Ergebnisorientierte Förderung artenreichen Grünlands in der Praxis



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Transkript:

1 Rainer Oppermann Entstehung und Inhalte des Programms Der MarktEntlastungs- und KulturlandschaftsAusgleich (MEKA) ist seit 1992 ein Schwerpunkt baden- württembergischer Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Neben der Grundförderung für extensiv bewirtschaftetes Grünland (Viehbesatz < 1,8 RGV/ha, kein Umbruch) wurde früher eine zusätzliche Förderung für ein- und zweischürige Wiesen sowie für feuchte und nasse Standorte gewährt. Zum Ende des Jahres 1997 war das bisherige Programm MEKA I fachlich zu bewerten (SCHIED et al. 1998). Die pauschale, maßnahmenorientierten Förderung von 1- bis 2-schürigem, wie auch bei feuchtem bis nassen Extensiv-Grünland in MEKA I beinhaltete fachliche Mängel. Langjährige Versuchserkenntnisse zeigten nämlich, dass starre, von der natürlichen Nährkraft des jeweiligen Standorts abgekoppelte Nutzungsfrequenzen ökologisch eher schaden als nützen. Die Pflege-Intensität hat sich indes stets an der Standortproduktivität zu orientieren. Da es aber für den Laien schwierig ist, diese abzuschätzen, bot es sich geradezu an, mit der Methode der erfolgsorientierten Honorierung mehr ökologische Effizienz und mehr Gerechtigkeit in das Fördersystem zu bringen. So wurde ein Vorschlag der Naturschutzverbände zur Fortentwicklung des MEKA-Programms aufgegriffen, der eine ergebnisorientierte Honorierung des Grünlands auf Basis von Kennarten vorsah (BRONNER et al. 1997). So beinhaltet der Katalog alle als Futterwiesen nutzbaren Grünlandtypen dieses Bundeslandes. Er repräsentiert Pflanzengesellschaften, die zwischen dem Intensivgrünland (Vielschnittwiesen und Mähweiden) einerseits und ausgesprochenem Biotopgrünland (z.b. Halbtrockenrasen und Pfeifengras-Streuwiesen) andererseits stehen (BRIEMLE 2000). Dabei konnte vor allem auf Erfahrungen im Bereich des nassen Grünlandes im MEKA I (BÜHLER & BRIEMLE 1997) und Schweizer Vorbilder (DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN 1996; CHAROLLAIS et al. 1997) zurückgegriffen werden. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg sieben futterbaulich genutzte Extensivgrünlandtypen. Als Indikatorarten oder Kennarten wurden 28 Gattungen bzw. Arten ausgewählt, die für ganz Südwestdeutschland Gültigkeit haben und die ihrerseits eine ganze Reihe weiterer, selten gewordener Arten im Schlepptau führen. Die gewählte Vorgehensweise baut auf den positiven Erfahrungen auf, die mit der bebilderten Broschüre Feucht- und Naßgrünland im MEKA I gemacht wurden (MLR, 1996). Trotz der großen geologischen und standörtlichen Vielfalt des Landes Baden-Württemberg war es möglich, den Kräuterkatalog auf weniger als 30 Kennarten zu begrenzen. Der Artenkatalog vereint die Kriterien Auffälligkeit und potentielle Stetigkeit. Prämisse für die Pflanzenauswahl war also: die Arten müssen optisch auffallen und mit relativ hoher Stetigkeit im jeweiligen Grünlandtyp vorhanden sein. Aus diesem Grunde beschränkt sich die Pflanzenauswahl in etlichen Fällen auf die Gattung. So ist es 1 Teile der hier abgedruckten Texte entstammen Beiträgen von BRIEMLE & OPPERMANN (2003) und KRISMANN & OPPERMANN (2003), die zusammen in dem Buch Artenreiches Grünland bewerten und fördern von OPPERMANN & GUYER (Hrsg./2003) erscheinen werden (Ulmer-Verlag). 21

