Formblatt / Formularz. Qualitätssicherungsvereinbarung/ Oświadczenie w sprawie zachowania jakości

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Transkript:

Seite 1 / 15 Ansprache Sehr geehrte Damen und Herren, steigende Kundenanforderungen, globaler Wettbewerb und Kostendruck erfordern reife Produkte zum Serienanlauf und robuste Produktionsprozesse. Dieser Herausforderung müssen wir uns gemeinsam stellen, um mit unseren Produkten am Markt erfolgreich zu sein. Mit dieser Broschüre halten Sie die grundsätzlichen Qualitätsanforderungen enthält, die wir an Sie als Lieferanten von Produktionsmaterial stellen. Die QSV und die mitgeltenden Unterlagen sind Gegenstand der Anfragen und daher unbedingt von Ihnen bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Es ist im Sinne einer erfolgreichen Zusammenarbeit erforderlich, unter Einhaltung offener Kommunikation, Kosten- und Termindisziplin, die in diesem Vertragswerk beschriebenen Anforderungen innerhalb der Lieferkette verbindlich einzuhalten. Als unser potenzieller Lieferant versichern Sie mit Abgabe Ihres Angebots, dass Ihnen die in der QSV beschriebenen Anforderungen bekannt sind, Sie diese anerkennen, uneingeschränkt berücksichtigen, einhalten und auch für die Umsetzung in Ihrer Lieferkette sorgen.

Seite 2 / 15 Mitgeltende Unterlagen VDA-Bände und Automotivestandards auf www.vda-qmc.de (in der jeweils gültigen Ausgabe) - VDA-Bände "Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie" sowie "Das gemeinsame Qualitätsmanagement in der Lieferkette" (Schriftenreihe des Verbands der Automobilindustrie) - ISO/TS 16949, alternativ VDA 6.1 Lieferanten-Selbst-Auskunft (LSA) Richtline für Auditierung VW-Norm 10130 - Maschinenfähigketsuntersuchung für messbare Merkmale VW-Norm 10131 - Prozessfähigketsuntersuchung für messbare Merkmale VW-Norm 10119 Prüfprozesseignung

Seite 3 / 15 Inhaltverzeichnis Ansprache... 1 Mitgeltende Unterlagen... 2 Inhaltverzeichnis... 3 1.Anfrage und Angebotserstellung... 4 1.1 Angebotsvoraussetzung... 4 1.2 Anfrageunterlagen... 4 1.3 Konzepterstellung des Lieferanten... 4 1.4 Qualitätsrahmenvereinbarung... 5 2.Qualitätskriterien zur Auftragsvergabe... 5 2.1 Elemente der Lieferantenbewertung... 6 2.2 Zielvereinbarung zur Qualitätsfähigkeit... 6 3. Zusammenarbeit mit Lieferanten im Produktentstehungsprozess... 6 3.1 Qualifizierungsprogramm Neuteile (QPN-RG) / Reifegradabsicherung/ Kaufteilmanagement... 6 3.2 Wichtige Meilensteine im QPN-Reifegrad... 7 4. Serienbegleitende Qualitätsmaßnahmen... 7 4.1.Kontinuierliche Sicherstellung der Prozessfähigkeit... 7 4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung... 8 4.3 Interne Audits... 9 4.4 Regelkreise... 9 4.4.1 Reklamationsabwicklung... 9 4.4.2 Frühwarnsystem... 10 4.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)... 10 4.6 Änderungsmanagement... 10 4.7 Requalifikation... 11 4.8 Lessons Learned... 11 4.9 Kostenträger für abweichungsbedingte Mehraufwendungen... 11 4.10 Technische Revision Lieferanten (TRL)... 11 4.11 Programm Kritische Serienlieferanten... 12 Begriffe und Abkürzungen... 12

