Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe



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Transkript:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Branchenlösung zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Risikogruppe 44 G (Kaminfegergeschäfte) Anschrift: Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband (SKMV) Renggerstrasse 44 5000 Aarau Tel 062 834 76 66 Fax 062 834 76 69 e-mail sekretariat@skmv-aarau.ch Verfasser: Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband (SKMV) Gewerkschaft Bau und Industrie GBI Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen SMUV Schweiz. Kaminfegergesellen-Verband SKGV Aarau, 14. Mai 2001 Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 1

Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungen 4 1. Einleitung 5 2. Zweck der Branchenlösung 6 3. Rechtliche Grundlagen 7 4. Geltungsbereich 8 5. Sicherheitsleitbild «Kaminfeger» 9 5.1. Sicherheitsleitbild 9 5.2. Zielsetzung der Branchenlösung «SKMV» bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf gesamtschweizerischer Ebene 10 5.2.1. Qualitative Ziele 10 5.2.2. Kurzfristige Ziele bis Ende 2002 11 5.2.3. Mittelfristige Ziele bis 2002-2005 11 6. Grundsätze zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Kaminfegergewerbe 12 7. Trägerschaft 13 7.1. Mitglieder der Trägerschaft (Mitwirkung der Arbeitnehmer) 13 7.2. Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten 13 7.3. Aufgaben der Trägerschaft 13 7.4. Aufgaben der Geschäftsführung 14 7.5. Organisation der Mitwirkungsrechte und pflichten der Arbeitnehmer 15 7.6. Gesamt-Verbandsstruktur 16 8. Konzept der Branchenlösung 16 8.1. Technische Einrichtungen und Geräte (TEG) 16 8.1.1. Auswahl, Beschaffung von TEG 16 8.1.2. Aufstellung und Verwendung (Betrieb) von TEG 16 8.1.3. Instandhaltung von TEG 16 8.2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 16 8.3. Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit 18 8.3.1. Grundsatz 18 8.3.2. Qualifikation der Spezialisten der Arbeitssicherheit 18 8.3.3. Kriterien betreffend Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit 18 8.3.3.1. Beizug auf Ebene Branche 18 8.3.3.2. Beizug auf Ebene Betrieb 18 8.3.4. Die wesentlichen Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit 19 8.3.4.1. Sicherheitsfachleute 19 8.3.4.2. Sicherheitsingenieure 19 8.3.4.3. Arbeitshygieniker 19 8.3.4.4. Arbeitsärzte 20 8.4. Spezialisten der Arbeitssicherheit 21 8.4.1. Sicherheitsfachleute 21 8.4.2. Sicherheitsingenieure, Arbeitshygieniker und Arbeitsärzte 21 8.5. Notfallorganisation 21 9. Aus- und Weiterbildungs-Konzept 22 9.1. Ausbildungsort 22 Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 2

9.2. Arbeitsgruppe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 22 9.3. Ausbildung von Koordinationspersonen Arbeitssicherheit 24 (Kopas) für den Betrieb 9.3.1. Nachfolgeregelung 24 9.3.2. Vertiefungskurse 24 9.4. Einführung neuer Mitarbeiter (Göttisystem) 25 9.5. Kampagnen «on the job» 25 9.6. Ausbildung für AS+GS in der Fachschule 25 9.7. Vetiefungskurse für Koordinationspersonen AS+GS 25 9.8. Ausbildung zur Koordinationsperson AS+GS 26 10. Gefahrenermittlung 30 10.1. Treffen von geeigneten Massnahmen 30 10.2. Massnahmenplanung und Umsetzung 30 10.3. Einhaltung der Massnahmenplanung und Kontrollkonzept 30 10.3.1. Auf der Ebene Trägerschaft 30 10.3.2. Auf der betrieblichen Ebene 30 11. Finanzierung 31 11.1. Vorfinanzierung 31 11.2. Finanzierung über Kursgelder 31 12. Inkrafttreten 31 13. Unterschriften der Sozialpartner 32 Anhang zur Branchenlösung ANHANG 1 Verbandsstruktur / Organigramm SKMV ANHANG 2 Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Verband ANHANG 3 Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Kaminfegerbetrieb ANHANG 4 Ausbildungsstruktur für Arbeitssicherheit (AS) und Gesundheitsschutz (GS) im Verband ANHANG 5 Leitfaden zur Umsetzung der Branchenlösung (Ziel und Inhalte) ANHANG 6 SUVA Unfall- und Berufskrankheiten-Statistik für Gefährdungsklasse 44 G ANHANG 7 Grobrisikoanalyse ANHANG 8 ASA-Pool Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 3

Abkürzungen ArG ArGV 3 ArGV 4 Art. AS ASA BFA bfu BU EKAS GBI GS KOPAS NBU PQM QMS seco SGARM SKMV SKGV SMUV SUVA UVG VUV Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge) Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht) Artikel Arbeitssicherheit Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit Beratungsstelle für Arbeitssicherheit des Baumeisterverbandes Beratungsstelle für Unfallverhütung Betriebsunfälle Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit Gewerkschaft Bau & Industrie Gesundheitsschutz Koordinationsperson für AS+GS Nicht-Betriebsunfall Projektbezogenes Qualitäts-Management-System Qualitätsmanagement System Staatssekretariat für Wirtschaft Direktion für Arbeit Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin Schweiz. Kaminfegermeister-Verband Schweiz. Kaminfegergesellenverband Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Bundesgesetz über die Unfallversicherung Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 4

1. Einleitung Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie das Arbeitsgesetz mit seinen Verordnungen geben vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit in seinem Betrieb verantwortlich ist. Der Gesetzgeber konkretisiert in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, wenn dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer notwendig ist. Die Art dieses Beizugs wird in der Spezial-Richtlinie Nr. 6508 der EKAS über den Beizug von Arbeitsärzten und andern Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) geregelt, während die Ausbildung der Spezialisten der Arbeitssicherheit in der Verordnung über Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit(SR822.116) vorgegeben wird. Die ASA-Richtlinie ermöglicht Branchenlösungen, in denen die Gewährleistung der geforderten Sicherheitsvorkehrungen für die ganze Branche geregelt wird. Das Kaminfegergewerbe macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. UVG/VUV ArG/ArGV EKAS-Richtlinie Nr. 6508 (ASA-Richtlinie) ASA-Richtlinie ermöglicht Branchenlösung Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 5