beispielsweise beim Klappertopf (Rhinanthus) nicht entscheidend, um welche der 6 in Deutschland vorkommenden Arten es sich handelt, sondern ob eine von diesen auf der Fläche vorkommt. Schließlich enthält die Liste bewusst keine Grasartigen, da Arten dieser Pflanzengruppe relativ schwer voneinander zu unterscheiden sind. Jeder der wichtigsten Extensivgrünland-Typen im Land von den Glatthafer-Heuwiesen der Täler bis zu den hochgelegenen Allmendweiden des Schwarzwaldes ist mit mindestens 7 Kennarten vertreten (Anhang). Die Honorierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Zusatzpunkten Artenreiches Grünland ist nur von der Anwesenheit von mindestens vier Arten aus dieser 28-zähligen Artenliste abhängig. Über welche Bewirtschaftung der Landwirt dieses ökologische Ziel erreicht, wird damit zweitrangig. Lediglich der Erfolg zählt! Damit wird auch der leidigen Diskussion ausgewichen, welche Düngungsbeschränkungen beispielsweise vonnöten sind, wann der erste Schnitt zu erfolgen hat oder ob eine Herbstweide noch als Nutzung anzusehen ist oder nicht. Die Landwirte erhalten für diese artenreichen Wiesen 50,- /ha und Jahr, zusätzlich zu einer (maßnahmenorientierten) Förderung von 90,- /ha und Jahr (bzw. 130,- /ha und Jahr bei Viehbesatz < 1,4 RGV/ha). Für die Ansprache im Gelände wurde für den Praktiker ein farbiges Faltblatt mit den Kennarten erstellt. In dem Faltblatt ist auch die Vorgehensweise im Gelände beschrieben (Anhang). Die Feststellung von artenreichem Grünland erfolgt durch den Landwirt selbst und die Förderung wird von ihm im Rahmen des gesamten MEKA-Antrags beantragt (sogenannter Gemeinsamer Antrag). Eine Kontrolle erfolgt - wie bei allen anderen MEKA-Fördermaßnahmen auch in Form einer Stichproben-Kontrolle seitens der Verwaltung. Somit wird einem möglichen Missbrauch vorgebeugt. Der Einführung des hier vorgestellten Programms ging eine intensive Konsultationsphase im Jahr 1999 voraus. Die ausgearbeiteten Vorschläge zur Feststellung des Artenreichtums wurden vom Ministerium Ländlicher Raum Stuttgart und der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf in vier Vorortterminen in verschiedenen Naturräumen des Landes mit Praktikern aus Landwirtschaft (Vertreter der Landwirtschaftsverbände und der -verwaltung) und des Naturschutzes (Vertreter der Naturschutzverbände) erprobt und erörtert. Dabei wurde die Erhebungsmethode im Gelände getestet, wobei durchaus noch einzelne Kennarten alternativ zur Disposition standen. Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Evaluierung der Förderung ökologisch wertvollen Grünlandes in MEKA II ergab, dass sich die Methode der erfolgsorientierten Förderung über den bestehenden 28-zähligen Kennartenkatalog bewährt hat und dass die Kennartenliste keiner Veränderung bedarf (OPPERMANN & KRISMANN 2002). Die Gründe für die breite Akzeptanz der neuen Methode seitens der Landwirte liegen zum einen in der Unzufriedenheit mit der bisherigen, starren maßnahmenorientierten Förderung (ein- und zweischüriges Grünland), zum anderen in dem positiven Image einer direkten, ergebnisorientierten Förderung blumenreicher Wiesen. 22