Seite 4 / 15 1.Anfrage und Angebotserstellung 1.1 Angebotsvoraussetzung Vor Angebotserstellung sind für die produktions- und entwicklungsbezogenen Standorte grundsätzlich die vollständigen Lieferantenangaben über LSA durch den Lieferanten einzutragen. Bei unvollständigen Angaben wird eine Aufnahme in den Bieterkreis ausgesetzt. 1.2 Anfrageunterlagen Der Auftragnehmer muss alle Anforderungen der Anfrageunterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Realisierbarkeit und Stand der Technik überprüfen und Abweichungen schriftlich anzeigen (eskalieren). Gegebenenfalls erforderliche Änderungen/ Ergänzungen, wie zum Beispiel Oberflächenqualität, Restschmutzwerte usw. sind mit den zuständigen Fachabteilungen vor Angebotserstellung zu klären (z.b. zu Produkt- und Prozessanforderungen) und schriftlich zu dokumentieren. 1.3 Konzepterstellung des Lieferanten Vor der Aufnahme der Zusammenarbeit und vor der Auftragsvergabe ist der Lieferant verpflichtet, mindestens die unter aufgeführten Unterlagen der entsprechenden Qualitätssicherungseinheit bei AIRCOM vorzulegen: - Erläuterung der konstruktiven Auslegung (z.b. Geometrie, Werkstoffe, Funktionen, Software) - Geplante Projektorganisation mit den zuständigen Ansprechpartnern für den Entwicklungs- und Fertigungsstandort - Darlegung der geplanten Fertigungsprozesse, Fabrik-Layout und Lieferketten - Darlegung eines Terminplans zur Zielprognose für die Teilefreigabe - Detaillierung der Erprobungs- und Freigabeplanung (Herstellkette inklusive Abnehmer) - Darlegung des Sublieferanten- und Änderungsmanagements - Erläuterung von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele - Plausibilisierung und Vereinbarung von Zielvorgaben (0km und Feld) - Zusage zu Zielkosten, Terminen, Stückzahlen - Risikobewertung zu Terminen, Kosten und Qualität - Festlegung eines Trägers für kostenpflichtige Sondermaßnahmen

Seite 5 / 15 - Verbindliche Machbarkeitsaussage auf Basis des Lastenheftes (siehe VDA- Reifegradabsicherung für Neuteile und ISO/TS 16949 Kap. 7.2.2.2) - Logistik- und Verpackungskonzept. Verbliebene Abweichungen zu den Anforderungen sind dem Ansprechpartner der Qualitätssicherung AIRCOM schriftlich anzuzeigen und ggf. zu eskalieren (Gap-Analyse). 1.4 Qualitätsrahmenvereinbarung Grundsätzlich fordert AIRCOM die Null-Fehler-Strategie. Neben den liefervertraglichen Regelungen zu Mängel- und sonstigen Haftungsansprüchen hat der Lieferant bei Auftreten von Fehlern ein Qualitätsverbesserungsprogramm mit der zuständigen Qualitätssicherung schriftlich zu vereinbaren. Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, ist der Lieferant zu einer jährlichen Fehlerhalbierung verpflichtet. Der Lieferant ist gegenüber AIRCOM für die angelieferte Qualität des Bauteils / Moduls / Systems verantwortlich. Er steuert und koordiniert die Unterlieferanten in der Herstellungs- und Lieferkette. Er wird durch entsprechende vertragliche Regelungen sicherstellen, dass die im Verhältnis zwischen der Fa. AIRCOM und dem Lieferanten geltenden Unterlagen auch im Verhältnis zu den Unterlieferanten in der Herstellungs- und Lieferkette berücksichtigt werden. Werden von einer AIRCOM innerhalb der Herstellungs- und Lieferkette eines Bauteils / Moduls / Systems (Unter-) Lieferanten, sog. Setzteillieferanten vorgegeben, haben diese Setzteillieferanten eine Qualitätsrahmenvereinbarung mit ihrem direkten Kunden (d.h. dem abnehmenden Lieferanten in der Herstellungskette) abzuschließen. Der n-tier-lieferant ist auch in dieser Konstellation für die an AIRCOM angelieferte Qualität voll verantwortlich. 2.Qualitätskriterien zur Auftragsvergabe Im Vorfeld des Vergabeprozesses erfolgt eine Lieferantenbewertung, die sich aus der präventiven Beurteilung für die Qualitätsfähigkeit und der nachgewiesenen Qualitätsleistung ergibt. Liegt kein Rating vor, ist vor Vergabe in AIRCOM eine Prozessbeurteilung der entsprechenden Fertigungsstätte erforderlich. Eine Nichteignung (C-Einstufung) in einer der beiden Kriterien führt zu einem Ausschluss