2. Zweck der Branchenlösung Die Branchenlösung regelt die Gewährleistung der vom Gesetzgeber geforderten Vorkehrungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe. Eine Unternehmung kann die gesetzlichen Auflagen erfüllen, indem sie den Vorgaben der Branchenlösung nachkommt. Die Befolgung der Branchenlösung schafft für die einzelne Unternehmung insbesondere die Voraussetzung dafür, dass das in der ASA-Richtlinie enthaltene Subsidiärmodell nicht zur Anwendung gelangt. Kommt eine Unternehmung den Anforderungen der Branchenlösung nicht nach, muss sie eine eigene Lösung erarbeiten, bzw. mit Sanktionen des zuständigen Durchführungsorganes gemäss Ziff. 5 der ASA-Richtlinie rechnen. Gewährleistung der gesetzlichen Vorkehrungen EKAS 6508 Anhang Subsidiär- modell Sanktionen gemäss ASA Richtlinie Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 6

3. Rechtliche Grundlagen Der Branchenlösung liegen im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen, sowie Regelwerke zugrunde: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) vom 20. Dezember 1982 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) vom 19. Dezember 1983 (insbesondere die Änderungen vom 29. November 1993) Spezial-Richtlinie Nr. 6508 der EKAS über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) vom 4. Juli 1995 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), vom 13. März 1964 Verordnung 3 und 4 zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 18. August 1993 Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Verordnung über Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Kaminfegerarbeiten sowie über damit zusammenhängende Schutzmassnahmen bei Hochkaminen und Feuerungsanlagen vom 18.10.1963 (SUVA-Form 1676) Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz, MwG) vom 17. Dezember 1993 Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit, Ausgabe 1987,Stand 1.1.1994 Wegleitung der SUVA durch die Unfallversicherung Verordnung über Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV vom 29. März 2000.) Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 7

4. Geltungsbereich Das Umsetzen der EKAS-Spezial-Richtlinie wird in die Organisationsstruktur des SKMV eingegeliedert (Anhang 1 der Branchenlösung) Die EKAS-Spezial-Richtlinie wird auf dem Unfallversicherungs-Gesetz abgestützt. Die Branchenlösung ist zwingend für Betriebe mit Angestellten oder Lehrlingen. Die EKAS-Spezial-Richtlinie ist für Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern oder einer Prämie für Berufsunfallversicherung ab 5 Promille zwingend. Die Branche Kaminfegergewerbe fällt zwangsläufig unter diese Richtlinie, weil die SUVA-BUV- Prämie die 5 Promille Grenze übersteigt. Struktur Gültigkeit Beträgt die Prämie 5 Promille oder mehr, ist die EKAS Spezial- Richtlinie zwingend Die Branchenlösung ist für sämtliche Kaminfegerbetriebe, welche keine betriebseigene Lösung haben oder das Subsidiärmodell anwenden, zwingend. Alle Mitglieder des Schweizerischen Kaminfegermeister-Verbandes (SKMV) mit Angestellten oder Lehrlingen Nichtverbandsfirmen können die SKMV Branchenlösung ebenfalls erlangen und anwenden. Die Einführung der Branchenlösung erfolgt ab 2000 SKMV-Mitglieder Nichtverbands- Mitglieder Jahr 2000 Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 8

5. Sicherheitsleitbild Kaminfeger 5.1 Sicherheitsleitbild Leitsätze: Sicher und gesund arbeiten. Menschliches Leid vermeiden. Kosten sparen. Unfälle und Berufskrankheiten verursachen Kosten und menschliches Leid. Beides kann und muss vermieden werden. Es ist die Pflicht jedes Betriebsinhabers alle Massnahmen zu treffen um seine Mitarbeiter vor Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsproblemen zu schützen. Die Träger wollen in Zukunft die Betriebe der Branche in der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie im Bereich Gesundheitsschutz aktiv unterstützen, indem sie die Arbeitsgruppe «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» mit der Ausarbeitung einer Branchenlösung beauftragt haben. Die Branchenlösung strukturiert und organisiert die Sicherheitsausbildung, erarbeitet einen Gefahrenkatalog formuliert die Verhütungsmassnahmen und schlägt eine Erfolgskontrolle vor. Alle Massnahmen sollen der Vorbeugung dienen und branchenintern wirksam werden. Die Einsparungen der direkten und indirekten Kosten wirken sich positiv auf die Prämien und die verursachten Nebenkosten aus. Die Einsparungen sind nur möglich, wenn die Idee vom «Sicher arbeiten» von sämtlichen Betrieben der Branche solidarisch mitgetragen wird. Ethische Pflicht der Betriebsinhaber Aktive Unterstützung der einzelnen Betriebe Sicherheits- und Gesundheitsausbildung; Verhütungsmassnahmen; Erfolgskontrolle; Vorbeugung Einsparungen Die Idee muss von der ganzen Branche getragen werden Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 9