Evaluierung In einem ersten Arbeitsschritt wurden 2001 in fünf ausgewählten Gemeinden, die sehr unterschiedliche Naturräume des Landes repräsentieren, erste Erhebungen durchgeführt. Die Evaluierung erfolgte mit der Methodik der Stichpunkt-Erhebungen. Dazu wurde ein regelmäßiges Rastergitter über Orthophotos (maßstabsgetreue Luftbilder) der untersuchten Gemeinden gelegt. Als Aufnahmetermin wurde ein knapp zweiwöchiger Zeitraum Ende Mai (15. 25. Mai) bzw. Anfang Juni (1. 10. Juni) in den Naturräumen der Hochlagen (Schwäbische Alb und Schwarzwald, meist > 650 m ü.m.) gewählt. Es wurden sämtliche Kennarten sowie weitere Kräuterarten aufgenommen (nicht jedoch Gräser und unauffällige Arten). Im Jahr 2002 wurde auf Basis der guten Erfahrung mit der Methodik eine landesweite Erhebung im 4 km x 8 km Raster vorgenommen. Die Erhebungen erfolgten zu ungefähr gleichen Terminen wie 2001 und wurden von botanisch geschulten Fachleuten durchgeführt. Insgesamt wurden bei der landesweiten Erhebung rund 900 Grünland-Parzellen untersucht. Dabei konnten erstmals genaue Daten über den Umfang und die Artenzusammensetzung des Grünlandes in Baden-Württemberg gewonnen werden. Insgesamt sind 24 % des Grünlandes artenreich nach Definition von MEKA II. Schätzungen von BRIEMLE et al. (1999) gingen von einem Anteil von rund 25 % artenreichen Grünlands aus und konnten damit in hohem Maße bestätigt werden. Der tatsächliche Umfang artenreicher Flächen liegt damit in etwa doppelt so hoch wie die von den Landwirten in MEKA II angemeldeten Flächen (Hochrechnung, vgl. OPPERMANN & BRIEMLE 2002). Dies dürfte in erster Linie an einer vorsichtigen Vorgehensweise der Landwirte liegen, die im Zweifelsfall lieber eine Fläche nicht anmelden als ggf. mit Sanktionen rechnen zu müssen. Insgesamt kann so von einer sehr guten Akzeptanz gesprochen werden. Die Darstellung der Artenvielfalt konnte bis auf die Ebene der Hauptnaturräume differenziert werden, hier variierten der Umfang artenreicher Flächen zwischen 4 und über 40 % Anteil am Dauergrünland. Die Artenzusammensetzung spiegelt auf Basis der 28 Kennarten die ganz charakteristischen Eigenheiten eines jeden Naturraums wieder und eignet sich für die Darstellung der Besonderheiten und Charakteristika eines jeden Naturraums. Dies kann ausgebaut werden, indem weitere Arten mit ihrer Häufigkeit dargestellt werden und die Bezugsebene bis auf Gemeinde- oder Gemeindeverbandsebene heruntergebrochen wird. Dies könnte wichtige Impulse für die Landeskunde, für die regionale Identifikation mit Landschaft und für die Tourismuswerbung sein. In diesem Sinne ist mit der ersten landesweiten Evaluierung ein Grundstein gelegt. Ausblick Die bisherigen Erfahrungen mit der Förderung artenreichen Grünlandes in Baden- Württemberg haben gezeigt, dass unter den Landwirten große Bereitschaft besteht, sich an dem Programm zu beteiligen und ihre Flächen anzumelden. Allerdings wird bislang in der angebotenen Honorierung kein Anreiz gesehen, die Bewirtschaftung des Grünlandes so auszurichten, dass sich der Flächenanteil artenreicher Wiesen ausdeh- 23