Seite 6 / 15 im Vergabeprozess. Darüber hinaus behält sich AIRCOM eine projektspezifische Risikobewertung vor, die auch zur C-Einstufung führen kann. 2.1 Elemente der Lieferantenbewertung Nachweis eines funktionsfähigen Qualitätsmanagementsystems durch Zertifikat eines IATFregistrierten Zertifizierers nach ISO/TS 16949 alternativ VDA 6.1. Ohne dieses Zertifikat kann keine Qualitätsfähigkeitsbeurteilung in Stufe A erfolgen. Beurteilung der Prozesseignung nach Richtline für Auditierung. Ergebnisse werden nach dem Rating A, B und C ausgewiesen. Beurteilung der Qualitätsleistung durch Erfahrung aus vorhergehenden Projekten sowie Anliefer- und Feldqualität. Die Eskalation zur C-Einstufung erfolgt im Programm Kritische Serienlieferanten (Siehe Kap. 4.11) Ggf. produkt- und projektspezifische Risikobewertung unter Einbindung von Experten. 2.2 Zielvereinbarung zur Qualitätsfähigkeit Zur Absicherung der Qualität der Bauteile/ Module/ Systeme hat AIRCOM den Anspruch, dass der Lieferant die Bauteile/ Module/ Systeme in einem mit A bewerteten Fertigungsstandort produziert. Ist die Qualitätsfähigkeit des Produktionsstandortes des Lieferanten zum Zeitpunkt der Vergabe mit B eingestuft, muss der Lieferant die betroffene Fertigungsstätte so qualifizieren, dass eine A- Einstufung erreicht wird. Bei Nichterfüllung dieser Forderung erfolgt eine Eskalation. 3. Zusammenarbeit mit Lieferanten im Produktentstehungsprozess 3.1 Qualifizierungsprogramm Neuteile (QPN-RG) / Reifegradabsicherung/ Kaufteilmanagement Dieses Qualifizierungsprogramm in Anlehnung an den VDA-Reifegrad (QPN-RG) ist vom Lieferanten in seiner gesamten Lieferkette durchgängig anzuwenden, um die Voraussetzungen für einen robusten Produktionsprozess von Neuteilen zu schaffen. Mit dieser Methode sollen die Anwender des QPN-Reifegrads bei AIRCOM in die Lage versetzt werden, reifegradkritische Lieferumfänge zu identifizieren und zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hiermit kann der Status im Produktrealisierungsprozess anhand standardisierter Reifegrade zu festgelegten Projektmeilensteinen interdisziplinär bewertet werden. AIRCOM behält sich vor, die aktuellen Projektstände jederzeit beim Lieferanten/ Unterlieferanten durch ein Review zu bewerten.

Seite 7 / 15 Durch fest vorgegebene Regeln, einschließlich Einführung so genannter Runder Tische, werden sowohl die Lieferanten (ggf. Unterlieferanten) von reifegradkritischen Lieferumfängen als auch die interne Organisation des Kunden frühzeitig gemeinsam im Produktentstehungsprozess eingebunden (siehe auch VDA-Reifegrad Neuteile). 3.2 Wichtige Meilensteine im QPN-Reifegrad RG 0 (PF): Innovationsfreigabe für Serienentwicklung RG 1 (KE): Anforderungsmanagement für Vergabeumfang RG 2 (DE): Festlegung der Lieferkette / Vergabe der Umfänge RG 3 (DF,P-Frei): Freigabe technischer Spezifikationen RG 4 (B-Frei): Beschaffungsfreigabe für Betriebsmittel RG 5 (LF-VFF): Serien-Werkzeug fallende Teile, Serienanlagen RG6 (PVS-0S): Produktions-, Prozess- und Produktfreigabe (2-TP-Vorcheck beim Lieferanten für Prio A-Teile) RG 7 (SOP-ME) : Requalifikation und Verantwortungsübergabe in Serie (2-TP beim Lieferanten für Prio A-Teile) Die Kaufteile der Lieferanten sind bis zum Teilebereitstellungstermin (TBT) AIRCOM der jeweiligen Vorserie (VFF, PVS, Null-Serie) anzuliefern. Die zuständige Qualitätssicherung legt auf Grundlage der mitgeltenden Unterlagen die Kriterien fest, die zu einer Abnahme der 2-Tagesproduktion (2-TP) führen kann. Bei positivem Verlauf der 2-TP und der Erstbemusterung (siehe auch VDA Band 2) ist dies auch der Abschluss des Qualifizierungsprogramms Neuteile. 4. Serienbegleitende Qualitätsmaßnahmen 4.1.Kontinuierliche Sicherstellung der Prozessfähigkeit Die Prozessfähigkeit ist ein Maß der Güte eines Prozesses bezogen auf die Spezifikation der im Prozess zu erstellenden Produkte. Die Ermittlung und Sicherstellung der laufenden Prozessfähigkeit (PFU) (siehe auch ISO/TS 16949, Kap. 7.5.2 und 8.ff) ist nach VW-Norm 10130, 10131 und 10119 durchzuführen.