5.2 Zielsetzung der Branchenlösung «SKMV» bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf gesamtschweizerischer Ebene 5.2.1 Qualitative Ziele Jede der Branchenlösung unterstehende Unternehmung erfüllt die Anforderungen der Branchenlösung. Die Betriebsinhaber oder Geschäftsführer sind sich ihrer Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bewusst. Sie sind informiert über die Bedeutung und die Belange der Arbeitssicherheit und des des Gesundheitsschutzes im Betrieb und stellen sicher, dass die Arbeitssicherheit sowie der Gesundheitsschutz in die Unternehmenspolitik integriert ist. In jedem Betrieb ist mindestens eine Koordinationsperson (Kopas) in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausgebildet und mit den entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen vertraut. In jedem Betrieb hat jeder Mitarbeiter die Minimalausbildung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz absolviert und kennt die berufsbedingten Gefahren. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind stufengerecht in den beruflichen Schulstoff eingebaut. Der Sicherheits-Check für Branchenbetriebe ist zum Standardwerk geworden und wird mindestens 1x jährlich durchgearbeitet. Die Führung der situationsgerechten, verbindlichen Checklisten pro Arbeitsplatz, ist die Norm. Unfälle, Beinahe-Unfälle und Berufskrankheiten oder arbeitsassoziierten Gesundheitsprobleme und deren Ausfalltage werden von den Betrieben dem SKMV gemeldet. Diese Meldungen und die SUVA Statistiken über Unfälle sowie Berufskrankheiten werden von der Geschäftsführung Branchenlösung SKMV jährlich ausgewertet und die notwendigen Massnahmen eingeleitet. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 10

5.2.2 Kurzfristige Ziele bis Ende 2002 Die durchschnittliche Unfallhäufigkeit in der Branche ist bis Ende des Jahres 2002 im Vergleich zu 1997 um 15 Prozent zu reduzieren. Dadurch sinken auch die BU-Kosten. (Diese angestrebte Reduktion misst sich an einer entsprechenden Abnahme der Anzahl Ausfalltage). Die Anforderungen der Gesundheitsvorsorge nach ARG und dessen Verordnungen werden bei der Umsetzung miteinbezogen (Art. 7 ArGV3). 5.2.3 Mittelfristige Ziele bis 2002-2005 Die Prinzipien der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes werden von allen Betrieben der Branche befolgt. Die Invaliditätsfälle nähern sich dem Wert 0. Es werden interne oder gezielte Aktionen der SUVA, der EKAS und der bfu bei der Reduktion der NBU unterstützt. Im Bereich Berufskrankheiten und arbeitsassoziierte Gesundheitsplanung werden konkrete Schwerpunkte gesetzt und Aktionen geplant. Tabelle: Berufsunfälle der Klasse 44 G (Kaminfegergeschäfte) Jahr Total Fälle Anzahl Fälle pro tausend Vollbeschäftigte 1990 241 203 1991 229 201 1992 227 209 1993 227 204 1994 211 193 1995 209 184 1996 191 172 1997 194 147 1998 230 162 1999 232 170 Quelle: SUVA AS US982 Betriebs- und Betriebsgruppenstatistik Detaillierte Statistiken und Zahlenmaterial im Anhang 6 der Branchenlösung Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 11

6. Grundsätze zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Kaminfegergewerbe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (AS+GS) ist eine Führungsaufgabe und auf allen Stufen umfassend wahrzunehmen. Die Vorgesetzten müssen ihrer Verantwortung bewusst werden und die Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Arbeiten anhalten. AS+GS sind in die Arbeitsvorbereitung und Organisation integriert Durch gezielten Einkauf und fachkundigen Unterhalt von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie durch eine zweckmässige Arbeitsvorbereitung und Arbeitsorganisation, soll zur erhöhten Sicherheit am Arbeitsplatz beigetragen werden und die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsproblemen berücksichtigt werden. AS+GS durch Instruktion und Motivation der Mitarbeiter Durch gezielte Ausbildung auf allen Stufen und regelmässige Instruktionen, soll den Beschäftigten das notwendige, sicherheitsbezogene Fachwissen und Verhalten vermittelt werden. Die Koordinationsperson Arbeitssicherheit des Betriebes informiert die Beschäftigten und sorgt für die betriebsinterne Sicherheitsschulung. Die Erfahrungen und das Wissen der Mitarbeiter sind dabei einzubeziehen. Arbeitssicherheit und Gesundheits- schutz sind Führungsaufgaben AS+GS bei der Arbeitsvorbereitung berücksichtigen Instruktion und Motivation Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 12

7. Trägerschaft Die Trägerschaft setzt sich zusammen aus den Verbänden SKMV (Arbeitgebervertreter) sowie den beteiligten Arbeitnehmervertretern. Das Präsidium liegt beim SKMV. Dieser fällt den Stichentscheid. Zusammensetzung der Trägerschaft 7.1 Mitglieder der Trägerschaft (Mitwirkung der Arbeitnehmer) Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband (SKMV) 3 (Präsidium) Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, SMUV 1 Gewerkschaft Bau- und Industrie GBI 1 Schweizerischer Kaminfegergesellen-Verband SKGV 1 7.2 Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten Die Trägerschaft hat die Oberaufsicht der Umsetzung der Branchenlösung. Sie ist im strategischen Bereich tätig. Die Geschäftsführung liegt beim SKMV. Die ihm übertragenen Aufgaben werden im Auftragsverhältnis wahrgenommen. Er kann einen Sicherheitsverantwortlichen einsetzen oder Geschäfte über ein externes Sicherheitsbüro sicherstellen. Geschäftsführung liegt beim SKMV 7.3 Aufgaben der Trägerschaft Festlegen von Branchenzielen bezüglich AS+GS Wahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ueberwachung der Umsetzung der Branchenlösung Finanzierung der Aktionen und Ausbildungsprogramme sicherstellen. Förderung des Erfahrungsaustausches unter Sozialpartnern und Fachleuten. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 13

7.4 Aufgaben der Geschäftsführung Überprüfung der Umsetzungsaktivitäten und deren Stand ermitteln. Arbeiten für die Erstellung und die Aktualisierung des Branchenmodells und des dazugehörenden Leitfadens koordinieren. Veranlassen und Anbieten von Sicherheitsaktionen Beratung der Betriebe, der Sektionen und der Fachgruppen, insbesondere bei der Einführung und Umsetzung. Beratung und Unterstützung im Bereich Ausbildung (Ziff. 9.2) Anlaufstelle für Fragen und Probleme mit dem Einsatz von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten Koordination und Aufbieten von Spezialisten der Arbeitssicherheit aus dem ASA-Pool. (Ziff. 8.3) Fachliche Unterstützung von Sicherheitsprogrammen. Eingabestelle bei Beschwerden für Arbeitgeber, Arbeitnehmer. Geschäftsführung «Branchenlösung» im Auftrag der Trägerschaft. Führen einer selbstständigen AS + GS Rechnung Auswertung der Unfall- und Berufskrankheitsmeldungen Behandlung von Gesuchen und Erteilung von Ausnahme- Bewilligungen und Dispensationen von der Branchenlösung. Im Zweifelsfall entscheidet die Trägerschaft. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 14

