UN AVENIR POUR NOTRE PASSE A FUTURE FOR OUR PAST EINE ZUKUNFT FÜR UNSERE VERGANGENHEIT Würzburger Erklärung: 2. Kongress "Handwerk in der Denkmalpflege" Würzburg, 30. Mai 1984 Vom 28. bis 30. Mai 1984 fand in Würzburg, Bundesrepublik Deutschland, der 2. Kongress "Handwerk und Denkmalpflege" statt, der gemeinsam vom Europarat und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks in Verbindung mit dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz veranstaltet wurde. Im Verlauf des Kongresses, zu dem Verantwortliche aus Politik, Verwaltung, Handwerk und Denkmalpflege aus 17 europäischen Ländern zusammengekommen waren, haben die Teilnehmer die Grundsätze bekräftigt, die 1975 in der "Europäischen Denkmalschutz-Charta" formuliert wurden. Sie haben die Bedeutung des Handwerks in der Denkmalpflege betont sowie die Notwendigkeit, die Ausbildung und die Beschäftigung in den handwerklichen Berufen zu fördern, die zur Instandsetzung und Revitalisierung des historischen Erbes beitragen. Sie haben außerdem die Leitlinien bestätigt, die der Europarat bereits früher, vor allem anlässlich des Kongresses in Fulda im Juni 1980, verabschiedet hat. Sie fanden ihren Niederschlag in Empfehlungen auf europäischer Ebene mit dem Ziel, die Stellung des Handwerks in der Gesellschaft aufzuwerten und die Organisation der Arbeiten sowie die Ausbildung und Information der Handwerker zu verbessern. Ferner wurden auch die Empfehlungen bekräftigt, die anlässlich des beim europäischen Ausbildungszentrum in Venedig-San Servolo im September 1982 abgehaltenen Seminars über die spezialisierte Ausbildung der Handwerker erarbeitet
2 wurden. Dieses Seminar legte das Schwergewicht auf wirkungsvolle Fortbildungsmethoden auf der Grundlage von Erfahrungswerten nationaler und internationaler Fortbildungszentren für Handwerker und Denkmalschutz. Zum Abschluss des Würzburger Kongresses haben die Teilnehmer die nachfolgenden Empfehlungen verabschiedet, die dem Ministerkomitee des Europarates, den nationalen, regionalen und örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Handwerkskammern, den Berufsverbänden und den berufsbildenden Organisationen vorgelegt werden sollen. Wiederbelebung der Handwerksberufe in der Denkmalpflege Angesichts der stürmischen städtebaulichen Entwicklung in der Nachkriegszeit und einer industrialisierten und genormten Bauproduktion schienen in vielen europäischen Ländern die traditionellen Handwerksberufe jahrzehntelang nahezu bedeutungslos zu sein. Eine wieder stärker auf erhaltende Erneuerung und Revitalisierung des baulichen Erbes ausgerichtete Politik räumt diesen Berufen in den meisten europäischen Ländern nun wieder ihren angestammten Platz ein. Aus den folgenden drei Gründen ist die erwünschte Aufwertung und die stärkere Förderung dieser Handwerksberufe erforderlich, weil sie nicht nur in der Denkmalpflege, sondern auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine Rolle spielen. A. Die Erhaltung der traditionellen handwerklichen Fähigkeiten ist ein unentbehrlicher Bestandteil des europäischen Kulturerbes Die herkömmlichen technischen Fähigkeiten der Handwerker garantieren die Erhaltung und damit das Überleben der Kulturdenkmäler durch die Zeiten hindurch. Diese alten Erfahrungen und das manuelle Können sind zugleich Ausdruck höchster kultureller Leistungen Europas und regional verwurzelter Kunstfertigkeit. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des europäischen Kulturerbes. Der Umgang mit dem baulichen Erbe fördert die Erhaltung dieses handwerklichen Könnens, das von geschichtlicher Kontinuität und künstlerischer Kreativität bestimmt ist.
