer:... geschäftlich: Vorwahl:... Rufnummer:... Telefax: Vorwahl:... Rufnummer:... e-mail:... Mobil-Nr.:... Zuständiger Verband oder vorschlagende Stelle: Handelsverband Deutschland - HDE e.v. oder Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. (BGA) (nichtzutreffenden Verband bitte streichen) Reisekosten bitte auf folgendes Konto überweisen: IBAN-Nr.: BIC: Geldinstitut:..., den...... (Unterschrift) bitte wenden!

Ich bin a) Arbeitgeber (Inhaber der Firma) b) gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers - Gesellschafter einer OHG - Komplementär einer Kommanditgesellschaft - Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - c) Geschäftsführer d) Bevollmächtigter Betriebsleiter - Direktor - Betriebsleiter - Prokurist - Abteilungsleiter e) 1 Beauftragter gemäß 51 Abs. 4 SGB IV ( 1 nur vom HDE auszufüllen) Firma: (Firma) (Straße) (PLZ, Ort) (Telefon-/Fax-Nummer) Die Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lautet (kann dem Beitragsbescheid entnommen werden):

Zustimmungserklärung von Bewerberinnen/Bewerbern für die Wahl einer Vertreterversammlung 1) HDE/BGA 1) (Name und Vorname der Bewerberin/des Bewerbers) (Kennwort der Vorschlagsliste) Zustimmungserklärung Meiner Aufstellung als Bewerberin/Bewerber für die Wahl zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik 1) stimme ich zu., den (eigenhändige Unterschrift) 1) Diese Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen.

Kurzdarstellung (bitte in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift - vorzugsweise Druckbuchstaben - ausfüllen) Angaben zur Person Name: Vorname: Position im Unternehmen (Zutreffendes bitte unterstreichen): Mit-/Eigentümer Geschäftsführer/Vorstand Prokurist Betriebsleiter Abteilungsleiter Waren/sind Sie bereits in der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in ehrenamtlicher Funktion tätig gewesen? Nein Wenn ja, in welchem Gremium: Welches sind die Berührungspunkte Ihrer Tätigkeit mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (kurze Angabe)? Angaben zum Unternehmen Name des Unternehmens: Teilbranche des Einzelhandels: Zugeordnete Gefahrtarifstelle in der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (kann dem Beitragsbescheid entnommen werden): Anzahl der Mitarbeiter: Anzahl der Standorte in Deutschland:

Auszug aus der Sozialwahlverordnung 51 Wählbarkeit (1) Wählbar ist, wer am Tag der Wahlausschreibung (Stichtag für die Wählbarkeit) 1. bei dem Versicherungsträger zu einer der Gruppen gehört, aus deren Vertretern sich die Selbstverwaltungsorgane des Versicherungsträgers zusammensetzen, 2. das Alter erreicht hat, mit dem nach 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Volljährigkeit eintritt, 3. das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt oder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist, 4. eine Wohnung in dem Bezirk des Versicherungsträgers oder in einem nicht weiter als einhundert Kilometer von dessen Grenze entfernten Ort im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs innehat oder sich gewöhnlich dort aufhält oder in dem Bezirk des Versicherungsträgers regelmäßig beschäftigt oder tätig ist. (2) Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber ist auch ein gesetzlicher Vertreter, Geschäftsführer oder bevollmächtigter Betriebsleiter eines Arbeitgebers. (4) Wählbar sind auch andere Personen, wenn sie als Vertreter der Versicherten von den Gewerkschaften oder den sonstigen Arbeitnehmervereinigungen oder deren Verbänden, als Vertreter der Arbeitgeber von den Vereinigungen von Arbeitgebern oder deren Verbänden, als Vertreter der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte von den berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft oder deren Verbänden vorgeschlagen werden (Beauftragte). Von der Gesamtzahl der Mitglieder einer Gruppe in einem Selbstverwaltungsorgan darf nicht mehr als ein Drittel zu den Beauftragten gehören; jedem Selbstverwaltungsorgan kann jedoch ein Beauftragter je Gruppe angehören. Eine Abweichung von Satz 2, die sich infolge der Vertretung eines Organmitglieds ergibt, ist zulässig. (5a) Wer nach dem Stichtag für die Wählbarkeit seine Gruppenzugehörigkeit wegen Arbeitslosigkeit verliert, verliert nicht deshalb seine Wählbarkeit bis zum Ende der Amtsperiode. (6) Wählbar ist nicht, wer 1. aus den in 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. auf Grund Richterspruchs nicht die Fähigkeit besitzt, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, 3. in Vermögensverfall geraten ist, 4. seit den letzten Wahlen wegen grober Verletzung seiner Pflichten nach 59 Abs. 3 seines Amtes enthoben worden ist, 5. a) als Beamter, Angestellter oder Arbeiter bei dem Versicherungsträger,

b) als leitender Beamter oder Angestellter bei einer Behörde, die Aufsichtsrechte gegenüber dem Versicherungsträger hat, oder c) als anderer Beamter oder Angestellter bei einer solchen Behörde im Fachgebiet Sozialversicherung beschäftigt ist, 6. a) regelmäßig für den Versicherungsträger oder im Rahmen eines mit ihm abgeschlossenen Vertrags freiberuflich oder b) in Geschäftsstellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in knappschaftlich versicherten Betrieben tätig ist. (7) Die Satzung kann bestimmen, dass nicht wählbar ist, wer am Tag der Wahlausschreibung fällige Beiträge nicht bezahlt hat.