7.5. Organisation der Mitwirkungsrechte und pflichten der Arbeitnehmer Den Arbeitnehmern oder deren Vertretung im Betrieb steht in allen Fragen der Arbeitssicherheit ein Mitspracherecht zu. Mitspracherecht der Arbeitnehmer Dieses Recht umfasst den Anspruch auf frühzeitige und umfassende Information und Anhörung sowie das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, bevor der Arbeitgeber einen Entscheid trifft. Der Arbeitgeber hat seinen Entscheid zu begründen, wenn er den Einwänden und Vorschlägen der Arbeitnehmer oder deren Vertretung im Betrieb nicht oder nur teilweise Rechnung trägt. Die Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber über alle Neuerungen und Aenderungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informiert werden. Sie sind auch mindesten einmal jährlich über die Auswirkungen der Massnahmen auf den Betrieb zu orientieren. Für die Mitwirkung ist bei der Umsetzung der Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit mindestens eine durch die Belegschaft bestimmte Person als Vertretung der Arbeitnehmenden zu ernennen. Neuerungen und Änderungen Arbeitnehmervertretung Personen, die durch die Unternehmensleitung als Betriebssicherheitsbeauftragte ernannt wurden, können nicht gleichzeitig als Personalvertretung wirken. Die Personalvertretung oder betroffene Arbeitnehmende müssen die Möglichkeit haben, sich bei Besuchen und Kontrollen der zuständigen Behörde sowie bei Audits zu beteiligen. Die Arbeitnehmer unterstützen die vom Arbeitgeber angeordneten Massnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer sind verpflichtet die persönliche Schutzausrüstung zu benützen und dürfen Schutzeinrichtungen nicht entfernen oder unwirksam machen. Die für die Arbeitssicherheit und die für die Prävention von Berufskrankeiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsprobleme angeordneten Massnahmen sind einzuhalten. Dem Betriebsinhaber sind auftretende Mängel zu melden. Die Arbeitnehmer unterliegen bezüglich betrieblicher Angelegenheiten gegenüber Drittpersonen der Schweigepflicht. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 15

7.6. Gesamt-Verbandsstruktur Die Verbandsstuktur ist aus dem Anhang 1 der Branchenlösung ersichtlich. 8. Konzept der Branchenlösung 8.1 Technische Einrichtungen und Geräte (TEG) und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) 8.1.1 Auswahl, Beschafffung von TEG und PSA Die Auswahl von TEG und PSA erfolgt so, dass sie für den vorgesehenen Verwendungszweck und Verwendungsort geeignet sind. Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen des Inverkehrbringens u.a. des STEG erfüllen. Das bedeutet, es müssen eine gültige Konformitätserklärung des Herstellers für Einzelmaschinen wie auch für Anlagen und PSA (zusammengebaute Maschine) sowie eine gut verständliche Anleitung in der Sprache des Verwenders vorliegen. 8.1.2 Aufstellung und Verwendung (Betrieb) von TEG Die Aufstellung und der Betrieb erfolgen nach den Angaben des Herstellers. Die Arbeitnehmenden werden bezüglich der bestimmungsgemässen und sorgfältigen Verwendung gemäss den Angaben des Herstellers informiert, instruiert und wenn nötig ausgebildet. 8.1.3 Instandhaltung von TEG Die Instandhaltung erfolgt gemäss den Angaben des Herstellers und wird durch speziell ausgebildete Arbeitnehmende durchgeführt. Durch die Instandhaltung wird der sichere Zustand TEG erhalten. Der Betrieb führt eine Instandhaltedokumentation, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz stark von der Instandhaltung abhängen. 8.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Anhand der Grobanalyse werden die Arbeitsplätze und Tätigkeiten bezeichnet, an denen PSA zu verwenden sind. Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen u.a. des STEG erfüllen. Die Auswahl der PSA erfolgt aufgrund der Eignung für den vorgesehenen Einsatz sowie dem Tragkomfort und der gültigen Konformität. Dabei werden die betroffenen Arbeitnehmenden einbezogen. Die Arbeitnehmenden sind verantwortlich für Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit. Sie werden in regelmässigen Abständen über die Wichtigkeit, die richtige Handhabung/ Verwendung und Pflege der PSA instruiert und informiert. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 16

PSA Kopfschutz Augen- und Gesichtsschutz Gehörschutz Atemschutz Handschutz Fuss- und Beinschutz Rumpfschutz Schutz gegen Absturz (Schutzhelme, Haarschutzhauben) (Schutzbrillen, Gesichtsschutz) (Gehörschutzkapseln, -pfropfen, -bügel, -watte) (Filtermasken) (Schutzhandschuhe) (Schutzschuhe, Knieschützer) (Arbeit- und Schutzkleider) (Sicherheitsseile) Bei Verwendung, Pflege und Unterhalt der PSA müssen die Anleitungen des Herstellers beachtet werden. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 17