3 B. Die Stärkung des Handwerks dient der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Wiederbelebung Die Fachleute sind sich heute über die wirtschaftliche Bedeutung der Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten am historischen Baubestand einig. Sie wirken sich auch auf tertiäre Bereiche und den Tourismus aus. Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise und der daraus folgenden Arbeitslosigkeit in Europa tragen das beschäftigungsintensive Handwerk und das mittelständische Baugewerbe besonders zum Erfolg der Beschäftigungspolitik bei. Alle öffentlichen Investitionen, die der Erhaltung und Revitalisierung des baulichen Erbes zugute kommen, dienen einer Verbesserung der Lebensqualität und einer Entfaltung des Handwerks im Rahmen der gesamten Wirtschaft. C. Ein blühendes Handwerk bietet jungen Menschen neue Chancen Überall in Europa sind junge Menschen konfrontiert mit einer häufig zu theoretischen Ausbildung, mit der Notwendigkeit der Dienstleistungsberufe, mit einer ungenügenden manuellen Ausbildung oder einfach mit Arbeitslosigkeit. Das Handwerk vermag dem jungen Menschen die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und die Aussicht auf eine vielversprechende berufliche Laufbahn zu bieten. Von diesen Überlegungen ausgehend sollten sich die öffentlichen, nationalen, regionalen und örtlichen Behörden, Berufsverbände, Ausbilder, Unternehmensleiter und deren Mitarbeiter gemeinsam die folgenden Ziele setzen: Vom Kongress verabschiedete Empfehlungen Die öffentlichen Behörden setzen die juristischen Rahmenbedingungen für die Ausführung von Aufträgen. Der Staat oder die örtlichen Behörden spielen außerdem eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der Arbeiten. Hier müssen aber auch zusätzliche Quellen erschlossen werden. Der Erfolg dieser Arbeiten hängt nicht nur von der Befähigung, sondern auch von der Qualität der Zusammenarbeit aller an der Durchführung der Vorhaben Beteiligten ab.
4 Das setzt eine Vorbereitung auf diese Aufgaben schon bei der Grundausbildung und Fortbildung voraus. A. Die Ausführung der Aufträge erleichtern a) Wettbewerb der Unternehmen sichern In den Mitgliedstaaten des Europarates unterstehen die Unternehmen dem Ziel der freien Marktwirtschaft. Ihr Initiativgeist sollte nicht durch einen unverhältnismäßigen Steuerdruck gehemmt, sondern gerade in Zeiten wirtschaftlicher Rezession z. B. durch Steuererleichterungen und anderweitige Entlastungen gefördert werden. Obschon hochspezialisierte Arbeiten zwangsläufig nur an dafür besonders geeignete Unternehmen vergeben werden können, sind Monopolstellungen zu vermeiden. Die Berücksichtigung kleiner und mittlerer Betriebe ist für die Erhaltung des baulichen Erbes wichtig. b) Die Zusammenarbeit zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten stärken Eine Diagnose des Bauwerks, die auf der Zusammenarbeit des Denkmalpflegers, des Bauforschers und des Architekten beruht, muss der Projektierung von Unterhalt und Restaurierung vorausgehen. Planung, präzise Kostenschätzung, zuverlässige planliche und fotografische Dokumentation verlangen die enge Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Bauleiter. Um Irrtümer oder Verzögerungen auf der Baustelle zu vermeiden, sollten während der ganzen Dauer der Arbeiten ausreichende gegenseitige Informationen zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden. Auch der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Handwerkern auf der Baustelle sollte sichergestellt sein. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit führt nicht nur zu einer besseren Organisation der Arbeiten, sondern auch zu wesentlichen Ersparnissen.
5 B. Auswahl der richtigen Baustoffe Die Denkmalpflege arbeitet grundsätzlich mit den herkömmlichen Materialien. Der Rückgriff auf vorhandenes altes Material reicht zur Instandsetzung häufig nicht aus. Kann auch durch Importe der Bedarf nicht gedeckt werden oder entstehen dadurch zu hohe Kosten, muss notfalls nach Ersatzstoffen gegriffen werden. Die Fülle des Angebots und mangelnde Langzeiterfahrung bereitet jedoch Probleme bei der richtigen Auswahl. a) Umweltschäden an Denkmälern vorbeugend bekämpfen Es ist Sache des Staates, im Rahmen der bestehenden internationalen Verträge und Abmachungen sowie der nationalen Gesetzgebung gegen die Luftverschmutzung vorzugehen. Die wissenschaftliche Forschung in den internationalen oder nationalen Instituten, die sich speziell mit den Schäden an den Bauten und den Mitteln zu deren Beseitigung beschäftigen, müssen fortgesetzt werden. Sie sollen Handwerker, die Kenntnisse und Erfahrungen im Gebrauch der traditionellen Materialien haben, an diesen Forschungen teilhaben lassen. b) Den Fortbestand oder die Wiederinbetriebnahme von Unternehmen fördern, die traditionelle Baumaterialien herstellen Die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden sollten durch Gewährleistung ausreichender Aufträge und mit Hilfe einer angemessenen Information den Fortbestand von Produktionsstätten traditioneller und landschaftsgebundener Materialien begünstigen. c) Ersatzstoffe sorgfältig auswählen Die bessere Unterrichtung der Handwerker über die Wirkung, die technischen Eigenschaften und die Alterungsfähigkeit neuer auf dem Markt angebotener Baustoffe ist sicherzustellen.
