Regulative Aspekte der Aufbereitung chirurgischer Implantate



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Person Anja Fechner Dipl.-Ing. seit 2004 TÜV Rheinland TÜV Rheinland LGA Products GmbH Benannte Stelle für Medizinprodukte Sachverständige für Medizinprodukte, Leitender Auditor Schwerpunkte - Nicht-aktive Medizinprodukte - In-vitro-Diagnostika - Aufbereitung von Medizinprodukten 2

Aufbereitung chirurgischer Implantate Regulatorische Anforderungen Verantwortungsabgrenzung Anforderungen an die Hersteller Allgemeine Anforderungen an Implantate (EN ISO 14630) Information für die Aufbereitung (EN ISO 17664) Anforderungen an die Aufbereiter / Betreiber IST-Situation FAZIT 3

Regulatorische Anforderungen EN ISO 13485 Abschnitt 1.4 Sicherung der Qualität... RKI-BfArM-Empfehlung 4 (2) Instandhaltung Medizinprodukte-Betreiberverordnung Medizinprodukte-Gesetz (MPG) 14 Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten D 4

Regulatorische Anforderungen MPG 3 Begriffsbestimmungen Aufbereitung (Punkt 14) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist die nach deren Inbetriebnahme zum Zwecke der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. Inbetriebnahme (Punkt 12) Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, zu dem das Medizinprodukt dem Endanwender als ein Erzeugnis zur Verfügung gestellt worden ist, das erstmals entsprechend seiner Zweckbestimmung im EWR angewendet werden kann. Bei aktiven implantierbaren Medizinprodukten gilt als Inbetriebnahme die Abgabe an das medizinische Personal zur Implantation. 5

Verantwortungsabgrenzung Medizinproduktehersteller Verantwortlich für das erstmalige Inverkehrbringen eines Medizinproduktes mit festgelegter Zweckbestimmung im eigenen Namen Aufbereiter (externer Dienstleister oder im Krankenhaus interne Wiederaufbereitung - Betreiber) Verantwortlich für die ordnungsgemäße und zulässige Aufbereitung - Durchführung der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte - Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit Anwender Verantwortlich für fachgerechte Anwendung eines aufgearbeiteten Produktes 6

Anforderungen an den Hersteller Festlegung der Zweckbestimmung Ermittlung und Einhaltung der Produktspezifikationen/-anforderungen (z.b. Normen, ) - sicheres Medizinprodukt Erfüllung der grundlegenden Anforderungen Medizinprodukte-Richtlinie Anhang I I. Allgemeine Anforderungen II. Anforderungen an die Auslegung und die Konstruktion Klassifizierung entsprechend der Medizinprodukte-Richtlinie Anhang IX (Klasse I, Is, Im, IIa, IIb, III) Durchführung des notwendigen Konformitätsverfahrens entsprechend der Medizinprodukte-Richtlinie 7

Anforderungen an den Hersteller Mögliche Ursachen von Toxizitäten nach Aufbereitung Toxizität bereits des Neuproduktes Verwendete Desinfektions- und Reinigungsmittel Angewandter Sterilisationsprozess Rückstände (chemische Analyse) Materialveränderungen im Produkt Produktschädigung während der Anwendung Risikobewertung für die Anwendung! 8

Anforderungen an den Hersteller Zellverträglichkeit Elektrode: nach Aufbereitung Neuprodukt nach Aufbereitung Fotos wurden zur Verfügung gestellt vom BMP Labor für medizinische Materialprüfung GmbH, Aachen 9

Anforderungen an den Hersteller Zellverträglichkeit Instrument: nach Aufbereitung Produkt vor Anwendung Produkt mit Rückständen aus der Aufbereitung Fotos wurden zur Verfügung gestellt vom BMP Labor für medizinische Materialprüfung GmbH, Aachen 10

Anforderungen an den Hersteller Zellverträglichkeit Neuprodukt: nach Desinfektion Neuprodukt Nach Anwendung und Desinfektion Fotos wurden zur Verfügung gestellt vom BMP Labor für medizinische Materialprüfung GmbH, Aachen 11

Anforderungen an den Hersteller Normen (Allgemeine keine Vollständigkeit) DIN EN ISO 14630:2009 Nichtaktive chirurgische Implantate Allgemeine Anforderungen DIN EN ISO 17664:2004 Sterilisation von Medizinprodukten - Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von resterilisierbaren Medizinprodukten 12