nen kann. Eine Ausdehnung artenreicher Futterwiesen ist jedoch aus mehreren Gründen anzustreben, insbesondere aus landschaftsökologischer Sicht (ökologische Funktionen des Grünlands bei standorttypischer Ausprägung), aus tierökologischer Sicht (Sicherung von Populationen bedrohter und seltener Arten) und aus sozio- und ökokultureller Sicht (Erholungs- und Identifikationswert der Landschaften). Zur dauerhaften Erhaltung und zur Ausdehnung der artenreichen Wiesen ist es erforderlich, einen zusätzlichen Anreiz über die Förderung von 50 /ha zu schaffen. Die jetzige Vergütung erscheint im Vergleich zu den sonstigen Flächenprämien als zu gering. Sie sollte erhöht werden, um die Bedeutung der artenreichen Wiesen zu unterstreichen und den beachtlichen Minderertrag an Futtermenge dieses Grünlandtyps auszugleichen. Dabei soll die Förderung folgende Aufgaben erfüllen: 1. Die Erhaltung artenreichen Grünlands muss wirtschaftlich mindestens so attraktiv sein wie die Nutzung als Intensivgrünland oder die ackerbauliche Nutzung (z.b. Silomais). 2. Die Ausdehnung der Fläche artenreichen Grünlandes an geeigneten Standorten, z.b. in Hanglagen, auf flachgründigen Böden oder auf feuchten Niederungsböden durch Extensivierung der Nutzung muss sich lohnen. 3. Eine qualitative Aufwertung der Wiesen, z.b. die Überführung von gerade knapp als artenreich zu bezeichnende Bestände in sehr artenreiche oder individuenreiche Bestände (hinsichtlich der Dichte der Kennarten), sollte sich lohnen und in der Förderung zum Ausdruck kommen. Diese Ziele sind am besten durch ein abgestuftes Förderkonzept zu erreichen. Ein solches wird derzeit entwickelt. Zusammenfassung in Stichworten Die ergebnisorientierte Förderung der Artenvielfalt im Grünland auf Basis eines Kennarten-Katalogs hat sich in Baden-Württemberg sehr bewährt Hohe Akzeptanz und Verantwortlichkeit bei den Landwirten sind gegeben Der landeseinheitliche Kennartenkatalog ist sehr vorteilhaft, maximal sollte er nach den vorliegenden Erfahrungen 25-30 Kennarten/-gruppen enthalten Im Vorfeld der Implementierung sind Vorort-Konsultationen mit Landwirtschafts- und Umweltverbänden und institutionen sehr vorteilhaft Schulungen der Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung sollten vorab zur Weitergabe des Wissens an die Landwirte organisiert werden Die Organisation einer begleitenden Evaluierung ist zu empfehlen 24

Literatur: BRIEMLE, G. 2000: Ansprache und Förderung von Extensiv-Grünland. Neue Wege zum Prinzip der Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft in Baden- Württemberg. - Naturschutz und Landschaftsplanung 32. Jg. Nr.6: 171-175, Ulmer- Verlag, Stuttgart. BRIEMLE, G., G. ECKERT & H. NUSSBAUM 1999: Wiesen und Weiden. in: Konold / Böcker / Hampicke (Hrsg.): Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege, Ecomed-Verlag, Landsberg BRONNER, G., R. OPPERMANN & S. RÖSLER 1997: Umweltleistungen als Grundlage der landwirtschaftlichen Förderung. Vorschläge zur Fortentwicklung des MEKA- Programms in Baden-Württemberg. Naturschutz und Landschaftsplanung 29, (12): 357-365. BÜHLER, F. & G. BRIEMLE (1997): Schnellansprache von Feuchtgrünland. Naturschutz und Landschaftsplanung 29 (2): 49-53. CHAROLLAIS, M., S. PEARSON, S. KUCHEN & C. SCHIESS-BÜHLER 1997: Naturnahe Lebensräume selber einschätzen. Hrsg.: Landwirtschaftliche Beratungszentrale CH- Lindau (Merkblätter). DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN 1996: Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete, CH-Bern MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM, BADEN-WÜRTTEMBERG (MLR) 1996: Feucht- und Naßgrünland im MEKA. Entscheidungshilfe für die botanische Ansprache im Gelände. Farbbroschüre im Selbstverlag, 14 S. OPPERMANN, R. & A. KRISMANN 2002: Evaluierung der Förderung ökologisch wertvollen Grünlands in MEKA II. Ergebnisbericht an das Ministerium Ländlicher Raum. Kurzfassung der Ergebnisse unter www.landwirtschaft-mlr.badenwuerttemberg.de/mlr/fachinfo/meka/artenreich/artenreich.htm OPPERMANN, R. & G. BRIEMLE, 2002: Blumenwiesen in der landwirtschaftlichen Förderung. Naturschutz und Landschaftsplanung 34: 203-209. SCHIED, C., H. SATTLER & G. BRIEMLE 1998: Evaluierung des Programms. Marktentlastung und Kulturlandschaftsausgleich. (MEKA), Teil 1. - LEL-Verlag, Schwäbisch Gmünd, 150 S. Kontakt: Dr. Rainer Oppermann Institut für Landschaftsökologie u. Naturschutz ILN Singen Mühlenstr. 19 78224 Singen 07731/9962-0 FAX: -18 Oppermann@ILN-Singen.de www.iln-singen.de 25

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