6 d) Verbesserung des Informationsaustausches Die Beziehungen zwischen den Informationszentren in den verschiedenen europäischen Ländern müssen verstärkt werden, vor allem in grenzübergreifenden, über eine gemeinsame Bautradition verfügenden und die gleichen Materialien verwendenden Gebieten. C. Neue Finanzierungsquellen erschließen a) Den Stand der öffentlichen Aufträge aufrechterhalten Die Höhe der von den Behörden erteilten Aufträge, die ja oft Bauherr sind, hat eine unmittelbare Auswirkung auf den Fortbestand und die Entwicklung der in der Denkmalpflege tätigen Unternehmen. Dies setzt voraus, dass die Förderung des Handwerks in der Haushaltsplanung auf nationaler und regionaler Ebene den ihr gebührenden Platz findet. Darlehen zu niedrigem Zinsfuß und Zuschüsse für die Erhaltung des baulichen Erbes an private Eigentümer regen den Baumarkt an und fließen dadurch indirekt wieder an die öffentliche Hand zurück. b) Steuervergünstigungen tragen zur Erhaltung des baulichen Erbes bei Steuerliche Entlastungen für die Arbeiten zur Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz ermutigen die Inangriffnahme dieser Arbeiten. Steuerliche Vergünstigungen, die das private Mäzenatentum anregen, können hier eine nachhaltige Wirkung ausüben. c) Neue Methoden zur Mittelbeschaffung Das Zusammenwirken öffentlicher und privater Geldgeber auf nationaler oder regionaler Ebene kann für die mannigfaltigen Bedürfnisse bei der Erfüllung denkmalpflegerischer Aufgaben eine Lösung darstellen. Eine derartige Kostenverteilung ermöglicht die Durchführung der Arbeiten vor allem da, wo
7 der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte des Baudenkmals die Lasten der Instandsetzung allein nicht tragen kann. Die als "revolving funds" arbeitenden Stiftungen in Großbritannien, Norwegen und den Niederlanden sollten in möglichst vielen Ländern Europas Nachahmung finden. D. Grundausbildung und Fortbildung stärker auf den Erhaltungsgedanken ausrichten a) Theorie und Praxis besser miteinander verbinden Die praktischen Arbeiten, die innerhalb des Unternehmens, auf den Baustellen oder Lehrbaustellen ausgeführt werden, sind der zentrale Bestandteil der Grundausbildung bei den Handwerksberufen, die mit der Erhaltung und Instandsetzung historischer Bausubstanzen zu tun haben. Der allgemeinbildende Unterricht und die theoretische Ausbildung bieten dazu die unverzichtbare Ergänzung. Die Ausbildungszentren außerhalb der Unternehmen müssen ihrerseits Fortbildungskurse für Handwerksberufe in der Denkmalpflege anbieten. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind wegen ihrer eigenen Spezialisierung häufig nicht in der Lage, den gesamten Bereich der beruflichen Qualifizierung für ein ganz bestimmtes Handwerk zu vermitteln. Zwischen den Berufsorganisationen und den Behörden ist ein ständiger Dialog zu führen, um die Ausbildungssysteme gleichzeitig den Erfordernissen der Unternehmen und dem Interesse des Einzelnen anzupassen. b) Bessere berufliche Chancen durch höhere Qualifikation Die Grundausbildung und die Fortbildung des Handwerkers sind durch geeignete Diplome abzuschließen, die aufgrund des ausgewiesenen Qualifikationsstands ausgestellt werden.
8 Zusätzliche Qualifikationen müssen dem Handwerker auch bessere berufliche Chancen erschließen. Es sollten im Hinblick darauf Möglichkeiten und Ausbildungshilfen vorgesehen werden, wie es sie in anderen Wirtschaftszweigen nach Übereinkunft zwischen den Berufsverbänden und den Behörden gibt. Eine besondere Ausbildungsmöglichkeit muss da, wo es sie noch nicht gibt, für die künftigen Baustellen- und Unternehmensleiter geschaffen werden. c) Austausch zwischen den Fortbildungszentren für Handwerk und Denkmalpflege In mehreren Ländern Europas entstehen besondere Fortbildungszentren. Ein regelmäßiger personeller Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen diesen Zentren wäre ebenso nützlich wie eine Verbindung zu dem europäischen Zentrum für Handwerker im Denkmalschutz in Venedig-San Servolo. Regelmäßige Treffen der für diese Zentren Verantwortlichen können zur vertieften Koordination ihrer Arbeit beitragen. Auch sollte auf der Ebene des hochspezialisierten Handwerks der Austausch von Handwerkern in den Ländern Europas gefördert werden. Dies würde zur Entwicklung dieses Berufs und zur persönlichen Entfaltung der davon erfassten Handwerker beitragen.