Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)



Ähnliche Dokumente
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von.

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. Neue Rechtsprechung

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.

AGG Urteilsübersicht Behinderung

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

DA Seite Gesetzestext

Betriebsvereinbarung

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im

Mandantenrundschreiben Juli Sehr geehrte Damen und Herren, Inhalt: 1. Der Fall Emmely : Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Was ist das Budget für Arbeit?

UMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen.

- Sind Sie vorbereitet? -

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

U R T E I L S A U S Z U G

Die Kündigungsschutzklage

Elternzeit Was ist das?

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

E W A L D & P a r t n e r

Sanochemia Pharmazeutika AG

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

Situation. Aufgaben. Überlegen Sie sich Fragen, die Sie einem Außendienstmitarbeiter in einem Personalfragebogen stellen würden.

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Statuten in leichter Sprache

mit unserem dritten DiAG-Info in diesem Jahr möchten wir Sie über Änderungen der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtssprechung informieren:

Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

- 2 - Eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV

Schwerbehinderteneinstellungsverfahren für 2016 und Beratung

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Allgemeine Vergütungsordnung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen.

Leseprobe zum Download

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen zur Altersvorsorge

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht

I n ha l ts v er z ei ch ni s

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen!

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Teil F: Prüfungsschemata

KiTa PraE-Gen Fit für Führung

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den

Befristete Arbeitsverhältnisse

I m N a m e n d e s V o l k e s U R T E I L. In dem Rechtsstreit ...

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Transkript:

Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) I. Benachteilung wegen des Alters Arbeitsverträge, die eine Altersgrenze beim Erreichen des 60. Lebensjahres vorsehen, sind in diesem Punkte dann nicht wegen Verstoßes gegen das AGG rechtswidrig, wenn an den Arbeitsplatz hohe Leistungsanforderungen gestellt werden und statistisch erwiesen ist, dass diese Leistungsanforderung im 60. Lebensjahr nicht mehr erfüllt werden können. Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 14.03.2007 - AZ: 6 Ca 7405/06 das Urteil ist nicht rechtskräftig, die klageführende Partei beabsichtigt bis zum europäischen Gerichtshof zu gehen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist unzulässig, wenn sie auf einem Interessenausgleich beruht und dieser ältere Arbeitnehmer diskriminiert. Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 05.02.2007 - AZ: 3 Ca 721/06 Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers wegen häufiger Erkrankungen legt dann keine mittelbare Diskriminierung, wenn die??? des Arbeitgebers statistisch gerechtfertigt sind. Urteil des LAG Baden-Würtemberg vom 18.06.2007 - AZ: 4 Sa 14/07 Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart - AZ: 17 Ca 8522/06 Die Ablehnung einer/eines Bewerberin/Bewerbers wegen des Risikos erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle verstößt gegen das AGG. Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 25.06.2007 - AZ: 11 Ca 8952/06 der Klägerin wurde gemäß 15 AGG ein Schmerzensgeld in Höhe von drei Monatsgehältern zugesprochen. Die Zusammenfassung von Arbeitnehmern in eine rentennahe und sozial abgesicherte Gruppe im Rahmen der Sozialauswahl verstößt gegen 7 AGG. Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 03.07.2007 AZ: 3 Ca 199/07 Die Bildung sogenannter Altersgruppen im Rahmen eines Interessenausgleiches wenn sie nach abstrakt nachvollziehbaren Kriterien gebildet wird, verstößt nicht gegen das AGG. Urteil des LAG Niedersachsen vom 13.07.2007 AZ: 16 Sa 274/07

622 Abs 2 BGB verstößt gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und ist damit bei der Berechnung der entsprechenden Kündigungsfrist nicht anzuwenden. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 AZ: 7 Sa 561/07 Die tarifvertragliche Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter stellt eine unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG dar. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22.08.2007 AZ: 86 Ca 1696/07 Arbeitgeber sind nicht zur Entschädigung nach dem AGG verpflichtet, wenn sie Indizien für eine willentlich geschlechtsbezogen ausgeschriebene Stellenanzeige widerlegen können. Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Urteil vom 05.09.2007 AZ: 29 Ca 2793/07 II. Benachteiligung wegen des Geschlechts Die nicht Berücksichtigung der Elternzeit bei der Ermittlung der Berufsjahre im Rahmen einer tariflichen Eingruppierung verstößt nicht gegen das AGG. Urteil des Arbeitsgericht Heilbronn vom 03.04.2007 AZ: 5 Ca 12/07 Der Arbeitgeber verletzt regelmäßig das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, wenn er bei Auswahlentscheidung das Geschlecht des ausgeschlossenen Arbeitnehmers zu dessen Lasten berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei der Auswahl der angestellten Lehrkräfte, denen er ohne Änderung des Aufgabengebietes eine Besserstellung in Vorsorge- und Beihilfeangelegenheiten gewährt. Urteil des BAG vom 14.08.2007 AZ: 9 AZR 934/06 Der Umstand, dass eine Kündigung am Weltfrauentag ausgesprochen wird, legt keine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28.08.2007 AZ: 21 Ca 125/07 Eine Stellenanzeige verstößt gegen den Grundsatz des Verbotes der Altersdiskriminierung gem. 11 i.v.m. 7 I AGG, wenn darin zum Ausdruck gebracht wird, dass die Bewerber idealerweise nicht älter als 45 sein sollten. Macht der Arbeitgeber davon jedoch keinen Gebrauch indem er Arbeitnehmer einstellt, die über 45 Jahre alt sind, so widerlegt er hierdurch die Indizwirkung. Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.09.2007 AZ: 29 Ca 2793/07