8.3. Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit 8.3.1. Grundsatz Zur Abdeckung der Bedürfnisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zieht die Branche Spezialisten der Arbeitssicherheit aller Disziplinen, d.h. Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute bei, die der Branchenverband in einem sog. ASA-Pool zusammenfasst. Beizug von ASA- Spezialisten 8.3.2. Qualifikation der Spezialisten der Arbeitssicherheit Es werden Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen, die die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Eignungsverordnung) erfüllen. 8.3.3. Kriterien betreffend Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit 8.3.3.1. Beizug auf Ebene Branche Die Branche zieht bei Bedarf die Spezialisten bei für die Risikoanalyse auf Ebene Branche im Rahmen der branchenbezogenen Konzepte für die Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsproblemen. 8.3.3.2. Beizug auf Ebene Betrieb Im Rahmen dieser Branchenlösung kann der Betrieb für die Gefahrenermittlung, die Audits, Schulung und Beratung Spezialisten der Arbeitssicherheit selbst beiziehen. Der Beizug ist insbesondere dort geboten: wo zur Reduktion oder Elimination von Gefahren die Checkliste und das im Betrieb vorhandene Wissen nicht ausreichen wo die Gefahren resp. Arbeitsplatzverhältnisse vor Ort von der Normalsituation abweichen wenn neue Gefahren auftreten, die in der Branchenlösung nicht berücksichtigt werden wenn der Verdacht besteht, dass gesundheitliche Probleme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit der Arbeit in Beziehung stehen. Beizug auf Ebene Branche Beizug auf Ebene Betrieb Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 18

8.3.4. Die wesentlichen Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit 8.3.4.1. Sicherheitsfachleute - Beratung der Arbeitgeber (Geschäftsleitung und Linienvorgesetzte) und der Arbeitnehmenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. - Analyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle und Sachschäden auf ihre Ursachen. - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsproblemen und zur Sanierung von Gefahrenstellen. - Mitarbeit bei Risikoanalysen - Verfassen von periodischen Berichten über das Unfallgeschehen im Betrieb und Erstellung von Statistiken. - Aus- und Weiterbildung der Belegschaft aller Stufen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. - Organisation der Ersten Hilfe, medizinische Notversorgung, Rettung und Brandbekämpfung. 8.3.4.2. Sicherheitsingenieure - Zusätzlich zu den Aufgaben der Sicherheitsfachleute gemäss Ziff. 8.3.4.1 - Erarbeitung von Risikoanalysen in Zusammenarbeit mit den anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, inkl. Festlegen der entsprechenden Massnahmen. - Ausarbeiten von betrieblichen und überbetrieblichen Sicherheitskonzepten. 8.3.4.3. Arbeitshygieniker - Beratung des Lenkungsausschusses der Branchenlösung - Beratung der Arbeitgeber (Geschäftsleitung und Linienvorgesetzte) und der Arbeitnehmenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. - Identifikation und Beurteilung gesundheitsbeeinträchtigender physikalischer, chemischer und biologischer Einwirkungen am Arbeitsplatz. - Messtechnische Ueberwachung gesundheitsgefährdenden Einwirkungen. - Erarbeitung von Risikoanalysen in Zusammenarbeit mit den anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, inkl. Festlegen der entsprechenden Massnahmen. - Erarbeitung von Vorschlägen zum Ersatz von gesundheitsgefährdenden Stoffe und Arbeitsverfahren. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 19

- Beratung bei der Planung und Verbesserung von Arbeitsplätzen aus arbeitshygienischer Sicht. - Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten (z.b. KOPAS, Sicherheits-Koordinatoren) der Branche bzw. Betriebsgruppe und der Linienverantwortlichen in den Betrieben in Belangen der Arbeitshygiene sowie Mitarbeit innerhalb der branchenbezogenen Ausbildung (u.a. Lehrlingen). 8.3.4.4. Arbeitsärzte - Beratung des Lenkungsausschusses der Branchen- bzw. Betriebsgruppenlösung. - Erarbeitung von Risikoanalysen in Zusammenarbeit mit den anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, inkl. Festlegen der entsprechenden Massnahmen. - Beratung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. - Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten der Branchen in Belangen der Arbeitsmedizin sowie Mitarbeit innerhalb der branchenbezogenen Ausbildung. - Beurteilung der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit vor Ort. - Untersuchung von Arbeitsplatzsituationen im Hinblick auf die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten Gesundheitsproblemen. - Mitarbeit bei der Organisation der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung und der Beratung. - Eintritts- und Kontrolluntersuchungen zur Beurteilung der Tauglichkeit der Arbeitnehmenden für die vorgesehene oder aktuelle Tätigkeit. - Organisation der Erstbehandlung bei Notfällen sowie Behandlung betriebsspezifischer Schädigungen zusammen mit den behandelnden Aerzten. - Beratung bei der medizinischen Rehabilitation und Reintegration von Arbeitnehmenden. - Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Aufgaben im Rahmen des Gesundheitsschutzes nach ArG. insb. der ArGV3. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 20

8.4. Spezialisten der Arbeitssicherheit 8.4.1. Sicherheitsfachleute Für den Schweiz. Kaminfegermeister-Verband (SKMV) sind ausgebildete Sicherheitsfachleute zuständig. Die Namen der Sicherheitsfachleute sind im Anhang 8 ersichtlich. 8.4.2. Sicherheitsingenieure, Arbeitsärzte und Arbeitshygieniker Im Rahmen der Branchenlösung sind die Sicherheitsingenieure, die Arbeitshygieniker sowie die Arbeitsärzte im ASA-Pool vertreten. (Namenliste und Vereinbarung siehe Anhang 8 der Branchenlösung) 8.5. Notfallorganisation Durch gezielte präventive Massnahmen sind Notfälle und Unfälle zu verhindern. Für den Fall aber, dass ein solcher eintritt, soll sichergestellt werden, dass der Schaden begrenzt werden kann, z.b. Notfallliste mit allen wichtigen Telefonnummern, und Vorgehensanweisungen Sanitäts und Brandschutzmittel Ausgebildete Mitarbeiter (Nähere Angaben siehe Leitfaden) Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 21