Seite 8 / 15 Der Umfang der besonderen messbaren Merkmale zur Ermittlung von Cp-, Cpk-Werten ist in der FMEA für Produkt und Prozess festzulegen. Diese Unterlagen können jederzeit durch den Abnehmer eingesehen werden. Der Lieferant hat kritische attributive Merkmale zu ermitteln (z.b. aus Prozess-FMEA), zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Qualitätssicherung mitzuteilen. Für kritische attributive Merkmale (können zu A- und B-Fehlern führen) ist ein Absicherungskonzept vorzustellen und mit dem Abnehmer abzustimmen. Dieses kann z.b. über eine mehrfache Absicherung z.b. durch Poka Yoke, arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Messungen in der Linie, Audits, 100-Prozentprüfung etc. für das Annahmekriterium Null-Fehler nach ISO/TS 16949, Kap. 7.1.2 realisiert werden. Bei jedem identifizierten Prozess- oder Produktrisiko (z.b. durch FMEA) ist zur Erreichung der Qualitätsziele nach dem Stand der Technik mindestens eine Methode / Tool zwingend anzuwenden, wie im VDA-Band 4 und 14 beschrieben. 4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung AIRCOM trägt bei der Verwendung von Kaufteilen die Endherstellverantwortung. Die primäre Herstellverantwortung für die in das Endprodukt eingebauten Kaufteile liegt beim Lieferanten, ggf. beim Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher alles organisatorisch und technisch Mögliche und Zumutbare zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner Unterlieferanten zu steigern und die Risiken der Produkthaftung zu minimieren. Der Lieferant stellt sicher und verpflichtet auch seine Unterlieferanten, dass: im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist, bei der Entwicklung von Komponenten die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet wird, bei der Qualitätsplanung die Produktsicherheit besondere Berücksichtigung findet, die Qualitätsfähigkeit der Fertigungsprozesse sichergestellt und nachgewiesen wird, durch angemessene serienbegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird, die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionsablauf durch entsprechende Maßnahmen frühestmöglich (Minimierung der Kosten/ Verschwendung von Wertschöpfung) sichergestellt ist,