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) DIN EN ISO 14630:2009 Nichtaktive chirurgische Implantate Allgemeine Anforderungen Anwendungsbereich Diese Internationale Norm legt allgemeine Anforderungen für nichtaktive chirurgische Implantate fest. - gilt nicht für Dentalimplantate, dentalrestaurative Werkstoffe, transendodontische und transradikuläre Implantate, Intraokularlinsen sowie Implantate, die lebensfähige tierische Gewebe nutzen. In Bezug auf die Sicherheit legt diese Internationale Norm Anforderungen für die beabsichtigte Funktion, Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe, Designprüfung, Herstellung, Sterilisation, Verpackung und die Bereitstellung von Informationen durch den Hersteller sowie Prüfverfahren fest, um die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu zeigen. 13

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) chirurgisches Implantat Vorrichtung, welche dazu bestimmt ist, durch einen chirurgischen Eingriff ganz in den menschlichen Körper eingeführt zu werden, oder eine Epitheloberfläche oder die Oberfläche des Auges zu ersetzen und nach dem Eingriff dort zu verbleiben oder jedes medizinische Produkt, das dazu bestimmt ist, durch einen chirurgischen Eingriff teilweise in den menschlichen Körper eingeführt zu werden und nach dem Eingriff mindestens 30 Tage dort zu verbleiben nichtaktives chirurgisches Implantat chirurgisches Implantat, dessen Betrieb keiner elektrischen oder anderen außer der direkt vom menschlichen Körper oder der Schwerkraft erzeugten Energie bedarf 14

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 9 Sterilisation 9.1 Allgemeines Der Hersteller muss zeigen, dass die Auswirkungen der Methode(n) zur Sterilisation oder, falls zutreffend, wiederholte Sterilisation des Implantats dessen Sicherheit oder Funktion nicht beeinträchtigen. 9.2 Produkte, die steril geliefert werden 9.3 Sterilisation durch den Anwender 15

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 9.3 Sterilisation durch den Anwender 9.3.1 Produkte, die nicht steril geliefert werden Bei Implantaten, die unsteril geliefert werden, muss der Hersteller mindestens ein geeignetes Sterilisationsverfahren mit den angemessenen Zyklusparametern angeben, welches andere Sicherheits- und Funktionseigenschaften des Produktes nicht nachteilig beeinträchtigt. Falls eine Mehrfachsterilisation nicht gestattet ist, muss dies in den vom Hersteller bereitgestellten Informationen angegeben werden. (Einmalprodukt) 16

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 9.3 Sterilisation durch den Anwender 9.3.2 Wiederholte Sterilisation Die Herstellerangaben müssen Informationen enthalten, ob das Implantat für eine wiederholte Sterilisation geeignet ist, und falls ja, muss (müssen) die Methode(n) einschließlich der Zyklusparameter nach ISO 17664 angegeben werden. Der Hersteller muss die maximale Anzahl der wiederholten Sterilisationszyklen festlegen, die ohne negativen Einfluss auf Sicherheit und vorgesehene Funktion des Implantats durchgeführt werden dürfen. 17

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 11.3 Gebrauchsanweisung (Auszug) Falls zutreffend, muss die Gebrauchsanweisung die folgenden Einzelheiten enthalten: h) erforderliche Information, um zu prüfen, ob das Implantat korrekt und sicher funktioniert; i) falls zutreffend, einen Hinweis, dass der Inhalt der Verpackung steril ist und die Methode der Sterilisation; j) falls identische oder ähnliche Implantate sowohl steril als auch nicht steril verkauft werden, falls zutreffend einen Hinweis, dass der Inhalt der Verpackung sterilisiert werden muss; 18

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 11.3 Gebrauchsanweisung (Auszug) k) Einzelheiten jeglicher erforderlicher Behandlung oder Handhabung, die vor der Nutzung des Implantats nötig ist; BEISPIEL 2 Endgültiger Aufbau, Reinigung, Sterilisation usw. I) Anweisungen für die Sterilisationsmethode einschließlich der Zyklusparameter eines Implantats, das nicht steril geliefert wird, oder für die Handhabung des Inhaltes einer sterilen Verpackung, die beschädigt oder schon vorzeitig geöffnet wurde, sowie die maximale Anzahl der wiederholten Sterilisationszyklen, die durchgeführt werden dürfen; 19

Allgemeine Anforderung an Implantate (EN ISO 14630) 11.5 Kennzeichnung der Implantate Implantate müssen mit dem Folgenden gekennzeichnet werden: - Name des Herstellers oder Handelsname; - Chargencode (Losnummer) oder Seriennummer. Falls die Kennzeichnung die beabsichtigte Funktion beeinflussen würde, das Implantat zu klein ist oder die physikalischen Eigenschaften eine lesbare Kennzeichnung verhindern, müssen die geforderten Informationen auf dem Etikett oder anderweitig angegeben werden, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 20