9. Aus- und Weiterbildungskonzept Die Kurse Aus- und Weiterbildung werden in Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachleuten durchgeführt. Bildung ist das Hauptinstrument, um Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor Ort zu bringen. Wissen vor Ort bringen Schulung der Mitarbeiter mit dem Ziel der Information, der Sensibilisierung und der Motivation. Das Ausbildungskonzept, welches festlegt, wie die Umsetzung der angestrebten Branchenlösung erfolgen soll. Das Ausbildungskonzept trägt den charakteristischen Gegebenheiten des Kaminfegergewerbes Rechnung. 9.1. Ausbildungsort Der SKMV verfügt über Schulungsräume in Olten, Rorschach, Colombier und Trevano. Die Schulungszentren sind die wichtigsten Dienstleistungen des Verbandes. Nach Möglichkeiten werden die Aus- und Weiterbildungskurse in diesen Schulräumen zentral angeboten. Zentrale und dezentrale Kurse 9.2. Arbeitsgruppe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Arbeitsgruppe wird von einem Vertreter des SKMV präsidiert. Die Arbeitsgruppe : erarbeitet in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten stufengerechte Lehrpläne, sowie entsprechendes Unterrichtsmaterial. Stufengerechte Lehrpläne erstellt und aktualisiert den Leitfaden sowie den Anhang zum Leitfaden. beratet die Sicherheitsfachleute und die ASA-Spezialisten im Bereich der Kaminfeger spezifischen Gebiete für die Durchführung von Ausbildungskursen für Kader und Mitarbeiter. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 22

Unterstützt die Sicherheitsfachleute beim Erarbeiten von Ausbildungsunterlagen - für die interkantonale Lehrlingsausbildung - für die Meisterfachkurse - für spezielle Fachkurse Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 23

9.3. Ausbildung von Koordinationspersonen Arbeitssicherheit (Kopas) für den Betrieb Jedes Unternehmen bestimmt eine geeignete Person, die in zentralen oder regionalen Kursen, durch die Instruktoren darauf vorbereitet werden, die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb zu übernehmen. Anforderungen an die Koordinationspersonen Arbeitssicherheit Zu Kopas sollten Personen ausgebildet werden, welche über soziale und fachliche Kompetenz sowie über Motivations-Fähigkeiten verfügen. Sie sollen sich zudem über umfassende Berufserfahrung ausweisen können. Betriebsgrösse Kleinbetriebe (1 bis 5 Mitarbeiter) Geeignete Personen/Anforderungen Firmeninhaber / Stellvertreter Mittelbetriebe Firmeninhaber / Stellvertreter oder (6-15 Mitarbeiter) Facharbeiter Aufgaben der Koordinationsperson Arbeitssicherheit Die Aufgaben, welche im Betrieb der Kopas übertragen sind, werden im Leitfaden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe SKMV (siehe Anhang 5 der Branchenlösung) im Detail beschrieben. 9.3.1 Nachfolgeregelung Scheidet eine Kopas aus dem Unternehmen aus, sorgt der Betriebsinhaber bzw. die Geschäftsleitung sofort für einen Ersatz, welcher den nächstmöglichen Kurs zu besuchen hat. 9.3.2 Vertiefungskurse Wenn neue technische Erkenntnisse vorliegen oder andere Umstände dies erfordern, bietet die Trägerschaft Vertiefungskurse an. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 24

9.4 Einführung neuer Mitarbeiter (Göttisystem) Neue Mitarbeiter, branchenfremde Mitarbeiter oder Temporärangestellte, werden im Betrieb speziell betreut. Neue und branchenfremde Mitarbeiter 9.5 Kampagnen «on the job» Die Arbeitsgruppe «Branchenlösung SKMV» definiert Kampagnen und Aktionen zu spezifischen Themen der AS+GS. Zu deren Umsetzung vor Ort erarbeitet sie spezielle Schulungsmodule, die «on the job» am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Sicherheits- Kampagnen am Arbeitsplatz 9.6 Ausbildung für AS+GS in der Fachschule Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird auf allen Ausbildungsstufen umgesetzt. Lehrlingsstufe Vermittlung des Lehrstoffes vom Grundkurs AS+GS Meisterfachkurse Vermittlung von Spezialwissen AS+GS Meisterstufe Repetition AS+GS Die Lehrpläne werden so gestaltet, dass ein Lehrling bei erfolgreichem Lehrabschluss automatisch den Grundkurs AS+GS absolviert hat. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung im Kaminfegergewerbe (Grund- und Hauptkurs) hat der Kaminfegermeister gleichzeitig die Ausbildung zur Kopas erlangt. Grundkursstoff wird in der Lehre vermittelt. Erfolgreiche höhere Fachprüfung im Kaminfegergewerbe 9.7 Vertiefungskurse für Kooordinationspersonen AS+GS Die Geschäftsführung der Branchenlösung SKMV bietet für sämtliche Kopas Vertiefungskurse an, woran auch Nichtmitglieder teilnehmen können. Diese Vertiefungskurse sind obligatorisch. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 25

9.8 Ausbildung zur Koordinationsperson AS+GS Den verschiedenen Vorkenntnissen der Kandidaten wird wie folgt Rechnung getragen: Aus- Weiterbildung Grundkurs Hauptkurs Lehrabschluss in einem verwandten Beruf obligatorisch obligatorisch Lehrabschluss als Kaminfeger Lehrabschluss vor 2003: Lehrabschluss nach2003: Ab dem Schuljahr 2000/2001 wird der Lehrstoff vom Grundkurs in die Lehrlingsausbildung integriert. obligatorisch in der KF-Ausbildung integriert obligatorisch obligatorisch Abschluss als Kaminfeger-Meister Abschluss vor 2002: Abschluss nach 2002: obligatorisch in der Ausbildung integriert obligatorisch in der ausbildung integriert integriert Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 26