Seite 9 / 15 Qualitätsdaten und gesetzlich geforderte Nachweisprüfungen ausführlich dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die Herstellung der Produkte in Übereinstimmung mit Gesetzen und Sicherheitsstandards erfolgt ist ein Materialrückverfolgungssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall die Auswirkungen eingetretener Fehler eingrenzen zu können, eine ausführliche Information und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema "Produktsicherheit und Produkthaftung" erfolgt und vergleichbare Systeme mit den Anforderungen des Abnehmers analog der QSV etc. bei allen Unterlieferanten zur Anwendung gelangen, ein Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) für jede Stufe in der Lieferkette benannt ist. Der PSB 2-nd Tier ist im Formular Ansprechpartner beim Lieferanten einzutragen. Dieser Eintrag ist stets aktuell zu halten. 4.3 Interne Audits Um die Qualitätsfähigkeit von Unternehmensbereichen beurteilen und verbessern zu können, muss der Lieferant gemäß den Vorgaben der ISO/TS 16949 (Kap. 8.2.2) und Richtline für Auditierung regelmäßig interne Audits durchführen. Darüber hinaus muss der Lieferant für als TLD - Teil gekennzeichnete Umfänge mindestens 1x pro Jahr TLD - Selbstaudits nach Richtline für Auditierung durchführen. Die Auditergebnisse von TLD - Audits sind mindestens 15 Jahre zu archivieren. AIRCOM behält sich das Recht vor, jederzeit ein Prozess- und Produkt-Audit durchzuführen. 4.4 Regelkreise 4.4.1 Reklamationsabwicklung AIRCOM unterhält ein umfassendes Störfallmanagement. Der Lieferant hat auftretende Mängel schnellstens systematisch im Rahmen bestehender Regelungen abzustellen und die Nachhaltigkeit seiner Maßnahmen der zuständigen Qualitätssicherung aufzuzeigen. Über alle Mängel sind vom Lieferanten die zuständigen Qualitätssicherung zu informieren. Bei A- und B-Fehlern, bzw. auf Anforderung, sind diese vom Lieferanten mit Sofortmaßnahmen abzuarbeiten, (Richtline für Auditierung, Kap. 5.3) d.h. mindestens: Sofortige Sortierung / Nacharbeit der Bestände vor Ort bei den Abnehmern und Einsatz einer 100% Firewall zur Vermeidung eines weiteren Fehlerschlupfes.

Seite 10 / 15 Ist dies durch eigenes Personal nicht umsetzbar, muss der Lieferant Dritte mit der Abwicklung beauftragen. Bei A-Fehlern, bzw. auf Anforderung, muss der Lieferant innerhalb von 24 Stunden einen entscheidungsbefugten Vertreter in die zuständige Qualitätssicherung der AIRCOM entsenden. 4.4.2 Frühwarnsystem Aus der Reklamationsabwicklung gewinnen die Fa. AIRCOM und ihre Lieferanten wichtige Frühwarninformationen zu neuen und unbekannten Produktproblemen. Problemhinweise im Werk des Lieferanten: Wenn bei den Produkten des Lieferanten signifikante Abweichungen bei den Fehlerkennzahlen erkennbar sind (z.b. Ausschuss- und Nacharbeit), ist der Lieferant zu einer umgehenden Meldung an die zuständige Qualitätssicherung verpflichtet. Problemhinweise bei AIRCOM (Hallenstörfälle): Der Lieferant muss die zur Verfügung gestellten Informationen AIRCOM unverzüglich abarbeiten, so dass ein Durchschlupf von mangelhaften Teilen zum Endkunden verhindert werden kann. Hierzu sind auch die Qualitätsinformationen hinsichtlich Hallenstörfälle und ppm regelmäßig und zeitnah zu sichten und auszuwerten. 4.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Der Lieferant ist verpflichtet, einen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung nach ISO/TS 16949 Kap. 8.5 nachzuweisen. Hierzu wird der Lieferant durch geeignete Maßnahmen seine internen Ausschuss- und Nacharbeitungsquoten reduzieren. Auf Anfrage sind diese Informationen AIRCOM vorzulegen. 4.6 Änderungsmanagement Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Änderungen in seiner Prozesskette (Standort, Produkt, Prozess) AIRCOM vor Umsetzung anzuzeigen und die Zustimmung der zuständigen Qualitätssicherung einzuholen. Die Notwendigkeit einer Neubemusterung ist mit der zu-ständigen Qualitätssicherung AIRCOM abzustimmen. Nichtbeachtung führt zu einer C-Einstufung (business on