Informationen für die Aufbereitung (EN ISO 17664) DIN EN ISO 17664:2004 Sterilisation von Medizinprodukten - Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von resterilisierbaren Medizinprodukten Anwendungsbereich Diese Norm legt Informationen fest, die vom Hersteller zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten bereitgestellt werden müssen, wenn diese als resterilisierbar bezeichnet werden oder vom Aufbereiter sterilisiert werden müssen. Diese Norm legt Anforderungen an die vom Hersteller des Medizinprodukts bereitzustellende Informationen fest, die der sicheren Wiederaufbereitung und der Beibehaltung der geforderten Leistungsfähigkeit des Medizinprodukts dient. 21

Informationen für die Aufbereitung (EN ISO 17664) Es werden Anforderungen für Wiederaufbereitung spezifiziert, die alle oder einige der folgenden Aktivitäten umfassen: - Vorbereitung am Gebrauchsort; - Vorbereitung, Reinigung, Desinfektion; - Trocknen; - Kontrolle, Wartung und Prüfung; - Verpackung; - Sterilisation; - Lagerung. 22

Anforderungen an den Aufbereiter / Betreiber Ordnungsgemäße und zulässige Aufbereitung Durchführung der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbreitung von Medizinprodukten gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch- Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und Erfüllung der Anforderung zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit 23

Anforderungen an den Aufbereiter / Betreiber Rückverfolgung ist gefordert - für in der Anlage der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) benannten Implantate bis zum Patienten MPSV Anlage - Aktive implantierbare Medizinprodukte (z.b. Herzschrittmacher) und - sonstige implantierbare Medizinprodukte (z.b. Hüftendoprothesen, Herzklappen) - für alle anderen Implantate bis zum Anwender / OP - Schrauben, Drähte, Platten,.. 24

IST-Situation viele verschiedene Geometrien der Implantate in der Anwendung z.b. Schrauben, Drähte, Platten,.. besondere wie Aktive implantierbare Medizinprodukte (z.b. Herzschrittmacher) und sonstige implantierbare Medizinprodukte (z.b. Hüftendoprothesen, Herzklappen) Implantate aus verschiedenen Materialien z.b. med. Edelstahl, Titan, Titan- Legierungen, Kunststoffe bzw. mit Beschichtungen Aktuell oft nicht ausreichende Herstellerangaben z.b. - Verfahren für Reinigung, Desinfektion, Sterilisation unvollständig oder ungenau - Angabe zur Anzahl der maximal möglichen Aufbereitungszyklen fehlt Aktuell werden Implantate mehrfach aufbereitet ohne Erfassung der Anzahl der Aufbereitungszyklen 25

IST-Situation Verwendung verschiedener Lagerungssysteme z.b. Metall, Kunststoff mögl. Kontamination der Implantate bei der Entnahme von Implantaten aus den Lagerungssystemen im OP mit u. U. blutigen Handschuhen Aufbereitung in den Lagerungssystemen kann zu mangelnder Umspülung führen und damit zu Rückständen durch Blutreste und Verschleppungen Verschiedene Kennzeichnungen der Implantate z.b. direkt auf dem Implantat, nur auf dem Etikett Sofern die Kennzeichnung nicht direkt auf dem Implantat erfolgt, ist die erforderliche Rückverfolgung nicht mehr möglich. 26

IST-Situation Gegenüberstellung neues und aufbereitetes Medizinprodukt Sichtbare Veränderungen erkennbar Ursachen: Materialveränderungen, Rückstände, Auflagerungen, Prozess,??? Auswirkungen:??? 27

FAZIT Zur Sicherstellung der Rückverfolgung sollten - direkt gekennzeichnete Implantate oder - sterile Einmalprodukte verwendet werden. Sofern sterile Einmalprodukte verwendet werden, gewährleistet der Hersteller die Sicherheit der Implantate. Bei Aufbereitung muß der Aufbereiter die technisch-funktionelle Sicherheit sicherstellen. Sofern eine Mehrfachaufbereitung der Implantate erfolgt, sind Auflagerungen auf den Implantaten, Oberflächenänderungen, Materialveränderungen z.b. aus dem Sterilisationsverfahren, den Prozessmedien zu vermeiden, welche die Sicherheit ( z.b. Biokompatibilität) beeinflussen können. 28

FAZIT Die verschiedenen Geometrien und Materialien der Implantate erfordern jeweils besondere Anforderungen. Kosten- und Zeitaufwand der Aufbereitung der Implantate muss beachtet werden. Qualifikation des Personals (Prüfung der Sicherheit des Implantates) muss beachtet werden. Handling im OP von Einmalprodukten / aufbereiteten Produkten muss diskutiert und organisiert werden 29

Kontakt Danke für die Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Anja Fechner TÜV Rheinland LGA Products GmbH Alboinstr. 56 12103 Berlin Tel.: 030 / 7562-1588 Fax.: 030 / 7562-1364 Mail: anja.fechner@de.tuv.com 30