Anmerkung: Die Anforderungen der Branchenlösung sind mit der Ausbildung zur KOPAS allein noch nicht erfüllt. Die Umsetzung der Branchenlösung ist erst dann erfolgt, wenn sie im Betrieb in allen Teilen integriert ist, und alle erforderlichen Massnahmen gemäss Leitfaden (Handbuch) eingeleitet sind. Der Arbeitgeber muss die stetige Umsetzung gewährleisten. Die ausgebildeten KOPAS werden später zu Vertiefungskursen (regelmässige Wiederholungskurse) aufgeboten. Kursdauer Grundkurs Hauptkurs Vertiefungskurs Fachtagungen ½ Tag ½ Tag 1 Tag alle zwei Jahre nach Bedarf ½ - 1 Tag Durchführungsort der Kurse Grundkurs Hauptkurs Vertiefungskurs auf Lehrlingsstufe: in den regionalen Fachschulen auf Meisterstufe: In den verbandseigenen Kursräumen. Die Kurse können jedoch auch dezentral durchgeführt werden. auf Meisterfachstufe: In den Meisterfachkursen Rorschach,Olten Colombier auf Meisterstufe: In den verbandseigenen Kursräumen. Die Kurse können jedoch auch dezentral durchgeführt werden. Zentrale oder dezentrale Durchführung Kursinhalt Grundkurs Grundkenntnisse in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 27

Kursinhalte Hauptkurs Vorstellen der Branchenlösung Rechtliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) Soziale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und deren Folgen Stellung und Verantwortung der Koordinationsperson Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb Risikobewusstsein und sicherheitsgerechtes Verhalten Erkennen von Gefahren (Statistiken, Risikoanalyse) Handhabung von Checklisten Organisation der Arbeitssicherheit Didaktische Grundlagen der Kommunikation zur Vermittlung der Erkenntnisse Praktische Materialkunde für Sicherheitsvorkehrungen und persönlichen Schutzausrüstungen Praxisbeispiele Anleitung zur Umsetzung der Branchenlösung Kursbestätigung Kursteilnehmer, welche den ganzen Kurs besucht haben, erhalten eine Kursbestätigung. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 28

Kursinhalt Vertiefungskurs Nach Absolvierung des Hauptkurses werden die Teilnehmer im Sinne eines Erfahrungsaustausches und einer Selbstkontrolle periodisch aufgeboten. Erfahrungsaustausch über Vorgehen im eigenen Betrieb; Anleitung zur Umsetzung Vermittlung neuester Erkenntisse in AS und GS Vermittlung von Kontrollmethoden Kontrolle der im Betrieb umgesetzten und dokumentierten Massnahmen Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 29

10. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung Risikoanalyse Die Arbeitsgruppe AS+GS veranlasst die Ermittlung der Gefahren und deren Risikobeurteilung anhand der in der Branche vorkommenden Arbeitsprozesse am entsprechenden Arbeitsort und zeigt diese in einer Risikoanalyse auf. (Anhang 7 der Branchenlösung). Die Risikoanalyse für 17 Arbeitsprozesse ist erstellt. Die Risikoanalyse der Arbeitsprozesse für Hochkamine und grössere Heizkessel wird bis spätestens Ende Juni 2002 fertig erstellt sein. 10.1. Treffen von geeigneten Massnahmen Mit Einbezug der ASA-Spezialisten werden geeignete Massnahmen aufgezeigt und in Checklisten festgehalten 10.2 Massnahmenplanung und Umsetzung Der Leitfaden mit Anhang (Hilfsmittel/Checklisten) bildet einen integrierenden und verpflichtenden Bestandteil bei der Umsetzung der Branchenlösung. 10.3 Einhaltung der Massnahmenplanung und Kontrollkonzept 10.3.1. Auf der Ebene Trägerschaft Im Auftrag der Trägerschaft überwacht die Arbeitsgruppe AS+GS im Sinne von Berbesserungsmöglichkeiten die Umsetzung der Massnahmen in den Betrieben. 10.3.2. Auf der betrieblichen Ebene Der Betriebsinhaber ist grundsätzlich für den Vollzug der Branchenlösung verantwortlich. Er ist verpflichtet, die aufgezeigten Massnahmen im Betrieb einzuhalten und zu überwachen. Die ausgefüllten Checklisten sind als Nachweis für allfällige Betriebskontrollen durch die SUVA aufzubewahren. Die SUVA kann die Betriebe darauf hin überprüfen, ob die Branchenlösung eingehalten wird. Unternehmen, welche den Anforderungen der Branchenlösung nicht nachkommen, müssen mit Auflagen und Sanktionen des Durchführungsorganes gemäss Art. 5 der EKAS- Richtlinie - 6508 rechnen. 10.3.3. Datenschutz Bei der Umsetzung der Branchenlösung wird auf Ebene Branche und auf Ebene Betrieb den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung getragen. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 30

11. Finanzierung 11.1. Vorfinanzierung Der Schweizerische Kaminfegermeister-Verband finanziert die Umsetzung der Branchenlösung über das jährliche Budget Branchenlösung. 11.2 Finanzierung über Kursgelder Die Kurskosten werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Mitglieder des Verbandes erhalten Vergünstigungen. Personen, welche Mitglied eines Verbandes sind, welcher bei der Branchenlösung mitgewirkt hat, kommen ebenfalls in den Genuss von Vergünstigungen. 12. Inkrafttreten Die vorliegende Branchenlösung tritt nach Genehmigung durch die EKAS am 5. Juli 2001 in Kraft. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 31

13. Unterschriften der Sozialpartner Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband SKMV...... Kast Erich Tschudi Hans Zentralpräsident Chef Bildung Gewerkschaft Bau und Industrie GBI...... Pedrina Vasco Pacheco Mariano Zentralsekretär stv. Zentralsekretär Für die Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, SMUV...... Ambrosetti Renzo Frehner Rolf Präsident Mitglied der Geschäftsleitung Schweizerischer Kaminfegergesellen-Verband SKGV...... Bobst Markus Mähr Reto Präsident Vizepräsident Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001 32