Seite 11 / 15 hold, siehe Kap. 2). Die für den erneuten Freigabeprozess resultierenden Mehraufwendungen werden vom Lieferanten getragen. 4.7 Requalifikation Der Lieferant hat zur Absicherung der Qualität eine regelmäßige Requalifikation seines Lieferumfanges nach ISO/TS 16949 (Kap. 8.2.4.1) und nach VDA Robuste Produktionsprozesse (Kap. 5.3.4) durchzuführen. Davon abweichende Requalifikationsinhalte sind zwischen Lieferant und Abnehmer abzustimmen. AIRCOM fordert eine vollständige Requalifikation mindestens alle fünf Jahre. Davon abweichende Regelungen können mit AIRCOM schriftlich vereinbart werden. 4.8 Lessons Learned Der Erfahrungsrückfluss aus vorausgegangenen sowie laufenden Projekten z.b. aus Feldausfällen, Hallenstörfällen, Projektabwicklung etc. ist als Lessons Learned für Neuprojekte/ -entwicklungen zu nutzen und eine messbare Reduzierung anhand der vorangegangenen Indikatoren in den Neuanläufen nachzuweisen. 4.9 Kostenträger für abweichungsbedingte Mehraufwendungen Durch Feld- und Hallenstörfälle bedingte Mehraufwendungen werden von AIRCOM verursachergerecht weiterbelastet. 4.10 Technische Revision Lieferanten (TRL) AIRCOM verfolgt mit der TRL (Richtline für Auditierung) grundsätzlich folgendes Ziel: Sicherstellung der spezifizierten Bauteil- und Komponentenanforderungen, Überprüfung der Serienfertigung vor Ort und aller weiteren Absicherungsaktivitäten Wirksamkeitscheck von Korrekturmaßnahmen und Verifizierung von vereinbarten Qualitätsmanagement-Standards AIRCOM behält sich das Recht vor, jederzeit eine TRL durchzuführen. Die TRL wird am Arbeitstag vor der Durchführung angemeldet. Die Bewertung der TRL erfolgt in Ampelfarbensymbolik. Eine rote Ampel führt zu einer Einstufung in Level 2 im Programm Kritische Serienlieferanten und zwingend zu einem kurzfristigen Qualitätsgespräch mit der für die TRL zuständigen Qualitätssicherung AIRCOM unter Beteiligung des Top-Managements des Lieferanten, wo auch über eine C-Einstufung (business on hold; Kap. 2) entschieden wird.

Seite 12 / 15 4.11 Programm Kritische Serienlieferanten Bei schwerwiegenden Abweichungen in Qualitätsanforderungen wie z.b. Lieferleistung, Bemusterung und roter TRL-Bewertung eskaliert die zuständige Qualitätssicherung AIRCOM den Lieferanten in das Programm Kritische Serienlieferanten. Das Programm umfasst vier definierte Levels: Level 0: Lieferant hat Probleme Level 1: Lieferant ist nicht erfolgreich im Lösen der Probleme Level 2: Lieferant benötigt Fremdhilfe zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit, C-Warnung Level 3: Lieferant ist nicht für AIRCOM-Qualität geeignet, C-Einstufung (business on hold) Die Einstufungen sind in der Regel zeitlich befristet. Eine Deeskalation erfolgt bei Nachweis der Nachhaltigkeit der eingeleiteten Maßnahmen. In zu begründenden Einzelfällen behält sich die Qualitätssicherung vor, eine direkte Einstufung in Level 3 zuzulassen. Begriffe und Abkürzungen 0km-Fehler 0S (Null-Serie) 2-Tagesproduktion (2-TP) Fehler, die bei Anlieferung oder Einbau der Teile an der Montageli-nie auftreten. Als Null-Serie (0-Serie) wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem die ersten Neufahrzeuge unter Serienbedingungen am Band gebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt wird bei den Zukaufteilen eine Erst-musternote 1 gefordert. Damit der Produktionsanlauf in Qualität und Stückzahlen sicherge-stellt werden kann, werden die Prozessparameter im Rahmen der sogenannten 2-Tagesproduktion verifiziert. Für die Klassifizierung von Fehlern hinsichtlich ihrer Schwere gelten folgende Klassen: A1 A1: Sicherheitsrisiko, Liegenbleiber A A: Nicht annehmbar, führt mit Sicherheit zur Kundenbeanstandung A-, B-, C-Fehler B:Unangenehm, störend, Kundenbeanstandungen werden erwartet, Spezifikationsabweichung, Störung im Betriebsablauf der Abnehmer sind möglich C C:Verbesserungsbedürftig, Kundenbeanstandungen und Störungen im Betriebsablauf bei Fehlerhäufung sind zu erwarten