III. Benachteiligung wegen einer Behinderung Teilt ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer entgegen 81 I 9 SGB nicht mit, welche Gründe für die Ablehnung der Bewerbung ausschlaggebend waren, so ist dessen Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft zu vermuten (im Anschluss an BAG Urteil vom 15.02.2005 AZ: 4 AZR 635/03) Urteil des LAG Hessen vom 07.11.2005 AZ: 7 Sa 473/05 Unterrichtet der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht über die eingegangene Bewerbung eines bestimmten schwerbehinderten Menschen, so ist dessen Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft zu vermuten. Die Vorschriften der 81 II S.1 Nr. 1 S. 1 SGB 9 (Anspruch auf Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern) und 81 II S.2 Nr. 4 SGB 9 (Ausschlussfrist) sind verfassungsgemäß. Urteil des BAG vom 15.02.2005 AZ: 9 AZR 635/03 Kommt ein Arbeitgeber seiner Pflicht nach 81 I S.2 SGB 9 nicht nach, kann er die tatsächliche Vermutung einer Benachteiligung wegen Behinderung widerlegen, wenn er darlegt, dass er seine Pflicht nach 71 SGB 9 übererfüllt. Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.09.2007 AZ: 7 Ca 1969/07 IV. Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft Die Zurückweisung eines Bewerbers mit Migrationshintergrund wegen etwaiger fehlender Beherrschung der deutschen Sprache ist dann keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, wenn nicht weitere Anhaltspunke dafür dagetan werden, diese Entscheidung nicht auf sachliche sondern auf ausländerfeindlichen Motiven beruht. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.09.2007 AZ: 14 Ca 10356/07 V. Benachteiligung wegen der Relegion Benachteiligt wird eine muslimische Bewerberin, wenn ihre Zugehörigkeit zu einer anderen Religion für die Besetzung einer Einrichtung des Diakonischen Werkes ausschlaggebend war. Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04.12.2007 AZ: 20 Ca 105/07 VI. Benachteiligung wegen der sexuellen Identität Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente des überlebenden Lebenspartners, sofern er sich in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten vergleichbar ist. Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Urteile vom 01.04.2008 AZ: C 267/06

VII. Benachteiligung bei der Einstellung Wird ein befristetes Arbeitsverhältnisses unter Berufung auf die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nicht verlängert, so liegt darin ein Verstoß gegen das AGG vor. Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.09.2008 AZ: 3 Ca 1133/08. Jegliche Arbeitgeber dürfen angehörige anderer Religion im Einstellungsverfahren für verkündungsferne Aufgabenbereiche nicht wegen Ihrer Glaubensrichtung benachteiligen. Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg, Urteile vom 04.12.2007 AZ: 20 Ca 105/07. Die Ablehnung eines älteren Bewerbers wegen des Risikos erhöhter krankenheitsbedingter Ausfälle verstößt gegen das AGG. Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt/Main vom 25.06.2007- AZ: 11 Ca 8952/06. Die Ablehnung einer Bewerberin, die sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, in der ein männlicher Außendienstmitarbeiter gesucht wird, verstößt auch dann gegen das AGG, wenn es dem Arbeitgeber gelingt vorzutragen, dass die Stellenbewerberin für die Stelle aus anderen Gründen nicht geeignet ist. Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.09.2007 Az: 29 Ca 2793/07: Unterlässt es der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst eine Stelle rechtzeitig der Agentur für Arbeit zu melden und schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch zu laden, so rechtfertigt dies die Vermutung eines Verstoßes gegen das AGG. Eine Vermutung kann nicht mit Hinweis darauf widerlegt werden, dass der Bewerber das objektive Anforderungsprofil nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die auszuübende Tätigkeit nicht voraussetzt, dass der Bewerber bei einer Fachhochschule einen Ausbildungsabschluss erlangt hat, dies aber in der Stellenanzeige gefordert wurde. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.04.2007 AZ: 9 AZR 807/05 VIII. Benachteiligung im Arbeisverhältnis Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAB stellen eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 AZ: 20 Sa 2244/07. Altersgruppenbildung im Intressenausgleich oder Sozialplan, die die Chancen jüngerer Arbeitsnehmer auf dem Arbeitsmarkt nicht hinreichend berücksichtigt, stellt eine Diskriminierung dar. Urteil des Arbeitsgericht Osnabrück vom 03.07.2007 AZ: 3 Ca 199/07.

Die Festlegungen einer Altershöchstgrenze für Piloten auf 60 Jahre verstößt nicht gegen das AGG, wenn Anhaltspunkte dafür dargelegt werden, dass bei einer Weiterbeschäftigung das Sicherheitsinteresse der Flugpassagiere gefährdet ist. Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 14.03.2007 AZ: 6 Ca 7405/06 Die nicht Nichtberücksichtigung Elternzeit bei der Ermittlung der Berufsjahre im Rahmen einer tariflichen Eingruppierung verstößt nicht gegen das AGG. Urteil des Arbeitsgericht Heilbronn vom 03.04.2007 AZ: 5 Ca 12/07 IX. Benachteiligung bei der Entlassung Die Kündigungsfristenregelungen im 622 II 2 BGB verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 AZ: 7 Sa 561/07 * Weiter aktuelle Urteile unter http://www.berlin.de/lb/ads/agg/urteile/index.html * Mit dieser Darstellung soll nur eine Erstorientierung gegeben werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll den Rat eines Berufsträgers (Anwalt) nicht ersetzen. Wenden Sie sich mit weiterführenden Fragen oder dem Wunsch nach einer individuellen Beratung an das Callcenter, dass Ihnen einen spezialisierten Anwalt empfiehlt. Verband der Schadensopfer e.v.