Anhang 1-8 Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 1 Verbandsstruktur / Organigramm Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband SKMV Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 2 Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Verband Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Verband Der SKMV verfügt über eine klare Organisationsstruktur. Die Aufgaben des Verbandes (Zentralvorstandes) sind geregelt. (Organigramm Anhängen 1 und 4 der Branchenlösung) Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung beschliesst über das Tätigkeitsprogramm, Budget und somit auch über den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. - Zentralvorstand Der Zentralvorstand setzt sich aus dem Zentralpräsidenten und sechs Zentralvorstandsmitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Zentralvorstandes übernehmen die Verantwortung für ein oder mehrere Ressorts. Die Ressortvorsteher haben die Ausgabenkompetenz im Rahmen des Budgets. Die Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz untersteht dem Chef Bildung. Trägerschaft Das Organigramm wird in die Division «Bildung» mit dem Aufgabenbereich «Trägerschaft Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» integriert. Arbeitsgruppe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Trägerschaft setzt bei Bedarf eine Arbeitgruppe ein, die je nach Fachgebiet mit den notwendigen Spezialisten besetzt wird. Informationsfluss / Sicherstellung des Know-How-Transfers Es wird sichergestellt, dass die Entscheide und Beschlüsse sowie das Know How auf allen Ebenen in Technik, Interkantonale Fachkurse und Bildung einfliessen. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 3 Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Kaminfegerbetrieb Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Organisation der Arbeitssicherheit (AS) und des Gesundheitsschutzes (GS) im Kaminfegerbetrieb Aufgaben der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung Ist verantwortlich für die Einführung und den Unterhalt der Branchenlösung innerhalb der Firma Integriert Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Unternehmenpolitik. Leht die Sicherheitsorganisation innerhalb der Firma fest. Stellt die Mitwirkung der Arbeitnehmer sicher. Stellt die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung Lässt den Sicherheitsbeauftragten (Kopas) aus- und weiterbilden. Erstattet Bericht an den SKMV zu Hd. der Trägerschaft AS+GS Aufgaben der Koordinationsperson Die Kopas Ist interner Fachmann/frau für Arbeitsischerheit und Gesundheitsschutz Unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter bei der Einführung und Umsetzung der Branchelösung (u.a. Aufbau und Unterhalt der Dokumentation) Unterstützt die Geschäftsleitung im Bereich AS + GS Instruiert das Personal in AS + GS Ueberwacht sicherheitsgerechtes Verhalten bezüglich Arbeitssicherheit in der Firma Ist Ansprechpartner innerhalb des Betriebes gegenüber dem ASA-Ausschuss der Branche. Erstellt die geforderten Auswertungen und Statistiken Erstellt einen Jahresbericht über AS + GS Meldet Unfälle, Beinahe-Unfälle und Berufskrankheiten oder arbeitsassoziierten Gesundheitsprobleme und deren Ausfalltage dem SKMV zu Hd. Arbeitsgruppe AS+GS. Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 4 Ausbildungsstruktur für Arbeitssicherheit (AS) und Gesundheitsschutz (GS) im Verband Delegiertenversammlung Zentralvorstand Trägerschaft (AS) + (GS) paritätisch Ausbildung Instruktoren SVDW Instruktoren SKMV Arbeitsgruppe AS + GS Grundkurs Vertiefungskurs Hauptkurs Fachtagungen Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 5 Leitfaden zur Umsetzung der Branchenlösung Zielsetzung für den Leitfaden Der Leitfaden, sowie die im Anhang des Leitfaden enthaltenen Check-Listen für die Gefahrenermittlung und das Treffen von geeigneten Massnahmen, bilden das wichtigste Instrument für die konkrete Umsetzung der Branchenlösung. Die Branchenlösung deren Anhang sowie der dazugehörende Leitfaden Anbilden eine Einheit. In diesen Dokumenten wird geregelt, wie die vom Gesetzgeber geforderten Massnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe umzusetzen sind. Inhaltsverzeichnis des Leitfadens 1.) Organisation im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 1.1.) Organisation im SKMV 1.2) Organisation im Betrieb 2.) Sicherheitsschulung im Betrieb 3.) Arbeitsmittel und Materialien 4.) Arbeitsplatzspezifische Sicherheitsorganisation 5.) Durchführung der Gefahrenermittlung und der Risikobeurteilung 6.) Betriebliche Notfallorganisation 7.) Geeignete Arbeitssicherheits-Angebote und Publikationen 8.) Sicherheitsaudit und Erfolgskontrolle Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 6 SUVA Unfall- und Berufskrankheiten-Statistik für Gefährdungsklasse 44 G Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 7 Grobrisikoanalyse Die Risikoanalysen für 17 Arbeitsprozesse A 1-2, B1 10 u. B13, C 1-4) sind erstellt. Die Risikoanalyse für die Arbeitsprozesse bei Hochkaminen (B 11) und grösseren Heizkessel (B12) werden bis spätestens Ende Juni 2002 fertig erstellt sein. Ausgewählter Arbeitsprozess als Beispiel: Risikoanalyse für Ausbrennarbeiten Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Anhang 8 ASA-Pool Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001

Für den Schweiz. Kaminfegermeisterverband sind folgende Spezialisten der Arbeitssicherheit zuständig Heinz Iff, Masch.-Ing. HTL, Sicherheitsingenieur, Bergstrasse 27d, 4914 Roggwil Andreas Martens, Dipl. Ing. ETH Arbeitshygieniker SGAH, AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene GmbH, St. Jakobstrasse 57, 8004 Zürich Dr, med. Franz Bucher, Facharzt FMH für Allg. Medizin und Arbeitsmedizin, Wildbachstrasse 8, 4513 Langendorf Sicherheitsfachleute Werner Hofer, Kaminfegermeister, Zuberweg 20, 3600 Thun Bernhard Schnider, Spezialist der Arbeitssicherheit, Vizepräsident SVDW Avenue de Belmont, 1820 Montreux Tom van Egmond, Spezialist Arbeitssicherheit, Präsident der SVDW Sektion Bern Solothurn alte Rüegsauerstrasse 6, 3415 Hasle Rüegsau Roland Vogel, Spezialist Arbeitssicherheit, Leiter AS + GS des SVDW Wilenstrasse 10, 9400 Rorschacherberg Branchenlösung SKMV; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Kaminfegergewerbe Mai 2001