Seite 13 / 15 attributive Merkmale Besondere Merkmale business on hold Attributive Merkmale sind Merkmale, bei denen nur die Anzahl von Fehlern ermittelt wird: Anteil fehlerhafter Einheiten (z.b. 1,8% fehlerhafte Schrauben) Mittlere Anzahl von Fehlern pro Einheit (z.b. 3 Lackfehler pro Fahrzeug) Kritische und funktionsrelevante Produkt-, Prozess- und Testmerkmale sind mittels System FMEA Produkt und in bereichsübergreifenden Teams festzulegen. Weitere besondere Merkmale können sich z.b. aus der anschließenden System FMEA Prozess ergeben. Sie können neben gesetzlichen, sicherheitsrelevanten, konstruktiven und prozessorientierten auch wesentliche kundenorientierte Aspekte beinhalten. Eine Lieferantenfertigungsstätte ist für weitere Aufträge gesperrt C -Einstufung B- Frei Beschaffungs- Freigabe Cp Process Capability Index; Prozessfähigkeitsindex beschreibt die Streuung eines Fertigungsprozesses. Cpk Process Capability (korrigiert); Prozessfähigkeitsindex berücksichtigt neben der Streuung des Fertigungsprozesses zusätzlich die Lage des Mittelwertes der Häufigkeitsverteilung zu den Spezifikations-grenzen. Ist der C pk -Wert kleiner als der C p - Wert, so liegt der Mittelwert der Verteilung außerhalb der Toleranzmitte, der Prozess ist nicht zentriert. DE Design-Entscheid Design Freeze Abschluss der Detailgestaltung und Planungsfreigabe Firewall Sicherheitskomponente, welche anhand eines definierten Firewall-Regelwerks den Durchschlupf von n.i.o.-teilen verhindert. FMEA Failure Mode and Effect Analysis (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse); Analyse potenzieller Ausfalleffekte und deren Folgen. Gap-Analyse Die Gap-Analyse dient der Identifizierung strategischer und operativer Lücken durch einen Vergleich der Sollvorgaben und der voraus-sichtlichen Entwicklung des zu analysierenden Bereichs. IATF International Automotive Task Force (siehe ISO/TS) ISO/TS International Standard Organisation/Technische Spezifikation

Seite 14 / 15 KE Konzept-Entscheid KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess KVV Konzeptverantwortungsvereinbarung (siehe mitgeltende Unterlagen) LF Launch- Freigabe ME Markteinführung PF Projekt - Feasibility P- Frei Planungs- Freigabe PFU Laufende Prozessfähigkeit Poka Yoke Systematik zur Vermeidung unbeabsichtigter Fehlhandlungen ppm parts per million Programm Kritische Serienlieferanten PSB Eskalationsprozess für Lieferanten mit ungenügender Lieferleistung in der Halle (0km) oder Feld. Der Prozess kann bis zur temporären Sperrung von Lieferanten für Neuvergaben führen (business on hold). (Siehe mitgeltende Unterlagen) Produktsicherheitsbeauftragter PVS Q Die Produktions-Versuchs-Serie dient einer letzten Abstimmung des Zusammenbaus der Einzelteile. Die Montage muss unter serienrepräsentativen Prozessen mit werkzeugfallenden Teilen stattfinden. Für Zukaufteile wird mindestens die Note 3 gefordert. Qualität QPN Qualifizierungsprogramm Neuteile QS Qualitätssicherung RG Reifegrad RPP Robuster Produktionsprozess (siehe VDA Produktherstellung und -lieferung) SOP Start of Production (Serienanlauf) Supply Chain Lieferkette: 1st Tier bis n-tier

Seite 15 / 15 Task Force Einsatzgruppe, die zur Problemlösung installiert wird. TBT Teilebereitstellungstermin TLD - (Katalog) TRL Katalog, in dem alle dokumentationspflichtigen Merkmale erfasst sind. (Siehe ISO/TS 16949 Kap. 7.3.2.3) Technische Revision Lieferant VDA Verband der Automobilindustrie e.v. VFF Vorserien-Freigabe-Fahrzeuge, dient zur ersten Fertigung aus Serienwerkzeugen und Serienanlagen mit dokumentiertem Status zur Früherkennung von Risiken.